Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, unser Finanzausgleichsgesetz ist eine Daueraufgabe quasi seit Gründung des Bundeslandes. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Der Innenminister hat es gesagt, er hat es ja auch im Innenausschuss referiert, es wurde bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die sachgerechte Finanzausstattung und die Verteilung zwischen den Ebenen bis ins nächste Jahr untersuchen soll und somit die Novelle für 2026, die nächste größere Novelle vorbereiten soll. Wir hatten im Innenausschuss ja zu diesem Gesetz auch eine Anhörung. Es gab durchaus auch Kritik. Eine der Kritiken war – da habe ich jetzt nichts gehört von Ihnen, Herr Innenminister –, dass der FAG-Beirat bei diesem Gesetz nicht beteiligt wurde. Na klar wird dann immer gesagt, man hat mit so vielen gesprochen, dass es dem dann nicht bedurfte. Da muss man sich dann schon fragen, warum haben wir einen FAG-Beirat, wenn er gerade bei so etwas nicht beteiligt wird. Und dann die ganzen Fragen mit den Amtswehrführungen. Herr Minister, Sie haben gesagt – es ist richtig –, auf Gemeindeebene zahlen das Städte und Gemeinden selbst. Das hat ja aber auch einen bestimmten Grund. Der Amtswehrführer ist ja erst ins Gesetz gekommen, nachdem wir in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip vereinbart haben. Insofern bin ich bis jetzt und gehe eigentlich auch heute noch davon aus, dass das richtig war, dass wir den für konnex halten. Es gibt jetzt andere Bewertungen, wo ich ganz ehrlich sagen will, die mich zum Ende nicht restlos überzeugen. Sie haben jetzt da einen Weg gefunden. Da zielt ja auch der Antrag der FDP darauf hin, den ich als sachgerecht empfinde und den wir auch unterstützen würden. Dann Paragraf 8 im FAG, da ändern wir alles das, was der Minister vorgetragen hat. Das halten wir für folgerichtig, somit, dass das Geld auch für die kommunale Wärmeplanung und auch für das Startchancen-Programm an den entsprechenden Stellen auch umgesetzt werden kann. Da gehen wir soweit mit. So weit, so gut – oder auch nicht, könnte man sagen. Wir haben ja über das FAG 2020 auch vom Minister eben schon einiges gehört. Ja, es war ein gutes Gesetz, aber mittlerweile, Herr Minister, muss man tatsächlich sagen „war“. Denn wenn man sich anguckt, wir haben dort einiges gemeinsam vereinbart: Die Investitionspauschale von 150 Millionen – mittlerweile hat sie Rot-Rot auf 100 Millionen gekürzt –, wir haben Entschuldungsprogramme, einmal für die Wohnungsbaualtschulden, auch wenn nicht ausgeglichene Haushalte vorliegen, haben wir verankert. Und wir haben tatsächlich 350 Millionen mehr Schlüsselzuweisungen gegeben, was in damaliger Zeit – und man kann das auch heute selbst im Jahr 2024 noch bewerten –, das hat viele Kommunen dazu gebracht, dass sie jetzt tatsächlich auch mal wieder Licht am Ende des Tunnels gesehen haben, (Beifall David Wulff, FDP) muss man mittlerweile einschränkend sagen. Diese positiven Effekte aus diesem FAG 2020 sind nahezu aufgezehrt, wenn nicht sogar schon ab nächstem Jahr ins Gegenteil verkehrt. Wir haben die allgemeinen Kostensteigerungen, Tarife, Baukosten, aber wir haben vor allem auch die Leistungsverpflichtungen aus den Sozialgesetzgebungen. Und hier nur beispielhaft genannt das Kindertagesförderungsgesetz: Jeder, der auf der kommunalen Ebene ist, bekommt mit, dass dort die Sätze ungebremst steigen und es auf keinen Fall ausreichend gegenfinanziert wird, und in diesem Rahmen die Kommunen aus meiner Sicht von der Landesregierung sehr alleinegelassen werden. Deshalb haben wir uns zu einem Entschließungsantrag entschieden, der die Landesregierung auffordert, die Kommunen finanziell handlungsfähig zu halten. Was verstehen wir darunter? Ich will drei Punkte benennen: ganz klar die Erhöhung der Investitionspauschale mindestens wieder auf 150 Millionen, aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht sogar viel höher, 200 Millionen/250 Millionen. Könnte jetzt der berechtigte Vorwurf kommen, wie will man das denn finanzieren. Den hätte ich da. Wir sollten mal gemeinschaftlich überlegen – ich war früher auch kein Freund davon –, ob es nicht das eine oder andere Förderprogramm gibt, das wir auflösen, (Beifall David Wulff, FDP) in den kommunalen Finanzausgleich geben und direkt die Investitionskraft stärken. (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD: Welches denn?) Wir sollten uns da jedes angucken. Und ich gehe sogar so weit, dann heißt es ja immer, es geht nur um Landesmittel, dass man auch auf Bundes- und EU-Ebene vielleicht mal drüber nachdenkt, ob es nicht auch mit solchen – es heißt immer nur, es geht nicht, aber das ist ja immer, ne, bis einer es macht und es dann doch irgendwie geht. Insofern glaube ich, dass da – was hatten wir, 270 Förderprogramme, das ist ja eine ganze Menge –, da sollte man sich durchaus das eine oder andere angucken und gucken, ob wir hier nicht zu einem Paradigmenwechsel kommen können. Das ist nichts, was in einem Jahr passieren kann. Das ist mir auch klar. Aber wenn man damit nicht anfängt, kommen wir wahrscheinlich dann nie zurande. Dass die Investitionspauschale sich bewährt hat, das hat jeder vor Ort gemerkt. Selbst kleinere Gemeinden waren in der Lage, auch mal wieder einen Spielplatz zu sanieren oder sogar neu zu bauen – wird jetzt schon schwieriger mit der gekürzten Summe. Hier sollten wir tatsächlich gemeinschaftlich überlegen, dass wir dieses gute Instrument aufbauen. Ganz klar ist auch die Stärkung der Schlüsselmasse. Na klar braucht das auch mehr Geld. Da ist dann wieder die Diskussion, was machen wir mit den Vorwegabzügen. Aber die, auch die möchte ich erneut führen, das haben wir beim letzten Mal auch gemacht. Das ist aus meiner Sicht nicht weit genug gegangen. Aber natürlich gibt es da auch immer unterschiedliche Prämissen. Und am Ende, und das habe ich ja vorhin schon gesagt, ist aus meiner Sicht auch notwendig, dass wir den Kommunen/Städten/Gemeinden, den Landkreisen auch bei den Entlastungen der Sozialkosten entgegenkommen. Und hier meine ich zuallererst, was wir selbst beeinflussen können, das ist das Kita-Gesetz. Aus meiner Sicht ist hier durch das Land mehr aufzufangen, weil ansonsten ist alleine dieses Gesetz wahrscheinlich bei vielen Gemeinden daran schuld, dass sie gar keinen Handlungsspielraum mehr im eigenen Wirkungsbereich haben. Das müssen wir verhindern. Deshalb lade ich Sie dazu ein, unserem Entschließungsantrag heute zuzustimmen. Da steht ja gar nichts Schlimmes drin. Er fordert ja nur auf, (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) dass wir in Zukunft auf die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen achten. Dem FDP-Antrag werden wir zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Habe ich wirklich so lange geredet? Tatsächlich! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
