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Christian Pegel

10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir ein relativ kurzes Gesetz haben: Vier Änderungsbefehle, und viermal stecken Verbesserungen für die kommunale Familie drin. Für diese Vorschläge ganz herzlichen Dank! Die helfen uns mehrfach. Einmal wollen wir einen Wunsch der Kommunen erfüllen, einmal wollen wir den Schutz der Kommunen oder zum Schutz der Kommunen agieren, und zweimal wollen wir dafür Sorge tragen, dass echte Hilfe bei denen ankommt, die diese Ausgaben haben. Einmal knapp zusammengefasst: Wo erfüllen wir einen Wunsch? Wir erfüllen einen Wunsch, weil wir – wie eben angesprochen – die Mittel, die dieser Landtag dankenswerterweise mit dem Nachtragshaushalt, ich glaube, im Jahr 22 bereitgestellt hatte zur Abmilderung der Folgen der damals drohenden Gasmangellage, dass wir diese finanziellen Mittel, die die Landkreise in verschiedenste Katastrophenschutzvorsorgeinvestitionen stecken wollen und können, dass die auch noch zu Ende gebracht werden können. Warum? Weil beispielsweise all das, was Netzersatzgeräte anbetrifft, also Stromaggregate, damals in der Nachfrage weltweit in einer Weise deutlich gestiegen sind, die es eben nicht möglich machte, binnen weniger Wochen zu beschaffen, sodass wir sehen, dass alle Landkreise, die beiden kreisfreien Städte noch in den Prozessen stecken. Wir ermöglichen ihnen genau auf ihren Wunsch mit dieser Verlängerung, dass sie auch diese Prozesse zu Ende bringen können, im Übrigen dann gut gewappnet auch für künftige, hoffentlich nie eintretende Krisen. … (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden niest.) Gesundheit! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Danke!) … aber wenn Sie eintreten, gleichwohl gut vorbereitet. Wir wollen an einer Stelle ganz ausdrücklich die Kommunen schützen mit der neuen Betrachtung, mit der Überprüfung, ob die Konnexitätseinschätzung vor einigen Jahren richtig war, dass Amtswehrführungen durch das Land zu ersetzen sind. Mit dem Wegfall dieser Einschätzung aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes drohte jetzt allen Ämtern, dass sie ihre Amtswehrführungen alleine finanzieren müssen. Damit sind sie im Übrigen nicht allein. Jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis finanziert die Aufwandsentschädigungen für seine Amtsführung allein, aber für die Ämter hat man viele Jahre einen anderen Weg gewählt. Und um ein Stück weit das Vertrauen, was da investiert worden ist, zu schützen, bin ich dankbar für den Vorschlag, genau das jetzt in einem anderen Gesetz aber festzuschreiben auf dem bisherigen Niveau, sodass die Ämter sicher sein können, das, was wir bisher bekommen haben, werden wir auch weiterhin erhalten, um die Amtswehrführung entsprechend auszustatten, und ich betone noch einmal, anders als Kommunen, Städte und Landkreise, die ihre Aufwandsentschädigung vollständig alleine tragen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und zu guter Letzt, zweimal sorgt dieses Gesetz dafür, dass die Hilfe dort ankommt, wo die Ausgaben tatsächlich entstehen. Wir haben sowohl Mittel vom Bund bekommen für die kommunale Wärmeplanung, und wir bekommen umfänglich Mittel – ich glaube, über einen Zeitraum von zehn Jahren – in dem Bildungsbereich, um verschiedenste Maßnahmen in Schulen, unter anderem auch Baumaßnahmen, zu unterstützen. Diese Mittel gibt der Bund, damit sie schnell kommen, über tradierte Finanzierungsinstrumente, erwartet dann aber, dass wir sie aus diesem tradierten allgemeinen Finanzstrom auskehren und diesen gesonderten Zwecken zuführen. Und genau das ermöglicht das Gesetz, indem es die beiden entsprechenden Abzüge vornimmt und wir hinterher dann denen, die wirklich mit der kommunalen Wärmeplanung finanzielle Belastungen haben, das Geld zukommen lassen können und bei denen, die nach den entsprechenden Auswahlkriterien bei dem Schulbauprogramm des Bundes und des Landes Hilfe bekommen sollen, die Hilfe auch ankommt. Wenn wir das nicht täten – um das mal zu übersetzen –, bliebe es in der großen allgemeinen Geldmühle und würde gleichmäßig mit der Gießkanne über alle Kommunen verteilt. Dann käme es bei vielen an, alle würden sich ein wenig freuen, aber die, die die Aufgabe haben, würden eben nicht ihre Aufgabe komplett finanziert bekommen. Deshalb ist auch an den Stellen wichtig, rausnehmen aus dem allgemeinen Finanzierungsmodus, hineintun in den Bereich, in die Bereiche, da mit gesonderten Programmen, wo die Kosten wirklich entstehen. Das hilft den Kommunen, die die Aufgaben umsetzen. Meine Damen und Herren, natürlich bleibt es auch in den kommenden Jahren dabei, dass das FAG ein lebender Organismus ist. Wir werden also immer wieder prüfen, immer wieder nachjustieren. Und das tun wir programmgemäß ganz aktuell zusammen jetzt mit den kommunalen Landesverbänden, indem ein umfassendes Gutachten erstellt wird, indem die damaligen Änderungen – einige Jahre her – auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das war der Auftrag schon des Gesetzgebers der letzten oder sogar vorletzten Legislatur. Dieses Gutachten ist aktuell in der Erstellung. Ich bitte deshalb dringend darum, dieses Gutachten auch abzuwarten. Erstens – das will ich schon vorwegnehmen –, die Gutachterinnen und Gutachter sind bisher unisono der tiefen Überzeugung, das, was wir damals getan haben, hat die kommunale Finanzlage wesentlich verbessert. Und das sehen auch die Kommunen so. Das neue FAG ist ein voller Erfolg, ob aber an manchen Stellen man es noch besser machen kann, ob an manchen Stellen nachjustiert werden muss, das ist Inhalt des Gutachtens. Wir werden das irgendwann Ende nächsten Jahres haben. Dann wird es erneut im Zweifel zu Nachjustierungen im FAG kommen. Meine Bitte ist aber, bis dahin genau den Erfolg nicht kleinzureden – das neue FAG ist eine großartige Ausstattung der kommunalen Familie – und zweitens genau diesen Breitbandblick der externen Gutachter abzuwarten. Die werden uns im Zweifel die richtigen Hinweise geben. Bitte keine Schnellschüsse vorher, wie sie jetzt in einem Antrag gefordert sind! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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