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René Domke

FDP 10.07.2024 Sitzungen 8/84

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die begehrte Änderung mag auf den ersten Blick gerecht erscheinen und die demokratischen Rechte der Opposition stärken – es ist schon darauf eingegangen worden, es sind ja nicht nur Oppositionsrechte –, und sie haben ja auch gezeigt, was eigentlich dahintersteckt. Sie birgt aufgrund ihrer vordergründig doch auch am eigenen konkreten Bedarf ausgerichteten Art und Weise natürlich auch Risiken, unter anderem eben für die politische Kultur, aber auch für die Effizienz unserer parlamentarischen Arbeit. Das betroffene Quorum soll der Parlamentsminderheit, also nicht nur der Opposition, die Möglichkeit eröffnen, eben auch gegen den Willen der Mehrheit einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können. Zum anderen soll es aber auch sicherstellen, dass Untersuchungsausschüsse, die ja tatsächlich bedeutende Ressourcen – das spüren wir bei drei Untersuchungsausschüssen auch schon zurzeit – in Anspruch nehmen, nur dann eingesetzt werden, wenn eben auch ein substanzieller Teil des Parlamentes dies fordert. Das schützt uns – das ist auch schon angeklungen – vor einer inflationären Nutzung und bewahrt natürlich die Integrität und Ernsthaftigkeit dieses Instruments. Nun ist ja der Hinweis gekommen, dass in anderen Bundesländern ein Quorum von einem Fünftel ausreicht. Das kann ich jetzt nicht beurteilen, wie das historisch zusammenhängt, es geht sicherlich auch darum, was an absoluter Zahl am Ende herauskommt. Diese Bundesländer haben natürlich unterschiedliche Kulturen und auch eine unterschiedliche parlamentarische Struktur. Ich will noch mal darauf eingehen, wenn wir uns zurückerinnern, worauf das Ganze zurückzuführen ist. Herr Koplin hat es ja schon angedeutet, es gibt ja einen geistigen Vater des Untersuchungsausschussrechts, das ist der liberale Jurist, Soziologe und auch Ökonom Max Weber, der das damals mit der Absicht eingebracht hatte, dem Parlament eine effektive Kontrolle der Regierung und der Verwaltungsspitze zu ermöglichen. Im Übrigen ist es auch immer dann interessant, wenn die Regierung selber, die Verwaltungsspitze also selber die Vorgänge aufklären will. Sie haben ein Beispiel genannt. Also auch das gibt durchaus jenseits der Opposition die Möglichkeit, Untersuchungen anzustrengen, um einfach das Parlament mit zu beteiligen. Und genau das ist der Punkt, als Lehre aus den Fehlern der Weimarer Republik, da war es im Artikel 34 der Weimarer Reichsverfassung verankert, das Fünftel. Und es wurde damals von radikalen Parteien tatsächlich auch missbraucht. Und man hat sich dann im Wege verständigt, im Artikel 44 des Grundgesetzes das Quorum auf ein Viertel zu erhöhen. Das ist genau das, was Mecklenburg-Vorpommern anwendet. Na klar, auch wir als Opposition haben ein ureigenes Interesse, das Quorum zu senken. Auf der anderen Seite haben natürlich die regierungstragenden Fraktionen ein Interesse, das Quorum eher erhöhen zu wollen. Wir haben ja schon gehört, ein Drittel, ein Viertel, ein Fünftel. Und es stellt sich jetzt aber die Frage, ob es jetzt auch Gründe gibt, die eine Absenkung als geboten erscheinen lassen. Und geboten wäre ja die Absenkung immer dann, wenn die regierungstragenden Fraktionen derart stark wären. Auch diesen Fall gab es historisch schon, dass es für die Opposition faktisch überhaupt gar nicht mehr möglich ist, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Aber wenn wir jetzt in unsere eigene Legislatur schauen, haben wir drei Untersuchungsausschüsse. Zwei sind auf Initiative der Opposition einberufen worden, beantragt worden und durchgesetzt worden. Insofern zeigt es ja, dass das bestehende Quorum keineswegs eben auch oppositionelle Minderheiten ausschließt, sondern ihnen durchaus die realistisch erreichbare Möglichkeit einräumt, um eben relevante Untersuchungsausschussthemen oder Untersuchungsausschüsse zu relevanten Themen einzurichten. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch den Hinweis auf die Effizienz der parlamentarischen Arbeit. Wir wissen inzwischen, was ein PUA auch an Geld kostet. Da müssen auch entsprechende Mittel, Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Es muss auch die Zeit mit einkalkuliert werden, wenn man die Untersuchungsgegenstände gründlich bearbeiten will. Und wir sind Sachwalter der von den Steuerzahlern anvertrauten Steuergelder. Morgen ist der Steuerzahlergedenktag. Auch das sollten wir uns immer mal wieder vor Augen führen. Und es sollte eben nicht inflationär aus politischem Kalkül tatsächlich jetzt mit Steuergeldern immer was Neues eingerichtet werden, wo die Arbeitsfähigkeit der unterschiedlichen Untersuchungsausschüsse am Ende wahrscheinlich auch nicht mehr dazu führt, dass alle mit gleicher Sorgfalt aufbereitet werden können oder arbeiten können. Ich will diese Leichtfertigkeit gar nicht unterstellen, ich weise nur darauf hin, dass es unwahrscheinlich viel Geld kostet, unwahrscheinlich viel Zeit kostet. Und deswegen ist das Quorum an sich etwas höher gesetzt. Das mag jetzt in Ihrem konkreten Fall, weil Sie sagen, okay, wir finden ja keinen Oppositionspartner oder keinen Regierungspartner, der mit uns jetzt konkret diesen Untersuchungsausschuss einrichten möchte, anders sein, aber ich glaube, das ist nicht der richtige Weg, aus der persönlichen Betroffenheit hier jetzt heranzugehen. Und wir müssen dann eben über andere Möglichkeiten nachdenken. Ich fand zum Beispiel den Hinweis charmant …

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