Landtag 21/16
18.09.2024 · 293 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (26)SPD (24)Die Linke (20)CDU (18)fraktionslos (1)
Die 16. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vertreter:innen der Medien. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die Umschulungsklasse „Kaufleute im Gesundheitswesen“. (Beifall) Herzlich willkommen! Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass die Sitzung heute Vormittag mit der Aktuellen Stunde beginnt. Danach wird der Tagesordnungspunkt 17 ohne Debatte aufgerufen. Diese Debatte fließt mit in die Aktuelle Stunde ein. Danach wird der Tagesordnungspunkt 27 aufgerufen. Nach der Mittagspause werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 10 und 11 aufgerufen. Weiter geht es danach mit den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 63 und 64. Fortgesetzt wird die Tagesordnung dann in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die Sitzung wird am Donnerstag mit der Fragestunde fortgesetzt. Danach wird der Tagesordnungspunkt 38 aufgerufen. Weiter geht es danach in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Nach der Mittagspause morgen geht es weiter mit dem Tagesordnungspunkt 66. Danach wird der Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen. Fortgesetzt wird die Tagesordnung ebenfalls in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 61 bis 66. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Einstimmig) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist einstimmig mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. Meine Damen und Herren, ich möchte, bevor wir jetzt in die Tagesordnung eintreten, dem Abgeordneten Rainer Bensch zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen! (Beifall) Wir treten in die Tagesordnung ein. Aktuelle Stunde Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor, und zwar auf Antrag der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Sigrid Grönert, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU „Asylpolitik im Fokus: Bremen braucht eine Neuausrichtung der Migrationspolitik“ und auf Antrag der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Tim Sültenfuß, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE „Das Land Bremen hat die meisten Zwangsräumungen – Wie kann die Zahl von Zwangsräumungen verringert werden?“ Ich möchte darauf hinweisen, wie eben schon getan, dass in die Debatte zum ersten Thema die Beratung über den Tagesordnungspunkt 17 mit einfließt. Dieser Punkt wird dann im Anschluss an die Aktuelle Stunde ohne Debatte aufgerufen. Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs verfahren. – Ich stelle Einverständnis fest. Ich rufe jetzt das erste Thema der Aktuellen Stunde auf. „Asylpolitik im Fokus: Bremen braucht eine Neuausrichtung der Migrationspolitik“ Dazu als Vertretung des Senats Senator Ulrich Mäurer. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter das Wort.
Dr. Wiebke Winter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst: Bremen ist ein großartiges Bundesland. Wir haben eine lebensfrohe, leistungs- und hilfsbereite diverse Gesellschaft, und das ist auch gut so. (Beifall CDU) Gleichzeitig merken wir, die Probleme in unserem Bundesland werden von Tag zu Tag größer. Die Kriminalität wächst, die Bildung wird schlechter, der bezahlbare Wohnungsmarkt ist quasi nicht mehr vorhanden. Bremen ist überfordert, und das ist Ihre Verantwortung, sehr geehrter Senat Bovenschulte. (Beifall CDU) Denn was Sie als Regierung nicht schaffen, ist, Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, gut in Bremen zu integrieren. Als Koalitionäre lassen Sie die Hilfesuchenden Ewigkeiten auf Sprachkurse warten. Selbst eine normale Wohnung können Geflüchtete kaum mehr finden. Geflüchtete Kinder warten Monate, bis sie das erste Mal eine Schule von innen sehen können. Das Migrationsamt ist chronisch überlastet. Wir können nur statuieren: Sie haben die Lage nicht mehr im Griff, sehr geehrter Senat Bovenschulte. (Beifall CDU) Unsere Kapazitäten sind erschöpft. Wir wollen für diejenigen da sein, die unseren Schutz wirklich benötigen. Die andere Seite der Medaille ist dabei: Wir müssen dafür sorgen, dass weniger Menschen ohne Bleibeperspektive in die EU und nach Deutschland kommen. Wir Menschen im Land Bremen müssen uns dafür einsetzen, dass eine Kehrtwende hin zu einer verantwortungsvollen Migrationspolitik stattfindet. Wir im Land Bremen brauchen einen effektiven Schutz der EU-Außengrenzen und temporäre Binnengrenzkontrollen. Der Vorschlag der Ampelkoalition ist für Bremen wahrlich nicht ausreichend. (Beifall CDU) Wir brauchen für Bremen vielmehr eine neue soziale und konsequente Migrationspolitik. Wie das aussehen kann, das zeigt Dänemark. Dänemark setzt dabei auf drei Faktoren, erstens auf Humanität und Konsequenz in der Asylpolitik. Wer in Dänemark ankommt, der lebt in einer offenen Einrichtung und wird unterstützt und versorgt. Die Asylverfahren gehen schnell. Wessen Asylantrag abgelehnt wird, der wird in offenen Rückführzentren untergebracht, und die Ausreise wird zeitnah organisiert – konsequent. Nur in den Einrichtungen gibt es Leistungen wie Bargeld. Wer sich nachhaltig weigert, aus dem Land auszureisen, der kann in Abschiebehaft genommen werden, ebenso wie Straftäter. Dänemark lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen. Auch konsequent: Wer in Dänemark Straftaten begeht, der verwirkt grundsätzlich sein Recht auf Asyl. (Beifall CDU) Zweitens: Verantwortungsvolle und gelungene Integration. Wer in Dänemark Asyl bekommt, macht einen Integrationskurs. Er lernt die Sprache und die Kultur des Landes. Er macht Praktika in Unternehmen. Bei den Ukrainern sieht man besonders, dass das von Erfolg gekrönt ist. 78 Prozent der nach Dänemark geflüchteten Ukrainer arbeiten in Dänemark. In Deutschland sind es gerade einmal 19 Prozent nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das zeigt, Deutschland hat Nachholbedarf. (Beifall CDU) Drittens: Dänemark handelt in der Migrationspolitik rational und überparteilich. Das hat mich besonders beeindruckt. Noch 2015 haben die Rechtsextremen mit dem Thema Migration die Wahlen dominiert, und durch die neue humane und konsequente Asylpolitik – übrigens angeführt von der dänischen SPD – ist Migration in Dänemark kein politisches Thema mehr, und die rechtsextreme Partei führt nur noch ein Schattendasein. Das muss auch unser Anspruch hier in Deutschland sein. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mehr Dänemark in Bremen wagen! Lassen Sie uns konsequent, human und verantwortungsvoll sein! Lassen Sie uns eine Bezahlkarte einführen und Straftäter konsequent abschieben! Lassen Sie uns ein Bremen schaffen, das Integration nicht nur fordert, sondern Geflüchtete dabei auch unterstützt. Ich biete Ihnen heute an: Lassen Sie uns dies gemeinsam tun! Lassen Sie uns gemeinsam einen Bremer Migrationsgipfel organisieren und überlegen, wie wir Migration human, verantwortungsvoll und konsequent gestalten können, denn wir dürfen das Thema nicht den extremistischen Parteien überlassen. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, sehr geehrte Kolleg:innen! Der Senat solle eine rigorose Kehrtwende seiner bisherigen Asylpolitik vollziehen und die Asylgesetze konsequent anwenden und durchsetzen – so haben Sie Ihre Aktuelle Stunde angefangen. Ich frage mich seitdem, was Sie damit genau meinen. Leider hat uns Ihr Redebeitrag dabei nicht wirklich weitergebracht. (Lachen CDU) Die Asylpolitik, liebe Kollegin von der CDU, kann nur europäisch, nicht aber von Bremen aus geregelt werden. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Dann wäre es klug, hierzu ein Sondertreffen der Innen- und Justizminister:innen auf EU-Ebene einzufordern, gegebenenfalls sogar einen EU-Sondergipfel, sofern die Einschätzung vorliegt, dass das erst mühsam verhandelte gemeinsame europäische Asylsystem GEAS, das viele Änderungen und auch Verschärfungen enthält und dann 2026 seine volle Kraft entfachen soll, unzureichend ist. Das konnte ich Ihrem Redebeitrag jedoch nicht entnehmen. Sämtliche in dieser Frage relevanten Gesetze sind Bundesgesetze. Hier kann Bremen im Alleingang keine rigorose Kehrtwende vornehmen. Dass wir beispielsweise in Bremen Prozessoptimierungen brauchen, haben wir schon längst besprochen und auch beschlossen. (Widerspruch CDU) Dass der Senat natürlich gerade jetzt mit Nachdruck darauf achten muss, dass die Verwaltungsstrukturen nicht zu Vollzugsdefiziten führen dürfen – und genau die sind ja ein großes Hindernis –, damit rennen Sie bei meiner Fraktion und mir offene Türen ein. Aber genau diese Fragen scheinen Ihnen ohnehin nachrangig zu sein. Sie beziehen sich auf Ihren Besuch in Kopenhagen in der vergangenen Woche, wo Sie in Ihrem Video – wohlgemerkt vor den Stacheldrähten und Zäunen der Abschiebeanstalt Ellebæk – davon schwärmen, ich zitiere: „Was mich besonders beeindruckt, ist, mit welcher Konsequenz, aber auch mit welcher Transparenz in Dänemark über Abschiebehaftanstalten, Abschiebung und Migration gesprochen wird.“ (Zuruf CDU: Ja! – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Richtig so!) Sie sagen, Sie überlegen, welche Maßnahmen auch für Deutschland geeignet sein könnten. Ich kann Ihnen diese Frage beantworten: Keine. (Beifall DIE LINKE) Denn das, was Dänemarks Asylpolitik auszeichnet, die seit 2019 durch das sogenannte Paradigmenwechselgesetz einen massiv schärferen Kurs eingeschlagen hat, ist die eindeutige Botschaft: Geflüchtete sind unerwünscht. Sie bekommen generell nur prekäre, befristete Aufenthaltstitel. Sie sollen sich nicht integrieren. Die Behörden dürfen ihnen Geld und Schmuck bis zu einem bestimmten Wert abnehmen, und für Ausreisepflichtige und Geduldete gibt es Abschiebegefängnisse, die weit abseits der urbanen Zentren liegen, wie das in Ellebæk, vor dessen Hintergrund Sie ja ins Schwärmen kamen. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats erklärte, die Zustände dort seien für Menschen nicht geeignet. (Lachen Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Das war wohl ein schlechter Scherz, Herr Strohmann? (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Neben weiteren Restriktionen erlaubt Dänemark außerdem Familiennachzug für Geflüchtete erst nach drei Jahren, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2021 für rechtswidrig erklärte. Ich war, wie es der Zufall so will, am Wochenende auch in Kopenhagen und hatte dort die Möglichkeit, mit vielen Menschen über die Asylpolitik im Allgemeinen, aber auch über die in Deutschland und Dänemark zu sprechen. Ganz besonders erschrocken war ich davon, dass führende Regierungspolitiker offen – wohlgemerkt offen –, bestehendes Recht in ein Zweiklassensystem überführen wollen: für Migrant:innen und für alle anderen. Die Pläne zur Verschärfung des Asylrechts sind inhuman und verstoßen eindeutig gegen europäisches Recht und können somit bestimmt kein Vorbild für Deutschland sein! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wir brauchen konkrete, pragmatische und kluge Lösungen. Was wir ganz bestimmt nicht brauchen, sind gefährliche Wahlkampfrhetorik, die unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter gefährdet, immer weitere Verschärfungen, Überbietungswettbewerbe und absurde Forderungen. Da muss man sich wirklich auch hier in Bremen an den Kopf fassen, was in den vergangenen Wochen nicht schon alles gefordert wurde. Auf Bundesebene sieht es nicht anders aus. Opposition Merz und insbesondere die Ministerpräsidentenriege um Kretschmer, Rhein, Voigt, Wegener und Söder glänzen durch Ideenlosigkeit. (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Stattdessen: nationale Abschottung durch dauerhafte Grenzkontrollen und Zurückweisung noch an den Grenzen, was eindeutig gegen bestehendes Recht verstößt. Ich frage mich, nein, ich frage Sie, liebe Opposition Winter: Was ist bloß aus der Europa- und Rechtsstaatspartei CDU geworden? (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Kein Land profitiert so von Europa, und kein Land ist so abhängig von Europa wie Deutschland. Europa ist das Wohlstands- und Friedensversprechen von Beginn an und insbesondere für unsere Kinder und Enkelkinder. Von daher begehen wir bestimmt keinen Rechtsbruch, weder bei nationalen Gesetzen noch bei EU-Recht. Jetzt bin ich doch tatsächlich einmal eben verrutscht. Das kriegen wir aber sofort hin. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Tilt! Jetzt sagt der Laptop „Tilt“!) Das macht nichts. Das tun wir auch nicht auf Probe für drei Monate, wie es der Oppositionsführer im Bundestag vergangene Woche forderte, denn auch ein Rechtsbruch auf Probe bleibt ein Rechtsbruch, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Lassen Sie mich abschließend festhalten: In der Flüchtlingspolitik, europäisch, national und hier in unseren beiden Städten in Bremerhaven und Bremen, gilt für uns der Dreiklang aus Humanität, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit. Das individuelle Recht auf Asyl wird nicht infrage gestellt. Wir brauchen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Schutzsuchenden in unserem Land sowie zur Integration. Kommunen müssen hier deutlich besser unterstützt werden. Uns geht es vor allem darum, bestehendes Recht konsequent durchzusetzen und Vollzugsdefizite aufzulösen. Wir prüfen alle Vorschläge offen, die helfen, die Situation für alle zu verbessern und mit dem Grundgesetz und europäischem Recht vereinbar sind. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit.
Kevin Lenkeit SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion macht eine Bildungsfahrt nach Dänemark. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende gibt sich bei „Stern TV“ für einen Tendenzbeitrag über Bremen her, und deswegen debattieren wir heute in der Aktuellen Stunde über Migration. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf SPD: So ist es!) Wenn wir als Koalition über den Bundesrat eine Initiative für ein generelles Messerverbot fordern, wirft die CDU uns vor, wir würden Probleme wegdelegieren. Wenn die CDU wieder mal eine Aktuelle Stunde kapert, um bundespolitische Zuständigkeiten und Gesetzgebungen in der Bremischen Bürgerschaft zu debattieren, dann ist das okay. Es ist okay, weil es ja der innenpolitischen Profilierung ihrer vermeintlichen Innenexpertin dient, und über die vom Steuerzahler bezahlte Auslandsreise muss ja berichtet werden. (Beifall SPD, DIE LINKE) Ihre Innenexpertin war ja bis vor Kurzem Klimaexpertin, und in dieser Rolle riet sie uns auch, Musik und Filme lieber zu downloaden, statt zu streamen, weil das das Klima retten würde. Auf diesem Niveau, Kolleginnen und Kollegen, führen wir hier Woche um Woche Migrations- und damit verbunden Kriminalitätsdebatten. Die AfD und andere freuen sich. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Auf Ihrer Homepage missbrauchen Sie den Anschlag von Solingen ohne Punkt und Komma, um auf das angebliche Versagen des Bremer Senates hinzuweisen. Sie sollten sich schämen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Sie brauchen gar nicht alle mit dem Kopf zu schütteln. Gehen Sie auf Ihre Seite, gucken Sie sich den ersten Beitrag von Frau Dr. Winter an! Weil ich langsam wirklich keinen Bock mehr darauf habe, nutze ich meine Zeit heute, um eine Migrationsgeschichte zu erzählen. Spoileralarm: So wie die absolute Mehrheit aller Migrationsgeschichten endet sie nicht als Dealer am Bremer Hauptbahnhof oder als Messerstecher in der Polizeilichen Kriminalstatistik. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Geschichte beginnt im Jahr 2015 mit der Erkenntnis, dass man im eigenen Land nicht mehr sicher ist und man vor der schwierigen Entscheidung steht, alles, was man sich aufgebaut und erarbeitet hat, zurücklassen zu müssen. Vor allem aber steht man vor der schwierigen Entscheidung, die eigene Familie zurückzulassen. Von Syrien aus sollte es eigentlich über Hannover nach England gehen, weil unser Protagonist spricht vier Sprachen. Deutsch spricht er nicht. Hannover sollte daher nur ein Zwischenstopp sein, denn Deutschland war fremd. Das Essen war fremd. Das Wetter war fremd, die Sprache sowieso. Deutschland war nie als neue Heimat gedacht. Aber wie es oftmals im Leben so ist, kommt es anders als geplant, und statt Fish and Chips fiel die Entscheidung auf Labskaus und Spiegelei. Deutschkurse bestimmten das Leben, die kommenden Wochen und Monate. Mit der Arbeitserlaubnis kamen finanzielle Freiräume. Und im vierten Jahr wollte unser Protagonist keine staatlichen Transferleistungen mehr erhalten und machte sich nach Abschluss einiger Prüfungen selbstständig. Ein Friseursalon mit Nähstube ist nun seit mehr als vier Jahren sein Arbeitsmittelpunkt, sein Lebensmittelpunkt ist der Bremer Norden. Das in Deutschland geborene Kind geht zur Kita, und bis auf das Wetter ist alles in Deutschland Heimat für ihn geworden. Die Suche nach einem Haus endete zuletzt jäh, weil Nachbarn bei der Hausbesichtigung lautstark ihren Unmut darüber zum Ausdruck brachten, dass „Solche“ da einziehen wollten. Vor wenigen Monaten präsentierte er mir voller Stolz eine Plastikkarte, darauf ein Foto und die Überschrift „Bundesrepublik Deutschland“. Darunter stand „Personalausweis“. Ich habe ihn gefragt, wie lange seine Einbürgerung gedauert hat, und er antwortete mir: „Ein paar Monate.“ Ich war absolut ungläubig, und er entgegnete mir: „Wenn du in Deutschland Steuern zahlst, dann geht alles ganz schnell.“ Warum war diese Plastikkarte so wichtig für ihn? Warum war es so wichtig, dass er sie in der Hand hatte? Er konnte endlich mit seiner Frau und seinen Kindern reisen, nicht in die Heimat, sondern nur in den Urlaub. Eine Selbstverständlichkeit für uns alle, eine neu gewonnene Freiheit nach fast acht Jahren für einen Migranten in unserem Land. Kolleginnen und Kollegen, Migration ist in aller Munde, und mich beschleicht der Verdacht, dass wir Fehler der Vergangenheit wiederholen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Denn schon vor vielen Dekaden haben wir Migration vor allem als Bedrohung wahrgenommen. Die positiven Entwicklungen haben wir ausgeblendet. Wir schauen auf extreme Ausreißer, nehmen sie beispielhaft, um über ganze Bevölkerungsgruppen zu richten. Das kann nur schiefgehen, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir sollten hier wöchentlich darüber sprechen, wie wir Geflüchtete in Arbeit bekommen anstatt darüber, wie wir sie effizient abschieben! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir brauchen die AfD für die Diskursverschiebung gar nicht. Wir machen das für die Rechtsextremen zum Nulltarif – die Geister, die Sie riefen, liebe CDU-Fraktion. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Brauchen wir eine Diskussion über den Umgang mit straffällig gewordenen Geflüchteten und Extremisten? Ja! Und die führen wir auch. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Davon habe ich noch nichts gehört!) Die führen wir auch jedes Mal in der Innendeputation. Ich weiß, Sie als Sprecherin müssen vielleicht auch ein bisschen mehr darauf achten, worüber wir uns in der Innendeputation unterhalten. Aber das nur nebenbei. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir führen diese Diskussion. Außer man ist die CDU, dann bricht man ein fraktionsübergreifendes Treffen zum Thema Migration im Kanzleramt nach wenigen Minuten medienwirksam ab. Es sind ja gerade Landtagswahlen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) „Wir schaffen das!“ war der Beitrag der CDU-geführten Bundesregierung im Jahr 2015. Die Ampel-Koalition andererseits stockt die finanziellen Hilfen für die Städte und Kommunen auf, verhandelt mit Herkunftsstaaten über die Aufnahme von abzuschiebenden Straftätern, schafft im Falle der Ukraine pragmatische Regelungen zur Aufnahme von Arbeit und vieles mehr. Das alles bedarf es! Es bedarf mehr Ehrlichkeit in der Migrationsdebatte und keiner einseitigen Diskussion, wie Sie sie immer führen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was bedarf es nicht? Einer christdemokratischen Delegation aus Bremen, die in ein sozialdemokratisch regiertes Land reist, um sich vor einem Abschiebegefängnis zeigen zu lassen, welches es nach eigener Aussage auch in Deutschland gibt, und um dann noch nach Regelungen zu schreien, die eine rot-grün-gelb geführte Bundesregierung gerade umsetzt. Das bedarf es nicht, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Letzter Gedanke: Nicht jeder nach Deutschland gekommene Geflüchtete ist Akademiker, vollkommen richtig. Ebenso richtig ist auch: Nicht jeder nach Deutschland gekommene Geflüchtete ist kriminell. Die ständigen Diskussionen erwecken aber diesen Eindruck. Das ist gefährlich, Kolleginnen und Kollegen! – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über das ja doch sehr omnipräsente Thema Migration. Es ist kein neues Thema, auch in Deutschland ist es kein neues Thema. Es ist, ehrlich gesagt, auch schon ein ziemlich altes Thema, und es ist auch sehr schwierig, das in wenigen Minuten allumfassend zusammenzufassen. Was auffällt in der Debatte, ist ja, dass oft Begrifflichkeiten durcheinandergeworfen werden. Es wird viel über Migration gesprochen. Migration bedeutet aber eigentlich, dass man sich dauerhaft in einem anderen Land, in einer anderen Kultur niederlässt. Die Debatte, die wir jetzt führen, handelt ganz viel von Asyl und von Flucht, und das ist etwas anderes als Migration. Für die Einfachheit und für die Übersichtlichkeit der Debatte würde ich jetzt aber diesen Begriff auch mal fortsetzen. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir eine Debatte darüber führen, dass wir uns überlegen, wie wir uns mit diesen Menschen, die herkommen – egal ob auf Dauer oder nur für wenige Jahre oder Monate –, wie wir uns mit diesen Menschen auseinandersetzen und wie wir uns mit ihnen beschäftigen. Ich glaube, ein „Alle raus“, wie wir es aus dem rechtspopulistischen Raum hören, wird dem genauso wenig gerecht wie ein einfaches „Wir schaffen das“, wie wir es auch schon gehört haben. Auch das wird diesem Thema nicht gerecht. Ich glaube, die Herausforderungen sind viel größer, und denen müssen wir uns stellen. (Beifall FDP) Ich glaube, dass wir uns vielleicht auch darauf einigen können, dass in der Vergangenheit einiges schiefgelaufen ist. Ich habe das immer mal wieder in Reden hier angeführt: Ich habe viele Jahre im Personalbereich gearbeitet, wir haben teilweise fünf, sechs, sieben Leute pro Monat aus dem Ausland nach Deutschland geholt, die hier arbeiten wollten, und die hatten dann auch Jobangebote aus Kanada und aus Vietnam und sagten: „Ich kann da innerhalb von vier Wochen anfangen. Ich würde aber eigentlich lieber nach Deutschland kommen. Das passt für mich besser.“ Dann musste ich denen sagen: „Ja, es dauert so sechs bis neun Monate. Hier ist der Stapel Papier, und ich kann dir noch nicht sagen, ob du nach neun Monaten wirklich hierherkommen kannst.“ Was machen die denn dann? Die kommen nicht nach Deutschland. Dass wir auf der einen Seite die Fachkräfte – und das sind ja nicht nur die Softwareentwickler, mittlerweile sind es auch die Krankenpfleger und viele andere – teilweise jahrelang warten lassen, bis sie hier anfangen können zu arbeiten, und auf der anderen Seite Menschen hierherkommen und hierbleiben durften, die vielleicht gar nicht vorhatten, hier zu arbeiten und vielleicht sogar kriminell geworden sind, das ist niemandem mehr zu erklären. Um es ganz klar zu sagen: Es muss einfacher sein, nach Deutschland zu kommen, um zu arbeiten, als nach Deutschland zu kommen, um nicht zu arbeiten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP) Was nicht klappt – und ich glaube, das wissen wir spätestens seit 2015 – ist, dass wir Menschen hierherkommen lassen und sie sich einfach selbst überlassen. Ein einfaches „Grenzen auf, wir schaffen das“ reicht nicht aus. Das hat ja auch die Union erkannt. Dafür erhalten Sie von mir auch den Respekt. Herr Merz räumt jetzt mit einigen Sachen und insbesondere auch mit der Ära Merkel auf. Ich war ein bisschen überrascht, wie viele Menschen, die noch vor zwei, drei, vier Wochen Merz scharf kritisiert haben, aus den Reihen der CDU, jetzt seit zwei Tagen große Merz-Fanboys und Merz-Fangirls sind. Aber das bringt wohl der vorgelagerte Wahlkampf so mit sich. (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) Aber so einfach, wie die Union sich das vorstellt, ist es eben nicht: einfach einen Aufnahmestopp zu erlassen und die Grenzen zuzumachen. Deutschland hat Grenzen zu neun Ländern. Wir haben neun Grenzen, und da ist ja nichts, da ist keine Mauer, da ist kein Zaun, und das ist auch gut so. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, Gott sei Dank!) Das ist auch gut so. Wir wollen und wir können da auch nicht einfach jetzt wieder einen Zaun bauen. Wir können natürlich Autobahnen kontrollieren, aber dann steigen die Menschen aus und laufen fünfzig Meter weiter durch den Wald. Das ist gar nicht so einfach zu kontrollieren. Wir müssen auch aufpassen, dass wir bei dieser ganzen Debatte das, was uns in Europa ausmacht und auch in Deutschland ausmacht, nämlich freie Grenzen und Freizügigkeit, dass wir das im Rahmen dieser Debatte nicht komplett aufgeben. (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Was wir aber definitiv brauchen, ist eine stärkere europäische gemeinsame Grenzsicherung. Das brauchen wir, weil nur so können wir uns die Grenzen innerhalb Europas offenhalten. Wir müssen dafür sorgen, dass die, die hierherkommen wollen um zu arbeiten, egal, ob es Softwareentwickler sind oder ob es Pflegekräfte sind, dass wir diese Menschen herzlich willkommen heißen, und das muss auch deutlich schneller gehen als in der Vergangenheit. Dazu gehört auch, dass die Menschen, die Schutz brauchen, natürlich in Deutschland Schutz genießen dürfen. Wie wollen Sie es denn erklären, dass die ukrainische Familie, die gerade von Wladimir Putin verjagt wird, der morden und vergewaltigen lässt, dass wir diese Familie an der Grenze abweisen? Natürlich müssen wir dafür sorgen, dass diese Menschen Schutz genießen können. Das müssen wir übrigens auch gemeinsam mit anderen europäischen Ländern organisieren. Aber zur unbequemen Wahrheit gehört auch: Wer hier in Deutschland kein Aufenthaltsrecht hat oder wer hier gegen die Regeln verstößt, wer hier mordet, wer hier vergewaltigt, der sitzt bitte im nächsten Flieger raus aus Deutschland. Der hat in unserer Gesellschaft nichts verloren! (Beifall FDP) Ich weiß, dass diese Debatte für einige sehr unbequem ist, aber wir brauchen diese ehrliche und unbequeme Debatte darüber, wie es sein kann, dass ein Staat zunehmend die Kontrolle verloren hat darüber, wer eigentlich nach Deutschland kommt. Wir müssen uns auch genauso die Frage stellen, ob alle, die hier in Deutschland im Moment sind, auch hier bleiben dürfen. Diese Debatte sind wir nicht nur der eigenen Bevölkerung schuldig, sondern auch den Menschen, die hierher geflohen sind vor Mord, vor Bedrohung, vor Folter und teilweise hier jetzt auf den Straßen Ähnliches erleben. Wir haben über das Thema Demonstrationsverbot schon gesprochen. Ich will mir nicht ausmalen, wie das für Menschen ist, die vor dem „Islamischen Staat“ hierher geflohen sind und jetzt hier Kalifatsfahnen auf den deutschen Straßen wehen sehen. Auch diesen Menschen gegenüber haben wir eine Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese Menschen hier in Sicherheit leben können. (Beifall FDP – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Wir haben auch die Verantwortung, dass die Menschen, die hierherkommen und sich hier friedlich verhalten, die hier Schutz suchen, die hier arbeiten wollen, nicht in diese zunehmende Pauschalverurteilung kommen, weil das passiert, wenn man sich mit den Problemen nicht auseinandersetzt. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Wenn man sich mit den Menschen im Land unterhält, dann bekommt man den Eindruck, die Toleranz der Menschen, gerade, was das Thema Abschiebung oder nicht erfolgte Abschiebung angeht, ist aufgebraucht. Die Menschen erwarten nicht nur eine ehrliche Debatte darüber, sondern auch zügige und konsequente Lösungen. Ich bin fest davon überzeugt, und da spreche ich für uns als Liberale: Ein Land wie Deutschland kann sich seine Toleranz und seine Weltoffenheit nur dauerhaft dann erhalten, wenn wir bereit sind, mit klaren Regeln und auch einer harten Hand all denjenigen gegenüber zu agieren, die nicht bereit sind, sich an diese Regeln zu halten. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einer Woche habe ich auf der Social-Media-Plattform „X“ ein Posting unserer Bundesinnenministerin Nancy Faeser entdeckt, aus dem ich gerne zitieren möchte. Frau Faeser sagte: „Wir sorgen für mehr Schutz vor islamistischem Terror, striktere Abschiebung von Gewalttätern, Messerverbote und Gesichtserkennung von Straftätern. Unser Sicherheitspaket erfüllt das fundamentale Versprechen des Staates, für Freiheit und Sicherheit zu sorgen.“ Meine Damen und Herren, als ich das gelesen habe, da dachte ich zunächst, es handelt sich um einen Fake Account, denn solche deutlichen Worte war man von unserer Innenministerin, die zwar gerne mal die Pressefreiheit einschränkt – –. (Feueralarm – Unterbrechung der Sitzung um 10:30 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die Sitzung wieder um 10:47 Uhr.
Antje Grotheer
Die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Das Wort erhält erneut der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte meinen Redebeitrag mit einem Posting unserer Innenministerin Nancy Faeser eingeleitet, das mich doch sehr verwundert hatte. Ich bin zunächst von einem Fake Account ausgegangen, denn solche deutlichen Worte war man von unserer Innenministerin, die zwar gerne mal die Pressefreiheit einschränkt, aber dem Zustrom von Migranten nach Deutschland keine Grenzen setzt, eigentlich nicht gewohnt. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber dann, meine Damen und Herren, fiel mir ein, dass ja die Landtagswahl in Brandenburg bevorsteht und man jetzt, getrieben von den Wahlniederlagen der Ampelparteien in Sachsen und Thüringen, vielleicht auch handeln muss, um sich die Peinlichkeit in Form einer weiteren Wahlschlappe zu ersparen und der AfD damit das Feld zu überlassen. Eine AfD übrigens, Herr Güngör – schön, dass Sie da sind –, die durch eine verfehlte Migrationspolitik Ihrer Partei in den letzten drei Jahren erst groß werden konnte. Die SPD ist maßgeblich für die deutlichen Zugewinne der AfD im Osten der Republik verantwortlich, (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Bündnis Deutschland: Ganz Genau! So ist es!) auch das sollten wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Getrieben von den bundesweit schlechten Umfragewerten handelt die Berliner Ampelkoalition nun, und das ist auch gut so. Das reicht aber eben nicht aus, denn jetzt muss auch der rot-grün-rote Senat seine Hausaufgaben machen und die Migration in Bremen und Bremerhaven neu regeln. Aus Sicht der Fraktion Bündnis Deutschland ist es daher zwingend, Migration wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Um dieses Ziel zu verfolgen, fordern wir einen Vier-Punkte-Katalog mit folgenden Maßnahmen – übrigens sind das im Gegensatz zum CDU-Vorstoß heute Morgen vier Punkte, die wir in Bremen umsetzen können und nicht in Dänemark oder anderswo: Meine Damen und Herren, erstens: Menschen mit Bleiberecht genießen unseren Schutz, Menschen ohne Bleiberecht eben nicht. Daher müssen wir die Abschiebungen aus Bremen deutlich erhöhen. Lediglich 15 ausreisepflichtige Personen wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres abgeschoben. Das, meine Damen und Herren, reicht nicht. Vor dem Hintergrund, dass wir in Bremen allein über 100 ausreisepflichtige Straftäter haben – über 100 ausreisepflichtige Straftäter – und über 3 000 Personen, die zwar derzeit ausreisepflichtig sind, aber zurzeit eine Duldung besitzen, ist diese geringe Anzahl von Abschiebungen inakzeptabel. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn wir nicht endlich die Zügel bei den Abschiebungen anziehen, dann haben wir in genau 69 Jahren alle derzeit ausreisepflichtige Personen in ihre Heimatländer verbracht. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Senator Mäurer! Unsere Fraktion erwartet daher deutlich stärkere Anstrengungen des Senats bei den Rückführungen der ausreisepflichtigen Personen in ihre Heimatländer. (Beifall Bündnis Deutschland) Zweite Bemerkung, zweite Forderung: Setzen Sie die geplante Höhe der monatlichen Barzahlung bei der Bezahlkarte von 120 auf 50 Euro herunter, so wie es in vielen anderen Bundesländern geplant ist, sonst wird Bremen wieder zu einem Magneten für die illegale Zuwanderung. Denn 70 Euro monatlich mehr Bargeld in der Tasche macht für viele Migranten eben doch den großen Unterschied. (Beifall Bündnis Deutschland) 70 Euro mehr Bargeld in Bremen als in anderen Bundesländern, das entspricht in Staaten wie Äthiopien oder dem Kongo einem durchschnittlichen Monatsgehalt, meine Damen und Herren, und es ist keinem Bürger in dieser Stadt vermittelbar, dass unser Bundesland mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung bundesweit solche finanziellen Anreize schafft. (Beifall Bündnis Deutschland) Dritter Punkt: Verteilen Sie die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge endlich konsequent auf die anderen Bundesländer, so, wie es der Königsteiner Schlüssel auch vorsieht! Ich weiß, Sie haben damit angefangen, müssen da aber sicherlich noch eine Schippe drauflegen. In Bremen gibt es noch immer doppelt so viele unbegleitete minderjährige Ausländer als es der Verteilungsschlüssel der Bundesländer vorsieht. Hier waren Sie auch wieder mal zu zögerlich, Herr Senator oder lieber Senat. Schaffen Sie endlich eine geschlossene Heimerziehung für diejenigen minderjährigen Ausländer, die in Bremen und Bremerhaven als Mehrfachund Intensivtäter auffallen und durch ihr Auftreten ein Bedrohungspotenzial bei der Bevölkerung aufbauen! (Beifall Bündnis Deutschland) Punkt vier: Setzen Sie sich endlich auf Bundesebene dafür ein, dass Urlaubsländer wie Tunesien, Marokko oder Algerien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden! Insbesondere die Grünen verhindern das seit 2019 beharrlich. Abschiebungen wären dadurch erheblich schneller möglich, weil Asylanträge in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden können. Meine Damen und Herren, wir brauchen dringend eine klare und strikte Kurskorrektur in der Migrationspolitik und insbesondere eine Beschleunigung der Verfahren. Auf Bundesebene sind die ersten Weichen gestellt. Nun muss unser Bundesland folgen. Beenden Sie also Ihren ideologischen Irrweg bei der Zuwanderung und setzen Sie die von uns geforderten vier Punkte um! Das alles ist im Interesse der Menschen in Bremen und Bremerhaven. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dariush Hassanpour.
Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem grausamen islamistischen Anschlag in Solingen sind meine Gedanken bei den Opfern dieser schrecklichen Tat und deren Hinterbliebenen. Gleichzeitig muss ich aber auch feststellen, dass dadurch die gesellschaftliche Debatte um Asyl und Migration in diesem Land eine neue Dimension angenommen hat. Eigentlich müssen wir nach einer so abscheulichen Tat darüber sprechen, wie wir so etwas in Zukunft vermeiden, (Beifall DIE LINKE) das heißt, wie wir religiösem Fundamentalismus entgegentreten, was wir gegen Radikalisierung im Netz tun, oder wie wir es schaffen, Menschen in unsere Gesellschaft so zu integrieren, dass sie eben nicht den religiösen Extremisten in die Hände fallen. Stattdessen werden diese Fragen mit der bereits völlig nach rechts entgrenzten Debatte um Asylmigration verknüpft. Ganz ehrlich, ich bin auch der Meinung, dass das Dublin-System nicht funktioniert, aber das Dublin-System ist eben kein System zur Gefahrenabwehr oder zur Terrorismusbekämpfung. Hören Sie bitte damit auf, diese beiden Sachen miteinander zu vermischen! (Beifall DIE LINKE) Als Nächstes möchte ich etwas zu dem Problem sagen, auf das sich scheinbar nahezu alle Spitzenpolitiker:innen im Bund geeinigt haben, nämlich die sogenannte irreguläre Migration. Wissen Sie, mir ist reguläre Migration auch lieber. (Beifall DIE LINKE) Sie ist nämlich für die Flüchtenden weniger gefährlich und weniger tödlich. Deshalb, und weil das auch besser kontrollierbar ist, sollten wir doch legale Fluchtmöglichkeiten schaffen. (Beifall DIE LINKE) Anstatt das islamistische Taliban-Regime de facto anzuerkennen, und mit ihm zu verhandeln, obwohl wir sie Jahre zuvor militärisch bekämpft haben, wären doch gerade das Bundesaufnahmeprogramm und auch des Bremer Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan und Syrien die richtige Antwort. Das sind legale Wege, aber leider lässt der Bund das Bundesaufnahmeprogramm krepieren. Zur Wahrheit gehört auch, dass es aktuell quasi unmöglich ist, aus Syrien oder Afghanistan nach Deutschland legal zu flüchten, weil es dort keine deutschen Botschaften oder keine Konsulate gibt, die die nötigen Papiere ausstellen können. Deshalb brauchen wir die Aufnahmeprogramme. Bremen geht mit gutem Beispiel voran. Die Lösungen allerdings, die Sie zu bieten haben, befriedigen nur eine Hysterie, die keine objektive Grundlage hat. (Beifall DIE LINKE) So viel erst mal zur Widersprüchlichkeit der aktuellen politischen Debatte. Ich komme jetzt zu Ihrem konkreten Antrag. In der Begründung der Aktuellen Stunde erwecken Sie nämlich den Eindruck, dass es in Bremen im besonderen Maße ein Problem mit Geflüchteten gebe und dass Gesetze hier nicht angewandt und durchgesetzt würden. Es wird Sie nicht wundern, dass ich das als Politiker der Koalition sage, aber die Realität sieht natürlich anders aus. Bremen nimmt nur so viele Menschen auf, wie es nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen ist. (Lachen Bündnis Deutschland) Doch! Machen Sie mal einen Faktencheck, schauen Sie sich mal die Protokolle der Sozialdeputation an. Wir kriegen einmal im Monat einen Bericht, und darin steht, dass wir den Königsteiner Schlüssel nahezu genau erfüllen. (Widerspruch CDU) Sie können auch nicht davon sprechen, dass das Unterkunftssystem derzeit heißläuft, denn die Anzahl der Schutzsuchenden, die Bremen erreichen, nimmt ab. Das ist auch ein Fakt. Nun zu dem, was auf Bundesebene beschlossen werden soll. Ich könnte vieles sagen, aber ich möchte mich auf zwei Dinge beschränken. Erstens, die komplette Streichung von Sozialleistungen für Menschen aus Drittstaaten: Das ist nichts anderes als eine symbolische Grausamkeit, die Menschen und ihre Familien obdachlos machen wird. Dieser menschenrechts- und europarechtswidrige Vorschlag wird zurecht vor unseren demokratischen Gerichten keinen Bestand haben. Um es noch mal klarzustellen: Symbolisch ist diese Grausamkeit, weil auch hier das Thema gar nicht so groß ist, wie es gemacht wird. In ganz Deutschland sind lediglich 7 000 Personen ausreisepflichtig, die unter die Dublin-Verordnung fallen. – 7 000! Ich möchte es Ihnen ganz deutlich sagen: Wenn Sie die Leistungen für diese Menschen streichen, wird kein einziges strukturelles Problem in diesem Land gelöst. Durch diese Maßnahme wird kein einziger neuer Kitaplatz entstehen, keine Lehrerinnen und Lehrer werden eingestellt, keine Wohnung wird auf einmal günstiger zu mieten sein, (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) und keine einzige Brücke wird davon saniert. Was Sie nämlich machen, ist zu versuchen, den Menschen weiszumachen, dass sie nur genug nach unten treten müssen, um ihre eigene Situation zu verbessern, anstatt den Blick mal nach oben zu den Menschen zu richten, die dafür verantwortlich sind, (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Was?) zu denen auch Sie gehören und die Sie mit aller Leidenschaft verteidigen. (Beifall DIE LINKE) Als Letztes möchte ich auch anmerken, dass wir inzwischen ein Sonderstrafrecht für Ausländer in Deutschland haben, denn während Deutsche für einige Straftaten nur Geld- oder Bewährungsstrafen befürchten müssen, werden Geflüchtete künftig in Gefahr und Existenznot abgeschoben. Wie das islamistische Anschläge verhindern soll, müssen Sie mir noch erklären. Ich kann nur davor warnen, die europäische Idee so zu zerstören, wie Sie es vorhaben. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Ich gehöre zu einer Generation, für die offene Grenzen zwischen Mitgliedstaaten normal sind – das Schengen-Abkommen, das genau an diesem Punkt Freiheit für die Menschen in der EU, aber auch für die Grenzverkehre der Wirtschaft bedeutet. Ich möchte Ihnen mal ein Beispiel geben: Wenn wir beide, Frau Dr. Winter, mit dem Bus nach Lissabon fahren würden, dann müssten wir hin und zurück durch zehn Grenzkontrollen. Das ist eine Grenzkontrolle pro 400 Kilometer. Dreimal dürfen Sie raten, wer von uns beiden kontrolliert wird – garantiert nicht Sie. (Beifall DIE LINKE, SPD) „Wer Hass sät, wird Gewalt ernten.“ Den Spruch haben Sie sicherlich schon mal gehört, aber während Sie hören, spüren andere etwas. Die Anzahl rechter Straftaten hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Da ist eine Sache: Gerade letztes Wochenende in Gifhorn, etwas über 100 Kilometer entfernt von Bremen, treten Nazis grundlos auf den Kopf einer migrantischen Frau ein. Was sagen Sie denn dazu? Wann reichen sie einen Antrag dagegen ein? Wahrscheinlich gar nicht, denn damit lassen sich ja keine Stimmen holen. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sascha Schuster.
Sascha Schuster fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, wenn man die Debatte bisher verfolgt hat, dann muss ich feststellen, dass die Regierungskoalition, die hier ja in Bremen aus SPD, Grünen und LINKEN besteht, nicht wirklich etwas verstanden hat. Wenn man immer nur nach rechts schaut und sagt: „Die Rechten“ – ich sage jetzt mal, damit meinen Sie ja die AfD, vielleicht meinen Sie auch Bündnis Deutschland hier, mittlerweile sind bei Ihnen ja auch die CDU und die FDP rechts –, dann muss ich sagen, haben Sie nichts – –. (Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [DIE LINKE]) Herr Janßen, ich stelle fest, auch Sie haben bisher nichts verstanden. Gerade Grüne und LINKE sind eine Katastrophe. Wenn man die Wahlen im Osten sieht, dann weiß ich gar nicht, warum Sie Ihren Mund noch so laut aufmachen. Sie sind doch auf dem absteigenden Ast. Ihre Partei wird es irgendwann nicht mehr geben und die Grünen auch nicht. (Lachen Bündnis Deutschland – Zurufe) Das sieht man ja im Osten. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Aus welcher Partei sind Sie?) Die SPD krebst im Osten bei 6 bis 7 Prozent herum. Daran sieht man, dass das ein Auslaufmodell ist. Vielleicht hat die SPD jetzt bei den nächsten Wahlen im Osten ein paar Prozente mehr, aber sie werden laut der Prognose auch nur noch zweitstärkste Kraft hinter der AfD. Sie machen die AfD mit ihrem Thema noch stark. Die Migration in Bremen ist auch gescheitert. Wir haben die wenigsten Abschiebungen, das haben wir ja heute schon gehört. Diese Bürgerinnen und Bürger kriegen noch mehr Geld auf die Karte, das haben wir auch gehört. Daran kann man feststellen: Das Thema ist zwar in aller Munde im Moment in Deutschland, vielleicht sogar noch mehr in aller Munde als die Bildungspolitik, aber dagegen muss man auch was tun. Ich komme ja nun aus Bremerhaven. Wenn man da mal guckt, wer so gekommen ist, wer bei uns gearbeitet hat, ich sage mal so, im Fischereihafen: Vor zig Jahren kamen liebe Menschen aus der Türkei, liebe Menschen aus Portugal. Warum kamen die? Die wollten arbeiten. Die haben sich eingebracht, die haben die deutsche Sprache gelernt, sie sind mit der ganzen Familie nun da, und das ist auch gut so. Die brauchten wir auch damals und die brauchen wir auch weiterhin. (Unruhe SPD) Wir brauchen hier Arbeitskräfte, wir brauchen hier auch weiterhin Arbeitskräfte. Wir werden das zum Beispiel in Bremerhaven demnächst in den Kitabereichen erleben, wo Menschen, wo Frauen aus Spanien kommen, die wir für den Kitabereich auch gebrauchen können. Ist alles gut und schön und jeder ist auch herzlich willkommen, auch andere, die vom Krieg verfolgt sind, sind herzlich willkommen. Das darf man nicht falsch verstehen. Aber mal ganz ehrlich, liebe Freunde, und die meisten hier kommen ja nun aus Bremen: (Zurufe DIE LINKE) Ich war gestern Abend mal in Bremen auf dem Bahnhofsvorplatz. Ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören, aber da sollten Sie sich mal hinbegeben, damit Sie mitreden können und nicht nur dauernd dazwischenquatschen können. Wenn man dort Menschen sieht, die nur mit Alkohol zu tun haben, nur mit Drogen zu tun haben, am helllichten Tage, und nur am Rumschreien und Rumpöbeln sind – –. (Zuruf Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]) Genau. Dann müssen Sie mal die Sprache hören, wen das betrifft, dann wissen Sie, was los ist. Ich fordere diesen Senat auf, dagegen etwas zu tun, mehr Menschen abzuschieben, die hier nichts verloren haben, damit dieses Thema auch nicht immer wieder aktuell ist, mit rechts und links und wie auch immer. Wir müssen auch mal die Bürgerinnen und Bürger ein bisschen mehr ernst nehmen. Das ist doch das Problem, wenn Sie die Wahlergebnisse anschauen. Wir können auch gerne mal eine Prognose für die Bundestagswahl machen, dann wissen Sie, wie stark die Rechten da sind. Das kann ja nicht unser Ziel sein, aber mit Ihrer Politik machen Sie die Rechten stark, und das kann nicht angehen. – Danke schön! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter.
Dr. Wiebke Winter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie geben hier als Koalition wieder mal ein Abbild der organisierten Verantwortungslosigkeit. Diese Debatte hat mich ehrlich gesagt fassungslos gemacht. (Beifall CDU) Herr Lenkeit, gerade das Niveau, was Sie jetzt mit Ihrer Debatte angeschlagen haben, ist unangenehm. So tief unten habe ich es, glaube ich, selten erlebt. (Beifall CDU – Widerspruch SPD) Sie sind ja auch sonst nicht unbedingt dafür bekannt, inhaltlich zu werden, sondern eher für so einen schönen Populismus. Aber heute haben Sie wirklich null zum Thema geredet. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die Menschen würden sich wünschen, dass Sie sich mal mehr mit den Themen in dieser Stadt beschäftigen und sie ernst nehmen, denn das kann ich insbesondere nach Ihrem Redebeitrag heute nicht erkennen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wenn Sie dann auch noch sagen: „Ich habe gar keinen Bock mehr“, dann zeigt das doch ganz deutlich, was auch in unserer Bremer Politik schiefläuft. Denn wir erkennen nicht, dass es hier besser wird, sehr geehrte Koalition. (Beifall CDU – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Es ging auch nur um eine Person!) Herr Labetzke, Sie haben gesagt, dass wir hier in Bremen gar keine Zuständigkeiten hätten und dass es auch alles auf EU- oder Bundesebene geregelt werden müsste. Ich weiß nicht, in welchem Zuständigkeitsregime Sie leben, aber hier, wo ich das Recht kenne, ist Bremen weiterhin für Abschiebungen verantwortlich. Bremen ist verantwortlich, dass wir hier Sprachkurse organisieren. Bremen ist verantwortlich dafür, dass wir hier genügend Wohnungsplätze haben, und Bremen ist zum Schluss auch dafür, die Bezahlkarte einzuführen, die Sie bis heute eigentlich zähneknirschend immer noch verweigern. (Beifall CDU) Wenn Sie sich so sehr eine EU-weite Regelung wünschen, warum sprechen Sie nicht mit Ihren Kollegen auf EU-Ebene? Da wurde ja gerade erst ein großes Migrationspaket verabschiedet, dem die Grünen aber nicht zugestimmt haben. Gut, dass Ursula von der Leyen in der Europäischen Union aufräumt. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [DIE LINKE]) Weil Sie es ja anscheinend fast ein bisschen lächerlich fanden, dass wir unsere Aufgabe hier als Politikerinnen und Politiker in diesem Land ernst nehmen und dafür auch mal an andere Orte fahren, kann ich nur raten: Kommen Sie doch auch mal raus aus Ihrer Komfortzone, schauen Sie sich doch auch mal an, wie andere Länder, wie andere Städte politische Probleme angehen, und bleiben Sie nicht hier in Ihrer rosaroten Welt und denken, dass in Bremen alles gut läuft. Nein, es könnte so viel besser gehen hier in Bremen. (Beifall CDU) Fahren Sie zum Beispiel auch mal an Orte, die nicht leicht sind, wie zum Beispiel nach Ellebæk. Das ist kein leichter Besuch, und das ist auch kein schöner Ort, und das ist auch kein Ort, wo man sagt: Mensch, das würden wir hier auch gerne haben. Aber es ist notwendig, weil darin Straftäter sind. Ich finde es gut, dass Straftäter auch weiterhin hinter Zäunen untergebracht werden, und deswegen ist es auch richtig, dass sie dort untergebracht sind. (Beifall CDU) Ich werde hier noch mal mein Angebot erneuern: Wir stehen als CDU zu Humanität und Konsequenz. Wir wollen das Problem lösen, weil wir es nicht den rechten Extremen überlassen wollen. Wenn Sie heute Abend in sich gehen, dann denken Sie doch vielleicht noch mal drüber nach und unterstellen uns hier nicht Sachen, die wir nie gesagt haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir alle in Bremen gut und integriert und sicher miteinander leben können! – Vielen herzlichen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich zurzeit nicht, deswegen erhält jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort.
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt mir nicht leicht, in diese Debatte einzusteigen, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass vielleicht einige Fakten auch in diesem Hause mal zur Kenntnis genommen werden. Wir sollten uns mal anschauen: Was hat sich seit 2015 in dieser Bundesrepublik verändert? Wir haben ein europäisches Problem. Es sind insgesamt sechs Millionen Flüchtlinge nach Europa gekommen seit 2015. Davon haben 2,46 Millionen in der Bundesrepublik Schutz gesucht. In Bremen waren es 24 000. Die häufigsten Herkunftsländer kennen Sie: Syrien, Irak, Afghanistan. Nach 2015 sind die Zahlen zunächst etwas heruntergegangen, aber seit 2020 haben wir wieder einen massiven Anstieg. Im Jahr 2023 waren es in Deutschland 329 000 Asylanträge, die gestellt worden sind. Hinzu kommen noch mal 60 000 Personen, die einfach illegal eingereist sind. Das gibt es auch. Das heißt, diese Personen stellen keinen Schutzantrag, sondern reisen einfach ein. Sie addieren sich zu den 329 000. Dann haben wir ein weiteres gesellschaftliches Problem gehabt, dass weitere 1,25 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen sind, die wir aufgenommen haben. Das zentrale Problem, über das wir bundesweit diskutieren, lässt sich mit wenigen Sätzen zusammenfassen: Wir haben ein Problem mit einer Zuwanderung, die mit einem Adjektiv beschrieben ist: Sie ist ungesteuert. Ungesteuert deshalb, weil es keine Höchstgrenze gibt. Die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Einfluss darauf, wer zu uns kommt. Sie hat keinen Einfluss darauf, aus welchen Ländern diese Personen kommen, sondern sie sind einfach da. Im Jahr 2015 waren das 1,25 Millionen, und dann ist das einfach so. Die Erfahrung dieser Jahrzehnte zeigt uns: Wer in Deutschland ankommt, bleibt auch in der Regel hier. Es sind ganz wenige, die in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Ich glaube, wir sollten uns die Mühe machen, darüber ernsthaft zu diskutieren, wie diese Entwicklung die Bundesrepublik Deutschland in ihren Festen verändert hat. Es sind viele Dinge, die hier zusammengekommen sind. Einige haben Sie erwähnt. Dass die Kommunen, dass die Städte überfordert sind mit dieser Entwicklung – ich glaube, das muss man nicht noch mal betonen. Wir haben massive Probleme im Bereich des Wohnungsmarktes; aus ganz anderen Gründen natürlich, aber diese Einwanderung hat diese Lage verschärft. Wir haben dann – und das haben wir auch oft diskutiert – massive Probleme in den Bereichen Kita, Schulen, Arbeitsmarkt. Auch das muss ich nicht wiederholen. Und wir haben die Situation, dass die Lasten der Migration ungleich verteilt werden. In Oberneuland haben Sie in der Regel kein Problem damit. Aber gehen Sie nach Gröpelingen, gehen Sie nach Walle – die Stadtteile, die sowieso Probleme haben, denen schultert man das gesamte Problem der Migration auf, und das hat Folgen für diese Stadtteile. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie ich mich verhalten würde, wenn ich als Elternteil sehe, dass in einer Grundschule eingeschult wird und kaum ein Kind Deutsch spricht. Das ist ein Problem. Es gibt andere Dinge, die wir auch nicht unerwähnt lassen können: Es ist die Entwicklung unserer Haushalte. Wir haben nicht beliebige Möglichkeiten, alles zu finanzieren, und die Sozialausgaben gehen bei uns durch die Decke. Wir haben in den letzten Jahren allein für die Unterbringung der Tausenden von Jugendlichen, die aus Europa zu uns gekommen sind, 408 Millionen Euro ausgegeben. Das ist eine riesige Summe – Sie haben das debattiert in der Bürgerschaft vor wenigen Wochen, insofern ist das kein Geheimnis –, 408 Millionen waren das seit 2016. Dann haben wir ein Problem, bei dem wir auch sagen, es gehört mit dazu. Es ist nicht ursächlich, aber wir haben ein Problem mit Kriminalität. Wir können nicht darüber hinwegsehen, dass wir in den letzten Monaten eine große Anzahl von Gewaltdelikten hier in Bremen erlebt haben, Raubdelikte; und ja, es ist völlig eindeutig, es sind junge Männer, vorwiegend aus den Maghreb-Staaten. Auch das gehört mit zur Wahrheit. Ich sage mal, dass vor diesem Hintergrund – das ist ja kein bremisches Problem alleine – das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung schwindet, kann ich nachvollziehen. Wenn dann noch solche Ereignisse dazukommen wie Solingen – es gibt da keinen direkten Zusammenhang, Sie haben das erwähnt, aber einen medialen –, dann ist das ein Brandbeschleuniger. Es ist hochgefährlich, weil es ist nicht der erste Anschlag, und wir sehen natürlich auch, welche Folgen das nach sich zieht. Der Aufstieg der AfD, die Wahlsiege in den neuen Bundesländern wären niemals eingetreten, wenn wir das Thema Migration nicht so entwickelt hätten, wie ich das beschrieben habe. Die AfD bestimmt die Schlagzeilen, und die Willkommenskultur des Jahres 2015 hat erhebliche Risse genommen. Von daher gesehen, glaube ich, sind alle demokratischen Parteien aufgefordert, sich die Frage zu stellen: Wie können wir diese Situation verändern? So habe ich eigentlich auch unser Thema verstanden: Neuausrichtung der Migrationspolitik. Ich habe nur nicht geglaubt, dass Sie damit meinen, dass wir das in erster Linie in Bremen machen. Ich dachte, Sie wollten heute darüber diskutieren, was Berlin macht, was Brüssel macht. Ich gebe mir dennoch Mühe, auf die Dinge einzugehen, die Sie beschrieben haben. Bei den Lösungsansätzen, wenn ich sie mal einfach mal so Revue passieren lasse, steht bei Ihnen natürlich immer das Thema Abschiebung im Fokus. Abschiebung, ja. Da frage ich mich: Wie sieht das real in dieser Bundesrepublik aus? Am Stammtisch gewinnen Sie diese Debatte immer, aber schauen Sie sich einfach mal die Zahlen des Jahres 2023 an. Gemeldet waren beim Bundesamt 328 000 Asylsuchende. Davon haben 51 Prozent einen positiven Bescheid bekommen, das heißt, ihren Gesuchen wird stattgegeben. Das sind 167 000 Menschen, die bleiben können. Die sind außen vor. Das heißt, wir haben auf der anderen Seite 161 000, die eigentlich diese Bundesrepublik verlassen müssten. Die verlassen aber nicht die Bundesrepublik, sondern sie bleiben die nächsten drei Jahre hier, einfach deshalb, weil sie im Asylverfahren sind und weil sie bei Ablehnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Rechtsschutz einlegen. Dieser dauert bekanntlich fast drei Jahre. Das heißt also, jeder, der im Jahre 2023 hier einreist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch im Jahre 2026 da sein. Wenn alle Gerichtsverfahren endgültig entschieden sind, würde man sagen: Ja gut, dann schieben wir ab. Auch das funktioniert nicht. Wenn wir uns die Zahlen des Jahres 2023 mal anschauen: Alle Bundesländer und der Bund zusammen haben es geschafft, sage und schreibe 11 000 Menschen zurückzuführen, 11 000 von Hunderttausenden. Das heißt jetzt nicht – und das möchte ich sehr deutlich machen –, dass wir nicht alle Anstrengungen unternehmen müssen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Ich sage auch sehr deutlich: Auch in Länder, die bisher tabu waren – Syrien, Afghanistan. Ich bin überzeugt davon, dass es richtig war, was die Bundesregierung versucht, und wir unterstützen dieses auch. Aber die Hoffnung, dass bei einer solchen Abschiebequote in der Abschiebung der Schlüssel liegt, die teile ich nicht. Wir haben, seitdem wir uns das Thema angeschaut haben, natürlich einige Fortschritte erzielt, die will ich gar nicht leugnen. Die Bundesregierung hat ja auch ein Gesetz vorgelegt zur Beschleunigung der Asylverfahren, und wir werden in diesem Jahr 15 000 Abschiebungen bundesweit realisieren. Aber ich glaube, diese Zahlen sprechen für sich. Sie zeigen uns, dass alleine in der Abschiebung nicht die Lösung dieses Problems liegt. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen, und die Hauptursache besteht einfach darin, dass die Mehrzahl der Herkunftsländer nicht mit uns kooperiert. Die Bundesregierung hat es geschafft, mit einigen Ländern Vereinbarungen zu schließen. Aber es ist die Minderheit, und viele andere arbeiten nicht mit uns zusammen. Das erklärt, warum wir auch in diesem Bereich so wenig Erfolge erzielen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Unser System ist aber auch zu langsam!) Bitte? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Unser System ist aber auch zu langsam!) Klar, wir können Sachen beschleunigen hier bei uns, aber wir haben schlichtweg das Problem: Ohne Papiere kann ich niemanden abschieben, und wenn diese Staaten ihre Leute nicht zurücknehmen – und dafür hat man ja auch ein gewisses Verständnis, warum sie sich so einbringen –, haben wir ein massives Problem. Deswegen müssen wir uns überlegen: Wie können wir verhindern, dass so viele Menschen einfach in die Bundesrepublik kommen? Das ist doch das gegenwärtige Thema, was wir auf Bundesebene diskutieren. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Ja!) Dann bin ich bei dem Thema der Grenzkontrollen. Ja, Grenzkontrollen sind sinnvoll, sie sind notwendig, und ich sage noch mal: Ich habe Schengen immer so verstanden, dass man sagt, wir machen einen Deal: Sichere Außengrenzen, die wir mit dem Wegfall der Binnengrenzen verbinden. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Genau!) Dieses System funktioniert offensichtlich nicht. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Genau!) Deswegen ist es richtig gewesen, dass die Bundesrepublik seit letztem Jahr auch massive Grenzkontrollen durchführt. Das funktioniert auch. Der Grenzverkehr ist nicht zusammengebrochen. Die Bundespolizei hat es geschafft, in diesem Zeitraum bis heute circa 30 000 Menschen an den Grenzen zurückzuweisen, die keinen Schutzstatus haben. Seit Montag ist dieses System jetzt auf alle Grenzstationen ausgeweitet worden, und ich vermute mal, das wird auch solange bleiben, bis dann das neue System der europäischen Asylpolitik greift. Die Bundesregierung ist überzeugt davon, dass dies der richtige Weg ist. Die CDU findet aber, das reicht nicht, und die Vorstellung besteht nun darin, dass alle Personen, die aus einem sicheren Herkunftsland kommen – und das sind fast alle, die in die Bundesrepublik einreisen, aus Polen, aus Österreich, aus der Schweiz – an der Grenze bereits zurückgeführt werden sollen. Das wirft zwei Fragen auf: Geht das rechtlich? Da ist der Hinweis auf Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt worden. Das ist eine Notfallregelung, die sagt, wenn hier alles kollabiert, dann kann man sich vom EU-Recht verabschieden. Ungarn hat das einmal versucht und ist dabei kläglich beim Europäischen Gerichtshof gescheitert. Es gab dann ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Ungarn und so weiter. Ich sage mal, selbst, wenn diese rechtliche Brücke tragen sollte, ist das Problem letztlich die faktische Umsetzung. Wie soll das funktionieren? Wenn ich mir die Grenze zwischen Deutschland und Österreich vorstelle, alle kennen diese wahrscheinlich, weil sie häufig passiert wird: Da haben wir auf der einen Seite noch die alten Grenzbäume der Österreicher und hier die deutschen. Wenn der deutsche Zoll oder die deutsche Grenzpolizei sagt: „Nein, wir nehmen sie nicht“, dann ist die Frage: Wohin mit diesen Menschen? Österreich hat bereits erklärt: „Wir nehmen sie auch nicht zurück.“ Das Gleiche gilt für Polen. Das heißt, wir haben in wenigen Tagen eine Situation, wo Menschen dann zwischen diesen Bäumen irgendwie sich aufhalten werden, die weder vor- noch zurückkönnen. Das heißt, mir fehlt schlichtweg die Vorstellung, wie man dieses praktische Problem an den Grenzen lösen kann ohne die Kooperation mit den anderen europäischen Ländern. Das ist eine Maßnahme, die gegenwärtig sehr beliebt ist in der Debatte, aber ich glaube, sie ist absolut unpraktikabel, wenn die anderen nicht bereit sind, diese Personen zurückzunehmen, und das sehe ich nicht. Insofern ist das keine Lösung, die praxistauglich ist. Jetzt hat die Bundesregierung eine Alternative vorgeschlagen: das sogenannte beschleunigte Dublin-Verfahren. Das bedeutet, die Personen werden nicht mehr weiterverteilt auf die Kommunen. Sie sollen in zentralen Aufnahmeeinrichtungen an den Grenzen festgehalten werden. Die Bundesregierung verbindet damit die Erwartung, dass dann das Asylverfahren sehr kurzfristig entschieden wird und dass dann die große Masse, da sie aus sicheren Herkunftsländern gekommen ist, zurückgeführt wird. Verbunden ist dieses – und das Gesetz liegt auch bereits vor – damit, dass in dieser Zeit die Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, keine Leistungen mehr erhalten sollen. Das mag rechtlich möglicherweise gehen. Ich weiß es nicht. Aber faktisch habe ich ein Problem damit, wenn ich mir anschaue, wie das mit dem Dublin-Verfahren in der Praxis aussieht. Im Jahr 2023 hat das BAMF versucht, 75 000 Personen zurückzuüberstellen, das heißt, das ist keine Abschiebung, sondern eine Rücküberstellung. 75 000 Personen sollten in ihre Länder, wo sie zum ersten Mal registriert worden sind, zurückgebracht werden. Wir haben gesehen, in der Praxis sind insgesamt 5 053 reale Rücküberstellungen erfolgt. Das heißt, zwischen der Anzahl der Registrierten und dem, was am Ende dabei rauskommt, gibt es überhaupt kein vernünftiges Verhältnis. Wir haben gesehen, dass Länder wie Italien und Griechenland sich überhaupt nicht mehr daran beteiligen. Italien hat im letzten Jahr elf Personen zurückgenommen, Griechenland, glaube ich, vier. Selbst dann, wenn Italien und Griechenland bereit wären, freiwillig die Zahl der Personen zu erhöhen, die man zurücknimmt, haben wir ein Problem mit den bundesdeutschen Verwaltungsgerichten. Die Gerichte haben in den letzten Monaten konsequent entschieden, dass es keine Rückführungen mehr nach Italien und Griechenland geben darf, weil sie sagen, die Länder kümmern sich nicht um diese Personen. Von daher gesehen ist das unzumutbar, und sie bleiben hier. Auch das ist ein Problem. Das heißt, ich habe die große Sorge, dass man auch mit diesem beschleunigten Asylverfahren wieder Erwartungen verbindet, die in der Praxis kläglich scheitern. Ich glaube, das ist keine gute Entwicklung für die Bundesrepublik, wenn diese Situation so eintritt, dass wir es nicht schaffen. Mein Fazit ist: Alles, was gegenwärtig diskutiert wird, trägt nicht. Es ist nicht überzeugend. Deswegen bleibt einfach nur die Hoffnung, dass das neue europäische Asylsystem greift. Es muss schneller greifen. Wir können nicht darauf warten, dass wir dieses erst im Jahre 2026 voranbringen. Daher wird es unsere Aufgabe sein, in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Ländern und mit der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass diese Sachen schneller organisiert werden, dass es in Europa wieder eine vernünftige Verteilung gibt, dass die Länder mit einer Seegrenze nicht alleine bleiben. Das ist ja auch das Hauptproblem, warum das DublinSystem nicht funktioniert. Das ist der Weg, aber ich warne davor, zu glauben, dass in den Alleingängen, die wir jetzt hier sehen, die Lösung des Problems liegt. Ich glaube, da enttäuschen wir viele. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Damit ist das erste Thema der Aktuellen Stunde beendet. Wir kommen jetzt zum zweiten Thema der Aktuellen Stunde: Das Land Bremen hat die meisten Zwangsräumungen – Wie kann die Zahl von Zwangsräumungen verringert werden? Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis. Die Redezeit für Frau Leonidakis beträgt 12 Minuten und 15 Sekunden. Für die anderen Redebeiträge addiere ich das jetzt dazu, weil der Senat überzogen hat, und sage es vorher an. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da freut sich aber eine!)
Sofia Leonidakis Die Linke
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Harter Cut: Jetzt geht es wirklich um ein soziales Problem. Bremen ist im Ländervergleich der Zwangsräumungen an der Spitze – ein Zustand, den man nicht spitze finden kann. 400 Zwangsräumungen gab es im Land Bremen im Jahr 2022, somit jeden Tag mindestens eine. Mit sechs Zwangsräumungen pro 100 000 Einwohner:innen hat Bremen die meisten Zwangsräumungen unter allen Bundesländern, mehr als Berlin oder Hamburg. Der Befund verschärft sich noch, wenn man die deutlich höhere Mietwohnungsquote in Berlin und Hamburg berücksichtigt. In Bremen wohnen 55 Prozent der Einwohner:innen in Mietwohnungen, in Hamburg sind es 80 Prozent und in Berlin 84 Prozent. Bezieht man also die Zwangsräumungen auf die Mietwohnungen – denn nur da kommen sie ja vor –, dann kommen in Berlin und Hamburg jeweils sechs Zwangsräumungen pro Jahr auf 100 000 Einwohner:innen. In Bremen sind es dagegen elf und damit also fast doppelt so viele. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können davon ausgehen, dass ein Großteil der zwangsgeräumten Menschen keine Anschlusswohnung findet, sondern wohnungslos wird. Wohnungslosigkeit ist ein existenzieller Angriff auf die Lebensgrundlagen eines Menschen oder vielleicht auch einer ganzen Familie. Der zwangsweise Verlust der Wohnung ist häufig der Schritt, der Lebensverhältnisse destabilisiert und die Abwärtsspirale ankurbelt. Wenn wir Obdachlosigkeit verhindern wollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, Wohnungsverluste und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. (Beifall DIE LINKE) Ich möchte diese Debatte nicht bei bloßen Zahlen belassen, sondern es geht hier tatsächlich um Menschen und ihre Schicksale. Wir als LINKE hatten schon mit mehreren Zwangsräumungen konkret zu tun. Ein Beispiel: Ein selbstständiger Mensch hatte während Corona Einbußen und hatte somit mit weniger Einkommen zu kämpfen. Er konnte zwei Mieten nicht bezahlen und kassierte daraufhin sofort die Räumungsklage. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Der Vermieter verlangte die volle Rückzahlung auf einen Schlag plus 1 500 Euro für die Räumungsklage. Das ist vielleicht rechtens, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber nicht gerade sozial. Ein zweites Beispiel: Eine Frau mit Kindern, die den Nachbarn zu laut waren. Wir haben hier in der Bürgerschaft beschlossen: Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Für diese Mieterin galt das anscheinend nicht. Es gab einen Antrag auf Räumungsklage. Ein weiteres Beispiel, das im „Weser-Kurier“ zitiert wurde: Eine Seniorin, die bei Vonovia die Miete wegen Sanierungsfehlern gemindert hat, musste sich am Ende in zwei Instanzen gegen die Räumungsklage wehren, und sie bekam Recht. So oder ähnlich sind viele Räumungen gelagert, aber die wenigsten schaffen es in die Zeitung. Ich muss dazu sagen, nicht jede Räumungsklage ist kategorisch verwerflich. Manche terrorisieren ihre Nachbar:innen, Messi-Mieter können eine verwüstete Wohnung hinterlassen. In solchen Fällen ist es natürlich nicht zumutbar, das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten, aber in den meisten Fällen sind Zwangsräumungen auf finanzielle Probleme zurückzuführen. Wenn Armut, Profitstreben oder soziale Probleme zu Zwangsräumung und Obdachlosigkeit führen, dann werden die Probleme in der Regel noch größer. Wer mit der Miete zwei Monate im Rückstand ist, dem kann der Vermieter außerordentlich kündigen und Räumungsklage einreichen. Wenn die Mietenden in der Zwischenzeit alle offenen Mietschulden begleichen, dann kann das die außerordentliche Kündigung zwar abwenden, eine ordentliche Kündigung flattert meistens aber direkt darauf in den Briefkasten, und sie kann auch vollzogen werden. Die Zwangsräumung ist so häufig nur verschoben, selbst wenn der Mietrückstand beglichen worden ist. Die Ampel wollte diese Schutzlücke im Mietrecht mit der sogenannten Schonfristzahlung schließen, aber wie wir ja mehrfach diskutiert haben und auch jetzt am Bundeshaushalt sehen, ist die Ampel nicht gerade mit der Beseitigung von sozialen Missständen beschäftigt, sondern schafft teilweise noch zusätzliche. Wenn wir also keinen Fortschritt im Mietrecht mit der Ampel haben – und ich wage mal die Prognose, wenn Friedrich Merz an einer Regierung beteiligt sein sollte, wird das auch der Fall sein –, dann wirft das die Frage auf: Was können wir hier tun? Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir? Es gibt ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten, sich darauf festzulegen, dass es keine Zwangsräumungen auf die Straße gibt und, wenn möglich, auch nicht ins Obdachlosensystem. Wenn die Zentrale Fachstelle Wohnen, die ZFW, die bei der Senatorin für Soziales angesiedelt ist, keine Wohnung zur Verfügung stellen kann, kann sie in die bestehende Wohnung wieder einweisen. Das ist rechtlich bereits möglich, wird aber nicht gemacht. Wenn Räumungsklagen eingereicht werden, informiert das Gericht die Sozialbehörde, und die ZFW kann handeln. Da sie aber höchst selten Zugriff auf Wohnungen hat, bleibt oft nur das Obdachlosensystem übrig. Es braucht deshalb auch wieder mehr Obdachlosenpolizeirecht (OPR)-Wohnungen oder schlicht Wohnungen, in die die ZFW direkt einweisen kann. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Es müssen Möglichkeiten zur Aussetzung geschaffen werden. Aktuell setzen Vermietende Räumungstitel in der Regel nicht aus, um der Mieterin oder dem Mieter die Möglichkeit zu schaffen, die ausstehende Miete nachzuzahlen oder eine neue Wohnung zu finden. Der Räumungstitel muss, wenn die Räumung abgesagt wird, neu vor Gericht beantragt werden, und das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Deswegen machen Vermieter:innen das in der Regel nicht. Hier müssen wir eine Möglichkeit zur Aussetzung schaffen. Viertens: Wir müssen auch bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ansetzen. Auch GEWOBA und BREBAU haben Zwangsräumungen beantragt, 78 bei der GEWOBA, 42 bei der BREBAU im Jahr 2022. Das entspricht in etwa dem Anteil am Wohnungsmarkt, es ist sogar leicht überproportional. Das Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte auch hier eine Reduktion sein. Es muss klar sein, dass Ratenzahlungen akzeptiert werden, es sei denn es handelt sich um notorische Mietpreller. Das sind vier Handlungsstränge, die wir hier auf kommunaler und auf Landesebene haben. Ich glaube, wenn wir uns die bisherige Entwicklung angucken – –, im Jahr 2018 hatte Bremen mit einer Zahl von Zwangsräumungen in Bremen und Bremerhaven von 874 einen absoluten Höchststand. Mit 400 im Jahr 2022 sind wir aber immer noch das meisträumende Bundesland. Diesen Abwärtstrend können wir gerne beibehalten, mit dem Ziel vor Augen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es keine Zwangsräumungen in Wohnungslosigkeit mehr gibt. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Sahhanim Görgü-Philipp
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich gerne einmal die restlichen Redezeiten durchgeben: Die SPD hat 10 Minuten und 44 Sekunden, die CDU hat 10 Minuten und 18 Sekunden, Bündnis 90/Die Grünen 11 Minuten und 43 Sekunden, DIE LINKE hat noch 5 Minuten und 30 Sekunden, Bündnis Deutschland 11 Minuten und 30 Sekunden, die FDP 11 Minuten und 30 Sekunden, der Einzelabgeordnete Sven Lichtenfeld noch 4 Minuten, der Einzelabgeordnete Sascha Schuster hat 2 Minuten und 10 Sekunden, die Einzelabgeordnete Meltem Sağiroğlu hat noch 4 Minuten. Der Senat hat eigentlich keine Redezeit mehr, aber der Senat kann so lange reden, wie der Senat es sich wünscht. Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier heute in der Aktuellen Stunde zum zweiten Thema eine Aktuelle Stunde der Fraktion DIE LINKE zur Thematik „Zwangsräumungen“, ein klassisches Thema, das die Fraktion DIE LINKE immer mal wieder besetzt. Sie stellt auch einmal im Jahr eine Abfrage, wie viele Zwangsräumungen es bei uns im Bundesland gibt, und heute sprechen wir in der Aktuellen Stunde darüber. Ich möchte zunächst einmal darüber reden, weil das in der Debatte bisher ein wenig zu kurz kam, wie es überhaupt zu so einer Zwangsräumung kommt. Das wird nämlich gerichtlich entschieden. Der Vermieter geht zum Gericht, wenn es nach einer rechtmäßigen Kündigung keine Einsicht des Mieters gab, und das Ganze wird dann gerichtlich geklärt. Ich möchte an dieser Stelle die Chance nutzen und einmal daran appellieren, dass wir insbesondere bei diesem Thema ein bisschen mehr unseren Gerichten vertrauen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Wir sprechen also über den allerletzten Schritt, den ein Vermieter gehen kann, der über den Rechtsweg gegangen wird und der allerletzte Schritt ist, den der Vermieter gehen kann, um das Recht für sein Eigentum geltend zu machen. Dieses Recht soll der Vermieter aus unserer Sicht auch behalten. (Beifall FDP) Wenn man sich die Zahl mal anguckt, wird auch klar, dass, sobald das Gericht sich da einschaltet, viele Zwangsräumungen auch gar nicht erst durchgeführt werden müssen, weil sobald dann der Gerichtsvollzieher dort postalisch die Aufforderung stellt, die Wohnung zu räumen, wird sie auch ganz häufig geräumt. Das heißt, die Anzahl der Zwangsräumungen, die wir in den Zahlen sehen, ist gar nicht so hoch, denn es gibt eine gerichtliche Einsicht nach dieser Aufforderung des Gerichtsvollziehers. Es sind aber auch nicht nur die GEWOBA und die BREBAU, wie Frau Leonidakis das eben erwähnt hat, die diese Zwangsräumungen stellen oder beim Gericht anfordern, sondern es sind auch ganz viele private Vermieter. Das ist mir in der Debatte auch zu kurz gekommen bisher: Diese privaten Vermieter, die stellen Wohnraum in dieser Stadt, und es sind private Vermieter, die entgangene Mietzahlungen haben, die diese Wohnungen instand halten, die diesen Weg zum Gericht gehen, währenddessen sie keine Mietzahlung erhalten, wie gesagt, diese Wohnung instand halten und diese allerletzte Variante nehmen mit der Zwangsräumung. Ich glaube, das ist auch nicht leicht für viele Vermieter, aber es ist die allerletzte Wahl. Deswegen möchte ich, dass das bei uns allen ein bisschen mehr im Hinterkopf ist. (Beifall FDP) Wir als Freie Demokraten möchten gar nicht das Problem der Obdachlosigkeit infrage stellen. Es ist ein Riesenproblem. Aber das, was wir mit dem Aussetzen von Zwangsräumungen betreiben, ist nämlich Symptombekämpfung, und da machen wir nicht mit. Das Ausbleiben von Zwangsräumungen wird auf gar keinen Fall Probleme lösen. Die Menschen, die von Zwangsräumung betroffen sind, haben ganz andere Probleme und sollten eigentlich eine bessere Unterstützung durch die Sozialämter erhalten. Sie haben im Titel der Aktuellen Stunde stehen, ich zitiere: „Wie kann die Zahl von Zwangsräumungen weiter verhindert werden?“ Das können wir Ihnen ganz klar sagen: indem Sie die Menschen, die in diese Situation geraten sind, besser unterstützen, besser helfen. Es ist doch eigentlich ein Armutszeugnis für eine rot-rot-grüne Regierung, die sich immer wieder das Soziale auf die Kappe schreibt und dann als Land mit den höchsten Zwangsräumungen landet. (Beifall FDP) Liebe Kollegen und Kolleginnen, es ist ja ein allgemeines Problem dieses Senats, worüber wir immer wieder sprechen, dass die Gelder, die ausgegeben werden, gar nicht im Verhältnis zum Wirkungsgrad stehen. So beobachten wir auch hier in einem anwachsenden Sozialhaushalt, dass wir trotzdem immer die größten Probleme im bundesweiten Vergleich haben. Arbeiten Sie bitte an Ihren Unterstützungsangeboten! Sorgen Sie dafür, dass Sie mehr Menschen in Arbeit bringen! Lassen Sie vor allem den Vermietern den letzten Weg, den Rechtsweg, den sie haben. Kurz gesagt, erledigen Sie bitte Ihre Arbeit, statt an Symptomen herumzudoktern! – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Wohnraummietung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verpflichtung. Wir reden heute in der Aktuellen Stunde der LINKEN zum Thema „Zwangsräumungen“. Wie der Presse zu entnehmen ist, haben wir mal wieder etwas zu feiern, denn Gratulation, liebe Koalition, wir sind erneut Spitzenreiter, allerdings nicht so, wie man es sich wünscht, denn wir führen die Spitze mal wieder bei einem Thema an, das keins ist, womit man sich rühmen kann, (Beifall Bündnis Deutschland) nämlich der Anzahl der Zwangsräumungen im Land Bremen. Ich nehme jetzt ein paar Zahlen raus. Wenn man sich anschaut, was BREBAU, STÄWOG und GEWOBA 2023 an Titel erwirken mussten, so kommen wir auf eine Zahl, die über 140 liegt, das heißt, über 140 Titel, die allein von diesen drei Wohnungsbaugesellschaften erwirkt wurden. Wenn man aber weiter schaut, dann müssen wir noch über ganz andere Dinge sprechen. Ja, für Mieter ist es natürlich eine Katastrophe, wenn sie eine Zwangsräumung erleben, insbesondere, wenn auch noch Kinder im Haushalt sind, die diese Katastrophe leider miterleben müssen, die miterleben müssen, wie sie aus ihrem Umfeld entrissen werden, wie sie plötzlich in eine ganz neue Situation geworfen werden. Es ist ein einschneidendes Erlebnis, und es ist definitiv nicht leicht, wenn Eltern ihrer Verantwortung in finanzieller oder emotionaler Sicht nicht mehr nachkommen können. Ob es nun gewollt ist oder ob es durch Zufall passiert, durch Versagen der Eltern im Prinzip, beziehungsweise der Mieter, es ist eine Angelegenheit, die nicht nur die Mieter betrifft. So schlimm die Seite auch sein mag, gibt es aber ja auch die Vermieter und die, meine Damen und Herren, die dürfen wir nicht vergessen. (Beifall Bündnis Deutschland) Insbesondere für die privaten Vermieter, für die in dem Zeitungsartikel, auf den sich die Aktuelle Stunde bezieht, keine validen Zahlen vorliegen, da sie statistisch nicht erfasst werden – –. Diese kommen also für 2023 auf die 140 noch oben drauf. Wie hoch die Zahl ist, wissen wir nicht. Es ist aber ihr gutes Recht, dass Mietverträge eingehalten werden, dass sie den gekündigten Wohnraum wiedererhalten, um ihn an jemanden zu vermieten, der zahlungsfähig und zahlungswillig ist. Ja, der ein oder andere wird jetzt wahrscheinlich wieder sagen: Bla, bla, bla, Bündnis Deutschland steht mal wieder auf der Seite der Kapitalisten, der Geldmacher, der Besitzenden. Doch was wir nicht vergessen dürfen: Eigentümer stellen Wohnraum, und sie stellen ihn nicht aus Gutmütigkeit, sondern weil sie damit ihren Lebensunterhalt verdienen, ob als Haupteinkommen oder Nebeneinkommen. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch die Vermieter haben einen Abtrag, müssen ein Auto bezahlen, haben Lebensmittel zu kaufen, Bekleidung, Freizeit zu finanzieren. Es ist fester Bestandteil des Einkommens, und die finanziellen Auswirkungen von Mietausfällen können auch hier einschneidend sein, insbesondere, wenn der Vermieter nur ein, zwei oder drei Wohnungen hat. Das kann auch für den Vermieter bedeuten, dass er am Ende des Tages in finanzielle Not kommt. Soll er dann der Bank sagen: „Sorry, mein Mieter zahlt nicht, ich zahle jetzt für mein Haus nicht an die Bank“? (Beifall Bündnis Deutschland) Das geht nicht. Liebe Frau Leonidakis, Ihr Beispiel mit weniger Einkommen, dass da eben ein bisschen Verständnis zu erwarten sein muss und so was: Nein, der Vermieter ist nicht in der finanziellen Verantwortung, die finanziellen Probleme des Mieters zu tragen, (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) weder finanziell noch emotional. Wer seine Miete nicht mehr bezahlen kann, hat die Verantwortung, sich Wohnraum zu suchen, der seinen Einkommensverhältnissen entspricht. (Beifall Bündnis Deutschland) Wer aus seinem Wohnraum ausziehen muss, ohne etwas Neues zu finden, hat im Mindesten die Verantwortung, sich an helfende Stellen zu wenden. Dafür wäre zum Beispiel in Bremerhaven die GISBU mbH (GISBU) zuständig, die Wohnungsnotfallhilfe leistet aber auch präventiv arbeitet. Wer sich an das Sozialamt, das Arbeitsamt wendet oder auch andere Stellen, die in irgendeiner Art und Weise zu diesem Thema beraten, diese werden die Hilfesuchenden an die GISBU verweisen, die dann entsprechend hilft. Es gibt also mehrere Ansprechpartner, auf die man zugehen kann, die einem an die richtige Stelle weisen. Außerdem, es gibt ein Recht auf Wohnraum, nicht wortwörtlich so formuliert, aber das ergibt sich aus der Kombination von Artikel 1, Absatz 1 mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes. Denn daher hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf menschenwürdiges Existenzminimum abgeleitet. Das umfasst auch Wohnraum. Spätestens, wenn alle Stricke reißen, gibt es sozialen Wohnraum. Ja, das ist manchmal mit Kompromissen verknüpft, dass man zum Beispiel sein Haustier nicht mitnehmen kann, das ist sehr, sehr schade. Man muss da aber Kompromisse eingehen. Es ist nicht immer möglich, dass man das so umsetzt, wie man es gerne hätte, aber so ist es nun mal, wenn man seine Verantwortung schleifen lässt. Irgendwann kommt der Punkt, an dem man Kompromisse machen muss, wo man gezwungen ist, im Zweifelsfall auch Kompromisse zu machen, die einem nicht gefallen. Zudem, das will ich auch noch mal eben kurz erwähnt haben, sind es oftmals die Vermieter, die sich um Hilfe für den Mieter, um Hilfe für sich selbst bemühen und zwar bevor es zu einer Räumungsklage kommt. Das hat nämlich eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland in Bremerhaven ergeben. Bremerhaven hat aus 2023 595 gemeldete Fälle bei der GISBU. Hier wurde 595-mal Hilfe angemeldet, was nicht bedeutet, dass das gleich Auszüge oder Zwangsräumungen nach sich zieht, sondern 595-mal hat man sich an die GISBU gewandt mit der Bitte: „Bitte helft mir präventiv! Helft mir!“, weil da demnächst jemand wohnungslos sein könnte. Von diesen Meldungen sind vier von fünf durch den Vermieter erfolgt. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das ist die Wahrheit!) Der Vermieter sorgt sich schon, bevor es zur Zwangsräumung kommt darum, dass er an die entsprechenden Kontakte rangeht, um das bestenfalls zu vermeiden, denn es ist nicht in jedes Vermieters Sinn, gleich alle rauszuschmeißen, Frau Leonidakis, wie Sie es eben dargestellt haben. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Das hat Frau Leonidakis gar nicht gesagt! – Abgeordneter Jan Timke [DIE LINKE]: Aber so dargestellt!) Viele Vermieter, gerade wenn der Mieter früher sehr zahlungsfähig und vor allem zahlungswillig war, sind gerne bereit, den Mieter zu behalten, wenn diese Summe ausgelöst ist. Es ist nicht so, dass der dann gleich die Kündigung erhält. Nur bei einem Fünftel, 89-mal, suchten die Mieter eigeninitiativ den Kontakt. Man darf auch nicht vergessen, der Vermieter greift erst ein, wenn er schon Bescheid weiß, dass es ein Problem gibt, also wenn die Zahlungen ausfallen. Der Mieter weiß aber ja schon viel eher, dass er nicht mehr in der Lage ist, das zu bezahlen. Der Vermieter trägt hier also die Miete, die der Mieter eigentlich tragen müsste. (Beifall Bündnis Deutschland) Natürlich, es muss Unterstützung geben, es muss präventive Maßnahmen geben, aber nicht nur, um den Mieter zu schützen, sondern auch, um den Vermieter zu schützen. (Beifall Bündnis Deutschland) Denn es kann keine Entbindung der Verantwortung vom Mietvertrag geben. Das ist ein Vertrag, und beide Seiten verlassen sich darauf, dass dieser eingehalten wird. Der Vermieter soll und kann ja auch nicht einfach den Mieter rausschmeißen, nur, weil es ihm nicht passt. Es müssen gute Gründe vorliegen. Genauso kann der Vermieter erwarten, dass die Zahlungen geleistet werden. Ansprechpartner und Hilfen gibt es viele und ja, ich weiß, es ist oftmals schambesetzt, dort hinzugehen, aber von der Scham kann sich der Vermieter auch keine Lebensmittel kaufen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Das Problem ist beidseitig zu betrachten, aber das größte Problem ist das Nichtstun derjenigen, die in finanzielle oder emotionale Not geraten sind und ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Präventive Maßnahmen sind wichtig, aber vergessen wir dabei nicht den Vermieter! – (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı.
Dr. Oğuzhan Yazıcı CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns jetzt diese Wortbeiträge einmal angehört haben, die sehr konträr waren, dann sehen wir eigentlich, dass wir uns bei diesem Thema in einem Spannungsfeld befinden zwischen dem Recht der Vermieter, auf ihr Eigentum, das ihnen verfassungsrechtlich garantiert ist, und dem Recht der Mieter, nicht im sozialen Elend zu landen. Das ist immer eine Abwägungsfrage, es ist keine einfache Frage. Wenn ich in Ihrem Wortbeitrag dann so was höre, wie, das darf er zwar rechtlich (durch ein Gericht bestätigt), aber es ist nicht sozial, und es ist profitorientiert, dann ist das ein Zungenschlag, der mir persönlich nicht gefällt, Frau Leonidakis, (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) vor allem deshalb, weil es ja letztlich der unrühmliche Versuch ist, von Ihrem eigenen politischen Versagen abzulenken und Verantwortung zu verschieben auf die Vermieter, und das ist nicht in Ordnung. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Denn es hat schon eine gewisse Tragik, dass die Linksfraktion zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde einreicht, und es ist tragisch zugleich, dass Sie dieser Aktuellen Stunde keinen Antrag beigefügt haben, wo Sie noch mal ganz konkret sagen können, wie Sie eigentlich eine Trendumkehr einleiten wollen. Denn das ist wirklich ein unrühmlicher Spitzenplatz und beschämend für eine rot-rot-grüne Landesregierung, das muss man hier ganz klar sagen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bin menschlich voll bei Ihnen: Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit ist eine Katastrophe. Das wünsche ich niemandem, das wünsche ich vor allem keiner Familie mit Kindern. Die Realität zeigt auch, dass die Rückkehr in den regulären Mietmarkt so gut wie ausgeschlossen ist in Bremen. Das ist ein großes Problem. Aber dann sagen Sie doch bitte, tragen Sie hier vor, was die Alternative ist! Sie zeigen mit dem Finger, und das ist wieder der Versuch, von Ihrer eigenen Verantwortung abzulenken, auf die Ampelregierung und erhoffen sich eine Regulierung, eine Hilfestellung, nämlich die Schonfristregelung. Das Problem ist doch Folgendes: Wenn Sie nicht wollen, dass zwangsgeräumt wird in die Wohnungslosigkeit, was bedeutet das? Das bedeutet, dass Sie einem Vermieter, der vermietet, sagen müssen, der zum Beispiel Eigenbedarf angemeldet hat, alles okay, Sie sagen zu ihm: „Sie haben Eigenbedarf angemeldet, aber Sie können leider nicht räumen, weil wir haben in Bremen keine Ersatzwohnung. Sie können also über Ihr Eigentum gar nicht verfügen. Tut mir leid.“ Oder Sie sagen einem Vermieter: „Sie bekommen zwar keine Mietzahlungen mehr und können Ihren Kredit nicht abtragen, und Ihr Mieter ist im Clinch mit anderen Mietern und sorgt für Unruhe im Haus, aber Sie können ihn nicht räumen, weil wir keine Ersatzwohnung für ihn haben.“ Meine Damen und Herren, so kann man doch das Problem nicht lösen! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Da bitte ich Sie, einmal praktisch vorzutragen, wie das gehen soll. Noch einmal: Das ist menschlich eine Katastrophe, aber mir fehlt von Ihnen der Vorschlag, wie Sie das anders lösen wollen. Ja, Sie machen was und das, was Sie machen, ist ja auch zum Teil gut. Aber ganz offensichtlich kommt diese Gesamtstrategie bei den Menschen nicht an, sonst wären wir nicht Spitzenreiter in Deutschland, und da müssen Sie sich einmal selbst hinterfragen, statt mit dem Finger auf die Ampel-Regierung zu zeigen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Sie haben zum Beispiel im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen eine Regelung für Obdachlose bei Sozialwohnungen. Das ist gut. Aber Ihnen fehlen die Sozialwohnungen, meine Damen und Herren, 20 Prozent von gar nichts ist eben gar nichts, das ist das Problem. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Das ist in der Tat das Kernproblem. Wir haben heute etwa nur die Hälfte des Bestandes an Sozialwohnungen im Vergleich zu vor 17 Jahren, 17 Jahre, heute nur die Hälfte. Das liegt vor allem daran, weil nicht genügend gebaut wurde. In den letzten fünf Jahren sind zwar 1 000 Wohnungen dazugekommen, aber in derselben Zeit sind etwa 1 600 Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen. Ende dieses Jahres 2024 werden etwa weitere 500 Wohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen. Ich erinnere mich noch an die vollmundig angekündigte Aussage von Herrn Bovenschulte 2020. Anfang 2020 hat er gesagt: „Große Offensive: Wir wollen den Bestand an Sozialwohnungen“ – Stand damals 6 900 – „auf 8 000 Wohnungen erhöhen, Ende 2023.“ Meine Damen und Herren, die Realität ist, Sie sind an diesem Anspruch nicht nur kläglich gescheitert. Wir haben heute sogar noch weniger Wohnungen als damals. Wir stehen vor einem Mammutproblem. Studien sagen, dass wir über 10 000 Sozialwohnungen benötigen, und wir müssen mit Fug und Recht sagen, bei der Bestandssicherung und dem Ankauf von Sozialwohnungen ist diese Regierung kläglich gescheitert, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Das ist der Rahmen, und der ist nicht gut, aber wir müssen trotzdem ein System aufbauen, das auf die Menschen zugeht und sie mit ihren spezifischen Bedürfnissen abholt, im wörtlichen Sinne durch aufsuchende Arbeit. Wir denken, dass wir hier noch Optimierungsbedarf haben, denn es ist ja ganz entscheidend, dass wir schnell reagieren können, dass wir nämlich zum Beispiel von einer fristlosen Kündigung Kenntnis erlangen bei der Zentralen Fachstelle Wohnen, damit eine mögliche Zwangsräumung verhindert werden kann. Ich denke hier auch an den Datenschutz. Bekanntlich war ja nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 das Verfahren nicht mehr möglich, frühzeitig informiert zu werden. Der Senat hat dann gemeinsam mit der GEWOBA und der BREBAU und der Datenschutzbeauftragten ein Verfahren eingerichtet, was rechtssicher war, aber damit waren dann die Mieterinnen und Mieter nicht mehr einverstanden, nämlich die Einwilligungserklärung zu unterzeichnen, bei drohendem Wohnungsverlust die Information weiterzugeben. Wenn es rechtlich und tatsächlich Möglichkeiten gibt, präventiv gegen Wohnungslosigkeit vorzugehen mit einem Verfahren, dann erwarten wir auch von der Senatorin, dass sie hier wieder Schritte einleitet, um dieses Verfahren wieder aufrechtzuerhalten, meine Damen und Herren. Das ist unsere Forderung, denn wenn Sie keine Kenntnis davon erlangen, dann können Sie auch nicht einschreiten. (Beifall CDU) Letztlich ist es eine zentrale Aufgabe des Bremer Senats, für jeden Bürger und jede Bürgerin dieses Landes eine angemessene Wohnung zur Verfügung zu stellen. Da kann es auch nicht um Kapazitäten oder Ressourcen gehen. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis, ein Menschenrecht, aber die Realität zeigt: Hunderte Menschen leben hier in Bremen auf der Straße, Tausende in Einrichtungen, unsichtbare Wohnungslosigkeit gar nicht mit eingerechnet, und Bremen hat einen Spitzenplatz bei der Zwangsräumung in der Republik. Das ist bezeichnend, und das ist beschämend, meine Damen und Herren. Dass wir hier und heute keine Lösungsansätze hören, sondern einfach nur die Wiedergabe der Realität, ist eine bittere Erkenntnis, die ich mitnehme. – Danke schön! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Bithja Menzel. Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Zwangsräumungen sind für die Betroffenen eine Katastrophe, und da stimme ich meiner Kollegin Sofia Leonidakis absolut zu: Einen Spitzenplatz bei dieser Aufstellung möchte Bremen nicht haben. Auch ältere Menschen, kranke Menschen und Familien können von einer Zwangsräumung betroffen sein und haben im schlimmsten Fall kein Dach mehr über dem Kopf. Wer sich mal die Chronik des Bündnisses gegen Zwangsräumungen in Bremen durchliest, der bekommt, glaube ich, relativ schnell einen Eindruck dafür, wie willkürlich und unfair Räumungen teilweise ablaufen. Da ist es einfach gut, nicht allein damit dazustehen, sondern Hilfe von solchen Bündnissen und aus verständnisvollen und gut aufgestellten Behörden und auch Unterstützung aus der Politik zu bekommen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Ich finde es an dieser Stelle einmal wichtig, weil Sie ja auch so den Schutz der Vermietenden immer wieder betonen, der ja auch teilweise seine Richtigkeit hat, hier noch mal eine klare Unterscheidung zu machen zwischen den Vermietenden, die verantwortungsvoll mit Menschen umgehen und zwischen den Vermietenden, die nicht verantwortungsvoll mit ihnen umgehen. Als Beispiel möchte ich hier einmal beschreiben, wie es bei einem kommunalen Wohnungsbauunternehmen wie der GEWOBA abläuft, wenn eine Zwangsräumung droht. Zunächst einmal muss dazu gesagt werden, es gibt bei der GEWOBA zwei Gruppen von Menschen, denen eine Zwangsräumung droht. Im ersten Fall sind das Menschen, die sich so in ihrer Wohnung verhalten, dass es den andern Mieter:innen im Haus nicht dauerhaft zumutbar ist, mit ihnen zusammenzuleben. Es gibt Menschen, die das ganze Haus terrorisieren, die sich rassistisch verhalten, die Menschen einschüchtern oder aus anderen Gründen das Miteinander stark gefährden. Die GEWOBA schaltet in solchen Fällen als Erstes eine Mediationsstelle ein, die versucht, Gespräche zu führen und die Dinge mit den Mieter:innen zu klären. Wenn die betroffene Person dann nach mehrfacher Aufforderung nicht kooperiert, dann kann in manchen Fällen eine Zwangsräumung die Konsequenz davon sein. Die zweite Gruppe von Menschen sind die Menschen, die Mietschulden haben, und hier verhält sich die GEWOBA, ganz grob gesagt, natürlich erst mal nach geltendem Recht, geht aber im Umgang mit den Mietenden auch darüber hinaus. Es beginnt mit einer Mahnung, dann mit noch einer Mahnung und noch einer Mahnung, und nach der dritten Mahnung kann eine Zahlungsklage fällig werden. Die nächste Stufe wäre eine fristlose Kündigung und die darauffolgende die Ankündigung einer Zwangsräumung. In der Zwischenzeit vergehen so um die sechs Monate, und auf jeder Stufe in diesem Prozess gibt es die Möglichkeit und gibt es viele Menschen, die dann doch zahlen und somit gar nicht erst in Berührung mit einer drohenden Räumung kommen. Bevor eine solche Räumung stattfindet, vergehen noch einmal sechs bis neun Monate. Die GEWOBA ist darauf bedacht, jedem ein Gesprächsangebot zu machen und einen Zahlungsaufschub oder das Zahlen auch in kleineren Raten zu ermöglichen. Es gibt hier selbstverständlich auch Verweise an die Verbraucherzentrale zum Beispiel, die eine Schuldner:innenberatung durchführen kann oder auch an das Jobcenter, die kurzfristig einspringen können. Hier kann den Leuten in einer finanziellen Notsituation dann tatsächlich auch sehr oft geholfen werden. In den meisten Fällen wird so eine Lösung gefunden, und ich möchte noch mal eine Zahl sagen, die ich sehr beeindruckend fand und die vielleicht auch noch mal den Kontext herstellt. Momentan, Stand vorgestern, hat die GEWOBA über 3 000 offene Mietbeiträge von ihren Mieter:innen registriert, und wir sprechen ja über diese Zahl von 78 Fällen bei der GEWOBA, die ein Räumungsurteil nach sich gezogen haben im letzten Jahr. Ich glaube, diese Differenz von 3 000 zu 78 ordnet das Mittel der Zwangsräumung zumindest in diesem kommunalen Wohnungsunternehmen auch noch einmal als letztes Mittel sehr gut ein. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ich habe das jetzt nicht so ausführlich erzählt, um zu sagen, dass bei kommunalen Wohnungsunternehmen niemals Fehler passieren, dass hier immer alles super läuft und niemand Grund hat, sich ungerecht behandelt zu fühlen, sondern weil ich davon überzeugt bin, dass es einen sehr großen Unterschied macht, wem die Wohnung gehört, wenn wir über das Thema „Zwangsräumungen“ sprechen. Das ist für mich ein weiterer Grund, ein weiterer sehr guter Grund, bezahlbaren Wohnraum in kommunalen Wohnungsunternehmen zu schaffen. Bei denjenigen, die privatwirtschaftliche Interessen ohne Rücksicht auf andere durchsetzen, die völlig falsche Anforderungen an Mieter:innen stellen, die sich Ausreden ausdenken oder schlicht die geltenden Gesetze aushebeln wollen, bei denen haben wir tatsächlich ein Problem. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Bremerhaven war jetzt schon mal kurz Thema in der Debatte. Ich möchte dazu noch mal ein paar Zahlen nachliefern. Bei der STÄWOG gab es in drei Jahren, also von 2020 bis 2023 85 Einleitungen von Zwangsräumungen, und 75-mal wurde die Wohnung dann auch tatsächlich geräumt. Auch bei der STÄWOG gibt es ein aktives Forderungsmanagement in Verbindung mit Sozialarbeitenden und in Kooperation mit der GISBU. Natürlich gibt es aber auch in Bremerhaven Wohnungsnotfälle. Meine Kollegin hatte darauf gerade schon mal hingewiesen: Solche Notfälle lassen sich ja weiter eindämmen. Wer einmal auf die aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene schaut, stößt relativ schnell auf den gerade schon erwähnten Widerstand des Bundesjustizministers von der FDP, der sich weigert, einen verbesserten Kündigungsschutz auch wirklich durchzusetzen. Es geht um die sogenannte Schonfristregelung. Das bedeutet, wenn ein Mieter oder eine Mieterin innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, dann wird die Kündigung unwirksam. Das Problem ist nur, diese Schonfristregelung, von der wir hier sprechen, gilt zwar bei außerordentlichen Kündigungen aber nicht bei ordentlichen Kündigungen durch die Vermieter:in. Natürlich setzen manche dieses Schlupfloch ganz bewusst ein, und das darf auf gar keinen Fall so sein. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Grundsätzlich noch mal zum Abschluss: Menschen brauchen nach einer Zwangsräumung natürlich eine Ersatzunterkunft, ansonsten setzt man sie bewusst Gefahren für Leib und Leben aus. Ich glaube, wir müssen uns noch mal vergegenwärtigen, dass auch in finanziell schwierigen Zeiten die Träger und Netzwerke für Ersatzunterkünfte, auch die gute und wichtige Arbeit der zentralen Fachstelle Wohnen unsere Aufmerksamkeit weiterhin dauerhaft verdienen und wir sie weiterhin unterstützen und finanziell ausstatten müssen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete FalkConstantin Wagner.
Falk-Constantin Wagner SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte konnte man, glaube ich, ganz gut beobachten, wie verwirrend es für alle Zuhörerinnen und Zuhörer einer Debatte ist, wenn man vorgeschriebene Wortbeiträge auch dann noch hält, wenn sie gar nicht mehr zu dem passen, was die Vorrednerin gesagt hatte. (Beifall SPD) Wir haben mehrere Wortbeiträge gehört, in denen gesagt wurde: „Das kann doch nicht wahr sein, die Linken wollen jetzt, dass niemand mehr zwangsgeräumt werden darf“, obwohl die Kollegin Leonidakis in ihrer Rede sehr deutlich gesagt hatte, es gibt sehr wohl Fälle, in denen es gar keinen anderen Weg mehr gibt. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Ja!) Das ist auch nicht das Thema der Debatte. Die Frage ist: Ist das Ausmaß, in dem das stattfindet, verhältnismäßig? Ich finde, ehrlich gesagt, auch diese Debatte bringt uns noch nicht so richtig an des Pudels Kern. Es geht noch etwas weiter als das, denn die Zwangsräumung ist nur ein Mittel, es ist vor allen Dingen das letzte Mittel. Das Mittel ist aus Sicht der Betroffenen, denen hier eine existenzielle Krise droht, auch nicht das, was das Problem darstellt, sondern es ist das Ergebnis, der Wohnungsverlust. Das ist das Problem. Der Wohnungsverlust tritt durch sehr viel mehr Fälle ein als durch die Zwangsräumung. Die allermeisten Menschen kommen bei so einem Ereignis wie zum Beispiel einer plötzlichen Eigenbedarfskündigung, die für die Betroffenen in aller Regel sicher eine üble Krise darstellt, weil sie nicht wissen, wie und wo sie in wenigen Monaten wohnen sollen, – –. Wenn man Single ist oder ein Paar, dann ist das noch einigermaßen zu händeln, wenn man dann – –. Das haben ja auch mehrere von den Kolleginnen und Kollegen gesagt: Für einen Haushalt mit Kindern, vielleicht sogar einen Ein-Eltern-Haushalt, wo es wirtschaftlich auch noch besonders schwierig wird, ist das eine Katastrophe. Trotzdem lassen die meisten dieser Menschen es nie auf die Zwangsräumung ankommen, sondern die große Masse der Wohnungsverluste findet statt, indem die Kündigung kommt, die Menschen das akzeptieren und zusehen, wie sie ihr Leben irgendwie auf die Beine stellen, und sei es für einen vorübergehenden Zeitraum durch Unterschlupf bei Freunden oder Familie. Das heißt, die richtige Debatte aus meiner Sicht ist die über Wohnungsverluste und wie man diese vermeidet, und da gibt es verschiedene Wege. Das eine ist natürlich die Frage: Bei welchem Vermieter ist man? (Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]: Dann müssen Sie das anders nennen!) Ist nicht meine Aktuelle Stunde, Herr Dr. Yazıcı. Sie können das mit Frau Leonidakis selber regeln. Ich bin mir sicher, das kriegen Sie beide ganz hervorragend hin. Zuerst mal hat man natürlich die Frage: Bei welchem Vermieter ist man? Das macht einen ganz essenziellen Unterschied. Die Kollegin Bithja Menzel hat dargelegt, wie es zum Beispiel bei der GEWOBA abläuft, wenn es zu finanziellen Ausständen kommt. Dann wird den Menschen dort immer ein Angebot gemacht, und solange es nicht jemanden gibt, der sich kategorisch weigert, darauf einzugehen, wird auch immer eine Lösung gefunden. Das ist ein ganz hoher Wert der sozial orientierten Vermieter, der kommunalen Gesellschaften GEWOBA, BREBAU, STÄWOG, auch der Genossenschaften, deren Mieter ja ihre Mitglieder sind. Man darf nicht vergessen, alle diese Gesellschaften kennen keine Eigenbedarfskündigung, weil es die nicht geben kann. Das ist ein ganz großer Vorteil. Nichtsdestotrotz ist es auch bei vielen privaten kleinen Vermieterinnen und Vermietern so, dass das Interesse an einem langfristig stabilen Mietverhältnis in der Regel überwiegt, ganz besonders dann, wenn wir im Einzelfall wirklich von der Zwangsräumung reden würden, denn die ist für den Vermieter auch alles andere als ein Spaß. Das Problem ist aus Mietersicht, wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben: Sie kennen den Vermieter in der Regel nur ganz sporadisch als Privatperson. Wie der Mensch sich so einordnet, das können Sie nicht vorab wissen. Der Vermieter weiß es. Bei den institutionellen Vermietern wissen wir aber vorher, bin ich bei einem börsennotierten Konzern, der vielleicht nicht mal in Bochum ansässig ist, sondern eher auf Zypern, oder bin ich bei einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft? Das wissen wir vorher. Der riesige Andrang auf das Wohnungsangebot unserer kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zeigt ganz eindeutig, dass das für die Bremerinnen und Bremer die besten und begehrtesten Vermieter sind. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das und auch, dass wir in Bremen viele sozial orientierte Vermieter haben, entbindet uns aber nicht davon, eine vernünftige Rechtslage zu haben in Deutschland, denn unabhängig davon, bei welchem Vermieter ich bin, muss ich einen angemessenen Schutz haben, und die Rechtslage in Deutschland ist so, wie sie heute ist, lückenhaft. Heute ist es so, dass, wenn ich zwei Monate in Folge die Miete verspätet gezahlt habe – es reicht schon verspätet – das für eine außerordentliche Kündigung reicht und für den Wohnungsverlust. Das ist eine sehr harte Regelung angesichts der existenziellen Krise, die sich daraus für die Betroffenen ergibt. (Zuruf Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]) Das ist überhaupt nur verhältnismäßig, weil das Gesetz auch die Schonfristzahlung vorsieht, also sagt: Wenn du bis zur Wirksamkeit der Kündigung die Ausstände beglichen hast, dann hat sich die Kündigung erledigt. Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch. Blöderweise sagt es das nur an der Stelle „außerordentliche Kündigungen“. Inzwischen sind die einschlägigen Beratungsportale auf die Idee gekommen, wenn man die ordentliche Kündigung gleich hinterherschickt, – –. Da steht nicht, dass die Schonfristzahlung auch dafür gilt. Der Bundesgerichtshof hat sich dieser wörtlichen Auslegung des Gesetzes angeschlossen. Ich halte es für relativ eindeutig, dass das offensichtlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein kann. Es ist aber jedenfalls so, dass das eine Gesetzeslücke ist, und die müssen wir schließen. Das darf man, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf jeden Fall auch so benennen. Da beißt doch die Maus gar keinen Faden ab, die muss geschlossen werden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Da muss und darf man, finde ich, Ross und Reiter auch beim Namen nennen. Es gibt diese Gesetzeslücke, es wäre ein Satz zu ergänzen im Bürgerlichen Gesetzbuch, es steht im Koalitionsvertrag der Ampel, dass man das schließen will. Warum passiert das seit drei Jahren nicht? Was funktioniert da nicht? (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Die FDP! – Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ja, das darf man auch mal sagen. Der Bundesjustizminister funktioniert nicht. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Der Mann ist seit drei Jahren gefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Satz umfasst. Das kann jeder Rechtsreferendar auf Ausbildungsstation in 90 Minuten, und Herr Dr. Buschmann kann froh sein, dass Bundesminister nicht nach Leistung bezahlt werden. Ansonsten hätte er nämlich schon selber ein Problem mit seiner Mietzahlung. Was kann getan werden? Erstens, eine Gesetzeslücke muss geschlossen werden. Da passiert auch nichts Revolutionäres, da wird einfach nur der Rechtszustand wiederhergestellt, den die Bundesrepublik über sehr viele Jahre hatte, und das ist ein faires Auskommen und Miteinander für Mieter und Vermieter. Was können wir in Bremen zusätzlich zu unserm Einsatz für die Bundesgesetzgebung tun? Wir können sozialorientierte Vermieter weiter stärken, ihr Angebot weiter ausbauen. Genau das tun wir mit den Neubauprojekten bei der GEWOBA, bei der BREBAU und auch bei der STÄWOG. Das tun die Genossenschaften, die wir im Lande Bremen gezielt fördern. Diese Vermieter, die besonders begehrten, auf die sich die Mieterinnen und Mieter besonders verlassen können, weiter zu stärken, das ist unser klarer Ansatz. Damit sorgen wir auch dafür, dass sich der Wohnungsmarkt in Bremen nicht nur insgesamt verbessert, sondern dass insbesondere das Problem Wohnungsverlust in Zukunft hoffentlich weniger Menschen in Bremen und Bremerhaven betrifft. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eben bei der Debatte so ein bisschen das Gefühl, in einer verrückten Wirklichkeit zu sein oder in einer alternativen Wirklichkeit, denn offensichtlich haben Sie mir einfach überhaupt nicht zugehört. (Zurufe CDU) Wir haben morgen ja noch eine Debatte zur Obdachlosigkeit, und ich glaube, wir werden uns morgen alle einig sein, dass wir Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit verhindern und verringern wollen, dass wir das Recht auf Wohnen stärken wollen, und ich wette, dass insbesondere die Rednerinnen und Redner aus der Opposition große Krokodilstränen bei dem Thema in den Augen haben werden. Wenn es aber darum geht, Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit präventiv zu vermeiden – und sehr geehrter Herr Voigt, da geht es nicht um Symptombekämpfung, sondern da geht es darum, Obdachlosigkeit präventiv zu verhindern, das wurde ja gerade schon gesagt, es geht darum, den Wohnungsverlust zu vermeiden –, dann glaube ich, dass die Frage der Zwangsräumungen durchaus eine Frage ist, die wir hier in den Blick nehmen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall DIE LINKE) Wie Sie zu dem Fazit kommen können, dass Sie auf der einen Seite auf die Rechtsprechung – und das ist ja völlig klar, ein Räumungstitel wird vor Gericht beantragt und vom Gericht entschieden – und die Eigentumsrechte, die Vermieterinnen und Vermieter innehaben – –, dazu führen, dass es am Ende ein politisches Versagen ist, also Rechtsprechung und Vermieterrechte am Ende ein politisches Versagen sind: Diese Logik bleibt Ihnen, die müssen Sie erst mal begreifen. (Zuruf Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]) Ehrlich gesagt, für mich bleibt das ein Geheimnis, wie man das dann am Ende auf politisches Versagen zurückführen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist doch ein Widerspruch in sich. Wir haben hier Rechtsprechung, das ist völlig klar, und ich glaube, ich habe auch gesagt – – , da hat auch der Kollege Falk Wagner noch mal drauf hingewiesen: Selbstverständlich haben manche Zwangsräumungen auch ihre Berechtigung und es haben auch manche Räumungsanträge vor Gericht ihre Berechtigung, aber man muss dort genau hinschauen, und man muss vor allem präventiv versuchen zu vermeiden, dass eine solche Räumungsklage überhaupt erst eingereicht wird. Da haben wir angesetzt, und ich glaube, ich habe auch ein paar Vorschläge gemacht. Die Fragen der Schutzlücken im Bundesrecht, die wurden hier ganz klar genannt, mit der Schonfristzahlung, und Sie tun so, als wären sozusagen alle Vermietenden – –. Das ist ja auch eine alternative Realität. Na klar, es gibt Einzelvermieter, Privatvermieter, die haben eine hohe Toleranz ihren Mieter:innen gegenüber. Die verzichten auch mal auf fünf Mietzahlungen oder akzeptieren reduzierte Mietzahlungen, wenn sie wissen, der Mieter hat gerade finanzielle Probleme oder Probleme sonstiger Art. Es gibt sehr viele soziale Vermieter in dieser Stadt. Es gibt aber auch die anderen, und die existieren bei Ihnen anscheinend nicht. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das stimmt so nicht! Das hat Herr Dr. Yazıcı differenziert dargestellt!) Ja, die existieren bei Ihnen anscheinend nicht, und es ist nun mal Realität, was das Bündnis gegen Zwangsräumungen dokumentiert. Es ist Realität – was der „Weser-Kurier“ in den wenigen Fälle, in denen der „Weser-Kurier“ berichtet –, (Zuruf CDU: Sie wollten den Rechtsstaat aushebeln!) wenn Wohnungskonzerne, die profitorientiert sind, nach Schema F vorgehen, keine Nachzahlung akzeptieren, (Zuruf Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]) keine Ratenzahlung akzeptieren und, obwohl eine Nachzahlung der säumigen Miete erfolgt ist von rechtschaffenen Bürger:innen, die temporär in einer Zahlungskrise waren – ich habe das Beispiel mit Corona genannt –, das nicht akzeptieren und trotzdem ordentlich kündigen und die Menschen in die Wohnungslosigkeit räumen lassen. Da müssen wir doch ansetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass Sie immer auf der einen Seite sagen, wir wollen Wohnungslosigkeit vermeiden, aber da, wo die Probleme sind, die Augen zumachen und das dann am Ende auf politisches Versagen zurückführen – das ist wirklich eine Logik, die ihr Geheimnis bleibt. Ich glaube, wir haben hier ein paar Vorschläge gemacht, was man machen kann. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wie wäre es mal mit einem Antrag?) Kollege Voigt, wenn Sie tatsächlich etwas machen wollen, dann setzen Sie Ihren Bundesjustizminister unter Druck und sorgen dafür, dass diese Schutzlücken endlich geschlossen werden, damit Menschen nicht auf die Straße geräumt werden müssen! Ich glaube auch, dass die ZFW da tatsächlich alles versucht und auch noch einmal mehr Instrumente braucht. Auch hier habe ich übrigens konkrete Vorschläge gemacht durch OPRRecht und auch durch die Bereitstellung von Schlichtwohnungen. Und selbstverständlich, Herr Dr. Yazıcı – das ist eine andere Debatte, die damit zusammenhängt – kämpfen wir für mehr Sozialwohnungen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Leider ohne Erfolg!) Das tun wir, glaube ich, als Koalition, als bau- und stadtentwicklungspolitische Sprecher:innen fast tagtäglich und ich glaube auch, mit mehr Erfolg als Sie. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte ist zum Schluss noch mal ein bisschen abgedriftet. Ich wurde auch konkret angesprochen, deswegen möchte ich noch mal zu ein paar Positionen Stellung beziehen. Wir haben jetzt viel über private und staatliche Vermieter gesprochen. Natürlich ist die Situation bei den kommunalen Institutionen besser. Sie haben auch beschrieben, welche Gründe es dafür gibt. Ich möchte aber noch mal betonen, dass der Großteil der Wohnungen, insbesondere auch in Bremen, von privaten Vermietern gestellt wird, und die haben ganz andere Herausforderungen. Das sind teilweise Wohnungen, für die noch Kredite abgezahlt werden, wo das auch auffällt, wenn zwei Mietzahlungen nicht da sind, weil die Kredite weiter abbezahlt werden müssen. Diese Vermieter sind unter Druck. Diese Vermieter stellen Wohnraum. Ich habe eben in meinem ersten Redebeitrag auch ganz klar dargestellt, dass das für die Vermieter in den meisten Fällen auch kein einfacher Gang ist zum Gericht, um diese Zwangsräumungen einzuklagen. Manche Vorredner von mir haben das auch widergespiegelt. Ich glaube, unsere Position dazu ist klar. (Beifall FDP) Dann möchte ich zum zweiten Punkt noch etwas sagen, und zwar, dass angesprochen wurde, dass wir sagen, die Zwangsräumungen würden keine Probleme lösen. Das möchte ich noch mal verdeutlichen. Sie haben den Koalitionsvertrag der Bundesregierung angesprochen. Darin steht, dass wir eine Frist einführen wollen, eine Schonfrist. Ich bin der festen Überzeugung, dass unser Bundesjustizminister das nach bestem Gewissen bearbeitet und dort auch noch etwas vorlegen wird. Ich möchte aber auch noch mal klarstellen, dass das, was ich im ersten Redebeitrag angesprochen habe, Symptome sind, die bearbeitet werden. Die Personen sind ja in diese Lage gekommen, ihre Miete nicht mehr zu bezahlen, und das sind Ihre Probleme, die auch unser Bundesjustizminister nicht lösen können wird. Das sind Ihre Aufgaben, die Sie zu lösen haben, und darauf werden wir Sie hinweisen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Es wurde jetzt einiges gesagt, und ich denke, insgesamt sind wir uns einig, dass Zwangsräumungen vermieden werden sollten. Das ist auf jeden Fall eine gute Sache. Was allerdings insgesamt auch noch gesagt wurde, ist, dass es hier zum Beispiel eine Gesetzeslücke gäbe. Aus unserer Sicht besteht keine Gesetzeslücke, denn wenn jemandem gekündigt wurde, weil er seine Miete nicht zahlt und er dann seine Miete nachträglich zahlt, der Vermieter dann also eine reguläre Kündigung vornimmt, hat der Mieter in der Regel mindestens drei Monate, um sich etwas Neues zu suchen. Es ist schon eine Art Aufschub, und es steht dem Vermieter zu, sich auszusuchen, wem er seine Objekte vermietet, weil er ebenso auf eine reguläre Zahlung angewiesen ist, meine Damen und Herren. Auch wenn Sie das von links gerne ignorieren, dass die Nahrungskette nicht beim Mieter endet. (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [DIE LINKE]) Frau Leonidakis, Sie haben eben erwähnt oder haben es immer wieder betont aber auch von hier vorne von der SPD, wenn der Mieter nicht gezahlt hat, dann muss man Verständnis haben. Wenn Sie Vermieter sind, nein, machen wir es anders: Wenn Sie Mieterin sind, (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) und Sie führen Nebenkosten an Ihren Vermieter ab, in dem festen Wissen und Glauben, dass er diese Nebenkosten an die entsprechenden Stellen abführt: Nehmen wir an, das macht er jetzt nicht, was sagen Sie dann? Ach, vielleicht hat er gerade eine schwere finanzielle Notlage, lassen wir ihn mal die Nebenkosten eine Zeit lang nicht überführen. Ich zahle sie aus meiner Tasche noch mal selbst oben drauf und warte ab, ob der Vermieter irgendwann sagt: „Jetzt kann ich wieder zahlen. Hier, Frau Leonidakis, hier haben Sie ihre Nebenkosten wieder.“ Nein, Sie sagen dem Vermieter: „Zahle, oder es gibt Ärger.“ Das würden Sie auch machen. Andersherum können Sie es von dem Mieter also auch verlangen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns alle einig, dass der Verlust von Wohnraum durch Zwangsräumung für die Betroffenen eine der schlimmsten Belastungen im Leben ist, die man sich vorstellen kann. Plötzlich auf der Straße zu stehen, regelrecht vor dem Nichts, gefühlt dürfte das das Ende sein für einen Menschen, der in wichtigen Belangen seines Lebens ohnehin schon nicht zurechtgekommen ist, denn meist gehen dem Verlust der Wohnung persönliche Krisen voraus – Jobverlust, Trennung oder Krankheit. Es kommt also nicht von ungefähr, dass wir in Bremen ein etabliertes Alarmsystem haben, das Zwangsräumungen so weit wie möglich abwenden soll. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit zwischen dem Amtsgericht und der bereits mehrfach erwähnten Zentralen Fachstelle Wohnen. Wenn die Räumung aufgrund von Mietschulden droht, informiert das Amtsgericht die ZFW, und die unterbreitet den Betroffenen ein Beratungsangebot. Jahr für Jahr verschickt sie rund 1 000 Anschreiben, weil eine Räumungsklage ins Haus steht oder die Kündigung wegen Mietschulden. Wohnungsbaugesellschaften und Gerichtsvollzieher:innen weisen Mieterinnen und Mieter zudem aktiv auf die Angebote der ZFW hin. Die wird vermittelnd tätig, kann helfen Ratenzahlungen zu vereinbaren oder Darlehen zu beschaffen. So konnte die ZFW im Jahr 2023 83 von 420 angedrohten Zwangsräumungen abwenden, und das ist durchaus eine positive Entwicklung. Im Jahr davor waren es nur 64. Darüber hinaus haben die Kolleginnen und Kollegen von der ZFW den Vermieter in 127 Fällen dazu bewegt, die Kündigung zurückzunehmen. Im Jahr davor waren es 81 Fälle. Auch hier zeigt sich, dass die Arbeit erfolgreich ist. Mieten und Mietnebenkosten, das wissen wir alle, sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, doch Mietschulden sind nicht der alleinige Grund für eine Räumungsklage, auch das haben wir heute schon debattiert. Besonders schwierig wird es, wenn weitere Probleme hinzukommen wie Streitigkeiten mit dem Vermieter oder mit der Nachbarschaft, mit der Hausgemeinschaft, die die Hausgemeinschaft nachhaltig stören. Nach langanhaltenden Differenzen ist das Verhältnis zum Vermieter oftmals zerrüttet und dann ist es schwierig, die Räumung noch abzuwenden. Die beiden kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben uns indes versichert, und da sind wir uns auch sicher, dass dem so ist, dass die Räumung für sie das allerletzte Mittel ist. Sie drohen damit, wenn der Mieter überhaupt nicht kooperiert und Besserung nicht in Aussicht steht. Weil sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, versuchen sie im Vorfeld einer Räumung immer Kontakt aufzubauen und für Probleme aller Art Lösungen zu finden, ganz gleich, ob es um Mietschulden geht, um grobe Verstöße gegen die Hausordnung oder um die Wiederherrichtung verwahrloster Wohnräume. Die BREBAU tritt bei Mietrückständen und Mahnungen zudem aktiv an die ZFW heran, sofern der Mieter sie im Vorfeld dazu bevollmächtigt hat. Allen Bemühungen sind aber auch Grenzen gesetzt. Es gibt Menschen, deren Lebenssituation ist so belastet, dass sie schon damit überfordert sind, ihren Briefkasten zu leeren und Briefe zu öffnen. So nehmen sie die Kündigung ihres Mietverhältnisses und die Androhung der Räumung genauso wenig wahr wie Hilfsangebote der ZFW. Das zeigt sich auch in den Zahlen. Erstaunlich viele Menschen haben auf das Anschreiben der ZFW überhaupt nicht reagiert. Mit 430 Fällen waren das etwa die Hälfte aller Angeschriebenen. In Berlin hatte der damalige rot-grün-rote Senat in einer solchen Lage ein Modellprojekt beschlossen, indem die Androhung der Zwangsräumung nicht einfach per Post verschickt, sondern durch Justizbedienstete persönlich zugestellt wird. Die Mieterinnen und Mieter sollten den Ernst der Lage erkennen. In Bremen gehen wir seit vergangenem Jahr verstärkt einen ähnlichen Weg. Hier ist es die ZFW, die ihre aufsuchende Arbeit ausgebaut hat und immer häufiger bei den Menschen persönlich an die Tür klopft, wenn die Reaktion auf das schriftliche Unterstützungsangebot ausbleibt. (Beifall DIE LINKE) Berlin hat sein Modellprojekt unter der neuen Landesregierung inzwischen aus Kostengründen eingestellt. Dennoch gilt aus meiner Sicht: Die aufsuchende Arbeit ist der Weg, auf dem wir die Zahl der Zwangsräumungen am ehesten senken können. Sie ist zwar nicht die Garantie dafür, dass die Räumung in jedem Fall abgewendet werden kann, aber sie ist das einzige Instrument, mit dem wir sicherstellen können, dass den Betroffenen einerseits ihre Lage bewusst wird und sie andererseits ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen. Ich gehe also davon aus, dass wir mit der verstärkten aufsuchenden Arbeit im Begriff sind, die Trendwende zu schaffen. Ich will das aber weiter beobachten und wir müssen prüfen, ob wir neue Instrumente brauchen, falls wir von dem letzten Platz unter den Bundesländern nicht wegkommen sollten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Mit diesem Thema ist die Aktuelle Stunde beendet. Wann wird der Senat Bovenschulte die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen zur Flüchtlingspolitik im Land Bremen endlich umsetzen? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 19. März 2024 (Drucksache 21/343) Dazu Mitteilung des Senats vom 23. April 2024 (Drucksache 21/412) Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Wortmeldung liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/412, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit: Reifenabrieb regulieren Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/439) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kathrin Moosdorf. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Ralph Saxe das Wort. Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das, was ich Ihnen heute mitteilen werde, das teilt sich in drei Bereiche. Einmal werde ich beleuchten, wie groß das Problem überhaupt ist. Dann hat sich zwischenzeitlich auf europäischer Ebene was bewegt, das heißt, wir sind dabei, in Euro 7 einzusteigen. Da werde ich ausführen, was das bedeutet, ob damit schon alle Probleme gelöst sind, oder wir weiter Druck machen müssen. Darüber hinaus ist die entscheidende Frage: Was können wir in Bremen tun, um diesem Problem irgendwie Herr zu werden – das werden wir nicht können –, aber um es zumindest zu minimieren. Der Abrieb von Reifen und Bremsen ist eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt. Feinstaub ist jährlich für Millionen von Todesfällen verantwortlich. Schlechte Luftqualität und Feinstaub zählen neben Bluthochdruck, Rauchen, Diabetes und Übergewicht zu den fünf wichtigsten Gesundheitsrisikofaktoren. Dieselruß war früher die Facette, über die wir geredet haben. Nur, wenn wir das machen würden, uns den Feinstaub auf unseren Straßen angucken, dann würden wir feststellen, dass Dieselruß nicht mehr der größte Bestandteil davon ist, sondern das sind vor allen Dingen Reifen- und Bremsenabrieb. Reifenabrieb ist dabei die größte Quelle, das ist für mich eine unvorstellbar große Zahl. Wir haben nicht nur in Bremen, sondern bundesweit davon auszugehen, dass es etwa 110 000 Tonnen Reifenabrieb sind, die sich jedes Jahr auf unsere Straßen ergießen. Bremsenabriebaufwirbelung, Straßenmaterialabrieb führen dazu, dass man nicht mehr davon ausgehen kann, dass das Regenwasser, das das von unseren Straßen wegspült, wirklich noch sauberes Regenwasser ist. Das hat zur Folge, dass das auch bei Elektroautos nicht so ist, dass man sagen kann, von denen geht keine Umweltbelastung aus, weil Elektroautos etwas schwerer sind. Das bewirkt, dass sie noch stärkeren Reifenabrieb haben. Man kann sagen, bei den Bremssystemen ist es etwas anders: Elektroautos werden dazu führen, dass wir weniger Bremsenabrieb haben. Das ist aber nicht nur Mikroplastik, das in die Umwelt reingeht, sondern es ist sehr viel mehr. Da sind Schwermetalle drin, da sind Zusatzstoffe bei den Reifen mit drin, die zum Beispiel zu einem Fischsterben in den USA geführt haben, sodass man sich diesem Thema verstärkt widmen muss. Das ist ein großes Problem und wir reden eigentlich kaum darüber. Selbst bei dem Thema Mikroplastik muss man davon ausgehen, dass ein Viertel des gesamten Mikroplastiks, das erzeugt wird, vom Reifenabrieb kommt. Es wird also weiter eine politische Aufmerksamkeit geben müssen und wir werden uns weiter um dieses Thema kümmern. Die Umweltverbände haben das, was bei Euro 7 am Ende als Kompromiss herauskam, eine schamlose Kapitulation vor der Autoindustrie genannt. Das heißt, da hat man sehr viel mehr gewollt, und am Ende ist Euro 7 in Vielem nur eine Fortsetzung von Euro 6. Da hat sich nicht sehr viel verändert. Die Grenzwerte für Dieselfahrzeuge sind etwas abgesenkt worden, was aber hinzugekommen ist, ist zumindest – –, und das finde ich gut, dass es dort einen Einstieg in die Regulierung von Bremsen- und Reifenabrieb gegeben hat, das ist dringend notwendig. Die Zeiträume sind zum Teil unglaublich lang. Das heißt, bis es wirklich dazu kommt, dass diese Regulierung auch bei Neufahrzeugen greift, wird es am Ende noch ein Jahrzehnt dauern. Das heißt, da ist weiterer Druck notwendig. Wenn man sich den Reifenabrieb bei Reifen anguckt die wir heute fahren, dann haben wir da laut dem ADAC Unterschiede zwischen 59 Gramm bis zu 160 Gramm Reifenabrieb. Das heißt, wenn man sich nur an dem technisch Machbaren orientiert, könnte man sehr viel mehr erreichen. Das ist auch unser Angang dabei: Dass wir da mehr politischen Druck ausüben müssen, damit allein das technisch Machbare dann wirklich auch gemacht wird. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Eine gute Sache hat es bei Euro 7 doch gegeben: Die E-Fuels zumindest, die sind völlig vom Tisch, für die sich die FDP so vehement eingesetzt hat. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Das ist vollkommen egal!) Davon ist nicht mehr die Rede, das ist auf jeden Fall sehr gut. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Wir müssen das weiter politisch bearbeiten, weil einfach noch nicht genau feststeht, wie der Partikelgrenzwert für 2030 aussehen wird. Wir haben es bei Euro 6 erlebt, da sollte schon der Reifen- und Bremsenabrieb reguliert werden, das ist am Ende ganz verschwunden. Es gibt auch schon Stimmen in der Reifenindustrie, die sagen: „Das ist alles viel zu streng, das schaffen wir nicht. Wir brauchen viel mehr Zeit.“ Wir werden das weiter begleiten müssen und wir werden da weiter politischen Druck ausüben. Was bedeutet das aber für uns in Bremen, wenn wir erst mal zur Kenntnis nehmen, dass es dieses Problem gibt? Dann können wir die Hände in den Schoß legen und sagen: „Na gut, der Starkregen wird es schon wegspülen.“? Das kann aber nicht die Lösung sein. Wenn wir davon ausgehen, dass es in Bremen etwa 2 000 Tonnen an Reifenabrieb sind, die in die Umwelt reingehen, dann müssen wir uns darum kümmern, dass das nicht in die Gewässer geht. Wir haben in Bremen zwei Arten von Kanalsystemen. Das heißt, in alten Stadtteilen, da, wo ich wohne, haben wir ein Mischwassersystem, da geht das alles durch die Kläranlagen durch. In den neuen Quartieren ist es so, dass wir ein getrenntes Abwassersystem haben. Das heißt, wir haben Schmutzwasser und wir haben Regenwasser. Früher ging man mal davon aus, dass Regenwasser sauber ist, das kann man nun nicht mehr sagen, weil diese 2 000 Tonnen, die sind eben in dem Regenwasser drin. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber das wollen Sie ja!) Das heißt, wir werden uns darum kümmern müssen. Was können wir in Bremen tun? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten für dezentrale Reinigungssysteme. Man kann Regenrückhaltebecken dafür nutzen, dass man versucht, wirksam das, was die Umwelt am Ende belastet, zu regulieren. Wir haben uns dann natürlich auch dem Thema Autobahnen gewidmet. Der Reifenabrieb ist dort besonders groß, und deswegen wollen wir mit der Autobahn GmbH in Gespräche kommen, dass es dort Regenwasserbehandlungsanlagen geben soll. Lassen Sie uns diesem Thema die Aufmerksamkeit geben, die es wirklich verdient, weil es eigentlich das unterschätzteste Umweltproblem ist, das wir haben und worüber wir bisher wenig geredet haben. Lassen Sie uns auch in Bremen das tun, was wir können, damit dieser Abrieb nicht, ohne dass wir uns darum kümmern, ihn aus der Umwelt herauszuholen, tatsächlich in unsere Gewässer geht (Glocke) und dann unsere Umwelt verunreinigt. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Derik Eicke.
Derik Eicke SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Heute stehe ich hier, um den Antrag „Reifenabrieb regulieren“ zu unterstützen, und ehrlich gesagt, der Kollege Saxe hat es gerade auch schon gesagt, es ist ein Thema, was eigentlich völlig unterschätzt wird, was in den letzten Jahrzehnten eigentlich auch nie diskutiert worden ist. Deswegen ist es so wichtig, dass wir das jetzt tun. Es ist ein Antrag, der hochaktuell ist. Ein Antrag, der eine hohe Dringlichkeit für den Schutz unserer Umwelt, aber auch für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat. Gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE setzen wir uns als SPD für die Regulierung der Reifen- und Bremsabriebe ein. Ein Problem, wie gesagt, das weitgehend noch nicht beachtet worden ist, obwohl – und der Kollege Saxe hat es eben auch gesagt – der Abrieb inzwischen einen Großteil des gesundheitsgefährdenden Feinstaubs ausmacht. Während Abgaspartikel strengen Grenzwerten unterliegen – dies betrifft nämlich alles, was im Motor passiert –, blieb der Abrieb von Reifen, Bremsen, Kupplungen und so weiter – das ist alles, was außerhalb des Motors ist – bis jetzt weitestgehend unreguliert. Neben dem gesundheitlich bedenklichen Feinstaub ist der Reifenabrieb mit ungefähr 100 000 Tonnen pro Jahr in Deutschland eine der größten Quellen für Mikroplastik. Das ist ein riesiges Problem für die Umwelt, und da müssen wir ran. Mikroplastik und auch die Schadstoffe, die den Reifen zugefügt werden, gelangen in unsere Böden und Gewässer, aber auch in die Luft, die wir einatmen, und wissenschaftliche Studien haben schon gezeigt, dass das große Auswirkungen hat, nicht nur auf die Fische, sondern auf das ganze Ökosystem und damit auch auf die Menschen. Eine besondere Gefahr von dem Abrieb geht dabei auf unsere Gewässer aus. Regen wäscht die winzigen Partikel direkt in unsere Fleete, unsere Bäche, unsere Seen und in die Flüsse und oft gelangen sie so ungefiltert in unser Oberflächenwasser und damit auch in das Grundwasser. Das ist eine enorme Herausforderung für den Gewässerschutz, der gerade in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger werden wird und, wir haben es gestern gerade diskutiert, es wird eine enorme Herausforderung für die Schwammstadt werden, wenn wir das Regenwasser, das diese Chemikalien enthält, auf einmal auch noch speichern. Wir müssen zusehen, dass wir dieses Problem gleich mitdenken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Kollege Saxe hat es gerade gesagt: Die Autobahnen sind ein besonderer Hotspot, weil dort ein hohes Verkehrsaufkommen ist und dies zu einer massiven Belastung führt. Das alles zusammen führt zu großen Gefahren für die Gesundheit der Bremerinnen und Bremer, der Bürgerinnen und Bürger. Ein Beispiel dafür ist aus meinem Bereich die Kleine Wümme, die sich durch zahlreiche Stadtteile durch unser Bremen schlängelt. Es ist so, dass das Wasser der Autobahnen, gerade der A 27, wirklich ungereinigt in die Kleine Wümme abgeleitet wird, und das führt dazu, dass zum Beispiel der Rhododendronpark seine Fleete und auch Gewässer nicht auskoffern kann, weil das eben Sondermüll ist, was dort unter der Wasseroberfläche ist. Dieses Problem und diese Gefahr haben wir überall in Bremerhaven und Bremen, wenn Reifen- und Bremsabrieb nicht gefiltert werden. Dabei sind, das wurde auch schon gesagt, die Unterschiede bei den Reifenherstellern sehr unterschiedlich, bis zu fünfzig Prozent. Das zeigt uns, dass eine Regulierung auch technisch möglich und notwendig ist. Es braucht einheitliche Standards, um sicherzustellen, dass die Umwelt und Gesundheit nicht länger durch diesen unregulierten Abrieb gefährdet werden. Ich wiederhole noch mal kurz, was wir fordern. Wir wollen auf Bundes- und europäischer Ebene weitere Initiativen haben, um den Reifen- und Bremsabrieb zu verringern. Wir müssen natürlich feststellen oder dürfen feststellen, dass dort schon was in Gange ist – Euro 7, der Kollege hat es gerade gesagt. Aber aktuell sind zum Beispiel die Prüfverfahren und die Grenzwerte für den Reifenabrieb überhaupt noch nicht festgeschrieben. Zeitlich müssen wir uns dafür einsetzen, dass an geeigneten Standorten entlang der Autobahn in Bremen und Bremerhaven durch die Autobahn GmbH Regenwasserbehandlungsanlagen installiert werden, die es verhindern, dass dieses belastete Wasser in unser Gewässer gelangt. Drittens, dezentrale Filteranlagen zur Reinigung des Regenwassers müssen in Bremen und Bremerhaven verstärkt getestet und an besonders belasteten Orten eingesetzt werden. Auch dies ist wieder ganz wichtig im Hinblick auf die Schwammstadt. Viertens, das ist aber normal: In allen zuständigen Deputationen soll in einem Jahr berichtet werden und damit auch in der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist nicht nur ein Zeichen unseres Engagements für die Umwelt, sondern er ist auch ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass wir etwas für ihre Gesundheit tun, und zwar nicht nur für ihre, sondern auch für die der nächsten Generationen. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass jeder Atemzug, jedes Glas Wasser, alles, was wir trinken, in einem Kreislauf ist, den wir schützen müssen. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für diesen Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam diesen wichtigen Schritt – und bei der Diskussion sind wir erst am Anfang – zum Schutz unserer Umwelt und zur verbesserten Lebensqualität aller Menschen gehen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Feinstaub: Laut Weltgesundheitsorganisation schädigt Feinstaub weltweit mehr Menschen als irgendein anderer Luftschadstoff. Der Anteil vom Reifenabrieb am gesundheitsgefährdenden Feinstaub, wir haben es schon gehört, ist mittlerweile größer als der Anteil von Dieselruß. Die biologische Wirkung von Feinstaub hängt nicht alleine von der Partikelgröße ab. Ein wichtiger Faktor ist seine chemische Zusammensetzung und damit seine Toxizität. Etwa 20 Prozent gelten als hochtoxisch. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Produkte unvollständiger Verbrennung aus Motoren, Industrie und Hausbrand. Bei 80 Prozent des Feinstaubes ist das Gesundheitsrisiko allerdings niedriger. Dies gilt auch für den Feinstaub aus Reifenabrieb. Dennoch sind, wir haben es gehört, 110 000 Tonnen jährlich ganz zweifellos zu viel. Das Gefährliche daran ist insbesondere, dass diese Partikel durch Regenwasser in Gewässer und Umwelt gelangen. Das alles ist natürlich längst erkannt, und es wird an Lösungen gearbeitet und geforscht. Ich nenne nur zwei Beispiele. Ein Ansatz ist „ZEDU-1“, ein Prototyp vom Zentrum für Deutsche Luftfahrt- und Raumfahrttechnik in Kooperation mit dem Autohersteller HWA AG. Hier wurde ein komplett emissionsfreies Elektroauto entwickelt, auch Reifenabriebe werden hier komplett vermieden. Ein zweiter Ansatz ist das Projekt „URBANFILTER“. Die Audi-Stiftung für Umwelt hat zusammen mit der Technischen Universität Berlin Filter für den Straßenablauf entwickelt. Sie verhindern, dass Reifenabrieb und andere umweltschädliche Partikel zusammen mit dem Regenwasser in Kanalisation und Gewässer gespült werden. Erste Praxis- und Labortests zeigen laut Audi bereits die Effizienz des Systems. Beide Systeme scheinen sich auf einem erfolgversprechenden Weg zu befinden. Der hier vorliegende Antrag der Koalition verfolgt gewissermaßen eine Doppelstrategie. Sie fordert, dass der Senat sich einerseits für Initiativen zur Regulierung des Reifenabriebes und sich andererseits bei der Autobahn GmbH für eine Prüfung geeigneter Standorte von sogenannten Regenwasserbehandlungsanlagen einsetzt. Es gibt zu diesem Thema natürlich auch andere Meinungen. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich schließe mit einem Augenzwinkern und einem Zitat aus der „WeserKurier“-Glosse von Oliver Matiszick vom 24. und 25. August. Ich zitiere: „Was ist mit den unterschiedlichen Abriebswerten von Sommer-, Winterund Ganzjahresreifen, von Pkw in unterschiedlichen Temperaturfenstern, und überhaupt, wie verteilt sich der Reifenabriebsanteil auf Individualverkehr, öffentliches Transportwesen, Logistik, Fahrräder oder EScooter?“ Wie gesagt, eine Glosse. Er amüsiert sich und hält das Thema offensichtlich für nicht ganz so wichtig. Wir allerdings schon. Wir wollen reine Atemluft und vor allem auch sauberes Regenwasser. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hartmut Bodeit.
Hartmut Bodeit CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um den Koalitionsantrag Drucksache 21/439 zum Schutz von Umwelt, Gesundheit: Reifenabrieb regulieren. Natürlich haben wir in einer Großstadt wie Bremen mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub zu tun. Nicht nur die Abgase aus Verbrennung, sondern auch der Reifen-, Brems- und Straßenabrieb tragen zur Luftverschmutzung sowie Feinstaubbelastung bei. Bei Elektroautos haben wir zwar keinen Feinstaub, aus einem Elektromotor ist die Emission im Bereich des Brems- sowie Reifenabriebs gleichwohl höher als bei einem vergleichbaren Benziner beziehungsweise Dieselfahrzeug. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Das war so in der Studie, Herr Lenkeit. Sagen Sie es gerne laut, wenn Sie es anders gehört haben. Eng mit dem Thema Reifen- und Bremsabrieb ist auch das Thema Mikroplastikeintrag in die Umwelt verbunden. Dazu gab es bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine entsprechende Debatte. Auch wir als CDU-Fraktion sind uns des Problems bewusst und haben damals den Koalitionsantrag mit der Überschrift „Mikroplastikbelastung von Umwelt und Natur deutlich reduzieren“ unterstützt. Bei diesem Koalitionsantrag, also bei diesem hier, der jetzt vorliegt, haben wir uns jedoch die Frage gestellt, ob die Welt diesen Antrag wirklich braucht und ob er etwas zur Problemlösung beiträgt. Mit Befremden stellen wir fest, dass Sie sich als Koalition aus unserem kleinen Bundesland Bremen heraus nun um die übergeordnete Politik in der Zuständigkeit von Bund und EU kümmern möchten, wie etwa in Punkt 1 und 2. (Zurufe SPD) Hören Sie weiter zu! Dabei sind Sie schon mit kommunalen Problemen in Bremen vollkommen überfordert, sei es die Haushaltsnotlage, die Brücken unserer Stadt oder die Müllproblematik in unserer Stadt. Ich könnte jetzt noch die Bildungspolitik aufzählen und so weiter. Sie können es einfach nicht. Jetzt, anstatt diese Probleme zu lösen, denkt diese Koalition eher daran, wem sie noch welche Hausaufgaben mitgeben kann, ohne ihre gemacht zu haben. (Beifall CDU) Ihnen, liebe Koalition, ist vielleicht entgangen, dass das Thema Reifen- und Bremsabrieb auf EU-Ebene auch ohne Ihr Zutun aus Bremen im Rahmen der EU-Euro-7-Abgasnorm gerade diskutiert und vorangetrieben wurde. Herr Saxe, das haben Sie selbst gerade eben betont. (Abgeordneter Ralph Saxe [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber wieso lehnen Sie das dann ab? Das habe ich doch eben gesagt!) Ja, ich sage es mal, die entsprechenden Grenzwerte, jetzt hören Sie genau zu, für den Ausstoß von Bremsen- und Reifenabrieb sollen in der EU-Euro 7 strenger werden. Das hat unsere Schwesterfraktion Europäische Volkspartei (EVP) auf den Weg gebracht. Jetzt finde ich es ganz interessant, dass ausgerechnet die Grünen dagegen gestimmt haben – das haben Sie eben in Ihrer Debatte nämlich nicht erwähnt – auf EU-Ebene. Meine Damen und Herren, was wollen Sie noch ändern? Ich sehe das jetzt mal – –. Ich sage es jetzt mal ein bisschen sarkastisch: Vielleicht müssen dann ausgerechnet die Fahrzeuge mit Bremsen der Innenstadt zukünftig fernbleiben. Vielleicht wollen Sie eine neue Umweltzone einrichten. Dabei würde ich eher dafür plädieren, dass wir die Umweltzone abschaffen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich sage Ihnen dazu, auch der Beschlusspunkt 2 liegt nicht in Ihrer Zuständigkeit. Beim Beschlusspunkt 3 haben wir uns total gewundert. Diesen Punkt haben Sie bereits vor fünf Jahren fast identisch in Ihrem Antrag mit der Überschrift „Mikroplastikbelastung von Umwelt und Natur deutlich reduzieren“ gefordert, und im Umsetzungsbericht zum Antrag von Januar 2023 stand hinsichtlich der Regenwassereinleitung, dass die entsprechenden Maßnahmen in einer Arbeitsgruppe zwischen dem Umweltressort, hanseWasser Bremen GmbH und Umweltbetrieb Bremen im Rahmen des Roadmap-Prozesses zur weitergehenden Abwasserreinigung diskutiert werden. Da sehen wir, das Thema lief anscheinend auch so weiter, ohne den Antrag dieser Koalition. Doch anstatt einfach in die Umsetzung zu kommen, produziert die Koalition noch einen Antrag. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, bei vernünftigen Vorschlägen in Sachen Umwelt- und Klimaschutz sind wir dabei, aber bitte verschonen Sie uns mit populistischen Schauanträgen! Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Muhlis Kocaağa.
Muhlis Kocaağa Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Diesen Antrag als populistischen Schritt zu benennen, ist unrealistisch, denn das Problem ist bekannt, und Sie haben auch selbst versucht, zu erklären, was das Problem ist. Mittlerweile ist es mehrfach belegt, dass der Abrieb von Autoreifen eine große Mikroplastikquelle ist. Gut, dass wir heute in der Bürgerschaft diese Gelegenheit nutzen und uns diesem nicht weiter zu akzeptierenden Zustand annehmen. Fahrzeugreifen bestehen etwa zur Hälfte aus vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Gummi und enthalten darüber hinaus eine Vielzahl von anderen chemischen Zusatzstoffen. Durch die Nutzung der verschiedenen Reifen auf den Straßen kommen jährlich etwa 100 000 Tonnen Reifenabrieb zusammen, die sowohl im Boden als auch in den Gewässern landen. Das heißt, dass die gerade erwähnten Zusatzstoffe, die den Reifen beigemischt werden, eine große Gefahr für Flora, Fauna und Menschen darstellen. (Beifall DIE LINKE) Dies erklärt sich über die Einlagerung der giftigen Stoffe in unsere Umwelt, die durch den Reifenabrieb freigesetzt werden und unter anderem mit dem Regenwasser direkt in die offenen Gewässer gelangen. Bei Wasser, das in die Kläranlage gelangt ist, entwickelt sich ebenfalls ein Problem. Hier wird zwar mit sogenannten Mischwassersystemen der Reifenabrieb zurückgehalten und befindet sich nicht im Wasserkreislauf, aber Rückstände im Klärschlamm finden sich schon. Das bereitet ebenfalls Probleme, weil wir die Klärschlämme jahrelang als Düngemittel verwendet haben. Es ist durch entwickelte Extraktionsverfahren von Mikroplastik aus dem Klärschlamm belegt, dass Polyethylen, Polypropylen, Polyethylenterephthalat, Polystyrol immer in großen Mengen festzustellen ist. (Beifall DIE LINKE) Wir bringen das giftige Mikroplastik so direkt in unsere Nahrungskette ein. Das darf nicht sein. Bestens, dass die EU für die Kosmetikbranche Schritt für Schritt ein Verbot für Mikroplastik durchgeführt hat. Das ist doch gut. Unakzeptabel aber, dass Autoreifen mehr Abfall in der Natur hinterlassen als Kosmetik verursacht, aber kein einheitlicher Kontrollmechanismus vorhanden ist. Das fordern wir mit unserem Antrag. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Diesen Zustand müssen wir dringend ändern. Jährliche Eintragsmengen pro Person in Gramm: Haushaltswäsche 110 Gramm, künstliche Sportplätze 42 Gramm, Reifen 1 000 Gramm. An dieser Stelle möchte ich noch mal ganz deutlich machen, dass wir alles tun müssen, um die Umweltbelastung mit ihren weitergehenden Folgen zu verhindern. Wir müssen jetzt mit der Nachhaltigkeit anfangen, und dafür brauchen wir schnelle, effektive Maßnahmen, die zu einem erkennbaren Schutz unserer Lebensumwelt führen. Wir müssen Maßnahmen betreiben, die unsere Gewässer und Böden vor dem giftigen Eintrag schützen. Noch ist unser Verhalten dramatisch. Wir zerstören damit für immer die Zirkulation zwischen Boden, Wasser und Lebewesen. Wir sollten unser Verhalten dringend ändern! – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz ehrlich, Herr Saxe, eigentlich hätten Sie den Antrag zurückziehen müssen, heute. Es ist klar, dass das mittlerweile in der Euro-7-Novelle geregelt ist. Die Grenzwerte von Reifenabrieb und Bremsenabrieb werden dort reguliert, werden dort beachtet, und damit kann ich eigentlich nur den Kollegen Herold von gestern zitieren: Ihr Antrag ist überflüssig! (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland) Wenn wir heute darüber diskutieren, dann wäre das über die Euro-7-Novelle das einzig Sinnvolle, was Ihnen aber nicht ausreicht. Auch da ist der Antrag völlig im Unklaren. Sie fordern geeignete Regulierungen. Ja, gut, was sind denn geeignete Regulierungen? Ich kann demnächst auch Anträge einbringen und Herrn Mäurer auffordern, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Bremen zu treffen. Das ist viel zu unspezifisch. Wenn man schon so einen Antrag einbringt und sich aus Bremen heraus auf europäischer Ebene einbringen möchte, dann kann man doch wenigstens sagen, was man genau möchte. Ich finde, dieser Antrag ist es wirklich nicht wert, dass wir heute drüber diskutieren. Lassen Sie uns darüber diskutieren, wenn wir genauer wissen, was in der Euro-7-Novelle am Ende rauskommt, dann ergibt das auch Sinn. Aber diese Debatte gerade ist einfach unnötig. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Kathrin Moosdorf.
Kathrin Moosdorf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der Abrieb von Reifen und Bremsen auf den Straßen ist ein erst mal unscheinbarer und alltäglicher Vorgang, der beim Autofahren oft gar nicht wirklich auffällt. Er kann aber sehr wohl große Auswirkungen auf unsere Umwelt und auch auf die Gesundheit von Menschen haben. Reifenabrieb ist eine der größten Quellen für den Eintrag von Mikroplastik in unsere Umwelt und besonders in Oberflächengewässer. Die winzigen Partikel aus Reifen, Bremsen, Kupplungen aber auch von Straßenbelägen gelangen in die Luft, in den Boden und ins Gewässer. Das geschieht meist durch das Oberflächenwasser, welches direkt in das Gewässer gelangt. Auch wenn bei der Einleitung in Mischwasserkanäle die Kläranlagen die Partikel zum größten Teil zurückhalten können, bleibt die Belastung ein ernstzunehmendes Problem, denn Schadstoffe können aus Gewässern von Pflanzen und Tieren aufgenommen werden und finden ihren Weg auch in unsere Nahrungskette. Aus diesem Grund ist der Abrieb nicht nur eine Belastung für die Umwelt, sondern kann auch für die Menschen ein großes Gesundheitsrisiko darstellen. Daher begrüße ich den vorliegenden Antrag, der zu Recht fordert, dass wir uns mit dieser sehr wichtigen Thematik weiter auseinandersetzen und auch Maßnahmen ergreifen, um die Schadstoffe, die auf diese Weise in die Umwelt gelangen, zu reduzieren. Gut ist, was wir schon gehört haben, dass auch die EU dieses Problem erkannt hat. Die Euro-7-Abgasnorm, die im März 2024 durch das EUParlament beschlossen wurde und dann ab November 2026 schrittweise in Kraft treten wird, wird zukünftig erstmals auch Grenzwerte für den Reifenund für den Bremsabrieb umfassen. Bei Elektrofahrzeugen wird ein Grenzwert für den Bremsabrieb von 3 Milligramm pro Kilometer festgesetzt, für alle anderen Antriebsarten zunächst ein Grenzwert von 7 Milligramm pro Kilometer, aber auch dieser wird dann ab 2035 für alle einheitlich bei 3 Milligramm pro Kilometer liegen. Die Grenzwerte für den Reifenabrieb werden dann auch noch festgelegt. Das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn dadurch wird nicht nur der Eintrag von Mikroplastik reduziert, sondern auch von weiteren Schadstoffen. Das haben wir eben schon gehört. Die Grenzwerte werden uns helfen, die Belastung unserer Oberflächengewässer auch langfristig zu senken. Hier in Bremen, ganz konkret mit der Herausforderung des Eintrags von Reifen- und Bremsabrieb in unsere Gewässer, haben wir das auch als großes Thema. Insbesondere wird das deutlich bei der Entwässerung der stark befahrenen Autobahnen. noch mal der Hinweis, dass das Projekt im Rahmen der A 270 im Einzugsgebiet der Schönebecker Aue auch sehr relevant ist. Wir haben da schon einige Schritte unternommen, um geeignete Maßnahmen zur Behandlung von Regenwasser zu prüfen. Dabei wurden auch vor Ort deutliche Bedarfe festgestellt und dann in der Ausschreibung für die Erneuerung der Brücke über die A 270 berücksichtigt. Solche Maßnahmen sind von großer Bedeutung, wenn es darum geht, dass das Regenwasser in Bremen und auch in Bremerhaven direkt von den Straßen ins Gewässer geleitet wird. In dem Projekt rund um die Einleitsituation in der Schönbecker Aue wurden verschiedene zentrale und dezentrale Behandlungsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse, die wir da erzielen konnten, zeigen uns, dass dezentrale Behandlungsanlagen in Form von zum Beispiel Filtereinsätzen in Straßenabläufen nicht besonders effektiv sind, weil ein sehr, sehr hoher Unterhaltungsaufwand entsteht, der mit vielen Kosten verbunden ist und auch nicht unbedingt die nötigen Wirkungsgrade erreicht werden. Zentrale Maßnahmen hingegen wie die Errichtung von Regenklärbecken oder der Einbau von speziellen Rohrsystemen für die Behandlung von Regenwasser erzielen bessere Ergebnisse, beinhalten aber, wie man sich vorstellen kann, noch mal sehr umfangreiche bauliche Eingriffe. Ein drittes Thema, das dafür auch noch relevant ist, wenn es praktisch um die Umsetzung geht, ist das Thema Straßenreinigung, denn eine vermehrte Straßenreinigung kann auch sehr positive Effekte auf die Reduzierung von Einträgen in unsere Gewässer haben. Es gibt dann auch noch Synergieeffekte, wenn man sehr häufig die Straßen reinigt, was die Freisetzung von Feinstaub angeht. Dass das auch reduziert werden kann, ist aber natürlich auch mit weiteren Maßnahmen verbunden. Diese Ausführungen zeigen noch mal, dass es sehr wichtig ist, dass wir vor Ort ganz genau prüfen, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und zielführend sind, wenn es an die Umsetzung geht. Die Umrüstungen bestehender Infrastrukturen sind komplex und kostspielig, aber insbesondere bei Projekten, die wir jetzt neu angehen, die ohnehin anstehen, sollte unbedingt die Chance genutzt werden, die Entwässerung so zu gestalten, dass sie den heutigen Umweltstandards auf jeden Fall entspricht, um auf diese Weise die Belastung der Gewässer zu reduzieren. Insgesamt ist zu sagen, das hat die Debatte hier auch noch mal sehr deutlich gemacht, dass genau dieses Thema und die Reduzierung von Reifen- und Bremsabrieb nicht nur eine Frage des Umweltschutzes ist, sondern eben auch des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge. Deshalb halte ich es für sehr relevant, dass wir uns mit dem Thema weiter beschäftigen und so die Menschen und die Natur in Bremen und Bremerhaven bestmöglich schützen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Meine Damen und Herren, mit diesem Tagesordnungspunkt unterbrechen wir die Sitzung für eine Mittagspause bis 14:45 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 13:13 Uhr.) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:45 Uhr.
Sahhanim Görgü-Philipp
Als Besuchende begrüße ich recht herzlich eine Gruppe Senioren der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Schön, dass Sie bei uns sind! (Beifall) Wir setzen die Tagesordnung fort. Polizeiarbeit der Zukunft – mit Künstlicher Intelligenz (KI) und Köpfchen Antrag der Fraktion der CDU vom 8. März 2024 (Drucksache 21/320) Wir verbinden hiermit: „Polizei 4.0“ – mehr Sicherheit durch digitale Ausstattung im Einsatzdienst Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 5. April 2024 (Drucksache 21/363) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Kevin Lenkeit.
Kevin Lenkeit SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich freue mich sehr, den Koalitionsantrag „Polizei 4.0 – mehr Sicherheit durch digitale Ausstattung im Einsatzdienst“ hier und heute vorstellen zu können. Wir als SPD-Fraktion und das Haus von Senator Mäurer haben eine Art Aufgabenteilung. Senator Mäurer sorgt seit vielen Jahren dafür, dass wir konstant hohe Ausbildungszahlen bei der Polizei Bremen und Bremerhaven haben, und ich wiederhole mich gerne: Rot-Grün-Rot bildet jedes Jahr mehr Polizistinnen und Polizisten aus als der letzte CDU-Innensenator in seiner gesamten vierjährigen Amtszeit. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da fehlt noch was!) Auch in Zeiten schwieriger Haushalte bleibt die Koalition bei ihrem Versprechen und hinterlegt entsprechend Mittel hierfür im Haushalt. Wir als Fraktion sorgen also für die Finanzierung des Aufwuchses bei der Polizei und gleichzeitig pushen wir die Digitalisierung voran. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir in Smartphones und Bodycams investiert. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter und wollen nun mehr. (Beifall SPD) Wir wollen und wir werden die beschafften Bodycams zukünftig rechtlich so ausstatten, dass sie auch in Privatwohnungen genutzt werden können. Denn wir wissen aus Berichten von Polizistinnen und Polizisten, dass es oftmals die vermeintlich einfache Ruhestörung ist, die gemeldet wird, die sich dann in eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Eheleuten oder der Eheleute gegen die Polizei entwickelt. Von daher: Die Kamera dient als Beweiszweck und reduziert die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Darüber hinaus können die Polizisten auch ihr eigenes Verhalten dokumentieren und gegebenenfalls Fehlverhalten reduzieren. Das hat uns auch eine Polizistin aus dem Polizeirevier Lesum gespiegelt, als Frau Dr. Winter und ich zu Weihnachten Lebkuchen dort vorbeigebracht haben. Wir werden außerdem – das haben Sie in den Beratungen für den Haushalt wahrgenommen – weiterhin Smartphones für Polizistinnen und Polizisten anschaffen, sodass bald alle Polizisten mit einem Smartphone ausgestattet sind. Wir schauen auch in andere Bundesländer. Wenn Sie beispielsweise sehen, Hamburg hat auch eine Fingerscan-App auf ihren Dienstphones – so etwas stellen wir uns auch für die Polizei Bremen vor und werden da zukünftig Geld investieren. Hier sei mir der Verweis auf die Ausweisscan-App gestattet, die wir aufgrund der Kontrollquittungen in der letzten Legislaturperiode entwickelt haben. Alle Smartphones der Polizei sind damit ausgestattet. Statt Stift und Block heißt es nun fotografieren und gut. Wir werden auch dafür sorgen, dass es eine bessere Kompatibilität zwischen den mobilen und den stationären Endgeräten bei der Polizei gibt. Zum Teil ist das schon möglich und wir sind im Länderverbund dabei, dass wir das noch weiter ausbauen. Ein klassisches Beispiel dafür, dass wir, glaube ich, zuerst in die Pflichtaufgaben und dann in die Küraufgaben investieren müssen, ist das leidige Thema der EC-Kartenlesegeräte. Bisher ist es so: Wenn unsere Autobahnpolizei einen auswärtigen Lkw auf der Autobahn anhält und der Fahrer oder die Fahrerin muss eine Strafe bezahlen, müssen die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei mit ihm meist durchs Stadtgebiet zum nächsten Bankautomaten fahren und dort muss das Geld in bar abgehoben werden. Das sind wirklich Zustände wie im letzten Jahrtausend, wie in der Steinzeit. Das werden wir beenden, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, DIE LINKE) Wir stehen zu Verbundlösungen wie dem Programm „P20 – Polizei 2020“ zur digitalen Transformation der deutschen Polizei. Verbundlösungen haben für uns den unglaublichen Vorteil, dass sie auf der einen Seite natürlich kostensparender sind als wenn wir Insellösungen entwickeln würden, und auf der anderen Seite, dass wir in der Zukunft Synergieeffekte beispielsweise mit den Polizeien aus Niedersachsen haben. Wir werden verstärkt auf den Datenschutz durch Technik achten. Das entlastet beim Datenschutz. Ich habe mitunter den Eindruck, und wir haben das in der letzten Innendeputation auch besprochen: Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen, aber es wird, glaube ich, in einigen Amtsstuben deutlich wichtiger erachtet als bei den Bürgerinnen und Bürgern in unseren Städten. Wir haben – und auch daran erinnern Sie sich – bereits in WLAN an den 24/7-Standorten unserer Polizei investiert. Das Polizeipräsidium und die Bereitschaftspolizei werden ebenfalls ausgestattet. Das ist wichtig, damit wir, wenn wir die vielen Smartphones haben, auch entsprechende Sicherheitsupdates und andere Updates für die Apps in den Wachen auf die Geräte spielen können. Sie wissen, wir sind mitten in der Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes. Das zieht sich gerade ein bisschen, weil wir natürlich auch die Geschehnisse aus Solingen im Hinterkopf haben und diese in die Novellierung mit einarbeiten wollen. Ich kann Sie aber beruhigen: Wir schreiten da weiter voran. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit den Maßnahmen nicht nur die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten effektiv erleichtern, sondern dass wir mit erfolgreicher Digitalisierung auch eine Art Attraktivierungskampagne für die Polizei darstellen. Denn eines ist heute schon klar: Der Fachkräftemangel wird perspektivisch auch die Polizei Bremen und die Polizei Bremerhaven vor Probleme stellen. Deswegen ist es wichtig, den Arbeitgeber Polizei nicht nur als modernen Arbeitgeber darzustellen, sondern auch entsprechend auszustatten. Das wollen wir weiter tun, deswegen der Antrag. Das Gelingen dieser digitalen Transformation wird entscheidend dafür sein, dass auch die Polizei im Land Bremen zukünftig effizient und zielgerichtet arbeiten kann. Sehr geehrter Herr Lübke, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag ablehnen und unseren Antrag heute beschließen. Ich finde es aber positiv zu sehen, dass wir beim Thema Inneres anscheinend doch an einem Strang ziehen können. Denn am Ende haben unsere Anträge ja sehr viel Deckungsgleichheit. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Marco Lübke.
Marco Lübke CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag „Polizeiarbeit der Zukunft“ liegt ja schon eine Weile zurück, aus dem März dieses Jahres, wodurch der Senat ja auch Zeit hatte, auf unsere Forderungen einzugehen und diese umzusetzen. Auch wenn die Koalition – der Kollege Lenkeit hat es eben gesagt – einen ähnlich klingenden Antrag, der in die gleiche Richtung geht, eingereicht hat, müssen wir feststellen, dass Vieles, was in beiden Anträgen steht und was in den Forderungen enthalten ist, nicht umgesetzt wurde. Meine Damen und Herren, ich habe mal bei der Polizei nachgefragt: „Wie sieht das eigentlich in der Praxis aus? Was ist der Ist-Stand, und wie ist dort die Umsetzung?“ Fangen wir mal bei den Basics an, wie man heutzutage sagt: Eine flächendeckende Ausstattung bei der Polizei mit WLAN, das ist doch eigentlich die Grundvoraussetzung überhaupt für Digitalisierung und alle technischen Möglichkeiten, die wir haben und die in der Zukunft liegen. Da kann man nur sagen, Umsetzung: Fehlanzeige. (Beifall CDU) Es ist noch nicht einmal geplant, sämtliche Polizeidienststellen mit WLAN auszustatten, das hat der Kollege ja eben auch gesagt. Ein weiterer Punkt: EC-Kartenlesegeräte, und zwar auf jedem Streifenwagen flächendeckend. Umsetzung: Fehlanzeige. Es gibt zwar seit ein paar Wochen einen Probelauf auf drei Streifenwagen, aber, meine Damen und Herren, das ist gängige Praxis in vielen anderen Bundesländer schon seit vielen, vielen Jahren. Meine Damen und Herren, die Vorgabe des Senators für Finanzen für ortsflexibles Arbeiten können ebenfalls nicht umgesetzt werden aufgrund fehlender Geräte und mangelnder Infrastruktur. Das sind doch gerade die Grundlagen für das tägliche Arbeiten. Kommen wir zu den Smartphones: Die sind ja mittlerweile an die allermeisten Polizisten ausgeliefert worden, das ist richtig, mal abgesehen davon, dass die Weiterentwicklung gar nicht ausfinanziert ist und dass die Studenten mit diesen Smartphones nicht ausgebildet werden, aber das lasse ich mal dahingestellt. Aktuell sind die Smartphones in diesem Zustand aber kein Hilfsmittel. Die Fakten sind: Die Chat-Funktion „Teamwire“ funktioniert nach wie vor nicht. Die Anhaltemeldung, das wäre eine wirkliche Arbeitserleichterung für die Polizei, die online zu fertigen, das wäre wirklich sehr hilfreich, ist weiterhin auch nicht möglich. Es gibt keine OWi-App. Das heißt, die Ordnungswidrigkeiten müssen weiter im herkömmlichen Sinne ausgestellt werden und ganz, ganz wichtig, und das zeigt eigentlich dieses Dilemma, was wir haben: INPOL und weitere Abfragen aus dem polizeilichen Informationssystem sind weiterhin nicht möglich. Man muss immer den Umweg über die Dienststelle machen, und aus unserer Sicht der CDU ist es doch völlig irre, die Polizisten mit so etwas auszustatten, was in der Praxis überhaupt nicht funktioniert, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Diese Beispiele, die jetzt nicht abschließend sind, ich könnte auf viele andere noch eingehen, zeigen eigentlich, wo die Polizei Bremen im Bereich der Digitalisierung steht und welche Priorität der Senat für dieses Thema vorgesehen hat. Das zeigt im Übrigen auch ganz deutlich: Der IT-Haushalt ist jetzt schon – wir haben ja erst September – in einem mittleren einstelligen Millionenbereich unterfinanziert. Das drückt, glaube ich, auch das ganze Dilemma aus. Ich möchte für uns als CDU-Fraktion noch mal ganz deutlich sagen: All diese Maßnahmen, die in unserem Antrag stehen, das sind letztendlich erste Schritte, grundlegende Schritte für die Digitalisierung. Das hat nichts damit zu tun, was alles noch möglich ist, was in Zukunft noch umgesetzt werden kann und muss, ob es nun Straftaten ermitteln mit KI oder ob es Ermittlung von Orten durch KI ist, all diese Dinge kommen ja erst noch. Deswegen sind das, glaube ich, erst mal grundlegende Dinge, und die funktionieren auch noch nicht. Ich glaube, dieses Thema Digitalisierung bei der Polizei hat so unglaublich viel Potenzial. Das ist eigentlich das Zukunftsthema innerhalb der Behörde, und so muss es auch aus unserer Sicht behandelt werden, meine Damen und Herren. Der Hauptkritikpunkt von unserer Fraktion ist eigentlich, dass es bei dem Regierungshandeln überhaupt keinen Plan gibt, keine Strategie gibt, wie man die Polizei im Bereich der Digitalisierung in den nächsten Jahren aufstellen will. Wo steht eigentlich die Polizei im Jahr 2030? Da wird hier etwas gemacht und hier was ausprobiert, und dann wird wieder etwas vollmundig verkündet, was dann wieder viele Jahre dauert, aber wir als CDU-Fraktion können da keine rote Linie erkennen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Das zeigt sich auch darin, dass es überhaupt keinen Etat, kein Innovationsbudget gibt, um etwas Neues mal auszuprobieren, wie es zum Beispiel die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen machen. Da wird auch mal mit Firmen wie Apple gesprochen, um sich etwas auszudenken, um Ideen zu entwickeln. All das gibt es auch nicht. Eines ist natürlich auch klar, das sage ich auch ganz deutlich: Wir können natürlich hier in Bremen nicht alles neu erfinden und nicht alles alleine machen, das sehe ich ganz genauso. Dann forcieren Sie doch aber Kooperationen mit anderen Bundesländern! Ich glaube, wir müssen in Bremen nicht alles alleine machen, aber diesen Vorstoß vermisse ich auch bei Ihnen, lieber Senat. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, dass alles am Geld liegt, ist auch nicht wahr. Wir als CDU-Fraktion halten das Projekt „Polizei 20/20“, jetzt heißt es ja nur noch „P20“ – das hat der Kollege eben auch angesprochen – für genau den richtigen Weg. Der Bund schafft mit Unterstützung der Bundesländer eine Plattform, damit alle Bundesländer von gleichen Standards partizipieren können. In diesem Punkt gibt es die volle Unterstützung. Dieses Projekt wurde aber ehrlicherweise von der Bundesregierung in vielen Punkten gebremst, und in diesem Bereich ist natürlich die Bundesinnenministerin ein Totalausfall, weil sie das nicht vorantreibt. (Beifall CDU) Fazit: Meine Damen und Herren, der „Weser-Kurier“ hat – ich glaube, vorgestern war es – im Lokalteil getitelt: „Bremen hinkt bei der Digitalisierung hinterher“. Damit ist zwar nicht ausschließlich der Produktplan Inneres oder die Polizei gemeint, aber es trifft leider hundertprozentig auch auf diesen wichtigen Bereich zu. Der Antrag der Koalition titelt ja „Polizei 4.0“. Ich muss ehrlicherweise sagen, ich fand das schon ein bisschen abenteuerlich, dieses ganze Vorhaben „4.0“ zu nennen. Das sind die absoluten Grundlagen, die gemacht werden müssen. Das hat nichts mit „Polizei 4.0“ zu tun, sondern ich glaube, „Digitales Entwicklungsland“ trifft es eher. Hier wird letztendlich nur geschaut, was andere machen. Da wird hinterhergelaufen, und aus Sicht der CDU-Fraktion muss die Polizei endlich in der Gegenwart ankommen, was Digitalisierung betrifft. Dafür kämpfen wir als CDU. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich musste schmunzeln, als ich den Antrag der Koalition gelesen habe und der Titel „Polizei 4.0“ lautete. Denn, wenn Sie ehrlich wären, liebe Koalition, dann hätten Sie den Antrag „Polizei 2.0“ genannt. Viele der Maßnahmen, die da vorgeschlagen wurden, sind nämlich selbstverständlich und längst überfällig. Die angesprochenen EC-Kartengeräte sind wirklich das Paradebeispiel. Seitdem ich im Jahr 2018 mit Innenpolitik angefangen habe, sagen mir die Polizeigewerkschaften, dass sie dringend EC-Kartenlesegeräte brauchen. Das ist jetzt sechs Jahre her. Es ist gut, dass das jetzt endlich kommt, aber das ist wahrlich kein Grund, sich hier abzufeiern, liebe Koalition. (Beifall FDP) Auch die Ausstattung aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und Streifenwagen mit mobilen Endgeräten ist richtig, aber auch hier: dringend überfällig. Andere Bundesländer sind da viel weiter. NRW hatte bereits 2019 jede Polizistin und jeden Polizisten mit einem digitalen Endgerät und funktionierender leistungsfähiger Software ausgestattet. Das funktioniert hier ja mit „@rtus mobile“ auch noch nicht rund, das hat der Kollege Lübke gerade schon gesagt, also hier sind wir auch bei Weitem noch nicht so weit wie andere. Darauf weisen wir als FDP auch regelmäßig hin und fordern eine bessere technische Ausstattung. Jedes Mal, wenn wieder die Meldung von Aktenbergen, Überstunden oder Höchstständen bei den Einsatzstunden kommt, fordern wir eine bessere technische Ausstattung, zuletzt am 29. Juli, dann am 22. Juni und davor am 22. April. Ich könnte ewig so weitermachen, eigentlich fast jeden Monat schicken wir mindestens eine Pressemitteilung raus, in der wir das Thema anmahnen. Das Thema, dass die Basics eigentlich fehlen, das hatte der Kollege Lübke angesprochen, und da geht es auch darum, dass man aufpasst, dass die Polizei hinter den Gerichten hinterherkommt. Bei den Gerichten sind wir mittlerweile schon relativ weit, was die Digitalisierung angeht. Im nächsten Jahr wird die Staatsanwaltschaft auf die E-Akte umgestellt, und da müssen Sie natürlich aufpassen, dass es nicht zu Medienbrüchen kommt. Denn es ist keine Entlastung für die Staatsanwaltschaft, wenn sie erst mal alles einscannen muss, was von der Polizei kommt. Dann muss die Polizei auch Schritt halten mit den anderen Behörden in Bremen, und da hängt sie tatsächlich hinterher. Mir ist ein Punkt aufgefallen, den wir als FDP nicht mitgehen können, das sind Bodycams in Wohnungen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich da ein bisschen aufgeschreckt bin. Der Staat mit Kameras in Wohnungen? Das erinnert mich doch stark an George Orwell. Das ist für uns als Liberale eine rote Linie, die für uns nicht zu überschreiten ist. Das hat auch der Justizminister vor Kurzem recht deutlich gemacht, als die Innenministerin auf ähnliche Pläne kam. Die Wohnung ist im Grundgesetz besonders geschützt und das zu Recht. Deswegen gibt es ja auch einen Richtervorbehalt: Ohne Durchsuchungsbeschluss kommt die Polizei gar nicht in die Wohnung rein und dann auch noch mit laufender Kamera? Das lassen wir nicht mit uns machen, und dass das verfassungsrechtlich gut machbar ist, das Thema, das können wir uns auch schwer vorstellen. Deswegen bin ich jetzt gerade etwas verwirrt von Ihren Ausführungen, Herr Kollege Lenkeit. In Ihrem Antrag klingt es eher wie ein Prüfauftrag. Da klingt es so, dass Sie das wollen aber jetzt erst mal prüfen müssen, ob das überhaupt geht. Jetzt haben Sie gerade gesagt, Sie werden das auf jeden Fall tun. Es wäre super, wenn Sie uns sagen könnten, was die genaue Forderung ist, denn wenn Sie sagen, Sie wollen das auf jeden Fall machen, dann würden wir das ablehnen. Wenn Sie aber sagen, Sie wollen erst mal prüfen, ob das rechtlich überhaupt geht, dann würden wir dem Ganzen zustimmen. Der Antrag der CDU ist auf jeden Fall eine Forderung und kein Prüfauftrag. Deswegen können wir das auf jeden Fall nicht mitgehen. Ähnlich ist es bei Punkt 7. Auch hier ist der Antragstitel der CDU nicht ganz zum Inhalt passend. Es geht da um KI und Köpfchen. KI haben sie drin, Köpfchen habe ich ein bisschen vermisst, ehrlich gesagt, denn die Polizei wird da mit einem großen KI-Besteck ausgerüstet – Früherkennungssysteme für Straftaten, Systeme zur Kriminalitätsauswertung, Identifizierungssysteme für Mustererkennungen bei der Begehung von Straftaten, Risikoanalysesysteme und Systeme zur Entscheidungsunterstützung. Mein lieber Scholli! Das ist wirklich das große Besteck, und wir reden gerade bei Früherkennungssystemen über Menschen, die erst mal unschuldig sind, weil es Verdächtige sind. Da muss man schon aufpassen, wenn man hier das volle KI-Programm auffährt, ob es dafür überhaupt Rechtsgrundlagen gibt. Denn in unserem Rechtsstaat gilt es, dass jeder solange unschuldig ist, bis ihm zweifelsfrei vor Gericht nachgewiesen wurde, dass er eine Straftat begangen hat. Dann große Systeme aufzufahren, mit denen Früherkennung durchgeführt wird, das sind wirklich knallharte Grundrechtseingriffe, und die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Polizei dafür überhaupt die geeigneten Rechtsgrundlagen hat, fehlt mir in Ihrem Antrag, liebe CDU, völlig. Bei solchen Grundrechtseingriffen, ganz ehrlich, da fehlt mir bei Ihnen manchmal wirklich das Gefühl dafür, wie man das Ganze vernünftig ausstattet, wie man das europa- und verfassungsrechtskonform macht. Da gibt es ja den AI Act der EU, auf den man achten muss. So begrüßenswert der technische Fortschritt ist, man muss immer schauen, dass der Einsatz von KI nicht ohne Risiko ist, und wer sich mit KI auskennt, der weiß, dass man bereits beim Training auf die richtigen Daten achten muss, damit es am Ende nicht zu Selbstverstärkungseffekten oder auch zu Verzerrungen kommt. Gerade im grundrechtssensiblen Bereich hat mir da doch einiges gefehlt. Wir sind als Liberale gar nicht per se komplett dagegen, aber ich glaube, wir sollten erst mal politisch darüber diskutieren, welche rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssen und welche Ermächtigungsgrundlagen die Polizei braucht, um so was einsetzen zu können. Da macht der CDU-Antrag aus unserer Sicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir würden uns etwas mehr Problembewusstsein wünschen, deswegen können wir diesen Punkt auch nicht mitgehen. Letztendlich sind wir aber trotz aller Kritik froh, dass es mit der Digitalisierung der Polizei vorangehen soll. Das ist richtig. Wir haben die finanziellen Mittel, um die Polizei personell auszustatten, aber der Beruf muss auch attraktiv sein. Gerade für junge Menschen ist es wichtig, dass man zeitgemäß arbeiten kann. Das ist gerade für junge Polizistinnen und Polizisten ein wichtiges Thema. Deshalb werden wir den Anträgen, also beiden Anträgen, ansonsten zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Uns liegen zwei Anträge vor, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzen: Wie sieht eigentlich die digitale Ausstattung einer modernen, zeitgemäßen Polizei aus? Einige der Punkte, die der Antrag behandelt, sind hier auch schon von den Vorrednern adressiert worden. Der Regierungskoalition geht es um eine moderne Ausstattung von relativ einfachen und eingängigen Fragestellungen von Smartphones, mobilen Geräten aber auch von Schnittstellen zu den Verarbeitungssystemen, beispielsweise „@rtus“, die dann auch auf den Dienstwagen gewährleistet sein muss. Spannender und politisch brisanter sind mit Sicherheit die Fragestellungen rund um die Verwendung der Bodycams und um die Drohnen und um die Frage der Künstlichen Intelligenz, alles Themenbereiche, die tatsächlich dann eher dem Charakter 4.0 entsprechen als die Frage der Verwendung von Dienstsmartphones. Es gibt in Deutschland aber auch in vielen anderen Ländern bereits Erfahrungen mit Bodycams, und was immer wieder zu Recht als Frage dabei aufgerufen wird, ist, ob eigentlich durch eine Kamera, die am Körper getragen wird, insgesamt deutlich mehr überwacht wird. Das kann man aber technisch lösen und wird in der Regel so gemacht, dass die Kamera passiv mitläuft und nur für 60 Sekunden speichert, außer, ich aktiviere sie. Dann wird das Material aufgenommen und kann auch im Nachhinein Situationen rekonstruieren, die dann auch für die Strafverfolgung relevant sind und die beispielsweise ein identifizieren ermöglichen, wenn Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz angegriffen werden oder aber auch, wenn das Verhalten der Polizeibeamtinnen und - beamten gegebenenfalls unverhältnismäßig war. Daher gibt es immer wieder Kriminolog:innen in Deutschland, die fordern, dass die Kameras in der Regel verpflichtend eingeschaltet werden, wenn es zu Situationen kommt, in denen auch Gewalt durch die Polizei angewendet wird, um genau diese Situationen nachher auswerten zu können, sowohl, um die polizeitaktischen Fragen bewerten zu können, als auch, um gegebenenfalls Auswertungen treffen zu können, wo unverhältnismäßig reagiert wurde. Beispielsweise gab es den Fall, in dem der 16-jährige Mouhamed Dramé von der Polizei erschossen und getasert wurde und zwölf anwesende Polizist:innen keine Bodycams anhatten. Sie waren an, aber sie wurden sozusagen nicht aktiviert. In einem solchen Fall hättet eine aktivierte Bodycam es ermöglicht, diesen Fall zu rekonstruieren. Gleichzeitig möchte ich es aber auch nicht darauf verengen. Es geht mir Sicherheit auch da drum, die Einsatzkräfte zu schützen und sie davor zu bewahren, angegriffen zu werden im Einsatz und auch dann eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Die CDU will den Einsatz der Bodycams gleich auch in den Wohnungen erlauben. Und ja, diese Herausforderung und Fragestellung adressieren wir mit einem Prüfauftrag in unserem Antrag ebenfalls. Dazu bedarf es einer Normierung im Rahmen des Polizeigesetzes. In der Wohnung handelt es sich insbesondere um einige Bereiche der höchstpersönlichen Lebensbereiche, auch ein Rechtsbegriff, der einen besonderen Schutzstatus vorsieht. Hier gilt, Ähnliches abzuwägen, an welcher Stelle hier Grundrechtseingriffe mit Schutzinteressen übereingebracht werden. Daher würde ich das nicht ausschließen, aber auch sagen, dazu braucht es einen ausgewogenen Abwägungsprozess, bei dem man aber zu beiden Entscheidungen kommen kann. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, in einer Wohnung eine Bodycam anzuschalten, weil auch da kann es zu Gefährdungssituationen für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten kommen, und auch da insbesondere, weil es gar keinen öffentlichen Blick auf dieses Einsatzgeschehen gibt, kann es im Interesse der Betroffenen sein, dass eine solche Situation auch im Nachhinein ausgewertet werden kann. Daher finde ich die Formulierung im Koalitionsantrag zutreffend, da sie ausdrückt, dass es sich hier um einen Abwägungsprozess handelt, der noch nicht abgeschlossen ist. Die CDU unterscheidet sich in vielen Forderungen auch dadurch, dass sie hier immer noch einen Schritt weiter oder deutlicher gehen möchte, beispielsweise bei der Verwendung von Drohnen, auch das ein durchaus sensibler Bereich. Anders als eine Kamera kann ich bei einer Kamera, die fest installiert ist, genau überprüfen, wie eigentlich der Winkel ist, welche Bereiche eingesehen werden können und welche Bereiche beispielsweise auch technisch geschwärzt werden können. Das ist bei einem Drohneneinsatz in dieser Form nicht möglich. Die Drohne erfasst einen deutlich weiteren Bereich. Das bietet Vorteile für Übersichtserkennung in dynamischen Lagen, aber es erhöht natürlich auch die Grundrechtseingriffsintensität, indem ich viel mehr Unbeteiligte automatisch erfasse und eine Ausblendung von kritischen Lebensbereichen live kaum möglich sein wird. Trotzdem wäre es falsch, grundsätzlich moderne Einsatzmittel nicht zu verwenden. Daher bedarf es auch hier einer zeitgemäßen Einführung, die der Polizei ermöglicht, auch moderne Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig aber eine sinnvolle Abwägung mit gerechtfertigten Grundrechten. Bei der Diskussion rund um KI glaube ich, dass wir nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit aber insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit noch am Anfang einer langen Debatte stehen. Daher hilft es weder, zu sagen, KI wird alle Probleme lösen, noch, KI wird alles schlechter machen. Denn genauso, wie es richtig ist, dass durch die KI massenhaft Daten verknüpft werden können und auch zusätzliche Eingriffe ermöglicht werden können, kann KI auch dabei helfen, Grundrechte zu schützen. Es gibt beispielsweise eine sogenannte Skelettierung bei Überwachungen, die pseudonymisiert oder anonymisiert Aufnahmen so verschleiert, dass Personen nicht erkennbar sind und erst dann, wenn ein Tatverdacht besteht, die Skelettierung aufgehoben wird, um dann Tatverdächtige identifizieren zu können. Das würde Unbeteiligte davor schützen, dauerhaft gespeichert zu sein, dauerhaft in Datenbanken aufzutauchen. Daher sehe ich durchaus, dass KI-gestützte Systeme Risiken bergen, sie aber eben mit Augenmaß eingesetzt werden müssen und auch grundrechtsschonender sein können als eine Überwachung, die beispielsweise keine Skelettierung vorsieht. Alles in allem sehen wir: Es wäre zu einfach, zu sagen, wir schaffen zehn Smartphones an, dann ist das Problem gelöst. Das behauptet aber auch niemand. Die Koalition hat einen Antrag vorgelegt, in dem wir den Pflichtteil abhaken und moderne Ausstattung weiterentwickeln, in dem wir uns aber gleichzeitig nicht davor scheuen, auch technische Neuerungen für die Zukunft zu diskutieren und ja, da stehen wir in einem kritischen Abwägungsprozess, der aber zeitgemäß ist und der auch in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden muss. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur mit Hightech kann der Staat seine Kernaufgabe wahrnehmen, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Denn auch die global vernetzte organisierte Kriminalität verfügt längst über alle technischen Möglichkeiten, und sie nutzt diese Technik auch skrupellos für ihre Geschäfte. Für Drogen- und Menschenhändler zählt nur ihr Profit. Körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Leben ihrer Mitmenschen zählen da nichts. Eigentum, Privatsphäre und Bürgerrechte wie beispielsweise der Datenschutz kümmern Kriminelle nicht. Für sie zählt nur die schäbige Gewinnmaximierung. Das ist die Realität, meine Damen und Herren, die man sich immer wieder vor Augen halten muss, wenn die Ausstattung der Polizei, ihre Möglichkeiten und Befugnisse diskutiert werden. Der uns heute vorliegende CDU-Antrag zur Polizeiarbeit „mit KI und Köpfchen“ fordert insofern auch nur Selbstverständlichkeiten. Das betrifft insbesondere die Ausstattung mit Tablets und Smartphones. Es sollte längst überall möglich sein, dass Polizeibeamte im Einsatzdienst Bilder und Berichte sofort digital aufnehmen und übermitteln; dass dafür die Polizei-App „@rtus mobile“ auf den Geräten installiert und einsatzbereit ist; dass die EC-Kartenlesegeräte vorhanden sind; dass es an allen Polizeistandorten WLAN gibt; dass sich die Kollegen untereinander über Messenger-Dienste austauschen können, et cetera. In diesem Zusammenhang verweist die CDU darauf, dass die Polizei in der Digitalisierung ihrer Arbeit hinter der Finanzverwaltung zurückbleibt – eine, wie ich finde, erschütternde Erkenntnis, die aber leider der Wahrheit entspricht. Eine gute digitale Ausstattung der Polizei sollte also selbstverständlich sein, ist sie aber leider in Bremen nicht. Dass dies alles höchst blamabel ist, haben auch die den Senat tragenden Parteien bemerkt. In Ihrem Dringlichkeitsantrag „Polizei 4.0“ machen Sie sich die oben genannten Forderungen zu eigen. Erfreulicherweise stimmen Sie auch der Forderung nach der standardmäßigen Nutzung von Bodycams zu – allerdings nur im Einsatzdienst und eben nicht in Wohnungen, wie es erforderlich wäre und von der CDU auch gefordert wird. So zumindest, Herr Lenkeit, habe auch ich den Koalitionsantrag verstanden. Besonders wichtig ist Ihnen von der SPD, dass Bargeldtransfers durch bargeldloses Bezahlen als „bürger:innenfreundliche, effektive und sicherere Alternative“ vorhanden sein muss. Nun soll Polizei gewiss auch bürgerfreundlich sein, ihr Daseinszweck, meine Damen und Herren, ist aber die Kriminalitätsbekämpfung und die Prävention. Darauf sind alle Investitionen in ihre Ausstattung auszurichten. Sie müssen einen Mehrwert für die Sicherheit der Bürger haben, aber genau dazu findet sich im rot-grün-roten Antrag nichts. Auch im CDU Antrag findet sich dazu leider nicht viel, aber immerhin doch etwas mehr. Hier wird gefordert, dass Polizei im Land Bremen auch mit KI ausgerüstet wird. Mit ihrer Hilfe sollen unter anderem Früherkennungssysteme für Hotspots von Straftaten, Drohnen für die Überwachung von Veranstaltungen, Identifizierungssysteme für Mustererkennung bei der Begehung von Straftaten und Systeme zur Entscheidungsunterstützung angeschafft werden. Besonders hervorzuheben und zu unterstützen ist die Forderung nach einem Ausbau von KI-gestützten Videoüberwachungssystemen an bestimmten öffentlichen Kriminalitätsschwerpunkten. Mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum tut sich der rot-grün-rote Senat bekanntlich schwer. Dass sie aber nicht verteufelt werden darf, sondern notwendig sein kann, zeigt sich gerade an den Kriminalitätsschwerpunkten in unserer Stadt. Deshalb sage ich für meine Fraktion Bündnis Deutschland ganz klar: Wir fordern eine deutliche Ausweitung von Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten als präventives und repressives Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, die CDU behauptet, dass in den USA oder Großbritannien der Einsatz von KI-Systemen bei der Polizei bereits Standard wäre. Tatsächlich ist dort das „Predictive Policing“, also die automatisierte Datenauswertung zur Vorbeugung von Straftaten bereits weit verbreitet. Auch Nachbarländer wie die Schweiz oder die Niederlande setzen auf datengestützte Ermittlungen zur Kriminalitätsbekämpfung. Auch in anderen Bundesländern, in Deutschland beispielsweise in NRW oder Bayern, wurde „Predictive Policing“ bereits von den Polizeibehörden eingesetzt beziehungsweise erprobt. Ziel war es, insbesondere die Ziele von Einbrecherbanden zu identifizieren, um Wohnungseinbrüche zu verhindern. Dass diese Möglichkeiten, meine Damen und Herren, in Bremen nicht mal probeweise eingesetzt werden, ist für mich völlig unverständlich, Herr Staatsrat Bull. (Beifall Bündnis Deutschland) Angesichts der jüngsten Zunahme an Einbrüchen muss der Senat dieses Instrument auf alle Fälle erproben. Auch das „Predictive Policing“ unterliegt natürlich wie jede Polizeiarbeit rechtlichen Schranken. Das Bundesverfassungsgericht lässt „Predictive Policing“ nicht unbeschränkt zu, weil es in die informationelle Selbstbestimmung eingreifen kann. Hier gilt es natürlich, sorgfältig abzuwägen. Dabei muss aber immer klar sein, dass es darum geht, Kriminellen das Handwerk zu legen, die ihrerseits keinerlei Skrupel kennen. Nur eine starke Polizei kann ihnen das Handwerk legen, und dafür muss auch KI genutzt werden können. Wir fordern daher den Senat auf, ein KIKonzept für die Polizei zu entwickeln und „Predictive Policing“ auch in Bremen zu erproben. Unsere Fraktion wird dem Antrag der CDU zustimmen und den Antrag der Koalition ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, liebe Kolleg:innen! Ich glaube, und das macht die Debatte auch deutlich, dass wir uns darüber einig sind, dass wir die Polizei digital besser ausstatten müssen. Das ist auch dringend geboten. Nun ist es aber so, dass wir nicht alles das, was schon auf dem Markt ist und was sicherlich für Polizei- und Sicherheitskräfte zur Verfügung steht, auf einen Schlag und auch gleich heute einführen können – deswegen: Stück für Stück. Und ja, es ist richtig: Das, was wir uns vorgenommen haben, sind die Basics. Da gehen wir ran, und das unterstreichen wir mit unserem Antrag. Ich selbst bin ja nun mittlerweile, ich weiß gar nicht, im 37. Jahr als Polizeibeamter aktiv, sehr intensiv seit über 20 Jahren in Leitungsfunktionen, was Kriminalitätsermittlungen angeht, und habe mir diverse Sachen angeschaut. Sie glauben gar nicht, was ich für die tägliche Arbeit alles ganz gern hätte. Ich setze mir meine Virtual-Reality-Brille auf, gehe in echt durch einen Tatort durch und gehe nachher virtuell mit Gestensteuerung auf einzelne Beweismittel zu, fotografiere die noch mal aus der Nähe. Wir haben mittlerweile die Möglichkeit Videovernehmung zu machen. Nordrhein-Westfalen ist im Übrigen tatsächlich führendes Land in der Digitalisierung; es ist aber auch unweit größer und verfügt über viel mehr Mittel. Davon können wir nur träumen. Beispielsweise in diesem Probeversuch: Die Videovernehmung, zumindest von Zeugen und Geschädigten, spart eine Menge Zeit, eine Menge Aufwand, ist tatsächlich auch ein Stück weit freundlicher, Stichwort Opferschutz. Wenn man das Ganze noch mit Voice-to-Text-Modulen verbindet, ist das auch eine erhebliche Arbeitserleichterung. Ich gehe davon aus – wir haben ja mittlerweile die digitale Fingerabdrucknahme –, auch das ist technisch möglich, dass wir in fünf Jahren tatsächlich an Tatorten mit unseren Mobilfunkgeräten einfach nur einen Scan machen und eine Direktverbindung haben und sagen: „Ist dieser Fingerabdruck möglicherweise einer Person zuzuordnen?“ Sie sehen, es gibt unendlich viele Möglichkeiten in diesem Bereich, die man machen kann. Wo ich aber nicht mitgehe, ist, dass wir als kleinstes und – ja, das gehört zur Wahrheit auch dazu –, dass wir als nicht besonders finanzstarkes Bundesland jetzt plötzlich anfangen und aus der bundesweiten Vereinigung – es ist heute schon genannt worden – aussteigen und dann sagen: „Wir fangen jetzt an, dass Bremen selbst eigene Module entwickelt.“ (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Nee, sagt ja keiner!) Das ist unglaublich kostenintensiv und das macht auch überhaupt gar keinen Sinn. Deswegen hat ja der Bund zusammen mit den Bundespolizeien, also dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei genau diesen Systemverbund geschaffen, damit eben nicht jedes Bundesland anfängt und sagt: „Wir machen mal unsere eigene Geschichte.“ Ein erster Schritt in die richtige Richtung war damals die Einführung beispielsweise von „@rtus“. „@rtus“ wird ja nicht nur von der Bundespolizei genutzt, sondern auch von den Bundesländern in Schleswig-Holstein und in Bremen, um genau dieses Wirrwarr zu beenden. Wir haben nämlich sonst, ich glaube, immer noch elf oder zwölf verschiedene Vorgangsbearbeitungssysteme bei den Polizeien. Jetzt kommen Sie, Herr Timke, ich glaube, wenn ich das richtig erinnere, gerade mit einem Vorschlag, Bremen soll wieder sein eigenes Ding machen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) Das ist betriebswirtschaftlich einfach Unfug. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: „Predictive Policing“.) Ja genau, ein solches System. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Einfach übernehmen, wir haben das ja schon!) Einfach übernehmen – sehr witzig! Auch im KI-Bereich – –, das wissen wir, das haben wir aber auch alle hier schon mittlerweile diskutiert. In der Innendeputation haben wir es schon besprochen, und zwar geht es um die KI-gestützten Systeme zur Erkennung. Mannheim und, ich meine, noch eine weitere Stadt haben es bereits im Probelauf. Und wenn der Probelauf positiv ist, dann wird sich Bremen damit auseinandersetzen und sagen: „Wir übernehmen das auch für unsere Arbeit, oder nicht.“ Vorher macht es doch überhaupt gar keinen Sinn, es ist kostenaufwendig, ist personalintensiv. Daher, das macht so – –. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Lieber Kriminalität weiterlaufen lassen!) Nein – das ist einfach eine ganz schwache Antwort dazu –, natürlich nicht! Für uns ist wichtig, dass wir das, was wichtig ist – –. Das gibt ja auch der Antrag letztendlich her, dass wir diese Schritte gehen. Das sind die Basics und das war uns auch klar. So hatten wir es auch in der Koalitionsvereinbarung verabredet, dass wir diese Schritte angehen. Das tun wir jetzt und letztendlich merkt man auch, dass wir uns hier im Kern einig sind und wir keine aufgeheizte Debatte zu dem Thema – –. Unsere Unterstützung haben Sie. Lassen Sie uns gerne gemeinsam an der Verbesserung auch der digitalen Ausstattung für unsere Polizeien arbeiten. Zwei abschließende Bemerkungen: Ich bin da ganz bei dem Kollegen Janßen und ich sage es auch aus einer langjährigen Berufserfahrung heraus: KI wird alleine nicht für mehr Sicherheit sorgen. Es kann ein Hilfsmittel sein, aber es wird unendlich lange dauern, bis wir hier wirklich sichere, erprobte Anwendungsstandards haben. Ich sage mal Minimum fünf, ich würde eher mal auf zehn Jahre tippen. Ich hätte es auch lieber heute als morgen. Die zweite Sache ist eine Sache, über die wir selten, viel zu selten diskutieren: Technik allein klärt keine Straftaten auf und Technik allein identifiziert keine unbekannten Tatverdächtigen. Wir brauchen qualifiziertes Personal, und zwar wesentlich mehr, auch hier in Bremen. Ich merke es auch im Bund, aber auch in den Polizeien der Länder. Wir brauchen, weil sich die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsverdichtung einfach verändert haben und der Beruf des Ermittlers oder der Ermittlerin viel komplexer ist, hochqualifizierte Ermittler:innen. Da hat Deutschland insgesamt – –, und ich sage Ihnen, das ist bei der Bundespolizei, in vielen Bundesländern und auch in Bremen so, das ist eine Schwachstelle. Das gehört dazu, und das muss im Zweiklang gehen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen)
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht, nun hat Staatsrat Olaf Bull das Wort.
Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Uns wurden gleich zwei Anträge zur Digitalisierung der Polizeiarbeit vorgestellt. Die Koalition hat den Antrag der CDU ein Stück weit überrollt oder sogar geschluckt. Eine Synopse, die brauchen sie nicht, und ich freue mich über die große Einigkeit in der Debatte – Einigkeit, dass wir unsere gut ausgebildeten Beamt:innen lieber in Präsenzmaßnahmen einsetzen, als sie mit analogen Aufgaben zu binden, und Einigkeit darüber, dass unsere Einsatzkräfte moderne Technik als Einsatzmittel brauchen, egal, ob im Büro oder auf der Straße. Ihre Anträge sind insoweit Unterstützung für unsere Aktivitäten im Senat. Ja, Ihre Kritik am Tempo war nicht zu überhören, und der Zusammenhang mit der Haushaltslage ist offensichtlich. Die hohen Grundkosten für ITVerträge lasten einfach schwer auf dem Polizeihaushalt. In der gebotenen Kürze ein Update zu den großen Stellschrauben der Anträge: Smartphones fordern Sie flächendeckend mit „@rtus mobile“ und mit Teamwire. In der Polizei Bremen gibt es bereits 1 650 Geräte, in Bremerhaven 150. Die Koalition war in der Haushaltsberatung spendabel. Es stehen weitere 600 000 Euro bereit, sodass wir Ende des Jahres an eine Vollausstattung im Einsatzdienst herankommen. Das ich schon mal ein echtes Pfund. Viel wichtiger ist aber, wie diese Handys ausgestattet sind. Sie sind zu einer Hälfte mit „@rtus mobile“ ausgestattet, und mit dieser App kann man bereits Unfallerfassung betreiben. In der Zukunft wird auch ein Ausweisscan möglich sein und auch die Kennzeichenerfassung. Sie ist in Vorbereitung. Teamwire ist ein Messenger. Damit ist die andere Hälfte der Geräte ausgestattet. Sie ist insbesondere für Führungskräfte und Kräfte von der Kripo eingerichtet auf den Handys. Parallel macht das, Herr Lübke, gar keinen Sinn, diese beiden Apps gleichzeitig drauf zu haben. Zum Thema Kompatibilität mit den Rechnern auf den Wachen: Das ist eine Aufgabe, die wir noch zu lösen haben. Leider ist es aus Gründen der ITSicherheit noch nicht möglich, die Tablets personenbezogen zu installieren. Dieses Thema wird im Rahmen des vielfach bemühten Polizei-20/20- Programms aber gelöst werden. Dann haben wir das leidige Thema, Herr Timke, mit den EC-Kartenlesegeräten. Das klingt wirklich wie eine Selbstverständlichkeit, und ich erwarte keine Beifallsstürme von Ihnen. Es ist so, dass in dieser Woche die ersten drei Probegeräte (Beifall Bündnis Deutschland) mit einer App von der Sparkasse eingerichtet werden. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Wahnsinn!) Man muss aber eins dazu sagen: Das sind nicht wie im Einzelhandel diese SumUp-Geräte, sondern da steckt eine App hinter, weil auch eine inhaltliche Bearbeitung erfolgt. Es ist ein komplexer Prozess gewesen, und ich freue mich, dass wir endlich da vorankommen. Zu den Bodycams: Bei der Polizei Bremen sind es 400 Geräte, in Bremerhaven 118. Damit haben wir eine flächendeckende Ausstattung aller operativen Einheiten, und zum Thema Nutzung in Wohnungen, da gibt es, Herr Dr. Schröder, den Artikel 33 Absatz 4. Unter engen Voraussetzungen ist es schon möglich. Wir wollen jetzt in der Koalition klären, inwieweit man diese Einsatzgebiete oder das Verfahren dahinter vereinfachen kann. Zur KI-Strategie und zum lieben Geld: Die CDU nennt gute Einsatzgebiete für Künstliche Intelligenz, die das Herz von Ermittlern höher schlagen lassen. Früherkennungssysteme für Hotspots von Straftaten, „Predictive Policing“. Drohnen – bei Drohnen werden wir im Polizeigesetz bestimmt eine Verständigung hinbekommen. KI-gestützte Videoüberwachungssysteme an öffentlichen Plätzen: Sie kennen das bereits aus Supermärkten, wo verdächtiges Verhalten durch KI erkannt wird. Und die CDU regt ein Innovationsbudget an. Das sind alles gute Ansätze, aber nur ein gemeinsames Vorgehen im Polizeiverbund macht Sinn, denn dort werden derartige Systeme betrachtet, auch in rechtlicher Hinsicht. Herr Timke, das passiert eben. Auch, bevor man bestimmte Verfahren erprobt, muss das in rechtlicher Hinsicht geklärt sein, und da gibt es einiges zu klären. Derzeit gibt es – das wurde in der Debatte auch erwähnt – sehr wenige KIProdukte auf dem Markt, und wir verfolgen das im Verbund sehr aufmerksam. Der Senat hält es mit dem Realismus der Koalitionsfraktionen: Wir bringen uns aktiv in die weitere Gestaltung dieses „Programms 2020“ ein und damit in die digitale Transformation, und unsere Devise lautet eben, keine Insellösungen zu schaffen, sondern wir machen Nachnutzung, und wir gucken uns das von anderen Ländern ab und schämen uns gar nicht dafür. Das machen wir bei der Onlinewache, das machen wir bei der elektronischen Strafakte, bei der integrierten Untersuchungs- und Auswerteumgebung des BKA. Die ist wichtig, um sogenannte Schmutzdaten besser in den Griff zu bekommen für die inhaltliche Bearbeitung. Bremen wird nicht Vorreiter sein können, aber Bremen hat – wenn Sie den Polizeipräsidenten im „Weser Report“ gelesen haben – eben auch in kleinen Teilen Innovationen zu bieten. Im Bereich der EncroChat-Verfahren wurde sogar ein Verfahren vom BKA adaptiert, eine Methode des Sortierens der Daten, und auch beim Erkennen von kinderpornografischen Bildern hat Bremen in gewisser Weise Innovation betrieben. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Personen, die im LKA dies betreiben, auch halten, und dafür nutzen wir die IT-Zulage. Wir haben aber eben nicht die Möglichkeiten wie in Hessen, ein Innovation Lab oder wie in NRW, ein Innovation Hub einzurichten, und das ist auch gar nicht schlimm. Wir haben im Haushalt immerhin im Jahr 2024 2,4 Millionen Euro draufgesattelt bei der Polizei Bremen, und im Jahr 2025 satteln wir noch weitere zwei Millionen drauf, und für die OPB sind auch Beträge draufgelegt worden. Diese Mittel gehen, zugegeben, im Wesentlichen für die Kosten der Infrastruktur drauf, aber da sind immer auch Updates mit verbunden, und in diesen Updates sind auch Innovationen drin. Insofern gehen sie nicht einfach nur so weg, sondern die Polizei wird schrittweise immer besser. Ich resümiere: Das Programm „Polizei 20/20“ ist für uns genau das passgenaue Programm, und im Jahr 2030 wird dort ein Fixpunkt erreicht. Hier wurde gefragt nach einer roten Linie. 2030 ist der Punkt, wo ein gewisser Standard sich in den Polizeien etabliert haben wird. Der enge Haushaltsrahmen erschwert selbstverständlich unsere Digitalisierungsbemühungen, und ich glaube, wir sind uns einig, dass der Kurs, dass die Personalausbildung immer Prio 1 hatte in den letzten Jahren, richtig war und auch in der Zukunft richtig ist. Wir müssen jetzt umgehen damit, dass sich hohe Investitionskosten abzeichnen für KI, und das, bevor man Früchte tragen kann wie zum Beispiel bei der KI-gestützten Anzeigenaufnahme. In diesem Feld sind wir mit der Uni Bremen im Gespräch. Wir versuchen, zunächst beim Bürgeramt über dieses Nebenfeld Robotics voranzukommen, aber es sind Investitionen fällig. Wer diese Investitionen früher haben will, der möge auf das von der SPD-Bundestagsfraktion angeregte Sondervermögen schielen. Jedenfalls tut das der Innensenator. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/320 abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Ziffern 2 und 7 des Antrags abstimmen. Wer den Ziffern 2 und 7 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 2 und 7 des Antrags ab. Jetzt lasse ich über die übrigen Ziffern des Antrags abstimmen. Wer den übrigen Ziffern seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die übrigen Ziffern des Antrags ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 21/363 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Keine Erhöhung der Grunderwerbsteuer – Belastungen für junge Familien und Bauwirtschaft vermeiden Antrag der Fraktion der FDP vom 16. September 2024 (Drucksache 21/751) Wir verbinden hiermit: Sanierungspaket für Bremens Haushalt – politische Wasserköpfe abbauen und ideologische Wunschprojekte streichen Antrag der Fraktion der CDU vom 17. September 2024 (Drucksache 21/753) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Jens Eckhoff.
Jens Eckhoff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war so eine schöne, harmonische Debatte gerade. Ich befürchte, damit ist es jetzt vorbei. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Schauen wir mal!) Mit der Harmonie wird es vielleicht nicht ganz so weit her sein. Vor drei Monaten hat Bremen einen Haushalt verabschiedet. Jetzt stehen wir wieder hier und sprechen über Haushaltspolitik, Sanierungsprogramme, et cetera. In den drei Monaten ist was passiert? Vier Ressorts haben mittlerweile Haushaltssperren oder wie man es auch nennt, haushaltsbewirtschaftende Maßnahmen beschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so schnell hat sich selbst in Bremen noch nie ein Haushalt in Schall und Rauch aufgelöst. (Beifall CDU, FDP) Während Justiz- und Umweltressort uns im Haushalts- und Finanzausschuss nur einstellige Millionenbeträge darlegen mussten, ist das Sozialressort natürlich in ganz anderen Dimensionen unterwegs. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Die Senatorin stellte im Haushalts- und Finanzausschuss im August fest, es fehlen in diesem Jahr wohl wieder 100 Millionen Euro, um prompt den Widerspruch ihrer eigenen Staatsrätin zu erregen, indem die sich nämlich zu Wort meldete und sagte, sie könne die Zahlen so nicht bestätigen. Es könnte durchaus mehr werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber den Gipfel schießt mal wieder das Bildungsressort ab. Frau Aulepp erklärte uns im August im Haushalts- und Finanzausschuss, sie sieht maximal – –. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Den Vogel schießt das Bildungsressort ab, wenn überhaupt. – Mann!) Wo DIE LINKE recht hat, hat sie recht. (Heiterkeit SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Den Vogel schießt mal wieder das Bildungsressort ab, lieber Kollege Rupp. Frau Aulepp erklärte uns im August, 45 Millionen Euro fehlen, der Staatsrat sagte in der letzten Woche, man wäre jetzt doch bei 55 Millionen angekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss sagen, der Auftritt, den Staatsrat Klieme dann noch bei „buten un binnen“ hingelegt hat, in dem er uns erklärte, er sei eigentlich froh darüber, dass die Zahl von 45 Millionen sich nicht verdoppelt hat oder man sogar eine Null dahinter setzen würde, das ist für mich wirklich schon der Gipfel der Unverfrorenheit in der Haushaltspolitik in Bremen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Man kann feststellen, der Senat Bovenschulte ist mit seiner Verschuldungspolitik gegen die Wand gefahren. Das Auto, der Haushalt oder in grüner Sprache zu sprechen das E-Bike hat Totalschaden erlitten. So kann es wohl nicht weitergehen, merken jetzt selbst die Koalition und auch die Mitglieder des Senats. Ich möchte die Chronologie des Scheiterns aber doch noch einmal aufarbeiten, weil immer der Eindruck erweckt wird, es gäbe externe Faktoren dafür: Noch im Juni 2021 konnte man das Ende des Sanierungsverfahrens mitteilen. Die Kennzahlen waren unauffällig. Das Land Bremen galt nicht mehr als Haushaltsnotlageland. Jedoch bereits in seiner Sitzung im Dezember 2021 stellte der Stabilitätsrat infolge der Haushaltsaufstellung 2022/2023 für Bremen erneut auffällige Kennziffern fest und setzte einen Evaluationsausschuss ein. In der Sitzung am 20. April 2022 hat der Stabilitätsrat dann eine klare Warnung ausgesprochen. Ich zitiere: „Angesichts der deutlichen Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage hält es der Stabilitätsrat für geboten, dass Bremen alle Möglichkeiten zur Begrenzung der Kreditaufnahme ausschöpft, um dadurch eine erneute Auffälligkeit im Rahmen der jährlichen Haushaltsüberwachung zu vermeiden.“ All diese Warnungen haben der Senat Bovenschulte und seine rot-rot-grüne Koalition in den Wind geschlagen und weiterhin Haushalte mit Rekordschulden beschlossen. Kurz nach Beschluss zur Haushaltsnotlage im Dezember 2022 kam der Stabilitätsrat dann mit folgender Aussage, ich zitiere noch mal: „… sieht außerdem Überlegungen Bremens mit Sorge, einen kreditfinanzierten Klimafonds einzurichten und hierfür den Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse in Anspruch zu nehmen. Hierdurch würden sich die zukünftigen Werte der Haushaltsüberwachung Bremens noch weiter vom Länderdurchschnitt entfernen.“ Der Senat hat im Januar 2023 seinen Nachtragshaushalt mit den verfassungswidrigen Klimaschulden beschlossen und ins Parlament eingebracht. Auch der Haushalt 2024/2025 wurde im Juni dieses Jahres ohne jede strukturelle Anpassung mit Neuverschuldung, hohen Rücklagen und globaler Minderausgabe komplett auf Kante genäht. Der Haushalt 2025 steht noch aus. In den ganzen Jahren wurde immer wieder der Koalitionsfrieden vor die Haushaltsrealität gepackt. Dieses lehnen wir ganz deutlich ab. (Beifall CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Senat machte es sich einfach. Für ihn sind im Endeffekt die Bürger schuld. Sie zahlen einfach zu wenig Steuern in diesem Land. Die Koalition macht Vieles richtig, und sie feiert sich selbst. Die Probleme möchte ich nur beispielhaft auflegen: Die Personalkosten sind explodiert. Seit 2019 gibt es mehr als 2 000 neue Stellen in der Verwaltung. Dazu kommen im Haushalt 2024/2025 noch mal 700 weitere Stellen, und jetzt im Sanierungskonzept erwecken Sie den Eindruck, als wenn Sie beim Personal einsparen wollen. Das stimmt so aber gar nicht. Sie wollten nur den Anstieg etwas anders nutzen. Diese 700 weiteren Stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind von Ihren Planungen völlig unberührt, und es wird einen weiteren Stellenanwachs geben. Der Senat verteilt Prüfaufträge, im Gegensatz dazu wurden die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchende (umAs) seit 2019 aber nur in bestimmtem Maße – wir haben das häufig diskutiert – umverteilt. Wir haben neulich in einer Kleinen Anfrage die Antworten auf die Kosten auch für die umAs bekommen. Man kann sagen, durch Ihre politischen Entscheidungen sind im Jahr circa 30 Millionen Euro Mehrkosten entstanden. Das macht insgesamt 150 Millionen, die wir an Mehrkosten durch politische Fehlentscheidungen zu tragen hatten. Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung in Bremen liegen etwa 50 Prozent über dem Niveau vergleichbarer Großstädte. Auch das ist ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag. In vielen Bereichen wie zum Beispiel beim Unterhaltsvorschuss klappt das Forderungsmanagement seit Jahren nicht und treibt zu wenig ein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Immobilienmanagement fällt einem eigentlich gar nichts mehr ein. Jetzt werden weitere Parallelstrukturen aufgebaut. Es gibt keine Strategie zur Unterbringung der Flüchtlinge. Immer wieder werden teure Anmietungen getätigt. Für die Verwaltung gibt es keine Bedarfsplanung. Auch dort wird immer nur angemietet, wenn es kurzfristigen Bedarf gibt, es werden langfristige Strategien ausgeschlossen, und es werden immer wieder erst Gebäude verkauft, um sie dann teuer anzumieten. Zu nennen sind der Lloydhof, das Kontorhaus, das neue Hulsbergviertel. Fehler über Fehler, die ideologischen Wunschprojekte, meine sehr verehrten Damen und Herren, die haben Sie überhaupt nicht hinterfragt. Das Stadtmusikantenhaus wird genauso weitergemacht wie die FreiKarte, das Polizeigesetz und der Ausbildungsfonds. Überall kostet das viel Geld und bringt den Bürgern im Endeffekt nichts ein. Mit dieser Haushaltspolitik muss einfach Schluss sein! (Beifall CDU) Als Letztes zu nennen sind die steigenden Beratungskosten, da verschließen Sie ja mittlerweile Vieles hinter den Türen des Haushalts- und Finanzausschusses, was in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden muss. Aber wenn ich mir die Gutachten zur Schulbaugesellschaft und jetzt auch zur Hochschulbaugesellschaft angucke: Es wäre schön, wenn wir endlich mal anfangen könnten, zu machen und nicht Gutachten zu beauftragen. Das ist eigentlich das Thema der Stunde. Während der Senat Bovenschulte, lieber Herr Bürgermeister, Sie sind ja auch da, das Geld weiterhin mit beiden Händen zum Fenster herausschmeißt, leiden die Menschen in Bremen unter den Auswirkungen Ihrer Politik. Bauanträge dauern nach wie vor viel zu lange. Häufig erhält man keine Antwort oder nur am letzten Tag der jeweiligen Fristen. Steuererklärungen brauchen länger, und die Menschen warten länger als in anderen Bundesländern auf ihre Rückerstattung. Anmeldungen von Autos dauern, dauerten, das hat sich etwas verbessert, in diesem Jahr teilweise vier Wochen, eine absolute Zumutung. Ein Schwerpunkt der Nötigung der Menschen bei uns waren die Bilder vom BürgerServiceCenter-Mitte (BSC) in diesem Jahr. Es ist doch wirklich eine Zumutung, wenn Leute hier in 40, 50, 60, 80 Meter langen Schlangen stehen müssen, um ein neues Personalausweisdokument – –. (Beifall CDU) Das sind die konkreten Auswirkungen Ihrer Politik. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort an dieser Stelle zur Grunderwerbsteuer: Mit dieser Steuer wird sicherlich die FDP gleich – –, starten sie noch ein weiteres Initiativprogramm, um junge Familien, gerade auch Steuerzahler ins Umland zu vertreiben. In Niedersachsen liegt die Grunderwerbsteuer bei 5 Prozent, Sie wollen die jetzt auf 5,5 Prozent erheben. Auch dies ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein falsches Signal. Ich möchte an dieser Stelle noch ein Wort sagen – Frau Präsidentin, ich weiß, Sie sind immer gnadenlos –, ein Wort sagen zu den Stahlwerken. (Glocke) Wir haben in diesem Antrag diesen Passus drin, und ich möchte gern, dass wir die Stahlwerke in den nächsten Jahren tatsächlich trotz Klage der FDP, trotz Gutachten zu den Themen, trotz möglicher Treuhandlösung absichern. Das liegt uns am Herzen. Deshalb haben wir diesen Punkt m) auch in unserem Antrag drin. Uns liegen die Stahlwerke so am Herzen, dass sie im Haushalt einfach langfristig abgesichert werden müssen. (Glocke) Da sind wir sicherlich auch weiterhin zu einem All-Parteien-Manöver bereit. – Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Eckhoff hat es eben schon angerissen: Wir haben vor gar nicht allzu langer Zeit, übrigens auch schon viel zu spät, einen Haushalt debattiert und beschlossen. Sie von der Koalition haben dann wenige Tage danach Haushaltssperren erlassen. Das bedeutet ja nichts anderes, als dass jeder Euro, der dann ausgegeben wird, letztendlich über den Tisch der Senatorin oder des Senators muss, und das kann mal passieren, das ist auch in der Vergangenheit schon mal passiert, beispielsweise gegen Ende eines Haushaltsjahres, wenn man ein bisschen genauer hingucken muss, was geht und was geht nicht mehr. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Ja, was ist denn daran falsch?) Dass solch eine Haushaltssperre aber wenige Tage nach Beschluss eines Haushaltes erlassen wird, das heißt, wenige Tage, nachdem man frisch einen Haushalt beschlossen hat, mit dem man jetzt neu in dieses Haushaltsjahr starten möchte, das ist zumindest schon mal ungewöhnlich. Dass dies nicht nur in einem einzelnen Ressort passiert, sondern direkt in mehreren Ressorts, die wie Dominosteine eines nach dem anderen umgefallen sind, das ist schon das Eingeständnis des eigenen umfassenden Scheiterns, denn dahinter steht ja nichts anderes als die Aussage: Wir glauben nicht, dass der Haushalt, den wir vor wenigen Tagen beschlossen haben, überhaupt funktioniert. Das so öffentlich zu tun, in mehreren Ressorts innerhalb von wenigen Tagen Haushaltssperren zu erlassen, ich weiß gar nicht, ob so was in anderen Bundesländern in der Häufigkeit schon mal vorgekommen ist, aber das ist auch gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber – und das sind wir als Parlament – schlichtweg eine bodenlose Frechheit! (Beifall FDP) Ich muss auch sagen, dass wir einerseits das Interview bei „buten un binnen“ hatten, ich fand aber auch die Einlassungen bei uns im Haushaltsund Finanzausschuss einigermaßen irritierend, wenn dann Vertreterinnen und Vertreter der rot-grün-roten Koalition sich hinstellen und diese Entscheidungen schönreden und sagen: „Na ja, seien Sie mal froh, dass es nicht noch viel schlimmer gekommen ist, und seien Sie doch mal dankbar, dass wir jetzt anfangen, hier ein Controlling aufzusetzen und mal dem hinterherzugehen: Woran liegt das eigentlich?“ Das erwarten wir von Ihnen schlichtweg. Es ist nicht Ihr Geld, mit dem Sie haushalten. Es ist das Geld der Bremerinnen und Bremer. Es gibt so etwas wie eine notwendige Bedingung, und das ist für mich schon, darauf zu achten: Wo geht das Geld hin, und haben wir uns verplant, oder haben wir uns nicht verplant? Aber das ist nichts, worauf man stolz sein kann. Das ist schlichtweg Ihr Job, für den Sie sich hier gerade abfeiern. (Beifall FDP) Wir hatten Ihnen übrigens auch als einzige Oppositionsfraktion in den Haushaltsberatungen konkrete Änderungsvorschläge gemacht, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Die hatten es in sich!) wo im Haushalt Geld eingespart – ja, jetzt hören Sie mal gut zu – werden kann. Wir haben über 90 Änderungsanträge gestellt, mit ganz konkreten Vorschlägen, damit endlich mal mehr Geld für Lehrer und Kita-Erzieher, für Polizei und Justiz und für Vieles andere zur Verfügung steht. Darunter waren zahlreiche Vorschläge. Unter anderem haben wir eine Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen auf die für Bremen vorgeschriebene Zahl vorgeschlagen. Wir haben einen Einstellungsstopp vorgeschlagen, um den zunehmend aufgeblähten Bremer Verwaltungsapparat wieder etwas zu reduzieren. Sie haben das alles als unseriös und „geht nicht“ abgelehnt. Dann kam der Stabilitätsrat und hat gesagt: „Wenn ihr nicht dringend anfangt zu sparen, dann werden wir euch die Sanierungshilfen streichen“, und zack kamen von Ihnen Sparvorschläge, unter anderem, die Aufnahme von Flüchtlingen auf die für Bremen vorgeschriebene Zahl zu beschränken oder einen Einstellungsstopp in der zunehmend aufgeblähten Bremer Verwaltung durchzuführen. Überhaupt lesen sich Ihre Vorschläge, die Sie jetzt gemacht haben, ein Stück weit wie eine Kopie dieser 90 Änderungsvorschläge, die wir in den Haushaltsberatungen gestellt haben, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das bilden Sie sich mal nicht ein, Herr Schäck!) die Sie übrigens alle abgelehnt haben, und ich sage es Ihnen ganz deutlich: Wenn wir Ihnen helfen konnten, dann gern geschehen, und bei der FDP und den Änderungsanträgen der FDP abzuschreiben, das scheint überhaupt ein Erfolgsmodell für Bremen sein zu können. (Beifall FDP) Was aber überhaupt nicht geht – und das sind Vorschläge, die Sie gemacht haben, die wir in den Haushaltsberatungen eben aus gutem Grund nicht gemacht haben –, nämlich die Frage: Wie können die Einnahmen noch weiter erhöht werden? Da haben Sie Vorschläge gemacht, zum Beispiel höhere Beiträge fürs Kitaessen oder noch höhere Belastungen für junge Familien beim Kauf des Eigenheims. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: „Citytax“ auch!) Das geht überhaupt nicht! Wir erleben doch jetzt schon, dass junge Familien Bremen verlassen. Ich könnte Ihnen sofort fünf Familien nennen, die Bremen aufgrund des Bildungssystems verlassen haben nach Niedersachsen, weil die sagen, der Weg nach Bremen rein ist nicht so viel weiter, aber ich möchte nicht, dass meine Kinder hier in Bremen noch in das Bildungssystem gehen. Das wird jetzt natürlich ein weiteres Argument sein, zu sagen: „Na ja, in Niedersachsen gibt es auch schöne Häuser, und da zahle ich noch weniger an den Staat als in Bremen.“ Sie versuchen, hier Ihr Finanzversagen aus den letzten Jahren mit dem Griff in die Taschen der Bremerinnen und Bremer zu lösen, und das werden wir als FDP-Fraktion definitiv nicht mitgehen. (Beifall FDP) Wir haben Ihnen im Gegenzug einen Änderungsvorschlag gemacht, und Sie können jetzt auch nicht mit dem Argument kommen, das wäre nicht finanzierbar. Wir haben in den Änderungsvorschlägen knapp eine Milliarde Euro freigemacht. Das heißt, es wäre möglich, den Familien in Bremen entgegenzukommen, damit sie hier in Bremen bleiben, damit sie hier auch ihre Steuern zahlen. Wir haben Ihnen einen konkreten Vorschlag gemacht, wie es gehen kann, nämlich die Grunderwerbsteuer in Bremen nicht zu erhöhen, sondern sie zu senken und dafür zu sorgen, dass junge Familien beim Erwerb ihres ersten Eigenheims in Bremen entlastet werden (Abgeordneter Nelson Janßen [DIE LINKE]: Steuergeschenke!) und nicht auch noch 15 000, 20 000, 30 000 Euro an den Staat zahlen müssen. Das ist unser konkreter Vorschlag für die Familien in diesem Land, und wir werden jetzt sehr genau hinschauen, ob Sie ein Interesse daran haben, die Familien in diesem schönen Bundesland zu halten. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 6. September 2024 habe ich der Presse entnommen, dass der Bremer Senat eine Pressemitteilung herausgegeben hat, dass der Koalitionsausschuss beschlossen hat, für das Haushaltsjahr 2025 keine außergewöhnliche Haushaltsnotlage feststellen zu wollen. Außerdem gab der Senat bekannt, dass dieser die Einnahmenseite erhöhen und gleichzeitig bei den Ausgaben einen strikten Sparkurs einschlagen will. Mein erster Gedanke hierzu: Was ist mit dem Bremer Senat los? Ist er zur Vernunft gekommen? Liegt es am Bundestrend hin zu konservativer Politik? (Lachen Bündnis 90/Die Grünen) Sieht der Senat ein, dass für die Aufstellung des Haushaltes 2024 keine außergewöhnliche Notlage vorlag, und will er das für das Haushaltsjahr 2025 richtiger machen? (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja, sehr gut!) Oder ist dem Bremer Senat bewusst geworden, welche Konsequenzen eine Niederlage vor dem Staatsgerichtshof für das Bundesland Bremen haben wird? Für mich gab es im ersten Moment Fragen über Fragen. Doch dann habe ich weitergelesen, und was stand ein paar Absätze weiter? Ja, es war keine Entscheidung des Bremer Senats, sondern eine Auflage des Stabilitätsrates. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ui, was für eine Überraschung!) Das ist insoweit wichtig, als dass der Senat immer noch keine innere Einsicht für den Sparwillen hat, sondern von außen gedrängt worden ist. (Beifall Bündnis Deutschland – Zuruf Abgeordneter Nelson Janßen [DIE LINKE]) Es ist ein externer Auftrag. Es ist ein externer Auftrag des Stabilitätsrates, der Bremen verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2025 einen Haushalt mit einer schwarzen Null aufzustellen. Gelingt es nicht, diesen Haushalt entsprechend der Vorgaben des Stabilitätsrates aufzustellen, wird es keinen Sanierungszuschuss von 400 Millionen Euro durch den Bund geben. Was dies bedeutet, ist hoffentlich jedem Mitglied dieser Regierungskoalition klar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein paar Worte zu den geplanten Maßnahmen sagen. Personalkonzept: Den Ausruf: „Wir brauchen mehr Personal.“ hatten wir in den vergangenen Jahren in der Verwaltung immer wieder. Mir ist kein Fall von Behörden bekannt, die gerufen haben: „Wir haben zu viel Personal, und die Personalkosten fressen uns auf.“ Der starke Personalrat in Bremen fährt die Strategie der Besitzstandswahrung und ist ein Ausfall bei der Findung der optimalen Größe unseres Bremer Personalkörpers. Ich will auch nicht immer schimpfen, sondern ich möchte unserem Bürgermeister zu seiner Beurteilung der Situation gratulieren. Ja, wir haben ein Problem, unser Personal effektiv in der richtigen Personalstärke einzusetzen. Super, das wäre auch mein erster Ansatz für die Hebung von Einsparpotenzial gewesen. (Beifall Bündnis Deutschland) Aber wir brauchen hierzu Zahlen und Fakten aus der Personalverwaltungssoftware. Erforderlich ist eine Software zur Steuerung des Personals, aus der wir erkennen können, welche Qualifikationen auf welchen Arbeitsplätzen der Verwaltung vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der Wohngeldstelle, der Daten in die EDV eingibt, könnte zum Beispiel auch in einer anderen Behörde – zum Beispiel im Finanzamt – in der EDV Daten erfassen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Aus immer mehr Personal muss werden, dass das Personal nach Bedarf an der richtigen Stelle eingesetzt wird, Herr Bürgermeister! (Beifall Bündnis Deutschland) Aber, wie eben schon gesagt, müssen wir uns einen Überblick über das vorhandene Personal verschaffen, und dazu benötigen wir dringend eine geeignete Verwaltungssoftware. Es gab bereits in der Vergangenheit – und das wissen die Mitglieder, die hier schon ein bisschen länger sind – einen Versuch mit der Software KoPers, die unser Personalsystem PuMa ablösen sollte. Dies ist aber aufgrund von Softwareentwicklungsschwierigkeiten nicht zu Ende geführt worden, sondern endete in einem Moratorium, das uns sehr viel Geld gekostet hat, leider. Für die Zukunft muss gelten, statt weiteres Personal einzustellen, vorrangig das vorhandene Personal in der bereits bestehenden Struktur umzuverteilen. Erst wenn dies nachweislich nicht möglich ist, darf über Neurekrutierung von Personal nachgedacht werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Verbeamtungen vornehmlich bei der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben stattfinden. Tarifbeschäftigte sind nicht so kostenintensiv wie ein aufgeblähter Beamtenapparat. (Beifall Bündnis Deutschland) Zu den Sozialstandards und Unterbringungen: Es ist richtig, zuvörderst bei den großen Positionen den Hebel des Sparens anzusetzen, und dazu gehören in Bremen vor allem die Sozialleistungen. Hierbei denke ich vor allem an die Vergangenheit. Zehnjährige Mietverträge für vorübergehenden Mehrbedarf von Flüchtlingswohnraum, Zelte, die für ein Jahr für Mieten angemietet worden sind, die normalerweise günstiger hätten gekauft werden können, und die Verschleuderung von finanziellen Mitteln, wie die unkontrollierte Auszahlung von Mitteln an die später insolvent gegangene Akademie Kannenberg haben unsere Sozialausgaben in unnötiger Weise in die Höhe getrieben. (Beifall Bündnis Deutschland) Letztendlich gehören alle Sozialleistungen auf den Prüfstand. Unser Motto von Bündnis Deutschland heißt „Fordern und fördern“, und die Ausgabenhöhe aller Sozialleistungen muss überprüft werden. Dazu bedarf es einer Aufstellung derjenigen Kosten, die vom Bundesdurchschnitt signifikant abweichen. Es gehört aber auch dazu, Sozialleistungen, die unberechtigterweise erschwindelt worden sind, auch konsequent wieder einzutreiben. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen] seufzt vernehmlich) Ich denke dort auch an angeblich minderjährige Flüchtlinge, die sich den Zutritt ins Jugendhilfesystem durch vorsätzlich falsche Altersangaben erschwindelt haben. Das Argument – Sie brauchen nicht zu stöhnen – bei denen ist eh nichts zu holen, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich mache, was ich will!) und deshalb verfolgen wir das nicht, schwächt die Position unseres Rechtsstaates. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch zu den Baustandards kann man sagen: Gut gemacht, dass Sie es jetzt abgeschafft haben. Es war mal gut gedacht, aber es war nicht gut gemacht. Jetzt wird es besser. Ich kann mich an den Lloydhof erinnern, das kennen Sie alle. Wir hatten einen portugiesischen Investor, der wollte da bauen. Die Baustandards waren so hoch, dass es nicht möglich war, einen Teil, wie gefordert, als sozialen Wohnungsraum zu erstellen, weil sich das nicht gerechnet hat, also haben wir diesen Investor damals verloren. Aber der Senat scheint zu lernen. Die Baustandards sollen jetzt abgesetzt werden. Wir lernen da draus: ohne Investoren. Diese werden nämlich nur dann tätig, wenn es eine kleine Chance auf Gewinn gibt und dann werden wir keinen ausreichenden Wohnraum in Bremen bekommen. Merken! Uneingeschränkte Zuwanderung und genügend vorhandener Wohnraum schließen sich diametral aus. Die BD-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Senats, den Baustandard zu senken, ausdrücklich. Förderprogramme: Die Überprüfung von Förderprogrammen, wie der Senat es vorhat, insbesondere der nicht kofinanzierten Programme, ist nicht sinnvoll, Herr Dr. Bovenschulte. Alle Förderprogramme, insbesondere die, bei denen das Land Geld vom Bund bekommt, sind ausschließlich auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Nach dem Motto, wir müssen als Land nur 10 Prozent bezahlen, der Rest kommt vom Bund, ist nicht zielführend. (Beifall Bündnis Deutschland) Auch die 10-prozentigen Anteile sind gegebenenfalls Millionen für unsinnige Projekte. Ich denke dabei an Projekte wie die Hochpflasterung der Straßenbahnschienen in Horn und die dadurch täglich bedingten Staus. Strukturelle Maßnahmen: Bei diesen Maßnahmen hat der Senat tief in die Wundertüte gegriffen. Begriffe wie Vermögensabschöpfung und Einnahmesteigerung bei Ordnungswidrigkeiten stellen Bußen dar und sollten nicht als kalkulierte Einnahmequellen des Haushalts dienen. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja!) Die Einhaltung des Königsteiner Schlüssels gerade bei der Aufnahme von Minderjährigen ist eine alte Forderung meiner Fraktion. Meinen Glückwunsch an den Senat! Er hat es jetzt auch erkannt. Der Spruch im Bauwesen „Der Staat kann es günstiger“ gilt zumindest nicht mehr nach dem Teilersatzneubau des Klinikums Bremen-Mitte. Nein, der Staat ist kein besserer Unternehmer. Das gilt auch insbesondere für die Bremen eigenen Betriebe. Aufgrund der nicht vorhandenen persönlichen Verluste der Geschäftsführer/Gesellschafter nach dem Motto, Bremen gleicht schon die Verluste aus, werden gegebenenfalls Entscheidungen getroffen, die ein privater Unternehmer so nicht treffen wird. Die Steuerung des Marktes funktioniert immer besser, wenn es Gewinnund Verlustchancen gibt. Die Verringerung der Büroflächen ist auch ein guter Ansatz in Zeiten von Homeoffice. Hochpreisige und auch langfristige Mietverträge sind zu vermeiden, weil zurzeit die Entwicklungen der Miethöhen sehr unsicher sind. Auch das hat der Senat nicht beherzigt in der Vergangenheit. Aufgrund der Homeoffice-Geschichten droht den Innenstädten ein Überschuss an Büroflächen, dem der Markt dann mit niedrigen Preisen begegnen wird. Jetzt langfristige Mietverträge teilweise über 30 Jahre abzuschließen, sind mit Sicherheit keine klugen Entscheidungen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Stabilisierung der bremischen Gesellschaften, da bin ich gespannt, wie Sie das hinkriegen wollen. Ich sehe nicht, dass Sie da groß Erfolg haben werden. Bremerhaven muss sich natürlich an dem Konsolidierungskurs auch beteiligen, das ist selbstverständlich, und bei der Steigerung von Einnahmen bedienen Sie sich eines großen Blumenstraußes. Da müssen wir aufpassen, dass nicht zum Beispiel die Hotels durch die Citytax ungerechtfertigterweise mehrfach belastet werden. (Glocke) Ich komme gleich noch mal wieder. (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Mustafa Güngör.
Mustafa Güngör SPD
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, unser Senat hat letzte Woche Maßnahmen beschlossen, um sie dem Stabilitätsrat für ein Sanierungsprogramm vorzulegen. Die geplanten Maßnahmen beinhalten in der Tat spürbare Einschnitte und auch zusätzliche Belastungen für die Menschen in unseren Städten, aber sie sind leider auch notwendig. Ich möchte aufgrund der Berichterstattung hier gerne auch noch mal betonen, dass es bei der Sanierung unserer Haushalte nicht darum geht, irgendwelche Opfer zu bringen, oder dass Parteien irgendwelche Opfer bringen müssen. Es geht um eine Prioritätensetzung der Regierungskoalition in schwierigen Zeiten. Wer meint, dass es zum Beispiel der SPD-Fraktion egal ist, dass Familien bald 10 Euro, 20 Euro mehr für das Kita-Essen oder für das Mittagessen in der Schule zahlen müssen, oder wer meint, dass es uns egal ist, dass das StadtTicket teurer wird, oder wer meint, dass es uns egal ist, dass junge Familien mehr Geld für einen Hauskauf bezahlen müssen, der ist auf dem Holzweg, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Es geht darum, Einschnitte und Belastungen mit Weitsicht und in Abwägung aller Rahmenbedingungen und Interessen zu beschließen, die für die Menschen in Bremen und Bremerhaven und für die Zukunft unseres Landes direkte und indirekte Auswirkungen haben. Die Opfer, die erbringen die Bürgerinnen und Bürger und nicht die Koalitionsparteien. Die vom Senat beschlossenen Vorschläge zur Sanierung unseres Haushaltes sind eine Belastung für Teile unserer Gesellschaft und natürlich fiel es uns auch als SPD schwer, uns koalitionär auf diese Maßnahmenvorschläge zu verständigen. Die FDP beklagt, aus meiner Sicht auch zu Recht, dass wir mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer auch junge Familien und vielleicht auch die Bauwirtschaft belasten. Auf der anderen Seite halten wir diese Entscheidung aber auch für vertretbar. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 5,5 Prozent und wir sind zuversichtlich, dass durch die gleichzeitige Absenkung der Baustandards eine Entlastung geschaffen wird, die diese Erhöhung der Grunderwerbsteuer auch abfedern wird, meine Damen und Herren. Aber Herr Schäck, neben Ihrem seltsamen Satz zur Bildung in Bremen – ich finde das im Übrigen ziemlich respektlos gegenüber allen Lehrerinnen und Lehrern und gegenüber allen Schulen, sich hier hinzustellen – –. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ich hatte Sie kritisiert, nicht die Lehrer! Diese in Mithaftung zu nehmen, ist ungehörig! Immer dasselbe mit Ihnen!) Sie können mich jederzeit kritisieren. Ich kann Ihnen auch gleich mal einen Unternehmer zitieren, der sich letzte Woche hier hingestellt und gesagt hat: „Das Bildungssystem wird nur schlechtgeredet“, darüber können wir uns gerne mal austauschen. Ich finde das aber nicht in Ordnung, was Sie machen. Was ich auch nicht in Ordnung finde – zurück zur Debatte – ich vermisse mal wieder Ihre Lösungsvorschläge. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: 90 Stück! Die haben Sie gerade abgelehnt!) Ihre 90 Vorschläge, die haben wir hier schon diskutiert. Wenn Sie wirklich was machen wollen, Herr Schäck: Dieser Senat – –, die bringen gerade eine Bundesratsinitiative auf den Weg, und zwar geht es um eine höhere Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und von Vermögen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Noch mehr Steuererhöhungen!) Es ist ja Ihre FDP, die die Steuererhöhungen für die Schönen und Reichen in diesem Bundesland verhindert. Sie sind hier an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. (Zurufe Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Sie stellen sich hier als die Anwälte der jungen Familien hin. Sie sind höchstens der Anwalt für die oberen 10 000 und für niemand anderen in dieser Gesellschaft. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Eine Frechheit!) Und während, meine Damen und Herren, ich mal wieder negativ von der FDP überrascht bin, muss ich gestehen, ich bin auch positiv überrascht, dass das bisherige Maßnahmenpaket, die angekündigten Spar- und Einnahmenvorschläge, von den Menschen in Bremen und Bremerhaven bisher mit Fassung getragen wird. Es gibt anscheinend in der Gesellschaft auch ein gewisses Verständnis für die Zwänge, die wir finanzpolitisch haben. Ja, natürlich gibt es auch noch ein Risiko, dass der Stabilitätsrat sagt: „Uns reichen die Maßnahmen nicht aus.“ Aber das ist uns immer noch lieber, als dass wir im vorauseilenden Gehorsam schwer heilbare Wunden reißen und insbesondere den sozialen Frieden in unserer Stadt und unseren Städten gefährden, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Deshalb ist dieses Paket mit Augenmaß geschnürt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Außerdem gehört auch dazu, Fakt ist auch, dass wir aus einer Phase kommen, da ging es um die Stabilisierung. Wir kommen aus einer Coronakrise, wir kommen aus einer Ukrainekrise, wir kommen aus einer Energiekrise. Es geht um Stabilisierung und die finanziellen Spielräume, die wir hatten, die haben wir auch genutzt. Jetzt kommen wir eben in eine notwendige Phase der Konsolidierung. Ja, das ist anstrengend. (Zuruf CDU) Sie können sich auch sicher sein, dass diese Koalition sich auch – –. Wir haben alles selbstkritisch hinterfragt. (Lachen FDP – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: FreiKarte! Herzlichen Glückwunsch, Herr Güngör!) Ja, haben wir. Ja, darüber können Sie lachen, aber hier wird ernsthafte Regierungspolitik gemacht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Davon sind Sie in Bremen weit entfernt, das ist mir schon klar. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das Bundesland zugrunde gerichtet!) Natürlich fragen wir uns als rot-grün-rote Koalition auch in der Arbeit – Sie brauchen das gar nicht in die Lächerlichkeit zu ziehen, da sieht man, wie ernst Sie das Thema nehmen –, ob wir die richtigen Prioritäten gesetzt haben, ob der Personalaufwuchs in den letzten Jahren absolut der richtige war, ob wir bei den Baustandards vielleicht schon vorher mit Pragmatismus hätten handeln müssen, oder ob wir die Geschäftsführergehälter schon vorher auf den Prüfstand hätten stellen müssen. Selbstverständlich stellen wir uns auch diese Fragen, oder ob wir uns auch vorher mit den Sparmaßnahmen hätten beschäftigen müssen. Tatsache ist, dass die Auswirkung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Jährigkeit und Jährlichkeit die Planungen des Finanzressorts auch massiv durcheinandergebracht hat und bei aller berechtigter Kritik und Selbstkritik: In dieser Situation war es ein immenser Kraftakt, den Haushalt 2024 aufzustellen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, beim Thema Selbstkritik will ich auch gerne noch etwas zur FreiKarte sagen, weil von vielen Seiten ja auch mal die Frage aufgerufen wurde, warum sie nicht Teil dieses Maßnahmenpaketes ist. Natürlich gibt es gute Argumente, die FreiKarte jetzt auf den Prüfstand zu stellen. Ja, sie ist eine freiwillige Leistung, ja, von ihr profitieren auch diejenigen, die es nicht nötig haben – übrigens gibt es keine Pflicht, die FreiKarte zu nutzen –, und ja, sie kostet uns einen siebenstelligen Betrag. Aber sie bietet eben auch bedingungslose Teilhabe, sie ist diskriminierungsfrei, und von ihr profitieren alle Familien in Bremen und Bremerhaven und von ihr profitiert eben auch die Wirtschaft in Bremen. Sie ist ein Zeichen dieser Regierung an jedes Kind in Bremen und Bremerhaven, unabhängig vom Einkommen der Eltern, das sagt: „Schön, dass es dich gibt! Wir freuen uns, dass du Bürgerin und Bürger dieses Landes bist!“ Deshalb stehen wir als SPD-Fraktion hinter diesem wichtigen sozialpolitischen Instrument. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Schönes Wahlgeschenk!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, klar ist auch: Wenn die Sparanstrengungen für den Stabilitätsrat nicht reichen, wovon ich nicht ausgehe, dann könnte uns im Land Bremen auch noch eine viel anstrengendere Spardiskussion ereilen. Dabei gilt weiterhin eines: Zu jeder Diskussion über Ausgaben gehört auch eine Diskussion über die Einnahmen. Verehrter Kollege Eckhoff, ich muss sagen, eigentlich müsste der Senat ja auch die Gewerbesteuer moderat erhöhen, aber wir haben uns mit Ihnen gemeinsam darauf verständigt, besonders im Hinblick auf die Stahlwerke darauf geeinigt, Sie haben es eben betont – –. Selbstverständlich sind wir bereit, unser Wort dort zu halten. Ich möchte ungern, wie jetzt jüngst, in den letzten Tagen aus einigen Ecken zu hören, dass diese Vereinbarung infrage gestellt wird, auch mit der angekündigten Klage, mit Gesprächsbedarfen zum sogenannten Treuhandmodell. Da haben wir uns jetzt auf dem Weg verständigt, aber in der Tat, das wissen Sie auch: Vertrauen ist da keine Einbahnstraße! Deshalb hoffe ich sehr, dass wir im Sinne unserer Wirtschaft und der Transformation und damit im Sinne der Arbeitsplätze weiterhin einen gemeinsamen Weg gehen können. Wir brauchen diese Investitionen in Bremen und Bremerhaven. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn ich in Ihrem Antrag dann noch lese, dass Sie die erwarteten Zensussteuereinnahmen vorrangig für das Stahlwerk einsetzen möchten, dann macht das das sicherlich nicht besser. Ich könnte jetzt über eingestürzte Brücken in Dresden sprechen, dass wir das Geld für unsere Infrastruktur gut gebrauchen können. Ich könnte auch über Ihren Schuldenbremsenfetisch sprechen, aber vielleicht reicht ja heute auch ein klarer Blick darauf, warum wir eigentlich mit diesen Mehreinnahmen rechnen dürfen. Mehr Einwohner bedeuten auch mehr Ausgaben, vielleicht für mehr Schulplätze, für mehr Kitaplätze. Darauf gründen diese Mittel und begründen auch die Notwendigkeit, sie an den Stellen einzusetzen, an denen mehr Infrastruktur, mehr Aufgaben aufgrund von mehr Einwohnern zu bewältigen sind. Das ist, meine Damen und Herren, der unabweisbare Zusammenhang: Mehr Einwohner bedeuten eben auch mehr Ausgaben, und wir stehen da weiter für unsere beiden Städte, um das Ganze im Blick zu behalten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Aber Herr Eckhoff, Ihr Vorschlag zu den Zensusmillionen ist ja nicht das Merkwürdigste an Ihrem Antrag. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass Sie sich nicht das gesamte Senatspapier anschauen wollten. Ich nehme jetzt einfach mal sechs Punkte raus: Sie fordern, sämtliche neuen Projekte auf den Prüfstand zu stellen. Einverstanden, machen wir. Zweitens, eine umfassende Aufgabenkritik durchführen: Auch einverstanden, machen wir. Strukturelle Reformen zur effizienteren Aufgabenwahrnehmung ausarbeiten: Auch einverstanden, machen wir. Einen Abbaupfad zur Verringerung staatlich genutzter Liegenschaften: Auch einverstanden, machen wir. Absenkung der Kostenstrukturen und Standards im Sozialbereich auf höchstens das bundesweite Durchschnittsniveau: Auch einverstanden, machen wir. Konsequente Umverteilung von Asylbewerbern und unbegleiteten Minderjährigen: Machen wir auch schon. Sicherlich haben Sie versucht, mit diesen Punkten Ihrem Antrag ein bisschen mehr Substanz zu geben, aber das war ein bisschen zu viel Copy and Paste, Herr Eckhoff. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das finde ich an der Stelle nicht angemessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ich doch beachtlich finde – und damit muss ich gleich zum Schluss kommen –, ist das Framing der CDU insgesamt. Das Stadtmusikantenhaus, die FreiKarte, die Landesantidiskriminierungsstelle sind für Sie Wunschprojekte. Zur FreiKarte habe ich ja was gesagt, das Stadtmusikantenhaus ist eine zentrale Investition in unsere Tourismuswirtschaft. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Deshalb kann man auch die Parkgebühren erhöhen!) Sie fordern immer wieder, dass wir die Innenstadt stärken müssen, und genau das tun wir. Dass Sie das nicht verstehen wollen, das wundert mich. Von wirtschaftspolitischem Sachverstand (Glocke) zeugt das jedenfalls nicht, meine Damen und Herren. – Da meine Redezeit um ist, bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Herren der Opposition, ich bin wirklich irritiert und verwundert, weil ich hätte schon angenommen, dass wenigstens ein einziger Vorschlag, ein einziger Vorschlag hier – –. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: 90 Vorschläge, Frau Müller, 90 Vorschläge!) Ich habe noch nicht einen Satz gesagt, und Sie reden mir schon rein, Herr Schäck, bitte! Ich habe Ihnen so brav zugehört. Ich habe Ihnen geduldig – –. Herr Schäck, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Dann wiederholen Sie doch den Quatsch nicht!) ich habe Ihnen sehr geduldig zugehört, obwohl es schwer erträglich war. Bitte! (Heiterkeit und Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ein einziger Vorschlag zum Sanierungsprogramm, zur Aufgabe der Sanierung in Bremen hätte ich mir dann schon gewünscht. Die CDU hat es wenigstens schriftlich vorgelegt. Gehört habe ich von allen drei Oppositionskollegen leider nichts, nicht einen einzigen Satz. So geht verantwortungsvolle Politik nicht, liebe Kollegen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Stattdessen ist der CDU-Antrag – ich muss gleich vorwegnehmen, viel hat der Kollege Güngör jetzt gerade schon gesagt zu den Punkten im CDUAntrag, die längst erledigt sind – ja auch noch wirklich gespickt mit Verwunderlichkeiten, wenn ich das mal so sagen darf. Da wird von rechtschaffenen Bürgern gesprochen, die wir nicht mit Steuererhöhungen belasten sollen. Ich muss Ihnen sagen, lieber Kollege Jens Eckhoff, bei dieser Begrifflichkeit muss ich seit Tagen an das schöne Lied „Das ehrenwerte Haus“ von Udo Jürgens denken. (Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Meinen Sie diese rechtschaffenen Bürger, die schon 1975 total out waren? Wen meinen Sie damit? Dann, wie wollen Sie eine Steuergesetzgebung hinbekommen, die die einen belastet und die anderen nicht? Das ist wirklich ein unsinniger Punkt in Ihrem Antrag. Dann gehen Sie noch weiter und schlagen vor, dass die ein bis drei Klimakleber, die wir in Bremen haben, mit ordentlichen Bußgeldern belegt werden sollen. Diese Bußgelder müssen so hoch sein, damit wir hier in Bremen da irgendwie einen Teil am Sanierungsprogramm erwirtschaften können – das ist doch kein ernst gemeinter Vorschlag, lieber Kollege Eckhoff! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Was mir grundsätzlich fehlt, ist eine Ernsthaftigkeit, die wir in den letzten zwei Wochen in der Regierungskoalition an den Tag gelegt haben, um in der Tat ein Sanierungsprogramm aufzulegen, was vielen Menschen in Bremen richtig was abverlangt, nicht nur in der öffentlichen Verwaltung – aber da insbesondere, da sage ich gleich noch mal etwas Genaueres zu. Das so schludrig, ich muss es mal so sagen, das so ein bisschen schludrig hier zu behandeln, das ist wirklich nicht angemessen für die Ernsthaftigkeit der Lage, in der wir sind. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Schludrig gesagt!) Von daher würde ich mir da schon ein bisschen mehr Verantwortung und auch Sensibilität für eine öffentliche Debatte über Sparmaßnahmen wünschen, denn diese Debatte verunsichert die Menschen da draußen in den beiden Städten. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Dritter Punkt, und das ärgert mich wirklich maßlos, weil wir auch da mal anders zusammengearbeitet haben: Die Erinnerungen von manchen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus scheint nicht wirklich lange zurückzureichen. Wir kommen aus Zeiten, in denen wir mit einem breiten Konsens hier uns mal darüber verständigt haben, dass wir in Notlagen, ob sie nun Coronapandemie hießen oder Angriffskrieg gegen die Ukraine hießen, Härten in der Bevölkerung abfedern. Da habe ich keine große Kritik aus der Opposition gehört. Ja, an der einen oder anderen Stelle war man nicht ganz einverstanden, aber die große Generalkritik, dass wir Geld in die Hand nehmen, um Härten in diesen Krisen abzufedern, gab es dagegen nicht. Und jetzt auf einmal ist alles falsch gewesen. Das ist doch nicht verantwortlich, was Sie hier machen, liebe Kollegen! (Heiterkeit und Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Oder, jetzt wieder angebracht: Ja, natürlich haben wir sehr hohe Mieten zu zahlen (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) in beiden Städten, immer noch für Liegenschaften, in denen wir Geflüchtete unterbringen. Das ist richtig. Aber bitte erinnern Sie sich – so lange ist es doch jetzt noch nicht her – (Zuruf Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]) an die Jahre 2015, 2016 und 2017. Gerade Sie müssten, liebe FDP-Kollegen, doch Marktlogiken verstehen. Die Verhandlungsposition, in der wir in diesen Jahren waren, war nicht besonders gut. Ja, wir haben hohe Mieten in Kauf genommen, um Menschen menschenwürdig unterbringen zu können. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) Davon will heute keiner mehr was wissen. Ich finde, das wird der Lage, dem Ernst der Lage, die wir jetzt hinter uns gebracht haben in vielen Jahren, wirklich nicht gerecht. Jetzt haben wir ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gehabt, und in der Tat können auch CDU-geführte Landesregierungen nicht mehr so haushalten, nicht mehr so Haushaltspolitik betreiben, wie wir es eben auch nicht mehr können. Wir sind wieder in einem Konsolidierungspfad angekommen, und wir nehmen den auch wirklich ernst. Aber willkürliche Sparpolitik betreiben wir hier im Land eben nicht, und was Sie am Sanierungsprogramm sehen können: Wir sparen nach neutralen und rationalen Kriterien und nicht nach Parteipräferenzen. Das ist verantwortungsvolle Politik, liebe Kollegen und Kolleginnen! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Zaghafter Applaus!) Wir haben uns zwei Maßstäbe gesetzt. Der erste hieß: Die Zeiten von ausgesetzten Beiträgen und Gebührenerhöhungen sind vorbei. Das gehört jedenfalls bei meiner Fraktion zu einer Generalkritik unserer eigenen Politik in den letzten Jahren auch dazu. Viele Gebühren, Essensbeiträge, Ticketpreise, Eintrittspreise sind im Land Bremen in den letzten Jahren entweder auf null gestellt worden oder nicht erhöht worden und so weiter. Das waren sehr nette Geschenke in der Stadt. Die Zeit dafür ist aber vorbei. Wir erhöhen also wieder und passen Kosten pro Jahr an die eigentlichen Kosten an. Das ist für viele Menschen da draußen trotzdem eine richtig harte Veranstaltung. Wir glauben trotzdem, dass es richtig ist. Das war unser erster Maßstab. Der zweite: Wir orientieren uns an Standards in anderen Bundesländern und am Bundesstandard. Das ist richtig. Auch hier haben wir viele Jahre über vielen anderen Standards, zum Beispiel den Sozialstandards, gearbeitet. Das war richtig zu bestimmten Zeiten. Jetzt ist es das nicht mehr, und wir gleichen das an. Das gilt dann aber nicht nur für Unterbringungsstandards in Geflüchtetenunterkünften, also da, wo sich die Menschen gegen unsere Entscheidung schlecht wehren können, sondern das gilt dann eben auch für diejenigen, die sich ein Eigenheim oder teure Eigentumswohnungen kaufen können, Herr Schäck. Gleiches Recht für alle gilt da. Bundesstandards gelten eben auch hier, oder Standards, die wir aus anderen Bundesländern übernommen haben. Für Sozial- und Baustandards und alles andere – auch bei den Einnahmen – gelten die gleichen Bedingungen. Wir schonen weder die einen noch übervorteilen wir die andern. Schwer wird es dabei für alle. Weil die Zeit heute irgendwie dreimal so schnell rennt, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Ja, den Eindruck hatte ich auch! – Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Den Eindruck hatte ich auch!) muss ich jetzt noch schneller reden. Hatten Sie auch? Das ist wirklich interessant. Der drängendste Punkt, und das gehört zur Aufgabenkritik, und lieber Herr Eckhoff, das haben wir wirklich sehr intensiv betrieben, in den letzten zwei Wochen – –, und zu den drängendsten Punkten gehört natürlich, Personalkosten zu stabilisieren. Das muss man schon sagen, dass in den Kernhaushalten einfach ein zu großer Aufwuchs in den letzten Jahren stattgefunden hat. Wir sind überzeugt, dass Personal effizienter eingesetzt, von unnötiger Arbeit entlastet und durch ein gutes Gesundheitsmanagement begleitet werden kann. Wir werden also den Personalaufwuchs stoppen. Dass wir niemanden vor die Tür setzen, haben Sie richtig erkannt. Das Gleiche gilt für den Flächenverbrauch. Das, was in den Siebzigerjahren als Standardbürofläche vielleicht nötig war – ich glaube, das war auch damals nicht nötig –, ist heute jedenfalls überhaupt nicht mehr nötig. Wir gucken uns das also genauer an. Wir passen uns, das habe ich gerade schon gesagt, im Sozial- und Baubereich an Bundesstandards an; und wir passen die Gebühren an, da habe ich auch schon etwas zu gesagt. Wichtiger Punkt in der letzten Minute: Das ist ein erster Schritt. Es ist ein allererster Schritt, und meine Fraktion und auch ich persönlich schließen überhaupt nicht aus, dass in einem zweiten Schritt auch noch andere Projekte auf den Prüfstand kommen. Dazu gehört zum Beispiel aus unserer Sicht auch die FreiKarte. Denn wenn man in der Stadt so viele Sparmaßnahmen, so viele harte Sparmaßnahmen durchsetzt, muss man sich natürlich wirklich überlegen, welche Geschenke wir noch erhalten können in der Stadt. – (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Aha!) Danke! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der Senat hat kürzlich ein Sanierungsprogramm vorgestellt, das das Ergebnis eines durchaus intensiven Beratungsprozesses innerhalb der Koalition war. Notwendig geworden ist das Sanierungsprogramm durch die vom Stabilitätsrat festgestellte drohende Haushaltsnotlage, an der zusätzliche Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro durch den Bund für Bremen hängen. Neben dieser Begründung befindet sich Bremen aber auch unabhängig von diesem Druck von außen in einer finanziell angespannten Lage. In den letzten Jahren waren wir gezwungen, außerordentlichen Lagen mit der Erklärung einer Notlage und der Aufnahme neuer Kredite zu begegnen: Erst Corona, dann der Krieg gegen die Ukraine, die Energiepreisexplosion und die rasante Steigerung der Lebenshaltungskosten haben staatliches Handeln in neuem Maße notwendig gemacht. Es ist uns dabei gelungen, einige Krisenhärten abzufedern. Die Vorstellung, ohne Bremen-Fonds, ohne Aufnahme zusätzlicher Kredite hätten wir den Krisen die Stirn bieten können, ist bloßes Oppositionsgebaren, das sich ja auch nicht in dem Handeln Ihrer letzten Jahre dargestellt hat. Wir haben Krankenhäuser, Privathaushalte und die Wirtschaft vor den schwierigsten Folgen geschützt. Das war auch richtig so. (Beifall DIE LINKE) Weder sind heute alle Krisen bewältigt noch alle temporären Unterstützungsmaßnahmen obsolet geworden. Die Stärkung des Migrationsamtes, die Drogenhilfestrategie, die Etablierung von „Gesundheitsfachkräften im Quartier“, die Verstärkung von Schulen mit besonders herausfordernden Sozialindikatoren bleiben auch weiterhin Notwendigkeiten und haushalterische Herausforderungen. Um nicht alle begonnenen und etablierten Projekte stumpf wieder abzuräumen, ist aber eine stärkere Fokussierung im bestehenden Haushalt notwendig. Ein Sanierungspaket zu schnüren ist niemals eine einfache Übung und tut auch uns als LINKEN weh, die an einen starken und handlungsfähigen Staat glauben. Wir erkennen aber an, dass wir in den bestehenden Rahmenbedingungen aktiv steuern müssen. Ansonsten müssen wir Defizite in einzelnen Ressorthaushalten über ungesteuerte Umlagen an alle Politikfelder weitergeben. Das würde mit Sicherheit sehr schnell an politische Prioritätensetzungen gehen, sodass wir gefordert sind, jetzt Schwerpunkte zu setzen. Es ist daher notwendig geworden, ein Sanierungsprogramm zu schnüren. Der Senat und die Koalition sind dabei ihren Aufgaben nachgekommen, ein Paket zu schnüren, das durchaus schmerzhaft sein wird, das aber versucht, die Lasten gerecht zu verteilen und die staatliche und haushaltspolitische Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Auf der Einnahmenseite erklären wir zunächst, dass wir Gebühren steigern werden. Gebühren sollen in der Regel die Kosten für die Leistungserbringung abdecken. Dabei können Gebühren durchaus gestaffelt sein und sind es ja an vielen Stellen auch, beispielsweise nach sozialen Indikatoren. Daran ändern wir auch nichts. Wir werden aber die Gebühren mit der Inflation in den meisten Fällen steigern, um einer weiteren Unterdeckung entgegenzuwirken. Wenn Lebensmittelpreise steigen, wir jahrelang die Gebühren nicht erhöhen, dann steigt kontinuierlich der öffentliche Zuschussbedarf. Eine Anpassung, auch wenn sie schmerzhaft ist, auch wenn sie viele persönlich treffen wird, ist bei einer derart drohenden Haushaltsnotlage leider unvermeidbar. Soziale Härten werden wir an einigen Stellen dennoch vermeiden, beispielsweise darüber, dass das StadtTicket für Kinder kostenfrei bleiben kann oder das Mittagessen an den Schulen selbstverständlich für Besitzerinnen und Besitzer der „Blauen Karte“ auch keine zusätzlichen Kosten verursachen wird. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Das sind also Anpassungen, die Schmerzen, aber ein Augenmaß erkennen lassen. Und ja, wir nutzen auch Spielräume, um Einnahmen beispielsweise durch die Erhöhung der Citytax, der Spielbankabgabe, der Erbpachtzinsen am Hafen sowie der Gewinnabführung der BLG Logistics Group AG & Co. KG zu steigern. Wer glaubt, dass das die Rekordzahlen im Tourismusbereich rasieren wird, hat keine Vorstellung davon, wie der Tourismusbereich wirklich funktioniert. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Zu dem Paket gehört auch eine Steigerung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozentpunkte auf damit einen bundesweit existierenden Durchschnitt. Wenn wir uns das Ganze einmal für eine junge Familie angucken, die ja so häufig beschrieben wird: Bei einem Kaufpreis von etwa 400 000 Euro sind das zusätzliche 2 000 Euro, die über das gesamte Leben erbracht werden müssen. 2 000 Euro sind kein Pappenstiel, aber es ist auch nicht so, dass wir damit eine heftige soziale Härte verursachen würden, die sich nicht an anderen Orten sowieso im Rahmen befindet. Wenn wir darüber sprechen, dass wir auf bundesweite Standards angleichen und Sie damit aber nur meinen, dass man Sozialstandards absenkt, dann fordere ich Sie auf auch anzuerkennen, dass man da, wo man beispielsweise unter Steuerstandards liegt, aufschließt zu einem Bundesstandard. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Und ja, als einen zweiten Baustein müssen wir uns auch an die eigene Nase fassen und unsere Ausgabenstruktur überprüfen. Als Erstes müssen wir feststellen, dass das Personal im öffentlichen Bereich in den letzten Jahren deutlich aufgewachsen ist. Zum Teil ist das nachvollziehbar, da neue Aufgaben bewältigt werden müssen, mehr Schüler:innen beschult werden müssen und mehr Verfahren vor Gericht bearbeitet werden müssen. Zum Teil ist der Personalkörper aber schneller gewachsen als die Aufgaben oder wegfallende Aufgaben sind nicht durch Personalwegfall kompensiert worden. Wir haben daher vereinbart, 1,45 Prozent der Stellen zu zentralisieren und nur noch gezielt dorthin zu steuern, wo ein Personalaufwuchs auch mit Aufgabenzuwuchs einhergeht. Das gilt übrigens weder für Schulen noch für Polizei, Gerichte oder den Steuervollzug. Die Personalbedarfe in diesen Bereichen sind offensichtlich und sie sind übrigens auch im Bundesvergleich unterausgestattet, sodass diese Ausnahme hier durchaus richtig und gerechtfertigt ist – auch das ist eine Schwerpunktsetzung, die auf einem Sanierungspfad wichtig ist. Danach überprüfen wir bundesweite Standards. Ja, wir gleichen Baustandards nach unten an und kämpfen damit gegen Baukosten, die deutlich höher sind als an anderer Stelle und hoffen, damit einen Beitrag zur Baukostensenkung zu leisten. Wir wissen, dass es nicht der einzige und nicht mal der stärkste Faktor ist, weshalb die Baukosten in den letzten Jahren so explodiert sind. Daher sollten wir uns auch nicht vormachen, hiermit alles abzuräumen. Richtig bleibt diese Maßnahme trotzdem. Im Sozialbereich wird es zugegeben etwas komplizierter. Auch dort haben wir vereinbart, die deutlich steigenden Ausgaben zu überprüfen. Wir wissen von Mieten, die jenseits aller begründbaren Berechnungen gezahlt werden. Einzelne Träger und Investoren haben sich in den letzten Jahren an der sozialen Notlage durchaus eine goldene Nase verdient, ohne dass die Untergebrachten in den Situationen von besonders hohen Standards profitiert hätten. Das Leistungsgeschehen, die Abrechnungen, den Anteil des Overheads und auch die übernommenen Leistungen zu überprüfen wird also Gegenstand dieses Prozesses sein. Das ist noch nicht konkretisiert, da liegt eine ganze Menge Arbeit vor uns. Da hilft es uns aber auch nicht, wenn die CDU jetzt mal schlank einwirft, dass die Hilfen bei der Erziehung so hoch sind. Wenn wir uns angucken, was damit gemeint ist, nämlich Familienhilfe zur Vermeidung von Inobhutnahmen, Kosten der stationären Jugendhilfe oder der begleitete Umgang bei Sorgerechtsentzug – dann weiß ich schon, welcher Abgeordnete der CDU als Erstes eine Aktuelle Stunde beantragt, wenn hier Diskussionen darüber aufgemacht werden, ob die Standards über dem bundesweiten Durchschnitt sind. Das wird ein Abgeordneter aus der CDUFraktion sein. Sie werden diejenigen sein, die als Erste sagen: Diese Standards dürfen nicht angefasst werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Manchmal ist es ja auch wichtig, zu lesen, was nicht in einem Papier steht. Es ist uns gelungen, zentrale Bereiche von dem anstehenden Sanierungspfad auszunehmen. Kita und Schule können und dürfen in einem solchen Sanierungspfad keinen Beitrag leisten. Dieses Sanierungsprogramm ist kein Kürzungsprogramm mit dem Rasenmäher, sondern eine finanzpolitische Kursanpassung, die wehtun wird, aber nicht alles infrage stellt und die die ein oder andere Stellschraube neu ausrichtet. Ich möchte noch einmal auf die beiden Oppositionsanträge zu sprechen kommen. Die FDP möchte ja statt Sanierung lieber Steuergeschenke und macht das Ganze dann etwas schöner als es einfach nur mit „Steuergeschenke jetzt“ zu überschreiben, indem sie sagt: Das ist jetzt für junge Familien. Zu dem Effekt der Grunderwerbsteuer habe ich eben schon etwas gesagt. Der Rest im Antrag der FDP ist einfach nur unkonkret und unsinnig. Meine Lieblingsforderung ist übrigens, Zitat, man möge „andere Maßnahmen identifizieren“. Das ist wirklich FDP am Limit. So kann man keine Haushaltspolitik betreiben. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Man muss sagen, die CDU liefert schon mehr Substanz. Sie fordern nämlich konkrete Dinge, zum Beispiel: Klimaschutzmittel streichen. Sie fordern, Antidiskriminierungsstellen zu streichen. Sie fordern, Ausbildungsförderungen zu streichen. Sie wollen zentrale gesellschaftliche Aufgaben liegen lassen und gefallen sich ansonsten mit allgemeinen Aussagen wie: „effiziente Aufgabenwahrnehmung“, „Entbürokratisierung“, „umfassende Aufgabenkritik“. An diesen Vorschlägen merkt man, dass es einen Unterschied macht, wer ein Sanierungsprogramm schnürt. Es reicht nicht, einfach nur drei Sachen abzuschreiben, drei Allgemeinplätze aufzuschreiben, fünf Projekte aufzuschreiben, die einem noch nie gefallen haben, die aber keinen relevanten Sanierungsbeitrag leisten. Auch das ist keine ernstzunehmende Haushaltspolitik. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Vor uns liegen haushaltspolitisch herausfordernde Zeiten. Um weiterhin politische Schwerpunkte legen zu können, etablierte Projekte zu verstetigen und sozialen Ausgleich zu bewahren, haben wir dieses Sanierungsprogramm vereinbart. Seine Umsetzung wird kein Selbstläufer sein, sondern ein hartes Stück Arbeit, bei dem wir durchaus verhindern müssen, zu sozialen Verwerfungen zu kommen. Wir werden darauf achten, ein ausgeglichenes Programm mit Augenmaß weiterzuentwickeln. Aber ja, es wird eine Herausforderung in den nächsten Monaten. – (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das war jetzt schon eine Herausforderung!) Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war ja eben stehen geblieben bei der Steigerung der Einnahmen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Könnten Sie noch mal von vorne anfangen? – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wenn Sie das möchten, können wir das gerne machen!) Würde vielleicht helfen. Die Citytax für Geschäftsreisende wurde vor Kurzem eingeführt, und jetzt erhöhen Sie die Citytax. Sie benachteiligen also die Hotel- und Gastrobranche ein erneutes Mal. Das, habe ich eben gesagt, ist nicht fair. (Beifall Bündnis Deutschland) Bei der Grunderwerbsteuer muss ich sagen, man hat in der Vergangenheit immer da drauf geachtet, dass die Leute flexibel sind, auch in der Arbeitsplatzgestaltung und -suche. Man soll umziehen können, man soll von größeren Wohnungen in kleinere Wohnungen umziehen können, wenn man im Alter die großen Flächen nicht mehr braucht. Das konterkarieren Sie mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung! (Beifall Bündnis Deutschland) Die Verpflegungskosten in den Kindergärten sind auch so eine Sache: Ich hätte es verstanden, wenn man jährlich diese Kosten um die Inflationsrate angepasst hätte. Eine Erhöhung von 35 auf 45 Euro, das ist eine Erhöhung von 30 Prozent, ist den Eltern nicht zuzumuten. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich komme zum Fazit: Der Senat versucht nun punktuell in seinem vorgelegten Papier zu sparen. Das ist nicht ausreichend. Seit Jahrzehnten ist die Landesregierung aufgefordert, den gesamten Haushalt zu überarbeiten. Das wurde nie gemacht. Es gab eine Verschiebung von neuen Schulden zur Vernachlässigung der Instandhaltung der Infrastruktur. Der zehnjährige Sanierungspfad von 2010 bis 2020 wurde von Ihnen letztendlich missbraucht, um das Ausgabeverhalten im konsumtiven Bereich aufrechtzuerhalten. Nach dem Sanierungspfad wurde der Bremer Senat kreativ, und das meine ich nicht positiv. Verschränkte Krisen halfen bei der Umgehung der in der Landesverfassung festgelegten Schuldenbremse. Das ist ein starkes Stück. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich habe eingangs schon erwähnt, dass eine innere Überzeugung zur Änderung des Finanzverhaltens des Senats nicht vorliegt. Sie werden getrieben vom Stabilitätsrat. Das ist die einzige Wahrheit, die zählt. (Beifall Bündnis Deutschland) Zum Ende möchte ich zusammenfassend sagen, dass in der Vergangenheit unsinnigerweise sehr viele Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen worden sind. Einer der Punkte, über die ich mich jeden Tag ärgere, wenn ich zur Bürgerschaft fahre, ist der Fahrrad-Premiumweg am Osterdeich. Dieser ist breiter als eine Autospur, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Herrlich ist das!) und es sind meistens keine Radfahrer zu sehen, aber er hat Kosten im Millionenbereich verursacht. (Beifall Bündnis Deutschland) Es gibt viele weitere Beispiele. Die Liste in Bremen ist sehr lang. Ich will sie nicht wieder alle aufzählen, die kennen Sie alle, vom Stadtmusikantenhaus bis zur Martinistraße. Jetzt bekommt der Bremer Bürger die Rechnung für Ihr verantwortungsloses Handeln. (Beifall Bündnis Deutschland) Für diese Aktion haben die Bürger keinerlei Verständnis, und Sie fragen sich dann wirklich im Ernst, warum die AfD so stark wird. Aus diesem Grund wird meine Fraktion dem Antrag der CDU zustimmen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich kann nur allen Bremern sagen: Bleiben Sie munter! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck.
Thore Schäck FDP
Meine Uhrzeit läuft schon. (Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland) Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir in der FDPFraktion sind bescheiden. Hier ist keine Zeit für einen Schluck Wasser. Wir starten direkt in die nächste Runde der Debatte. Ich muss sagen, mich haben einige Redebeiträge ehrlich überrascht, einfach überrascht. Herr Güngör hat uns vorgehalten, dass wir nicht einen einzigen Vorschlag gemacht hätten, wo Geld eingespart werden könnte. (Zurufe Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Ich weiß nicht, ob Sie die Haushaltsberatungen überhaupt nur am Rande mitbekommen haben? Oder unsere über 90 Vorschläge, wo entsprechend eingespart werden kann? Ich befürchte, Sie haben diese Änderungsanträge nie gelesen (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Oh doch, leider ja!) und sie einfach abgelehnt. Allerdings, dem steht ja entgegen, dass Sie unsere Änderungsanträge kopiert haben, also müssen Sie sie ja doch irgendwie wahrgenommen haben. Ich befürchte, Sie haben Ihre Rede einfach schon vor Wochen geschrieben und gar nicht auf das reagiert, was hier gesagt worden ist. (Beifall FDP) Das mag ja Ihre ganz private Wahrheit sein, dass diese 90 Änderungsanträge, die wir eingereicht haben, null Änderungsanträgen entsprechen. Sie können in sämtliche Redeprotokolle hier im Parlament, Sie können in das Archiv gucken. Da liegen diese Änderungsanträge auch, Sie können sich das alles anschauen. Es wird auch nicht dadurch besser, dass Frau Dr. Müller genau diesen Quatsch auch noch wiederholt. Sie sind doch Teil des Ausschusses! (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich kenne Ihre Anträge und habe alle mit Verve abgelehnt!) Sie wissen doch, was wir für Vorschläge eingereicht haben. Sie müssen also wissen, dass wir entsprechende Änderungsvorschläge gemacht haben. Wir freuen uns sehr als FDP-Fraktion, dass Sie diese kopiert haben und jetzt selber umsetzen wollen. (Beifall FDP) Ja, wir haben gegen einen Teil dieses Neuschuldenpaketes geklagt, aber eben nicht, Frau Dr. Müller, gegen die Nothilfen für Corona und gegen die Nothilfen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Die haben wir mitgetragen. Aus genau dem Grund haben wir genau gegen diesen Part nicht geklagt, sondern nur gegen den Teil der neuen Klimaschulden. Das haben Sie offensichtlich gar nicht mitbekommen. Wenn man das zusammenfasst, muss man sagen, es gibt hier eine sehr große Bereitschaft, der fleißigen Bevölkerung in die Tasche zu greifen. Natürlich mag es sein, dass wir im Schnitt, im Bundesschnitt eine Grunderwerbsteuer von 5,5 Prozent haben, aber zur Wahrheit gehört auch dazu, dass Bremen keine Insel der Glückseligen ist, sondern um uns herum ist ein anderes Bundesland, und das nennt sich Niedersachsen. Niedersachsen wird in Zukunft eine geringere Grunderwerbssteuer haben. Es gibt also einen weiteren Grund, sich ein Haus in Stuhr, in Achim oder in Brinkum zu suchen und eben nicht mehr in Bremen. Herr Janßen, Sie sagten eben, diese 2 000 Euro, die kann man ja abtragen. Ich erinnere daran, dass, wenn ich eine Wohnung oder ein Haus für 300 000 Euro kaufe, ich Ihnen jetzt schon 15 000 Euro Grunderwerbsteuer zahle. Ich weiß gar nicht, wofür. Aber Sie kriegen das Geld offensichtlich und machen damit irgendwas. In die Bildung scheint es in Bremen nicht zu fließen. Wenn Sie jetzt 2 000 Euro mehr bekommen, dann ist das ja nichts, was Sie im Laufe ihres Lebens abbezahlen. Ich weiß gar nicht, ob Sie sich mit einem Hauskauf auskennen, aber es gibt so was wie eine 80-Prozent-Finanzierung, die ist sehr wahrscheinlich, es gibt eine 100-Prozent-Finanzierung, wo ich den gesamten Hauspreis finanziere, und es gibt so etwas wie 110-Prozent-Finanzierung, die ist aber sehr unwahrscheinlich. Die ist sehr teuer, und die kriegen auch die Wenigsten. Da kann ich nämlich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren. Die Kaufnebenkosten muss ich normalerweise über Jahre durch meinen Job ansparen und muss sie Ihnen zahlen. Ihre gesamte Argumentation fällt doch dort in sich zusammen, wo Sie – –. Ich erinnere noch mal an die Debatte zum Landesmindestlohn, wo wir gesagt haben, es kostet Bremen und übrigens auch die Unternehmen in Bremen Millionen Euro, und zwar nicht an mehr Gehalt für die Mitarbeiter, sondern an mehr Bürokratie, diesen Landesmindestlohn umzusetzen. Sie sagten damals: „Na ja, ein paar Cent mehr pro Stunde, das ist immerhin auch ein Cappuccino pro Woche. Den wollen wir den Menschen nicht wegnehmen.“ Soll ich Ihnen was sagen? 2 000 Euro sind deutlich mehr als zwei oder drei Cappuccino im Jahr. (Beifall FDP) Das ist doch das Problem, und das bestärkt uns noch mal darin, dass wir hier in Bremen ganz, ganz dringend mehr Wirtschaftsunterricht in den Schulen benötigen. (Zuruf Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]) Selbstverständlich. Kurzum: Wir haben das auch in der Haushaltsdebatte vor einigen Wochen schon mal deutlich gemacht: Bremen, die Bremer Regierung hat heute doppelt so viel Geld zur Verfügung wie eine Regierung vor 40 Jahren, und zwar nach Inflation. Das heißt, Sie haben doppelt so viel Geld zur Verfügung, um Ihre Aufgaben zu erledigen. Sie kriegen es trotzdem nicht hin. Sie wollen den Bürgerinnen und Bürgern trotzdem weiter in die Tasche greifen, und das macht deutlich: Sie haben hier in Bremen kein Einnahmeproblem, Sie haben ein Ausgabeproblem. Wie Sie das gelöst bekommen können, das haben wir Ihnen in unseren über 90 Änderungsanträgen aufgezeigt. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jens Eckhoff.
Jens Eckhoff CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sage jetzt nichts zu den 90 Änderungsanträgen der FDP, (Heiterkeit CDU – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das scheinen noch nicht alle mitbekommen zu haben!) sondern beschränke mich auf drei, vier Punkte in dieser Debatte. Erstens möchte ich doch noch mal anschließen, weil das ja auch im Beitrag von dem SPD-Fraktionsvorsitzenden, und auch der Bürgermeister hat es in der Pressekonferenz entsprechend gesagt, nach dem Motto: Überall brechen die Einnahmen zusammen und Bremen hat Notstand – –. Herr Schäck ist ja gerade 40 Jahre zurückgegangen. Ich habe mir mal zwei Zahlen liefern lassen, die so ein bisschen Übergangsjahre waren. 2007, Steuereinnahmen Land Bremen inklusive Länderfinanzausgleich. Bundesergänzungszuweisungen: 2 130 000 000. 2019 waren es dann – Beginn Rot-Rot-Grün, Bovenschulte-Senat 3,382 Millionen, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Milliarden!) Milliarden, Entschuldigung, 3 382 000 000. Im Jahr 2024 waren es dann 4 198 000 000. Ich glaube, allein dieser Zeitraum der letzten 17 Jahre, da haben sich diese Positionen fast verdoppelt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das stimmt leider, was Herr Schäck sagt: Wir haben in Bremen nicht das Einnahmeproblem. Wir brauchen nicht immer weiter – –. Wir haben ein Ausgabenproblem in diesem Bundesland, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Ich finde es – –, ehrlich gesagt. Frau Müller, ich schätze ja sonst Ihre Art, Politik zu machen, aber dass wir in vielen Punkten aus staatspolitischer Verantwortung in der Coronazeit Anträge mitgemacht haben, uns das jetzt vorzuhalten, das, muss ich sagen, das finde ich nicht fair, vor allen Dingen, weil wir ja nicht alle Einzelmaßnahmen mitgemacht haben. Zum Beispiel diesen Personalaufwuchs kritisieren wir seit Jahren. Dieser Personalaufwuchs war nicht erforderlich, und der Nachteil ist, dass Sie jedes Jahr diese Kosten haben. Das kann man nicht wie eine Flüchtlingsunterkunft, die zu teuer ist, nach zehn Jahren oder 20 Jahren wieder zurückgeben, sondern diese Kosten haben Sie 40, 45, 50 Jahre und dann noch Pensionsverpflichtungen am Hals. Das sind die großen Fehler, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Da reicht es halt nicht, jetzt zu sagen, wir lassen den Aufwuchs etwas kleiner werden, sondern es kommen noch mal 700 Stellen dazu. Ehrlich gesagt, am meisten Angst habe ich davor, dass Sie ja jetzt eine Senatskommission für Personalbedarfsplanung einrichten wollen, und die soll noch der Bürgermeister leiten. Wenn man in die Senatskanzlei guckt: Ja, mir macht das Angst, dass der Bürgermeister, also der Bürgermeister im Rathaus das leiten soll. Wenn man auf das Rathaus guckt: Als Bovenschulte im Rathaus anfing, hatte er 45 Stellen. Jetzt hat er 79 Stellen im Rathaus, und er soll jetzt die Personalplanung für dieses Bundesland übernehmen? Um Gottes willen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich möchte noch eine Aussage machen, weil man sich da ja schon fragt: Ich nehme das sehr ernst, Herr Janßen, was Sie hier auch gerade zu den Bedenken bei Ihnen in der Fraktion gesagt haben. Ich befürchte, Ihre Fraktion existiert nicht mehr so lang, dann weiß ich nicht, ob Sie sich in der SPD durchsetzen können. Ich kann Ihnen vom Landesvorsitzenden ausrichten, wenn Sie eine neue Heimat suchen, können Sie auch jederzeit gerne mit uns sprechen, weil das wirklich ein ernsthafter Beitrag war. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Nee, nee, wenn, dann bei uns! – Beifall CDU) Aber ich frage mich schon, wenn ich sehe, was mussten Sie einstecken in diesem Paket, was mussten die Grünen in diesem Paket einstecken, aber Herr Güngör hat natürlich seine FreiKarte für seinen Bürgermeister gerettet – –. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist doch Quatsch!) Natürlich haben Sie das dafür gerettet. Ich habe gehört, Sie haben es ja sogar zur Koalitionsfrage in diesen Beratungen gemacht. Sie haben mit Koalitionsbruch gedroht, wenn diese FreiKarte nicht bestehen bleibt, Herr Güngör. So kann man natürlich mit seinen Partnern in der Regierung nicht umspringen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Ich will eins sagen: Wir können inhaltlich über alle Punkte diskutieren, dafür reicht heute aber die Zeit nicht, weil gleich klingelt mich die Präsidentin wieder ab. Ich finde nur, dass dieser Sanierungsbericht gemacht werden muss, das wussten Sie seit einem Jahr, und Sie haben die Haushaltsberatungen vor drei Monaten noch so geführt, als wäre nichts gewesen. Sie haben sogar eine Pressekonferenz gemacht, wo Sie Ihre ganzen Mittel, die Sie zusätzlich verteilt haben, mit großem Tamtam vorgestellt haben, obwohl Sie genau wissen, dass dieser Sanierungsbericht heute vorliegen muss. Da haben Sie einfach den Menschen Sand in die Augen gestreut. Sie haben ihnen was Falsches vorgetäuscht, (Glocke) und jetzt müssen wir alle dafür die Quittung zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rechnung. – Vielen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Als nächster Redner hat das Wort der
Thore Schäck FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass Herr Eckhoff ein Übernahmeangebot an die Linksfraktion gemacht hat. (Zurufe CDU) Auch so fällt langsam die Brandmauer der CDU zur LINKEN. Sehr schön! (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Ich möchte aber gerne noch mal zwei, drei Sätze zum CDU-Antrag sagen. Die Haushaltspolitik der CDU, insbesondere im Rahmen der Haushaltsberatungen, hat ja in den letzten Jahren immer geprägt, dass eigentlich keine konkreten Vorschläge gemacht wurden. Es gab immer einen Generalantrag, in dem dann stand: Es muss ein Sofortprogramm geben, es muss etwas auf den Prüfstand gestellt werden und man möchte eigentlich mehr Geld für alles. Das ist natürlich Politik-Blabla, weil am Ende kommt dabei nicht viel heraus. Sie haben jetzt in Ihrem Antrag in den ersten Beschlusspunkten auch sehr allgemein formuliert, wo wir schon dachten: Oh, es geht wieder los, aber dann kamen konkrete Forderungen, bei denen ich so zum ersten Mal schwarz auf weiß von Ihnen gesehen habe, was Sie für konkrete Einsparungen im Haushalt erwarten. Das freut uns, weil auch wir viele dieser Einsparungen mittragen, allein deshalb, weil wir sie selbst schon vor Monaten gestellt haben. Ich sage jetzt nicht: In über 90 Änderungsanträgen, (Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen – Vizepräsidentin Sahhanim GörgüPhilipp übernimmt den Vorsitz.) aber es waren über 90 Änderungsanträge. Von daher werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Wir möchten allerdings getrennte Abstimmung beantragen, weil es einen Punkt gibt, den wir nicht mittragen, nämlich den Punkt 1 m, den lehnen wir ab. Wir halten das nicht für den richtigen Weg. Alle anderen Punkte tragen wir mit und werden ansonsten Ihrem Antrag auch zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Senator und Bürgermeister Björn Fecker.
Björn Fecker
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Stabilitätsrat für Bremen eine sogenannte drohende Haushaltsnotlage festgestellt hat, ist für das Land mit seinen beiden Städten ein Sanierungsprogramm gesetzlich verpflichtend. Ich muss Sie leider enttäuschen, Herr Schäck, es liegt nicht an Ihnen, sondern wir halten uns wie immer an die Gesetze. Deswegen werden wir ein entsprechendes Sanierungsprogramm auflegen oder haben es entsprechend aufgelegt. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Na endlich!) Da wird es auch in diese Richtung weitergehen müssen. Der Senat wird die Konsolidierung des Haushalts möglichst zügig erreichen wollen, deswegen starten wir den Sanierungsprozess bereits im Jahr 2025. Bis Ende 2027 soll der im Idealfall abgeschlossen sein. Für eine erfolgreiche Sanierung müssen der Finanzierungssaldo und die Nettokreditaufnahme am Ende eine schwarze Null aufweisen. Es wird also über Kennzahlen und nicht über Gesamtsummen gesteuert, meine Damen und Herren, dazu komme ich später noch einmal. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Was bedeutet das jetzt konkret? Wir haben in den vergangenen Jahren hohe Notkredite aufgenommen, um die Menschen und die Unternehmen in unserem Land sicher durch die Coronapandemie zu führen und die erheblichen Folgen des Ukrainekriegs samt der Energiekrise abzufedern. Doch die Zeit der Notlagenkredite ist nun vorbei. Bremen wird, so hat sich der Senat verständigt, keine Notlage mehr feststellen. Wir müssen unsere Finanzlage also trotz schwächelnder Konjunktur und geringer ausfallenden Steuereinnahmen konsolidieren. Die noch drohenden Einnahmeverluste durch die neuen Bundesgesetze sind dabei sicherlich ebenfalls nicht hilfreich. Der Senat hat eine Reihe konkreter Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Diese dienen dazu, einerseits die Kosten zu dämpfen beziehungsweise sie zu senken, nach dem erheblichen Aufwuchs der vergangenen Jahre müssen anderseits auch die Personalkosten stabilisiert werden. Nicht zuletzt müssen wir aber auch die Einnahmen verbessern. Dieses Maßnahmenpaket ist die Basis für das Sanierungsprogramm und die Sanierungsvereinbarung, die Bremen bis Jahresende mit dem Stabilitätsrat schließen muss. Die einzelnen Punkte liegen Ihnen vor, deshalb beschränke ich mich jetzt auf einige wenige Beispiele. Wir werden den Personalaufwuchs bremsen und die Personalmenge stärker steuern, als wir es bisher getan haben. Davon ausgenommen sind die Polizei, die Justiz, Schule, Kita und die Steuerverwaltung. Während in diesen Bereichen weiterhin zusätzliche Kräfte nötig sind – ich habe festgestellt, in einigen Bereichen sind Sie sogar an unserer Seite –, muss man hier einmal sehr deutlich sagen, wir stehen in diesen Bereichen auch im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten schlechter da. Wenn man die Stellenzahl pro 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner betrachtet, werden wir also in diesen Bereichen weiterhin aufwachsen, wird aber der übrige Personalbestand in der öffentlichen Verwaltung ab 2025 konstant gehalten. Das heißt, um weiterhin notwendige Schwerpunkte bilden zu können, müssen wir uns das dafür benötigte Personal in diesen Bereichen – und da sind jetzt einige Bereiche nicht benannt worden, die gerade in diesen Ausnahmebereichen sind, wo wir uns aber einig sind, dass da entsprechend weiter Unterstützung stattfinden muss – –, zukünftig selbst erarbeiten, meine Damen und Herren. Es wird deshalb eine Gesamtmenge, eine Einsparquote bei der Gesamtpersonalmenge von insgesamt 1,45 Prozent eingeführt. Das wird dann von einer Senatskommission unter Leitung des Präsidenten des Senats, unter meiner Beteiligung und der Beteiligung der Kollegin Vogt entsprechend bewertet und auch der Vorschlag zur Verteilung gemacht. Aber das dahinterstehende Prinzip, dass es jetzt nicht mehr darum geht „eine neue Aufgabe, eine neue Stelle“, ist ein Paradigmenwechsel, den wir hier beschreiten, ist eine klare Botschaft. Es gibt einige wenige Ausnahmefälle und für den Rest werden wir uns diese Freiräume selbst erarbeiten müssen. Es wird keinen einfachen Stellenaufwuchs mehr in diesen Bereichen geben. Ich finde das, was an Aufwand dahintersteckt, was aber auch an Haltung dahintersteckt, das verkennen Sie, meine Damen und Herren der Opposition, ziemlich deutlich. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir müssen, und da sind wir uns im Kern auch einig, weg von den enormen Mietkosten. Durch mehr Desksharing und mobiles Arbeiten wollen wir bei den benötigten Flächen bei Neuanmietungen um 20 Prozent reduzieren und perspektivisch auch zur Abmietung kommen; auch da gibt es einen klaren Plan. Wir werden angesichts davonlaufender Sozialausgaben die Standards und Leistungen in diesem Ausgabenbereich auf das sachgerechte Niveau anderer Länder absenken müssen, und auch darüber wird in dieser Debatte mal eben einfach so hinweggegangen. Das heißt doch, dass wir uns das in jedem einzelnen Fall sehr genau angucken müssen – und das von einer rot-grün-roten Regierung. Das ist für unsere Regierungskoalition ein Kraftakt. Es ist richtig, dass wir ihn machen, aber es ist nicht so, dass man sich damit in dieser Stadt unheimlich beliebt macht. Aber auch hier sind wir bereit, die Koalitionsfraktionen und der Senat gemeinsam, die notwendigen strukturellen Entscheidungen zu treffen, weil sie alternativlos sind, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Unsere Gesellschaften wie die BSAG, Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) und die Bäder oder auch der Umweltbetrieb müssen ihr Defizit beim Sanierungsplan in den Griff kriegen. Bei der BSAG wird es dafür künftig auch wieder notwendige regelmäßige Preisanpassungen geben müssen, wie etwa beim StadtTicket. Die Zeit der Aussetzung von Preis- und Gebührenerhöhungen ist ebenfalls vorbei. Wir müssen insgesamt dazu kommen, Gebühren und Beiträge jährlich an die Kostenentwicklung anzupassen. Der Senat hält es aber auch für vertretbar, nach vielen Jahren den Preis für das Mittagessen in Kitas und Grundschulen von 35 auf 45 Euro im Monat zu erhöhen. Weil ja hier schon gerade über Abwanderungen nach Niedersachsen geredet wurde: Ich empfehle einen Blick auf die Kostentabellen unserer niedersächsischen Umlandgemeinden, meine Damen und Herren. Die Kollegin Vogt hat es während der Debatte gerade schon mal eruiert. Ich glaube, da befinden wir uns immer noch in einem sehr geordneten Mittelfeld, insbesondere wenn man sich anguckt, wie hoch dann noch der zu subventionierende Betrag ist. Das ist richtig, aber wir werden zukünftig diese Preissprünge nicht mehr machen, weil sie eine Belastung sind, sondern wir werden zukünftig sukzessive erhöhen und nicht mehr in diesen Höhen erhöhen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich weiß, das ist jetzt der Teil, der der Opposition besonders wehtut: Neben Kostensenkungsmaßnahmen werden auch Einnahmeerhöhungen zur Haushaltskonsolidierung beitragen müssen. Wir werden die Grunderwerbsteuer, wie in Hamburg, moderat um einen halben Prozentpunkt auf den Bundesschnitt von 5,5 Prozent erhöhen und die Citytax entsprechend erhöhen. Da muss ich jetzt einmal – –. Entschuldigung, ich finde ja, in der Argumentation sollte man immer klar bleiben: Wir haben die Citytax beim letzten Mal nicht erhöht. Wir haben die Citytax beim letzten Mal für den Bereich der Übernachtungen, der beruflich bedingten Übernachtungen wieder eingeführt. Der Preis für die Privatübernachtungen ist stabil geblieben. Wir haben sie deswegen wieder eingeführt, weil wir zwischendurch durch ein Gerichtsurteil gezwungen waren, sie einzustellen. Dann gab es das höchstrichterliche Urteil, dass wir es dürfen, und dann sind wir zurückgegangen auf den alten Stand. Sie können trotzdem dagegen sein, meine Damen und Herren, aber bitte bleiben Sie in der Argumentation korrekt! Wir haben die Citytax nicht erhöht. Wir haben sie zurückgeführt auf den alten Stand, was den Umfang angeht. Ich würde mir an der Stelle auch etwas mehr Ehrlichkeit in der Debatte wünschen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir werden auch die Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild einführen. Da gibt es noch ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das man sich anguckt, aber auch da ist es nicht so, dass wir ins Blaue hinein diskutieren, weil es natürlich auch dazu schon höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Insgesamt kommen wir unterm Strich auf ein Gesamtpaket von rund 37 Millionen in 2025, 56 Millionen in 2026 und 59 Millionen in 2027. Man sieht sehr deutlich den ganz klaren Aufwuchs im Sanierungsbeitrag und wir kommen damit auch beim Sanierungsplan insgesamt auf diesem steinigen Weg ein gutes Stück voran. Um das Ziel am Ende des Sanierungsprogramms zu erreichen, werden wir aber je nach weiterer Entwicklung der Rahmenbedingungen womöglich noch weitere schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Warum ist das so? Ich habe eben erklärt, wir steuern über Kennzahlen. Das heißt, in dem Moment, wo sich Rahmenbedingungen verändern, beispielsweise die Bundesgesetzgebung uns weitere Steuermindereinnahmen beschert oder irgendetwas anderes passiert, wird natürlich die Relation zur Erreichung dieser Kennzahlen deutlich schwieriger. Es gibt also nicht diese eine Summe am Ende des Tages, die man erreichen muss, sondern wir müssen über die Kennzahlen steuern. Deswegen sind wir ganz optimistisch, dass wir ein vernünftiges und ein gutes Sanierungsprogramm vorgelegt haben, mit dem wir unter den derzeitigen Rahmenbedingungen entsprechend auch den Evaluationsausschuss und den Stabilitätsrat überzeugen können. Wir haben aber leider auch mitgekriegt, dass die Zeiten, in denen wir leben, sehr volatil sind, und deswegen gehört es zur Ehrlichkeit auch dazu, und da bin ich auch den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie auch schon darauf hingewiesen haben, dass es sein kann, dass wir noch weitere einschneidende Schritte machen müssen, meine Damen und Herren. Trotzdem müssen wir trotz der notwendigen Konsolidierung dafür Sorge tragen – und das ist dann der politische Abwägungsprozess, und auch dem stellt sich diese Koalition –, dass Bremen für seine Bürgerinnen und Bürger lebenswert und für die Unternehmen, für die hier ansässigen Unternehmen ein attraktiver Standort bleibt. Lassen Sie mich zum Abschluss kurz noch etwas zu den Anträgen sagen. Ich war mir beim Antrag der CDU, Herr Kollege Eckhoff, nicht ganz sicher, ob das nicht eigentlich ein unterstützender Antrag sein soll, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!) weil Sie viele der Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, aufgegriffen haben. Ich will aber sehr deutlich sagen, weil Sie in Ihrem Antrag ja auch davon reden, dass wir sehr häufig die Notlage erklärt haben: Ich will Ihnen das gar nicht zum Vorwurf machen, dass Sie bei Corona dabei sind, aber ich will einmal sehr deutlich sagen: Die Aussetzung des Neuverschuldungsverbots ist ein klar geregelter Bestandteil der Schuldenbremse des Grundgesetzes wie auch der Landesverfassung. Dass die Situation der vergangenen Jahre – Pandemie mit schwerwiegenden Folgen, Krieg in der Ukraine mit schwerwiegenden Folgen, Energiekrise, höchste Inflation der Nachkriegsgeschichte und ein Wirtschaftseinbruch vor allem im exportorientierten Bremen – nicht nichts war und dass das natürlich exogene Faktoren sind und dass das ein Land wie Bremen nicht einfach wegstecken kann. Entschuldung, diesen Realitätssinn würde ich mir auch von der Bremer Opposition erwünschen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Zumal – den Hinweis erlauben Sie mir – wir ja auch nicht alleine sind. Es ist ja nicht das rot-grün-rote Bremen, das alleine in den letzten Jahren entsprechende Notlagen erklärt hat, sondern wir sind ziemlich umzingelt in der gesamten Republik von Ländern, die das gemacht haben. Es wird auch Länder geben, die für 2025 noch eine Notlage erklären oder dies zumindest planen. Der Bund hat entsprechend agiert. Insofern, meine Damen und Herren, glaube ich, lassen Sie uns aufhören, von dieser Mär zu reden, wir hätten hier die Neuverschuldung vollkommen unbegründet in die Höhe getrieben! Wir haben dafür gesorgt, dass Unternehmen und Menschen in dieser Stadt sicher und gut durch die Krise gekommen sind, und ich würde mich freuen, wenn man das endlich auch einmal anerkennen würde. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Zum Zensus vielleicht nur soweit: Wofür kriegen wir den denn? Den kriegen wir ja, weil wir eine Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern haben. Da kann man sich schon mal sehr darüber ärgern, dass man dieses Geld seit 2022 nicht bekommen hat, das einem ja zusteht. Sie wissen auch, dass das damit zusammenhängt, was man dann an Aufgaben hat. Wir können uns auf der anderen Seite darüber freuen, dass wir mehr Einwohnerinnen und Einwohner haben, aber die verursachen natürlich auch naturbedingt Kosten. Das muss nicht ausschließlich im Schulbereich sein, sondern es hat auch was mit dem Bürgerservice zu tun, das hat auch was mit anderen Situationen zu tun, es hat was mit ÖPNV zu tun. An ganz vielen Stellen haben wir mehr Menschen gehabt, haben auf der anderen Seite aber keine auskömmliche Finanzierung, wie sie eigentlich vereinbart war, erhalten. Entschuldigung, wenn wir dieses Geld jetzt irgendwann kriegen sollten – was harte Verhandlungen sind, das kann ich Ihnen schon mal sagen –, dann decken sie die Kosten, die real entstehen, weil wir dieses Gemeinwesen und dieses Land am Laufen halten, meine Damen und Herren. Da ist nichts mit „Wir haben noch folgende 17 Ideen, für die wir das Geld ausgeben können“, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Zum Abschluss lassen Sie mich noch kurz was zu den über 90 Anträgen der FDP im Haushaltsverfahren sagen. Herr Kollege Schäck, ich bleibe dabei: Die Fleißarbeit – –. (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Gerne! Es steht mir nicht zu, Fleißkärtchen zu verteilen, aber lassen Sie mich an zwei Stellen sehr deutlich sagen: Es macht ja nicht die schiere Menge, sondern es hat ja auch immer was mit Qualität zu tun. Wenn Ihre Vorschläge – –. Ich will zwei rausgreifen: Der eine Vorschlag, den Sie gemacht haben, ist, der Landeshauptkasse sämtliche Digitalisierungsmöglichkeiten wegzunehmen. Das entspricht am Ende übrigens dem total schlanken Staat, weil wir nämlich gar keine Einnahmen mehr hätten, (Heiterkeit SPD, Bündnis 90/Die Grünen) meine Damen und Herren, weil wir dazu nicht mehr in der Lage sind. Der zweite Vorschlag, den Sie gemacht haben, ist, die Tarifvorsorge anderweitig auszugeben. Das hätte dazu geführt, dass wir den Tarifvertrag, also das, was die Tarifparteien ausgehandelt haben, nicht mehr hätten machen können, sondern – ich meine, das wäre in Ihrem Sinne gewesen – wir hätten Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach entlassen müssen, weil wir sie gar nicht mehr bezahlen können, obwohl wir für diesen Moment, wie sich das für gute Bremer Kaufleute gehört, entsprechend Vorsorge getragen haben. Deswegen: Es macht nicht nur die Anzahl von über 90 Anträgen, sondern man muss auch im Detail inhaltlich überzeugen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Zur Grunderwerbsteuer: Ich sage jetzt mal ganz vorsichtig, das ist eine in der Tat heikle Gesetzgebung, die wir da machen, weil wir uns natürlich einerseits zwar vom niedersächsischen Umland abkoppeln, auf der anderen Seite aber, wenn man sich das im Gesamtkanon der Bundesländer anguckt, immer noch im Mittelfeld rangieren. Bezogen auf den einzelnen Erwerbsvorgang würde sich daraus eine festgesetzte Mehrbelastung von durchschnittlich 1 400 Euro ergeben. Das empfinden wir insgesamt als relativ – –. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das sind mehr als drei Cappuccino!) Ich habe mitgekriegt, dass Sie jetzt nicht mehr bei Mövenpick, sondern bei Cappuccino sind. Aber trotzdem ist es im Vergleich eine relativ (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) moderate Steigerung, die wir in Relation zu dem, was sie uns im Haushalt bringt, für vertretbar halten. Ansonsten, ich habe das wahrgenommen, dass das Thema Steuern und die Bremer FDP – –, ich glaube, da konstatieren wir einfach mal, da kommen wir einfach inhaltlich null zusammen, weil wir sehr unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wer am Ende des Tages dafür zuständig und verantwortlich ist, diesen Staat auch mitzufinanzieren. Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass diejenigen, die entsprechende finanzielle Möglichkeiten haben, stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt sind und dafür andere entlastet werden. Sie haben ein anderes Modell. Das ist Diskussion im Politischen. Dazu stehen wir aber und ich halte unseren Weg auch für den deutlich sozialeren und richtigeren, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich zum Abschluss die Mär von „Wir haben ein Ausgabeproblem“ – –. Schauen Sie sich die Diskussion in allen Ländern an, schauen Sie sich die Diskussion gerade im Bund an, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) den Bundesfinanzminister, der übrigens ja eine globale Minderausgabe vorlegt, die über dem ist, was eigentlich zulässig ist. Ich glaube, das macht deutlich, dass alle öffentlichen Haushalte unter einem enormen Druck stehen. Das entbindet uns nicht davon, hier in Bremen einschneidende und gravierende Entscheidungen zu treffen, aber es macht auch deutlich, dass auch auf der Einnahmenseite deutlich mehr notwendig ist, als wir hier in Bremen machen können. Da, glaube ich, braucht es dringend Veränderung auf der Bundesebene. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 21/751 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 21/753 abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 m des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 1 m seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 1 m des Antrags ab. Jetzt lasse ich über die übrigen Ziffern des Antrags abstimmen. Wer den übrigen Ziffern seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die übrigen Ziffern des Antrags ab. Wie ernst nimmt der Senat den nicht gewaltorientierten Linksextremismus im Land Bremen? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 24. Januar 2024 (Drucksache 21/257) Dazu Mitteilung des Senats vom 19. März 2024 (Drucksache 21/345) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Christine Schnittker das Wort.
Christine Schnittker CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst bedanken wir uns für die Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage zum nicht gewaltorientierten Linksextremismus. Und ja, wenn wir es auch schon vermutet haben: Die Aussagen bestätigen, dass Rot-Grün-Rot den Linksextremismus in diesem Land verharmlost (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) und offensichtlich aus ideologischen Gründen auch nicht bereit ist, diese offene Flanke zu schließen. Zur Verdeutlichung, bevor das jetzt gleich von dieser Seite wieder kommt: Wir sprechen heute über Linksextremismus, und zwar den nicht gewaltorientierten. Meine Damen und Herren, warum tun wir das? Ich zitiere aus dem Verfassungsschutzbericht von 2022: „Vielfach bereiten jedoch auch Bestrebungen im nicht gewaltorientierten Extremismus erst das Umfeld für andere, die Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung unterstützen oder befürworten. Auch diese müssen daher intensiv in den Blick genommen werden.“ Das steht da so. Umso mehr bin ich verwundert, dass diese Erkenntnis in Bremen offensichtlich nur für Rechts gilt, obwohl es, laut Antwort des Senats, auch in Bremen diese extremistischen Gruppen wie zum Beispiel die MLPD, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, oder die Deutsche Kommunistische Partei gibt. Der Senat schreibt, dass im Bremer Verfassungsschutzgesetz zwar ein Schwerpunkt, und ich zitiere: „beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Bereich der gewaltorientierten Bestrebungen gesetzt wird.“ Das heißt aber nicht, dass der nicht gewaltorientierte Linksextremismus, so, wie das in Bremen geschieht, unter den Teppich gekehrt werden muss. Somit verstoßen Sie gegen Ihr eigenes Gesetz. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Der Verfassungsschutz hat selbstverständlich auch die Aufgabe, offen zugängliche Quellen zum nicht gewaltorientierten Linksextremismus auszuwerten und darüber zu berichten, so, wie das beim Rechtsextremismus ebenfalls geschieht. Auch ergibt es überhaupt gar keinen Sinn, wenn der Senat auf die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes hinweist, wenn der nicht gewaltorientierte Linksextremismus einfach ausgeblendet wird. Dabei liegt es doch auf der Hand, dass durch Radikalisierungsprozesse aus einem nicht gewaltorientierten Linksextremen ein gewaltorientierter Linksextremer werden kann, zumal die Übergänge hier mitunter auch fließend sind. Somit ist der Bremer Verfassungsschutz beim Linksextremismus gerade kein Frühwarn-, sondern ganz im Gegenteil eher ein Spätwarnsystem. (Beifall CDU) Wenn Gewalt schon befürwortet oder sogar angewendet wird, dann ist es doch auch schon zu spät. Meine Damen und Herren, die betonte Konzentration auf den gewaltorientierten Linksextremismus ist aus meiner Sicht auch völlig lebensfremd, denn, meine Damen und Herren, es gibt keinen guten und keinen schlechten Extremisten. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Der Verfassungsschutz muss aus meiner Sicht beides, den gewalt- und eben auch den nicht gewaltorientierten Extremismus im Auge haben, wie Sie ja eingangs beschrieben, schon selbst sagen. Lieber Senat, mit Blick auf Ihre Präventionsbemühungen sieht es auch nicht besser aus. Es scheint, man hat gar kein Interesse, Menschen vor dem Abgleiten in den Linksextremismus zu bewahren. Denn schaut man sich mal die Internetseiten zu den Beratungs- und Präventionsangeboten im Land Bremen an, so fällt auf, dass diese sich ausschließlich an Rechtsextremisten und Islamisten richten. Das Wort „Linksextremismus“ kommt da überhaupt nicht vor. Das können Sie googeln, da kommt nichts. Das heißt, Sie sprechen potenzielle Aussteiger gar nicht an, schlussfolgern dann aber, dass es überhaupt gar keinen Beratungsbedarf für den Bereich Linksextremismus gibt. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, diese Schlussfolgerung finde ich mehr als zweifelhaft. (Beifall CDU) Jetzt kommen wir mal zum Punkt, ich muss ein bisschen schneller reden: Nämlich ausgerechnet in dem Bundesland, in dem DIE LINKE und die linksgerichtete SPD an der Regierung beteiligt sind, gehen der Verfassungsschutz sowie die Zuständigen für die Deradikalisierungsangebote an dieser Stelle anders als alle anderen Bundesländer vor. Da gucken Sie gerne mal als Beispiel bei unseren Nachbarn Hamburg und Niedersachsen. Da will mir jemand erzählen, dass das Zufall ist? Ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass der Verfassungsschutz Bremen von sich aus eine ganz andere Arbeitsweise an den Tag legt als alle (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Rätselraten!) Verfassungsschutzbehörden in Deutschland. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, und hier regiert genau diese Partei DIE LINKE mit ihrem Jugendverband Linksjugend, der Sprecher sitzt ja auch sogar hier, dessen Verband in Bremen zuletzt mit vier gewaltorientierten linksextremistischen Gruppen gemeinsame Sachen macht. Das muss man sich vorstellen! Da kann man selbst in Bremen nicht davon sprechen, dass das in irgendeiner Weise demokratisch ist. Ganz im Gegenteil. (Beifall CDU) Da stelle ich mir die Frage: Soll das jetzt hier alles so abgehakt werden, weil die Linken hier als Mehrheitsbeschaffer für Rot-Grün benötigt werden? Auch wenn der Senat darauf verweist, dass die Partei DIE LINKE in Bremen kein Beobachtungsfall ist, im Verfassungsschutzbericht, dann finden wir sie doch verklausuliert an genau zwei Stellen. Ein Beispiel möchte ich bringen. Ich zitiere aus dem Verfassungsschutzbericht zur linksextremistischen Sozialistischen Alternative. „Trotzkistische Gruppen sind grundsätzlich um die Einflussgewinnung in linksextremistische oder linke Organisationen bemüht.“ Damit ist genau diese Partei gemeint, so ließ sich nämlich beispielsweise der Abgeordnete Zimmer, der ist gerade nicht anwesend, beim letzten Bürgerschaftswahlkampf von der linksextremistischen Sozialistischen Alternative unterstützen. Das muss man sich vorstellen, meine Damen und Herren, und da sage ich Ihnen ganz klar: Die Abgrenzung vom Linksextremismus sieht für mich anders aus! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, jetzt habe ich sehr schnell geredet, weil meine Zeit auch schon am Ende ist. Deswegen kommen jetzt schon unsere Forderungen: Sehr geehrter Herr Staatsrat, und Grüße gehen raus an Herrn
Mäurer
Legen Sie den Verfassungsschutz bitte nicht an die Kette, sondern behalten Sie alle extremistischen Gruppen, ob gewaltorientiert oder nicht, im Blick und lassen Sie den Verfassungsschutz einfach seiner Arbeit nachkommen, wie es geboten ist, und bitte, befreien Sie sich endlich vom Nasenring der Machtbeschaffung, die unsere Sicherheit in diesem Land gefährdet. – Vielen Dank! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Nelson Janßen. (Zuruf SPD: Das war ganz schön wirr! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Nein, das war nicht wirr!)
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Wir sprechen heute anhand einer CDU-Anfrage über den nicht gewaltbereiten Linksextremismus im Land Bremen. Zu Recht weist die CDU in ihrer Begründung der Anfrage darauf hin, dass der Salafismus und der Rechtsterrorismus die reale Gefahr für die innere Sicherheit sind und daher in den Fokus der Sicherheitsbehörden gehören. Wie Sie aus dieser Einleitung dann den Übergang zum Einreichen dieser Anfrage geschafft haben, bleibt Ihr Rätsel. Trotzdem kommen wir zu den Antworten des Senates. Aus den Antworten des Senates wird deutlich, dass das Spektrum des nicht gewaltbereiten Linksextremismus in Bremen mit einer mittleren zweistelligen Personenzahl überschaubar bleibt. Nur, um mal einen kleinen Test zu machen: Wer aus diesem Raum kennt den Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands (KABD)? Keiner? Okay. Wer kenn den Verband REBELL? Keiner? Ich glaube, das stellt deren Bedeutung auch ganz realistisch dar. Die Sicherheitsbehörden verorten diese Grüppchen im Bereich des nicht gewaltorientierten Linksextremismus, die zwar ideologisch die Überwindung des derzeitigen politischen Systems, insbesondere des wirtschaftlichen Systems, beabsichtigen, dazu aber nicht zu Gewalt aufrufen oder diese anwenden wollen. Nun gibt es auch unterhalb von Gewaltdelikten, unterhalb von Gewaltanwendung Delikte, die die CDU erfragt. Dabei fällt auf, dass Straftaten, die aus dem linken Spektrum begangen werden, in den letzten Jahren stark rückläufig waren. 2022 waren es noch 237 Straftaten, im Jahr 2023 sind es noch 89, übrigens die meisten im Rahmen von Versammlungen insbesondere in der Zeit von Corona, in der es sehr starke Auflagen bei Versammlungen gab. Im Jahr 2022 hat der Senat eine SOKO Linksextremismus eingerichtet, die insgesamt in 240 Fällen ermittelt hat. Nur 68 dieser Fälle haben übrigens am Ende noch das Beiwort „extremistisch“ beibehalten. Auch bei diesen Fällen ist übrigens ein Rückgang um fast die Hälfte zu verzeichnen. Zumeist handelt es sich dabei um Verstöße im Zusammenhang mit Versammlungen. Zu Verurteilungen ist es in insgesamt fünf – sage und schreibe fünf – Fällen gekommen, übrigens nicht Brandstiftung oder so was, sondern dreimal Beleidigung und zweimal einfache Sachbeschädigung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das nicht gewaltbereite linksextremistische Gefährdungspotenzial dieser Stadt. Wenn die CDU also auf diesen Bereich abzielt, geht es ihr nicht um ein reales Sicherheitsproblem, sondern um das Abarbeiten am politischen Gegner. Noch vor einigen Jahren zogen Neonazis als NSU ungehindert durch das Land und ermordeten Menschen. Die Sicherheitsbehörden haben vollständig versagt, diese Straftaten zu verhindern. Eine Konsequenz aus der Aufarbeitung war es, die Ressourcen im Verbund gezielter für den Bereich des gewaltbereiten Extremismus einzusetzen. Problematischerweise setzen die Verfassungsschutzämter das faktisch nicht um, weil die fast alles in den gewaltbereiten Bereich subsumieren und damit ihre Prioritätensetzung wieder nicht richtig auf die Kette kriegen. Dennoch untergraben Sie diese Schwerpunktsetzung noch weiter, wenn Sie darunter auch noch den ganzen nicht gewaltbereiten Bereich subsumieren wollen. Damit legen Sie das System für die Beobachtung von einigen Splittergruppen ohne Gefährdungspotenzial faktisch lahm. Dieser Schwerpunktsetzung kann nicht Ihr Ernst sein! (Beifall DIE LINKE, SPD) Es gibt sogar einen Punkt, da stimme ich Ihnen zu. Sie haben eben ausgeführt, dass der Verfassungsschutz wohl kaum als Frühwarnsystem bezeichnet werden kann, und ja, das würde ich sofort unterschreiben. Denn der Verfassungsschutz muss nach bestimmten, öffentlich auch begründbaren Maßstäben darlegen, weshalb Beobachtungen durchgeführt werden können. Dafür greift er auf öffentlich verfügbare Quellen zu. Öffentlich verfügbare Quellen bedeutet, dass alle anderen das auch schon vorher hätten lesen können. Der Verfassungsschutz kann per se kein Frühwarnsystem sein. Ich weiß nicht, wie er diese Bezeichnung bekommen hat. Er wird das auch in Zukunft nicht vollziehen können. Deutschland ist übrigens die einzige liberale Demokratie auf dieser Welt, die Menschen beobachtet und sie öffentlich als Extremist:innen bezeichnen kann, ohne dass sie Straftaten planen oder durchführen. Von den Kontrollen dieser Struktur will ich gar nicht erst anfangen. In der Anfrage an den Senat schneidet die CDU ein weiteres Problem an. Sie erfragt linksgerichtete Versammlungen. Dabei wird deutlich, dass der Senat bei diesen Versammlungen eben nicht unterscheidet zwischen denen, die noch dem demokratischen und denen, die einem undemokratischen Spektrum zuzuordnen sind. Diese Unterscheidung kann so nicht vorgenommen werden. Es zeigt aber, dass schnell alles in einen Topf geworfen werden kann, was irgendwie links der Mitte steht. Dazu passt auch, dass Sie gleich von der antikapitalistischen – die haben Sie gar nicht genannt, aber die kommt in der Antwort vor – Linken anfangen, einer Strömung in meiner Partei, die mir persönlich auch nicht so nahesteht, die aber in einer Demokratie Teil einer Partei sein kann. Die das Wirtschaftssystem infrage stellt, das übrigens über das Grundgesetz nicht abgesichert ist und so auch kein Gegenstand der Beobachtung von Sicherheitsorganen sein darf. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, wenn Sie schon kein anderes Thema als innere Sicherheit vorbringen wollen, (Zuruf Abgeordneter Marco Lübke [CDU]) dann legen Sie doch zumindest den Fokus auf die realen Gefahren. Die Bereiche Salafismus und Rechtsextremismus werden präsenter, sie werden blutiger, sie werden tödlicher und verdienen diese Debattenzeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die umfangreiche Große Anfrage der CDU-Fraktion zum Linksextremismus im Land Bremen liefert einige erhellende Aussagen. Erhellend sind dabei weniger die Antworten des Senats als vielmehr das, was der Senat nicht beantwortet beziehungsweise wortreich zu verkleiden versucht. Das Schauspiel beginnt schon mit den vier Absätzen der Senatsvorbemerkung, jeder wird es ja sicherlich gelesen haben. Die Vorbemerkung zur Großen Anfrage über den Linksextremismus enthält die Begriffe „Rechtsextremismus“, „Islamismus“, „Rechtsextremisten“ sogar zweimal, „islamistischen Terrorismus“, „Rechtsterrorismus“, „Rassismus“, „fremdenfeindlich“, „Rechtsruck“ und sogar eine angebliche „israelische Militäroffensive im Gazastreifen“, mit der vermutlich der israelische Verteidigungskrieg gegen die Hamas nach den grauenvollen Gewalttaten vom 7. Oktober 2023 gemeint ist. Die Begriffe „Linksextremisten“ und „Linksterrorismus“ kommen hingegen gar nicht vor. Einzig der Begriff „Linksextremismus“ kommt immerhin einmal vor und liefert den ersten Hinweis darauf, worum es in der Beantwortung der Großen Anfrage gehen soll. Bis zum letzten Wort der Vorbemerkung braucht es, bis man erstmals davon liest. Nachdem man sich schon in der Vorbemerkung so viel Mühe gegeben hat, den Linksextremismus kleinzureden beziehungsweise zu verschweigen, setzt sich das Ganze in den Antworten zu den Fragen fort. Der nicht gewaltorientierte Linksextremismus sei weniger gefährlich als der gewaltorientierte Linksextremismus, erfahren wir da beispielsweise. Ich sage Ihnen: In der Tat, Gewalt ist immer gefährlicher als keine Gewalt. Das beantwortet aber nicht die berechtigte Frage der Kollegen von der CDU, warum ausgerechnet in Bremen, als einer Hochburg des Linksextremismus in Deutschland, der nicht gewaltorientierte Linksextremismus faktisch vom Verfassungsschutz ausgeblendet wird. Das gilt insbesondere deshalb, weil in den anderen Antworten mehrfach darauf hingewiesen wird, dass gewaltorientierter und nicht gewaltorientierter Linksextremismus an verschiedenen Stellen organisatorisch auf Veranstaltungen und Demonstration sowie in linksextremistischen Szenetreffs und Netzwerken zusammenarbeiten. Der Versuch einer Verniedlichung des Linksextremismus wird auch in der Antwort auf Frage 5 gemacht. Es ist die Rede von einem vorgeblich herrschaftsfreien System durch Linksextremisten. Nein, meine Damen und Herren, Linksextremisten zielen nie auf den Wegfall von Herrschaft, Linksextremisten zielen immer auf die eigene totalitäre Herrschaft. (Beifall Bündnis Deutschland) Jede einzelne von Ihnen im Rahmen Ihrer Antworten genannten Organisationen ordnen Sie selbst, lieber Senat, kommunistischen Strömungen wie dem Marxismus, Leninismus, dem Trotzkismus, dem Maoismus oder anderen Strömungen zu. Die Wahrheit lautet nämlich, dass das von Linken gerne verbreitete Märchen von herrschaftsfreiem Sozialismus eine Nebelkerze ist. Jeder Sozialismus strebt nach Gewalt und Herrschaft über den selbstdefinierten Klassenfeind, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Überraschend ist auch die Offenheit auf die Frage 8. Auf die Frage nach Erkenntnissen über linksextremistische Organisationen und Zusammenschlüsse im Umfeld der Bremer Hochschullandschaft antwortet der Senat, ich zitiere: „Dem Senat ist bekannt, dass sich in den letzten Jahren gewaltorientierte linksextremistische Gruppierungen wie die „Interventionistische Linke“ und die „Basisgruppe Antifaschismus“ an der Universität Bremen engagiert haben, so beispielsweise in den letzten Jahren im Rahmen der sogenannten kritischen Orientierungswoche für Studienanfänger:innen. Anlass- und themenbezogen machen die linksextremistischen Gruppierungen auf ihre politischen Aktivitäten aufmerksam.“ Meine Damen und Herren des Senats, wenn Ihnen bekannt ist, was bereits seit Langem offenkundig ist, dass nämlich an Hochschulen ganz unverblümt Linksextremisten agieren und Nachwuchs rekrutieren können, was machen Sie dagegen eigentlich, Herr Bull? Wie können Linksextremisten eine kritische Orientierungswoche ausgerechnet für Studienanfänger mitgestalten und offen und damit öffentlich für ihre verfassungsfeindlichen Ziele werben, wenn doch die Hochschulen, wie Sie sagen, entsprechend sensibilisiert seien und sie sich selbst klar in der Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft sehen? Ihre Worte stehen Taten diametral gegenüber, lieber Senat. (Beifall Bündnis Deutschland) Wo ist denn ihre Verantwortung, liebe SPD, wenn Eltern ihre heranwachsenden Kinder guten Gewissens auf eine staatliche Hochschule schicken und die Studierenden schon in den ersten Tagen von Linksextremisten indoktriniert und in kriminelle Strukturen hereingezogen werden? (Lachen SPD) Nur der Vollständigkeit halber möchte ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Lehre, Lernen und Forschen nicht, wie die Antwort auf dieselbe Frage behauptet, auf demokratischen Prinzipien beruhen. Lehre, Lernen und Forschen wird nicht durch Abstimmungen ermittelt, sondern sind Teile von Wissenschaft, welche sich dadurch auszeichnet, dass ihre Ergebnisse widerlegbar sind. (Beifall Bündnis Deutschland) Wissenschaft weiß also nicht immer, was wahr ist. Wissenschaft weiß aber sehr wohl, was falsch ist. Linksextremismus ist zum Beispiel falsch, meine Damen und Herren, auch dann, wenn Sie ihm mit Ihrer Mehrheit in der Bürgerschaft seine Bühne an unseren Universitäten und anderenorts lassen. Aber auch sonst wissen Sie zu den wirklich wichtigen Fragen erstaunlich wenig und es darf unterstellt werden, dass Sie keine große Anstrengung unternehmen, um Ihr Wissen zu verbessern. Meine Damen und Herren, wenn Linksextremisten politische Gegner angreifen und junge Studenten an Hochschulen für ihre Straftaten anwerben, besteht dringender Handlungsbedarf. Ich möchte Sie daher hiermit ausdrücklich auffordern, dass Sie zukünftig präventiv an unseren Hochschulen über die Gefahr von Linksextremismus aufklären und dass Sie auch zukünftig verhindern, dass Extremisten junge Studierende anwerben. (Beifall Bündnis Deutschland) Herr Bürgermeister Bovenschulte, wenn Sie das erfolgreich tun, bin ich auch sehr zuversichtlich, dass Sie zukünftig auch wieder einen zunehmend klaren Blick auf Ihren linken Koalitionspartner und seine linksradikalen Teilorganisationen gewinnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hintergrund der Anfrage der CDU ist wahrscheinlich die Analyse des Bremer Verfassungsschutzberichts durch Dr. Altenhof, den Leiter des Bremer Bildungsforums der Konrad-Adenauer-Stiftung, aus dem September letzten Jahres. Hierin kam er zum Ergebnis, dass der Senat im Bereich des nicht gewaltorientierten Linksextremismus weniger genau hinschaut als in anderen Bereichen. Ich habe das genauso gelesen wie die Kollegin Schnittker, ich kann eigentlich alles unterschreiben, was sie gesagt hat. Denn es ist tatsächlich schwer verständlich, wieso in anderen Bereichen der nicht gewaltorientierte Bereich mit abgedeckt wird – eben auch mit dem Hinweis des Verfassungsschutzes selbst, dass der nicht gewaltorientierte Bereich auch der Nährboden ist für den gewaltorientierten Bereich und deshalb im Sinne eines Frühwarnsystems natürlich beachtet werden muss – nur beim Linksextremismus nicht, und das auch noch als einziges Bundesland. Das hat, liebe Koalition, wirklich einen faden Beigeschmack. Da sollten Sie sich überlegen, ob Sie damit nicht das Vertrauen in den Rechtsstaat hier etwas untergraben, wenn Sie das so weiterlaufen lassen. Deswegen überlegen Sie doch auch in Ihrem eigenen Sinne, ob das wirklich so eine gute Idee ist. (Beifall FDP) Was ich auch interessant fand, waren gerade die Aussagen von Herrn Janßen. Sie meinten ja, man ist kein Verfassungsfeind, wenn man das Wirtschaftssystem abschaffen möchte. Das sehe ich ein bisschen anders. (Zurufe SPD, DIE LINKE) Es steht im Grundgesetz nicht explizit, dass wir eine soziale Marktwirtschaft sind. Wir haben aber Vertragsfreiheit, wir haben Eigentumsgarantie, wir haben Berufsfreiheit. Man kann schwer die soziale Marktwirtschaft abschaffen, ohne die Privatautonomie abzuschaffen, ohne das Privateigentum abzuschaffen und ohne die Berufsfreiheit abzuschaffen. Deswegen wird es zumindest schwierig, die soziale Markwirtschaft abzuschaffen, ohne einige Grundrechte komplett auszuhöhlen. Deswegen ist es nicht direkt abgesichert, aber mittelbar durch unsere Grundrechte schon. Dazu gibt es auch eine sehr interessante Debatte in der Rechtswissenschaft. Bei der EU ist es ziemlich eindeutig. In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sind die Ziele der Union geregelt. Dort steht: „Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige sozialen Marktwirtschaft, […] hin“. Dort ist es klar geregelt. Man ist vielleicht kein Verfassungsfeind, aber man ist zumindest antieuropäisch, wenn man die soziale Markwirtschaft abschaffen möchte. Das kann man zumindest so festhalten. (Beifall FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Versuch der Erklärung, warum der nicht gewaltorientierte Linksextremismus nicht beachtenswert sei, ist in der Anfrage nicht so richtig drin. Es wird zwar geschrieben: Die ungleich größere Bedrohung geht von den gewaltorientierten Gruppen aus. Ja, das stimmt. Das heißt aber nicht, dass von den nicht gewaltorientierten Gruppen keine Gefahr ausgeht. Und wie gesagt, bei den anderen Phänomenbereichen müsste das dann ja auch gelten. Deswegen passt diese Begründung nicht richtig. Ich denke, klar ist, dass der nicht gewaltorientierte Bereich in Bremen wahrscheinlich ziemlich groß ist. Wenn man nicht genau hinguckt, kann man ihn ja auch nicht erkennen. Das ist wieder die alte Debatte mit Dunkelfeld und Hellfeld. Ich kenne die Gruppen zwar nicht, die Herr Janßen aufgezählt hat, ich kenne aber den Bremer AStA, das reicht mir ehrlich gesagt. Die „Kritische O-Woche“ wurde schon angesprochen. Die O-Woche ist bald wieder, wir haben bald wieder Oktober. Ich bin immer wieder gespannt, wen der AStA dieses Mal einlädt. Letztes Jahr war es die „Interventionistische Linke „und „Ende Gelände“, das sind sogar die gewaltorientierten Gruppen. Über die nicht gewaltorientierten Gruppen brauchen wir da gar nicht zu reden. Ich denke, es ist klar, dass es im Bereich Linksextremismus auch im nicht gewaltorientierten Linksextremismus in Bremen viel zu tun gibt. Falls erforderlich, wären wir auch bereit, den Verfassungsschutz da besser auszustatten. Hier länger im Dunkeln zu tappen, ist schlicht gefährlich. Das sollten wir uns als Demokratie nicht erlauben, auch wenn die weitaus größere Gefahr für die Demokratie, das ist klar, im Moment vom Rechtsextremismus und Islamismus ausgeht. Das stellt niemand infrage. Aber egal, ob Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus – jeder Extremismus ist eine Gefahr für die Demokratie und muss bekämpft werden, auch der nicht gewaltbereite Linksextremismus, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Michael Labetzke. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, liebe Kolleg:innen! Ich setze im Prinzip an, wo ich heute Morgen aufgehört habe, nämlich dass ich manchmal wirklich nur den Kopf schütteln kann. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Ach was!) Ich erkläre Ihnen das auch. Das Bundeskriminalamt sagt – –. (Zurufe – Unruhe) Oh, danke! Zurück zur Sache: Das Bundeskriminalamt schaut sich im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität alle Bereiche an und es setzt ganz bewusst Schwerpunkte. Für alle Praktiker, ich muss es jetzt einmal so sagen, für alle Praktiker ist der Führungsgrundsatz, Einsatzgrundsatz beziehungsweise gilt im Einsatzgeschehen ganz klar: Man kann nicht alle Probleme gleichzeitig gleichermaßen angehen, sondern man ist sogar gehalten Schwerpunkte anzusetzen. Er ist laut diesem Bericht kein Schwerpunkt im Land Bremen! Zu sagen, der Verfassungsschutz wäre blind, ist eine Falschaussage, denn wie soll denn jemand, der blind ist, überhaupt die Fragen beantworten, die sogar sehr umfangreich beantwortet sind, (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, das ist ja das Problem! Das ist logisch!) wofür ich im Übrigen sehr dankbar war! Wie soll denn das gehen? Das ist ja ein Paradoxon, das Sie hier aufstellen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Nein, das ist logisch!) Wir haben in Deutschland einen erstarkten staatsgefährdenden Islamismus und islamistische Terrorakte mit schlimmen Taten alleine in diesem Jahr und Sie wollen über nicht gewaltorientierten Linksextremismus sprechen. Wir haben in drei Bundesländern eine Partei, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, was im Übrigen nicht heißt, dass das in den anderen Bundesländern nicht so ist. Es gibt nur ein einziges Bundesland, in dem die AfD nicht wenigstens als Verdachtsfall eingestuft ist, die eine wirklich erhebliche Gefahr – –. So schlimm, (Zurufe Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP] – Zuruf Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]) wie mein Kollege das schon sagte, so schlimm, dass mittlerweile auch in Niedersachsen vor zwei Tagen ein ganz schlimmer Fall war, wo eine Frau einer Bewegung, die vom CSD kam, auf offener Straße zusammengeschlagen wurde. Und Sie kommen hier mit nicht gewaltorientiertem Linksextremismus an. Ich nenne Ihnen mal ein paar Zahlen. Die meisten politisch motivierten Straftaten im Jahr 2023 wurden im Bund insgesamt im Phänomenbereich PMK Rechts begangen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 23 Prozent auf 28 945 Taten. 1 270 dieser Straftaten waren Gewaltdelikte, eine Steigerung von 8,6 Prozent. 2023 haben die Straftaten gegenüber Geflüchteten erneut zugenommen. Es wurden 2 500 Straftaten gegen Asylbewerber begangen, darunter 321 Gewalttaten – ein Anstieg um 75 Prozent. Fast 90 Prozent dieser politisch motivierten Straftaten gegen Asylbewerber und ihre Unterkünfte wurden im Phänomenbereich PMK Rechts erfasst. Stark angestiegen sind in 2023 die Straftaten im PMK-Bereich ausländische Ideologien, nämlich um 33 Prozent auf über 5 000 Taten und im Bereich religiöse Ideologien sogar um 200 Prozent auf 1 500 Taten. In beiden Bereichen haben auch Gewalttaten deutlich zugenommen. Ich gehe jetzt gar nicht auf Schwurbler, auf Reichsbürger und Selbstverwalter ein und auch nicht auf noch weitere Formen der religiösen Ideologien ––die Schwerpunkte sind im Bund klar gegeben – und Sie wollen mit uns über – und das machen Sie hier auch noch zur Debatte – nicht gewaltorientierten Linksextremismus sprechen. (Abgeordnete Christine Schnittker [CDU]: Ja!) Ehrlich, das ist wirklich der Hit. Gerade als eine Partei – –. Ich hätte mir hier gerne eine Debatte inhaltlicher Natur gewünscht, ich muss aber ehrlich sagen, ich habe selten so einen konstruierten Versuch gesehen, hier wieder auf die Regierungskoalition einzuhauen. So funktioniert das nicht! Wir haben andere Schwerpunkte im Land Bremen, die werden bedient, ganz sicher bedient. (Zurufe CDU – Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]) Das, was Sie hier ansprechen, kann kein Schwerpunkt sein. Ich halte das auch aus taktischer Sicht für falsch, für vollkommen falsch, eine Sache, die erkennbar kein Schwerpunkt ist, zum Schwerpunkt zu machen und hier darauf zu drängen, weil dann verlieren wir nämlich gerade im extremistischen Bereich die Themen, die wirklich die Sicherheit berühren, aus dem Blick. Das ist grundverkehrt! – Danke schön! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Kevin Lenkeit.
Kevin Lenkeit SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Vorbemerkung, das gilt aber wirklich nur für mich: Ich würde mich kritisch hinterfragen, wenn ich mehr Applaus von der Fraktion Bündnis Deutschland als von der eigenen Fraktion bekommen würde. Aber das nur vorweg. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Es gibt hier ja in der Bremischen Bürgerschaft wiederkehrende Debattenpunkte, und ich finde es auch richtig, dass wir heute aufgrund einer Großen Anfrage der CDU-Fraktion über Linksextremismus debattieren. Wir machen das, ich habe nachgeschaut, in jährlicher Regelmäßigkeit. Daher jetzt die Debatte: Wie ernst nimmt der Senat – „Bovenschulte“ haben Sie da vergessen – den nicht gewaltorientierten Linksextremismus im Land Bremen? 31 Fragen, umfangreich beantwortet, und die Erkenntnis, dass hier in Bremen niemand auf dem linken Auge blind ist. Im Gegenteil. Die Detailtiefe der Antworten zeigt deutlich, dass der Verfassungsschutz einen guten Über- und auch Einblick in die Szene hat. Aber natürlich hat auch unser Verfassungsschutz Schwerpunkte, und diese Schwerpunkte heißen Rechtsextremismus und Islamismus. Ich glaube, wir müssen hier ein bisschen mit einer Mär aufräumen. Wir haben ein Landesamt für Verfassungsschutz, und da sitzen nicht mehrere Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist ein kleines Amt, das eine hervorragende Arbeit macht, und wir haben Schwerpunkte definiert, das Landesamt hat Schwerpunkte definiert. Warum hat es das gemacht, warum haben wir einen Schwerpunkt auf gewaltbereitem Islamismus? Das liegt vielleicht, keine Ahnung, unter anderem an den Anschlägen in Mannheim und Solingen, begangen von Islamisten. Warum haben wir einen Schwerpunkt auf Rechtsextremismus? Das liegt vielleicht daran, dass bundesweit in den letzten Tagen und Wochen der CSD durch rechte Schlägertrupps bedroht wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang kurz ansprechen, Sie haben das wahrscheinlich alle schon mitbekommen: Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass der Hassprediger Abbes C. Deutschland verlassen muss. An dieser Stelle einen großen Dank an das Landesamt für Verfassungsschutz. Ich weiß, die waren im Hintergrund eifrig mit dabei, entsprechende Beweise beizufügen, sodass wir hier ein eindeutiges Gerichtsurteil haben, nämlich dass Hass nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Natürlich kann der nicht gewaltbereite Linksextremismus den Nährboden für späteren gewaltbereiten Linksextremismus bilden. Das würde ja auch beim Rechtsextremismus niemand bestreiten. Das gilt es im Blick zu behalten und das tut unser Landesamt für Verfassungsschutz. Ich möchte an dieser Stelle kurz auf KODEX eingehen, die Kollegen Schnittker hat das ja gemacht, und es ist völlig richtig: Es wird auf der Seite nicht explizit von Linksextremismus gesprochen, aber es wird auch nicht von anderen besonderen Extremismusarten gesprochen. Es werden die Schwerpunkte benannt; die, die ich eben auch schon gesagt habe, und dann steht da noch, ich zitiere: „Politischer und religiöser Extremismus stellen unseren demokratischen Staat und unsere freiheitliche und pluralistische Gesellschaft vor große Herausforderungen“, und weiter: „KODEX stärkt daher die Vernetzung aller beteiligten Akteure und die Entwicklung eines ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatzes zur Extremismusprävention.“ Nicht mehr und nicht weniger. Ich habe es zu Beginn gesagt und ich wiederhole mich gern: Es richtig, dass wir über Linksextremismus sprechen, aber natürlich stellt sich zwischen drei Landtagswahlen die Frage, ob die Debatte über die Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch MLDP und DKP wirklich zielführend ist. Der wahre Verfassungsfeind heißt AfD, und diese AfD hat das Potenzial, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bedrohen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Lassen Sie uns daher gemeinsam achtsam bleiben, so, wie es das Landesamt für Verfassungsschutz auch ist, aber lassen Sie uns nicht vergessen, wer die Demokratie in unserem Land ernsthaft bedroht! Ein letzter Gedanke: Ich finde die Frage nach einer Überschneidung der nicht gewaltbereiten linksextremen Szene und der Partei DIE LINKE schwierig. Ich glaube, dass es sich bei solchen Fragen eher um Effekthascherei als um tatsächlichen Wissensdrang handelt. Wir haben in Bremen einen entsprechenden Ausschuss, die Parlamentarische Kontrollkommission, und die CDU-Fraktion ist dort ordentliches Mitglied. Ich finde, dieser Ausschuss bietet den Rahmen, über solche Fragen intern zu debattieren oder sich auch nur berichten zu lassen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die namentliche Nennung einzelner Personen. Da möchte ich Sie bitten, lassen Sie uns das in Zukunft anders machen! Zusammenfassend: Der Senat Bovenschulte nimmt den nicht gewaltbereiten Linksextremismus ernst, genauso, wie er jeden anderen Extremismus ernst nimmt. – Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis nächstes Jahr! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Olaf Bull.
Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist zumindest eine kleine Überraschung, dass wir heute nicht über die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus reden, sondern über nicht gewaltorientierten Linksextremismus. In Zeiten, in denen ein deutlich wahrnehmbarer Rechtsruck in der Gesellschaft erkennbar ist, in denen Akteure der Neuen Rechten ihre Fantasien über Remigration öffentlich diskutieren, in denen unsere Demokratie durch vielfältige Verschwörungsideologien delegitimiert und politische Repräsentanten zunehmend diffamiert werden, und in denen die seit Jahren bestehende große Bedrohung durch islamistische Anschläge in Deutschland mit dem Angriff der Hamas auf Israel nochmals gestiegen ist, wird doch deutlich, dass die akute Bedrohung für die Bevölkerung, die freiheitliche Gesellschaft und den demokratischen Rechtsstaat aktuell weniger vom dogmatischen Linksextremismus ausgeht. Keinesfalls – und das wird aus der Antwort des Senats auch deutlich – lässt sich der Senat nachsagen, dass er diesen Bereich verniedlicht. Aber vor dem Hintergrund, dass Teile der linksextremistischen Szene ihre Ziele gewaltsam verfolgen und ihre politischen Gegner gewaltsam zum Umdenken bewegen wollen und sich somit über den demokratischen Grundkonsens hinwegsetzen und das staatliche Gewaltmonopol missachten, liegt der Fokus des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) bei der Bearbeitung des Linksextremismus natürlich auf dem gewaltorientierten Linksextremismus. Bei der Durchsetzung ihrer politischen Ziele schrecken gewaltorientierte Linksextremisten leider auch in Bremen nicht vor Gewalt gegen Polizei, gegen Rechte und gegen kritische Infrastruktur zurück. Nur drei Beispiele: Der gewalttätige Angriff von etwa 20 Linksextremisten auf ein Polizeifahrzeug im Juli 2024 im Viertel anlässlich des Komplexes Lina E. Diese gewaltsam verlaufende Demonstration ist Beleg für das seit Jahren bestehende hohe Aggressions- und Radikalisierungsniveau der linksextremistischen Szene Bremens. Schon am 6. April 2024 griffen 15 bis 20 vermummte Linksextremisten vier Männer in der Bremer Altstadt an, die dem Rockermilieu angehörten. Dabei wurde einer der Rocker durch Glassplitter verletzt. Drittens: Sabotage kritischer Infrastruktur. In Bremen, Hamburg und Berlin haben in diesem Sommer Linksextremisten drei koordinierte Brandstiftungen an Kabelschächten der Deutschen Bahn begangen. Insbesondere in Bremen, wie Sie wissen, kam es zu massiven Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Bundesweit hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Taten von Linksextremisten insgesamt persönlicher geworden sind und der Einsatz von Gewalt zunehmend sowohl als legitime Form des Protestes gegen den Staat, seine Repräsentanten als auch gegen politisch Andersdenkende angesehen wird. Wenngleich es in Bremen in den vergangenen Jahren einen Rückgang von militanten Aktionen gab, verdeutlichte die gewaltorientierte Szene in der Vergangenheit jedoch nicht nur am Beispiel OHB, dass sie die Gefährdung von Menschenleben bei Brandanschlägen in Kauf nimmt. Folgerichtig ist die Schwerpunktsetzung auf den gewaltorientierten Bereich. Herr Lenkeit hat es angesprochen, es sind ungefähr 70 Beschäftigte im Landesamt. Selbstverständlich muss man sich genau überlegen, wo man die personellen Ressourcen einsetzt. Diese Schwerpunktsetzung führte aber in den letzten Jahren keineswegs dazu, dass die Strukturen des dogmatischen Linksextremismus ignoriert oder die Entwicklung in diesem Bereich verharmlost wurden. Das LfV beobachtet diesen Bereich sehr genau, und Sie können es im Jahresbericht ab Seite 92 auch nochmal nachlesen. Zum Beispiel existiert mit der „Kämpfenden Jugend“ (KJ) in Bremen eine kommunistische Gruppierung, die sich ideologisch am klassischen Marxismus-Leninismus orientiert und sich mit ihren Aktivitäten und einer hohen Gewaltaffinität ihrer Mitglieder Merkmale einer autonomen Gruppierung zuschreiben lassen muss. Die „Kämpfende Jugend“ hat insofern auch eine Scharnierfunktion. Die Mitglieder der KJ haben sich auch an einer „Lenin-Liebknecht-Luxemburg“- Demo in Berlin im Januar 2024 beteiligt, bei der es dann auch massive tätliche Angriffe auf Polizisten gab. Auch im Blick hat der Verfassungsschutz die revolutionär-marxistische Organisation „Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD“. Sie ist aufgefallen mit Aktionstagen in Bremen und Bremerhaven unter dem Slogan „Machen wir Schluss mit dem Krieg gegen das Proletariat“. Zu guter Letzt im Fokus, Herr Timke hat es angesprochen: die „Kritische Orientierungswoche“ an der Uni. Sie verlangen Taten? Wir haben vor wenigen Wochen mit der Rektorin der Uni, Frau Günther, zusammengesessen, und wir haben uns die „Kritische Orientierungswoche“ vorgenommen. Selbstverständlich sind wir alle gemeinsam der Meinung, dass es für den Allgemeinen Studierendenausschuss kein Mandat für Polizeifeindlichkeit gibt. Solche Veranstaltungen sollten an der Uni auch nicht wieder angeboten werden. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Sehr geehrte Damen und Herren, ungeachtet dieser Ausführungen zum nicht gewaltorientierten Linksextremismus wird selbstverständlich der Fokus auf dem gewaltorientierten Bereich und auf der Verhinderung terroristischer Anschläge bleiben. Frau Schnittker, von einem Nasenring kann nicht die Rede sein. Den müssen Sie im Senat sehr lange suchen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/345, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Klassenstärken an allgemeinbildenden Schulen des Landes Bremen Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland vom 6. Februar 2024 (Drucksache 21/269) Dazu Mitteilung des Senats vom 2. April 2024 (Drucksache 21/354) Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten könnten. Die Aussprache ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/354, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland Kenntnis. Liebe Abgeordnete, bevor ich Sie in den Feierabend entlasse, möchte ich Sie noch auf ein Jubiläum hinweisen, denn der Mittwoch der Septembersitzung im Jahr 2004 war ein besonderer Tag. Ich vermute, selbst die Wenigen von uns, die damals schon dabei waren, können spontan nicht sagen, warum. Ich will es Ihnen gern verraten. Es war die erste Sitzung der Bremischen Bürgerschaft, die live im Fernsehen übertragen wurde. Seit zwei Jahrzehnten sind unsere Sitzungen nun bei „Radio Weser.TV“ zu sehen. Dank dieser Kooperation stellen wir erfolgreich her, was für unser Parlament, für jedes Parlament essenziell ist: Öffentlichkeit über diesen Plenarsaal hinaus. Wir bieten den Menschen an, in Gänze zu verfolgen, was wir hier in diesem Haus debattieren und entscheiden, auch wenn sie nicht vor Ort sein können oder wollen. Dieses Jubiläum soll uns auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass ein Parlament von Öffentlichkeit lebt und für die Öffentlichkeit da ist. Wir debattieren hier nicht unter uns, sondern für alle Menschen in diesem Bundesland und die uns darüber hinaus auf diesem Weg und inzwischen auch via Stream im Internet verfolgen können. Wir sollten uns immer vor Augen halten: Wir sind in jeder Sendeminute die ersten Werbeträger:innen der Demokratie. Schließen möchte ich einen Dank an jemanden senden, der uns seit 20 Jahren immer im Blick hat. Direkt dort hinter der Rückwand des Plenarsaals oder während der Coronapandemie auch auf zugigen Fluren in der Stadthalle sitzt seit September 2004 ein und derselbe Bildregisseur von „Radio Weser.TV“ und sorgt dafür, dass wir alle sichtbar sind: Stephan Hänke. – Vielen Dank für Ihre Arbeit in den vergangenen zwei Jahrzehnten! (Beifall) Damit unterbreche ich die Sitzung bis morgen früh 10:00 Uhr. – Vielen Dank! (Unterbrechung der Sitzung um 17:55 Uhr.) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 10:00 Uhr.
Antje Grotheer
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich eine Frauengruppe des Mütterzentrums Osterholz-Tenever. Herzlich willkommen! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 67 auf die Tagesordnung zu nehmen und diesen mit dem Tagesordnungspunkt 66 zu verbinden. Wir treten in die Tagesordnung ein, ich rufe den Tagesordnungspunkt 2, die Fragestunde auf. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 35 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die 22. Frage wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 1: Hisbollah-Indoktrination von Kindern und Jugendlichen in der Al-Mustafa-Gemeinschaft Anfrage der Abgeordneten Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. August 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse über eine islamistische Indoktrination von Bremer Kindern und Jugendlichen hat der Senat aufgrund des vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Bremer Al-Mustafa-Gemeinschaft Abdul-Latif W. und den dort als Prediger tätigen Hassan M. geführten Strafverfahrens einschließlich der mündlichen Verhandlung und Urteilsbegründung? 2. Wie viele Kinder und Jugendliche welchen Alters waren nach Erkenntnis oder Einschätzung des Senats von der Hisbollah-Indoktrination betroffen, insbesondere in der vom Hanseatischen Oberlandesgericht laut Medienberichten festgestellten Pfadfindergruppe mit paramilitärischem Charakter? 3. Inwieweit hat bisher eine gezielte Nachsorge für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern stattgefunden, und welche darüberhinausgehenden Maßnahmen gegen Gefährdungen des Kindeswohls und der öffentlichen Sicherheit hält der Senat für erforderlich?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull.
Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Im Rahmen des Vereinsverbotsverfahrens hat eine Auswertung von digitalen sowie analogen Beweismitteln durch die Polizei Bremen stattgefunden. Der Schwerpunkt der Auswertung war hierbei auf den Kreis der Vorsitzenden der Bremer AlMustafa-Gemeinschaft gerichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Polizei Bremen noch keine Auswerteergebnisse vor, die Aufschluss über die gegebenenfalls seinerzeit von der Hisbollah-Indoktrination betroffenen Kinder und Jugendlichen geben, sodass eine Weiterleitung an zuständige Jugendbehörden und/oder an das Landesamt für Verfassungsschutz derzeit nicht möglich wäre. Die dahingehende Auswertung wird fortgesetzt. In Bezug auf das beim Bundeskriminalamt beziehungsweise dem Generalbundesanwalt geführte Strafverfahren gegen die oben genannten Funktionäre der Al-Mustafa-Gemeinschaft kann durch die Polizei Bremen mitgeteilt werden, dass eine Anfrage bezüglich möglicherweise dort vorliegender Auswerteergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse im Kontext der Fragestellungen aktuell noch andauert. Bei vorliegenden Erkenntnissen wird umgehend nachberichtet. Den für Hilfs- und Unterstützungsangebote zuständigen Bremer Behörden sind bislang keine Fälle im Zu-ammenhang mit den Maßnahmen gegen die AlMustafa Gemeinschaft bekannt. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Staatsrat, darf ich davon ausgehen, dass wir, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen, in den entsprechenden Gremien darüber informiert werden?
Olaf Bull
Auf jeden Fall können Sie davon ausgehen. Ich habe mir gestern noch mal den Bericht bei „buten un binnen“, auf den Sie Bezug genommen haben, angeguckt mit den marschierenden Kindern, und parallel hatte ich Tagesthemen an und sah die Bilder aus dem Libanon, und da fragt man sich ja: Wo endet das? Das kann auf keinen Fall damit getan sein, dass wir hier nur ein Vereinsverbot durchziehen und gegen den Vorsitzenden ermitteln, der mittlerweile inhaftiert ist, sondern wir müssen unbedingt unsere Erkenntnisse über die Kinder austauschen, und wenn es da Unsicherheiten in der Übermittlung dieser Daten gibt, dann müssen die unbedingt behoben werden. So werden wir in der Koalition jetzt diskutieren, ob wir das Verfassungsschutzamt in die Lage versetzen, auch bei Kindern, was bislang ab vierzehn erst möglich ist, Daten auszutauschen, damit das Jugendamt und auch die Bildungsbehörde Maßnahmen zum Schutz dieser Kinder einleiten können. (Beifall SPD, Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 2: Wie sicher ist „itslearning“? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. August 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Wie werden die Passwörter der Plattform „itslearning“ für die Schüler:innen im Land Bremen erstellt, und welche Vorgaben gibt es gegebenenfalls vonseiten der Bildungsbehörde oder der Schulen dafür? 2. Aus welchen Gründen ist die Funktion „Passwort zurücksetzen“ für Bremer Schüler:innen nicht wie bei anderen Plattformlizenzen verfügbar, um eigenständig ein neues Passwort zu wählen? 3. Sind dem Senat Fälle bekannt, und wenn ja wie viele, bei denen Passwörter geknackt wurden und „itslearning“ durch Dritte missbräuchlich genutzt wurde?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Torsten Klieme.
Torsten Klieme
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Senatorin für Kinder und Bildung betreibt im Rahmen des Service- und Betriebskonzeptes der pädagogischen IT-Infrastruktur der Schulen der Stadtgemeinde Bremen (SuBITI) ein zentrales Identitätsmanagement. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Hierbei erhalten alle Lehrenden und Lernenden automatisch ein ihrer Schule zugeordnetes SuBITI-Konto (Kombination aus Benutzername und Passwort). Die hierfür erforderlichen Daten (Name, Schulzugehörigkeit) werden von den Schulen in der einheitlichen Schulverwaltungssoftware der Senatorin für Kinder und Bildung, dem sogenannten Schülerverzeichnis, gepflegt und automatisch in einen zentralen Verzeichnisdienst übertragen. Der Verzeichnisdienst gewährt den Anwender:innen anschließend Zugriff auf das WLAN und die PCs der Schule sowie die zentralen Dienste im Bildungsnetz, wie zum Beispiel „itslearning“. Die Initialpasswörter der Schüler:innen werden durch die Lehrkräfte gesetzt und bekanntgegeben. Diese müssen dann bei der ersten Anmeldung durch ein persönliches Passwort ersetzt werden. Passwortänderungen sind jederzeit durch einen Selfservice möglich. Passwortrücksetzungen können bei Bedarf von Lehrkräften durchgeführt werden. Somit müssen sich sowohl die Schüler:innen als auch die Lehrkräfte nur ein Passwort merken und können damit alle angebotenen Dienste nutzen. Warum ein sicheres Passwort wichtig ist und wie man ein solches erstellt, ist bereits in der Grundschule ein Thema im Unterricht. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat hierzu Lehrkräftefortbildungen und Unterrichtsmaterialien im Portfolio. Zu Frage 2: Die Funktion würde sich nicht auf den zentralen Verzeichnisdienst auswirken und ist deshalb schon technisch nicht möglich. Wenn die Passwörter nicht zentral geändert werden, würden sich die Lernenden aus einzelnen Diensten quasi selbst aussperren. Die Schüler:innen müssen deshalb entweder den Passwortänderungsdialog der Windows-Anmeldung am Schul-PC oder den Passwort Self-Service nutzen. Des Weiteren hat jede Lehrkraft die Möglichkeit, Passwörter von Lernenden zurückzusetzen. Dies ist in den Schulen bekannt und wird auch so gehandhabt. Zu Frage 3: Der Senatorin für Kinder und Bildung sind keine Fälle von geknackten Passwörtern bekannt. Jedoch werden gelegentlich Passwörter erraten oder ausgespäht. Durch das zentrale Account-Management können solche Missbrauchsfälle, so sie denn vorkommen, allerdings schnell und effektiv unterbunden werden, da sich ein Passwortwechsel sofort auf alle Dienste auswirkt und der Verursacher damit wirksam ausgesperrt wird, was den Missbrauch augenblicklich beendet. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben jetzt zu Frage 1 ausgeführt, dass das Passwort nach einer zentralen Zuteilung von den Schüler:innen selbstständig geändert wird. Wie wird das gemacht, wann wird das gemacht, und wie läuft das vor allem bei den Grundschüler:innen ab, die ja relativ früh ihr Gerät erhalten? Wie ändern die dann, wenn sie vielleicht noch nicht mal schreiben und lesen können, ihr Passwort, und in welchem Verhältnis steht das zu der Erklärung darüber, wie eigentlich sichere Passwörter funktionieren?
Torsten Klieme
Gerade in den Grundschulen läuft es beim ersten Mal so und auch beim Wechsel von 4 nach 5 in den weiterführenden Schulen, dass das regelmäßig im Unterricht gemacht wird. Die Lehrerin verteilt die iPads, ich verkürze jetzt mal ein bisschen, die Schülerinnen und Schüler kriegen erklärt, wie man es anschaltet, wie es losgeht. Dann haben alle dieses erst mal gesetzte Passwort, und dann wird gemeinsam mit der Klasse praktisch methodisch der Weg durchgegangen, wie man sich ein eigenes Passwort setzt. Das wird dann mit allen gemacht, und die Lehrerin sieht es und kann dann nachvollziehen, dass jedes Kind sich ein Passwort gesetzt hat und damit auch arbeiten kann. Die nachfolgenden Änderungen, die ich beschrieben habe, wenn ein Passwort geändert werden muss, laufen nach demselben Prinzip, also immer über den Selfservice, den wir dafür eingerichtet haben, und ganz regelmäßig spielen die Lehrkräfte da eine Rolle. Wir sehen es ganz selten, dass Schülerinnen oder Schüler diesen Service eigenständig nutzen. Das gibt es vielleicht bei älteren Schülern, im Grundschulbereich ist es eigentlich immer so, dass die Schüler:innen oder die Eltern auf die Lehrer:innen zukommen und sagen: „Ich habe mein Passwort vergessen“, oder „Es hat sich irgendwas verändert“ oder „Ich habe den Eindruck, dass jemand irgendeinen Dienst genutzt hat“, und dann wird gemeinsam mit der Lehrerin das Passwort zurückgesetzt und ein neues vergeben.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben ja jetzt schon Bezug genommen auf den Selfservice. Da würde ich gern noch einmal nachfragen: Dieser Selfservice ist also prinzipiell selbstständig auch vom iPad verfügbar, ohne den Kontakt zur Lehrkraft? Weil ich mit verschiedenen Eltern gesprochen habe, die nicht wussten, dass es diese Möglichkeit gibt und die auch in Fällen, wo eine andere Schülerin das Passwort erspäht oder erraten hatte, nicht selbstständig in der Lage waren, das Passwort zu korrigieren.
Torsten Klieme
So haben es mir die Spezialisten aufgeschrieben, so steht es in der Antwort drin, und ich bin sicher, dass die IT-Leute das auch genauso gemeint haben, wie sie es da dargestellt haben. Ja, das ist möglich, auch, wenn es vielleicht nicht an jeder Stelle bekannt ist, weil – so habe ich es ja dargestellt – man ja sieht, dass das praktisch in der Regel ein bisschen anders funktioniert. Es ist möglich, das zu nutzen, aber in der Praxis ist es in aller Regel so, dass Schülerinnen und Schüler sich dann bei ihrer Klassenlehrkraft, gerade im Grundschulbereich, melden und sagen: „Ich habe da ein Problem, es muss was geändert werden“, und dann macht man das gemeinsam.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Stimmen Sie mir zu, dass es sinnvoll wäre, Informationen über Passwortsicherheit und die Möglichkeiten, das Passwort zu ändern, gerade im Grundschulbereich, auch an die Eltern weiterzugeben?
Torsten Klieme
Stimme ich jederzeit zu. Es ist immer gut, wenn die Eltern ganz genau informiert sind über die Möglichkeiten, die ihr Kind im Umgang mit dem iPad hat und auch die Möglichkeit kennen, unter Umständen selber so einen Service zu nutzen, um ein Passwort zu verändern. Auf jeden Fall.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Da Sie mir zugestimmt haben: Würden Sie das auch noch mal an die Schulen weitergeben, dass diese Informationen auch wirklich bei den Eltern ankommen?
Torsten Klieme
Das würden wir auf jeden Fall gern noch mal machen. Ich hatte ja erwähnt, dass es dazu auch Materialien gibt, anhand derer man den Weg nachvollziehen kann, und wir würden noch mal über die Schulaufsichten an die Grundschulen herantreten, dass sichergestellt wird, gerade bei neu gebildeten Klassen und bei neuen Schülerinnen und Schülern, dass die Eltern über diese Möglichkeit auch informiert sind.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 3: Krisenkonzepte für Pflegeeinrichtungen in Katastrophenfällen Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 15. August 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin!
Ute Reimers-Bruns SPD
Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse und Übersichten hat der Senat darüber, welche Pflegeeinrichtungen im Land Bremen nach § 113 Sozialgesetzbuch XI ein Krisenkonzept für den Katastrophenfall erstellt haben? 2. Gab es für die Erstellung eines Krisenkonzepts für Pflegeeinrichtungen Vorgaben, Empfehlungen und/oder Unterstützung durch den Senat oder Bundesbehörden? 3. Inwieweit werden bei der Erstellung und Überprüfung von Krisenkonzepten für Pflegeeinrichtungen die verschiedenen an der Gefahrenabwehr beteiligten und insbesondere die für die Betreuung und Unterbringung von Betroffenen zuständigen Stellen und Akteure eingebunden?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich besteht für die Pflegeeinrichtungen nach den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und - darstellung die Verpflichtung zur Erstellung eines Krisenkonzepts. Dieses soll für den Fall akuter Krisensituationen wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter/Naturkatastrophen oder Pandemien, welche Einfluss auf die Versorgung haben können, in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden der Kommune vorgehalten werden. Im Januar 2023 führte das Sozialressort eine Abfrage bei allen Trägern vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Land Bremen bezüglich des Themenfeldes Notfallkonzepte durch. Hintergrund der Frage war die Gefahrenabwehr in Bezug auf temporäre Strom- beziehungsweise Gasausfälle. Dabei zeigte sich, dass die bisherige Vorbereitung der Träger auf Notfallsituationen unvollständig ist und dringend nachgebessert werden muss. Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden in den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung Verpflichtungen zur Erstellung eines Krisenkonzeptes benannt. Darüber hinaus gibt es von der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege eine Handreichung „Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen und Katastrophen“. Auch das „Berliner Muster-Notfallhandbuch Pflege“ kann als Grundlage genutzt werden. Zu Frage 3: Wie unter Frage 1 benannt, besteht eine verpflichtende Grundlage zur Erstellung des Krisenkonzepts für den Katastrophenfall. Diese wurde als Erkenntnis aus der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 eingeführt. Da seitens der Träger keine Informationen über die Erstellung dieser Krisenkonzepte an die Ressorts herangetragen wurden, hat das Sozialressort wie unter 1. beschrieben eine Abfrage unter den Trägern der Pflegeeinrichtungen im Land durchgeführt. Da die Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz von den Trägern der Pflegeeinrichtungen auch im Anschluss nicht in die Erstellung von Krisenkonzepten eingebunden wurden, entstand auf Referent:innenebene erstmals im Jahr 2023 ein informeller Austausch der drei Ressorts zu diesem Thema, um einen Arbeitsfortschritt zu erreichen. Dieser Austausch wird künftig institutionalisiert und erhält damit ein feststehendes Format. – So weit die Antwort des Senats.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ute Reimers-Bruns SPD
Durch die Beantwortung ist deutlich geworden, dass Nachholbedarf besteht, und das haben Sie auch angekündigt. Gibt es denn jetzt schon einen Termin oder gab es schon Termine, an denen die drei eingebundenen Ressorts miteinander auf Referent:innenebene oder weiter darüber hinaus Gespräche geführt haben, untereinander und auch mit den betroffenen Einrichtungen?
Claudia Bernhard
Wie gesagt, wir wollen das auf jeden Fall institutionalisieren, weil diese drei Ressorts wirklich federführend eingebunden werden müssen. Wir hatten Anfang September einen ersten Termin und werden das jetzt noch mal konkretisieren und entsprechend hinterlegen. Das wird auch in der Deputation noch mal vorgestellt. Aber ich denke, angesichts der Weltlage, jetzt mal in Anführungsstrichen – Stichwort Hochwasser und Co –, müssen wir das dringend institutionalisieren. Es gibt ja Handreichungen, die werden auch eine Grundlage darstellen. Letztendlich ist es so, dass wir für Bremen adäquate Krisenkonzepte brauchen. Da wird es jetzt einen festen Arbeitsturnus geben.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe Auszubildender der Berufsbildenden Schule für Metalltechnik in Bremen-Oslebshausen bei uns begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Anfrage 4: Vernetzung der ambulanten Pflege im Katastrophenfall Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Kevin Lenkeit, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 15. August 2024 Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort!
Ute Reimers-Bruns SPD
Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern wird in Bremen die Empfehlung an Träger ambulanter Pflegedienste durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege (BAGFW), in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden der Kommune, ein Krisenkonzept vorzuhalten, umgesetzt? 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über regelmäßige Kommunikation und/oder Vernetzung zwischen ambulanten Pflegediensten und an der Gefahrenabwehr beteiligten und für Transport, Betreuung und Unterbringung von Betroffenen zuständigen Stellen und Akteuren? 3. Welche Maßnahmen wurden infolge der Katastrophenschutz-Vollübung „Weserdüne“ im Jahr 2023 hinsichtlich der Verbesserung des Transports von Pflegebedürftigen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen eingeleitet?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat liegen hierzu aktuell noch keine flächendeckenden Informationen vor. Es gibt Austauschformate mit einzelnen Pflegediensten, unter anderem dem Arbeiter-Samariter-Bund Bremen und dem Deutschen Roten Kreuz auf Referent:innenebene der Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Hierbei geht es insbesondere um die Klärung von verbindlichen Ansprechpersonen beziehungsweise zuständigen Institutionen im Katastrophenfall, um Krisenkonzepte zu erstellen und zu veröffentlichen. Im Zuge der Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG) soll darauf hingewirkt werden, dass die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsträger, die Pflegekassen und der örtliche Sozialhilfeträger im Katastrophenfall eine Mitwirkungspflicht zum Beispiel auch im Hinblick auf eine notwendige Bereitstellung von Daten haben. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können. Zu Frage 2: Um eine regelmäßige Kommunikation und ressortübergreifende Vernetzung herzustellen, hat sich auf Arbeitsebene eine Gruppe mit Referent:innen der Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zum Austausch herausgebildet. Anlass des Zusammenschlusses waren Anfragen von ambulanten Pflegediensten zum Umgang bei Krisen- und Notfällen, beispielhaft wurde die Situation im Zuge eines Stromausfalls aufgeführt. Der Fokus lag dabei auf den Themen „Notunterkünfte“, „Transport von Patienten der außerklinischen Intensivpflege“, „Nottankstellen für Pflegedienste“ und „konkrete Ansprechpersonen bei Notfällen in Verbindung älterer, immobiler Menschen in der Häuslichkeit“. Zu Frage 3: Die Organisation und der Transport von Pflegebedürftigen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen waren keine ausdrücklichen Übungsbestandteile der Katstrophenschutz-Vollübung „Weserdüne“. Die Rettung von Menschen mit Behinderungen und hierbei bestehende besondere technische und/oder taktische Anforderungen sind Gegenstand der Fortbildung der Feuerwehr Bremen. – So weit die Antwort des Senats! Frau Kollegin, haben Sie eine
Ute Reimers-Bruns SPD
Stimmen Sie mir zu, dass die Rettung von Menschen mit Behinderungen in den Fortbildungen besondere Aufmerksamkeit braucht, da der Abschlussbericht zur KatastrophenschutzVollübung „Weserdüne 2023“ festgestellt hat, dass es den Einsatzkräften an Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen fehlte?
Claudia Bernhard
Ja, dem stimme ich absolut zu. Wie Sie wissen, haben wir ja jetzt durch die Neustrukturierung von Pflege im Zusammenhang mit Gesundheit das jetzt noch mal in dieser Dreierkombination neu aufgelegt. Die Erfahrungen machen deutlich, wie dringend notwendig das ist, weil gerade diese Menschen erstens mal die Vorkenntnisse und sie selbstverständlich Konzepte und Ansprechpersonen brauchen, sonst funktioniert das nämlich, wenn Feuer auf dem Dach ist, einfach nicht, so nenne ich das jetzt mal. Ich glaube, wir müssen uns damit sehr viel intensiver beschäftigen. Katastrophe nach Definition ist dann noch mal was anderes als Krise, aber es hilft ja alles nichts, wir müssen hier letztendlich Auffangmöglichkeiten schaffen, sonst kriegen wir das nicht hin, und das hatte ich ja schon bei der anderen Frage – –. Das wird in diesem Gesamtkonzept eine maßgebliche Rolle spielen.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Senatorin, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert. – Bitte sehr, Frau Kollegin!
Sigrid Grönert CDU
Vielleicht können Sie sich erinnern, Frau Senatorin, dass ich vor zwei Jahren hier eine Frage hatte zum Thema Menschen, die zu Hause beatmet werden, aber die keinen Kontakt zu einem Pflegedienst haben. Damals wurde mir geantwortet, dass man, um diesen Menschen zeitnah helfen zu können, wenn es einen Katastrophenfall gibt, einen großflächigen Stromausfall über längere Zeit, eine Datenlage schaffen müsse. Das ist jetzt zweieinhalb Jahre her. Haben Sie inzwischen diese Datenlage geschaffen, um auch diesen Menschen dann im Notfall helfen zu können, damit sie an einen Ort evakuiert werden können, an dem es Strom und solche Sachen gibt?
Claudia Bernhard
Wie gesagt, durch die Umstrukturierung hat sich das ja so ergeben, dass wir jetzt ab September für genau diesen Bereich zuständig sind. Ich habe vorhin gesagt, wir brauchen dringend im Vorhinein eine Datenlage, die insbesondere solche Personen einschließt. Deswegen wird das vermutlich, aus meiner Sicht, jetzt erst in Zukunft erfolgen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine ausreichende Datenlage haben. Ich nehme auch an, dass sich in den letzten zwei Jahren auch einiges noch mal verändert hat. Insofern wird das auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung mit ambulanten Pflegediensten ein wichtiger Punkt sein.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sigrid Grönert CDU
Stimmen Sie mit mir darin überein, Frau Senatorin, dass man leider ja nicht weiß, wann ein solcher Fall eintritt und dass zweieinhalb Jahre viel zu lang sind? Wahrscheinlich wird es jetzt noch mal so lange dauern.
Claudia Bernhard
Nein, davon gehe ich nicht aus.
Sahhanim Görgü-Philipp
Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Anfrage 5: Weiterführung der psychosozialen Beratungsstelle im Freiwilligendienst Anfrage der Abgeordneten Katharina Kähler, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 15. August 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin!
Katharina Kähler SPD
Wir fragen den Senat: 1. Zu wann wird die psychosoziale Beratungs- und Koordinierungsstelle im Rahmen der Freiwilligendienste ihr Angebot aufnehmen, und wo und wie wird sie erreichbar sein? 2. Was sind die Zielgruppen der Beratungsstelle, und mit welchen Themen und Anliegen können sich die Betroffenen an die Beratungsstelle wenden? 3. Inwiefern erfolgt eine Zusammenarbeit oder ein Austausch zwischen den Beratern und zwischen der Beratungsstelle und den Trägern der Freiwilligendienste beziehungsweise den Einsatzstellen, um den Zielgruppen ihr Angebot bekannt zu machen?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Claudia Schilling.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste Bremen hat ihre Arbeit zum 1. September 2024 aufgenommen und befindet sich aktuell in der Aufbauphase. Das Angebot ist räumlich an den Sozialen Friedensdienst Bremen angebunden und wird zukünftig per Telefon, E-Mail sowie für persönliche Beratungsgespräche erreichbar sein. Zu Frage 2: Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste richtet sich an alle Freiwilligendienstleistenden im Land Bremen sowie an die Fachkräfte im Arbeitsfeld. Die Aufgabenschwerpunkte sind die Koordination von übergreifenden Aufgaben sowie die Beratung bei sozialen Fragen und bei psychischen Herausforderungen. Die Koordination und Vernetzung übergreifender Aufgaben erfolgt insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Multiplikatoren wie der Jugendberufsagentur, Schulen und weiteren sozialen Institutionen durch trägerübergreifende Öffentlichkeitsarbeit in Form von Besuchen in Schulklassen, durch Teilnahmen an Messen und durch die Umsetzung konkreter Kampagnen. Außerdem wird die Vernetzung aller sechzehn im Land Bremen tätigen Träger der Freiwilligendienste untereinander gefördert. Das Beratungsangebot erfolgt mit dem Ziel, die Freiwilligendienste weiter zu öffnen und es allen jungen Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation zu ermöglichen, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Freiwilligendienstleistende, Einsatzstellen und Träger und bietet die Möglichkeit, sich zu Sozialleistungen beraten zu lassen. Ziel ist es, einen Freiwilligendienst auch jungen Menschen mit knappen finanziellen Ressourcen zu ermöglichen. Zur weiteren Unterstützung werden Handreichungen und Informationsmaterialien erarbeitet und bereitgestellt. Das psychosoziale Beratungsangebot richtet sich ebenfalls sowohl an die Freiwilligendienstleistenden als auch an die Einsatzstellen und Träger und ermöglicht eine Unterstützung bei psychischen Herausforderungen. Das Angebot bietet Hilfestellung in Klärungsprozessen und eine Verweisberatung. In psychischen Krisen werden die Freiwilligen nach einem Erstkontakt an geeignete Stellen weitervermittelt. Zu Frage 3: Die Zusammenarbeit mit den Trägern und die Vernetzung der Akteure untereinander erfolgt in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste. Darüber hinaus erstellt die Koordinierungsstelle Handreichungen und Werbematerialien, um auf das Angebot aufmerksam zu machen. Eine persönliche Vorstellung der Mitarbeitenden zur Bekanntmachung des Angebotes erfolgt in den Begleitseminaren, die alle Freiwilligendienstleistenden durchlaufen. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Katharina Kähler SPD
Wir freuen uns sehr, dass dieses Beratungsangebot jetzt an den Start geht. Kann der Senat ungefähre Angaben zu den geplanten Erreichbarkeiten des Beratungsangebots hinsichtlich zur Verfügung stehenden Beratungsstunden und Beratungstagen sowie zum genauen Startzeitpunkt machen?
Dr. Claudia Schilling
Ja, ich hatte gesagt, dass der Start zum 1. September erfolgt ist, und das betrifft sowohl die Koordinierungs- als auch die Beratungsstelle. Das heißt, das Beratungsangebot ist zu diesem Zeitpunkt gestartet. Es ist im Moment ausgestattet mit einem Wochenvolumen von 22 Stunden, und es ist geplant, es montags, mittwochs und freitags anzubieten und auch nach Vereinbarung. Dieses Stundenkontingent betrifft aber alle Bereiche, die ich vorhin genannt habe. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Nachfrage in den Freiwilligendiensten sehr stark schwankt, aber das Angebot soll so konzipiert sein, dass der Erstkontakt auch zeitnah erfolgen kann. Frau Kollegin, haben Sie eine
Sahhanim Görgü-Philipp
weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Katharina Kähler SPD
Die Verweisberatung bei tiefergehenden psychosozialen Problemlagen – können Sie da einmal sagen, welche Stellen der Senat meint in seiner Antwort im Falle tiefergehender Problemstellungen, die in der Beratungsstelle nicht so tiefgehend behandelt werden können?
Dr. Claudia Schilling
Es gibt eine Erstberatung, und dann stellt man vielleicht fest, es gibt tieferliegende Probleme. Es gab zu Coronazeiten die Anweisung „Orientierungshilfe im Umgang mit psychischen Krisen im Freiwilligendienst“, die enthält eine Auflistung der gesamten Hilfestationen, und es ist geplant, an diese Stationen dann zu beraten. Aber die Handreichung soll, wenn jetzt das Beratungsangebot angelaufen ist, auch noch mal weiterentwickelt und überprüft werden.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 6: Ausländischen Ärzt:innen Approbation erteilen Anfrage der Abgeordneten Ute Reimers-Bruns, Basem Khan, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 15. August 2024 Bitte Frau Kollegin, Sie haben das Wort!
Ute Reimers-Bruns SPD
Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele geflüchtete Ärzt:innen im Land Bremen einen Antrag auf Approbation beziehungsweise Anerkennung der ausländischen Approbation gestellt haben, um in Deutschland praktizieren zu dürfen, und welche sind dabei die häufigsten drei Herkunftsländer? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Bearbeitungs- und Bewilligungsstand der gestellten Anträge? 3. Wie bewertet der Senat den Bedarf, diesen Fachkräften als Ärzt:innen im Land Bremen eine Arbeit beziehungsweise Anstellung zu ermöglichen?
Sahhanim Görgü-Philipp
Diese Anfrage wird durch Senatorin Claudia Bernhard beantwortet.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat prüft im Rahmen des Anerkennungsverfahrens lediglich die berufliche Formalqualifikation. Der aufenthaltsrechtliche Status der Antragstellenden sowie deren Aufenthaltstitel werden hierbei nicht erfasst, sodass hierzu keine Auskunft erteilt werden kann. Die Herkunftsstaaten der Antragsteller:innen sind breit gestreut und vielfältig. Die meisten Antragsteller:innen im Bereich der Heilberufe kommen aus Syrien. Hier liegen aktuell zehn Anträge vor. Je vier Antragsteller:innen kommen aus Belarus und Ägypten. Von Antragsteller:innen, die aus der Ukraine kommen, liegen drei Anträge vor. Insgesamt kann der Senat feststellen, dass in den vergangenen Jahren deutlich mehr Anträge aus Drittstaaten als aus EU-Staaten eingingen. Zu Frage 2: Grundsätzlich bearbeitet der Senat vollständig eingehende Anträge unmittelbar. Die Bescheidung der Anträge durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz verzögert sich nur, wenn nicht alle zur Bearbeitung benötigten Dokumente vorgelegt und zunächst nachgefordert werden müssen. Um in Bremen insgesamt eine Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens zu gewährleisten, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz beispielsweise Ende 2023 alle Antragsformulare modernisiert und als online ausfüllbar auf die Homepage der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Bescheidung der Anerkennungsverfahren stets während des Bestehens einer Berufserlaubnis, die eine maximale Gültigkeit von zwei Jahren hat, erfolgt, sodass die Ärztinnen und Ärzte dem Arbeitsmarkt zügig zur Verfügung stehen und direkt nach dem Auslaufen der Berufserlaubnis weiterarbeiten können. Zu Frage 3: Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels im Gesundheitssystem sieht es der Senat als unerlässlich an, alle formal qualifizierten Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen möglichst kurzfristig dem bremischen Arbeitsmarkt zuzuführen. Das in Frage 2 beschriebene Instrument der Berufserlaubnis, wonach Ärzt:innen bereits nach Bestehen der Fachsprachenprüfung als Assistenzärzt:innen in der Praxis eingesetzt werden dürfen, hält der Senat für sehr wichtig. Darüber hinaus wird es weiterer Anpassungen im Anerkennungsverfahren der Heilberufe auf gesetzlicher Ebene bedürfen. Dieser Tatsache ist sich der Senat bewusst und initiiert aus diesem Grund eine Vielzahl von Maßnahmen, um benötigte Veränderungen zu unterstützen. Hierzu zählen die konsequente Digitalisierung von Anerkennungsverfahren, die Optimierung und Verschlankung bestehender Prozesse und das Angebot persönlicher Beratungsgespräche. Auf Bundesebene gilt es, sich dafür einzusetzen, dass auch im Bereich der Heilberufe ein Verzicht auf Prüfung der Gleichwertigkeit zugunsten des Ablegens einer Kenntnisprüfung rechtssicher umgesetzt werden kann. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ute Reimers-Bruns SPD
Könnten Sie sich vorstellen, das auch noch mal mit nach Berlin zu geben, die Überprüfung, ob in dem Anerkennungsverfahren es wirklich wichtig ist und vor allen Dingen auch durchsetzbar ist, dass ein polizeiliches Führungszeugnis abgefragt werden muss? Hier in Deutschland, das ist ganz klar, das ist für mich selbstverständlich, das ist auch zum Schutz der möglichen Kolleg:innen oder der Patient:innen, die von den Ärzt:innen dann betreut werden, aber es soll auch in diesem Anerkennungsverfahren ja beigebracht werden ein polizeiliches
Ute Reimers-Bruns SPD
Führungszeugnis. Ich habe die Frage schon gestellt, (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp: Okay!) ich wollte nur sagen, dass ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland auch erforderlich ist. Sind Sie der Meinung, dass man das auch noch mal angehen müsste, weil für Geflüchtete, Kriegsflüchtlinge, wie auch immer, ist es schwierig, ein gutes polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland zu bekommen.
Claudia Bernhard
Dieser Schwierigkeiten sind wir uns sehr bewusst. Ich würde ungern darauf verzichten wollen, aber das ist wirklich eine Problematik, das beizubringen, aber die größte Problematik ist bei uns gerade tatsächlich die Gleichwertigkeitsprüfung. Das ist echt ein enormes Nadelöhr, und da sind wir auch auf Bundesebene sehr hinterher, dass man das gesetzlich ändert, weil ich finde die Kenntnisstandprüfung, also die Kenntnisprüfung deutlich wichtiger und insofern auch praktikabler, aber das ist etwas, was wir auf Bundesebene schon eingebracht haben, damit wir da in irgendeiner Weise vorankommen. Es trifft nämlich alle Bundesländer und insbesondere natürlich auch alle medizinischen Einrichtungen, die dringend dieses Personal einsetzen wollen.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ute Reimers-Bruns SPD
Ist es unisono so, dass alle Bundesländer sich auch dafür einsetzen, dass diese Kenntnisprüfung vorgenommen wird und eben nicht diese Gleichwertigkeitsprüfung? Oder gibt es da Bundesländer, die eine Ausnahme bedeuten?
Claudia Bernhard
Sagen wir mal, der allergrößte Teil unterstützt das. In dem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass wir ja gerade, was die Ärzte und Ärztinnen anbelangt, auch von der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe abhängig sind, die eine Bundeseinrichtung ist und die wir nicht so eben ersetzen können. Deren Veränderung, das müssen wir auch noch mal mit den Kammern, den Ärztekammern vorantreiben, damit wir praktisch hier weiterkommen. Das ist ein echtes Nadelöhr aus verschiedenen Gründen. Deswegen dauert es immer viel zu lange.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Senatorin, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Andre Folkert Minne. – Bitte sehr! Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Senatorin, wird das B2-Sprachniveau und die Fachsprachenprüfung auf C1 verpflichtend eingehalten oder gab es da bisher Ausnahmegenehmigungen? Wäre mir nicht bekannt, dass es
Claudia Bernhard
Ausnahmegenehmigungen gegeben hat.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. Anfrage 7: Wie lange dauern Verfahren auf Heimunterbringung im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. August 2024 Bitte sehr, Herr Kollege!
Ole Humpich FDP
Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern ist es zutreffend, dass die Bearbeitungszeiten von Heimunterbringungsgesuchen im Land Bremen bis zu zwölf Monate betragen, wohingegen in Niedersachsen Beschlüsse bereits nach rund sechs Wochen vorliegen? 2. Was sind nach Kenntnis des Senats die Gründe für die lange Bearbeitungszeit im Land Bremen und welche Maßnahmen sind geplant, um Abhilfe zu schaffen? 3. Welche Konsequenzen haben verzögerte Beschlüsse auf Heimunterbringung nach Kenntnis des Senats für die Betroffenen?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Dr. Claudia Schilling.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen betragen im Amt für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen aktuell im Schnitt vier Monate. Heimunterbringungsgesuche oder -beschlüsse sind unabhängig vom Antragsverfahren auf Hilfe zur Pflege. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Aufnahme in die Pflegeeinrichtung. Das ist grundsätzlich ab Pflegegrad 2 möglich und unabhängig von einem Bescheid zur Kostenübernahme durch den kommunalen Leistungsträger. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim Sozialamt Bremerhaven beträgt aktuell bis zu sechs Monate. Zu Frage 2: Die Prüfung der Anträge ist wegen der oft komplexen Einkommens- und Vermögenssituation der Antragstellenden zeit- und arbeitsintensiv. Ziel der Leistungsträger ist es, Entscheidungen möglichst zeitnah nach Eingang des Antrages zu treffen. Bevollmächtigte Angehörige und gesetzliche Betreuer:innen benötigen in der Regel oftmals mehr Zeit, um die Anträge mit den notwendigen Unterlagen und Nachweisen einzureichen. Außerdem ist bei vielen Leistungsanträgen eine abschließende Bearbeitung aufgrund der Abhängigkeit von der Entscheidung der Pflegekassen über den Pflegegrad nicht möglich. Zudem müssen oftmals komplizierte Vermögensfeststellungen wie Wertgutachten über Immobilien oder Eintragungen von Sicherheitshypotheken erfolgen. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird die Aufnahme in einer stationären Einrichtung durch die antragsstellenden Personen selbst oder ihre bevollmächtigten Angehörigen initiiert. Im Rahmen der Aufnahme prüft die Pflegeeinrichtung mit den Pflegebedürftigen und den Angehörigen oder Bevollmächtigten die Finanzierung des Pflegeplatzes. Ist die Finanzierung nicht gesichert, erfolgt die Antragstellung in den Sozialämtern. – So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
Frau Senatorin, dadurch, dass die Beschlüsse relativ spät kommen, in Niedersachsen bereits nach sechs Wochen, in Bremen nach vier Monaten, haben wir jetzt gehört, entsteht eine finanzielle Lücke für die betroffenen Personen. Wie gehen Sie damit in Zukunft um?
Dr. Claudia Schilling
Erst mal habe ich die Frage gestellt, woher die Zahlen in Niedersachsen kommen, weil das eine kommunale Angelegenheit ist. Ich konnte sie in der Kürze der Zeit nicht verifizieren, kann man sich vielleicht noch mal vornehmen. Zum anderen ist die finanzielle Lücke zunächst einmal bei den Heimen. Das heißt, die Betroffenen werden untergebracht, und die Zahlungen erfolgen dann später, nämlich erst mit der Kostenübernahme.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Ole Humpich FDP
In der Praxis sieht es ein wenig anders aus. Die Pflegeeinrichtungen sind schon darauf erpicht, dass sie die Zahlungen für die jeweiligen Pflegeplätze zeitnah erhalten. Das heißt, es kommt teilweise zu Situationen, dass die Pflegeplätze wieder gekündigt werden. Wie möchten Sie denn damit umgehen?
Dr. Claudia Schilling
Genau deswegen ist unser Anliegen, die Anträge so schnell wie möglich zu bescheiden, aber ich hatte schon angedeutet und kann auch gerne ausführen, wo die Komplexität der Unterlagen oder der Anträge liegt. Es sind ganz viele Fragen abzuprüfen, zum Beispiel die Dauer der Einstufung in einen Pflegegrad, die Dauer beim Amtsgericht zur Bestellung eines Rechtsbetreuers. Teilweise ist es eine erschwerte Kommunikation, das ist eine aufwendige Prüfung von Leistungsvoraussetzungen. Das heißt, es gibt natürlich immer Möglichkeiten, Dinge zu beschleunigen, aber andere hängen an Formalien, die wir nicht in der Hand haben.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung! Anfrage 8: Werden die Nachzahlungen aus dem Länderfinanzausgleich für den Bildungsetat genutzt? Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hauke Hilz, Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. August 2024 Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort!
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern werden die Nachzahlungen aus dem Länderfinanzausgleich für den Bildungsetat genutzt und falls ja, wie viel Geld wird in den Bildungsetat fließen? 2. Wann werden die Nachzahlungen aus dem Länderfinanzausgleich voraussichtlich ausgezahlt werden und inwiefern setzt sich der Senat bereits damit auseinander, in welche Ressorts das Geld fließen wird? 3. Falls ein Anteil der Nachzahlungen aus dem Länderfinanzausgleich in den Bildungsetat fließen wird, welche Projekte werden vorrangig finanziell unterstützt?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird für den Senat durch Bürgermeister Björn Fecker beantwortet.
Björn Fecker
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Im Juni wurden vom Statistischen Bundesamt die Ergebnisse des Zensus 2022 veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Zensusergebnisse steht nun fest, dass die bremische Bevölkerungszahl Mitte 2022 höher war als angenommen. Die bundesweite Einwohnerzahl war hingegen geringer als angenommen. Der Zensus 2022 hat ergeben, dass 13 111 mehr Einwohner:innen im Land Bremen lebten als von der Einwohnerstatistik für 2022 ausgewiesen wurde, während im Bundesdurchschnitt die Bevölkerungszahl geringer war. Im Laufe dieses und des nächsten Jahres werden die Einwohnerzahlen auf dieser neuen Basis für die Jahre ab 2022 fortgeschrieben. Die Ergebnisse des Zensus wirken sich auch auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich aus. Durch die zusätzlichen statistisch erfassten Einwohner:innen hat das Land Bremen höhere Ansprüche bei der Umsatzsteuer einschließlich Finanzkraftausgleich (vormals Länderfinanzausgleich) und den Bundesergänzungszuweisungen als bisher festgestellt wurde. Diese höheren Ansprüche werden auch rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 teilweise ausgeglichen. Für die Folgejahre sollten dann die neuen fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vorliegen. Nachzahlungen für 2022 und 2023 werden in dem Jahr, in dem sie kassenwirksam werden, zunächst zentral im Produktplan 93 „Zentrale Finanzen“ beim Senator für Finanzen vereinnahmt. Betroffen werden im Wesentlichen folgende Haushaltspositionen sein: Landesanteil an der Umsatzsteuer, Finanzkraftausgleich durch die Umsatzsteuer-Umverteilung, Schlüsselzuweisungen und Bundesergänzungszuweisungen. Eine unmittelbare Zweckbindung dieser Einnahmen besteht nicht. Über deren Verwendung und Aufteilung wird senatsseitig zu entscheiden sein, sobald absehbar ist, wann die Nachzahlungen kassenwirksam werden. Die Verwendung wird auch maßgeblich von den dann bestehenden zentralen und dezentralen Haushaltsrisiken abhängig sein. Mögliche finanzielle Belastungen aus der Bundesgesetzgebung werden dann ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Eine unmittelbare Vereinnahmung oder Zufluss der Nachzahlungen in den Produktplan 21 „Kinder und Bildung“ ist nicht vorgesehen. Gegebenenfalls könnten sich aus den Nachzahlungen sowie Effekten des Zensus 2022 für das laufende und die Folgejahre noch Folgewirkungen für unmittelbar beim Produktplan 21 „Kinder und Bildung“ resultierende Maßnahmen ergeben. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Beispielsweise wären da das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz oder das Startchancen-Programm zu nennen, die über Anteile der Länder an der Umsatzsteuer finanziert werden. Die Folgewirkungen hängen maßgeblich vom Zeitpunkt des Eintritts der Kassenwirksamkeit sowie von dem Zeitpunkt ab, wann die Effekte aus dem Zensus Eingang in die Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes finden werden. Sie können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Zu Frage 2: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sieht für die Jahre 2022 und 2023 eine rückwirkende Berücksichtigung der aktuellen Zensusergebnisse vor, wenn die endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs in Kraft tritt. Die aktuellste endgültige Abrechnung liegt für das Jahr 2017 vor. Wann das Bundesfinanzministerium die endgültigen Abrechnungen für die Jahre ab 2022 vorlegt, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Die endgültigen Abrechnungen werden in dem Jahr kassenwirksam, in dem der Bundesrat der entsprechenden Rechtsverordnung zustimmt. Parallel laufen auf Bund-Länder-Ebene auch Gespräche zum weiteren Verfahren und Umgang mit den Nachzahlungen aus den Effekten des Zensus 2022 für die Jahre 2022 und 2023, deren abschließender Ausgang derzeit noch nicht absehbar ist. Gegebenenfalls könnte hierdurch eine frühere Kassenwirksamkeit der Nachzahlungen für 2022 und 2023 erreicht werden. Hier bleibt der weitere Gesprächsverlauf abzuwarten. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Herr Bürgermeister, Sie haben jetzt nichts zu der Höhe gesagt: Können Sie abschätzen, in welcher Höhe die Ausgleichszahlungen zusätzlich durch die veränderten Bevölkerungszahlen jährlich nach Bremen fließen würden?
Björn Fecker
Bisher arbeiten wir auf der Basis von Modellrechnungen, diese Einschränkung muss ich einmal machen, weil in der Tat, Sie haben es, glaube ich, an der Antwort eben gemerkt, sind wir in einem sehr detaillierten Bereich. Wir gehen davon aus, dass es eine Jahreswirkung gibt, die sich bei rund 167 Millionen bewegt. Ich sage diese Zahl immer mit sehr großer Vorsicht, weil verschiedenste Faktoren dazu führen können, dass sie kleiner wird oder eben größer. Bezogen auf die Regelung nach dem Finanzkraftausgleichsgesetz ist es so, dass wir für das Jahr 2022 beziehungsweise die Modellrechnung für das Jahr 2022 davon ausgehen, dass wir von 54,985 Millionen sprechen, und für das Jahr 2023 auf Basis der Modellrechnung liegen wir bei 111,662 Millionen.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Herr Bürgermeister, teilen Sie mit mir die Ansicht, dass natürlich mit dem Bevölkerungswachstum gerade im Bildungsbereich ein enormer auch finanzieller Bedarf entstanden ist – wir sprechen über neue Schulen, neue, zusätzliche Lehrkräfte, steigende Schüler:innenzahlen –, und dass deswegen natürlich in den Bildungsbereich Mittel fließen sollten?
Björn Fecker
Wie gestern bereits in der Debatte zum Sanierungsprogramm von mir auch ausgeführt, ist das einer der Gründe, warum wir höhere Ausgaben haben, weil wir nämlich mehr Menschen haben und damit vermutlich auch mehr Schülerinnen und Schüler. Insofern ist es richtig, dass wir höhere Ausgaben in diesem Bereich haben. Ich hatte allerdings gestern nicht den Eindruck, dass das alle Fraktionen überzeugen würde.
Antje Grotheer
Herr Bürgermeister, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser. – Bitte sehr!
Yvonne Averwerser CDU
Herr Bürgermeister, Sie haben gesagt, Sie sind im Austausch mit dem Bund, wie man mit den Mitteln vielleicht frühzeitiger rechnen kann. Haben Sie einen Wunschtermin, bis wann man sich da einigen könnte? Oder haben Sie einen ungefähren Zeitstrahl, wann dieses Ergebnis vorliegen könnte?
Björn Fecker
Wenn ich jetzt historisch wäre, würde ich sagen, wenn es nach mir geht, sofort. Frau Abgeordnete, die Situation ist so, dass wir uns nicht nur mit dem Bund, sondern auch mit den Ländern einigen müssen, denn wo Länder sind, die mehr Geld kriegen, sind logischerweise auch Länder, die weniger Geld kriegen. Wir befinden uns in einer Lage, in der sehr viele beispielsweise im Haushaltsaufstellungsverfahren fürs kommende Jahr sind oder aber es sogar schon abgeschlossen haben. Insofern sind das sehr interessengeleitete Verhandlungen. Aber natürlich ist die Zielsetzung des Senats und auch meiner Person, möglichst zeitnah, schnell zu Lösungen zu kommen, sowohl, was die Kassenwirksamkeit für das Jahr 2025, also das anstehende Haushaltsaufstellungsverfahren, als auch die dann wahrscheinlich ausstehenden Nachzahlungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 betrifft. Wenn wir das rein gesetzlich machen würden, dann sind wir – –. Ich habe eben gesagt, 2017 ist abgerechnet, dann können Sie sich vorstellen, können wir das Geld irgendwann bekommen, ich glaube, 2029, 2030 ist der Forecast. Das ist in der Lage, in der wir uns befinden, absolut nicht akzeptabel, weil man auch argumentativ sagen muss, die Kosten entstehen uns ja im Hier und Jetzt und sind uns auch schon entstanden. Deswegen arbeiten wir gerade auf der Verhandlungsbasis daran, dass wir möglichst schnell zu einer anderen Lösung kommen. Aber möglichst schnell? – Ich hoffe, dass ich zumindest in diesem Jahr ein entsprechendes Ergebnis habe und im Idealfall würde ich das dann auch positiv bewerten.
Antje Grotheer
Herr Bürgermeister, weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Anfrage 9: Einsatz des Senats für ein AfD-Verbot Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 15. August 2024 Bitte sehr, Frau Kollegin!
Sofia Leonidakis Die Linke
Wir fragen den Senat: 1. Mit welchen konkreten Schritten hat sich der Senator für Inneres auf der Sommer-Innenministerkonferenz (IMK) entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses dafür eingesetzt, eine Materialsammlung zur AfD anzulegen, die einem Antrag auf Parteiverbot zugrunde gelegt werden könnte? 2. Mit welchem Ergebnis hat der Senat die schriftliche Urteilsbegründung des OVG Münster hinsichtlich möglicher Rückschlüsse auf ein Parteiverbotsverfahren ausgewertet, und teilt der Senat in dem Zusammenhang die Auffassung, dass eine verfassungsschutzrechtliche Einstufung keine unmittelbare Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Überprüfung wäre? 3. Was tut der Senat jenseits der IMK, um die Prüfung eines Verbots der AfD und der Jungen Alternativen für Deutschland (JA) voranzubringen, beispielsweise auf Ministerpräsidenten-Ebene (MPK-Ebene) oder durch Aktivitäten eigener Behörden und Ämter?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Olaf Bull.
Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die umfassende und fortlaufende Materialsammlung des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz war bereits Grundlage für die Einstufung der Partei als Verdachtsfall sowie deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „erwiesen extremistische Bestrebung“. Für die Prüfung eines möglichen Parteienverbots kann die mittlerweile fortgeschriebene Materialsammlung als Bewertungsgrundlage herangezogen werden. Zu Frage 2: Das OVG Münster bestätigt in seiner Entscheidung vom 13. Mai 2024 die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zu führen. Grundsätzlich weist das OVG darauf hin, dass eine verfassungsfeindliche Stoßrichtung erst durch eine Vielzahl an entsprechenden Aussagen erkennbar sei. Eine ethnisch-kulturelle Auslegung des Volksbegriffs sei verfassungsfeindlich, wenn diese mit einer politischen Zielsetzung verknüpft werde, die die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage stellt. Das OVG Münster sieht in seiner Entscheidung bei der AfD genügend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, die insbesondere gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Im Hinblick auf eine eventuelle weitere Höherstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ ist jedoch ein strengerer Bewertungsmaßstab als bei der bisherigen Verdachtsfalleinstufung anzulegen. Eine Neubewertung erfolgt vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vorangeschrittenen Radikalisierung fortwährend durch die Verfassungsschutzbehörden, sodass eine Höherstufung erfolgen könnte, sobald die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Eine Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz wäre aber keine Garantie für ein erfolgreiches Verbotsverfahren, da die hierfür zu erfüllenden verfassungsrechtlichen Kriterien anspruchsvoller sind als diejenigen zur Einstufung einer Bestrebung als extremistisch nach dem Verfassungsrecht. Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahren deutet das Urteil des OVG nach Bewertung des Senats an, dass bereits die Beobachtung durch den Verfassungsschutzverbund ein restriktives Instrument sei und die politische Auseinandersetzung sogar wirkungsvoller sein könnte als ein etwaiges Verbotsverfahren. Die Wahl des Mittels läge demnach im Ermessen der zuständigen Stellen. Zu Frage 3: Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft fortwährend, inwiefern sich verfassungsfeindliche Tendenzen im Bremer Landesverband der AfD und in der JA etablieren oder verfestigen und lässt seine Erkenntnisse in die Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz einfließen. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sofia Leonidakis Die Linke
Herr Staatsrat, das OVG Münster hat in seinem Urteil, ich zitiere, festgestellt: „Es liegen konkrete und hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass nach dem politischen Konzept der Klägerin jedenfalls Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll.“ Was gedenkt der Senat angesichts dieser relativ klaren Rechtsprechung zu tun, um dem Bürgerschaftsbeschluss in Zukunft Nachdruck zu verleihen?
Olaf Bull
Frau Abgeordnete, Ihr Drängen nach dem Motto „Handeln, bevor es zu spät ist“, ist ehrenwert, und es entspricht auch der Beschlusslage der Bürgerschaft. Der Senat teilt die Einschätzung der Bürgerschaft, dass die AfD brandgefährlich ist, und der Senat hat auch den Willen und die Bereitschaft, dieses Verfahren zu betreiben. Aber nach dem Urteil aus Münster wirken die Hürden nicht niedriger. Das Problem ist nun, dass man auch im Bundesrat als mögliche Antragstellerin eine Mehrheit braucht. Deswegen sind Innensenator und auch der Präsident des Senats unterwegs gewesen und ziehen Proben in dieser Frage, und der Senat ist der Auffassung, dass, wenn sich keine Mehrheit abzeichnet – und bislang zeichnet sich überhaupt keine Unterstützung ab, auch nicht mal aus Thüringen, wo es jetzt die AfD mit der Sperrminorität gibt und wo ein neues Gutachten im Umlauf ist, das zum Ergebnis hat, dass die AfD sogar noch schlimmer ist als gesichert rechtsextremistisch, selbst von dort, zugegeben, eine Übergangsregierung, womöglich, gibt es keine Signale, dass ein Verbotsantrag unterstützt wird –, da der Senat die Haltung vertritt, dass das eine Art Bevormundung wäre, wenn Bremen jetzt einen Antrag im Bundesrat stellt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Da ist sie jetzt aber enttäuscht!)
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Herr Staatsrat, die Frage der
Sofia Leonidakis Die Linke
Schaffung politischer Mehrheiten lasse ich jetzt mal außen vor, da kennen wir alle die politische Landschaft. Aber zur juristischen Einschätzung würde mich schon interessieren, warum der Senat zu der Einschätzung kommt, dass die Hürden durch das OVG-Münster-Urteil höher liegen.
Olaf Bull
Ich könnte Ihnen jetzt die Randnummern der Entscheidungen nennen, die habe ich leider in meinen Unterlagen dahinten, aber ich glaube, es macht keinen Sinn, dass wir uns jetzt über Randnummern austauschen, aus der Entscheidung. Der Senat hat ja auszugsweise in der Antwort des Senats diese Passagen wiedergegeben.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sofia Leonidakis Die Linke
Die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz tragen ja weiter Material zusammen. Es war im Frühjahr die Rede von einem Gutachten, was zur AfD vorgelegt werden soll. Ist absehbar, wann dieses Gutachten vorliegen wird?
Olaf Bull
Nein, das ist nicht absehbar, und selbst, wenn das Bundesamt zusammengetragen hat, ist die Empfehlung – die wir hörten von dem damaligen Berichterstatter Peter Mueller im letzten Verbotsverfahren in Karlsruhe –, dass dann noch tunlichst eine Gruppe von Verfassungsrechtler:innen diese Sammlung bewerten sollte, weil ein sehr hoher Maßstab beim Verfassungsgericht zu erwarten ist.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sofia Leonidakis Die Linke
Das vereinsrechtliche Verbot der JA, können Sie dazu noch mal einen aktuellen Stand geben?
Olaf Bull
Das BMI hat dazu keinen Antrag gestellt. Das könnte das BMI ja tun, und das BMI tut das nicht, weil sie der Auffassung sind, dass das auch unter dem grundrechtlichen Schutz eines Parteienverbots zu bewerten ist und die JA nicht als Verein verboten werden kann.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sofia Leonidakis Die Linke
Wie bewertet der Senat diese Frage? Diese Beurteilung steht dem Bundesministerium des
Olaf Bull
Innern und für Heimat (BMI) zu und nicht dem Senat in Bremen.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sofia Leonidakis Die Linke
Auch die Landesverfassungsschutzämter haben ja Erkenntnisse zur JA, und es steht dem Senat offen, das in Fachministerkonferenzen wie beispielsweise der IMK zu thematisieren und da Position zu beziehen, oder sehen Sie das anders?
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Olaf Bull
Der Senat setzt sich immer für die Beschlusslagen der Bremischen Bürgerschaft ein.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jan Timke. – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Herr Staatsrat habe ich Sie eben richtig verstanden, dass der Bremer Senat bei der Frage eines möglichen Verbotsverfahrens etwas isoliert dasteht in Bezug auf andere Bundesländer?
Olaf Bull
Nein, er stünde isoliert da, wenn er jetzt im Bundesrat einen Verbotsantrag initiieren würde. Dann stünde er isoliert da, nach Stand der Dinge.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass selbst die Regierung in Thüringen, die Regierung Ramelow ein Verbotsverfahren derzeit nicht unterstützt?
Olaf Bull
So ist mein Kenntnisstand. Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere
Antje Grotheer
Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Mit welcher Begründung unterstützt Herr Ramelow dieses Verfahren nicht? Wissen Sie das? Sie haben ja Gespräche geführt. (Unruhe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [Bündnis 90/Die Grünen]: Fragen Sie doch Herrn Ramelow! – Abgeordneter Jörg Zager [SPD]: Schicken Sie ihm doch eine E-Mail!)
Olaf Bull
Das kann ich Ihnen leider nicht erläutern. Die Gespräche habe ich nicht geführt. Ich weiß auch nicht direkt, ob der Präsident des Senats mit Herrn Ramelow darüber gesprochen hat, aber es ist keine Unterstützung von dort angezeigt.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Wir bedanken uns für die Beantwortung. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Umfassende Barrierefreiheit auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn am Bremer Hauptbahnhof ermöglichen! Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Juli 2024 (Drucksache 21/657) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Özlem Ünsal. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Tim Sültenfuß das Wort. Abgeordneter Tim Sültenfuß (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Letzten Sonntag hat der glorreiche SV Werder in Mainz den ersten von vielen weiteren Auswärtssiegen in der vor uns liegenden Bundesligasaison errungen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Schön, dass das mit dem Applaus geklappt hat, ich war mir nicht sicher. Eigentlich wollte ich auch nach Mainz fahren, um meinen Verein vor Ort zu unterstützen. Leider war das wegen fehlender Barrierefreiheit nicht möglich. Aber der Reihe nach: Bei den meisten Fernzügen der Deutschen Bahn braucht man als Rollstuhlfahrer zum Ein- und Aussteigen Hilfe vom Bahnhofspersonal, weil man vom Bahnsteig in den Zug mehrere Stufen überwinden muss. Dafür gibt es spezielle Hublifte auf den Bahnsteigen, die aber aus versicherungstechnischen Gründen nur vom Bahnhofspersonal und nicht vom Zugpersonal benutzt werden dürfen. Um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen sich mobilitätseingeschränkte Reisende mindestens einen Tag vor der Fahrt bei der sogenannten Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn anmelden. Von dort wird dann geprüft, ob auf der geplanten Verbindung in jedem Zug ein Rollstuhlstellplatz frei ist, ob alle Aufzüge an allen Bahnhöfen funktionieren und ob überall Personal verfügbar ist, um beim Ein- und Ausstieg behilflich zu sein, denn Hilfe des Bahnhofspersonals ist nicht rund um die Uhr verfügbar. Manchmal kann es auch sein, dass man zwar mitten am Tag fahren will, aber trotzdem keine Hilfe bekommt, weil um dieselbe Uhrzeit auch andere Rollstuhlfahrende einen Zug nehmen wollen und das Personal daher bereits ausgelastet ist. An manchen Bahnhöfen in Deutschland machen die Servicemitarbeitenden der Bahn planmäßig sogar schon um 20 oder 21 Uhr Feierabend. Der Servicepoint am Bremer Hauptbahnhof ist immerhin bis 23:45 Uhr besetzt. Das bedeutet aber, dass Hilfen für eine Reise, bei der man zum Beispiel um 23:51 Uhr in Bremen ankommt, von der Mobilitätsservice-Zentrale abgelehnt werden. Tatsächlich kommt man mit der letzten Verbindung des Tages, mit der man aus Berlin noch Bremen erreicht, um 23:51 Uhr, also sage und schreibe sechs Minuten zu spät, in Bremen an. Bevor ich Abgeordneter wurde, musste ich beruflich regelmäßig nach Berlin und durfte dann jedes Mal einen Zug früher nehmen. Viel schlimmer, als wenn man von der Bahn an der Ausübung seines Berufes gehindert oder eingeschränkt wird, ist dann natürlich, wenn man wegen der Arbeitszeiten des Servicepersonals daran gehindert wird, zu Auswärtsspielen von Werder Bremen zu reisen. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Am letzten Sonntag wäre man mit der frühesten Zugverbindung, die man nach dem Spiel noch hätte kriegen können, um 0:52 Uhr mit einem ICE in Bremen angekommen, also außerhalb dieser Öffnungszeiten des Servicepoints. Viele Freundinnen und Freunde von mir sind mit genau diesem Zug gefahren, während ich in Bremen geblieben bin. So was ist richtig bitter, weil gerade mobilitätseingeschränkte Menschen besonders auf die Bahn als Fortbewegungsmittel angewiesen sind. Wir vergessen oft, dass in Deutschland rund 10 Prozent der Menschen eine Behinderung haben. In Bremen sind das genau genommen 63 326 Personen, wie wir durch unsere Große Anfrage erfahren haben, aber die debattieren wir ja später noch. Wir vergessen diese Menschen auch deshalb, weil viele von ihnen in unserem Alltag nicht sichtbar sind. Die Gründe dafür sind fehlende Barrierefreiheit, mangelnde Inklusion und ja, auch Armut. Eine Debatte über die aus meiner Sicht verfassungswidrige Nullrunde beim Bürgergeld erspare ich uns an dieser Stelle aber mal. In Sachen Barrierefreiheit sollte der öffentliche Sektor – und dazu gehört ja nun mal auch die Deutsche Bahn – eine Vorreiterrolle einnehmen. Olaf Scholz hat sich zu meiner großen Freude letztens auf dem Jahresempfang des Behindertenbeauftragten des Bundes dafür ausgesprochen, auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten, (Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) und zugesichert, dass er sich für eine schnellstmögliche Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes einsetzen werde. Ich bin zwar skeptisch, ob das vor der Wahl in einem Jahr noch was wird, aber dass der Bundeskanzler sich in dieser Frage ausnahmsweise mal klar positioniert, finde ich gut. (Beifall DIE LINKE) So eine klare Positionierung ist gerade wichtig in Zeiten, in denen irgendwelche peinlichen Comedians wieder behindertenfeindliche Witze machen und eine faschistische Partei auf dem Vormarsch ist, die Inklusion als Ideologieprojekt bezeichnet und Menschen mit Behinderungen, so wie im Nationalsozialismus, in erster Linie als Belastung sieht. Ich möchte jetzt wirklich nicht die Politik der Bundesregierung auf eine Stufe mit der Menschenfeindlichkeit der AfD stellen, aber auch die Ampel plant gerade im Bundeshaushalt, die Mittel zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung um mehr als 20 Prozent zu kürzen. Wir leben also in schwierigen Zeiten, wir Menschen mit Behinderungen. Wir als LINKE stehen für Inklusion in allen Bereichen der Gesellschaft. Das bedeutet, dass ich als Rollstuhlfahrer, so, wie alle anderen auch, Züge nehmen kann, die später am Abend oder sehr früh am Morgen fahren. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Man muss dazu auch mal sagen, dass dieses Problem in Bremen am Tag keine zehn Züge betrifft. Ich habe, weil ich eben recht viel mit dem Zug unterwegs bin, auch schon öfter mit Mitarbeitenden des Bahnhofspersonals in Bremen gesprochen, und es gibt echt viele Leute, die supermotiviert wären, auch mal eine Stunde länger zu arbeiten, wenn das angemessen vergütet wird. Gleichzeitig schränkt es mobilitätseingeschränkte Reisende aber erheblich in ihrer Teilhabe ein, wie die beiden vorhin genannten Beispiele belegen. Menschen mit Behinderungen erleben in ihrem Alltag immer wieder, dass ihnen Inklusion eben nicht nur wegen tatsächlich vorhandener Barrieren, also zum Beispiel Stufen, verwehrt wird, sondern auch aus versicherungstechnischen Gründen, Brandschutzgründen oder auf Basis irgendwelcher anderer rechtlicher Vorgaben. Jemandem die Hilfe, die er oder sie benötigt, um selbstbestimmt eine Reise unternehmen zu können, nicht bloß deshalb zu verwehren, weil ein Zug planmäßig wenige Minuten nach Schließung des Servicepoints in Bremen eintrifft, sollte aber ein Gebot des Anstands sein. Teilweise führt so was zu Problemen, die sich auf die ganze weitere Reise oder einen ganzen Urlaub auswirken, zum Beispiel, wenn – und das ist mir auch schon mal passiert – eine Verbindung, die man nehmen müsste, um in Frankfurt einen bestimmten Flug zu erreichen, nicht barrierefrei nutzbar ist, weil man eben kurz vor sechs losfährt. Eine Lösung dieses Problems wäre mit geringem Aufwand möglich und würde im Leben der Betroffenen eine spürbare Erleichterung darstellen. Hier Abhilfe zu schaffen, wäre daher nicht bloß Symbolpolitik. (Beifall DIE LINKE) Deswegen hoffen wir auf Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete Anja Schiemann. Abgeordnete Anja Schiemann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Laut Statistik sind rund zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf einen barrierefreien öffentlichen Nah- und Fernverkehr angewiesen, weil sie seh-, gehbehindert oder auf andere Weise beeinträchtigt sind. Zugang zu barrierefreier Mobilität ist Menschenrecht und sichert Menschenwürde. Doch wie fast immer, wenn es um die dringend notwendige Umsetzung von Barrierefreiheit geht, klaffen bei der Umsetzung auch noch auf vielen Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn oft Anspruch und Wirklichkeit auseinander. So konnten zwar in den zurückliegenden Jahren Bahnstationen und Fahrzeuge der Regio-S-Bahn in Bremen und dem Umland umfassend im Sinne der Barrierefreiheit modernisiert werden und sind mit nur wenigen Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Menschen auch am Bremer Hauptbahnhof nutzbar; im Schienenfernverkehr lässt diese umfassende Entwicklung aber leider noch auf sich warten, denn die Modernisierung der DB-Fernreisezüge auf einen bodengleichen Einstieg wird voraussichtlich noch Jahrzehnte dauern. Klar ist aber auch: So lange können mobilitätseingeschränkte Menschen beim Reisen nicht auf Barrierefreiheit verzichten. Zwar verfügen die modernen ICE- und IC-Züge über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe, die vom Zugpersonal bedient wird; ältere ICE-Züge oder der FlixTrain sind jedoch auf mobile Lifte angewiesen, die auf den Bahnsteigen stehen und dort bisher nur vom Personal des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn während der geltenden Servicezeiten bedient werden dürfen. Rund achtzig Fernverkehrszüge erreichen Bremen täglich, davon lediglich fünf Züge außerhalb der Servicezeiten des Bahnhofspersonals, des Mobilitätsservice – Tim Sültenfuß hat es eben schon erwähnt, von 6:00 bis 23:45 Uhr besteht dieser Service. Von diesen fünf Zügen verfügt einer bereits über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe, sodass für lediglich vier Züge bei Bedarf eine Assistenz für Rollstuhlfahrer bereitgestellt werden müsste, um den Bremer Hauptbahnhof auch im Fernverkehr durchgängig barrierefrei zu gestalten. Das hört sich alles planbar an, aber auch bei guter rechtzeitiger Reiseplanung – wir alle wissen das beziehungsweise haben die Erfahrung gemacht –: Die beste Reiseplanung wird hinfällig, wenn unplanmäßig Züge ausfallen. (Zuruf Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]) Da das Personal der DB Sicherheit derzeit nicht befugt ist, die an den Bahnsteigen stationierten Hublifte zu betätigen, können Fernreisen von mobilitätseingeschränkten Menschen bei nicht vorhersehbaren Zugausfällen außerhalb der geltenden Servicezeiten des Mobilitätsservice schlimmstenfalls nicht angetreten oder nicht fortgesetzt werden – ein Zustand, der für mobilitätseingeschränkte Menschen weitestgehend unplanbar und deshalb nicht länger hinnehmbar ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Eine Lösung für planbare Bahnfernreisen für mobilitätseingeschränkte Menschen könnte sein, dass die DB InfraGO AG die Zeiten des Mobilitätsservice auch für Bremen auf rund um die Uhr – wie in Berlin und Hamburg – ausweitet oder in Abstimmung mit der DB Sicherheit die Betätigung der Hublifte für nicht barrierefreie Fahrzeuge auf das Personal der DB Sicherheit, das rund um die Uhr am Bremer Hauptbahnhof stationiert ist, überträgt, um so die zeitliche Lücke der derzeit geltenden Servicezeit des Mobilitätsservice zu schließen. Gerade auch, weil die Modernisierung des DB-Wagenmaterials auf barrierefreien, bodengleichen Einstieg voraussichtlich noch Jahrzehnte dauert, soll sich unser Senat gemeinsam mit Bund und Ländern gegenüber der Deutschen Bahn für einen barrierefreien Fernverkehr rund um die Uhr und neben einem bereits geplanten Austausch von Zügen auch für kurzfristig umsetzbare, pragmatische Lösungen einsetzen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Darauf zielen unsere Forderungen des vorliegenden Antrags, um dessen Unterstützung wir bitten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert. Abgeordnete Sigrid Grönert (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Um es gleich vorwegzunehmen: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Es liegt ja im Grunde eine Art Prüfauftrag vor, und wenn wir nach den geführten Gesprächen in Bremen schlussendlich zu mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen kommen, dann würde ich das sehr begrüßen. Leider aber wird es keine bremische Entscheidung sein. Das trübt so ein bisschen die Frage nach Erfolg von dem, was Sie vorhaben. Inhaltlich wurde jetzt durch Frau Schiemann und natürlich auch durch Herrn Sültenfuß eigentlich schon alles erklärt. Es gibt da nichts mehr hinzuzufügen. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Da ich jetzt aber noch ein wenig Redezeit übrig habe, möchte ich den Blick noch auf ein anderes Problem am Bremer Hauptbahnhof lenken, und zwar steht im vorliegenden Antrag zwar, wenn alle Aufzüge funktionieren, dann ist der Schienenpersonennahverkehr am Bremer Hauptbahnhof weitestgehend barrierefrei. Ja, dann auf jeden Fall weitestgehend barrierefrei, aber in der Praxis zeigt sich doch, dass es, selbst, wenn alle Aufzüge funktionieren, nicht immer rund läuft, denn unsere Aufzüge sind relativ klein, und Rolltreppen haben wir auch nicht, und wenn dann besonders in Ferienzeiten, mobilitätseingeschränkte Menschen unterwegs sind und dazu dann auch noch viele Radreisende kommen, dann spielen sich vor den Fahrstühlen bei knappen Umsteigezeiten manchmal doch kleine mehr oder weniger große Katastrophen ab, und manche Menschen erreichen ihren Zug dann eben doch nicht. Wenn jetzt schon Gespräche geführt werden sollen, dann bitte ich darum, das Thema doch auch noch mitzunehmen, weil man sich letztlich darum mal kümmern sollte. Ich weiß, dass das auch kostenintensiv ist und vielleicht nicht direkt zum Erfolg führt. Trotzdem sollte man darauf aufmerksam machen. (Beifall CDU) Zum Schluss wünsche ich all denen, die die Gespräche führen werden, viel Erfolg, und ich beantrage jetzt mit einem kleinen Augenzwinkern, dass ich meine übrigen Minuten mit in die Debatten nachher nehmen darf. (Beifall CDU – Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Die Präsidentin hat genickt!) Sie nickt. Präsidentin Antje Grotheer: Ich übertrage keine Redezeiten. Als nächste Rednerin die Abgeordnete Julia Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Jeder zehnte Bürger ist in seiner Mobilität eingeschränkt. Das bedeutet, jeder zehnte Bürger profitiert von Barrierefreiheit. Was diesen Antrag angeht, muss ich sagen, ausnahmsweise mal ein Antrag der Koalition, den ich gut finde. Worum geht es? Letztlich ist es insgesamt eher ein Appell, denn richtige Handhabe haben wir aus Bremen heraus nicht. Wir können Gespräche führen, und schauen, dass wir auf einen Nenner kommen, aber die Aufforderung an den Senat mit der DB InfraGO AG und DB Sicherheit Gespräche zu führen, um zu schauen, wo man im Bereich der Barrierefreiheit für Bremen nachbessern kann, ist natürlich wichtig und richtig. (Beifall Bündnis Deutschland) Sich mit Bund und Ländern gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB) für eine Rund-um-die-Uhr-Fernreisemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen stark zu machen, ist auch richtig und wichtig. (Beifall Bündnis Deutschland) Das Gute ist, die Deputation Soziales und die der Mobilität werden dann halbjährlich informiert. Ich gehe nämlich davon aus, dass dieser Antrag durchkommt. Das heißt, wir sind dann über den Fortgang dieses Antrages konstant auf dem Laufenden. Sie sehen, wir haben letztlich wirklich keine Handhabe, weil die Deutsche Bahn AG diese Sachen am Ende selbst umsetzen muss oder eben ihre Gesellschaft DB Sicherheit. Man muss sich jetzt mal vorstellen, Herr Sültenfuß hat die Geschichte eben schon auf sich bezogen, aber jetzt noch mal: Stellen Sie sich selbst einmal vor, Sie wären Rollstuhlfahrer und müssten spontan ihre Familie besuchen, weil sie zum Beispiel irgendeinen Vorfall haben. Sie können nicht spontan in den Zug steigen. Sie haben aber auch kein Auto, was für Sie geeignet ist, ein Taxi ist unbezahlbar, weil Sie erst mal 100 Kilometer weitermüssen, und nicht jeder Transportdienst hat die Möglichkeiten, Sie zu transportieren. Dementsprechend stehen Sie erst mal da, müssen bei der Deutschen Bahn AG anrufen, nach dem Sie erst mal recherchiert haben, welche Fahrtrouten überhaupt für Sie geeignet sind, welche Bahnen für Sie geeignet sind, und müssen sich 24 Stunden vorher anmelden in der Hoffnung, dass a) der Fahrstuhl zu Ihrem Gleis nicht defekt ist, dass das das Behinderten-WC in dieser Bahn nicht defekt ist, dass die Behindertenplätze nicht belegt sind und dass die Türen beim Wagen auch nicht defekt sind. Ansonsten können Sie die geplanten Züge gar nicht nehmen. Dazu kommt, neuere Züge haben leider ein kleineres WC als einige ältere Modelle, sodass zum Beispiel Begleitpersonen oftmals gar keinen Platz haben, um assistierend zur Seite zu stehen, wenn die Notdurft verrichtet werden muss. Das ist auch ein ganz großes Manko bei den neueren Zügen. Ist Ihr Anschlusszug weg, haben Sie ebenfalls Pech gehabt oder, wie vorhin auch schon erwähnt, wenn die Fahrzeit zu spät endet. Das ist für jemanden, der das noch nie erlebt hat, mit Sicherheit sehr schwer vorstellbar, wenn man nicht wenigstens versucht, sich hineinzuversetzen. Der eine oder andere hat vielleicht zwischenzeitlich mal das Problem gehabt, durch ein gebrochenes Bein oder so, dass er mobilitätsmäßig eingeschränkt war und hat selbst da wahrscheinlich schon die eine oder andere Einschränkung bemerkt. Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie könnten beide Beine nicht nutzen! Spontanes Reisen ist damit unmöglich. 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Das heißt also, seit 15 Jahren besteht diese Konvention und wenn man der Bahn zuhört, dann sagt sie, 81 Prozent der Bahnhöfe sind stufenfrei. Stufenfrei, das heißt nicht barrierefrei. (Beifall Bündnis Deutschland) Das ist ein ganz großer Unterschied, denn zur Barrierefreiheit gehört es auch, blinden Personen als weiteres Beispiel eine assistierende bauliche Umsetzung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel taktile Handlaufschriften, die ihnen sagen, zu welchem Gleis sie gerade gehen. Wenn diese nicht vorhanden sind oder aber nicht gewartet werden, dann wird aus, ich sage mal, einer Zehn schnell eine Null oder eine eins, und dann wissen Sie gar nicht, auf welchem Gleis sie sich gleich befinden. Real ist etwa die Hälfte, also 40 Prozent der Bahnhöfe in Deutschland, barrierefrei. Die Bahn ist zwar bestrebt, wie man hört, aber es ist letztlich nicht genug. So kommt erst jetzt, 15 Jahre nach der Konvention, ein Niedrigflur-ICE. Das heißt, der Hubwagen wird sich für diesen einen Wagen wohl erledigt haben. Das ist nur einer, und der kommt aus Spanien, weil mit Siemens noch Verträge bestehen, die bis 2030 Waggons mit Stufen liefern. Weitsicht ist da nicht vorhanden gewesen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das bedeutet auch für Bremen noch ein langes, langes Warten. 10 Prozent der Bevölkerung sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Das ist ein repräsentativer Anteil. Nachdem man an den Bund und die Deutsche Bahn jetzt einen Appell richtet und einen Wunsch, wie sich das in nächster Zeit entwickeln soll, möchte ich aber auch an den Senat appellieren, nämlich: Wenn es zu Planungen und Umbauten kommt, egal an welcher Stelle in Bremen, an welchem Bahnhof auch immer, an welcher Ecke, bitte, bitte lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen! Beteiligen Sie sich aktiv an der Planung und sehen Sie zu, dass das gut umgesetzt wird, weil sonst stehen wir am Ende da wie in Pleinfeld. Da wurde ein Umbau für 15 Millionen Euro vorgenommen, der eigentlich auch in Bezug auf Barrierefreiheit entsprechend umgesetzt werden sollte. Das ist nicht passiert. Die Umbauten, gerade in Bezug auf die Barrierefreiheit waren mehr als dürftig, aber letztlich will keiner verantwortlich sein. DB sagt, die Kommune hat Schuld. Kommune sagt, DB hat Schuld. Dementsprechend, bitte lieber Senat, lassen Sie sich da nicht über den Tisch ziehen! Bündnis Deutschland wird diesem Antrag auf jeden Fall zustimmen, denn diese Ziele betreffen jeden Zehnten unserer Mitbürger. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland) Als nächster Redner hat das Wort der
Antje Grotheer
Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir in unserem Parlament der Vielfalt auch die Betroffenensicht haben. Das führt dann zu solchen Anträgen, auf die wir, glaube ich, sonst gar nicht gekommen wären, weil wir gar nicht diese Probleme verstehen, weil wir selbst gar nicht in der Situation sind, dass wir derart eingeschränkt mobil unterwegs sein müssen. Das finde ich gut, dass wir durch Herrn Sültenfuß jetzt diese Bereicherung in dieses Parlament und diese Perspektive hier reinbekommen haben. Dafür vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Der barrierefreie Zugang zu Transportmitteln ist ein wichtiger Teil der UNBehindertenrechtskonvention. Es ist natürlich total ärgerlich, dass man da zwischen 23:45 Uhr und 6:00 Uhr morgens mittels Hublift faktisch nicht reinkommen kann. Das betrifft ja auch möglicherweise nicht nur die zehn Züge, sondern es kommt bei der Deutschen Bahn gelegentlich auch vor, dass es Verspätungen gibt, und das kann sich auch manchmal um Stunden handeln, sodass dieses Problem potenziell – –, dass man auch immer wieder Angst hat, überhaupt aus dem Zug rauszukommen, wenn man dann merkt, eine Stunde Verspätung, zwei Stunden Verspätung. Da kann ich mich gut reinversetzen, dass das überhaupt nicht angenehm ist und unheimlich Stress produziert. Es kann ja nicht so schwierig sein, da Lösungen zu finden. Wenn Herr Sültenfuß jetzt dargelegt hat, dass das zehn Züge betrifft, dann kann man ja sagen, okay, um 5:30 Uhr sind die schon am Bahnhof und sind dann vielleicht bis 0:15 Uhr da. Dann sind es vielleicht nur noch zwei Züge, die davon betroffen sind. Das kann nicht so schwer sein. Eine andere Möglichkeit ist, man muss sich im Augenblick einen Tag vorher beim Mobilitätsservice anmelden. Vielleicht gibt es bei solchen kritischen Situationen die Möglichkeit, dass man das vielleicht drei, vier Tage vorher machen kann und man dann eben diese Zeiten abgedeckt bekommt, die im Augenblick nicht abgedeckt werden. Dann ist es für mich auch nicht nachvollziehbar – –. Ich habe mir das mal angeguckt, wie so ein Hublift funktioniert. Das ist ja jetzt kein Hexenwerk, den zu betätigen. Da eine Schulung hinzubekommen entweder für das Sicherheitspersonal oder für den Zugführer, also nicht der, der fährt, ich weiß gar nicht wie die heißen, die bei der Begleitung sind. Ich nenne sie jetzt mal Zugführer. Das kann doch nicht so schwierig sein, da eine Einweisung von einer halben Stunde für jeden zu machen, sodass dann eben die Barrierefreiheit sichergestellt ist. Das kann keine Alchemie sein. Nun sollten wir in Bremen uns hüten, mit einem Finger auf die Deutsche Bahn zu zeigen, weil das jeder wahrnimmt, der mal mit Menschen spricht, die hier mit dem Rollstuhl oder auch blind in der Stadt unterwegs sind: Wie in ganz Deutschland, gibt es da einen unglaublichen Nachholbedarf. Die Infrastrukturen sind vor 60 oder 50 Jahren gebaut worden, als kein Mensch sich über die Belange von behinderten Menschen Gedanken gemacht hat, die ja zum Teil auch unterschiedlich sind. Ein Sehbehinderter oder ein Rollstuhlfahrer, die haben unterschiedliche Bedürfnisse. Da, wo der Sehbehinderte sich über eine Kante an der Straße freut, freut sich der Rollstuhlfahrer ganz bestimmt nicht darüber. Auch diese Sachen muss man versuchen miteinander in Einklang zu bringen. Das ist wirklich mein Wunsch an die Planung, wenn wir jetzt planen. Die vergangenen Planungen, die kann man nur sehr langsam und sehr kostspielig wieder ändern, aber wenn wir jetzt planen, dann darf oder muss Barrierefreiheit eine Prämisse sein und es darf nicht, wie es früher war, eine Fußnote sein, wo man dann hinterher versucht, noch solche Sachen reinzudenken. Die inklusive Gesellschaft ist auch das Ideal meiner Fraktion, aber, wie gesagt, in der Vorreiterrolle sind wir nicht. Ich glaube, der barrierefreie Umbau der Haltestellen, wir waren uns darüber gestern nicht einig, ob das 2095 oder noch ein bisschen später realisiert wird, dafür kann der Senat nichts. Das ist wie in jeder anderen Stadt auch. In allen Städten werden wir den Erfordernissen an Barrierefreiheit an Haltestellen nicht gerecht, die Deutsche Bahn auch nicht, aber wir müssen es mehr in den Fokus nehmen und wir müssen versuchen, da besser zu werden und eben auch das Alltägliche hinzubekommen. Ich hatte den einen Punkt mal in der Mobilitätsdeputation, dass ich das mit den Kantsteinen erzählt habe. Warum baut man immer solche Kantsteine ein, die für Rollstuhlfahrer:innen einfach eine Katastrophe sind. Warum macht man keine abgerundeten Kantsteine? Das war die unmittelbarste Lösung eines Problems, wo dann der Leiter des Amtes sagte: „Okay, wir bauen ab jetzt abgerundete Kantsteine.“ Ich glaube, damit sensibler umzugehen, mit diesen Problemen der mobilitätseingeschränkten Menschen, dafür ist es wichtig, dass diese Menschen unter uns sind, dass wir ihnen zuhören, dass wir mit dem Landesbehindertenbeauftragten oder auch mit seinem Vorgänger reden, um sensibel für diese Probleme zu werden. Ich freue mich über den Antrag, ich freue mich über die Zustimmung, aber das ist wirklich nur ein Sandkorn. Wir müssen alle miteinander da, wo wir in Deputationen sind, darauf achtgeben, nicht nur auf die Schwammstadt oder auf Biodiversität, sondern auch darauf, dass viele, viele Menschen darauf angewiesen sind, dass wir achtsam mit ihnen umgehen und dafür sorgen, dass die Planungen ihnen gerecht werden. – Vielen Dank dafür! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Fynn Voigt.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir uns bei so einem wichtigen Thema hier im Parlament einig sind. Wir haben hier schon ganz viel gehört, wie wichtig es ist, dass wir innerhalb von Deutschland und innerhalb von Bremen bei der Barrierefreiheit vorankommen. Ich kenne das selber aus dem Bekannten- und Freundeskreis, von Menschen, die körperlich eingeschränkt sind: Wenn sie denn mal mit der Deutschen Bahn irgendwohin wollen, ist es mit einem sehr erheblichen Aufwand verbunden. Da muss dann, wie es im Antrag auch steht, mindestens einen Tag vorher angerufen und das angemeldet werden. Dann passiert auch immer mal was, dann muss man recherchieren und anrufen und gucken: Wie ist eigentlich der Bahnhof ausgestattet, wo ich hinmöchte? Wir finden, das ist ein sehr guter Antrag. Wenn es möglich ist, da eine pragmatische, kurzfristige und schnelle Lösung zu finden, wie wir hier in Bremen unseren Bahnhof barrierefrei gestalten können, sind wir da gerne dabei. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen. Wir haben ja auch von Herrn Sültenfuß gehört, dass es wohl in Hamburg und Berlin, glaube ich, war es, möglich ist, dass der Servicedienst das rund um die Uhr macht. Wenn wir das über die DB Sicherheit erst mal vorübergehend hinbekommen, dass es hier zumindest die Versorgung gibt, finden wir das gut, also rundum: Wir sind dabei. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Özlem Ünsal.
Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich mich für diesen Antrag bedanken und vor allem auch für die sehr, sehr konzentrierte Debatte und auch den sehr partizipativen und inklusiven Ansatz. Die Herstellung der Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dem Senat seit Beginn der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Jahr 1996 ein ganz besonderes Anliegen. Hierbei sind Barrierefreiheit, zugängliche Stationen über einen Lift – wir haben es gerade gehört – oder eine Rampe sowie ein höhengleicher Einstieg in die Türen an allen oder in die Züge an allen Türen, so rum, die wesentlichen Elemente der Barrierefreiheit im SPNV. In den zurückliegenden Jahren konnten Stationen und Fahrzeuge der Regio-S-Bahn in Bremen und dem Umland umfassend mit Unterstützung der Bundesländer Bremen und Niedersachsen – da gucken wir natürlich auch über die länderübergreifenden Bereiche – im Sinne der Barrierefreiheit bereits modernisiert werden. Ganz konkret heißt das, ich will gern ein paar Zahlen einwerfen, damit wir auch einen gemeinsamen Stand haben, was die Zahlengrundlage angeht: 20 der 23 Bahnhöfe in Bremen und Bremerhaven sind auf Initiative und durch maßgebliche Unterstützung des Landes bereits barrierefrei umgebaut. Dazu zählt selbstverständlich auch unser Bremer Hauptbahnhof. Der Schienennahverkehr ist aber – und das wissen wir, und das entnehme ich auch Ihren Debattenbeiträgen – nur ein Teil der Transportkette, und längere Bahnreisen, das habe ich auch Ihrer Debatte sehr aufmerksam entnommen, werden in der Regel mit dem ICE oder auch dem IC der Deutschen Bahn AG zurückgelegt, wir haben es gerade detailliert gehört. Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Stationen die gleichen wie beim SPNV, allerdings gibt es deutliche Unterschiede bei den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen. Ein ICE in seiner klassischen Form kann aus Konstruktionsgründen nicht wie eine Regio-S-Bahn an allen Türen mit einem niveaugleichen Einstieg ausgerüstet werden. Daher verfügen die modernen ICE-Züge und IC-Züge über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe, die kennen Sie sicherlich, die direkt vom Zugpersonal bedient wird. Ältere ICE-Züge oder auch der FlixTrain, den sollten wir dabei auch nicht vergessen, sind auf mobile Lifte angewiesen, die auf dem Bahnsteig stehen und vom Servicepersonal des Bahnhofs direkt bedient werden. Täglich erreichen rund 80 Fernverkehrszüge Bremen, davon lediglich fünf Züge außerhalb der Servicezeiten des Bahnhofspersonals. Das ist mein aktueller Stand. Von diesen fünf Zügen verfügt einer bereits über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe, sodass aktuell für lediglich vier Züge bei Bedarf eine Assistenz für Rollstuhlfahrende bereitgestellt werden müsste, um den Bremer Bahnhof auch im Fernverkehr durchgängig barrierefrei zu gestalten. Verehrte Abgeordnete, vor diesem Hintergrund muss es das gemeinsame Ziel sein – so verstehe ich auch Ihren Appell in Richtung Senat –, flexibel und natürlich kundenorientiert, serviceorientiert auch für die wenigen Fälle außerhalb der Servicezeiten des Bahnhofspersonals eine Assistenz für Rollstuhlfahrende zur Verfügung zu stellen. Denkbar sind aus meiner Sicht mehrere Optionen, aber diese möchte ich ganz explizit nennen, die den Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn AG einbeziehen, der im Bremer Hauptbahnhof aus Sicherheitsgründen ohnehin 24 Stunden präsent ist. Darüber hinaus werde ich in den anstehenden Gesprächen, das kann ich Ihnen zusagen, mit der Deutschen Bahn AG auch gern dieses Thema offensiv aufgreifen und mit den Verantwortlichen erörtern, wie diese mithilfe des Servicepersonals des Bahnhofs in den angesprochenen Randzeiten eine Ausweitung der Barrierefreiheit umsetzen können. Da sollten wir auf alle Fälle gemeinsam dranbleiben. Meine sehr geehrten Abgeordneten, das Thema der Barrierefreiheit, viele von Ihnen wissen es, ist mir ein wichtiges Anliegen und deshalb in meinen Gesprächen mit diversen Stakeholdern bei diesem Thema natürlich auch, aber auch diverse andere Themen sehr, sehr präsent. Ich nehme daher auch gern diesen Impuls, diesen Antrag noch einmal zum Anlass und natürlich auch die Debattenhinweise, die ich sehr aufmerksam verfolgt habe, auf, und werde mich konkret mit dem für Bremen zuständigen Bereich der Personen und Bahnhöfe der DB nachdrücklich für eine entsprechende Lösung einsetzen. Ich werde Sie auf dem Laufenden halten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Meine Damen und Herren, ich stelle fest, das ist einstimmig! Die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) Förderprogramme und Fördermittel Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 12. Februar 2024 (Drucksache 21/284) Dazu Mitteilung des Senats vom 30. April 2024 (Drucksache 21/419) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat der Abgeordnete Thore Schäck das Wort.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es stehen in Bund und Ländern jede Menge Förderprogramme zur Verfügung – in Bund und EU für die Bundesländer –, und das ist natürlich gerade für die Bundesländer, die unter finanzieller Not leiden, ein wichtiges Mittel, um die eigenen Aufgaben zu finanzieren. Deswegen sollten wir alle gemeinsam ein großes Interesse daran haben, einen Überblick zu bekommen: Welche Fördermittelprogramme gibt es eigentlich in der EU und im Bund? Welche dieser Fördermittelprogramme kommen für Bremen infrage, welche hat Bremen auch in der Vergangenheit genutzt, wo ist vielleicht auch Geld liegen geblieben? Ich sage das deswegen so deutlich, weil sich in der Vergangenheit an der einen oder anderen Stelle – Stichwort iPads – der Eindruck aufdrängte, dass Geld, was einfach hätte abgerufen werden können, nicht abgerufen wurde. Deswegen haben wir als FDP-Fraktion zu eben dieser Thematik die Große Anfrage gestellt und wollten das etwas genauer wissen. Zuerst einmal möchte ich mich bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts für die Beantwortung, die nicht ganz einfach war, darauf wurde ich aus den Reihen des Ressorts mehrfach hingewiesen, was ich mir auch gut vorstellen kann, weil die Förderlandschaft ist relativ komplex. Es gibt zahlreiche Programme, sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene. Nicht alle Gelder fließen direkt nach Bremen, manche auch nach Niedersachsen und werden dann nach Bremen weitergeleitet. Es gibt Bundesprogramme, die wiederum durch EU-Programme kofinanziert werden und so weiter. Es gibt eine massive Abhängigkeit der Programme untereinander. Deswegen ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Zu den Antworten, die wir jetzt bekommen haben: Das ist das Gute, was positiv hervorsticht, dass wir in den letzten zehn Jahren über 400 Millionen Euro an Bundesförderungen erhalten haben. Aus dem Bereich der EU haben wir über eine Milliarde Euro an Förderung bekommen, sowohl aus Strukturfonds als auch aus den EU-Förderprogrammen. Das ist erst einmal gut. Hier hat Bremen einen sehr guten Überblick darüber, welches Geld nach Bremen geflossen ist. Was wir allerdings immer noch nicht wissen, und darum drehte sich ja eigentlich unsere Große Anfrage: Wir wollten wissen, welche Mittel hätte Bremen abrufen können und hat es nicht getan. Wo hat Bremen vielleicht auch Geld liegen gelassen? Das wissen wir nach dieser Beantwortung immer noch nicht, weil es natürlich keine einheitliche Übersicht über alle EU- und Bundesförderprogramme gibt. Das ist ein Auftrag, den wir mit in Richtung Bundesregierung nehmen müssen, dass das dort in Zukunft etwas übersichtlicher gestaltet wird. Wir haben in unseren Antworten, die wir erhalten haben, jede Menge Links zu verschiedenen Internetseiten, zu verschiedenen Programmen geschickt bekommen. Das macht noch mal deutlich, wie unübersichtlich diese Förderlandschaft ist. Das heißt, die Antwort auf die Frage, wie viele Förderprogramme gibt es eigentlich, ist so ohne Weiteres gar nicht zu beantworten. Das ist etwas, was in Zukunft sicherlich in Brüssel oder in Berlin noch mal angegangen werden muss. Was uns allerdings sehr verwundert hat, ist, dass Bremen zwar weiß, wo Förderungen geflossen sind, das heißt, wo wurden Anträge auf Förderprogramme positiv beschieden, und wie viel Geld ist geflossen. Bremen weiß aber nicht, wie viele Anträge überhaupt gestellt worden sind. Das verwundert mich schon, denn wenn ein Antrag gestellt wird, dann muss der ja irgendwo abgelegt werden, so würde ich das zumindest erwarten, so kenne ich es auch aus dem Privatleben, dass, wenn man einen Antrag stellt den irgendwo ablegt, sauber sortiert und dann auch in Zukunft noch weiß, wo habe ich in der Vergangenheit Anträge gestellt. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Das heißt, Bremen weiß offensichtlich überhaupt nicht, welche Anträge in den letzten zehn Jahren in Summe gestellt worden sind. Das braucht man natürlich, um dem dann gegenüberzustellen: Für welche Themen haben wir in der Vergangenheit Anträge gestellt, welches Geld hätten wir gern bekommen, und welches Geld haben wir wirklich bekommen? Diesen Vergleich, auf den wir es eigentlich abgesehen haben, den haben wir nicht erhalten, weil Bremen darüber keine Übersicht hat. Das ist etwas anderes als die Übersicht der EU- und Bundesförderprogramme. Das hat Bremen nicht selber in der Hand, das alles einheitlich zu gestalten, das müssen andere tun, gar keine Frage. Aber was Bremen definitiv in der Hand hat – –. Das wurde ja auch aus den Antworten deutlich, dass das eine viel zu umfassende Recherchearbeit gewesen wäre, in den Archiven Bremens herauszufinden, was in den letzten zehn Jahren an Fördermittelanträgen gestellt worden ist. Das verwundert mich sehr. Gerade in Zeiten der Digitalisierung sollte so was eigentlich mit wenigen Klicks zusammenzustellen sein. Das ist etwas, wo wir, glaube ich, gemeinsam besser werden müssen. Wir müssen ein Interesse daran haben, dass wir in Bremen als Haushaltnotlageland, in dem wirklich jeder Euro gebraucht wird und wir jeden Euro aus EU und Bund, den wir nach Bremen holen können, auch nach Bremen holen müssen, dass wir einen Überblick darüber bekommen: Was haben wir in der Vergangenheit versucht, was ist positiv gelaufen, wo haben wir Geld bekommen und wo nicht? Da hat der Bremer Senat definitiv noch einen Auftrag, hier nachzuarbeiten, denn das hat uns nicht zufriedengestellt. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Arno Gottschalk.
Arno Gottschalk SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Antworten auf die Große Anfrage anfänglich gelesen habe, habe ich mir gedacht, okay, die Frage war gut, aber nach welchem Problem hat die FDP genau gesucht, und worüber will sie heute mit uns debattieren? Ich hatte den Eindruck, dass einige meiner Kollegen dieses Problem auch hatten, aber Herr Schäck, Sie haben jetzt doch auf einige Punkte hingewiesen, und darauf würde ich gerne eingehen. Sie haben zu Recht gesagt und das unterstrichen, dass gerade die Akquise von Fördermitteln vom Bund und von der EU für Bremen eine große Aufgabe ist, die wir wirklich möglichst optimal erfüllen müssen und wo wir eigentlich so einen Status erreichen sollten wie die Uni Bremen, die bundesweit, was die Akquise von Drittmitteln angeht, an erstem Rang oder jedenfalls ganz weit oben liegt. Das ist die Vorgabe, die ich mir für unsere Einholung von Fördermitteln insgesamt wünsche. Wenn wir uns die Statistik angucken, dann haben wir in der Tat ein Problem. 400 Millionen, eine Milliarde aus dem EU-Bereich, das sind erstmal absolut gesehen gute Zahlen, aber wo ist die Benchmark, zu vergleichen, wie gut wir im Wesentlichen im Endergebnis gewesen sind? Was hätten wir haben können? Da ist in der Tat ein Punkt, bei dem man sagen muss, wir brauchen auch ein Wissen über diese Anträge, die nicht erfolgreich waren, weil wir natürlich nur auf der Basis der Frage nachgehen können: Warum waren wir nicht erfolgreich? Natürlich ist nicht jeder dieser Anträge von vornherein – –, ein Scheitern gehört dazu. Trotzdem, ein gewisses Wissen darüber, ein Auswerten von Anträgen, die nicht gut gelaufen sind, das brauchen wir: Das ist der erste Punkt, an dem ich sage, wir haben in der letzten Sitzung beschlossen, dass ein Konzept für eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet wird, die uns dabei helfen soll, die Förderlandschaft besser, noch intensiver zu bearbeiten und erfolgreich zu sein. Dazu wird natürlich auch gehören, die Fälle, in denen wir nicht erfolgreich waren, auszuwerten, um zu wissen, was wir besser machen müssen. Der zweite Punkt, der damit zusammenhängt, ist: Wie gut sind wir im Vergleich zu anderen Bundesländern? Ich habe versucht, das ein bisschen rauszufinden mit einem schnellen Googeln oder Abfragen in den Bereich, und Herr Schäck hat das schon gesagt: Es ist kompliziert, weil gerade die Benchmarks, die Vergleichsgrößen, die Bezugsbereiche, bei denen man gewissermaßen Quoten bilden könnte, offensichtlich in der ganzen Komplexität untergehen. Ich denke, wir müssen – und das ist ein zweiter Punkt – natürlich für uns hier das Wissen generieren: Wie gut sind wir bei bestimmten Programmen, wie zum Beispiel im europäischen Bereich Horizon Europe? Wie gut sind wir mit unserem Anteil im Verhältnis zu anderen Bundesländern oder auch, wenn wir mit Hilfe unserer Niederlassung in der EU mal über den Zaun gucken: Wie gut sind eigentlich andere Länder da drin? Ich höre immer sehr große Anerkennung, was Dänemark in dem Bereich leistet, die sich einen entsprechenden Apparat aufgebaut haben. Das sind Dinge, die wir auch reflektieren müssen, aber wir müssen zumindest wissen: Wie gut sind wir im Verhältnis zu den anderen? (Zuruf) Wer war das? (Zurufe – Heiterkeit) Sehr schön. Dritter Punkt in diesem Bereich: Ich denke, wenn wir dieses Konzept für die Umsetzung vorliegen haben, dann werden wir uns mit diesem Wissen, mit diesen Zahlen, diesen Erfahrungen noch einmal drüber beugen müssen, damit wir genau diese Frage geklärt bekommen, damit wir dann bei der Verteilung der Fördermittel als Bremer, als Bremerhavener ganz weit vorne liegen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fördermittel der EU oder des Bundes sind finanzielle Zuwendungen, die von EU oder Bundesregierung zur Unterstützung verschiedener Projekte und Programme bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen dazu, bestimmte politische, soziale oder wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Im Land Bremen, wie in anderen Bundesländern auch, spielen Fördermittel eine wichtige Rolle bei der Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Innovation, Forschung sowie sozialen und auch kulturellen Projekten. Insofern begrüßen wir als Fraktion die diesbezügliche Anfrage der FDP, da die Bedeutung der Mittel mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung des Bundeslandes nicht ganz unerheblich ist, meine Damen und Herren. Fördermittel tragen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Insbesondere in Bereichen wie Innovation, Digitalisierung und Start-ups sind Bundesmittel oft essentiell, um Wachstumsprojekte überhaupt erst einmal anstoßen zu können. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Infrastruktur profitiert ebenfalls. Auch Bau- und Infrastrukturprojekte in Bremen profitieren von Bundeszuschüssen oder EU-Zuschüssen. Dies betrifft etwa den Ausbau von Verkehrswegen, Straße wie Schiene, aber auch Projekte zur Förderung nachhaltiger Mobilität und des Umweltschutzes. Auch ist Bremen, wie andere Bundesländer auch, als Wissenschaftsstandort, wenn man es denn ist, auf Fördermittel angewiesen, um Bildungs- und Forschungsprojekte überhaupt erst vorantreiben zu können. Hochschulen und Forschungseinrichtungen profitieren dabei oft von speziellen Programmen. Nicht unerwähnt bleiben sollen Sozial- und Kulturprojekte, diese erhalten ebenfalls Bundesfördermittel. Diese Mittel sind wichtig, um soziale Ungleichheiten abzubauen, Integrationsprojekte zu fördern oder kulturelle Angebote erhalten zu können. Die Antwort des Senats betrachten wir als Fraktion erst einmal einigermaßen neutral, ich habe diese in einigen Einzelfragen auch durchaus als informativ wahrgenommen – das gebe ich ganz offen zu. Als erfreulich betrachten wir den Umstand, dass die abgerufenen Bundes- und EU-Mittel im Land in der Regel auch tatsächlich wahrgenommen werden und die Vorgänge nicht innerhalb organisatorischer beziehungsweise bürokratischer Mühlen zum Erliegen kommen. Bei der Frage, weshalb diverse Bewerbungen aus dem Land Bremen in der Vergangenheit allerdings nicht berücksichtigt wurden, hätten wir uns dann doch schon etwas umfassenderen Output Ihrerseits gewünscht. Sie hätten unter anderem die Frage etwas näher beantworten können, ob für die Nichtberücksichtigung in der Vergangenheit möglicherweise strukturelle oder organisatorische Eigenfehler verantwortlich gewesen sein könnten. Das führt natürlich zur Frage, wie man bei uns in Zukunft besser auf künftige Förderprogramme und die Frage der Kofinanzierung vorbereitet sein will, um die künftige Nutzung von Fördermöglichkeiten dahingehend optimieren zu können. Dass der Senat schon einmal erkannt hat, dass es da verbesserungstechnisch Luft nach oben gibt, ist gut und begrüßenswert. Die beabsichtigte Einrichtung einer Fördermittel-Koordinierungsstelle kann da durchaus ein geeigneter Schritt sein. Ich möchte allerdings bei heutiger Gelegenheit auch noch einmal auf einen höchst unerfreulichen Trend zu sprechen kommen, welcher für den Landeshaushalt so in Summe regelmäßig kaum zuträglich sein kann, meine Damen und Herren. Und zwar reden wir einmal über Ihre verhängnisvolle Neigung dem Verführungsdruck von Förderprogrammen und Mitteln gern schon einmal zu erliegen, wenn es Ihnen denn dabei nur um Ihre Herzensprojekte geht, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Frage nach echter Projektnotwendigkeit blenden Sie da ebenso gern aus, wie den Umstand, wonach es die in aller Regel damit einhergehende Kofinanzierung aus Landesmitteln ja nun auch nicht wirklich – wir alle wissen es – zum Nulltarif geben kann. Exemplarisch stehen da ihre Absichten in Bezug auf das Projekt „Nachbau der Najade“ in Bremerhaven zur Debatte. Da würden Sie am liebsten auch, wenn es denn so ginge, das wird sich noch zeigen, angesichts verlockender Fördermittel ohne Rücksicht auf Haushaltsbelastungen eine Förderung auf Kiel legen. Dies natürlich wohlwissend, dass die avisierten Fördermittel ohnehin nicht die komplette Projektfinanzierung abdecken würden und auch die avisierten Pläne bezüglich der laufenden Projektunterhaltung überhaupt nicht verlässlich gesichert sind. Wer dann am Ende wieder mit im Boot sitzt – entschuldigen sie bitte das schlechte Wortspiel, das musste jetzt sein –, wissen wir natürlich alle. Ähnlich gelagert: Hochpflasterung der Straßenbahn in Horn. Seinerzeit mitfinanziert über EU-Mittel. Wie das ausgegangen ist, fragen Sie gerne mal die Leute, die dort ständig im Stau stehen, die können Ihnen das ganz genau sagen. (Beifall Bündnis Deutschland) Am Ende geht es aber gar nicht um die Frage, ob im Zweifelsfall EU-, Bundes- oder Landesmittel in zweifelhaften bis unnötigen Projekten landen, sondern vielmehr um den Fakt, dass es in jedem Fall immer und immer wieder Steuermittel sind, über die wir da reden. Insgesamt sind die Fördermittel des Bundes für das Land Bremen natürlich von großer Bedeutung, das kann man nicht abstreiten, um wichtige Zukunftsprojekte überhaupt erst einmal realisieren zu können und die Lebensqualität der Bevölkerung damit zu verbessern. Somit ist es in jedem Fall immer sinnvoll, wenn die Opposition – hier im konkreten Fall die FDP, die das aufgegriffen hat – auch diesen Bereich der Mittelverwendung mit Argusaugen – notwendig ist es ja, meine Damen und Herren – im Blick behält. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich war ja in der letzten Bürgerschaftssitzung eigentlich dafür, dass wir diesen Punkt zusammen mit der Fördermittelstelle diskutieren. Es hätte sich gut ergänzt. Jetzt machen wir das Ganze teilweise noch mal in Dopplung. Nichtsdestotrotz, wir sind uns alle einig, das waren die einleitenden Worte von Herrn Schäck, die Drittmittel aus den verschiedenen europäischen und Bundesquellen sind für unsere beiden Kommunen, für das Land Bremen, von elementarer Bedeutung für viele Projekte, die wir hier haben. Ich möchte mich auch ganz ausdrücklich bei der Verwaltung bedanken, die sich die Arbeit gemacht hat, all diese Zahlen zusammenzutragen. Es ist sehr ungewöhnlich, dass in so einer Beantwortung die fragende Fraktion gleich mehrfach erwähnt wird, dass sie für die Komplexität der Aufgabe, die hinter den Fragen steht, gewissermaßen noch sensibilisiert wurde, aber da scheint der Dialog ja zu einem guten Ergebnis geführt zu haben. Ich möchte noch einen zweiten Dank hinzufügen, nämlich an all die Mitarbeiter der Verwaltung, die mit ihrer Arbeit an diesen Anträgen diese Mittel für uns einwerben. Ich finde, das kann an dieser Stelle auch mal ausgesprochen werden. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Mir ging es wie dem Kollegen Gottschalk, ich habe mich durch die Antworten durchgelesen, mich auch gefragt, was am Ende unser Thema hier sein wird. Herr Schäck hat dann die im Grunde kontrafaktische Frage in den Mittelpunkt gestellt: Was hätten wir haben können? Natürlich ist das für jeden Einzelfall eine interessante Fragestellung, ich glaube nur, dass die Frage für einen Zehn-Jahres-Zeitraum aus dieser globalen Flughöhe gar nicht zu beantworten ist, weil der springende Punkt bei Förderprogrammen ist ja: Als Land oder als Kommune, wir konkurrieren mit anderen um Mittel. Andere Kommunen bewerben sich, andere Länder bewerben sich. Deswegen, es gibt ja nicht Anteile in den Töpfen bei Bund und Länder, die für Bremen vorgesehen sind, die fließen oder nicht fließen, weil wir hier bestimmte Dinge machen oder nicht machen, sondern wir bewerben uns darum, einen Zuschlag zu kriegen, und das klappt oftmals, und manchmal klappt es auch nicht. Ich bin auch der Meinung, dass wir natürlich aus abgelehnten Anträgen, aus fehlgeschlagenen Versuchen lernen müssen. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in den jeweiligen Stellen, wo das bearbeitet wird, das überhaupt nicht stattfindet, wenn es dann der Fall ist. Ich würde einfach mal annehmen, dass die Auseinandersetzung damit stattfindet und dass, wenn sich daraus für andere Fälle etwas lernen lässt, das auch getan wird. Förderprogramme sind hochgradig spezialisiert. Das heißt, auch wenn wir einen Fall haben, wo wir scheitern, ist es nicht ganz klar, dass wir damit unbedingt viel lernen für einen anderen Fall, der ganz anders gelagert ist. Es wurde jetzt vielfach gesagt: Die Fördermittellandschaft ist komplex, und sie ist komplex, weil sie sich auf viele verschiedene Förderthemen und Details bezieht. Deswegen auch die Frage mit der Digitalisierung: Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine riesige Aufgabe, an der wir uns abarbeiten. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Digitalisierung von zehn Jahre alten Fördermittelanträgen da ganz oben auf der Prio-Liste steht. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Ansonsten, Kollege Gottschalk hatte die Koordinierungsstelle erwähnt, die wir das letzte Mal schon diskutiert haben. Auch der Vergleich zu anderen Bundesländern, der war jetzt nicht Teil des Fragenkatalogs, aber in der Tat, der wäre instruktiv. Ich möchte noch ein weiteres Detail hinzufügen: Wir können auch von anderen lernen, über unsere Landesgrenzen hinaus, beispielsweise im Interreg-Programm – auch einem europäischen Fördertopf, das gehört zu den Koalitionsmitteln – ist unsere Partnerstadt Riga sehr gut, habe ich mir sagen lassen. Ich würde mir vorstellen, dass wir uns mit unseren anderen Partnerstädten doch einmal zusammentun und überlegen, ob wir nicht in diesen und anderen europäischen Töpfen mal gemeinsam auf Beutezug gehen, in der Hoffnung, dass wir für unsere partnerschaftlich organisierten Kommunen gemeinsam Gelder organisieren. Ansonsten, wie gesagt, danke für die Antworten. Ich denke, es ist an vielen Stellen, wenn man durch die einzelnen Zeilen, insbesondere der Tabelle, geht, wahrscheinlich erst dann richtig fruchtbar, oder man kommt eigentlich erst dann in einen Prozess des Verstehens und Interpretierens, wenn man die zuständigen Fachleute in den einzelnen Fachressorts aus der Verwaltung gegenüber hat, die die jeweiligen Projekte und auch dahinterstehenden Fördermodalitäten noch mal einordnen zur Frage: Wann werden Fördermittel abgerufen, wann fließen sie ab, wann werden sie abgerechnet? Das ist alles nicht das Gleiche, das ist jeweils nach Bundesoder Europatopf unterschiedlich. Das heißt, ich würde diese Vorlage im Grunde eher als eine Grundlage verstehen, auf die wir bei anderen Gelegenheiten zurückgreifen können, aber eine parlamentarische Debatte über dieses Zahlenwerk hier, ich glaube, das merken wir schon so langsam, ist etwas schwierig. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger.
Theresa Gröninger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, ich hätte diesen Punkt total gern in der letzten Legislaturperiode debattiert, als wir über die zentral zuständige Fördergeldstelle gesprochen haben, denn viel hat sich seitdem nicht verändert. Herr Schäck, ich habe als Ihr Resümee mitgenommen, dass Sie sich dafür einsetzen wollen im Bund, dass Fördermittel einfacher, koordinierter und übersichtlicher sind. Erlauben Sie mir den Seitenhieb: Sie hatten dafür im Bund jetzt genau dreieinhalb Jahre Zeit. (Beifall CDU) Ich möchte mich tatsächlich noch mal bei den Mitarbeitern in der Verwaltung für diese Fleißarbeit bedanken, und die Mitarbeiter haben sogar meinen Wunsch erhört, dass die Tabellen im Anhang digital durchsuchbar sind. Danke an den aufmerksamen Zuhörer, dass das diesmal möglich gemacht wurde. Wir wollen hier aber noch mal über Fördermittel sprechen, und wenn ich mir sowohl Fragen als auch Antworten genau angucke, wird deutlich, dass das System Fördermittel vor allen Dingen komplex, teuer, aufwendig, intransparent und häufig selektiv ist. Ehrlich gesagt sind das keine Kriterien, die ich für politisches Handeln gut finde und die ich in irgendeiner Weise für zielführend erachte. Viel schlimmer: So was können wir uns im Bund, in Europa und in Bremen, ehrlich gesagt, nicht mehr leisten, (Beifall CDU) denn Fördermittel sind ein gutes Thema, um einen Fokus zu verstärken oder ein neues Thema in die wirtschaftliche Umsetzung zu bringen. Sie sind auch ein gutes Thema, um gesellschaftliche Ungleichheit oder Standortnachteile auszugleichen, aber ich sage es Ihnen ehrlich: Die Politik dieser Tage in Europa, im Bund und in Bremen überspannt den Bogen der Fördermittelschlacht, in unserer Welt nahezu ein Subventionswettlauf, und das kann ich Ihnen genau erklären: Jeder Euro, der als Fördermittel ausgelobt wird, muss vorher vom Steuerzahler erwirtschaftet werden. Wird der dann zum Fördermittel, beschäftigen sich ebenfalls steuergeldbezahlte Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Beamte mit der Ausschreibung, dann mit der Auswahl, dann mit der Vergabe und dann mit der Evaluation. Damit wird jeder Fördermitteleuro für uns als Gesellschaft sehr teuer. Um diese Fördermittel zusätzlich zu staatlichen Regelaufgaben zu bezahlen, werden dann Steuern angehoben, wie es der Senat Bovenschulte gerade bewiesen hat. Das belastet Privatpersonen und Unternehmen, die primär danach streben können, in diesem System staatliche Mittel zu erhalten, anstatt marktorientiert zu handeln. Der Kreislauf beginnt von vorn, und die Fördermittelspirale wird teurer und teurer für uns alle. (Beifall CDU) Sie haben das in der letzten Legislaturperiode selbst ausgerufen: Das Einwerben von weiteren Mittel zur Stabilisierung des Bremer Haushaltes ist eines Ihrer Top-Ziele oder, wie Dr. Emanuel Herold es nennt, die Beutejagd. Dabei hat sich schon in den letzten Jahren die Abhängigkeit Bremens und seiner Stadtgemeinden von Förderprogrammen des Bundes und der EU erheblich verschärft. Sie müssen mir doch zustimmen: Es ist doch absurd, dass Sie immer mehr Personal auf Steuerzahlerkosten einstellen müssen, um Steuerzahlergeld zu bekommen. Gleichzeitig wird die Fördermittelschlacht kontinuierlich verschlimmbessert, und alles wird noch unübersichtlicher und verwirrender. Dass das ein Systemproblem ist, das sieht man doch auf den ersten Blick. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, wir müssen uns fragen: Wollen wir eine Wirtschaft, die auf künstlichen Stützen beruht oder eine, die durch Leistung und Innovation wächst? Es wäre doch eine gute Challenge, zu schaffen, dass sich Gesetzgeber und Verwaltung darauf konzentrieren, den Staat nicht ausufern zu lassen. Es könnte eine Challenge werden, anstatt mal eben schnell ein Förderprogramm auszurufen, Probleme an der Wurzel zu bearbeiten, denn Subventionen durch Fördermittel und Förderprogramme sind kein Allheilmittel. Sie sind eine Droge, die auf Dauer mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Mit zu viel Fördermitteln wird ein Staat schnell übergriffig. Es gibt gute Beispiele dafür, wann Fördermittel sinnvoll sind, vor allen Dingen, wenn sie in Kombination mit zum Beispiel Steuergutschriften gehandelt werden. Der amerikanische US Inflation Reduction Act macht es vor. Lassen Sie uns gemeinsam für eine sozialmarktorientierte Wirtschaft eintreten, die aus eigener Kraft wächst und floriert. Natürlich müssen wir unterstützen, wo es notwendig ist, aber wir müssen anfangen, kritischer zu werden, an wen wir welches Geld verteilen und welcher andere politische Mechanismus sinnvoller sein könnte. Warum fangen wir nicht an in Bremen und nutzen das immer knapper werdende Geld, um neue, schlanke, gerechte Formen von Fördermittelverteilung zu erschaffen? Oder wir machen was ganz Verrücktes: Wir prüfen kritisch die aufgelisteten, von Bremen vergebenen Fördermittel und nutzen das freiwerdende Kapital dafür, Marktwirtschaft und Gesellschaft besser und stabiler zu machen, sodass sich die Menschen darin freier und mit weniger Eingriffen entfalten können. Davon würden wir alle profitieren. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp.
Klaus-Rainer Rupp Die Linke
Frau Präsidentin, verehrte Anwesende, verehrte Gäste! Sind gar keine da? – Doch, ein paar. Wir diskutieren heute eine Große Anfrage der FDP, die rausfinden will: Welche Fördermittel hat Bremen in der Vergangenheit genutzt? Sind diese Fördermittel richtig ausgegeben? Haben wir Potenziale ungenutzt gelassen? Die Anfrage, das muss man sagen, versucht so gut es geht, darauf eine Antwort zu geben, und es gibt einige für mich sehr wichtige und interessante Antworten. Da sind zum Beispiel die Summen, die Bremen in den letzten zehn Jahren an Fördermitteln akquirieren konnte. Insgesamt ist es nahezu 1 Milliarde, es sind also 300 Millionen aus Bundesprogrammen, 400 Millionen aus EUStrukturfonds. Das ist ein bisschen mehr als Kleingeld. Frau Gröninger, ja, es sind Steuermittel, die wir aufwenden müssen, die Leute zu bezahlen, die diese Förderprogramme beantragen. Es werden auch Menschen aus Steuermitteln bezahlt, die diese Programme umsetzen, und es sind Menschen, die Steuern bezahlen, die von diesen Programmen profitieren. Diesen Teil der Übung haben Sie vollkommen ausgeblendet. Ich habe wirklich nicht verstanden, was Ihre Alternative zu dieser Fördermittelpolitik ist. Ich sehe, Sie finden Fördermittel auf EU-Ebene, auf Bundesebene eher falsch und wollen das Geld in irgendeiner Weise für einen Marktradikalismus einsetzen, der sich in den letzten 100 Jahren vollständig überlebt hat. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Der Sozialismus auch!) Es gibt natürlich kluge und weniger kluge Zwischenrufe, und Sie können mir glauben, der Zwischenruf, wie „der Sozialismus hat sich auch erledigt“, ist etwas, das ich keinesfalls ausblende und negiere. Nur das Gegenteil von einem Fehler ist oft auch ein Fehler. Deswegen sind wir jetzt an einem Punkt, an dem wir Fördermittel diskutieren, und ich finde es eine grundfalsche Herangehensweise, zu sagen: „Eigentlich brauchen wir diese Fördermittel gar nicht, wir können damit den Marktradikalismus fördern.“ Das führt in eine Gesellschaft, die wir alle nicht wollen. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Auf der Bundesebene gibt es Städtebauförderung, es gibt Krankenhausstrukturfonds-Förderung, es gibt GRW-Mittel, es gibt Förderung des Radverkehrs. Alles Förderprogramme, die unmittelbar den Menschen auch hier in Bremen zugutekommen, in ihrem täglichen Dasein, in Wohnungsbauprogrammen, in Krankenhäusern, die sie nutzen können, die ansonsten vielleicht gar nicht mehr existieren würden. Ich finde den Europäischen Sozialfonds, der darauf achtet – –. Der fördert gezielt auch in Regionen, in denen es schwierig ist, Arbeitsplätze zu sichern, fördert diese Region. Der Europäische Fonds zur Regionalentwicklung fördert Regionen, in denen die wirtschaftliche Entwicklung krankt, und ist erfolgreich damit, das zu fördern. Ich finde, wer einfach sagt: „Das brauchen wir alles gar nicht“, der ist auf einem vollständigen Irrweg. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Antwort auf diese Anfrage ist in vielen Fragen tatsächlich noch nicht befriedigend. Das liegt unter anderem daran, dass diese Programme zum großen Teil mit Recht komplex sind. Es ist ja ein Irrtum, zu glauben, man braucht bei der EU einfach nur hinzuschreiben: „Gebt mir mal 10 Millionen Euro“, und dann kriegst du die. Ich finde es völlig richtig, zu sagen, dass, wenn die EU Programme auflegt, und sie sagt, was die Ziele dieser Programme sind, und diese Programme durch Parlamentarierinnen und Parlamentarier beschlossen sind, also demokratisch beschlossen sind – –. Dann können andere Kommunen, Länder, Bund darauf Anträge stellen und sagen: „Für dieses Programm haben wir folgende Idee, und dafür wollen wir das Geld haben.“ Natürlich muss dieses Geld präzise abgerechnet werden, und natürlich muss man darauf achten, dass die Anträge auch im Inneren einen Nutzen haben und im Sinnzusammenhang mit diesen bereitgestellten Geldern stehen. Das führt natürlich dazu, dass diese Anträge und diese Strukturen komplex werden, also unübersichtlich, und tatsächlich wäre es eine Aufgabe, da ein höheres Maß an Transparenz zu erzeugen. Das Problem mit der Digitalisierung ist: Es ist ein Irrtum, zu glauben, Digitalisierung heißt, man kriegt Antwort auf komplexe Fragen mit zwei Mausklicks. Die Voraussetzung für digitalisierte Auswertung ist eine konsistente Datensituation. Das heißt, ESF-Anträge und Bundesförderanträge und Ähnliches müssen von der Datenkonsistenz her vergleichbar sein, sonst kann man darauf keine Abfragen machen. Selbst wenn sie konsistent sind, dauert die Entwicklung von verlässlichen Abfragen auf solche Daten auch seine Zeit und ist eben nicht nur mit zwei Mausklicks erledigt. Kommen wir noch mal zu den Antworten zu der Anfrage: Der Nachweis, dass Förderprogramme nicht abgerufen worden sind, ist nicht erbracht, dass Geld nicht genutzt wurde, das wir beantragt haben, aber dann in Größenordnungen nicht ausgegeben haben, ist nicht erbracht. Im Gegenteil, es wird sogar deutlich gemacht, dass wir in weiser Voraussicht teilweise Projekt in so einer Höhe beantragen, dass wir gar keine Fördermittel kriegen, damit wir im Zweifel Ersatz haben, wenn was nicht funktioniert, was durchaus vorkommen kann. Ja, es gibt strukturelle Veränderungen, und ja, es ist schwierig zu beantragen. Deswegen finde ich die Einrichtung dieser Koordinierungsstelle hoch wichtig. Da kann man nämlich die dezentralen Fachkräfte, die sich im Detail mit den einzelnen Programmen auskennen, koordinieren. Das kann man zusammenführen und hat dann vielleicht in ein paar Jahren einen besseren Überblick, ob wir uns Programme haben durch die Lappen gehen lassen. Der Beweis, dass das in der Vergangenheit geschehen ist, ist nicht erbracht, konnte vielleicht aufgrund der Datenlage auch nicht erbracht werden. Am Ende des Tages ist auch klar, dass Förderprogramme nicht reguläre Einnahmen ersetzen können. Deswegen kommt in dieser Frage auch die Bundesregierung ins Spiel. Erstens hat sie Förderprogramme, die ich für wichtig halte, auslaufen lassen. „Aktiv gegen Rechtsextremismus“, „Frühkindliche Bildung (Brücken bauen)“ sind Programme, deren Haltbarkeit abgelaufen ist, aber da ist nichts nachgekommen. Die Bundesregierung weigert sich auch nach wie vor konsequent, die Einnahmen in Bund und Ländern zu erhöhen, zum Beispiel durch eine gerechte Vermögens- und Einkommensteuer oder zumindest Investitionen zu ermöglichen, durch eine Reformierung der Schuldenbremse. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass sich dieses Thema für eine parteipolitische Debatte über Sozialismus eignet oder darüber, wer, wann, wo im Bund oder in der EU Verantwortung getragen hat. Wir sollten alle ein gemeinsames Interesse daran haben, dass wir die Gelder, die wir für Bremen abrufen können, auch für Bremen abrufen, um hier unser Bundesland voranzubringen. Ich glaube auch nicht, dass diese Förderprogramme grundsätzlich schlecht sind, denn sie machen aus sechzehn Bundesländern ein Deutschland, und sie machen aus 27 Nationen eine EU. Es sollte auch in unserem Interesse sein, dass die, die zu gewissen Zeiten stärker sind, dann entsprechend auch die Länder unterstützen, die zu den Zeiten ein bisschen schwächer sind. (Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen) Wo ich Ihnen aber recht gebe, und da sind wir bei Herrn Dr. Herold: Es gibt zwei Ebenen. Die eine ist die Frage: Was hätten wir abrufen können? Das ist, glaube ich, eine komplexere Frage, die sich auch gar nicht zufriedenstellend beantworten lässt, weil Programme teilweise nur zeitlich aufgelegt werden, dann wieder eingestellt werden und so weiter. Wo wir aber einen Überblick bekommen müssen, und das ist die zweite Ebene: Welche Anträge haben wir gestellt? Das kann man jetzt mit ganz komplizierter Software machen, man kann aber auch einfach alle Anträge chronologisch geordnet auf einem Server ablegen und hätte dann schon mal einen Überblick, sodass man überhaupt mal einen Überblick bekommt über die Sachen, die wir beantragt haben und daraus dann ableiten können: Wo waren wir erfolgreich und wo nicht? Was haben andere Bundesländer vielleicht erfolgreicher gemacht? Ich glaube, das sollte schon in unserem gemeinsamen Interesse sein. Natürlich ist die Frage: Hätten wir in den letzten zehn Jahren – –. Hätte, könnte, sollte, das ist hypothetisch. Man hätte natürlich vor zehn Jahren damit schon anfangen können, mit der Digitalisierung. Ich glaube, das war schon soweit. Aber gut, die Frage ist: Was machen wir jetzt, und wie geht es jetzt weiter, und wie sorgen wir dafür, dass, wenn wir in zehn oder zwanzig Jahren hier wieder darüber debattieren, dann zumindest deutlich schneller an diese Daten kommen? Wir sind gern bereit, das Ganze mitzutragen, insbesondere, was eine schnellere Auswertung angeht. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk.
Arno Gottschalk SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte. Einmal zu Frau Gröninger: Frau Gröninger, Sie haben sich hier an so einer Fundamentalkritik des gesamten Förderwesens versucht. Ich erinnere Sie gerne von hier aus mal daran: Der größte Bereich der Fördermittel betrifft die Landwirtschaft, und deshalb können Sie Ihre Fundamentalkritik noch mal mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden besprechen, und wenn Sie das gemacht haben, dann überlegen Sie, ob Sie das noch mal vortragen wollen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Was soll das denn jetzt? – Zuruf CDU: Nicht einmal Applaus!) Ja, es war vielleicht zu schwierig. (Zuruf CDU) Punkt 2: Wir haben hier in Bremen nicht den Hebel, um das gesamte Fördersystem in irgendeiner Form umzugestalten. Unsere Möglichkeiten bestehen darin, uns zu entscheiden: Wollen wir die angebotenen Mittel nutzen, oder wollen wir sie nicht nutzen? Ich denke, dazu sollte eindeutig die Haltung sein, dass wir sie nutzen, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) und dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir sie am besten nutzen. Was die Kohäsion eines Staatsgebietes oder auch eines Verbundes wie der EU angeht, hat Herr Schäck in der Tat das Richtige gesagt: Diese Fördermittel bestehen auch in einem solidarischen Zusammenhang, nämlich Mittel zu konzentrieren und dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden, weil diese Mittel sonst nicht da sind. Insofern ist das zu unterstreichen, und was wir für uns – das ist mein Punkt, den ich noch als Anregung reingeben würde – –: Wir sehen, dass wir, glaube ich, nicht so sehr das Problem haben, dass wir Mittel von uns, die wir bekommen haben, nicht abrufen. Es gibt aber auch Fälle, wo dies geschehen ist, und es sind auch nicht ganz kleine Beträge. Insofern fände ich es ganz gut, wenn wir das auf einer Deputationsebene auch noch mal reflektieren. Bislang ist es nicht so, dass wir in den Deputationen Informationen bekommen, wenn Anträge nicht erfolgreich waren. Insofern sollten wir diese Information auf jeden Fall haben. Wir sollten durchaus einmal jährlich einen Bericht bekommen, in dem das jeweilige Ressort darüber berichtet, welche Projekte gegenwärtig laufen, wie der Stand des Mittelabrufs ist, und ob es da irgendwelche Hindernisse gibt. Ich denke, dies auf Deputationsebene oder Ausschussebene zu machen, wäre richtig, und darüber sollten wir mal nachdenken. – Danke! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich stelle fest, es gibt eigentlich eine große Einigkeit in der Frage, dass wir, was die Drittmittelaktivitäten des Landes Bremen und der Kommunen betrifft, gerne mehr Informationen hätten, das intensiver begleiten wollen und natürlich an den Stellen, wo es was zu lernen gibt, das auch entsprechend tun. Das finde ich sehr positiv. Ich wollte mir auch noch mal den kurzen Moment nehmen, auf Frau Gröninger zu reagieren. Sie hatten den Satz formuliert, dass durch die Fördermittellandschaft so, wie sie momentan gestaltet ist, mehr Schaden angerichtet wird als Nutzen erbracht wird. Das kann ich mit Blick auf die Liste von Projekten, die in dieser Tabelle zusammengefasst sind, wirklich nicht erkennen. Deswegen danke an den Kollegen Rupp und auch an Herrn Schäck, die jeweils noch mal die Bedeutung dieser Fördermittellandschaft deutlich gemacht haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich finde es aber richtig, über die Effizienz des Systems zu diskutieren, und die ist eben nicht selbstverständlich aus den einzelnen Projekten, egal, wie gut deren Wert auch ist, abzuleiten, sondern da braucht es gewissermaßen die systemische Perspektive. Deswegen finde ich die Diskussion grundsätzlich legitim, aber dann müssen wir sie auch differenziert führen. Deswegen noch mal: Bezüglich des IRA finde ich es immer bemerkenswert in der deutschen öffentlichen Debatte, dass sich viele so positiv darauf beziehen. Es ist ein alternativer Ansatz, gewissermaßen weniger auf Fördermittel zu setzen, sondern vielmehr auf Steuererleichterungen und Vergünstigungen für Unternehmen, die bestimmte Dinge machen. Aber dann gehört zum Gesamtbild des amerikanischen Ansatzes auch, dass man dort eine Entwicklung von Staatsschulden in Kauf nimmt, die momentan auf dieser Seite des Raums nicht anschlussfähig ist. So ehrlich muss man dann auch sein, wenn man das lobt. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)
Christine Schnittker
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Theresa Gröninger.
Theresa Gröninger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich habe mich nicht als marktradikal verstanden und ich habe auch nicht gesagt, dass alle Förderprogramme jemals abgeschafft werden sollen. Was wir prüfen müssen und was wir vor allen Dingen kritisch prüfen müssen, ist: Welchen nachhaltigen Wert hat die politische Entscheidung eines Fördermittels? Ich verstehe Fördermittel als etwas, wo man einen Anstoß gibt, zum Beispiel in einem Markt. Das macht der Inflation Reduction Act ziemlich clever bei der Klimatechnologie. Ich halte Fördermittel für gelungen, wenn sie Nachteile ausgleichen, weil man sich gemeinsam ein gesellschaftliches Ziel gesetzt hat. Sind Fördermittel sehr, sehr teure politische Maßnahmen? Auf jeden Fall. Sind Fördermittel besonders nachhaltig wirksame politische Maßnahmen? Ich glaube nicht. Sehe ich, dass sich dieser ganze Ballon Fördermittel gerade im Bund, in Europa – und auch wir in Bremen neigen dazu – aufbläht? Ja, weil Fördermittel der einfachste politische Weg sind, um komplexe Bündnisse zu befrieden und Probleme nicht an der Wurzel anpacken zu müssen, weil das politische Entscheidungen sind, die nicht so nachhaltig und langfristig sind. Das ist die Gefahr, die ich sehe. Wenn wir anfangen, in diesem Staat nur noch mit Fördermitteln Dinge zu lenken, dann haben wir ein Problem und dann lenkt das davon ab, dass wir die staatlichen Entscheidungen dafür treffen, wie wir als eine gute Gesellschaft in einer sozialen Marktwirtschaft leben wollen. Das ist, wie ich mich verstanden wissen will. (Beifall CDU, FDP) Wenn ich mir Förderprogramme angucke, dann gibt es auch gute Förderprogramme. Es gibt Innovationsprogramme, bei denen man gerade einfach ein bisschen Langstrecke braucht, um eine Innovation noch in den Markt zu geben. Darüber haben wir in dieser Bürgerschaftslegislaturperiode auch schon gesprochen. Es gibt aber auch viele Förderprogramme, die einfach wie so ein kleines Wahlgeschenk hier und da mal verteilt werden. Die müssen wir kritisch prüfen. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]) Was natürlich der Fall ist, ist – und das war die Kritik nicht an Bremen, sondern es war eine Kritik an Europa und dem Bund –, dass das System transparenter werden muss. Es muss entwirrt werden und es muss vor allen Dingen schneller und günstiger für den Steuerzahler werden, sodass das Fördergeld auch wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird, nämlich bei den Menschen oder Unternehmen, die die Förderung brauchen. Das hat die Debatte jetzt hervorgebracht. Das heißt, Herr Schäck, wahrscheinlich muss ich mich doch noch dafür bedanken, dass Sie die Debatte heute in die Bürgerschaft geholt haben. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht, deswegen erhält jetzt Bürgermeister Björn Fecker das Wort. – Bitte schön!
Björn Fecker
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die angeregte Debatte, angeregter, als ich es, als ich heute Morgen hierherkam, geahnt hätte. Lassen Sie mich aber auch am Anfang noch einmal deutlich sagen, die Bedeutung von Drittmitteln kann in Anbetracht der Haushaltssituation der Freien Hansestadt Bremen nicht hoch genug eingeschätzt werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen wäre ohne den Einsatz von Bundes- oder EUMitteln schlicht nicht realisierbar. Allein an Bundesmitteln sind im Zeitraum 2014 bis 2022 rund 402 Millionen Euro vereinnahmt und für Schulen, Krankenhäuser, Städtebauförderung, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sportstätten und Vieles andere mehr umgesetzt worden. Hinzu kommen noch rund 293 Millionen aus EU-Strukturfonds und knapp 30 Millionen aus EUFörderprogrammen. Es ist folglich im ureigenen Interesse des Senats, im Idealfall alle nur möglichen Einnahmen aus EU- und Bundesmitteln abschöpfen zu können. Aus diesem Grund ist die schrittweise Einrichtung einer beim Bevollmächtigten angesiedelten FördermittelKoordinierungsstelle beabsichtigt. Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushalt der Senatskanzlei vorgesehen. Aufgabe dieser Stelle soll es in erster Linie sein, den Austausch und die Kenntnisse über die entsprechenden Programme zwischen den Ressorts und Bremerhaven zu verbessern, den Ressorts und auch Bremerhaven Informationen und Hilfestellungen bei der Sichtung von Förderprogrammen auf EU- und Bundesebene zur Verfügung zu stellen und sie damit in die Lage zu versetzen, künftig noch besser von den entsprechenden Förderkulissen zu profitieren. Ich schließe mich ausdrücklich dem Dank an meine Verwaltung an, die in einer enormen Fleißarbeit alle Daten – ich glaube, über mehrere Seiten dieser Tabelle – zusammengesammelt hat. In der Tat war das nicht immer einfach, weil über zehn Jahre, Sie können sich vorstellen, bei Personalwechsel und nicht vorhandenen elektronischen Akten eine entsprechende Sache auch erst einmal hinbekommen werden muss. Ich darf den Dank aber insofern zurückgeben, als dass die FDP zumindest ein offenes Ohr hatte für unsere Hinweise, was an Ihren Fragen für uns alles eine Herausforderung ist, und am Ende ist das Ergebnis dann doch ganz zufriedenstellend für uns, aber ich glaube, auch für die fragestellende Fraktion. Damit könnte ich es jetzt an dieser Stelle belassen, hätte nicht Frau Gröninger noch einmal im Grundsatz das Thema Fördermittel aufgemacht. Ich glaube, dass wir einmal sagen müssen, dass unsere eigenen Fördermittel natürlich immer eine Lenkungswirkung haben sollen oder eine bestimmte Zielsetzung verfolgen. Man kann im Detail immer über das ein oder andere Förderprogramme streiten, meistens ist das politisch bedingt, dass man Dinge unterschiedlich bewertet. Aber tatsächlich dienen Fördermittel dazu, bestimmte Ziele zu erreichen, bestimmte Härten abzufedern, und diese Maßnahmen an sich sind, glaube ich, auch aus Sicht des Senats richtig. Sie unterstützen oder komplementieren manchmal allerdings auch Maßnahmen des Bundes oder der Europäischen Union. Wir haben ein gemeinsames Projekt mit der CDU, da geht es um das Stahlwerk, wo Sie ja auch bereit waren, gegebenenfalls Schulden dafür aufzunehmen, mit uns zusammen. Wir sehen, dass das Ganze hochkomplex ist und so viele verschiedene unterschiedliche Facetten hat. Grundsätzlich, wenn man von der Fördermittelkulisse und vom Fördermittelszenario weggeht, heißt das ja nichts anderes, als dass wir das Geld, was wir über andere Maßnahmen holen oder auch, wenn wir es nur abbauen, irgendwo herkriegen müssen. Da freue ich mich, als Signal hier heute mitzunehmen, dass es bei der Finanzierung der öffentlichen Haushalte offensichtlich auch die Unterstützung aus der Opposition gibt, denn ehrlicherweise, dieses Geld, wenn wir das auch nur in geringerer Weise hätten, würden wir niemals kompensieren können. Das gehört eben auch mit zur Wahrheit dazu: Die öffentlichen Haushalte sind nicht in der Lage, das alles ohne Fördermittel zu bewerkstelligen. Deswegen kann ich dem Ansehen grundsätzlich beitreten, Frau Gröninger, das effizienter zu gestalten. Bei der Generalkritik würde ich sagen, gucken wir uns das lieber im Detail noch mal an und schauen, was wir gegebenenfalls damit anrichten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldung liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/419 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Wie gestaltet Bremen seinen Beitrag zur Beendigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. Februar 2024 (Drucksache 21/295) Dazu Mitteilung des Senats vom 23. April 2024 (Drucksache 21/410) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert.
Sigrid Grönert CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ganz direkt gesagt: Ich mache mir keine Illusionen. Weder die EU noch Deutschland oder gar Bremen werden Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 beenden, und doch hat sich die Bundesregierung diesem Ziel der EU angeschlossen und einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, der auch für Bremen gilt, entwickelt. Dieser ist allerdings etwas dünn, und damit meine ich nicht die Anzahl der Seiten, sondern den Inhalt, denn konkrete Schritte liegen allein in der Verantwortung vor Ort. Das bedeutet, dass die Kommunen oder eben die Bundesländer alles, was man zur Beendigung von Obdachlosigkeit braucht, selbst tun müssen, und sie müssen es auch finanzieren. Finanziell hinterlegt hat SPD-Bundesbauministerin Klara Geywitz ihren Nationalen Aktionsplan nicht. Aber immerhin, das Ziel ist klar: Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Menschen in eigenen Wohnraum und auch die nötige Unterstützung beim selbstbestimmten und eigenständigen Verbleib in einer Wohnung. Bis zum Jahr 2030 sollen zumindest große Fortschritte erzielt werden. Das ist gut so, aber eine sehr herausfordernde Aufgabe. Besonders eine Forderung wirft auch noch viele Fragen auf, auch nach Ressourcen, denn laut Frau Geywitz sollen offensichtlich auch wohnungslose EU-Bürger, insbesondere aus den ost- und südeuropäischen Staaten, ganzjährig untergebracht werden. Was aber ein solcher Arbeitsauftrag ohne finanzielle Hinterlegung für Bremen bedeutet, dürfte spätestens nach den letzten Haushaltssperren jedem klar sein. Doch neben Geld für neue Ansätze fehlt uns ohnehin der nötige Wohnraum, den es ebenfalls nicht für lau geben wird. Wenn ich dann aber an all die Lieblingsprojekte der Koalition denke, vom Stadtmusikantenhaus bis hin zur gut 19 Millionen Euro teuren FreiKarte, für die ja Geld da ist, dann glaube ich, dass hier einfach nur zu oft die Prioritäten falsch gesetzt werden. (Beifall CDU) Ja, mir ist bekannt, dass „Housing First“ in den nächsten beiden Jahren jeweils rund 125 000 Euro zusätzlich bekommen wird. Aber durch „Housing First“ fanden in den letzten zweieinhalb Jahren lediglich 34 Menschen eine Wohnung, wobei man davon ausgeht, dass jede fünfte Vermittlung gar nicht auf Dauer hält. Ich will den Einsatz von „Housing First“ gar nicht schmälern, doch bei rund 600 Obdachlosen, einer unbekannten, aber sicherlich nicht ganz kleinen Zahl verdeckt wohnungsloser Menschen, den sogenannten Sofahoppern, plus gut 5 600 wenigstens zeitweise untergebrachten Menschen ohne eigene Wohnung, wozu auch die Geflüchteten in Übergangswohnheimen zählen, klingen 34 Wohnungsvermittlungen in zweieinhalb Jahren noch nicht wie das Ende einer Fahnenstange. Auch wenn gar nicht alle obdachlosen Menschen in eine eigene Wohnung wollen oder können, so muss man doch bei Bedarf jedem ein Wohnangebot machen können. Deshalb brauchen wir neben zusätzlichem Wohnraum auch mehr betreute Angebote, zum Beispiel für sucht- und psychisch kranke Obdachlose. In der Antwort auf unsere Große Anfrage steht, dass der Senat – ich nehme an, das Sozialressort – an einem Konzept dafür arbeitet. Da braucht es jetzt auch mal „Butter bei die Fische“, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Die Problemlagen sind vielfältig und nicht immer allein mit einer eigenen Wohnung zu lösen. Auch die Zahl der in den letzten zwölf Jahren für Wohnungsnotstandsfälle bereitgestellten 350 Wohnungen klingt angesichts der Größenordnung von wohnungslosen Menschen wie ein Witz, denn das sind ja jährlich auch nur jeweils dreißig Wohnungen. Weil wir viel zu wenig günstigen Wohnraum haben, muss der Senat doch noch viel mehr Wert darauf legen, dass Menschen, die eine eigene Wohnung haben, diese möglichst gar nicht erst verlieren. Es ist trotz mancher Hürden nachweislich immer noch besser und auch für alle günstiger, Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verhindern, als sie später wieder zu beenden. Die Koalition hat sich auch in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, die vorhandenen Unterstützungssysteme für wohnungslose Menschen überprüfen und weiterentwickeln zu wollen. Auch dafür wird es jetzt, gut anderthalb Jahre später, höchste Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Es gibt viel zu tun. So muss die Zentrale Fachstelle Wohnen, wie wir auch gestern schon gehört haben, noch schlagkräftiger aufgestellt werden. Ebenso können wohl noch mehr Zwangsräumungen verhindert werden als bisher. Auch hier verweise ich auf die gestrige Debatte. Zwangsräumungen direkt in das Obdachlosensystem oder auf die Straße dürften schon gar nicht sein, passieren aber leider immer wieder. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Das klang gestern aber anders!) Das klang nicht anders! Aber auch das aktuelle Verfahren für eine Wohnungsanmietung durch Bürgergeldempfänger zu den Kosten der Unterkunft verhindert leider zurzeit mehr Übergänge in eine Wohnung, als uns allen lieb sein dürfte. Aber selbst wenn alle bürokratischen Hürden, auch datenschutzrechtliche Fragen, ausgeräumt werden, fehlt uns immer noch der Wohnraum. Wir bekommen in Bremen seit Langem bitter zu spüren, dass unsere letzten Bürgermeister ihre Versprechen, für Zigtausende neue Wohnungen zu sorgen, nicht eingehalten haben. (Beifall CDU) Schon jetzt muss Bremen Übergangswohnheime für Geflüchtete nicht etwa neu anmieten, weil so viele Geflüchtete kommen, sondern weil die, die schon hier sind, nicht ausziehen können. Ebenso sieht es in der Jugendhilfe oder zum Beispiel auch in Frauenhäusern aus. Bremen ist heute noch weit davon entfernt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit auch nur einzudämmen. „Housing First“ ein wenig zu stärken, die Sicherung von zwanzig oder dreißig weiteren Belegrechten – das ist nicht falsch, meine Damen und Herren, auch ein kostenfreier Personalausweis kann helfen, doch das sind alles nur Trostpflaster. (Beifall CDU) Kostenfreie Personalausweise waren auch schon vor Ihrer Initiative möglich. Bitte zeigen Sie mir doch die Menschen, die deswegen jetzt in einer eigenen Wohnung leben! (Beifall CDU) Von einer Regierung erwarte ich für die Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit schon ein wenig mehr als immer wieder nur Aktionen, die den Menschen lediglich ihre Situation auf der Straße etwas erträglicher machen. Viel zu viele Menschen müssen heute aber noch in viel zu teuren Übergangswohnheimen oder in oft noch teureren sogenannten Billighotels wohnen oder unterkommen. Schnell schlägt ein Zimmerchen dort monatlich auch schon mal mit über 2 000 Euro zu Buche, während das Jobcenter eine mögliche Wohnung ablehnen muss, weil deren Miete um 3,50 Euro über den Kosten der Unterkunft liegt. Ich stelle fest: Um Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Bremen tatsächlich sichtbar zu bekämpfen, reichen die bisherigen Instrumente offensichtlich nicht aus. Der Senat muss dazu auch genau schauen, ob die vielen Millionen, (Glocke) die er laut Antwort auf unsere Große Anfrage jetzt schon dafür ausgibt, tatsächlich auch zielführend eingesetzt werden. Zum Schluss trotzdem versöhnlich: Ich denke, auch wenn wir über den Weg streiten, ist es doch unser aller Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit möglichst zu beenden. Daran sollten wir weiterarbeiten. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen! Zunächst vorweg: Das habe ich lange überlegt, ob ich diesen Satz ausspreche, aber das mache ich trotzdem, obwohl mich Ihre Rede ziemlich aufgeregt hat: Ich wollte mich trotzdem für diese Anfrage, die sehr sachlich und sehr konstruktiv war, bedanken, Frau Kollegin. Der Dank gilt auch natürlich den Kollegen in den Ressorts für die Beantwortung. Wohnen ist ein Menschenrecht und ein existenzielles Bedürfnis eines jeden Einzelnen. Jeder muss Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung haben und Unterstützung erhalten, wenn dem nicht so ist. Die Fragen und Antworten zeigen mir, dass wir alle in diesem Haus diese Haltung teilen. Diese Haltung ist auch ein wesentlicher Motor für die politischen Entscheidungen, die wir in den letzten Jahren getroffen haben. Die Zentrale Fachstelle Wohnen, das wurde schon gestern und auch vorhin noch mal erwähnt, wurde 2006 eingerichtet und ist bis heute zentraler Anlauf für Betroffene, aber auch politisches und organisatorisches Scharnier zwischen den Behörden. Diese gemeinsame Beratungsstelle verschiedener Träger und des Amtes für Soziale Dienste Bremen berät und informiert kostenlos alle Menschen, wenn sie obdachlos sind, akut von Wohnungslosigkeit bedroht werden oder in ungesicherten und schlechten Wohnverhältnissen leben. Es ist wichtig, dass es diese zentrale Anlaufstelle gibt, meine Damen und Herren. In vielen Antworten wird die bedeutende Rolle der Zentralen Fachstelle Wohnen sichtbar. Als Ergänzung zu unserem gut ausgestatteten Regelhilfesystem haben wir das Programm „Housing First“ in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Im Haushalt wurde dieses Hilfekonzept von uns als Koalition verstetigt und soll nun in die Regelförderung aufgenommen werden. Für dieses Konzept gab es einige Vorbildkommunen. Bremen hat im Vergleich zu vielen anderen Städten in Deutschland sehr früh erkannt, dass das Angebot im Hilfesystem erweitert werden muss, um bereits wohnungslosen oder obdachlosen Menschen nachhaltig zu helfen. Viele Antworten zeigen, dass bei diesem Thema soziale und städtebauliche Aufgaben ineinandergreifen. Nach meiner Auffassung müssen wir hier zukünftig noch genauer hinschauen, wann genau Menschen in ihren Lebensbiografien tatsächlich obdachlos oder wohnungslos werden. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit präventiv gezielt zu vermeiden, ist sicherlich eine zentrale soziale Aufgabe für unsere beiden Städte. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Dafür müssen wir uns stärker als bisher bewusstmachen, dass obdachlose oder wohnungslose Menschen ganz unterschiedliche biografische Schicksale haben, und in ihrer Altersstruktur sind sie auch sehr verschieden. Eine Herausforderung wird es sein, ein Hilfesystem regelmäßig für die sehr diversen Zielgruppen weiterzuentwickeln. Diese Diversität muss auch bei der Konzepterstellung von zukünftigen Wohnformen, die wir in unserer Stadt genehmigen oder bauen wollen, Berücksichtigung finden. Die eigene Wohnung kann der so lang ersehnte Schritt aus der Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit sein. Sie kann aber auch zur Last werden, wenn die eigenen Kapazitäten noch nicht oder nicht mehr ausreichen, um sich um diese wertvolle Aufgabe zu kümmern. Da brauchen wir weitere Maßnahmen, meine Damen und Herren, (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) zum Beispiel begleitete Wohnformen oder auch altersübergreifende WGs. Das sind auch die Optionen, über die wir uns vermehrt Gedanken machen müssen. Ich bin auch sehr froh, dass es uns gelungen ist, das Wohnraumförderprogramm noch einmal aufzustocken. Es ist schließlich die Grundlage für geförderten Wohnraum. Lassen Sie mich am Ende den Blick noch einmal weiten, wie es auch unter anderem in den Fragen 2 und 12 geschieht: Ich bin froh, dass wir, auch wenn Sie meine Meinung nicht teilen, Frau Grönert, zum ersten Mal mit Verbänden, Ländern und auch Kommunen gemeinsam einen nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 entwickeln konnten. Er schafft die Unterstützung, die die Kommunen brauchen, um der Obdachlosigkeit zu begegnen. Im Sinne der Menschen, die auf der Straße leben müssen oder bei Bekannten unterkommen – diese sogenannte verdeckte Wohnungslosigkeit –, hoffe ich, dass der Aktionsplan schnell greift und in den Städten Wirkung entfaltet. In Bremen sind wir hierfür mit einem hohen Bewusstsein für die Herausforderungen und Problemlagen aufgestellt. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass für mich eigentlich in einem sehr sozial geprägten Land wie Bremen und auch in einem sozial geprägten Land wie Deutschland niemand obdachlos sein sollte oder niemand obdachlos sein darf. (Beifall FDP) Dennoch passiert es zeitweise, oder die Lebensumstände stellen es irgendwann so dar, dass man dann leider doch auf der Straße lebt oder gezwungen ist, auf der Straße zu leben. Diese Geschichten sind mir beispielsweise bekannt dadurch, dass ich zeitweise den JohanniterKältebus abends unterstütze und dort auch am Bahnhof mit Essen verteile. Es sind viele Einzelschicksale, die dort zustande kommen, weswegen sich irgendwann der Umstand ergibt, dass man leider obdachlos wird. Wenn ich mir aber die Zahlen anschaue, muss ich ehrlicherweise sagen, bin ich schockiert darüber, dass so viele junge Menschen unter achtzehn bereits schon auf der Straße leben. Wenn wir hineinschauen und nur auf das Jahr 2023 blicken, sind es 170 obdachlose junge Menschen, die bereits auf der Straße leben, schauen, wie sie mit dem Leben zurechtkommen. Ich glaube, meine Damen und Herren, das zeigt uns, dass an manchen Stellen die Systeme, was Prävention angeht, was Unterstützung angeht bereits in jungen Jahren, leider versagt haben. (Beifall FDP) Solche Modelle und Projekte, Modellprojekte, wie „Housing First“ jetzt als das neueste Projekt vorgestellt ist, können dabei unterstützen. Was aber eine Riesenherausforderung innerhalb der Stadt ist: dass diese Projekte nicht auskömmlich über einen längeren Zeitraum finanziert sind. So schafft man es auch nicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger und langfristig an sich zu binden und so auch langfristig einen Erfolg zu sichern, dass nicht mehr so viele junge Menschen überhaupt auf der Straße leben und tagtäglich nicht wissen, ob sie den nächsten Tag überhaupt noch mitbekommen, meine Damen und Herren, denn das ist eigentlich die harte Wahrheit, der man auch ins Auge blicken muss: Auf der Straße zu leben, bedeutet, nicht zu wissen, ob der nächste Tag überhaupt noch anfängt. Das heißt, wir müssen dort weiter und tiefer reingehen. Sie haben auch schon die Kooperation mit der GEWOBA oder beispielsweise auch der Vonovia genannt, die bei Ihnen mit in Ihrer Antwort stehen. Die geplante Quote von 20 Prozent gefördertem Wohnraum wird allerdings nicht helfen, wenn diese nicht auch durchgesetzt wird und nicht auch finanziell dort hinterlegt ist. Sie müssen mehr auf die Privatwirtschaft vertrauen, mehr mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten. So schaffen Sie es auch wirklich, endlich genügend Wohnraum zu schaffen dafür, dass Menschen nicht tagtäglich auf der Straße leben müssen. (Beifall FDP) Bremen kann und muss mehr dabei tun. Die bestehenden Strukturen wie die Fachstelle Zentrales Wohnen und die aufsuchende Hilfe leisten dabei wertvolle Arbeit, aber wie bereits erwähnt, müssen wir den Akteuren auch die nötigen Mittel an die Hand geben, um wirklich nachhaltig helfen zu können. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen und gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen: Die erste Bemerkung ist, dass ich mich sehr darüber gefreut hätte, hätten wir die Themen gestern in der Aktuellen Stunde heute miteinander verbunden, denn das sind zwei Themen, die sehr, sehr eng miteinander zusammengehören. Auch eine Zwangsräumung stellt einen Schicksalsschlag dar, der in der Obdachlosigkeit enden kann. Die zweite abschließende Bemerkung, meine Damen und Herren: Niemand in Deutschland sollte obdachlos sein, weder heute noch im Jahr 2030. Aber ohne deutlich entschlossene Maßnahmen und ohne einen klaren Plan wird dies nicht machbar sein. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächstes erhält das Wort die Abgeordnete Katharina Kähler.
Katharina Kähler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute aus einer politischen Perspektive auf ein Thema blicken, welches mich viele Jahre beruflich sehr intensiv in meinem täglichen Handeln begleitet hat und das für mich auch immer ein Herzensthema sein wird. Wir sprechen heute, wie wir eben schon gehört haben, über Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Land Bremen. Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Land Bremen und im Bund sind vielschichtige und komplexe Themen, die – das legen uns auch die Antworten zu der Anfrage deutlich dar – ebenso vielschichtige und auch komplex und breit aufgestellte Lösungsansätze im Zusammenwirken politischer Handlungsfelder brauchen. Es lässt sich sehr klar herauslesen, dass wir auf drei unterschiedlichen Ebenen und im engeren ressortübergreifenden Zusammenwirken ansetzen. Als erste Säule fördern wir die Schaffung neuen, angemessenen und bezahlbaren Wohnraums, zum Beispiel durch Wohnraumförderprogramme und eine Sozialwohnungsquote bei größeren Neubauvorhaben. Natürlich wünschen wir uns alle – das haben wir eben schon an vielen Stellen gehört und dem können wir uns anschließen –, dass wir gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus besser dastehen würden. Vor dem Hintergrund, dass nach neuesten Schätzungen bundesweit circa eine Million Sozialwohnungen fehlen und bezahlbarer Wohnraum in nahezu allen Großstädten knapp ist, bin ich aber sehr dankbar dafür, dass unsere Koalition und unser Senat diese Bedarfe erkannt haben und hier in den vergangenen Jahren verstärkte Anstrengungen unternommen haben, um gegenzusteuern. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die ausdrückliche Erklärung in den Antworten, dies auch in den nächsten Jahren intensiv weiterzuverfolgen, begrüßen wir ebenfalls sehr. Die zweite Säule in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bildet die Schaffung von Zugangserleichterungen zum Wohnungsmarkt für Personengruppen mit besonderen Hemmnissen auf diesem Gebiet. Hier liegen mit Belegrechten und auch weiteren Instrumenten im Zusammenwirken aller Akteure gute Mittel vor, die dazu beitragen, dass auch Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen am Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgt werden können – leider aber nicht alle. Vor dem Hintergrund, dass es immer mehr Menschen gibt, die genau diese Vermittlungshemmnisse mit sich bringen, müssen wir perspektivisch sehr genau miteinander überlegen, ob der zur Verfügung stehende Rahmen hierfür ausreichend ist. Die dritte Säule setzt sich aus präventiven Angeboten und Maßnahmen und einem sehr ausdifferenzierten Hilfesystem für akut wohnungs- und obdachlose Menschen zusammen, welches neben den akuten Wohnungsnotfallhilfen auch den sehr, sehr wichtigen Bereich der Prävention und Verhinderung von Wohnraumverlust umfasst. Es beinhaltet auch das präventive Zusammenwirken verschiedener staatlicher und nicht staatlicher Akteur:innen im Falle drohenden Wohnraumverlustes. Mit unserer Zentralen Fachstelle Wohnen (ZFW) und der Einführung von „Housing First“ als Ergänzung unserer bewährten Hilfeangebote haben wir in Bremen sehr früh neue Wege eingeschlagen, um Obdachlosigkeit mit neuen und innovativen Impulsen entgegenzuwirken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) An dieser Stelle möchte ich allen Trägern, Institutionen und Ehrenamtlichen, die sich im Land Bremen für dieses Thema engagieren, ganz herzlich danken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Um die Fragestellung der CDU-Fraktion aufzugreifen, Frau Grönert, wie Bremen seinen Beitrag zur Beendigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gestaltet, lässt sich feststellen – ich maße mir hier aufgrund meiner beruflichen Erfahrung durchaus eine gewisse Expertise an, dies zu beurteilen –: Der Bremer Senat drückt sich wahrlich nicht vor seinen Aufgaben. Er stellt ein strukturiertes und breit gefächertes Hilfesystem zur Verfügung und nimmt seine Steuerungsverantwortung für staatliches Handeln zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ressortübergreifend wahr. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Trotzdem gibt es nach wie vor Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Land Bremen, und – ich fürchte, auch das ist ein Teil der Wahrheit – es wird sie auch noch im Jahr 2030 geben. Es ist schlichtweg zu einfach, zu glauben, wie es unsere Bundesregierung vielleicht ein wenig zu erwartungsfroh angekündigt hat, wir könnten Wohnungs- und Obdachlosigkeit einfach abschaffen, indem wir an ein paar Stellschräubchen drehen. Viel zu individuell und viel zu komplex sind oft die Ursachen. Trotzdem wird es auch in Zukunft unsere gemeinsame Aufgabe sein, alle unsere Möglichkeiten zu nutzen, um die Lebenslagen wohnungsloser Menschen weiter zu verbessern und Wohnungslosigkeit in unserem Land entschieden zu bekämpfen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Senat dieses auch in Zukunft weiter so engagiert tun wird. Hierbei können wir uns natürlich auch im Land Bremen mit der Weiterentwicklung unserer Interventionsmaßnahmen und Hilfsangebote noch verbessern, und es ist auch unsere stetige Aufgabe, dieses zu tun. Insbesondere beim Schaffen weiteren sozial geförderten Wohnraums und bei der Ausweitung der Zugangsmöglichkeiten für wohnungsmarktferne Personengruppen wünschen wir uns dieses. Auch wir warten sehr gespannt, liebe CDU-Fraktion, auf den nationalen Aktionsplan und die hoffentlich damit einhergehenden Möglichkeiten und Impulse. Wir haben steigende Bedarfe am Wohnungsmarkt verbunden mit erheblichen Preissteigerungen. Große Herausforderungen, die sich bei Menschen in besonderen Lebenslagen nicht zuletzt durch Corona weiter verschärft haben. Wir haben – und daran brauche ich Sie, liebe CDUFraktion, und auch die FDP wohl nicht zu erinnern – aber auch erhebliche finanzielle Zwänge, die uns sowohl im Wohnungsbau als auch bei der Gestaltung unserer sozialen Unterstützungsangebote erheblich einengen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Deshalb an dieser Stelle einmal ganz ausdrücklich und wieder mit Blick auf die Opposition: Soziale Probleme zu lösen, kostet Geld, viel Geld. Wir nehmen hierfür auch viel Geld in die Hand, und es ist gut investiertes Geld. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Mit polemischen Ideen wie Kürzungen zum Beispiel beim Bürgergeld oder an anderen Stellen im sozialen Bereich, wie wir sie sowohl von der FDP als auch von der CDU im Bund sehr regelmäßig empfohlen bekommen, verschärfen auch Sie die Lebenslagen wohnungs- und obdachloser Menschen in unserem Land. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So ein Quatsch!) Hinter jeder Zahl in den Antworten zur Großen Anfrage – und daran möchte ich uns alle erinnern – steht ein Mensch, der wohnungs- und obdachlos ist, ein Mensch, welcher kein eigenes Zuhause als Fixpunkt in seinem Leben hat und der seine ganz individuelle Lebensgeschichte mit sich trägt, die ihn jeden Tag herausfordert. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Wenn Sie das so kalt lässt, Herr Imhoff, gerne einmal einen hilfreichen Kommentar – –. Ansonsten würde ich zum Ende kommen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Lassen Sie uns diese Gedanken – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Geschenkt!) Vielen Dank, sehr großzügig! Lassen Sie uns diese Gedanken stets in uns tragen, wenn wir durch unsere Städte gehen und wohnungslosen Menschen begegnen, denn Wohnungslosigkeit ist mehr als eine sozialpolitische Herausforderung. Sie ist mit jedem Einzelfall ein persönliches Schicksal eines Menschen in unserer Gesellschaft und – ich bitte uns alle, daran immer wieder zu denken – sie kann jedem und jeder von uns widerfahren. Wohnen ist ein Menschenrecht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Verehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen und Kolleginnen! Wenn ich so mal durch Bremen gehe oder einfach die letzten Monate durch die sommerlichen Temperaturen die schöne Bremer Außengastronomie besucht habe, da muss man schon sehr, sehr ideologisch blind sein, um dieses Problem der Verarmung, der Obdachlosigkeit und des offenen Drogenkonsums nicht zu erkennen. Meine Damen und Herren, sehen Sie es nicht? Stört es Sie nicht? Werden Sie nicht von Butenbremern darauf angesprochen? Ich schon. Die 37 Millionen Tagesbesucher allein in 2023, die sind auch alle nicht blind. Zuallererst einmal: Ja, der Bremer Senat führt verschiedene Maßnahmen an, die darauf abzielen, neuen angemessenen Wohnraum zu schaffen, den Zugang zum Wohnungsmarkt zu erleichtern und präventiv gegen Wohnungsverlust vorzugehen. Allerdings können wir auch einige Punkte kritisieren. Die Antwort des Senats nennt keine konkreten quantitativen Ziele für die Reduzierung der Wohnungslosigkeit bis 2030. (Beifall Bündnis Deutschland) Es ist wichtig, den Senat aufzufordern, klare Ziele zu setzen, um den Fortschritt zu verfolgen und den Erfolg der Maßnahmen zu bewerten. Es wird erwähnt, dass Wohnungslosen der Zugang zu Wohnraum erleichtert wird, aber es fehlen Details darüber, wie langfristige Unterstützung und Betreuung gewährleistet werden, um dies auch sicherzustellen, dass sie dauerhaft und in stabilen Wohnverhältnissen dann auch bleiben können. Auch gibt die Antwort keine Einblicke über den Prozess der Überwachung und der Bewertung der Maßnahmen. Die Antwort des Senats gibt an, dass die Zahl von Obdachlosenbetroffenen lediglich geschätzt werden kann. Das wirft Fragen zur Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten auf. Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland bedauern, dass keine getrennte Auswertung für obdachlose Frauen in Bremerhaven möglich ist. Geschlechtsspezifische Daten sind wichtig, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von obdachlosen Männern und Frauen zu verstehen und dann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wie will der Senat sicherstellen, dass die festgelegte Quote von 20 Prozent für geförderte Wohnungen von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch ausreicht? Insgesamt wirkt die Antwort des Bremer Senats ziemlich vage, lässt wichtige Details und Strategien zur Umsetzung der genannten Maßnahmen vermissen. Wie wird sichergestellt, dass Hilfsangebote und Programme aller Bevölkerungsgruppen, einschließlich vulnerabler Gruppen wie obdachlosen Ausländern und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen da auch zugänglich sind? Gibt es spezifische Initiativen, um die Bedürfnisse dieser Gruppen zu adressieren? Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Mittel effizient eingesetzt werden, um den Bedürfnissen von Menschen in Wohnungsnot gerecht zu werden und ihnen eine angemessene Unterstützung zu bieten. Obwohl der Senat die Bedeutung von psychosozialen Hilfen ambulanter Begleitung betont, wird nicht klar dargelegt, wie diese in ausreichendem Maße bereitgestellt werden sollten. (Beifall Bündnis Deutschland) Während der Senat auf stationäre Wohnmöglichkeiten wie das Haus Isenberg oder Adelenstift hinweist, bleibt die Frage offen, ob diese Einrichtungen ausreichen, um den Bedarf dieser Bevölkerungsgruppen einzudecken. Es fehlen Informationen über geplante Erweiterungen oder zusätzliche Ressourcen, um diesen Personen adäquate Unterstützung zu bieten. Obwohl der Senat darauf hinweist, dass viele Maßnahmen bereits umgesetzt sind, weitere geplant sind, bleibt unklar, wie genau diese finanziellen Mittel festgelegt wurden und ob sie ausreichen, um die selbst gesteckten Ziele auch zu erreichen. (Beifall Bündnis Deutschland) Es fehlen uns klare Angaben darüber, wie die Mittel für bestimmte Maßnahmen verteilt und ob alternative Finanzierungsstrategien wie EUMittel auch in Betracht gezogen wurden. Obwohl der Senat erwähnt, dass zusätzliche Mittel für die Ausweitung von „Housing First“ und auch für die Umsetzung von Wohnprojekten vorgesehen sind, fehlen hier konkrete Details darüber. Wie werden diese Mittel verwendet, welche konkreten Maßnahmen sind noch geplant? Es wäre wichtig, dass der Senat transparent darüber ist, wie die Mittel eingesetzt werden. Wir sehen auch eine mangelnde Transparenz bezüglich der Zielsetzung. Der Senat kennt keine konkreten Zielzahlen oder Meilensteine bis zum Ende der Legislaturperiode 2027. Da gehe ich mit Frau Grönert d’accord. Es bleibt unklar, wie der Senat die Fortschritte bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit messen und bewerten will. Ohne klare Ziele und ohne einen klaren Fahrplan besteht die Gefahr, dass die Bemühungen zur Bekämpfung drängender sozialer Probleme ineffektiv bleiben werden. Wie steht der Senat zum Beispiel in Bezug auf Tiny Houses oder, wie in Berlin schon realisiert, als Projekt eingeführte Wohnboxen als Safe Space auf 3,5 Quadratmetern? Gerade im Winter wäre das eine echte Nothilfe. (Beifall Bündnis Deutschland) Little Home e. V. hat im Bundesgebiet schon über 300 Safe-Space-Räume geschaffen. Gerade für obdachlose Menschen mit Suchtdruck oder eigenen Haustieren eine echte Chance auf Sicherheit und Privatsphäre. Dazu fordere ich den Senat, Frau Dr. Schilling, auf, drüber nachzudenken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Ist irgendwas witzig? (Zuruf) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bei der Kollegin Kähler anschließen, das ist ein sehr fließender Übergang. Ich glaube, bei dem Einstieg des letzten Beitrages hat schon der Einstieg gezeigt, dass da nichts Qualifiziertes zu erwarten ist. Frau Kähler hat geendet mit der Aussage, dass Wohnen ein Menschenrecht ist, und dieses Menschenrecht ist sogar in der Bremer Verfassung in Artikel 14 verankert. Die Bremer Verfassung wurde 1947 erlassen und beschlossen und war damals sehr sozial und sehr progressiv und ist es, glaube ich, bis heute noch. Deswegen möchte ich den Artikel 14 einmal kurz hier nennen. Darin steht: „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“ Dieser Verfassungsanspruch, da sind wir uns alle einig, dem können wir heute noch nicht entsprechen, da ist Bremen nicht alleine, aber wir haben uns ein sehr hehres Ziel gesetzt, und dieses hehre Ziel, das muss bis heute gelten. Denn was wir feststellen, ist: Wir haben rund 2 000 Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind. Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit gefährden die psychische und die körperliche Gesundheit der Betroffenen, sind häufig mit einer Abwärts- und nicht mit einer Aufwärtsspirale einhergehend. Obdachlose Menschen sind auch häufig von Überfällen, und zwar von zunehmender Gewalt auch gegen obdachlose Menschen, betroffen. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Was wir aber gleichzeitig auch feststellen können, ist, dass meiner Meinung nach noch nie so viel strukturell passiert ist, wie seit diese rot-grün-roten Regierung am Zuge ist. Wir haben verschiedene Ebenen, auf denen wir tätig geworden sind und auf denen wir noch tätig werden müssen. Die erste Ebene, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Wir brauchen die Prävention des Wohnungsverlustes. Wir haben über ein Instrument gestern in der Aktuellen Stunde gesprochen, nämlich Zwangsräumungen zu verringern und zu vermeiden. Wir sind ein weiteres Instrument als rot-grün-rote Koalition angegangen, das ist der Härtefallfonds gegen Energie- und Wassersperren. Denn eine Energie- und Wassersperre macht eine Wohnung de facto unbewohnbar und sorgt auch häufig dafür, dass das Problem noch größer wird, das ökonomische und auch das tatsächliche. Ich möchte eine Schippe bei der Kollegin Kähler draufsetzen. Ich glaube, dass die von der CDU geforderten Bürgergeldkürzungen nicht nur die Lage der Menschen, die schon auf der Straße sind, verschlechtern wird, sondern möglicherweise auch dazu führen könnte, dass mehr Obdachlosigkeit entsteht, weil Vermieterinnen und Vermieter die Mieten steigern, die Nebenkosten steigen, und wenn man weniger Bürgergeld bezieht, (Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) dann droht tatsächlich auch gerade wegen den steigenden Energiekosten möglicherweise noch mehr Wohnungsverlust. Deswegen glaube ich, dass Sie da komplett auf dem Holzpfad sind. (Beifall DIE LINKE, SPD; Bündnis 90/Die Grünen) Wenn Menschen auf der Straße sind, wohnungslos sind, dann brauchen wir eine Vielfalt von Instrumenten, um sie wieder in Wohnraum zu vermitteln, und ich sage es ganz deutlich: Priorität muss da privater Wohnraum haben. Wir haben schon lange das Instrument der 20-Prozent-Belegrechte an den Sozialwohnungen für Gruppen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, und das ist auch richtig. Allerdings muss man auch da sagen, wenn nicht genügend sozialer Wohnraum, geförderter Wohnraum, entsteht, dann können wir diese 20-Prozent-Quote natürlich auch nicht genügend oder ausreichend zur Verfügung stellen. Auch da, liebe CDU, muss man aber Ross und Reiter nennen, denn im Moment liegt der soziale Wohnungsbau und insgesamt der Wohnungsbau ja vor allem darnieder, weil die Wohnungswirtschaft nicht tätig ist. (Zuruf Bündnis Deutschland: Warum ist die nicht tätig?) Die, die gerade überhaupt noch bauen und tätig sind, sind die Stadtgemeinde und das Land, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und daran sind wir jetzt schuld!) das 30 Millionen für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt hat, und die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, die tatsächlich auch noch bauen – und das sind auch die Einzigen. Da würde ich mir wünschen, dass Sie Ross und Reiter nennen, genauso wie bei den Zwangsräumungen gestern, wo ich schon (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) treffenderweise vorhergesagt habe, dass Sie heute die Krokodilstränen in den Augen haben werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir brauchen mehr Sozialwohnungen, und dafür gibt es das Programm zum Ankauf für Belegbindungen. Auch da glaube ich, dieses Instrument ist wichtig, damit die Verringerung der Sozialwohnungen abgemildert wird, und ich möchte auf ein Instrument zu sprechen kommen, was meiner Meinung nach in der Wohnungslosenhilfe in Bremen einen absoluten Paradigmenwechsel dargestellt hat. Das ist die Einführung von „Housing First“. Liebe CDU, Frau Grönert, wenn Sie jetzt sagen, nur 34 Menschen konnten bisher untergebracht werden, dann schwingt da so ein bisschen so eine gewisse Verächtlichmachung oder vielleicht auch eine Bagatellisierung von dem mit, was dort im „Housing First“ gemacht wird, was dort geleistet wurde, und Sie blenden komplett aus, (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Nein!) dass es ein Pilotprogramm war, das jetzt in die Regelsystematik überführt werden soll. Sie blenden komplett aus, dass Menschen, die auf der Straße leben, multiple Herausforderungen mit sich bringen – psychische Probleme, gesundheitliche Probleme, finanzielle Probleme und, und, und, möglicherweise Probleme im Aufenthalt. Es gibt sehr, sehr viele Probleme der Menschen auf der Straße. (Zuruf CDU: Das wissen wir doch alles!) Genau! „Housing First“ hat sich insbesondere mit denen beschäftigt und denen eine eigene Wohnung, einen eigenen Schlüssel und vier Wände gebracht, die besonders große Probleme haben, die möglicherweise Suchtproblematiken haben et cetera. Da zu sagen, das sind nur 34: Ich bin über jeden Einzelnen dieser 34 froh, und ich glaube, das kann man nicht kleinreden, und ich glaube, wir sind genau auf dem richtigen Weg, wenn wir das in das Regelsystem überführen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Diejenigen, die nicht eine eigene Wohnung bekommen können, ich glaube, auch das Instrument Obdachlosenpolizeirecht (OPR)-Einweisungen habe ich gestern schon erwähnt, möchte ich jetzt nicht wiederholen – –. Es gibt Menschen, die kriegt man nicht so einfach in Wohnraum, und ich glaube, da ist das System der Notunterbringung gefragt, das ist völlig klar. Wir haben alle möglichen Regelungen von der Winterregelung über die Einweisung in Schlichthotels et cetera. Tatsächlich glaube ich, dass wir im Obdachlosensystem eine stärkere Diversifizierung brauchen. Wir haben hier schon öfter darüber gesprochen, dass es Notunterkünfte für Menschen mit Haustieren braucht, mit Hunden zum Beispiel, weil der Hund für viele obdachlose Menschen der einzige Freund und vor allem der wichtigste Beschützer ist. Deswegen hält es Menschen davon ab, in die Notunterkünfte zu gehen, wenn sie wissen, ich kann mein Hund nicht mitnehmen. (Glocke) Ich komme zum Schluss. Ich möchte Ole Humpich noch einmal zustimmen, dass die hohe Anzahl der jungen Menschen auf der Straße – unter 18 oder unter 25 sind es 422 – besorgniserregend ist. Da braucht es auch eine zielspezifische Angebotsschaffung und Angebotsstärkung, und ich möchte auch die obdachlosen Frauen nicht unerwähnt lassen, denn die Obdachlosigkeit von Frauen ist eine, die häufig mit sexueller Ausbeutung, (Glocke) die häufig mit extremen Notlagen und gerade diesen
Antje Grotheer
Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sofaschläfern beschäftigt ist. Genau da braucht es wirklich zielgruppenspezifische Angebote. – Danke! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Senatorin Dr. Claudia Schilling.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, wir machen uns alle nichts vor, dass das Ziel, allen Obdachlosen im Land Bremen bis zum Jahr 2030 ein Dach über dem Kopf zu geben, ein hehres Ziel ist. Viele Obdachlose haben einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen, Sie könnten zum Amt für Soziale Dienste gehen oder zum Jobcenter, und dort würden die Aufwendungen für eine Wohnung übernommen. Sie gehen nicht zum Amt. Manche Menschen sind vom Milieu so stark geprägt, dass sie keine Wohnung finden, oder viele versuchen es nach x gescheiterten Versuchen erst gar nicht mehr. Andere halten es psychisch und physisch gar nicht aus im Geschosswohnungsbau. Sie wollen draußen leben, allenfalls noch auf einer Parzelle. Es gibt Menschen, die als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen aus dem europäischen Ausland gekommen sind und von den Betrieben einfach vor die Tür gesetzt wurden, von zwielichtigen Vermittlern mit großen Versprechungen angelockt und dann von Unternehmen gar nicht erst angestellt oder schlicht gar nicht erst bezahlt wurden. Die meisten haben keinen Anspruch auf Leistungen nach den einschlägigen Sozialgesetzbüchern. Wieder andere sind alkohol- und drogenabhängig, oder sie sind psychisch krank und stoßen mit ihrem Sozialverhalten andere Mieter im Haus vor den Kopf, sodass der Vermieter ihnen die Wohnung wieder kündigt. Es gibt vereinzelt sogar Menschen, die das Wohnen in einer Wohnung aus eigenen Mitteln finanzieren könnten, aber sie wollen das nicht. Was will ich damit sagen? Obdachlosigkeit ist rechtlich und menschlich sehr komplex. Sie hat viele Erscheinungsformen, und es gibt keine einfachen Lösungen. Deswegen ist das Ziel, allen im Land Bremen lebenden Menschen bis zum Jahr 2030 ein Dach über dem Kopf zu geben, ein hehres Ziel, aber das heißt nicht, dass wir resigniert die Hände in den Schoß legen und den Anspruch aufgeben, allen Menschen ein Angebot zu machen. Das heißt nicht, dass wir die Menschen auf der Straße nicht aufsuchen. Das heißt nicht, dass wir nicht gemeinsam mit ihnen nach Wegen suchen, wie sie ihre Obdachlosigkeit überwinden können. Meine Damen und Herren, der Antwort des Senats auf die Große Anfrage haben Sie entnommen, wie vielfältig unsere Bemühungen sind, Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken, Wohnungsverlust zu verhindern oder neuen Wohnraum zu erschließen und die Menschen zu unterstützen, eine Wohnung zu finden oder zu halten. Das alles hat sich auch in der heutigen Debatte schon widergespiegelt. Der Senat arbeitet daran, jeder und jedem ein Angebot zu unterbreiten, das auf den Einzelnen zugeschnitten ist, das Brücken baut und Unterstützung organisiert. Das machen wir schon heute, und wir werden darin auch nicht nachlassen, aber wir werden unsere Arbeit immer nur in kleinen Schritten fortsetzen können mit einem Strauß unterschiedlicher und immer wieder neuer Maßnahmen wie zum Beispiel mit dem noch gar nicht so alten und heute mehrfach genannten Projekt „Housing First“. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschreibt eine Aufgabe, keine Lösung. Die Lösung müssen wir uns Schritt für Schritt und ressortübergreifend erarbeiten, und Sie haben eben gehört, wir arbeiten auch intensiv daran. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir dringend zusätzlich bezahlbaren Wohnraum brauchen, wenn wir die 4 500 Menschen in Übergangswohnheimen als wohnungslos begreifen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass immer mehr Übergangswohnheime in Apartmentform mit jeweils eigenen sanitären Anlagen und Küchen genau so viel Privatsphäre bieten wie eine selbst angemietete Wohnung, wenn auch in der Regel auf beengtem Raum. Ganz ohne Wohnung sind diese Wohnungslosen also nicht. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Schluss: Längst nicht alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf den öffentlichen Plätzen Bremens und Bremerhavens haben, sind wohnungslos, auch wenn man den Eindruck gewinnen könnte. Für viele sind die öffentlichen Treffpunkte ein wichtiger Teil ihres sozialen Netzes. Sie nutzen dabei auch unsere Infrastruktur, um andere Menschen zu treffen, und sie nutzen die Infrastruktur, um in Kontakt mit Streetworkerinnen und Streetworkern zu kommen, mit denen sie ihre Probleme besprechen, seien es gesundheitliche Belange oder Themen wie Gewalt, Armut und Einsamkeit. Dabei geht es auch immer um Ausgrenzung und um die Würde jener Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben, ob sie obdachlos sind oder nicht. Dass wir auch diese Menschen erreichen, ist ein ganz wichtiges Zeichen für die Akzeptanz unseres Angebotes. Das sollten wir nicht geringschätzen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/410 ,auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir zügig nach der Mittagspause Umbaumaßnahmen im Festsaal vornehmen müssen für eine große Veranstaltung, die sehr früh morgen beginnt. Das heißt, wir werden alle Tische abräumen, weil die Tische weggeräumt werden müssen. Ich möchte Sie deshalb bitten, alle Gegenstände, die Sie dort haben, inklusive der großen Wasserflaschen, zum Ende der Mittagspause wegzuräumen. – Vielen Dank, und jetzt unterbreche ich die Sitzung bis 14:40 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13.10 Uhr.) Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:40 Uhr.
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Es wäre schön, wenn die Herrschaften es schaffen, sich hinzusetzen! Regelmäßige Medizinische Überprüfung der Altersangaben eingereister unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 17. September 2024 (Drucksache 21/758) Wir verbinden hiermit: Konsequent, fortschrittlich und einheitlich: Bremen braucht dringend eine Neuausrichtung bei der Altersfeststellung für unbegleitete minderjährige Ausländer! Antrag der Fraktion der CDU vom 18. September 2024 (Drucksache 21/762) Dazu als Vertreter des Senats – –. Entschuldigung, hier steht Senator Ulrich Mäurer, aber der ist nicht hier. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Senatorin Vogt könnte dazu ja auch sprechen! – Heiterkeit) Als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion Bündnis Deutschland legt Ihnen heute einen Antrag vor, mit dem Ziel, die regelmäßige medizinische Überprüfung der Altersangaben bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern einzuführen. Unser Antrag fordert etwas eigentlich Selbstverständliches; nämlich, dass jeder, der eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt, seine Anspruchsberechtigung nachvollziehbar zu belegen hat. (Beifall Bündnis Deutschland) Zu den notwendigen Daten der Identifizierung gehört neben dem Namen auch das Geburtsdatum. Diese Daten sind nicht nur zu dokumentieren, sondern ihrer notwendigen Verbindlichkeit und Verlässlichkeit wegen auch zu beurkunden. Denn falsche Altersangaben haben verheerende Konsequenzen, nicht zuletzt für den Jugendschutz – unmittelbar, wenn die Folge ist, dass Erwachsene mit Minderjährigen oder sogar Kindern zusammen untergebracht werden und mittelbar, indem missbräuchlich Jugendhilfe beansprucht wird und dieses zudem zulasten von tatsächlich Minderjährigen geht, bei denen auch die Notlagen vorhanden sind. (Beifall Bündnis Deutschland) Gern, meine Damen und Herren, wüsste unsere Fraktion, wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer in Bremen ohne gültige Dokumente kamen beziehungsweise wie viele von ihnen sich überhaupt ausweisen konnten. Aber der Senat scheint das nicht für wichtig zu halten. Jedenfalls wird dazu aufgrund einer Anfrage der CDU-Fraktion lediglich mitgeteilt, dass dieses statistisch nicht erfasst würde. Dass in vielen Fällen falsche Altersangaben gemacht werden, räumt der Senat implizit ein, wenn er mitteilt, dass seit 2020 mehr als 700 Personen als volljährig identifiziert wurden. Insbesondere junge Männer aus Afghanistan, aus Somalia, aus Westafrika oder aus Marokko hatten ihre Minderjährigkeit nur vorgetäuscht. Es besteht die begründete Vermutung, dass es noch deutlich mehr Fälle geben könnte unter den weit mehr als 3 000 Jugendlichen, die in diesem Zeitraum in Bremen als unbegleitete Minderjährige aufgenommen wurden. Denn die Verlockung, meine Damen und Herren, Minderjährigkeit vorzutäuschen, ist eben überaus groß. So werden unbegleitete Minderjährige nicht wie Asylbewerber, sondern nach dem Kinder- und Jugendhilferecht betreut, das nicht nur sehr personal-, sondern insbesondere auch kostenintensiv ist. In derartigen Fällen ist es kaum möglich, diese Person abzuschieben, und im Falle von Delikten werden sie nach dem Jugendstrafrecht betreut, sofern sie denn strafmündig sind. Meine Damen und Herren, Betrug durch Altersschwindel aufzudecken, ist deshalb vordringlich. Trotz mittlerweile mehrfacher Nachfrage erklärt der Bremer Senat allerdings nicht, was er zu diesem Zweck unternimmt. Auskünfte darüber, ob und gegebenenfalls wie oft falsche Altersangaben durch medizinische Untersuchungen aufgedeckt wurden, gibt der Senat bisher nicht raus. Stattdessen behauptet der Senat, dass eine solche Erfassung dieser so folgenreichen Untersuchung für die Verwaltungspraxis keine Relevanz habe. Das ist nicht nur intransparent, sondern das ist eine verantwortungslose Verschleierungstaktik, die nicht hinzunehmen ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Betrug durch Altersschwindel aufzudecken, ist deshalb der vordringlichste Auftrag, um Schaden abzuwenden und kriminellem Handel entgegenzuwirken. Zur Altersfeststellung im bisherigen Verfahren teilt der Senat nur mit, dass jeweils zwei erfahrene Fachkräfte die notwendige Feststellung treffen. Es gibt Bundesländer, in denen dafür ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden muss. Ich glaube, das wäre auch der richtige Weg in Bremen. Bei Fragen darüber, ob und gegebenenfalls wie oft falsche Altersangaben durch medizinische Untersuchungen aufgedeckt wurden, gibt sich der Senat nicht nur schmallippig, sondern geradezu verschlossen. Medizinische Altersuntersuchungen sind gemäß § 42f Absatz 2 SGB VIII in Zweifelsfällen zu veranlassen. Was allerdings unter Zweifelsfällen zu verstehen ist, bleibt im Gesetz unbestimmt, und unbestimmte Rechtsbegriffe müssen in der Verwaltungspraxis konkretisiert werden. Das Land Sachsen-Anhalt tut dies in einer Verwaltungsvorschrift zur Altersfeststellung von unbegleiteten ausländischen Personen. Demnach ist bei Inaugenscheinnahme zu protokollieren, wenn sich deutliche postpubertäre Körpermerkmale zeigen. Sofern nach der Inaugenscheinnahme Zweifel hinsichtlich des Alters bestehen, muss eine ärztliche Untersuchung veranlasst werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Angelehnt an die sachsen-anhaltinische Vorschrift fordern wir in unserem Antrag, dass in Bremen bei allen unbegleitet eingereisten Jugendlichen, die dem Kindesalter entwachsen sind und deren Alter nicht zweifelsfrei durch Ausweispapiere belegt ist, das Alter medizinisch untersucht wird. Damit soll zum einen verhindert werden, dass sich Erwachsene Leistungen erschleichen, die Minderjährigen beziehungsweise Jugendlichen zustehen. Zum anderen soll verhindert werden, dass Jugendliche den Status des strafunmündigen Kindes ausnutzen, um Straftaten zu begehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Beides ist in Bremen ein Problem, wie der Senat selbst einräumt. Aber das Problem ist lösbar – und das ist das Gute an dieser Sache – mithilfe der rechtsmedizinischen Verfahren der Altersdiagnostik. Ziel dieser Verfahren ist es, ein Mindestalter zu bestimmen, um gravierend falsche Minderjährigkeitsbehauptungen zu widerlegen. Das leistet die medizinische Altersdiagnostik zuverlässig. Der Einsatz solcher Verfahren hat sich auch in Bremen schon bewährt, meine Damen und Herren. Denn nach Auskunft des Senats kam es im Zuge von Ermittlungsverfahren in circa zehn bis zwanzig Fällen zur Verifizierung einer älteren Echtpersonalie, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, sodass diese Prozesse statt vor dem Jugenddann tatsächlich vor dem Erwachsenengewicht stattfanden. Es hat also gute Gründe, wenn Strafverfolgungsbehörden die Alterseinschätzung der Jugendämter nicht anerkennen, und es wäre unverantwortbar, dieses einfach zu ignorieren, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir meinen daher, dass es nicht ausreicht, solche Untersuchungen nur in Extremfällen durchzuführen – nämlich, wenn die vermeintlichen Kinder schon als Delinquent aufgefallen sind. Vielmehr muss durch den regelmäßigen und systematischen Einsatz objektiver medizinischer Untersuchungen Betrug von vornherein verhindert werden. (Glocke) Das erfordert einen gewissen Aufwand, aber das ist verhältnismäßig, denn der Schaden durch Altersbetrug ist gewaltig, und das gilt nicht nur zuletzt mit Blick auf die Kosten. Ich darf Sie daher bitten, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich! (Beifall Bündnis Deutschland) Als nächste Rednerin hat das Wort
Hetav Tek CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg:innen! Bevor ich zu unserem Antrag debattiere, muss ich mich zuerst auf den Antrag von Bündnis Deutschland einlassen. Herr Timke, in Ihrem Antrag die Behauptung aufzustellen, dass das Kindeswohl in Bremen nicht gesichert werden kann, weil unbegleitete Minderjährige das System überlasten, ist zu einfach und populistisch. (Beifall CDU – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ist aber so!) Sie verstehen die Komplexität des Jugendhilfesystems nicht. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Aha!) Sie werden es nicht verstehen, und Sie wollen es auch nicht verstehen. Das Thema des Kindeswohls ist zu wichtig, um es, wie Sie es tun, mit Ammenmärchen und Unwahrheiten für eigene politische Zwecke zu nutzen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Da bin ich aber mal gespannt!) Das Wohl und die Sicherung des Kindes interessiert Sie ehrlich gesagt auch in Wahrheit gar nicht. Dieses Hohe Haus muss und wird sich mit den bestehenden Herausforderungen in den Fragen des Kindeswohls angemessen und fachlich auseinandersetzen, aber Sie und Ihre Theorien werden nicht Teil dieser Lösung sein. (Beifall CDU) Für den Fall, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: 90 Prozent des Antrags sind identisch!) dass Sie meinen Redebeitrag nicht verstanden haben: Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland] – Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Hören Sie mal zu, da können Sie was lernen!) Jetzt möchte ich mich aber dem Rest dieses Hohen Hauses widmen und lade Sie alle dazu ein, sachlich und lösungsorientiert unseren Antrag zu debattieren. (Zuruf CDU: Richtig!) Liebe Kolleg:innen, die Debatte über unbegleitete minderjährige Ausländer:innen (umA) ist zwangsläufig emotional. Wir sprechen über Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, Kinder und Jugendliche, die mehrheitlich bei uns Sicherheit und Unterstützung suchen. Unser Jugendhilfesystem hat die Aufgabe, diesen Schutz zu gewährleisten, doch es muss auch sicherstellen, dass dieser Schutz nur denjenigen zuteilwird, die tatsächlich minderjährig sind. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Altersfeststellungsverfahren in Bremen optimieren. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Unsichere und subjektive Prozesse dürfen nicht dazu führen, dass Erwachsene fälschlicherweise als Minderjährige in Jugendeinrichtungen aufgenommen werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Ersparen Sie sich den Applaus. Dies schafft Spannungen und belastet das ohnehin überlastete System umso mehr, einschließlich der Fachkräfte, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Genau das, was wir gesagt haben!) die sich nicht auf ihre eigentliche pädagogische Arbeit konzentrieren können. (Beifall CDU) Moderne Technologien wie KI-gestützte Verfahren zur Altersbestimmung sollen nicht die qualifizierte Inaugenscheinnahme ersetzen, sondern den Prozess unterstützen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das haben wir auch gesagt!) Diese Technologien bringen eine Objektivität in die Feststellung, doch die Gespräche im Rahmen der Inaugenscheinnahme bleiben dennoch unverzichtbar. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Finden wir auch!) Es ist keine Frage des Entweder-oder, sondern des Sowohl-als-auch. (Beifall CDU) Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Arbeit der Casemanager:innen in den letzten zwei Jahren in keinster Weise geschmälert werden soll. Vielmehr zielt dieser Antrag darauf ab, ihre Arbeit zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Die Einführung von modernen Verfahren bietet den Casemanager:innen mehr Sicherheit bei ihren Entscheidungen und steigert gleichzeitig die Effizienz des gesamten Prozesses. Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass diese Verfahren nicht nur in einer Leitlinie geregelt werden, sondern durch verbindliche Anweisungen präzise, einheitlich und detailliert festgelegt werden. (Beifall CDU) So wird gewährleistet, dass jeder Schritt im Prozess transparent, einheitlich und nachvollziehbar abläuft. Dabei kommt der Dokumentation ab Beginn der Inobhutnahme eine zentrale Bedeutung zu. Es muss klar erfasst werden, wie der Prozess der Altersfeststellung in welcher Situation durchgeführt wurde und zu welchen Ergebnissen geführt hat. Bisher blieben diese aus, zumindest konnte oder wollte der Senat uns dies nicht beantworten. Diese Offenlegung ist nicht nur notwendig, um Unwahrheiten und Falschbehauptungen entgegenzuwirken, die das Vertrauen untergraben, sondern durch Veröffentlichungen wird zusätzliches Vertrauen geschaffen, da mögliche Fehler und Hürden im Verfahren sichtbar und dann im Rahmen bestehender Gesetze geheilt werden können. Jeder junge Mensch, unabhängig von seiner Herkunft oder Lebensgeschichte, muss deshalb dieselben Verfahren durchlaufen, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Im Umgang mit straffälligen unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen ist eine besondere Sorgfalt geboten, und ich rede hier von Mehrfach- und Intensivtäter:innen. Es muss sichergestellt werden, dass in diesen Fällen eine verbindliche Altersfeststellung erfolgt, um zu verhindern, dass sich Personen durch falsche Angaben als Minderjährige ausgeben und so von milderen Sanktionen profitieren. Um dies zu gewährleisten, sollte bei straffälligen umA, wenn es nicht im Vorfeld schon erfolgt ist, nachträglich eine verpflichtende medizinische Altersfeststellung durchgeführt werden. (Beifall CDU – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ah, was ganz Neues! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Dann können Sie ja unserem Antrag zustimmen!) Dies dient nicht nur dazu, die Glaubwürdigkeit des Jugendhilfesystems zu wahren, sondern auch, um sicherzustellen, dass strafrechtliche Konsequenzen angemessen und gerecht angewendet werden. Unser Ziel ist es, diejenigen zu unterstützen, die wirklich schutzbedürftig sind und gleichzeitig den Missbrauch des Systems zu verhindern. Die Einführung von klaren verbindlichen Vorschriften, einer lückenlosen Dokumentation und moderner Technologien wird dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Bremen kann und muss Vorreiter in einer einheitlichen, fairen und rechtsgebundenen Altersfeststellung werden. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall CDU – Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland])
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. – Entschuldigen Sie bitte! Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die Säulen unserer Gesellschaft sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Diese Werte schützen jeden von uns. Deshalb schützen auch wir diese Werte. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) In der aktuellen Debatte werde ich das Gefühl nicht los, dass Grundgesetz und Menschenrechte nicht für alle politischen Player gleichermaßen bindend sind. Wir reden über Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland kommen und hier Schutz und Hilfe suchen. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Oder Erwachsene!) Ich stelle deshalb den Leitgedanken der UN-Kinderrechtskonvention voran. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Die Grundstimmung der Anträge kann ich nicht ignorieren, meine Damen und Herren. Sie entwerfen ein sehr verstörendes Bild. Glaubt man Ihren Texten, kommen viele junge Männer, geben sich als minderjährig aus, profitieren deshalb von Vergünstigungen und werden bei Straftaten nicht zur Verantwortung gezogen. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Dabei verweigern sie ihre reale Altersfeststellung und sitzen auch noch Mitarbeiter:innen gegenüber, die eine qualifizierte Inaugenscheinnahme angeblich nicht ganz so ernst nehmen. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Ganz genau!) Meine Damen und Herren, die qualifizierte Inaugenscheinnahme ist keine Bewertung nach gutem Glauben, sondern ist ein in § 42f SGB VIII geregeltes Verfahren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Es ist eine anspruchsvolle sozialpädagogische Aufgabe, die ein hohes Maß an Fachkompetenz, Sorgfalt und Zeit erfordert. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Fehlerquote?) Wenn die CDU in ihrem Antrag den hochspezialisierten Mitarbeiter:innen ihre Fachlichkeit abspricht, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Haben wir doch gar nicht! – Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Tut sie aber nicht!) ist das ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die dieser herausfordernden Aufgabe täglich nachkommen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Aber in Ihrem Antrag haben Sie es anders behauptet. Beide Anträge unterstellen einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen mangelnde Mitwirkung. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja, ist doch so!) Mangelnde Mitwirkung ist praktisch kein Thema. Trotz großer Unsicherheit in der Ankommenssituation absolvieren die Jugendlichen das Verfahren freiwillig, und für die ist es wichtig, dass sie selber wissen wollen – –. (Unruhe CDU) Mit diesem Urteil begründet die CDU einen ihrer Beschlusspunkte. Sie wollen Jugendliche, die kooperativ bei der Altersfeststellung mitwirken, mit einem schnelleren Asylverfahren und der bevorzugten Aufnahme in Jugendeinrichtungen belohnen. Minderjährige aber gehen gar nicht ins Asylverfahren, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Doch!) und das Land Bremen hat auch keine Regelungskompetenz bezüglich Asylverfahren, das ist ein Bundesgesetz. Unser Jugendhilfesystem unterliegt mit gutem Grund dem Gleichbehandlungsgrundsatz und baut nicht auf einem Belohnungssystem auf, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Die fachliche Vorbereitung beider Anträge ist handwerklich sehr schlecht. (Lachen Bündnis Deutschland) Stichwortartig dazu weitere Beispiele. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Schon jetzt können Gerichte eine Altersfeststellung anordnen, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Gerichte aber agieren unabhängig. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Genau!) Vorschriften, wie Sie es fordern, machen wir ihnen nicht, meine Damen und Herren. UmAs binden keine Ressourcen im Jugendamt, das hatte auch Frau Tek gesagt, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Sachsen-Anhalt!) Eine eigene Abteilung – F 9 nennt sich die – im Breitenweg kümmert sich fachlich qualifiziert um die jungen Menschen. Das Geschehen in den sechs Sozialzentren, in denen auch der Sozialdienst Junge Menschen angesiedelt ist, ist davon nicht betroffen. Daher weiß ich nicht, wie Sie auf diese Ideen kommen. Forensische Altersfeststellungen sind auch heute nur bedingt ausreichend. Sie können sich einem Alter nur nähern oder markieren, ob signifikante Schritte der körperlichen Entwicklung bereits erreicht wurden. Sie loben den Fortschritt in Sachsen-Anhalt. Auch Bremen hat seit Jahren eine Verwaltungsvorschrift, so, wie Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Was steht denn da drinnen? – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: 120 Seiten! Können Sie nachlesen!) Das haben wir, das haben wir hier. Ich schlage Ihnen vor, die Debatte auf sachlicher Ebene zu führen. Dazu ein paar Fakten: Stand Juli 2024 – Entschuldigung, meine Kollegin – 289 umAs im Bestand. Davon sind 159 17 Jahre alt. Die potenzielle Zielgruppe Ihres Antrags umfasst damit 130 Minderjährige. 130 Jugendliche überlasten die Bremer Jugendhilfe nicht. Der Aufwand einer verpflichtenden forensischen Diagnostik ist an dieser Stelle nicht gerechtfertigt, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Bitte?) Selbst bei Volljährigkeit bestünde weiterhin Jugendhilfebedarf gemäß § 41 SGB VIII. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Kosten würden wir an dieser Stelle auch nicht reduzieren. Die Untersuchungen müssten in Münster stattfinden, in Bremen finden keine Untersuchungen statt. Verzögerungen wären vorprogrammiert, Fristen würden ablaufen, (Unruhe CDU) und junge Menschen könnten nicht umverteilt werden. Dann würden Sie auch hier rumschreien, dass wir Jugendliche nicht umverteilen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) § 42 SGB VIII sieht eine Altersfeststellung nur in Zweifelsfällen vor. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ein Tatbestand – ich glaube, gleich kommt auch Dr. Marcel Schröder, der würde das sicherlich auch besser erklären – bei der Zielgruppe generalisiert, liegt nicht vor. Wie Sie sehen, gibt es ausreichende fachliche Gründe, beide vorliegenden Anträge abzulehnen. Im Bremen sind wir seit 2015 einen langen Weg gegangen, um unsere Verfahren zu Alterseinschätzung und -feststellung auszugestalten und sie rechtssicher kindeswohlorientiert zu machen. Daran werden wir festhalten. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich lade Sie, liebe Opposition, ein, sich bei den Expert:innen des Alltags zu informieren, (Glocke) um sich sachlich für die eigenen Anträge zu qualifizieren. So schlechte Anträge habe ich hier schon lange nicht mehr gesehen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt sind wir mal gespannt!)
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben Sie die Messlatte aber hochgelegt, Frau Kollegin. Ich denke, klar ist, dass alle Kinder und Jugendlichen, egal welcher Herkunft, unseren besonderen Schutz verdienen. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Dafür stehen nicht nur das Grundgesetz und die UNKinderrechtskonvention, dafür stehen auch wir als FDP-Fraktion. Ebenso ist klar, wer besondere Leistungen und besonderen Schutz in Anspruch nehmen will, der muss das nachweisen können und dazu berechtigt sein. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Wollen Sie jetzt nach jedem Satz klatschen, Herr Leidreiter? Oder wie soll das funktionieren? (Abgeordneter Piet Leidreiter [FDP]: Wenn Sie den richtigen Satz sagen, dann gerne!) Im Fall von Geflüchteten kommt der Altersfeststellung eine sehr große Rolle zu. Während ich mit dem Antrag von Bündnis Deutschland auch nicht übereinstimme, finde ich trotzdem, Frau Kollegin Görgü-Philipp, man sollte die Augen nicht vor der Realität verschließen. Die Jugendämter sind extrem belastet. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Vielleicht sollte ich einfach keine Pausen machen, dann können Sie auch nicht nach jedem Satz klatschen. (Heiterkeit FDP, SPD) Die Jugendämter sind extrem belastet. Es gibt zahlreiche Überlastungsanzeigen, und die Personalnot ist so groß, dass eine qualifizierte Inaugenscheinnahme teilweise gar nicht möglich ist. Dass eine rechtssichere Altersfeststellung die Behörden regelmäßig vor große Herausforderungen stellt, das zeigt exemplarisch der Fall des HSV-Spielers Bakery Jatta. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja!) Vielleicht ist einigen der Fall bekannt. Laut dem Senator für Inneres reiste der HSV-Profi im Sommer 2015 zunächst ohne gültigen Reisepass nach Bremen ein. Am 19. September 2019 berichtete dann „Sport Bild“, dass er bei den Bremer Behörden unter dem Namen Bakary Daffeh bekannt war. Daraufhin hat dann das Sozialzentrum Gröpelingen/Walle bei der Polizei Bremen den Hinweis eingereicht, dass es da Ungereimtheiten gebe. Am Ende hat das Landgericht Hamburg im Jahre 2022 festgestellt, dass Jatta und Daffeh mit sehr großer Wahrscheinlichkeit identisch seien und folgte der Darstellung der Verteidigung, dass er sich bereits in Afrika als der drei Jahre ältere Bakary Daffeh ausgegeben hatte, um früher am Fußball teilnehmen zu können. Wir sehen, das ist ein Thema, das auch vor Fußballprofis nicht Halt macht. Entscheidend ist aber, und das ist bei der Debatte sehr wichtig: Er wurde am Ende freigesprochen, und das zeigt, dass man bei diesem Thema sehr genau vorgehen muss, weil es in beide Richtungen schieflaufen kann, sowohl zugunsten aber auch zulasten der Person. Deswegen muss man bei der Altersfeststellung von umAs wirklich sehr genau arbeiten und schauen, welche Stellschrauben man ändert, weil man damit im Gesamtsystem etwas dreht und sich dann etwas verändern kann. Deswegen muss man hier sehr präzise sein, bei diesem Thema. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Das bringt mich zum Antrag von BD. Da brauchen sie gar nicht zu klatschen, Herr Leidreiter. Ihr Vortext – –, es war erst mal schwierig, sich durch diesen fünfseitigen Vortext zu kämpfen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ich habe ein freies Mandat! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Damit es alle verstehen! – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Hat aber nicht geklappt!) Der Sinn und Zweck – –. Ja, hat nicht geklappt. Der gesamte Vortext – –. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das ist dann Ihr Problem!) Ich war auch nach dem Vortext nicht schlauer. Der gesamte Vortext ist eine einzige Vorverurteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) So, da dürfen sie klatschen. Da dürfen Sie klatschen, ja. Da wird von erheblichen Sicherheitsproblemen durch die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gesprochen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Stimmt, haben wir ja nicht in Bremen!) Schauen wir uns die Zahlen an: Die SOKO „Junge Räuber“ hat bisher 300 Tatverdächtige identifiziert. Ihre Kleine Anfrage zu den Tatverdächtigen unter den umAs hat herausgefunden, dass es 162 Tatverdächtige unter den umAs gab, wovon der Großteil aber keinen Raub begangen hat, sondern illegale Einreise. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: So ist es!) Die Gruppe der jungen Räuber und der umAs passt also zahlenmäßig gar nicht zusammen. Es liegt damit die Vermutung nahe, dass unsere jungen Räuber aus den Maghreb-Staaten, über die wir häufig reden, keine registrierten umAs sind, sondern irgendwie anders nach Bremen gekommen sind. Auch das ist ein Problem. Aber das wissen wir noch nicht. Deswegen haben wir als FDPFraktion eine Kleine Anfrage dazu eingereicht, um mal zu schauen: Wie überschneiden sich diese beiden Gruppen überhaupt? Das einfach vorauszusetzen ist eine Vorverurteilung, und schon alleine aufgrund dieses Vortextes ist dieser Antrag von Ihnen für uns nicht zustimmungsfähig. Deswegen werden wir den ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, deshalb erhält als Nächste Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Na, das ging ja schnell!)
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Altersfeststellung von unbegleiteten Minderjährigen ist auf Bundesebene geregelt und seit November 2015 in Kraft. Zu dem Zeitpunkt, also Ende 2015, hatte Bremen, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen, rund 2 000 unbegleitete Minderjährige aufgenommen, nicht im Verlauf von Jahren, sondern allein im Jahr 2015. Eine Verteilung unter den Ländern gab es damals noch nicht. Die Kommunen hatten die rechtliche Verpflichtung, jede und jeden Einzelnen selber vor Ort in Obhut zu nehmen. Über 2 000 unbegleitete Minderjährige allein in 2015, das waren mehr als in den vergangenen siebeneinhalb Jahren seit Mai 2017 zusammengenommen. Das ist der Punkt, von dem wir kommen. Bremen war 2015 das Land, auf dessen Drängen die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel eingeführt worden ist, wesentlich unterstützt übrigens von Bayern, wo einige grenznahe Kommunen vor ähnlichen Herausforderungen standen wie Bremen. Die Voraussetzung für die dauerhafte Inobhutnahme eines jeden Minderjährigen ist eine qualifizierte Altersfeststellung. Es gibt niemanden, der darum herumkommt. Eine umfassende Leitlinie dazu hat meine Behörde schon vor Jahren herausgegeben, früher übrigens als das hier zitierte Musterland SachsenAnhalt, und inhaltlich unterscheiden sich beide kaum. Die Leitlinie regelt auch, wann die Rechtsmedizin zur Altersfeststellung hinzugezogen werden soll, nämlich immer dann, wenn das Jugendamt den jungen Menschen als erwachsen ansieht, letzte Zweifel aber nicht ausgeräumt werden können. In der Stadtgemeinde Bremen gibt es dazu nicht nur die Leitlinie, es gibt inzwischen mehrere Verwaltungsanweisungen und einen Kernprozess. Das normiert die Entscheidungsfindung des Jugendamtes mittlerweile in hohem Maße, und es ist die klare Handlungsanweisung, von der die CDU-Fraktion heute meint, sie nochmals in ihrem Antrag fordern zu müssen. Dabei hat aber übrigens auch immer die bremische Rechtsprechung Eingang gefunden in unsere Regelungen, sodass die Entscheidungen im Jugendamt heute in hohem Maße rechtssicher sind. Das kann für den Einzelnen durchaus schmerzhafte Konsequenzen haben. Jeder Dritte, der in Bremen als umA aufgenommen werden will, wird vom Jugendamt direkt wieder aus der vorläufigen Inobhutnahme entlassen, weil er nach Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen volljährig ist. Allein in diesem Jahr bis Ende August 2024 waren das 138 junge Erwachsene. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausführungen und Forderungen von Bündnis Deutschland und CDU sind heute in ihren Einzelheiten von recht unterschiedlicher Qualität, und die reicht, das muss ich leider so deutlich sagen, überwiegend von letztlichen Irrtümern bis zu größeren Fehleinschätzungen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ein Irrtum ist zum Beispiel, dass 90 Prozent der einreisenden unbegleiteten Minderjährigen älter als 16 Jahre sein sollen. In Wahrheit ist rund ein Drittel jünger als 16, und zwei Drittel sind älter. Im laufenden Jahr waren 51 unbegleitete Minderjährige sogar jünger als 14 Jahre, also Kinder. Eher in die Kategorie Fehleinschätzung fällt die Vorstellung, man müsse all diejenigen medizinisch altersfeststellen lassen, die das Jugendamt auf über 14 Jahre taxiert. Es gibt eine Spannbreite, in der offenkundig ist, dass es sich um einen Minderjährigen handelt, und die endet nicht bei 14 Jahren. Ob jemand 17, 18 oder 19 Jahre alt ist, mag schwer zu beurteilen sein. Aber dass ein 15- oder 16-Jähriger nicht erwachsen ist, zeigt sich in der qualifizierten Altersfeststellung meist sehr schnell. Da ist die äußere Erscheinung aber nur ein Teilaspekt. Zum Verfahren gehören sehr ausführliche Gespräche, und die lassen in Form und Inhalt durchaus Rückschlüsse auf die Biografie und damit das Alter des jungen Menschen zu. Vielleicht muss ich noch einmal betonen: Alles, was das Jugendamt zu entscheiden hat, ist die Frage: Minderjährig oder nicht, Aufnahme in die Jugendhilfe, ja oder nein? Dazu braucht es in den allermeisten Fällen kein medizinisches Gutachten. Zudem ist auch die Vorstellung hochgradig irrig, medizinische Verfahren, DNA-Analysen oder eine wie auch immer geartete KI könnten das Alter eines Minderjährigen wie auf einem Thermometer präzise anzeigen, sie könnten auf das Jahr genau oder vielleicht noch exakter angeben, ob jemand 16,5 oder 17 Jahre alt ist. Das ist nicht der Fall. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Dass es Zweifelsfälle gibt, ist unbestritten. Dazu kommt es vor allem, wenn das Jugendamt die Volljährigkeit für überwiegend wahrscheinlich hält aber die Minderjährigkeit nicht gänzlich auszuschließen ist. In diesen Fällen – und nur in diesen Fällen – leiten wir in Bremen eine rechtsmedizinische Altersfeststellung ein. Seit 2019 waren das mehr als 200 Fälle, lauter Fälle, in denen man davon ausgegangen ist, dass der junge Mensch bereits volljährig ist und Fälle übrigens, in denen die jungen Menschen ausnahmslos gut kooperiert haben. Das Verfahren wird vorgenommen in der Rechtsmedizin in Münster, dem führenden Institut für die rechtsmedizinische Altersfeststellung, bundesweit. Münster ermittelt generell zwei Werte – ein wahrscheinliches Alter und ein Mindestalter. Maßgeblich ist für das Jugendamt nicht das wahrscheinliche Alter, sondern das Mindestalter. Das Ergebnis mag vielleicht überraschen: In mehr als der Hälfte der Fälle von den 200, die ich genannt habe, hat die Rechtsmedizin ein Mindestalter von unter 18 Jahren ermittelt. Der Jugendliche hat damit Anspruch auf Jugendhilfe, die das Jugendamt ohne diese Feststellung nicht gewährt hätte. Was ich damit sagen will: Der Verdacht, Bremens Jugendämter würden unprofessionell arbeiten, sie würden das Alter der jungen Menschen systematisch zu niedrig einschätzen und dadurch junge Erwachsene in der Jugendhilfe aufnehmen, die keinen Anspruch darauf haben, dieser Verdacht wird nicht gestützt durch die Erkenntnisse aus den rechtsmedizinischen Untersuchungen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was aber zutrifft, ist, dass die jugendamtliche Altersfeststellung auch mit medizinischen Verfahren für andere Rechtskreise eben nicht verbindlich gilt, zum Beispiel vor Gericht. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich in meiner doppelten Rolle (Glocke) als Sozial- und als Justizsenatorin damit nicht glücklich bin und ein gesteigertes Interesse an einer Klärung habe. Aber alles, was es in dieser Hinsicht zu regeln gibt, bewegt sich auf der Bundesebene, und die können wir, das wissen wir alle, nur mittelbar beeinflussen. Lassen Sie mich abschließend zu einer Äußerung im Antrag von Bündnis Deutschland Stellung nehmen, die mich sehr irritiert hat und die ich nicht unwidersprochen lassen möchte. An einer Stelle heißt es, die Bevölkerung finde es befremdlich, wenn der Begriff des Kindeswohls auf 16- und 17- jährige unbegleitete Minderjährige angewendet werde. Diese Auffassung teile ich ganz entschieden nicht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Kindeswohl ist ein undefinierter Rechtsbegriff, der im Familienrecht verankert ist, im BGB und im Jugendhilferecht. Er schließt alle Minderjährigen ein, also auch die 16- und 17-Jährigen und das unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrer Hautfarbe und von ihrer Religion. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bin der festen Überzeugung, dass der weitaus größte Teil der Bremerinnen und Bremer es nicht befremdlich findet, dass wir alle Menschen gleich behandeln, dass wir jungen Menschen das Recht angedeihen lassen, sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln und dass wir ihnen auf diesem Wege jede erdenkliche Unterstützung zuteilwerden lassen und das nicht nur, weil die UN-Kinderschutzkonvention uns verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die junge Menschen unter 18 Jahren betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, sondern vor allem, weil wir in einer Gesellschaft leben und weiter leben wollen, in der Werte wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität zentrale Werte sind, in einer Gesellschaft, die Pluralität anerkennt und sie als Bereicherung ansieht, anstatt sich gegen sie abzugrenzen und sie zu Feindbildern zu deklarieren. In dieser Verantwortung sehe ich mich, sieht sich der gesamte Senat gegenüber allen Kindern und Jugendlichen, die sich in unsere Obhut begeben. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen zur Kenntnis, dass der Senat mit 2 Minuten, 30 Sekunden überzogen hat. (Zuruf: Das darf der!) Das darf der, ja, aber das ist wichtig für die nachfolgenden Redebeiträge. Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, so viel Extrazeit brauche ich gar nicht, um auch noch mal auf den Antrag der CDU einzugehen. Vieles von dem, was die Senatorin gesagt hat, ist richtig. Dennoch halte ich Vieles, was im CDU Antrag steht, dennoch für richtig. Richtig ist, wir haben hier wie so häufig eigentlich kein Problem mit mangelnden Regeln, sondern mit einer mangelnden Durchsetzung der Regeln. Das ist vor allem das, was der CDU Antrag fordert, die Regeln, die wir haben in § 42f SGB VIII, konsequenter anzuwenden und hier auch die Datengrundlage zu verbessern und auch das Verfahren zu verbessern, um mehr Mittel einzusetzen, Magnetresonanztomographie (MRT) einzusetzen, eventuell Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen. Das finde ich aus liberaler Sicht einen richtigen Ansatz, und den unterstützen wir auch im Grundsatz. (Beifall FDP, CDU – Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD] – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Eine Sache noch – –. Ja, Herr Lenkeit, das kommt gleich. Eine Sache sehen wir etwas kritisch, und das ist Punkt 4, nämlich der Einsatz von KI-basierten Feststellungen im Strafverfahren. Die Altersfeststellung im Strafverfahren ist sehr relevant, denn sie entscheidet ja darüber, ob vor dem Jugendgericht verhandelt wird oder vor dem Erwachsenengericht oder ob Jugendstrafrecht anwendbar ist, und das hat natürlich sehr weitreichende Konsequenzen. Bei Heranwachsenden kann nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) sogar bei Verbrechen das Verfahren eingestellt werden, es können bei Erwachsenen natürlich weitaus härtere Strafen verhängt werden. Das hat natürlich sehr große Auswirkungen. Dass so eine Entscheidung von einer KI-Entscheidung abhängt, das wirft natürlich sehr weitreichende strafprozessuale und auch ethische Fragen auf, die wir jetzt innerhalb eines Vormittags nicht abschließend prüfen konnten, da bitte ich um Nachsicht. Ich finde das eine sehr interessante Frage. Ich bin da jetzt gar nicht pauschal dagegen, aber das muss man jetzt mal in Ruhe prüfen, ob so was strafprozessual verwertbar wäre, und ob man das überhaupt möchte, oder ob man nicht vielleicht möchte, gerade wenn Haftstrafen damit zusammenhängen können, ob man dann da nicht vielleicht doch lieber möchte, dass im Endeffekt noch mal ein Arzt drüber schaut. Deswegen beantragen wir bei Punkt 4 getrennte Abstimmung und werden uns da enthalten, aber im Großen und Ganzen geht der Antrag der CDU in die richtige Richtung, denn bei aller Kritik an dem schlechten Antrag von Bündnis Deutschland darf man ja auch die Augen nicht vor der Realität verschließen. Wir haben hier Nachholbedarf bei diesen Verfahren. Die müssen dringend schneller, kontrollierter und besser werden, und deswegen werden wir dem CDU-Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Die sind doch fast identisch! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Die sind doch fast identisch!)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Die Senatorin hat schon gesprochen, wenn ich das richtig weiß. Deswegen ist die Beratung jetzt geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst lasse ich über den Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland mit der Drucksachen-Nummer 21/758 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der DrucksachenNummer 21/762 abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt. Ich lasse zunächst über Ziffer 4 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 4 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 4 des Antrags ab. Jetzt lasse ich über die restlichen Ziffern des Antrags abstimmen. Wer den restlichen Ziffern seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe! (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Stimmenthaltungen? (Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den gesamten Antrag ab. Bremische Häfen in schwierigem Fahrwasser – Herausforderungen und Zukunftsstrategien Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 18. März 2024 (Drucksache 21/340) Dazu Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2024 (Drucksache 21/442) Meine Damen und Herren, bitte mehr Ruhe! Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Kristina Vogt. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz das Wort.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Die bremischen Häfen sind durch Warenverlust in schweres Fahrwasser gekommen. Deswegen haben wir diese Große Anfrage gestellt. Beim Automobilbereich, beim Im- und Export, ist das nach wie vor der Fall. Beim Containerumschlag sieht man schon in der Antwort zur Großen Anfrage und in den letzten Wochen, dass dort vielleicht eine kleine Trendwende erreicht ist. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung – sehr ausführlich – unserer Anfragen beim Senat und beim Ressort. Das hat ja teilweise Züge einer wissenschaftlichen Abhandlung, gerade zu Frage 1. Ich kann damit gut umgehen und finde das durchaus gut. Ein paar Bemerkungen möchte ich dazu allerdings machen. Hafensenator Günthner hat – 2017 war es, das habe ich noch mal nachgeschlagen – das Jahrzehnt der Investitionen ausgerufen, in Infrastruktur in den bremischen Häfen. Das Hafenentwicklungskonzept ist daraufhin entstanden. Das haben wir auch mitgetragen, weil wir es gut finden, aber es ist nach wie vor nicht mit den nötigen finanziellen Mitteln hinterlegt. Von diesem Jahrzehnt der Investitionen in Infrastruktur ist sieben Jahre später eigentlich auch nicht mehr viel übrig geblieben. Sie, Frau Senatorin, beziehungsweise Ihr Ressort verweist immer darauf, dass die Mittel des Bundes nicht ausreichen, dass das Land Bremen selber keine Mittel hat, sagt aber nicht, wo die Prioritäten des Ressorts gesetzt werden und wo die bremischen Mittel tatsächlich eingesetzt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, auch wir sind der Meinung, dass der Bund sich deutlich mehr finanziell beteiligen muss, aber auch das Land ist hier in der Pflicht – und damit der Senat –, zu sagen: Diese Aufgaben übernehmen wir als Land und bei den anderen Aufgaben erwarten wir die finanzielle Beteiligung des Bundes, und zwar konkret, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, sind die Freihandelsabkommen. Ich glaube, die Antwort macht sehr deutlich, dass wir uns alle gemeinsam auf allen Ebenen weiter für mehr Freihandelsabkommen, insbesondere mit den demokratischen Staaten dieser Erde, einsetzen müssen. Das Beispiel Korea zeigt, dass nach dem Abschluss des Freihandelsabkommens 50 Prozent mehr Warenverkehr in unseren Häfen stattgefunden hat. Das, meine Damen und Herren, sichert Wohlstand und Arbeitsplätze nicht nur bei uns in den bremischen Häfen – über 30 000 –, sondern deutschlandweit, da sind es zehnmal so viele. Über 300 000 Arbeitsplätze hängen von den bremischen Häfen ab und Freihandel stärkt die Häfen. Dafür sollten wir alle gemeinsam weiter werben. (Beifall FDP) Letzter Punkt ist die Weservertiefung. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Macht doch mal was!) Die bremischen Häfen sind die Häfen mit der geringsten Wassertiefe in der „Nordrange“, wie man immer so schön sagt, also weniger als Hamburg und Wilhelmshaven, aber auch weniger als die Häfen in Benelux. Wir reden seit 20 Jahren darüber. Ich erinnere mich sehr gut, vor anderthalb Jahren haben wir auch hier an dieser Stelle kurz vor der Wahl über die Weservertiefung debattiert. Damals war bei den Grünen der Kollege Bücking in seiner letzten Rede aktiv, (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Auch in seiner letzten Rede!) und heute reden wir tatsächlich schon wieder über die Weservertiefung. Ich befürchte, es wird noch für einige Zeit so bleiben, dass diese Bürgerschaft weiterhin darüber debattiert. Enttäuschend fand ich, das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen, die Einlassung des parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Wenzel in der vorletzten Woche hier bei einer Veranstaltung. Da habe ich doch große Sorgen, ob tatsächlich, insbesondere im Bundeswirtschaftsministerium, dieses Ziel überhaupt noch verfolgt wird. Umso mehr müssen wir auf Bundesebene weiterhin dafür werben, dass wir die Weser vertiefen und unsere Häfen weiterhin für alle Schiffe erreichbar bleiben, die auf den Weltmeeren fahren. (Beifall FDP) Zusammengefasst kann man sagen, dass unsere Häfen Unterstützung brauchen, mehr Investitionen. Wir brauchen jetzt ganz klare Aussagen, sowohl vom Land als auch vom Bund, wer was finanziert. Wie kriegen wir die Infrastruktur, die nötig ist, umgesetzt, und zwar zügig? Ich glaube, das ist der Auftrag, der aus dieser Großen Anfrage hervorgeht. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, CDU)
Antje Grotheer
Herr Kollege, falls Sie keine zweite Runde in Erwägung ziehen, – –. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Doch, doch, ich komme noch mal!) Gut, dann spare ich mir jetzt alles Weitere. Dann hat jetzt der Abgeordnete Nils Bothen das Wort.
Nils Bothen SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Erst mal vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage, das war wirklich sehr umfangreich und fast schon eine wissenschaftliche Ausarbeitung, fand ich sehr gut. Kann man gut drin lesen. Auch mit den Schaubildern war das eine sehr gute Ausarbeitung, wollen wir mal so sagen. Liebe FDP-Fraktion, lieber Hauke, kann ich heute sagen, das ist Ihre letzte Rede, glaube ich, heute in der Bürgerschaft. Sie haben es schon erwähnt, Sie sprechen mir eigentlich voll aus dem Herzen. Herr Wenzel, vorletzte Woche, ich weiß gar nicht, wann es war, als Sie da waren, war wirklich grottig, kann man fast schon so sagen. Ich fand das auch vollkommen daneben, was er da gebracht hat. Am liebsten wäre ich gegangen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Ich glaube, wir sind uns auch in den Hafenfragen einig, gerade was Bremerhaven angeht. Leider, und das haben Sie auch schon gesagt, liegt die Anfrage schon ein bisschen zurück, der Hafen hat sich mittlerweile glücklicherweise ein bisschen erholt. Die Lage hat sich verändert, die Umschlagszahlen auf dem Containerterminal sind in den ersten fünf Monaten um 13 Prozent gestiegen. Das war schon im November, Dezember 2023 absehbar. Trotzdem bleibt die globale Lage sehr angestrengt. Besonders der Automobilumschlag macht uns in Bremerhaven Sorgen. Das hat aber auch damit zu tun, dass es sowieso eine angespannte Lage ist, zurzeit, was die Automobilabsatzzahlen angeht. Besonders als Exporthafen ist das für Bremerhaven natürlich sehr schwierig, und die schwächelnde Industrie, gerade was Exporte angeht, ist für Bremerhaven tragisch. Das betrifft aber nicht nur uns, sondern im Grunde ist es in allen europäischen Häfen so, dass sie Schwierigkeiten haben, was Autotransporte angeht. Trotzdem, die Beantwortung des Senats trägt dazu bei, eine, sage ich mal, vernünftige Zukunft für die Bremer Häfen darzustellen. Neben der Erschließung von neuen Umschlagspotenzialen im südlichen Fischereihafen und im Neustädter Häfen zur Energiewende werden auch Potenziale der Häfen sichtbar gemacht. Durch die Zusammenarbeit von Maersk und Hapag-Lloyd in der Gemini-Kooperation erwartet der Senat 5 Millionen TEU und mehr beim gesamten Containerumschlag. Davon gehe ich ganz stark aus, wenn nicht noch mehr. Außerdem werden die Planungen unter anderem für den Neubau der Drehbrücke, Kajenneubau CT I-III, haben wir alles schon gehabt, Energy-Port, vorangetrieben. Aus dem Sondervermögen sollen zum Erreichen der Klimaneutralität Ertüchtigungen des Kaiserhafens III zum Konverterbau vorgenommen werden, CO -Export-Hubs und Infrastruktur für neue Energieträger, Strominfrastruktur im Fischereihafen und Landstromanlagen gebaut werden. Zur Zukunft des Hafens gehört aber auch die Außenweservertiefung, Sie haben es angesprochen, Herr Professor Hilz, die Außenweservertiefung ist das Thema für Bremerhaven. Wir brauchen die Außenweservertiefung und wir bekräftigen das noch mal. Wir haben das auch im Hafenausschuss bestätigt, dass das auch in der Koalition eins unserer wichtigsten Themen ist. Wir brauchen die Außenweservertiefung, ohne die wird die Zukunft des Hafens in Bremerhaven schwer werden. (Beifall SPD, FDP) Wir haben uns den Hafen in Bremerhaven auch mal angeschaut und versucht, die Hafenthemen in uns aufzusaugen. Das passte ganz gut. Wir haben mit unserer SPD-Fraktion – –. Ich glaube, für meine Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion war es sehr interessant. Wir waren nicht in Dänemark, sondern wir haben uns den Hafen in Bremerhaven angeguckt (Beifall SPD) und konnten uns ein Bild machen über die Zukunftsfähigkeit des Hafens. Das ist schon sehr beeindruckend, wenn man da mal durchfährt: die Größe, die Flächen, alles, was dazugehört. Das sollte jeder mal machen. Dann erkennt man auch, was für ein Potenzial in diesem Hafen liegt. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Schade, dass Sie jetzt erst da waren!) Ja, aber wir betrachten natürlich nicht nur den Containerterminal, sondern ich persönlich betrachte den Hafen komplett. Dazu gehören auch die Werften. Diese haben in den letzten Jahren auch in Bremerhaven einen Aufschwung erhalten, auch wenn es sehr schwierig war. Ich glaube, die letzten zwei, drei Jahre ist es für Bremerhaven schon sehr vorangegangen. Aber auch insgesamt: Der Yachtbau in Bremen und Bremerhaven ist, glaube ich, weltweit einzigartig, und das müssen wir weiter vorantreiben. Außerdem wollen die Werften ja auch ein Bestandteil der Energiewende werden, und wir wollen eine Konverterplattform bauen. Das haben wir schon mehrmals berichtet. Was aber noch dazukommt, und das wissen viele wahrscheinlich nicht, das ist diese Gemini-Kooperation. Die trägt auch dazu bei, dass die Werften wieder Arbeit haben. Seit letzter Woche liegt auf der Lloyd Werft die „Europa“, das Aushängeschild der Hapag-Lloyd-Flotte, und das hat damit zu tun, dass Hapag-Lloyd mittlerweile Bremerhaven bevorzugt und Hamburg nicht mehr so. Dadurch konnte die Lloyd Werft den Auftrag für das Refitting der „Europa“ gewinnen. Ich glaube, das ist für die Werften auch für die Zukunft eine super Sache. Ich bin noch nicht ganz fertig. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da ist ja noch 'ne Seite!) Da ist noch eine Seite, genau, aber die Seite hat nichts mehr mit der Anfrage zu tun, sondern die Seite hat eigentlich was mit Professor Hauke Hilz zu tun. Das wollte ich mir heute nicht nehmen lassen. Ich habe Herrn Professor Hilz kennengelernt – –. So gut kennen wir uns nicht. Nicht, dass das diesen Eindruck erweckt, (Heiterkeit) aber ich habe Herrn Professor Hilz kennengelernt. 2015 bin ich in die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven gekommen und Herr Professor Hilz auch. Da habe ich ihn kennengelernt und war eigentlich schon damals überrascht, wie tief Sie in den Themen drin waren, auch im Bereich Schule und allem, was dazugehört. Ich habe im Schulausschuss gesessen und habe mich immer gewundert, wann geht der endlich zu Ende, weil Sie mit Frau Çolak damals den Schulausschuss immer getragen und viele Fragen gestellt haben. Das macht sich jetzt wahrscheinlich bemerkbar. Von daher, ich habe immer Ihre liberalen Aussagen geschätzt. Auch wenn ich nicht immer Ihrer Meinung war, fand ich trotzdem, Sie waren eigentlich so, wie man die FDP kennt, immer schön liberal, und man konnte sich gut mit Ihnen unterhalten. Von daher wünsche ich Ihnen auch im Namen der SPD-Fraktion für die Zukunft ein glückliches Händchen als Dezernent für Schule und Kultur, (Beifall) und bei uns auf der Werft sagt man: immer eine Hand breit Wasser unterm Kiel. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Professor Hilz lebt noch. (Heiterkeit) Bitte übertreiben Sie jetzt nicht! Er wendet sich nur neuen Aufgaben zu. Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Susanne Grobien.
Susanne Grobien CDU
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Gäste! Die letzte Debatte von Professor Hauke Hilz hier in diesem Parlament zu diesem Zeitpunkt. Wir freuen uns, dass Sie neue Aufgaben in Bremerhaven übernehmen, und auch ich möchte mich für die stets gute Zusammenarbeit mit Ihnen als verlässlichem und kompetentem Mitstreiter bedanken, wenn es um Hafenbelange hier in dieser Stadt und in unserem Land ging. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Jetzt zur Anfrage, ganz so rosig wie bei meinem Vorredner wird das jetzt vielleicht nicht sein. Trotzdem auch von mir vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung der Fragen! Gleich zu Beginn – auf acht Seiten, ich habe sie tatsächlich nachgezählt – wird die erste Frage beantwortet. Da geht es vor allen Dingen um eine methodische Abwägung, eine wissenschaftliche Abhandlung, und man kommt zum Schluss, dass die bremischen Häfen für Wertschöpfung und Beschäftigung in unserem Bundesland tatsächlich existenziell wichtig sind. (Beifall CDU, FDP) Eine total neue Erkenntnis! Dass man aufgrund der seit zehn Jahren rückläufigen Umschlagszahlen eine schrumpfende Beschäftigung hat, ist eigentlich auch nicht besonders. Nahezu trivial. Umso mehr freut es uns, dass das erste Halbjahr in diesem Jahr tatsächlich ein bisschen in eine bessere Richtung schaut. Wenn es dann um Zukunftsfragen geht, kommen wir aufs Hafenentwicklungskonzept, das sogenannte HEK 2035, und als besonders bedeutsame Maßnahmen, die uns wirklich direkt kurz bevorstehen, sind die Kajeninfrastrukturanpassung CT I bis CT IIIa sowie die Fahrrinnenanpassung der Außenweser zu nennen. Gleichzeitig kommen umfangreiche Investitionen auf uns zu, wenn wir an die Energiewende denken, den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten oder sogar die Produktion am Standort. Im HEK 2035 steht nicht viel Falsches, aber es bleibt in vielen Fällen sehr vage und im Ungefähren. Das Papier ist eine Zustandsbeschreibung, hat Konjunktive. Was dem vor allem fehlt, ist für all diese Maßnahmen und Visionen eine Finanzierung. Hätten wir – ich bleibe mal bei dem Energy-Port – nämlich nicht mehr als über zwölf Jahre über den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) diskutiert, der letztendlich durch Planungs- und Begründungsfehler vor Gericht scheiterte, hätten wir heute einen Energy-Port. Das muss man schlicht feststellen, dass wir sehr viel weiter wären. (Beifall CDU) Stattdessen müssen wir planungsrechtlich jetzt wieder von vorne anfangen. Zukunftsweisende Politik sieht in meinen Augen anders aus. Wir warten auf die „Entscheidungsunterlage Bau“ (ES-Bau) und wir sind gespannt. Wir brauchen einen Terminal an der Außenweser, auf der anderen Weserseite schaut man da auf uns, hat auch schon angekündigt, die Flächen nutzen zu wollen. Vielleicht wird er auch kleiner, es muss aber vorangehen, es muss schneller gehen, und wir brauchen vor allen Dingen eine Klärung der Finanzierung. Dann wurden schon die jüngeren Entscheidungen der Großreedereien erwähnt. Die Wachstumspotenziale für die bremischen Häfen bieten in zunehmendem Umfang gute Nachrichten, weil die Reedereien Maersk aus Bremerhaven und Hapag-Lloyd aus Wilhelmshaven ihre Feederdienste und Shuttles nach Skandinavien ausdehnen wollen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aber nicht von politischen Rahmenbedingungen – –, das ist Marktgeschehen. Das ist ganz einfach: Die Marktakteure haben gehandelt, die handeln autonom, und wir freuen uns drüber. Wir wissen, wie schwer das ist, die Hafenkooperation durch Appelle voranzutreiben. Hier wurde gehandelt, aber gehandelt haben die Unternehmen und nicht die Länder oder die Ressorts. Dann noch mal zum Thema Finanzierung. Auf der Seite 12 in der Antwort des Senats schreiben Sie zu den in Planung befindlichen Hafengroßprojekten eine ganze Menge, und das lässt etwas aufhorchen. Es geht dabei um die Drehbrücke, den Kajenneubau CT I bis CT IIIa, EnergyPort und die Unterstützung des Konverterbaus. Sie schreiben, dass die begonnenen Arbeiten in den jeweiligen Produktbereichen 2024 und 2025 fortgesetzt werden können – da geht es noch um Planungskosten –, aber in dem nächsten Absatz heißt es gleich, dass eine weitere Finanzierung aus dem bremischen Haushalt nicht darstellbar ist, und da meinten Sie somit die eigentlichen Investitions- und Baukosten. Das sind zwei Projekte, die alleralleroberste Priorität für unsere bremischen Häfen haben, und wir können nicht darauf warten, dass die Finanzierung vom Bund kommt. Wie gesagt, wir kämpfen an Ihrer Seite, dass sich der Bund mehr an den nationalen Hafenkosten beteiligen soll, aber man kann es jetzt schon spüren – In einem Jahr ist Bundestagswahl. Ich glaube nicht, dass wir im Laufe des Jahres 2025 noch Zusagen bekommen werden. –, wir müssen die Investitionen in den ersten Schritten, gerade für die Drehbrücke und die Kajeninfrastruktur, selber finanzieren. Dann haben wir auch noch die Außenweser. Seit über einem Vierteljahrhundert sprechen wir über die Außenweservertiefung und wir sprechen natürlich, auch das klang schon an, über die Antwort des Senats aus Mai. Es gab zwischenzeitlich Irritationen zwischen dem Interessenausgleich Niedersachsen und Bremen, das konnten wir im Hafenausschuss schon ausräumen, aber auch hier merkt man Schleifen über Schleifen. Ganz egal, ob es um das Thema Außenweser geht oder ob es um den OTB und überhaupt zusätzliche Hafenkapazitäten geht, da wird immer alles zusammen – –, diskutieren wir viel zu lange, während in Rotterdam eine Maasvlakte 2 entsteht, Antwerpen und Zeebrügge sich vor zwei Jahren zusammengeschlossen haben. Auch wenn die natürlich schwierige Zeiten hatten, weil das insgesamt schwierig ist, laufen sie uns jedenfalls doch den Rang ab. Wir müssen in Sachen Häfen noch ein bisschen mehr PS auf die Straße bringen, anstatt weiter in solchen Schleifen zu verharren. Das ist unerlässlich, um nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Ich komme zum Anfang meiner Ausführungen zurück. Ich danke allen, nicht nur Herrn Professor Hilz für seine Unterstützung im Kampf um – –. Ich glaube, dass wir uns überparteilich einig sind, dass die Bedeutung der bremischen Häfen existenziell ist, wie ich es am Anfang schon gesagt habe, und ich glaube auch, wir kämpfen da häufig an gleicher Stelle. Aber wir brauchen mehr Tempo, wie gesagt, mehr PS, ich möchte nämlich nicht jede Debatte mit dem Spruch von Wilhelm Kaisen aufhören: „Erst die Häfen und dann die Stadt.“ Bitte beherzigen Sie doch endlich, dass das für uns existenziell wichtig ist! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren die Zukunft der Häfen und die Zukunft von Hauke Hilz. (Heiterkeit) Ich fange mit Letzterem kurz an. Auch von unserer Fraktion und von mir für Ihre neuen Aufgaben gutes Gelingen und viel Glück und danke für die bisherige Zusammenarbeit! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Auch, wenn wir so lange noch nicht das Vergnügen miteinander hatten, weiß ich ja, dass Sie die gepflegte Debatte zu schätzen wissen. Deswegen hören die Nettigkeiten an der Stelle auf. Jetzt kommt der Widerspruch. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Ich habe mich schon gemeldet!) Wenn wir über Bundespolitik reden, würde ich als Erstes empfehlen, immer klar vor Augen zu haben, die Frage: Wer ist eigentlich wofür zuständig? Hafenfinanzierung liegt beim Bundesverkehrsministerium und damit dem Hause Wissing. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Ja, bei den Ländern!) Das ist das erste. Dann der Köder mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Der Auftritt von Stefan Wenzel war nicht überzeugend, da kann ich mich hier anschließen. Das war schade, weil es sehr allgemein um die Hafenstrategie ging und nicht um die Bremer Themen. Aber die Frage „Wie kommt man zu einer Lösung in der Hafenfinanzierungsfrage?“, die liegt formell bei den Ländern. Das ist richtig und wir alle wissen, dass sie faktisch nur mit dem Bund und damit mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) lösbar ist. Deswegen – das Jahrzehnt der Infrastruktur –, das wäre gut, wenn Sie diesen Vortrag auch Ihrem liberalen Kollegen einmal vortragen. Denn es überzeugt mich nicht, wenn Sie sagen, dass Sie bei diesem Thema an unserer Seite hier stehen. Denn, als wir hier interfraktionell einen Antrag zum Thema Hafenfinanzierung, Bund und Länder Hand in Hand, geschlossen haben, da haben Sie nicht zugestimmt, sondern haben sich enthalten. Das gehört zur Transparenz dazu. Ansonsten sind jetzt viele Themen schon aufgegriffen worden, die wir im Grunde genommen auch immer wieder – erlauben Sie mir den Hinweis – rauf- und runterdebattieren, die Außenweser seit einem Vierteljahrhundert und so weiter. Es ist richtig festgestellt worden, Herr Hilz hat es genannt: Im Containerumschlag können wir derzeit eine Trendwende beobachten, was aufgrund der Entscheidungen der großen Reeder, ihre Linien neu zu ordnen, uns zugutekommt. Seit Jahresbeginn liegen die Umschläge im Containerbereich im zweistelligen Bereich, etwa 13 bis 14 Prozent über dem Vorjahreswert. Das ist eine gute Entwicklung und wir hoffen, dass sich das fortsetzt. Zum Thema Finanzierung möchte ich noch ergänzen, es gibt aktuell ein neues Papier der verschiedenen Interessensvertreter hier in Bremen – der Handelskammer, der Bremischen Hafen- und Logistikvertretung e. V. (BHV), der Bremer Spediteure, der Initiative Stadtbremische Häfen (ISH) und so weiter. Ich lese daraus kurz ein Zitat vor: „Vor dem Hintergrund der unklaren Finanzierung der zentralen Hafeninfrastrukturprojekte fordern die genannten Verbände und Institutionen die Bundesregierung auf, sich gemeinsam mit dem Bremer Senat und den anderen Küstenländern auf ein verstärktes und verlässliches Finanzierungskonzept zu verständigen. Das hier ist in unser aller Sinn, und es fügt sich vor allen Dingen sehr gut mit dem Beschluss der norddeutschen Bundesländer in Hamburg zusammen, der Anfang der Woche getroffen wurde. Da ging es gewissermaßen um einen umfangreichen Beschluss, der viele Themen berührte. Es ging um die Luftreinhaltung und die Schifffahrt, ihre Dekarbonisierung. Es ging um Fachkräfte in der maritimen Wirtschaft, aber eben auch um das Thema Finanzierung. Bei der Diskussion ist es wichtig, zu unterscheiden, dass wir immer verschiedene Aspekte darin haben. Das eine ist die Frage: Wo kommen eigentlich Mittel her? Da es aufgrund der angespannten Haushaltslage schwierig ist, einfach aus dem generellen Haushalt Steuergelder dafür zusammenzukriegen, oder sich bisher das zumindest nicht organisieren lässt als Priorität im BMDV, wird immer wieder auf die Offshore-Erlöse, die Versteigerungserlöse sozusagen der Offshore-Flächen, geschielt. Das halte ich für eine sinnvolle Lösung. Zugleich ist zu beobachten, dass diese Erlöse derzeit sinken, das hat verschiedene Gründe, aber das heißt, wir können uns auf diese Einnahmequelle, auch wenn wir langfristige Infrastrukturen wirklich finanzieren wollen, nicht verlassen. Der zweite Aspekt ist, zusätzlich zur Frage „Wo kommt Geld her?“ zu diskutieren, wie wird es eigentlich übertragen? Formell sind die Länder zuständig für die Finanzierung. Das heißt, die Frage, wie Bundesmittel zugeführt werden können, verlangt, relativ voraussetzungsreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu erfüllen. Es gibt mittlerweile einen ganzen Blumenstrauß an Vorschlägen, der da im Raum steht. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sagt, Artikel 104b des Grundgesetzes gibt dafür die Grundlage. Anderes sagen, lasst uns doch ein GRW-Sonderprogramm machen. Wieder andere sagen, ändert doch einfach das Wind-auf-SeeGesetz und passt Artikel 58 und 59 an. Das heißt, es gibt scheinbar keinen Mangel an Lösungsansätzen, aber es gibt einen Mangel am organisierten politischen Willen, der es endlich ermöglicht. Deswegen ist mein Appell an dieser Stelle, dass auch im nächsten Bund-Länder-Stab, der sich ja vor dem Hintergrund der Hafenstrategie neu konstituiert hat, möglichst zeitnah eine Lösung gefunden wird. Frau Grobien hat richtig darauf hingewiesen, die Bundestagswahlen werfen ihren Schatten voraus. Das lässt unseren Optimismus in dieser Frage nicht gerade steigen. Wir können aber trotzdem an dieser Stelle nicht nachlassen, denn die Aufgaben drängen, und es ist realistischerweise so, dass wir große Aufgaben aus dem Haushalt nicht stemmen können. Das, was Sie eben auch angesprochen hatten, Frau Grobien, zur Finanzierung der Drehbrücke und andere große Infrastrukturaufgaben, das ist ja nichts Neues. Das haben wir im Laufe der letzten Diskussionen um den Hafenhaushalt schon festgestellt. Gerade deswegen müssen wir das immer wieder vermitteln, damit auch andere in Berlin und anderswo das begreifen. Es ist existenziell, das ist d’accord, deswegen: Wenn Sie jetzt Kaisen nicht mehr zitieren wollen, tun Sie es einfach nicht mehr, kein Problem. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Ich muss, ich muss!)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe heute hier, um die kritischen Herausforderungen und die besorgniserregende Lage unserer bremischen Häfen zu thematisieren. Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP offenbart nicht nur die erheblichen Probleme, sondern auch eine alarmierende, mangelnde Handlungsfähigkeit und visionäre Planung, welche vorliegt. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Rückgang des Güterumschlags hat spürbare Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Die vorliegenden Daten zeigen eine erhebliche Unklarheit in der Methodik zur Ermittlung der Beschäftigungseffekte und Wertschöpfung. Insbesondere die Covid-19- Pandemie, die stark im Kreuzfahrtbereich gewütet hat, wird nicht ausreichend differenziert gewürdigt. Das Fehlen detaillierter, regionaler Analysen lässt uns im Dunkeln darüber, wie spezifische Bereiche und Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Hier ist einfach eine präzisere und transparentere Darstellung notwendig. Ein besonders drängendes Problem, das wir nicht übersehen dürfen, ist der überdurchschnittliche Rückgang in Bremerhaven. Dieser Hafen leidet nämlich unter einem dramatischen Rückgang des Güterumschlages, was vor allem an seiner Struktur liegt. Der starke Fokus auf Stückgüter wie Container und Automobile macht ihn anfällig für konjunkturelle Schwankungen. Im Gegensatz dazu haben Häfen wie Hamburg eine diversifiziertere Güterstruktur, die weniger anfällig für wirtschaftliche Schwankungen ist. Besonders besorgniserregend sind die Tiefgangrestriktionen, die dazu führen, dass größere Schiffe mit höherem Ladevolumen bevorzugt die Westhäfen wie Rotterdam und Antwerpen anlaufen. Auch der Rückgang im Automobilumschlag spiegelt die allgemeine Abnahme der Pkw-Produktion und -Exporte wider und belastet den Hafen zusätzlich. Besonders kritisch sehen wir, dass die Deindustrialisierung, die durch die Ampelkoalition nach wie vor vorangetrieben wird, nun auch in dramatischer Weise sichtbar geworden ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Entscheidung, die Automobilindustrie immer weiter zu regulieren und zu beschneiden, hat direkte Auswirkungen auf unsere Hafenwirtschaft. Das kann niemanden wundern, auch Sie nicht. Die verringerte Verschiffung von Autos ist ein deutliches Zeichen dieser Entwicklung. Die einst florierende Automobilbranche, die einen erheblichen Teil des Hafengüterumschlags ausmachte, wird zunehmend geschwächt. Die Deindustrialisierung führt nicht nur zu einem Rückgang der Umschlagzahlen, sondern auch zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Stabilität in unserer Region. Hier zeigt sich die ideologiegetriebene schwache Politik der Ampelkoalition, (Beifall Bündnis Deutschland) welche ohne Rücksicht auf lokale Auswirkungen und wirtschaftliche Zusammenhänge agiert. Der Senat Bovenschulte 2.0 hat sich zwar langfristigen Projekten wie dem Hafenentwicklungskonzept 2035 und der klimaneutralen Transformation verschrieben, doch diese Maßnahmen sind kaum auf die Zukunft ausgerichtet und bieten wenig Unterstützung für die akuten Herausforderungen im Hier, Jetzt und Heute, meine Damen und Herren. Kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fehlen weitgehend. Die Abhängigkeit von Bundesmitteln für die Umsetzung dieser Projekte könnte sich noch als riskant erweisen, insbesondere wenn diese Mittel nicht zeitgerecht bereitgestellt werden. Wie es um die sogenannte Hafeninitiative, welche angedacht ist, tatsächlich steht? Nichts Genaues weiß man nicht. Es gibt nichts anderes als Lippenbekenntnisse. Was diese Strategie angeht, da werden wir wahrscheinlich noch unser blaues Wunder erleben. Ich habe da keinerlei Zweifel, Frau Vogt. Die Marketingstrategie „Ports with Passion!“ mag gut gemeint sein, erscheint jedoch als kosmetische Maßnahme ohne greifbare, kurzfristige Ergebnisse. Ein weiteres drängendes Thema ist die Vertiefung der Außenweser. Trotz der Notwendigkeit und Unterstützung für diese Maßnahme bleibt der Zeitrahmen für die Umsetzung unklar. Verzögerungen der Genehmigungen und Planungen setzen den Hafenstandort logischerweise weiter unter Druck. Die Tatsache, dass Bremen keinen direkten Einfluss auf die Verfahrensgeschwindigkeit hat, offenbart eine erhebliche Schwäche in unserer Handlungsfähigkeit und Koordination mit dem Bund und den benachbarten Ländern. Was die Investitionen in die Hafen- und Hinterlandinfrastruktur betrifft, so bleibt der Senat in seiner Antwort erwartbar ungenau. Die Höhe der geplanten Investitionen ist unklar, und es fehlen Details zur konkreten Umsetzung. Die starke Abhängigkeit vom Bund und anderen externen Einheiten reduziert die Flexibilität Bremens deutlich. Eine klare Priorisierung und Strategie zur Stärkung des Universalhafens Bremerhaven fehlt hier ebenfalls nahezu zur Gänze. Die Antwort des Senats auf die Frage nach neuen Handelsabkommen und Kooperationen ist weitgehend enttäuschend. Es fehlen spezifische Initiativen zur Förderung zusätzlicher Warenströme über die bremischen Häfen. Stattdessen wird die Verantwortung auf allgemeine EUHandelsabkommen verlagert, ohne dass gezielte regionale Maßnahmen ergriffen werden. Die bisherigen Vermarktungsmaßnahmen sind überschaubar begrenzt und nicht ausreichend, um den Rückgang wahrnehmbar abzufedern. Die Verlagerung von Ladungen weg von Bremerhaven zu anderen europäischen Häfen, also Konkurrenzsituation Rotterdam und Antwerpen, ich sage Ihnen da nichts Neues, wird nicht ausreichend analysiert. Der Senat Bovenschulte 2.0 bietet keine konkreten Lösungen für die Herausforderungen wie Tiefgangbegrenzungen (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) und veränderte Wettbewerbsbedingungen. (Beifall Bündnis Deutschland) Eine klare Strategie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist auch hier keinesfalls erkennbar. Schließlich zeigt sich einmal mehr, dass der Senat keine neuen Anreize oder Förderprogramme plant, um Reedereien und Verlader an Bremerhaven zu binden. Die bisherigen Rabatte erscheinen unzureichend, und die regulatorischen Einschränkungen der EU werden als Ausrede verwendet, ohne dass kreative Lösungen bis zum heutigen Tag präsentiert wurden. Die Prognosen für den Güterumschlag im Jahr 2024 sind vage und ungenau. Die positive Entwicklung wird an externe Faktoren wie die GeminiKooperation und die Außenweservertiefung geknüpft, ohne dass eigenständige Lösungen angeboten werden. Die stagnierende Automobilbranche und der Rückgang bei Massengütern werden nicht ausreichend adressiert. (Glocke) Insgesamt zeigt sich also – ich komme zum Ende, Frau Präsidentin –, (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Ein Glück!) dass der Senat erhebliche Schwächen in der Planung und Umsetzung seiner Strategien zur Rettung und Stärkung der bremischen Häfen hat. Wir benötigen also dringend konkrete Maßnahmen, klare Prioritäten und eine echte Strategie, um unsere Häfen wieder wettbewerbsfähig zu machen. Es ist also höchste Zeit, dass Sie hier dementsprechend auch wirklich kreativ tätig werden (Glocke) und die Kuh vom Eis zerren, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Muhlis Kocaağa.
Muhlis Kocaağa Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrter Herr Professor Hilz! Alle Vorredner haben irgendwie Abschied genommen. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Wir sehen uns ja noch!) Ich kann das ja nicht machen, weil wir im Schulausschuss noch weiter zusammenarbeiten müssen, aber trotzdem wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Da bin ich in der Opposition, da werden wir genug kämpfen können. (Heiterkeit – Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Jetzt zur Sache: Der Hafen hat für Bremen und Bremerhaven eine entscheidende Rolle und ist eine wichtige Gelegenheit, da sind wir alle der gleichen Meinung. Für uns ist das gleichzeitig sehr wichtig, weil der Hafen und hafenbezogene Arbeitsstellen zurzeit etwa 40 000 Menschen betreffen. Direkt im Hafen beschäftigt sind etwa 8 000 Menschen. Das heißt für uns, für das Land Bremen, eine Wertschöpfung von etwa 3,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 verzeichnete Bremerhaven einen Rückgang des Gesamtumschlags um 7,6 Prozent, während Hamburg und Rotterdam Rückgänge von 6,3 beziehungsweise 6,1 Prozent aufwiesen. Es ist wichtig, erforderliche Maßnahmen im Hafenbereich zu identifizieren, um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Häfen zu sichern. Um dem entgegenzuwirken und einen besseren Zustand zu erreichen, haben wir im Hafenentwicklungskonzept 2035 zahlreiche Schritte und Maßnahmen festgelegt. Für die Hafeninfrastruktur sind im Jahr 2024 130 Millionen, im Jahr 2025 108 Millionen Euro eingeplant, um notwendige zukunftsorientierte Maßnahmen abzusichern. Für die Sanierung des Kaiserhafens haben wir 2025 bis 2027 60 Millionen Euro, für jedes Jahr 20 Millionen Euro, eingeplant, was damit den Konverterbau in Bremerhaven ermöglichen könnte und die Arbeitsplätze in der Lloyd Werft absichern könnte. Weitere geplante Maßnahmen sind uns allen auch bekannt. Der Neubau der Drehbrücke, die Ertüchtigung der Kajen CT I bis CT III, der Energy-Port und das Hafenbahnsystem sind alles Projekte, die wir im Hafen noch realisieren und bearbeiten müssen, aber es ist entscheidend, dass die Bundesregierung diese Maßnahmen erkennt und dringend notwendige Finanzierung bereitstellt. Uns allen ist auch bekannt, dass wir mit dem aktuellen Haushalt diese Maßnahmen nicht durchführen können. Das ist die Realität, ob wir das annehmen oder nicht, aber das ist die Realität. Allein durch die Bereitstellung eines nationalen Hafenstrategiepapiers ohne notwendige finanzielle Unterstützung würden wir keinen Schritt erzielen. (Beifall DIE LINKE) Ich appelliere daher an die Bundesregierung, ihre Versprechen, ihre Verantwortung einzuhalten und die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. (Beifall DIE LINKE) Die Weservertiefung haben wir bereits mehrmals erwähnt. Ich kann das auch gerne nochmal tun. Wann mit der Umsetzung zu rechnen ist, liegt nicht mehr im Einfluss des Landesbereichs, sondern ist Angelegenheit des Bundes. Wir haben keine Entscheidungsprozesse mehr, das wird auf Bundesebene entschieden. Aber das Beispiel Elbvertiefung, bin ich der Meinung, verzögert diese Entscheidung. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So!) Weil das Bundesland jedes Jahr zusätzlich 100 Millionen Euro nur für den Schlicktransport investieren muss. Wenn man an solchen Projekten arbeitet, dann wird man beim nächsten dreimal nachdenken, das kann ich gut nachvollziehen. Ein wirtschaftlich erfolgreicher Hafen benötigt für seine Wettbewerbsfähigkeit reibungslose Transportmöglichkeiten, Herr Professor Hilz. Diese Transportmöglichkeiten brauchen meiner Meinung nach eine weitere Schiene zwischen Bremen und Bremerhaven, eine bessere Verbindung von Bremen nach Hamburg und eine bessere Verbindung von Bremen nach Hannover. Dafür ist wieder nicht das Land zuständig, sondern das FDP-Verkehrsministerium Wissing. (Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aha! – Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Wir sind in Niedersachen nicht mal im Landtag!) Leider liegt die Verantwortung nicht auf der Landesebene. Dann muss uns natürlich die geplante Ausgliederung, die bei den Eurogatebeschäftigten – –. Aus unserer Sicht muss klargestellt werden, dass dadurch für die Beschäftigten keine tariflichen Nachteile entstehen, nicht nur für eine Übergangszeit, sondern dauerhaft. Zur Zukunftsstrategie für die Häfen müssen auch gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gehören. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Prof. Dr. Hauke Hilz.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Ich habe mich jetzt noch mal gemeldet, um drei Punkte klarzustellen. Herr Herold, primär ist die Hafenfinanzierung Ländersache. (Beifall FDP, CDU) Alles, was der Bund macht, ist zusätzlich. Herr Kocaağa, wer ein Hafenentwicklungskonzept hat, das nicht mit finanziellen Mitteln hinterlegt ist, der muss jetzt nicht auf den Bund zeigen wegen einer nationalen Hafenstrategie, die nicht mit Mitteln hinterlegt ist. Beides ist nicht gut, beides muss mit Mitteln hinterlegt werden. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. (Beifall FDP, CDU) Herr Schellenberg, Deindustrialisierung. Ich habe eben noch mal nachgeguckt, Deutschland ist nach wie vor bei den Exportnationen auf Platz 3, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Noch!) hat seit dem Krieg seine Industrieexporte jedes Jahr um über 5 Prozent gesteigert. Da von Deindustrialisierung zu reden, ist einfach absurd. Mit Corona hat das auch nichts zu tun. Insofern hätten Sie lieber sitzen bleiben können und sich Ihre Rede sparen können. (Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Sven Schellenberg [Bündnis Deutschland]) Zum Schluss zum Energy-Port. Ich hoffe, dass wir mit den neuen Maßnahmen tatsächlich zum Erfolg kommen, es dauert fast so lange wie die Weservertiefung, die Geschichte des damaligen OTB. Ich bedaure noch, dass das Recycling-Dock relativ schnell, insbesondere von der GrünenFraktion, seinerzeit vom Tisch gewischt wurde. Ich glaube, das ist noch eine Zukunftsmusik, da steht noch eine Debatte zu diesem Thema an. Deswegen würde ich es an dieser Stelle dabei belassen. Frau Präsidentin, wenn Sie erlauben, würde ich noch ein paar persönliche Worte sagen.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin, denn dies war tatsächlich meine letzte Rede in diesem Parlament. Über neun Jahre durfte ich diesem Landtag der Bremischen Bürgerschaft angehören, aus Bremerhaven. Das war eine sehr gute Zeit, wie ich fand. Ich habe dieses Parlament erlebt mit harten sachlichen Auseinandersetzungen, immer hier vom Rednerpult; aber das Parlament ist auch ein Ort der Kompromisse. In den Gesprächen zwischendurch, am Rande dieser Plenarsitzung, am Rande der Ausschusssitzungen und der Deputationssitzungen wurden, glaube ich, sehr viele Kompromisse angesprochen, vorbereitet und am Ende auch umgesetzt. Das hat mir sehr gut gefallen, weil wir uns immer auf Augenhöhe, fast freundschaftlich auch über die demokratischen Fraktionen hinweg, begegnet sind – und das sollte sich dieses Parlament auf jeden Fall erhalten. Aber ich möchte jetzt nicht schließen, ohne auch mal zu appellieren. Ich habe drei Apelle. Einen Appell an die Regierungsparteien: Nutzen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der rot-grün-roten Koalition, die Opposition noch viel mehr! Einmal, um sich zu profilieren. Denn es ist wichtig, in dieser Zeit, unter den demokratischen Parteien die Unterschiede sehr deutlich und sehr klar zu machen. Ich gucke mal so ein bisschen nach links, weil da haben wir immer die meisten Unterschiede festmachen können. Aber nutzen Sie auch die Ideen der Opposition! Ich glaube, in den letzten neun Jahren ist der eine oder andere Antrag und die eine oder andere Idee dagewesen, die man vielleicht über eine Überweisung in einen Ausschuss oder eine Deputation mit einer Weiterbearbeitung zu einer gemeinsamen Idee hätte formen können. Einen Appell an die Opposition: Bleiben Sie konstruktiv! (Beifall SPD) Die haben auch nicht geklatscht. Bleiben Sie konstruktiv. Eine gute Opposition ist immer eine konstruktive Opposition, nicht eine, die Fundamentalkritik macht, sondern bei jedem kritischen Vorschlag auch immer einen Vorschlag mitbringt, wie man es selbst in Regierungsverantwortung anders machen kann. Ich habe versucht, das über die neun Jahre zu machen; es ist mir vielleicht nicht immer gelungen, aber ich hoffe doch häufig genug, sodass das jetzt nichts Unbekanntes ist, was ich hier sage. Dann habe ich noch einen inhaltlichen Appell, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: An die Präsidentin!) einen inhaltlichen Appell an Sie alle: Schreiben Sie das „Freie“ in der Freien Hansestadt Bremen zukünftig wieder größer! Es sind 650 000 Menschen in unserem Zwei-Städte-Staat, die ein großes Potenzial und auch eine große Schaffenskraft haben, viel mehr als wir hier alleine unter den 87 Abgeordneten. Deswegen ist es wichtig, dass sie ein bisschen mehr, oder vielleicht eher noch mehr, Freiheit bekommen und dass wir das „Freie“ in der Freien Hansestadt Bremen wieder größer schreiben. Das würde mich freuen. Es war mir eine Ehre. – Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und auf Wiedersehen! (Anhaltender Beifall)
Antje Grotheer
Sehr verehrter Abgeordneter Herr Professor Hilz, so leicht kommen Sie uns nicht davon, aber wir sparen uns den Rest für das Ende des heutigen Tages, denn wir sind ja noch mitten in der Beratung des Tagesordnungspunktes 16. Als nächster Redner hat deshalb das Wort der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nur achtzig Sekunden. Ich habe auch keine Appelle, weil die von Herrn Hilz fand ich wirklich gut formuliert. Das nehmen wir uns zu Herzen. In der Tat, dass Demokraten zusammenstehen in dieser Zeit, ist extrem viel wert, und konstruktiv miteinander arbeiten. Da kann ich nur beipflichten, vielen Dank! Jetzt aber wieder zur Diskussion in der Sache. Sie erkennen sozusagen mein Muster. (Heiterkeit) Ich glaube, Sie hatten gerade formuliert, in Bezug auf die Finanzierungsfrage: „Alles, was der Bund macht, ist zusätzlich.“ Das ist formell von den Zuständigkeiten her, wie sie verankert sind, richtig. Aber wenn wir wirklich realistisch darauf blicken, irgendwie, seit zwei Jahren, blockieren wir uns zwischen Bund und Ländern damit, dass wir auch immer wieder auf diese Zuständigkeitsfrage blicken und nicht schauen: Was ist unsere gemeinsame Verantwortung für die Hafenstandorte und wie sehr drängt die Zeit? Das, glaube ich, ist wichtig, dass wir über diese Zuständigkeitsdiskussion hinauskommen und endlich alle begreifen: Es ist notwendig, dass wir da Butter bei die Fische geben und etwas machen. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Deswegen mehr PS!) Genau. Ansonsten, das kann ich mir jetzt die letzten drei Sekunden natürlich nicht entgehen lassen mit dem Recycling-Dock. Das finde ich großartig. Ja, wir hatten als Grüne damals gesagt, dass wir dieses Dock da an dieser Stelle der Weser nicht wollen. Damit haben wir aber im Grunde genommen auch nur das Offenkundige ausgesprochen. Dieses Dock wäre nicht genehmigungsfähig, es wäre nicht bezahlbar, und es gäbe beim Schiffsrecycling, wenn man sich wirklich mal damit beschäftigt, auch keinen Business-Case, der über die (Glocke) Schaffung einer neuen Anlage es sogar noch finanziell rechtfertigt, ein ganzes Hafenbecken dafür auszuheben. Von daher würde ich sagen, die Debatte kommt dann ja noch, wenn die Große Anfrage dann kommt, aber das können Sie uns nicht in die Schuhe schieben. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Kristina Vogt das Wort.
Kristina Vogt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Professor Hilz, lieber Hauke! Es ist schon etwas Besonderes, die letzte Debatte als Senatorin hier mit Ihnen führen zu können. Ich erinnere mich, dass wir 2013 – Die Älteren hier werden sich erinnern, dass unsere Bundestagsabgeordnete einen schweren Schlaganfall hatte und ich als Direktkandidatin ihren Bundestagswahlkampf übernommen habe. –, dass wir uns in Bremerhaven zu der einen oder anderen Wahlkampfveranstaltung genau zu Hafenthemen und auch dem OTB – Da waren wir übrigens der gleichen Meinung, dass das Ganze nicht privatwirtschaftlich organisiert werden sollte, sondern öffentliche Aufgabe ist. – getroffen haben. Insofern ist das, glaube ich, ein gebührender Abschluss, wobei ich davon ausgehe, dass wir uns in Bremerhaven auch weiter über den Weg laufen werden. Zurück zur Anfrage, denn natürlich muss ich inhaltlich drauf eingehen, auch wenn alle gesagt haben, die Antwort zu Frage 1 war sehr wissenschaftlich. Trotzdem ist das, glaube ich, des Pudels Kern. Wir haben 33 000 Beschäftigte im Hafen, in den Häfen, in den bremischen. Deutschland ist als exportorientierte Wirtschaft extrem von einer funktionierenden Hafeninfrastruktur abhängig. Die bremischen Häfen – Das ist heute leider noch nicht gesagt worden. – sichern 323 000 Arbeitsplätze in der Industrie. Wir reden nicht über Logistik, wir reden nicht über Handel, wir reden über Industrie. Genau das ist das Problem an der Grundkonstruktion der Seehäfenfinanzierung, dass sie nämlich in Deutschland Ländersache ist. Ich weiß ganz genau, was in Bremerhaven rein- und rausgeht und wo die höheren Wertschöpfungspotenziale liegen. BMW zum Beispiel ist nicht im Bremen und ist auch nicht in Bremerhaven angesiedelt. Aber was an Vorprodukten reinkommt und an fertigen Fahrzeugen über RoRo wieder rausgeht, ist eben Teil der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland. Wenn alle immer auf die Wettbewerbsfähigkeit und insbesondere auf Rotterdam, Antwerpen hinweisen: Ja, sorry, da ist die Finanzierung der Seehäfen (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Nationale Aufgabe!) keine kommunale Geschichte und keine regionale, sondern es ist Aufgabe – und so wird es auch von den Zentralregierungen begriffen – einer Zentralregierung, diese wichtige Infrastruktur für die standortbezogene Industrie, das produzierende Gewerbe und alle Dienstleister und Handeltreibenden zu sichern. In Deutschland ist es eine föderale Sache. Ich glaube, da liegt der Webfehler, und wer immer das verursacht hat – So alt bin ich nicht, Frau Grobien, tut mir leid. Ich bin zwar Jahrgang 1965, aber ich glaube, diese Entscheidungen lagen noch in den Fünfzigern. –, hat einfach im Sinne der deutschen Wirtschaft nicht richtig gehandelt. Das muss man hier einfach mal festhalten. (Beifall DIE LINKE) Ich glaube schon, dass wir eine gewisse Unabhängigkeit brauchen, denn es kann keine Lösung sein, wenn wir zukünftig Güter nur noch über die Häfen in Holland oder Belgien oder über Genua oder über die baltischen Seehäfen – –. Das wird uns sehr teuer zu stehen kommen, weil wir dann nämlich auch von deren Preisen abhängig sind. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, der Umschlag ist in vielen Häfen zurückgegangen. In Bremen war das überdurchschnittlich der Fall. Das liegt an dem großen Stückgüterumschlag. Gleichzeitig möchte ich aber betonen, dass wir jetzt zumindest im Containerumschlag einen positiven Trend haben. Der Containerumschlag hat sich um 10 Prozent gesteigert, im Moment liegt der Containerumschlag insgesamt sogar bei 11,3 Prozent. Ich hoffe, dass die Gemini-Kooperation von Hapag-Lloyd und Maersk weitere Wachstumspotenziale realistisch erscheinen lassen. Frau Grobien, Sie sagen, das sind zwei Unternehmen. Ja. Ich kann Ihnen sagen, die Hafenkooperation ist an einer Sache gescheitert, nämlich an zwei Unternehmen. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) Sie ist nicht an der Politik gescheitert. Das heißt Wohl und Wehe – auch da nicht immer durch die Politik zu bestimmen. Die externen Einflüsse, alles das, das ist alles schon gesagt worden. Aber ich möchte noch drei, vier Sachen im Einzelnen sagen. Bremerhaven hat einen Nachteil. Im Vergleich zu anderen Containerhäfen hat es einen niedrigen Tiefgang. Deswegen ist die Außenweseranpassung so wichtig, und es ist so wichtig, das zügig auf den Weg zu bringen. Sie können mir glauben, ich habe im letzten Dreivierteljahr so viele Gespräche geführt mit den verantwortlichen Stellen von der Generaldirektion, dem neuen Generaldirektor bis hin zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr, weil es tatsächlich eine Bundeswasserstraße ist, und mein Staatsrat hat Gespräche geführt. Wir haben sie mit Niedersachsen geführt, und zwar auch mit den Umweltministerien. Es ist uns im Sommer endlich geglückt, eine gemeinsame Positionierung gegenüber der Bundesregierung zu formulieren, die uns weiterhilft. Aber das Bundesverkehrsministerium muss jetzt tatsächlich die nächsten Schritte einleiten. Es ist jetzt keine Landessache mehr. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar, liebe Kollegen von der FDP, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass diese Schritte gegangen werden. Der neue Generaldirektor hat mir gesagt, er würde das sehr hoch priorisieren, die Außenweseranpassung, wenn er vom Bundesverkehrsministerium das entsprechende Signal bekommt. Wir brauchen diese Weserfahrrinnenanpassung, denn ansonsten werden die Unternehmen nicht in die Suprastruktur investieren, weil die sagen, dafür brauchen wir den größeren Tiefgang. Wir können – wenn wir über die Containerkaje reden, reden wir wahrscheinlich über einen Milliardenbetrag – natürlich auch hier niemandem erklären, warum wir, wenn sich das bei der Finanzierung nicht besser anlässt, so viel Geld in die Hand nehmen, über zehn Jahre gestreckt, wenn die Schiffe dann doch nicht anlanden können. Deswegen ist das alles miteinander verflochten. Sie haben eben gesagt, Herr Professor Hilz, kommen Sie auf die Opposition zu! Mache ich sehr gerne. Helfen Sie uns in dem zuständigen Ministerium, dass wir in diesem wichtigen Schritt weiterkommen. Das meine ich nicht zynisch, sondern das meine ich ganz ernst. Zum fehlenden Tiefgang kommt ein weiterer limitierender Faktor, über den hier schon geredet worden ist: die Finanzen. Ich habe gerade gesagt, dass der grundsätzliche Webfehler, dass das eine föderale Sache ist, tatsächlich ein Problem ist. Ich glaube, der Verweis auf die Länder entbehrt jeder realistischen Betrachtung. Wir reden über Summen, die mindestens – –, wenn wir die Drehbrücke, die Hafeneisenbahn, alles, was wir noch brauchen, und vor allen Dingen die Containerkaje, also die Stromkaje – –, und dann haben wir auch hier in der Stadt Bremen noch ein paar Probleme in den Häfen zu lösen. Damit kommen wir auf Summen, die realistisch niemals von Stadtstaaten aufgebracht werden können. (Beifall DIE LINKE – Glocke) Das Problem hat auch Hamburg, und deswegen haben wir uns mit den Bundesländern zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Das bedeutet übrigens nicht, dass Bremen sich aus der Verantwortung ziehen soll. Wir werden – das habe ich hier schon mal gesagt – versuchen müssen, dass wir für die Drehbrücke in der schwierigen Haushaltslage eine Finanzierung bekommen. Wir werden auch die nächsten Schritte für die Containerkaje weitergehen und die Drehbrücke. Übrigens hat der Finanzsenator sich die gerade angeguckt und auch die Senatskanzlei. (Glocke) Deswegen glaube ich, es ist wichtig, dass wir sowohl für die Außenweservertiefung als auch für die finanzielle Seite, zu der der Bund relativ wenig beiträgt – Frau Kluckert war übrigens gerade heute wieder in Bremerhaven, da war ich auch. –, eine gemeinsame Sprache in diesem Parlament sprechen. Das meine ich jetzt auf FDP, CDU, Grüne, SPD und LINKE bezogen, weil der Beitrag von Herrn Schellenberg entbehrte so einiger sachlicher Kenntnisse, weil was die Kreuzfahrtkrise (Glocke) mit unseren Häfen in Bremerhaven zu tun hat, hat sich mir nicht so ganz erschlossen. In diesem Sinne bitte ich weiter um konstruktive Zusammenarbeit, wir müssen da weiterkommen. Es steht für Deutschland viel auf dem Spiel, nicht nur für Bremerhaven und Bremen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/442 auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Gesundheitsvorsorge bei Kindern: Wie steht es um die Teilnahme an U-Untersuchungen im Land Bremen? Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 14. Februar 2024 (Drucksache 21/296) Dazu Mitteilung des Senats vom 16. April 2024 (Drucksache 21/397) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Auch hier gehe ich davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Ole Humpich das Wort.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Zunächst möchte ich mich bei dem Ressort für die Beantwortung unserer Großen Anfrage „Wie steht es um die Teilnahme an den U-Untersuchungen bei unseren Kindern im Land Bremen?“ herzlich bedanken. Diese Untersuchungen sind ein unverzichtbarer Baustein für die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen und auch gesundheitlichen Problemen bei Kindern. Ein weiterer wichtiger Aspekt der U-Untersuchung ist aber auch, dass man überhaupt mit den Eltern in Kontakt kommt und sie dann individuell beraten kann oder auch auf Eltern- und Kind-Angebote hinweisen kann. Aber die Antworten und Zahlen, die uns der Senat auf unsere Große Anfrage vorgelegt hat, meine Damen und Herren, sind ernüchternd und zeigen eine beunruhigende Diskrepanz zwischen der Anzahl der eingeladenen Kinder und der tatsächlich durchgeführten Untersuchungen. Wenn wir uns das Jahr 2023 einmal genauer anschauen, sehen wir, dass von den insgesamt 49 331 eingeladenen Kindern im Land Bremen nur 43 726 Kinder tatsächlich an den Untersuchungen teilgenommen haben. Nach Adam Riese ist das eine Differenz von 5 605 Kindern. Noch dramatischer ist die Situation allerdings, wenn wir sie aufschlüsseln. In der Stadt Bremen wurden insgesamt 40 571 Kinder eingeladen, aber nur 36 339 Kinder oder Rückmeldungen sind tatsächlich zur Teilnahme eingegangen. Das ist ein Minus von über 4 000 Kindern. In Bremerhaven wurde es noch deutlicher: Dort wurden 8 760 Einladungen versandt, es gab aber nur Rückmeldungen von knapp 7 300 Kindern, also auch eine Lücke von über 1 300 Kindern. Das, meine Damen und Herren, kann und darf uns nicht kaltlassen. (Beifall FDP) Diese Zahlen machen deutlich: Wir müssen Teilnahme an den frühkindlichen Untersuchungen deutlich steigern. Aber wie kann das angesichts des aktuell vorherrschenden Ärztemangels gelingen? Ja, es wurde gerade in Bremerhaven zwischen Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und den Krankenkassen ein wichtiges Förderpaket geschnürt, aber finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte reichen nicht aus, um sie nach Bremen zu bekommen. Woran liegt es also, dass wir in Bremen weiterhin einen Ärztemangel trotz finanzieller Anreize haben? Wir haben uns dort mit Ärztinnen und Ärzten ausgetauscht, aber auch mit der KV, und was immer wieder gesagt wird, ist, dass die Realität ist, dass die Rahmenbedingungen in Bremen nicht stimmen. Das heißt, es gibt zu wenig Kitaplätze, es gibt schlechte Bildung, und die Sicherheit in der Stadt fehlt in manchen Stadtteilen auch. Das heißt, Geld allein hilft hier nicht. Wir müssen die Rahmenbedingungen in der Stadt und im Land Bremen generell verbessern. (Beifall FDP) Neben den Bedingungen der Lebensqualität ist ein weiteres Problem der enorme bürokratische Aufwand, dem Ärztinnen und Ärzte ausgesetzt werden. Aufgrund dieses hohen bürokratischen Aufwands geschieht es, dass sich die Ärzte nur noch auf ihre feste Stundenanzahl festlegen, diese teilweise sogar verringern, damit sie am Ende des Tages ihren Bürokratieaufwand überhaupt geleistet bekommen. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Das heißt, in Bremerhaven stehen wir mittlerweile vor einem Versorgungsgrad mit Kinderärzten von rund 81 Prozent. Wir kommen dort, wenn es so weitergeht, in eine Unterversorgung, meine Damen und Herren. Dies ist eine dramatische Entwicklung, gerade in Bremerhaven. Wie dramatisch diese Situation auch ist, zeigt eine Petition einer jungen Mutter. Diese Petition wurde gestartet, weil sie keinen Termin für ihre Kinder-U-Untersuchung bekommen hat. Die Terminvergabe der KV verweist auf verfügbare Früherkennungsuntersuchungen in Hamburg, meine Damen und Herren, in Hamburg! Das heißt, diese junge Mutter soll sich 180 Kilometer mit ihren Kindern ins Auto setzen, über zwei, zweieinhalb Stunden nach Hamburg fahren, damit sie eine U-Untersuchung kann. Das kann doch nicht die Realität sein! Das darf uns doch nicht so egal sein, dass wir sagen, das ist in Ordnung so, meine Damen und Herren! (Beifall FDP) Bevor uns vorgeworfen wird, dass wir alles schlechtreden, kommen wir kurz zu den positiven Dingen und zu den positiven Entwicklungen in Bremen: Diese positive Entwicklung sehen wir tatsächlich in einem besser aufgestellten Gesundheitsamt, denn diese Situation entlastet die Ärztinnen und Ärzte im U-Untersuchungsbereich, und es zeigt, dass kluge Maßnahmen und ausreichendes Personal dazu führen können, dass es einfacher wird und dass U-Untersuchungen auch durchgeführt werden können. Warum gelingt dies nicht in Bremerhaven? Dort müssen wir genauer hinschauen, aber ich habe schon gehört, dass in Bremerhaven dafür Lösungen gefunden werden, und mein Kollege Bernd Freeman ist dort tatsächlich auf einem guten Weg, anders, als es in Bremen immer gerne suggeriert wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss kommen! Die Gesundheitsvorsorge unserer Kinder ist die wichtigste Aufgabe neben der Bildung. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass jedes Kind unabhängig davon, in welcher Stadt es lebt, ob Bremen oder Bremerhaven, einen Zugang zu einer angemessenen, wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung hat. Es darf nicht von der Stadtgemeinde abhängen, ob rechtzeitig ein Termin gefunden werden kann oder nicht. Wir als FDPFraktion fordern daher ganz klar: Wir müssen nicht nur die finanziellen Anreize für Ärztinnen und Ärzte erhöhen, sondern auch die Rahmenbedingungen insgesamt im Land Bremen verbessern. Nur so können wir nachhaltig die Versorgungslücken schließen und unseren Kindern die Gesundheitsvorsorge zukommen lassen, die sie wirklich verdienen! – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne eine Gruppe der Deutsch-Indischen Gesellschaft begrüßen. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann so eine Große Anfrage auch in den Konsequenzen unterschiedlich lesen. Ich komme nämlich im Grundsatz dessen, dass diese Vorsorgeuntersuchungen für unsere Kinder in unserem Bundesland von großer Bedeutung sind, zu größtenteils anderen Schlussfolgerungen, die ich daraus ziehen werde. Ich finde auch, dass es nicht zufriedenstellend ist, wenn ein Zehntel der Kinder nicht an diesen Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. Man muss aber zur Kenntnis nehmen – das steht ja auch in der Großen Anfrage –, dass es dafür zum Teil auch Gründe gibt, dass nämlich Arztpraxen unvollständig zurückmelden, dass es Leute gibt, die einfach im Grundsatz so eine Vorsorge ablehnen. Die kann man dann schlecht vorführen mit ihren Kindern. Es gibt Kinder, die einen Auslandsaufenthalt haben, oder es gibt Kinder, die verzogen sind, die sich aber nicht abgemeldet haben bei der Meldebehörde. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die diese 10 Prozent, die wir in Bremen haben, die daran nicht teilnehmen, durchaus erklären. Trotzdem ist jedes Kind, das nicht daran teilnimmt, ein Kind zu viel. Da sind wir uns vollkommen einig. Ich will da noch mal, weil es mir tatsächlich am Herzen liegt, diese Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven beleuchten. Die sind tatsächlich eklatant, und die Situation hat sich leider – und da kann Bremerhaven gar nicht unbedingt was für, sondern das sind auch strukturelle Ursachen – teilweise wirklich verschlechtert, weil einfach die Personalsituation in Bremerhaven um so viel schlechter ist, als es das in Bremen ist. Jetzt könnte ich in Ihrer Sicht argumentieren, das sind dann auch die Rahmenbedingungen, die da ganz furchtbar sind. Das würde ich gar nicht sagen. Ich bin in Bremerhaven geboren. Ich finde, das ist eine tolle Stadt, und ich genieße das immer wieder, wenn ich dahin (Zuruf Abgeordneter Ole Humpich [FDP]) zurückkehren kann. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 3,5 von 5,2 Arztstellen in Bremerhaven nicht besetzt sind. Ein Blick auf die kinderärztliche Versorgung hilft, um das, was Sie postuliert haben, mit Zahlen zu unterfüttern. In Bremen ist die Anzahl der Versorgungsaufträge ganz leicht im Laufe der letzten Jahre angestiegen – auch dazu werde ich gleich noch ein paar kritische Worte verlieren –, aber in Bremerhaven haben wir einen Rückgang von ursprünglich 11 auf 8,5, das wissen Sie auch. Wir haben uns in der Gesundheitsdeputation, als wir in Bremerhaven waren, das auch schildern lassen. Da ist auch die Altersstruktur nicht gerade so ermutigend im Augenblick. Das heißt, wir haben da Rahmenbedingungen, die führen dazu, dass eine Reihe von Kindern in Bremerhaven nicht versorgt werden kann und dann meinetwegen Angebote aus Hamburg kriegt, weil auch die Angebote in der Umgebung von Bremerhaven nicht so günstig sind. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass wir trotzdem sehr viele Vorsorgeuntersuchungen in Bremen und Bremerhaven haben, die gar nicht Kinder betreffen, die in unseren beiden Städten wohnen, sondern die aus dem niedersächsischen Umland kommen. Das ist gut so, weil wir Gott sei Dank die freie Arztwahl haben, führt aber dazu, dass die ganze Geschichte am Ende nicht richtig funktioniert. Meine Zufriedenheit darüber ist auch nicht groß, doch für mich stellt sich die Frage: Was ziehen wir eigentlich für Schlussfolgerung daraus? Da bin ich tatsächlich etwas anders unterwegs als Sie. Wir haben erst mal eine Altersstruktur bei den Ärzten, die in Bremerhaven, aber auch im Bremer Westen durchaus problematisch ist. Wir haben ein Problem mit Engpässen bei Arzthelfer:innen. Ich weiß von zwei Praxen im Bremer Westen, die mir geschildert haben: „Ja, wir sind zwar schon älter, aber wir würden gerne weitermachen, aber wir finden die Mitarbeiter:innen nicht.“ Auch das ist eins der Probleme, die man dabei benennen muss. Ich komme zu dem Grundsätzlichen. Ich bin ja noch nicht so lange in der Gesundheitspolitik tätig wie der Kollege, den ich jetzt gerade angucke, (Abgeordneter Ralph Saxe [Bündnis 90/Die Grünen] schaut Abgeordneten Rainer Bensch [CDU] an.) aber ich mache mir auch meine Gedanken: Wie geht das eigentlich weiter? Ist das System der Kassenärztlichen Vereinigung eigentlich so, wie wir es vorgefunden haben oder immer noch vorfinden, wirklich noch zeitgerecht? Das hat funktioniert in einer Zeit, in der es ein Überangebot gab. Jetzt sind wir aber in der Mangelverwaltung, und die Mangelverwaltung, die funktioniert – jedenfalls in Bremerhaven – offensichtlich nicht richtig. Da ist auch wieder kein böser Wille dabei. Das haben Sie ja schon erwähnt, dass man durchaus versucht, das auch finanziell attraktiver zu machen. Das reicht offensichtlich nicht. Da stelle ich wirklich die Frage: Ist dieses System tatsächlich noch – jedenfalls in der Gänze – so das richtige? Oder muss es nicht tatsächlich auch einen verstärkten Einfluss des öffentlichen Bereiches dabei geben, wenn der private Bereich es, obwohl er es mit vielen guten Ansätzen versucht, nicht mehr hinbekommt? Diese Frage, die müssen wir uns einfach stellen, gerade wenn man sich die Lebenssituation von jungen Ärztinnen und Ärzten anguckt. Da sind sehr viel mehr Leute dabei, die andere Arbeitszeitmodelle bevorzugen. Die wollen Teilzeit haben. Die wollen auch möglicherweise nicht in das Risiko der Selbstständigkeit gehen, und dafür wird man Angebote machen müssen, damit diese wertvollen Ärzt:innen in einer Zeit, in der wir immer mehr Mangel haben könnten, nicht verschwinden. Das ist alles nichts Neues, was ich jetzt sage, darüber reden wir ja schon länger. Medizinische Versorgungszentren, das ist eine Möglichkeit dabei, oder eben auch, wenn wir feststellen, an einem Ort geht es nicht, wir kriegen es auch mit der KV nicht besetzt, dann möglicherweise auch als Staat da reinzugehen und einzelne Arztpraxen zu übernehmen. Ich glaube, das müssen wir uns in der Zukunft überlegen. Das System, wie es so im Augenblick ist, das funktioniert in Bremerhaven schon nicht mehr, und es ist zu befürchten, dass es in der Zukunft in Teilen von Bremen nicht mehr funktioniert und vielleicht überhaupt nicht mehr funktioniert. Was ich auch sagen will: Diese Aufteilung der KV, die ja immer sagt, wir gucken uns Bremen insgesamt an, das ist natürlich nicht ausreichend. Wir wissen alle miteinander, wie lang Bremen ist, 40 Kilometer, und welche Entfernungen da zu überwinden sind. Dann ist dieses System, dass wir uns von der KV nur Bremen als Stadt angucken in dieser Bedarfsermittlung, meiner Ansicht nach auch nicht mehr zeitgemäß. Ich glaube, über die Sachen, über diese grundsätzlichen Sachen müssen wir reden. Natürlich kann man meckern darüber, dass die Ärzte deswegen nicht kommen, weil die Bildungspolitik für sie nicht ausreichend ist oder die Sicherheitslage nicht, aber ich glaube, diese strukturellen Gründe, die ich nur anzudeuten versucht habe, die wiegen sehr viel schwerer. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, werte Gäste und Zuschauer auf den sozialen Kanälen! Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage zur Gesundheitsvorsorge bei Kindern deutet, wie in vielen Bereichen der Bremer Politik, auf eine katastrophale Bilanz hin. Die Situation in Bremen ist, einfach gesagt, mangelhaft. Dies gilt besonders für kinderärztliche Versorgungssituationen in Bremerhaven. Die Zustände dort sind alarmierend. Laut Senatsantwort gibt es dort tatsächlich weniger niedergelassene Kinderärzte als nach der Bedarfsplanung erforderlich wären. Dies führt dazu, dass das Gesundheitsamt Bremerhaven aktuell gar keine Früherkennungsuntersuchungen mehr anbieten kann. Wie erst kürzlich durch einen Brandbrief von Kinder- und Hausärzten aus Blumenthal bekannt wurde, verschärft sich die Situation der kinderärztlichen Versorgung auch im Bremer Norden zunehmend. Laut den Berichten der betroffene Mediziner im „Weser-Kurier“ gibt es dort inzwischen nur noch zwölf Kinderärzte und ein Minus von drei weiteren Ärzten innerhalb weniger Monate. Um das enorme Patientenaufkommen zu bewältigen, müssen die Praxen inzwischen rigide Aufnahmestopps verhängen und können nur noch Kinder aus dem näheren Umfeld behandeln. In den nächsten sechs Jahren werden voraussichtlich weitere vier Kinderärzte aus Altersgründen aufhören, was die Lage noch einmal drastisch verschärfen wird. Dort könnte die Situation im Bremer Norden ähnlich prekär werden, wie bereits jetzt schon in Bremerhaven, wo Eltern inzwischen eine Petition für mehr Kinderärzte gestartet haben. Wir fordern den Senat auf, dieser besorgniserregenden Entwicklung endlich mit aller Kraft entgegenzusteuern. (Beifall Bündnis Deutschland) Es müssen dringend Anreize für eine Niederlassung von Kinderärzten im Land Bremen geschaffen werden. Die beiden Blumenthaler Ärzte Joachim Schlage und Andreas MühligHofmann fordern hierfür die Schaffung eines Versorgungszentrums mit multiprofessionellen Teams aus Ärzten, Sozialarbeitern und internationalen Fachkräften, die die Qualität der Versorgung erhöhen und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden. Eine Forderung, verehrte Damen und Herren, die wir hier klar unterstützen können. Ein solches Ärztezentrum unter städtischer Trägerschaft könnte Medizinern attraktive Arbeitsbedingungen als Angestellte bieten, gerne auch in Teilzeit, und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ich glaube, Herr Saxe, Sie hatten da gerade etwas Ähnliches gesagt. Zudem würde ein solches Versorgungszentrum die Qualität der Versorgung erhöhen und den Bedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht werden. In anderen Bundesländern, wie Bayern oder Baden-Württemberg, sieht die Situation deutlich besser aus. Dort werden flächendeckend ausreichend Kinderärzte ausgebildet und die Versorgung ist gesichert. Wir fordern den Senat auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Niederlassung von Kinderärzten in Bremen und Bremerhaven attraktiver zu machen. Genauso besorgniserregend ist die mangelnde Inanspruchnahme der wichtigen Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9. Laut den Zahlen des Senats wurde bei einem Viertel der Kinder kein Termin vereinbart oder es fehlte die Rückmeldung. Gerade bei den späteren Untersuchungen ab U7 ist die Nichtteilnahme besonders hoch. Das ist absolut unbefriedigend. (Beifall Bündnis Deutschland) In anderen Ländern wie Sachsen oder Thüringen werden die Eltern hier deutlich besser informiert und motiviert, diese Untersuchungen wahrzunehmen. Wir fordern, dass der Senat eine breit angelegte Informationskampagne startet und die Krankenkassen stärker in die Pflicht nimmt, diese Inanspruchnahme auch zu erhöhen. Nicht zuletzt zeigt die Senatsantwort, dass es sowohl bei den einladenden Stellen als auch bei den Gesundheitsämtern erhebliche Personalengpässe gibt. Dies führt zu Einschränkungen bei der Früherkennungsuntersuchung und dem Tracking der Nichtteilnehmer. Eine solche mangelhafte Personalausstattung ist untragbar, wenn es um die Gesundheit unserer Kinder geht. Wer einen vollständigen Eindruck vom Zustand des Gesundheitswesens erlangen möchte, kommt nicht um den Faktor Migration herum, ein Punkt, den die Große Anfrage der FDP irgendwie missen lässt. Durchgehend hohe Migrationszahlen gehen mit einem Versorgungsbedarf, der natürlich erhöht wird, einher. Dem kann unser Gesundheitssystem jetzt unmöglich gerecht werden. Auch kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren dürfen nicht unterschätzt werden. Die Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patienten wird erschwert, was zu Missverständnissen und Mehrbelastung führt. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Senatsantwort die dramatische Situation bei der Gesundheitsvorsorge für Kinder völlig unzureichend widerspiegelt. Wir erwarten konkrete und zügige Maßnahmen zur Verbesserung der kinderärztlichen Versorgung, zur Steigerung der Inanspruchnahme von U-Untersuchungen und zum Aufbau ausreichender Personalkapazitäten. Ansonsten drohen gravierende Folgen für die Gesundheit unserer Kinder und die Zukunft unseres Landes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen.
Nelson Janßen Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Alle Eltern werden sie kennen, und auch ich bin in ein paar Wochen mit meiner jüngsten Tochter wieder dran: Eine U-Untersuchung beim Kinderarzt steht an. In den ersten Monaten noch sehr eng getaktet, dann werden die Abstände größer, erhalten Eltern vom Gesundheitsamt eine Aufforderung, einen Termin zu vereinbaren, um damit sowohl die Versorgung der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, aber auch ein Beratungsangebot für Eltern zu schaffen. U-Untersuchungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, um Entwicklungsstörungen und auch Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Darüber hinaus stellen diese Arztbesuche auch ein Heranführen an einen ambulanten Sektor dar, der hoffentlich dazu führt, dass auch Arztbesuche dann in Anspruch genommen werden, wenn gerade kein Zettel ins Haus flattert, und der hohe Nachdruck, der entwickelt wird, um Eltern zur Wahrnehmung dieser Termine anzuhalten, ist wichtig, um auch der sozialen Spaltung in der Gesundheitsversorgung entgegenzutreten. Wir wissen, dass Armut und Gesundheit in unserer Gesellschaft eng miteinander verbunden sind, von daher sind Versorgungsansätze, die einen möglichst nachdrücklichen, hier auch nicht ganz verpflichtenden Charakter haben, essenziell, um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Aus den Antworten des Senates wird deutlich, dass wir unterschiedliche Prozentzahlen in den unterschiedlichen Alterskohorten haben und teilweise etwas unter dem Bundesdurchschnitt liegen und uns das auch nicht vollständig zufriedenstellen kann. Wir wissen aus dem Landesgesundheitsbericht, dass wir Lücken in der Versorgung insbesondere in Stadtteilen mit herausfordernden sozialen Lagen und verfestigter Armut haben. Die enge Verknüpfung von Armut und Gesundheit ist bereits im Kindesalter angelegt. Ganz konkret sind Kinder aus Armutslagen seltener geimpft, haben häufiger psychische Probleme, häufiger Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten und kämpfen deutlich häufiger mit Übergewicht. Man kann die unterschiedlichen Lebenslagen und die Wirkung von Armut auch nicht mit fünf U-Untersuchungen beheben. Armutslagen sind einschneidend und lebensbestimmend. Natürlich wirkt sich das auch auf die gesundheitliche Lage von Kindern aus. Wir sind aber verpflichtet, die gesundheitliche Ungleichheit zwischen verschiedenen sozialen Herkunftsfamilien – so gut es geht – zu adressieren und zu verringern. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Dafür brauchen wir verschiedene passgenaue Angebote und Ansprachen. Die Erfahrungen aus der Pandemie haben uns gezeigt, dass niedrigschwellige, quartiersbezogene und mehrsprachige Ansprachen richtig sind. Wir wissen, dass wir dafür aufsuchende Arbeit brauchen, direkt im Lebensumfeld, auch an der Haustür der Familien; nicht aufdringlich, aber niedrigschwellig und ohne erhobenen moralischen Zeigefinger. Das Gesundheitsamt führt solche Hausbesuche durch, wenn U-Untersuchungen nicht wahrgenommen werden. Es geht zuletzt auch um das Kindeswohl, und spätestens hier besteht eine Verantwortung der öffentlichen Hand, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der Jugendämter. Aus meiner Sicht besteht hier aber noch eine Lücke zwischen Kindern, deren Familien besucht werden, und denen, die nicht bei der UUntersuchung erschienen sind. Problematisch finde ich, dass derartige Hausbesuche in Bremerhaven beispielsweise derzeit gar nicht möglich sind. Das stellt eine reale Unterversorgung dar. Im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung sind wir in Bremen tatsächlich ganz gut aufgestellt. Kurz nach der Geburt meines ersten Kindes haben mich Beratungsstellen proaktiv kontaktiert und Hausbesuche angeboten. Bei meinem ersten Kind konnte ich die Beratung ebenso dankbar annehmen, wie ich sie bei meinem zweiten Kind dankbar ablehnen konnte. Für Menschen, die sich aber in unserem Gesundheitssystem nicht so gut auskennen, möglicherweise nicht das Glück hatten, mit einer Hebamme eine sehr gute Nachsorge zu haben, sind derartige Angebote wirklich ein Segen. Mein Dank gilt daher allen Hebammen, Gesundheitsfachkräften und Sozialarbeiter:innen in Projekten wie TippTapp, TippTapp pre oder den Familienhebammen, die hier einen ganz großartigen Beitrag leisten. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Bisher habe ich viel über die Rolle der Kommune gesprochen. Das Gesundheitsamt liegt dort, und viele der Präventions- und Begleitangebote liegen dort. Für die Primärversorgung ist allerdings der niedergelassene ärztliche Sektor zuständig, und der Versorgungsauftrag liegt nach wie vor bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Hier lässt sich feststellen, dass insbesondere Bremerhaven, aber auch einige Bremer Stadtteile mit niedrigem sozialen Index – Huchting, Walle, Teile im Bremer Osten, in Bremen-Nord Blumenthal – unterversorgt sind. Als mein erstes Kind geboren wurde, lebte ich noch im Bremen Mitte, während ich nun in den Westen umgezogen bin. Weder mein damals geborenes Kind, noch mein neugeborenes Kind konnten im Bremer Westen die Möglichkeit wahrnehmen, einen Kinderarzt zu erhalten, sodass ich jetzt auch schon mal dreißig Minuten mit einem fiebrigen Kind durch die Stadt fahren muss. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung ihrer Versorgungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann, dann müssen wir auch über flankierende neue Versorgungskonzepte diskutieren. Dann werden wir über kommunale medizinische Versorgungszentren insbesondere in benachteiligten Quartieren sprechen müssen. Wir brauchen neue Beschäftigungsmodelle für Ärzt:innen, die nicht den Schritt in das Unternehmer:innentum wagen wollen, sondern lieber in einem Angestelltenverhältnis arbeiten wollen. Wir wollen eine Delegation von bisher ausschließlich Ärzt:innen vorbehaltenen Leistungen an qualifiziertes pflegerisches Personal. Wir wollen einen Fokus insbesondere auf unter- oder unversorgte Kinder. Wir sind es ihnen schuldig. Wir haben noch eine ganze Menge Arbeit vor uns. Es reicht aber nicht, hier bloß einmal auf das Ressort zu schielen. Es gibt eine Verantwortung, eine Versorgungsverantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung. Wir müssen allerdings unsere Konzepte weiterentwickeln, um hier den Kindern, insbesondere in sozialen Notlagen, gerecht zu werden. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch.
Rainer Bensch CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die medizinische Unterversorgung eines jeden einzelnen Kindes ist ein Armutszeugnis für uns als Gesellschaft. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen, und ich bin auch allen, ausdrücklich allen Vorrednern dankbar für ihre doch teilweise sehr konstruktiven Vorschläge. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Teilweise!) Teilweise. Auch ich möchte frei nach Hauke Hilz, der die Opposition aufgefordert hat, frei und konstruktiv Beiträge zu liefern, dem Rechnung tragen. Einiges ist schon gesagt worden. Wenn derjenige, der den Sicherstellungsauftrag hat – die kassenärztliche Vereinigung –, diesem Auftrag nicht mehr gerecht wird, ihn nicht sicherstellen kann, dann muss der Staat ran, kann ich nur unterstreichen, aber bevor das kommt, gibt es noch ein gesetzliches Mittel, nämlich das sogenannte Landesgremium. Sie gucken schon so, Frau Senatorin. Ist bisher noch nicht so mit Leben gefüllt worden, aber der Gesetzgeber hat extra ein sogenanntes Landesgremium ins Leben gerufen, wo die Kostenträger, also die Kassen, und auch die Leistungsträger, also die niedergelassenen Ärzte mit der Kassenärztlichen Vereinigung und letztendlich auch die Politik, sprich die Landesgesundheitsbehörde, die Senatorin, an einen Tisch gehen und schauen: Wie können wir die Ressorts nutzen? Wie können wir sektorenübergreifend, also bei Kliniken und niedergelassenen Ärzten schauen, wie wir die Herausforderung der Gesellschaft leisten? Da ist zu wenig geschehen, und da bitte ich Sie, Frau Senatorin, proaktiv nach vorne zu gehen, um mit dafür Sorge tragen zu können oder die Sorge mildern zu können, die medizinische Unterversorgung insbesondere der Kinder in Bremerhaven deutlich zu mildern. Das Zweite, was ich unbedingt loswerden möchte, ist erst mal ein Kompliment, ein Lob an die Petentin aus Bremerhaven, Frau Wohlers. Stand heute sind es über 1 500 Unterschriften, die eingeholt wurden für die Petition. Wenn eine tief betroffene Mutter Dampf macht, dann ist das richtig so, dann ist das gut so. Oftmals muss auch die Politik vor Ort unter Druck gesetzt werden, damit Dinge überhaupt vorankommen. Vielen Dank an die Petentin, Frau Wohlers! (Beifall CDU, FDP) Noch etwas Konstruktives: Wir müssen kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen herbeiführen, damit sich auch immer mehr Ärztinnen und Ärzte überhaupt in unseren beiden schönen Städten niederlassen. Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden: Kita, Schule, Sport, Kultur, hat der Kollege Humpich von der FDP ganz deutlich gesagt. Was wir aber auch brauchen, und das mögen viele hier im Hause nicht gerne hören, das ist tatsächlich eine Medizinerausbildung – und es ist keine milliardenschwere neue medizinische Fakultät, die man unbedingt braucht. Langfristig wäre Bremen gut beraten, eine eigene medizinische Fakultät in die Wege zu leiten. Es ist mir schon klar, dass das auch ein bisschen Geld kostet, aber kurz- und mittelfristig kann man auch was tun. Man muss nicht nur die heutige „Nordsee-Zeitung“ gelesen haben, um zu wissen, dass auch Krankenhausträger unterwegs sind, um neue Wege zu gehen, um medizinisches Personal zu gewinnen. Es ist einmal der freie Krankenhausträger AMEOS aus Bremerhaven, der mit einer Universität in Kroatien einen Kooperationsvertrag schnürt. Es ist auch ein kommunaler Krankenhausträger, nämlich die Elbe Kliniken, die zwei Krankenhäuser in Stade und Buxtehude haben, wo es früher 50 Prozent Stadt Stade und 50 Prozent Landkreis waren. Jetzt sind es 90 Prozent Landkreis, aber es ist alles kommunal. Auch die haben einen Kooperationsvertrag mit Riga, mit Lettland, um Medizinerinnen und Mediziner an sich zu binden. Auch da bitte ich Sie, Frau Senatorin: Wir haben seit sehr, sehr vielen Jahren ganz viele Möglichkeiten, und ich weiß auch, dass es bei Ihnen und auch in der Wissenschaftsbehörde Schubladenpläne gibt, auch bei der GeNo von der damaligen Unternehmensentwicklungsleiterin, die ist jetzt hochrangige Ärztliche Direktorin in Potsdam. Ich weiß genau, es gibt Pläne. Die sind nicht millionenschwer, die sind nicht so teuer, dass sie unerfüllbar sind. Es fehlt der politische Wille dieser rot-rot-grünen Koalition, etwas für Medizinstudienplätze zu tun. Da bitte ich Sie, endlich diese Blockadehaltung aufzugeben und proaktiv nach vorne zu gehen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Wir brauchen Medizinstudierende! Auf dem Weg dorthin, weil das ja auch alles ein bisschen dauert, kann man schauen: Was für Möglichkeiten gibt es? Die Uni Oldenburg hat es vorgemacht. Da sind die ersten Absolvent:innen jetzt schon unterwegs auf dem Markt. Warum nicht eine Kooperation Bremen-Oldenburg-Bremerhaven? Wenn wir diese drei Städte nehmen, könnte ich von einer wunderbaren Dreiecksbeziehung sprechen. Den ganzen Nordwesten im Blick, hochattraktive Arbeitsplätze im gesamten Healthcare-Bereich schaffen. Da fehlt mir der Schwung, da fehlt mir der politische Wille. Auch hier bitte ich Sie, neue Wege zu gehen. Oftmals ist die Frage des Geldes dann erst in ein, zwei Jahren, aber wer politisch nicht vorangeht, da kommt auch nichts, meine Damen und Herren. Da bitte ich den rot-rot-grünen Senat mit Frau Senatorin Bernhard, mal ein bisschen mehr proaktiv nach vorne zu gehen. Wir brauchen Kooperationen um Medizinstudienplätze. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Wenn wir von Krisen sprechen, dann fällt mir immer zuerst jemand ein, der Sozialdemokrat ist und 1992 nicht Zuständigkeitsdebatten geführt hat, sondern in Hamburg, als das Hochwasser wirklich eine bedrohliche Lage, eine lebensbedrohliche Lage herbeigeführt hat, konstruktiv, pragmatisch, kurzfristig und ohne Zuständigkeitsdebatten angepackt hat – Helmut Schmidt. Wenn die Krise so ist, wie sie ist, dass wir in Bremerhaven tatsächlich mehrfach unversorgte und unterversorgte Kinder und Familien haben und auch in einigen Stadtteilen Bremens, dann müssen Sie auch mal kurzfristig pragmatische Wege gehen. Das heißt: Wer ist in der Lage, Kinder zu untersuchen? Hand hoch! Da muss man miteinander reden, dann muss man Kooperationen der ganz neuen Art eingehen, damit kein einziges einzelnes Kind uns durchflutscht. Noch mal, was ich am Anfang gesagt habe: Jedes einzelne unversorgte Kind ist eines zu viel, ist eine Katastrophe für die Gesellschaft, ist ein Armutszeugnis. Dieser Lage müssen wir parteiübergreifend und institutionsübergreifend Herr werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns.
Ute Reimers-Bruns SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen und sehr geehrte Gäste! Zuerst einmal bedanke ich mich sehr herzlich für die sehr umfangreiche und detailscharfe Beantwortung des Gesundheitsressorts der insgesamt 14 Fragen mit etlichen Unterfragen der FDP-Fraktion zum Thema „U-Untersuchungen im Land Bremen“. Ich bedanke mich dafür und kann gleichzeitig auch verstehen, dass die Mitarbeitenden, die diese umfangreichen Fragen ausgiebig beantwortet haben – –. Wenn alles nur reduziert wird, um das wieder hervorzuholen, was seit Jahren und Jahrzehnten immer wieder von den Vertreter:innen einer bestimmten Berufsgruppe oder wem auch immer gesagt wird, „Schuld ist immer nur das Ressort, und die Ärzte, die niedergelassen sind, haben keine Schuld an der Situation“, dann finde ich, ist das viel zu billig. Dafür haben sich die Menschen nicht die Arbeit gemacht, diese gesamten Fragen zu beantworten. (Beifall SPD, DIE LINKE) Ich fand das nämlich – so habe ich das gesehen – eine ganz tolle Geschichte, dass man hier mal hinterfragt, was für eine tolle Arbeit geleistet wird, um Früherkennung bei Kindern wirklich durchzuführen und es dadurch – das wurde schon gesagt – in den ersten Lebensjahren sozusagen von der Stunde null, sage ich jetzt mal, bis zum Erreichen des sechsten Lebensjahres die zehn Untersuchungen der Früherkennung gibt. Das sind wichtige Bausteine, um Krankheiten und Behinderungen zu diagnostizieren und Auffälligkeiten oder Verzögerungen bei der Entwicklung frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Davon sprach schon mein Kollege Nelson Janßen. Es gibt ein Heft, das ist schon ein bisschen veraltet, aber es ist immer noch gelb, und darin werden die Untersuchungen dokumentiert. Das ist nichts, was überall in der Welt existiert. Das gibt es nur noch in den Niederlanden, in der Schweiz, in Österreich, (Zuruf SPD: Dänemark.) Dänemark hätte ich jetzt fast vergessen, aber Dänemark, da wissen Sie ja gut Bescheid. Ich denke, es ist wichtig, zu sehen, dass das eine ganz wichtige engmaschige Untersuchungsmethode ist, diese Untersuchungen nicht banal sind und dass auch ein wichtiger Punkt ist, wie es organisiert ist. Es ist so, dass die Sorgeberechtigten schon gleich nach der ersten Früherkennungsuntersuchung dieses gelbe Heft bekommen, gleich nach der ersten Untersuchung nach der Geburt, und im Idealfall wird gleich nach der erfolgten Untersuchung ein Termin für die nächste Untersuchung vereinbart. Aber es ist nicht weiter schlimm, wenn kein Folgetermin vereinbart wurde, da im Land Bremen im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst ein Einladungs- und Meldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder existiert, § 14a. Die einladende Stelle erhält wöchentlich von den Meldebehörden aus Bremen und Bremerhaven die aktuellen Daten der Kinder, die für die U4- bis U9-Untersuchungen vorgesehen sind. Anhand der Geburtstage werden die einzuladenden Kinder ausgewählt. Die Einladungen werden zwei Wochen vor dem Untersuchungszeitraum der anstehenden Vorsorge versandt. Das sind alles Dinge, die, als meine beiden Töchter ganz klein waren, noch nicht so gut geregelt waren. Das war eine freiwillige Geschichte, und jetzt ist es eine begleitende, mehr schubsende Sache, und das ist genau das, was wir auch in unserer Gesellschaft brauchen: dass man unterstützt, damit Vorsorgeuntersuchungen auch wahrgenommen werden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Einladungen werden zwei Wochen vor dem Untersuchungszeitraum der anstehenden Vorsorge versandt. Zudem erhält die einladende Stelle von niedergelassenen Ärzt:innen Rückmeldungen, darüber haben wir einiges gehört, über erfolgte Früherkennungsuntersuchungen, zum Beispiel, dass diese Rückmeldungen, das haben wir auch gehört, nicht so erfolgreich oder nicht hundertprozentig laufen. Die Ursachen dafür, so hat es auch Ralph Saxe gesagt, können zum Beispiel in der unvollständigen Rückmeldung seitens der Ärzt:innenpraxen liegen, darin, dass die Eltern und Sorgeberechtigten Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich ablehnen, dass Eltern die Vorsorge vergessen haben, ein Kind einen sehr späten Vorsorgetermin hat oder sich das Kind im Ausland aufhält und der Vorsorgestatus sich dadurch nicht klären lässt. Oder das Kind ist verzogen, und der Meldebehörde ist das noch nicht bekannt gemacht worden. Ein wichtiges Untersuchungsziel ist ebenfalls die Feststellung, wie es, und das ist ganz wichtig bei diesen Untersuchungen – –. Wir haben gesagt, es geht hauptsächlich um Krankheiten und Behinderungen, die man eventuell feststellen kann, aber ein ganz, ganz wichtiger Bereich ist die Feststellung, wie es um die Eltern-Kind-Interaktion bestellt ist. Das ist, glaube ich, in unserer Zeit ganz wichtig, dass das ein besonderes Augenmerk erhält. Wir haben dann – –. Die Folge, wenn die Rückmeldungen nicht erfolgt sind: Liegt sechs Wochen nach Ende des Untersuchungszeitraums noch keine Rückmeldung über eine erfolgte Früherkennungsuntersuchung vor, wird bei den Untersuchungen U6 bis U9 ein Trackingverfahren durchgeführt, um diese Fälle aufzuklären. Das heißt, das Trackingverfahren wird in Bremen und Bremerhaven eigenständig organisiert und folgendermaßen durchgeführt: Die Stadt Bremen macht über die einladende Stelle einen erneuten Versuch, mit den Sorgeberechtigten Kontakt aufzunehmen. Gelingt dies nicht, wird im Rahmen eines Hausbesuchs durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine subsidiäre Untersuchung im Gesundheitsamt angeboten. Ist dies erfolglos und liegt immer noch keine Rückmeldung über eine erfolgte Vorsorge vor, wird das Jugendamt durch die einladende Stelle über die Nichtteilnahme informiert. Auch das ist eine gute Kette der Information, damit dem Kind die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wird. Die Stadt Bremerhaven macht es wie Bremen, aber leider – und das haben Sie angesprochen – sieht die Situation im Gesundheitsamt in Bremerhaven personell eben schlechter aus als in Bremen. Dadurch können diese Hausbesuche durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Bremerhaven nicht gemacht werden. Zwei Themen, die ziemlich im hinteren Teil der Fragestellungen waren, finde ich auch ganz wichtig, wenn es darum geht, was können wir verändern: Ich finde nicht, dass eine universitäre Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern alles ganz toll regeln wird. Es gibt einen Mix von verschiedenen Maßnahmen, und meiner Meinung nach kann man diesen Vorschlag als allerletzten betrachten, weil der wirklich viel Geld kostet. Bei jeder Aktion, die die Koalition macht und die auch Geld kostet, unter anderem auch die Versorgung von Kranken in Krankenhäusern, kommen Sie mit dem Argument: „Das kostet alles zu viel Geld. Das belastet uns, das wollen wir nicht. Wir wollen lieber privatisieren, und der Staat ist nicht gefragt.“ In diesem Fall sagen Sie, der Staat ist gefragt und soll das machen. Setzen Sie sich doch noch mal vernünftig hin, und sagen Sie uns dann, wie Sie es richtig meinen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Glocke) Zwei Dinge wurden angesprochen, und da geht es um die enge Verzahnung von den Schuleingangsuntersuchungen zusammen mit diesen UUntersuchungen. (Glocke) Da ist es wichtig, dass wir Wege finden, damit man das wirklich verzahnen kann. Genauso mit den Sprachtests, den Primo-Sprachtests, die von der Kinder- und Bildungsbehörde durchgeführt werden. Ich denke, da ist noch viel Potenzial nach oben, um auch dort eine Verzahnung herzustellen. Ich plädiere dafür und möchte mich noch mal bedanken, (Glocke) dass das Ressort so detailgetreu gearbeitet hat. Die Vorschläge, dass man hier alles nur privatisieren soll und die (Glocke)
Christine Schnittker
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss! Kommunalisierung nicht
Ute Reimers-Bruns SPD
weiterverfolgen soll, finde ich nicht in Ordnung. Deshalb, denke ich, ist es richtig, wenn wir Ihre Vorschläge zwar anhören, aber nicht weiter berücksichtigen.
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Claudia Bernhard.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns alle hier im Klaren, wie wichtig und zentral die „U“-Untersuchungen sind, wobei es letztendlich auch nur ein Teil von dem bedeutet, was ein Baustein innerhalb der Tatsache ist, wenn es um Gesundheit von Kindern geht. Sie geben Eltern erst mal Sicherheit und die frühe Feststellung von Entwicklungsverzögerungen ist natürlich auch von elementarer Bedeutung. Das brauche ich hier, glaube ich, gar nicht näher auszuführen, weil ich denke, da haben sich alle entsprechend mit der Großen Anfrage beziehungsweise mit der Antwort auseinandergesetzt. Wir begleiten diese Auswertung und die kinderärztlichen Untersuchungen im Speziellen auch sehr engmaschig und schon sehr lange. Das etablierte System gibt es schon seit 2008, einladende Stelle zur Früherkennung und zur Frühberatung, insbesondere natürlich, was U4 bis U9 anbelangt. Eigentlich ist dieses System relativ verlässlich, zahlenmäßig gibt es jedenfalls nur geringere Ausfälle. Wir haben von den Schwachstellen – und die gibt es, das möchte ich gar nicht bestreiten – schon gesprochen, wo Meldungen zu spät eingehen respektive gar nicht eingehen. Wir haben dieses Trackingverfahren, das funktioniert auch sehr gut, aber es hat natürlich auch mit notwendigen Ressourcen zu tun. Die gelieferten Zahlen zeigen aber auch ganz deutlich, dass wir Versorgungsprobleme haben. Das will ich hier in keinster Weise beschönigen, und das wäre auch nicht realistisch, denn nur da, wo ausreichend personelle Ressourcen im System sind, können diese Untersuchungen im vorgegebenen Zeitfenster stattfinden. Während wir es in der Stadtgemeinde Bremen sehr verlässlich nach der Pandemie geschafft haben, die entsprechenden Bugwellen wieder zu verarbeiten, ist das in Bremerhaven durch das Wegbrechen von Personal nicht ganz gelungen, das räume ich an der Stelle durchaus ein. Hier sind gegenwärtig keine Angebote für die „U“-Untersuchung durch das Gesundheitsamt Bremerhaven möglich, ohne andere reguläre Angebote auszuhöhlen. Wir haben letztendlich auch das natürlich klar im Visier gehabt, haben auch Amtshilfe angeboten. Das ist momentan erst mal gar nicht angenommen worden, weil es aufgefangen werden kann, und es ist auch so, dass wir da in einem ständigen Austausch mit dem Gesundheitsdezernat sind und auch mit dem Magistrat in Bremerhaven, weil es uns sehr am Herzen liegt, dass es auch die aufsuchende Arbeit gibt. Wir müssen letztendlich auch zu den Familien hingehen. Gegenwärtig zeichnet sich übrigens eine positive Entwicklung ab. Es soll eine Kinderärztin kurz vor der Einstellung in eine bestehende Praxis wieder übernommen werden, beziehungsweise aufgehen. Das heißt, das wird zumindest halbiert, wenn man nach der Bedarfsplanung der KV geht, was die Versorgungsaufträge anbelangt. Unser Amtshilfeangebot wird natürlich auch entsprechend aufrechterhalten. Generell ist die kinderärztliche Versorgungssituation seit einiger Zeit schon sehr schwierig. Ich bin deswegen ganz dankbar, dass der Landesausschuss für Ärzte und auch der Krankenkassen jetzt zu einem spezifischen Paket gekommen ist, um das entsprechend zu fördern. Er hat Prämien ausgeschrieben, es gibt auch entsprechende Garantien beziehungsweise Aufstockungen für den Jahresumsatz. Das ist zumindest ein Maßnahmenpaket, das ich richtig finde. Es ist trotzdem nicht ganz einfach, auch wenn wir Start- und Halteprämien haben. Ich muss eines sagen: Wir brauchen ein gesamtes Netz. Es geht nicht nur um U-Untersuchungen. Das ist mir an der Stelle auch ganz wichtig zu sagen, wir brauchen ein Netz mit Kitas, mit Schulen, mit den Gesundheitsfachkräften, wir haben die Hebammenzentren eingerichtet. Es geht nicht nur um monetäre Ansätze, sondern es geht um einen kompletten Kontext, gerade Kindern in prekären Situationen eine Unterstützung zu bieten, damit sie nicht durch das Raster fallen. Das ist etwas, was wir von staatlicher Seite massiv vorangetrieben haben. Ich möchte nur daran erinnern, dass Bremerhaven demnächst auch ein Hebammenzentrum erhält, also wir haben die schon sehr massiv im Blick. Daneben setze ich mich sehr intensiv mit meinem Ressort dafür ein, dass wir endlich eine Aufstellung einer kleinräumigeren Bedarfsplanung kriegen. Das ist ja auch kein Zustand, dass man sagt, wir nehmen Bremen als Komplettbezirk, beziehungsweise Bremerhaven, und haben diese Unterschiedlichkeit unserer Quartiere nicht im Blick. Das geht nicht. In dem Zusammenhang müssen die Bedarfe entsprechend angepasst werden. Das ist etwas, was nicht so ganz in meiner Macht respektive meines Ressorts liegt, aber das ist etwas, was wir wichtig finden. Die Zusammenarbeit mit dem Ressort für Soziales wie auch mit Bildung ist stärker verzahnt worden, weil es nicht nur eine Aufgabe von Gesundheit ist. Das ist mir in diesem Zusammenhang extrem wichtig, dass wir diese Zusammenarbeit entsprechend stärken. Gut, ich kann es nicht aus den Ärmeln schütteln, dass unsere Bildungssituation eine andere ist, plötzlich die Wohnungen in Massen vorhanden, meistens auch noch bezahlbar und insbesondere auch an die Auseinandersetzung, ich nenne das mal so, um ausreichend Kitaplätze insbesondere für Ärzte und Ärztinnen – ist nicht so einfach als Berufsgruppe –, einen Haken dranzumachen. Wir haben hier in den Reihen schon mal darüber gesprochen. Insgesamt, glaube ich aber, muss das auf mehrere Schultern verteilt werden. Wir haben jetzt auch mit der KV und durch den Kindergipfel, den wir vorletztes Jahr angestoßen haben, eine Arbeitsgruppe, um uns da abzusprechen und abzustimmen, wie wir die Angebote, die staatlicher- und kommunalerseits vorhanden sind, mit dem niedergelassenen System ineinandergreifen lassen. Das, glaube ich, ist ein wichtiger Punkt, weil immer noch viel zu viel nebeneinander existiert. Das ist eine sehr ganzheitliche Aufgabe, wo wir durchaus einen Schritt vorankommen. Lassen Sie mich abschließend die Bemerkung machen: Das Medizinstudium ist wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich habe eine ganze Reihe von Möglichkeiten beziehungsweise Optionen begleitet von verschiedenen privaten Universitäten. Wir waren da nicht untätig. Wir müssen das auch zusammen mit Wissenschaft machen, das steht außer Frage, und wir sind auch jetzt wieder in Kontakt getreten mit diesen Varianten, die beispielsweise auch Stichwort AMEOS und Sachsen-Anhalt vorantreiben. Das haben wir schon im Blick, aber trotzdem ist es so, dass wir ein breiteres Netz sofort brauchen, weil die Kinder uns genauso wie Ihnen allen wichtig sind. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksache 21/397 auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion Kenntnis. Umsetzung des Sozialraumprinzips im Bundesteilhabegesetz (BTHG): Wie ist es um ein selbstbestimmtes und sozial eingebundenes Leben für Menschen mit Behinderung im Land Bremen bestellt? Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Februar 2024 (Drucksache 21/304) Dazu Mitteilung des Senats vom 9. April 2024 (Drucksache 21/378) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Schilling. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat der Abgeordnete Tim Sültenfuß das Wort.
Tim Sültenfuß Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich freue mich, in dieser wahrscheinlich letzten Debatte dieser Bürgerschaftswoche noch ein weiteres Mal über Inklusionspolitik sprechen zu können. Zunächst einmal möchte ich dem Senat für die Beantwortung unserer Fragen danken. Ich möchte kurz erklären, warum wir diese Große Anfrage eingereicht haben. Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, im Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen verbessern und die eigentlich bereits seit 2009 für Deutschland verbindlich geltende UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen. Ich möchte es an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen: Die UN-BRK wurde von Deutschland ratifiziert und hat damit den Rang eines normalen Bundesgesetzes. Das BTHG ist ein sehr komplexes Gesetz und ist in vier Stufen in Kraft getreten. Mit unserer Anfrage konzentrieren wir uns vor allem auf einen Aspekt: das Wunsch- und Wahlrecht, so zu wohnen und zu leben, wie man will, als Mensch mit Behinderung. In diesem Zusammenhang spielt auch das Sozialraumprinzip beziehungsweise die Sozialraumorientierung eine wichtige Rolle. Darauf gehe ich später noch einmal ein, denn die Antworten auf unsere Anfrage haben gezeigt, dass wir im Land Bremen eigentlich noch kein gemeinsames Verständnis von diesem Begriff haben. Ich habe heute Morgen schon mal erwähnt, dass wir in Bremen mehr als 63 000 Personen mit einer anerkannten Behinderung haben. Wahrscheinlich leben tatsächlich noch deutlich mehr Menschen mit Behinderung in unserem Bundesland, weil gerade Menschen mit einer seelischen Behinderung häufig keinen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wir wissen aber nicht exakt, wie viele Menschen von diesen 63 000 welchem Behinderungstyp zugerechnet werden – der körperlichen, geistigen oder der seelischen Behinderung. Insgesamt, muss man sagen, zeigen mehrere Antworten in dieser Großen Anfrage, dass wir teils noch viel zu wenig über die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen wissen. Wir brauchen diese Kenntnisse aber dringend, denn nur, wenn wir genug über die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen wissen, können wir auch passgenaue Angebote schaffen, die den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung tragen. Die Antworten zeigen, dass es ein vielfältiges Angebot verschiedener Wohnformen gibt, also zum Beispiel stationäre oder auch sogenannte besondere Wohnformen, die man früher noch Wohnheim genannt hat, aber auch ambulante Wohnformen zum Beispiel in betreuten Wohngemeinschaften oder in einer eigenen Wohnung. Wir können auch sehen, dass die Zahl der Plätze in stationären Wohnformen abnimmt und gleichzeitig mehr Menschen in ambulanten Wohnformen, also zum Beispiel einer WG leben. Die Tatsache, dass es hier eine Veränderung gibt, lässt den Schluss zu, dass der Wunsch der Betroffenen, in einer bestimmten Wohnform zu leben, zunehmend Berücksichtigung findet, und das ist doch eine gute Nachricht. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Dennoch leben die meisten Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nach wie vor in besonderen Wohnformen, also stationären Einrichtungen. Wie viele Menschen in einer eigenen Wohnung leben, wissen wir nicht. Daher wissen wir eigentlich auch nicht so richtig, wie groß der Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in Bremen ist. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen, dass der mit Sicherheit größer ist als das Angebot. Bemerkenswert in den Antworten fand ich, dass es aktuell knapp 500 Personen gibt, die zwar außerhalb unseres Bundeslandes in besonderen Wohnformen leben, bei denen Bremen oder Bremerhaven aber dennoch Kostenträger sind. Das liegt daran, dass die Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe auch bei Umzug der Berechtigten bei der Kommune bleibt, die zuvor zuständig war. Im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass auch diverse Menschen in Bremen oder Bremerhaven leben, bei denen andere Kommunen Kostenträger sind. Ich würde mal die These in den Raum stellen, dass es Menschen mit Behinderungen tendenziell eher in die Städte zieht, weil es dort zum Beispiel mehr Unterstützungsangebote, aber zum Beispiel auch einen besseren ÖPNV gibt als auf dem Land. Wie viele Menschen aber in Bremen leben, bei denen andere Kommunen Kostenträger sind, dazu haben wir auch keine Zahlen. Kommen wir noch mal zum Sozialraumprinzip: Die Sozialraumorientierung ist im Bundesteilhabegesetz erstmals gesetzlich verankert. Doch was bedeutet dieser abstrakte Begriff eigentlich? Teilweise wird darunter verstanden, einfach alle Unterstützungsangebote lokal zu bündeln und dadurch im besten Fall noch Geld zu sparen. Dieses Verständnis ist allerdings falsch. Richtig ist, dass Ausgangspunkt aller Überlegungen der Wille und die Interessen der leistungsberechtigten Menschen sind. Das heißt, im sozialräumlichen Konzept gibt scheinbar im Widerspruch zu dieser Bezeichnung das Individuum mit seinen Interessen und Ressourcen den Ton an. Hinzu kommt allerdings eine besondere Aufmerksamkeit auf das Lebensumfeld der Betroffenen, also in der Regel für das Wohnquartier oder die jeweilige Bezugsgruppe. Praktisch bedeutet das, wenn jemand zum Beispiel in Walle wohnt, aber ursprünglich aus Vegesack kommt und dort oft die Familie besucht, dann ist der Sozialraum eben nicht nur Walle, also nicht nur das Quartier, sondern auch Vegesack und der Weg dorthin. Die Idee des Sozialraumprinzips ist, dass die Leistungsberechtigten aktiv dabei begleitet werden, in ihrem Sozialraum Unterstützungsangebote zu finden und dabei sowohl auf klassische Leistungserbringer wie Pflegedienste oder andere soziale Institutionen als auch auf andere im Sozialraum vorhandene Ressourcen wie Stadtteilvereine, Selbsthilfegruppen und Ähnliches zurückzugreifen. Die klassischen Fachabteilungen sollen dabei langfristig abgelöst werden von Regionalleitungen mit territorialem Bezug, die alle Unterstützungsangebote im Sozialraum kennen und Hilfen losgelöst von der traditionellen Trennung von ambulant und stationär in kooperativ arbeitenden Trägerstrukturen organisieren. Ein konkreter Schritt zur besseren Umsetzung des Sozialraumprinzips ist die konsequente Durchführung des Bedarfsermittlungsinstruments BENi. Aktuell kommen in Bremen nur Neufälle in den Genuss eines BENi-Verfahrens. Die Personalausstattung für dieses personenzentrierte Verfahren ist im Fachdienst Teilhabe einfach nicht ausreichend. Dort kommen auf eine Stelle im Bereich „Körperliche und geistige Behinderung“ 112, bei Menschen mit seelischer Behinderung 180 Fälle auf eine Stelle. Da ist logischerweise oft nur eine Entscheidung nach Aktenlage, nicht aber nach persönlicher Vorstellung möglich. Das ist wie immer auch eine Frage der Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen. Ich ahne schon, dass hier bei diesem Thema mal wieder alle erzählen werden, wie toll sie Inklusion finden, aber meiner Meinung nach kann man diese Fragen nicht ernsthaft diskutieren, ohne zu sagen, woher man die dafür nötigen Ressourcen nehmen will. (Beifall DIE LINKE) Herr Schäck lächelt schon. Wir als LINKE sind der Meinung, dass die Vermögen in Deutschland so ungerecht verteilt sind und dass bei den 226 Milliardären noch eine Menge Geld zu holen wäre, um damit die Inklusion zu fördern. Vielleicht können die Redner:innen der anderen Fraktionen ja gleich dazu auch noch mal ein paar Vorschläge machen. Ich komme zum Schluss: Die Antworten auf unsere Große Anfrage bringen uns einige neue Erkenntnisse. Sie zeigen, dass es schon einige Fortschritte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gibt. Gleichzeitig zeigen sie aber auch, dass es noch eine Menge zu tun gibt, bis wir das Ziel (Glocke) einer inklusiven Gesellschaft tatsächlich erreicht haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Wir debattieren heute eine Große Anfrage unserer Koalition zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Ich bedanke mich herzlich für die ausführlichen Antworten, sie geben uns eine gute Möglichkeit, das Thema Teilhabe konstruktiv voranzutreiben. Seit 2005 wurde über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe verstärkt diskutiert. Aufgabe war es, ein traditionelles Fürsorgesystem in ein modernes Teilhaberecht zu verwandeln. 2013 hat der parlamentarische Betrieb auf die gesellschaftliche Initiative reagiert und mit einem Antrag die Schaffung eines modernen Bundesteilhabeleistungsgesetzes auf den Weg gebracht. An dieser Stelle möchte ich einmal festhalten, dass der Landesbehindertenbeauftragte und sein Vorgänger den gesamten Prozess intensiv begleitet haben und immer noch begleiten. Die immer wieder wiederholte Mahnung, der Gesetzgeber dürfe nicht nur die Entlastung der kommunalen Haushalte als Ziel verfolgen, sondern müsse das Teilhaberecht im Sinne der Betroffenen gestalten, war eine wichtige Botschaft. Die heutige Debatte scheint mir der richtige Ort, sich für dieses nachhaltige und dauerhafte Engagement des Landesbehindertenbeauftragten und seines Teams zu bedanken. So konnte und kann bis heute Vieles zum Guten gewendet werden. Dafür großen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Die Große Anfrage verfolgt unterschiedliche Schwerpunkte. Ausreichender Wohnraum, der den betroffenen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht, ist ein zentrales Thema. Daran lassen die ersten Fragen und Antworten keinen Zweifel. Hier die Bedarfsanalyse mit Nachdruck zu verfolgen und entsprechende Angebote zu machen, muss tatsächlich hohe Priorität auf der politischen Agenda haben. Die Schaffung von Wohnraum und die Ausgestaltung von Wohnformen, in denen Menschen mit Unterstützungsbedarfen Platz für sich und ihre spezifischen Bedarfe finden, haben Priorität, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich selbst arbeite beratend im sozialen Bereich. Mich interessiert es immer wieder, wie Beratungs- und Dienstleistungsangebote über die Stadtgemeinde verteilt sind, ob sie ihre Wirkung entfalten. Aufmerksam habe ich deshalb die Fragen 15 und 16 gelesen. Die siebzehn Dienstleistungszentren sind eine sinnvolle Grundstruktur. Ich teile die kritische Selbsteinschätzung des Senats, dass die Beratungs- und Unterstützungsangebote besser verzahnt werden könnten. Gesundheit, Beratung, Pflege und soziale Teilhabe können im Sinne der Betroffenen stärker miteinander kooperieren und sich auch vernetzen. Das habe ich auch aus den Gesprächen mit den Betroffenen mitgenommen und lese es auch in den Antworten des Senats. Mit Frage 19 nehmen wir das soziale Umfeld der Menschen mit Behinderungen in den Blick. Hier tatsächlich den Menschen in seinem eigenen sozialen Umfeld zu unterstützen, sehe ich als ganz klaren politischen Auftrag, meine Damen und Herren. Unsere Stadtgesellschaften sind sehr vielseitig und vielfältig. So verschieden sind auch Menschen mit Behinderungen und ihre familiären Beziehungen. Hier sollten wir zukünftig noch einmal genauer hinschauen, dass wir dieser Vielschichtigkeit gerecht werden. Sprachliche Hürden und kulturelle Traditionen sind Themen, die wir stärker berücksichtigen müssen, meine Damen und Herren. Ich nehme aber auch mit, dass wir gute Schritte heraus aus dem altmodischen Fürsorgesystem gegangen sind, das jahrelang einer umfassenden Teilhabe im Weg stand. Natürlich – da bin ich total bei meinem Kollegen Herrn Sültenfuß – können wir uns darauf nicht ausruhen, aber wir sehen, dass gesellschaftlicher Wandel möglich ist. Dafür möchte ich ganz gerne aus diesem Hause heraus gucken, was die nächsten Schritte sind, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Sigrid Grönert.
Sigrid Grönert CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „Das Sozialraumprinzip im Bundesteilhabegesetz“, so sagt es Michael Beyerlein von der Uni Kassel, „ist für jede leistungsberechtigte Person individuell nach örtlichen Bezügen, nach Teilhabebedarfen und -wünschen und den vorhandenen Ressourcen höchst unterschiedlich definiert und unterliegt Veränderungsprozessen.“ Wenn man das liest, ist man eigentlich genauso schlau wie vorher. Die Gestaltung eines inklusiven Sozialraumes ohne Barrieren ist aber Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Es ist also Aufgabe des Staates und auch Aufgabe Bremens, für einen barrierefreien Sozialraum zu sorgen. Demnach müssen grundsätzlich alle Barrieren, die Menschen mit Behinderungen in ihrem persönlichen Alltag behindern, beseitigt werden. (Beifall CDU) Es geht dabei nicht etwa nur um die Anpassung einer Wohnung oder des Wohnumfeldes, sondern es geht auch um die Beseitigung weiterer physischer, informationeller und kommunikativer Barrieren. Der Staat hat sogar die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Vorurteile und Fehleinstellungen Dritter, die Menschen mit Behinderungen in ihrer sozialen Teilhabe einschränken, abgebaut werden. Um innerhalb dieses staatlichen Gesamtauftrages Leistungen zur sozialen Teilhabe zu erbringen, ist aber immer die Betrachtung des Einzelfalles maßgeblich. Dies gilt besonders auch für die Bewertung der Eingliederungshilfemaßnahmen, die notwendig, bedarfsdeckend und angemessen sein sollen, damit Menschen mit Behinderungen sowohl in ihrem Wohnraum als auch in ihrem ganz persönlichen Umfeld ein möglichst selbstbestimmtes und auch eigenverantwortliches Leben führen können. Wir reden über einen Paradigmenwechsel, über einen völlig neuen Ansatz in der Behindertenhilfe. Wie schwer die Umstellung weg vom bisherigen Fürsorgeprinzip hin zu mehr Eigenverantwortung und Selbst- statt Fremdbestimmung ist, zeigt sich immer wieder in der Praxis. So ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen genauso wenig ein feststehender Begriff wie der sie umgebende Sozialraum. Beide Begriffe sind kaum greifbar, erzeugen aber in unseren Köpfen Bilder, und zwar Bilder, die wahrscheinlich immer stark voneinander abweichen. Natürlich macht es auch noch einen Unterschied, ob Menschen eine geistige, eine körperliche oder eine noch ganz andere Behinderung mitbringen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass man für den Paradigmenwechsel auch mehr Personal gebraucht hat und auch noch braucht, um behinderte Menschen einigermaßen treffsicher in ein eigenverantwortliches Leben begleiten zu können. Doch es geht ja auch gar nicht darum, kleine oder große Wünsche zu erfüllen, sondern es geht darum, gemeinsam mit den behinderten Menschen den passenden Lebensort und manchmal auch die richtige Zielsetzung für den Lebensalltag zu finden. Es muss herausgefunden werden, was sie selbst für diese Ziele, für ihre persönlichen Ziele tun können und welche Möglichkeiten noch geschaffen werden müssen, um sie in einer möglichst eigenständigen Lebensführung zu unterstützen. Es geht quasi um Subsidiarität und darum, möglichst alles selbst zu tun und erst dann Hilfen zu bekommen, wenn die eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. (Beifall CDU) Dafür müssen aber bestehende Hindernisse erkannt und beseitigt werden. Was das Wohnen anbelangt, wissen wir längst, dass es insgesamt zu wenig, besonders aber auch zu wenig rollstuhlgerechten Wohnraum gibt, der dann ja auch noch bezahlbar sein soll. Auch das Angebot für verschiedene Wohnformen wie zum Beispiel das AkzentWohnen ist nicht ausreichend, wenn die Wartezeit hier – so, wie der Senat antwortet – mehrere Jahre beträgt. Dies ist übrigens eine der wenigen Stellen in der Antwort auf die Große Anfrage, wo der Senat tatsächlich einen Blick auf bestehende Probleme freigibt und nicht nur bei der reinen Sachbeschreibung stehenbleibt. Aber gerade bei solchen Themen würde ich mir manchmal etwas mehr Transparenz wünschen, denn wir wollen doch wahrscheinlich alle dasselbe – mehr Inklusion und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. (Beifall CDU) Auch in der Beantwortung von Frage 15, wo es um nachbarschaftliche Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen in eigenem Wohnraum geht, bleibt es bei der Sachbeschreibung. Ja, es gibt die Nachbarschaftshelferinnen der Dienstleistungszentren, das ist richtig. Doch wer hilft, wenn man diese Nachbarschaftshilfe wegen Personalmangels nicht bekommen kann, was doch sehr regelmäßig der Fall ist? Das setzt sich im Grunde ja so fort. Was sich auf dem Papier gut liest, holpert oft in der Praxis. Doch noch einmal zurück zum Sozialraumprinzip: Es gibt nicht den einen Grund, warum wir in der Entwicklung noch nicht weiter sind. Fehlender Wohnraum spielt eine große Rolle, aber auch Träger von stationären Wohnangeboten tun sich manchmal schwer mit einem Wechsel. Was sicherlich keiner von uns will, ist, dass jemand auf die stationären Angebote ein neues Schild klebt, weniger Betreuung anbietet und meint, dass das nun schon dem Bundesteilhabegesetz entsprechen könnte. Ich will auch noch anmerken, dass ich stationäre Wohnformen nicht für ein komplettes Auslaufmodell halte. Aber über allem steht heute eine neue und eine andere Überschrift: Weniger Fürsorge und so viel Eigenständigkeit und Selbstbestimmung wie möglich. Besonders für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist es oft nicht leicht, nach vielen Jahren mit gleichbleibender Versorgung plötzlich selbstbestimmt leben zu dürfen oder es gar zu sollen. Es ist auch für die Leistungserbringer nicht einfach, diese Menschen immer da, wo deren eigenen Ressourcen enden, treffsicher zu unterstützen. Schließlich soll doch niemand völlig vereinsamen, aufgrund mangelnder eigener Fähigkeiten in einem Chaos von Schulden versinken oder leichtes Opfer von Kriminellen werden. Wichtig ist mir am Schluss noch, zu sagen, dass wir mit Blick auf zweifellos vorhandene Baustellen nicht so tun dürfen, als wäre schon alles gut. Ein Paradigmenwechsel, der auch ein anderes Denken voraussetzt, ist schwer, und er braucht seine Zeit. Wir können aber nur besser werden, wenn wir die Schwachstellen realisieren, uns ihnen stellen und an ihnen arbeiten. Die Antworten auf diese Große Anfrage geben mir dazu leider noch zu wenig her. Ich setze jedoch darauf, dass die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, dazu bereit sind, die Abläufe stets zu verbessern, und ich danke allen für ihren Einsatz. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Katharina Kähler.
Katharina Kähler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute darüber, wie es um die Umsetzung des BTHG im Land Bremen steht. Das BTHG, wir haben es schon gehört, hat das zentrale Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern. Hierfür wurde die Eingliederungshilfe in ein eigenständiges Leistungsrecht überführt und aus der vorherigen Sozialhilfe herausgelöst – ein wichtiger und richtiger und guter Schritt. Auch schreibt das BTHG gesetzlich fest, dass die Hilfeleistungserbringung sozialräumlich ausgestaltet sein muss. Konkret heißt dies nach Professor Hinte, dass der Wille des Menschen über die eigene Lebensführung und die eigenen Entscheidungen im Vordergrund stehen und hierzu die Verhältnisse im Lebensumfeld der Menschen so gestaltet werden müssen, dass ihnen ein exklusives Leben überall dort möglich ist. Neben der Orientierung am Willen der Menschen spielt deswegen die Konzentration von Ressourcen, Kooperationen, Koordination und Vernetzung von Hilfsangeboten eine sehr wichtige Rolle. Für die Umsetzung einer sozialräumlich orientierten Ausrichtung bietet das Land Bremen zunächst einmal eine gute Ausgangsbasis. Durch den städtischen Charakter unserer beiden Kommunen sind wir bereits natürlicherweise sehr kleinräumlich organisiert. Das kommt dem Quartiersansatz entgegen. Sozialdemokratische Politik beinhaltet übrigens immer eine Sozialraumorientierung, wie sich an unseren Programmen „Wohnen in Nachbarschaften“, „Lebendige Quartiere“ und vielen weiteren erkennen lässt. Wo aber genau stehen wir nun bei der Umsetzung des BTHG? Ich möchte hierbei auf zwei Schwerpunkte gucken, die beide erheblichen Einfluss auf die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung haben: das Handlungsfeld Wohnen und das Handlungsfeld Koordination und Vernetzung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten im Sozialraum. Zunächst einmal zum Handlungsfeld Wohnen: Das BTHG und auch die UNBehindertenrechtskonvention geben uns auf, Deinstitutionalisierung und damit die Ambulantisierung von stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, die heute „besondere Wohnformen“ heißen, voranzubringen, und es gibt uns auf, neue Möglichkeiten des Wohnens im eigenen Sozialraum mit ambulanter Unterstützung überall in unserer Stadt zu ermöglichen. Mit dem Abbau von 156 stationären Plätzen in besonderen Wohnformen Bremen und 39 Plätzen in Bremerhaven seit 2018 hat unser Land hier einen sehr großen Schritt gemacht. Mehr als fünfzig Prozent aller Wohnangebote liegen bereits außerhalb des institutionellen Settings. Gleichzeitig sind gute neue Unterstützungsmodelle entstanden oder weiterentwickelt worden, wie zum Beispiel das eben angesprochene AkzentWohnen, Quartierswohnen oder auch die persönliche Assistenz, die diesen Prozess überhaupt erst möglich machen. Nicht ausblenden dürfen wir dabei, dass durch Corona die Ambulantisierung erheblich beeinträchtigt wurde und dass wir bezüglich eines konkreten Abbaus von Plätzen erst 2024 wieder konkrete neue Platzabbauten erwarten können. Das werden wir sehr genau im Blick behalten, ob dieser Prozess auch tatsächlich wieder Fahrt aufnimmt. Wohnen mit einer Behinderung ist auch hinsichtlich der Verfügbarkeit geeigneten Wohnraums am Wohnungsmarkt eine echte Herausforderung für die betroffenen Menschen. Wir können den Antworten der Anfrage wenig überraschend entnehmen, dass es einen großen Bedarf an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen gibt, die auch noch bezahlbar sind. Mit der datenbankbasierten Wohnraumerfassung mit Suchfunktion genau hierfür durch „kom.fort e. V. – Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen“ haben wir bereits ein gut funktionierendes Koordinationsinstrument geschaffen, welches aber naturgemäß in seiner Effektivität auch an der Verfügbarkeit von geeignetem Wohnraum hängt. Grundsätzlich müssen wir feststellen: Es besteht ein Mangel an barrierefreiem Wohnraum, und es braucht mehr Anstrengungen in Bremen beim Umbau und auch beim Bau von barrierefreiem Wohnraum. (Beifall SPD – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Eine wichtige Errungenschaft an dieser Stelle ist unsere Entscheidung, dass alle neugebauten, sozial geförderten Wohnungen barrierefrei sein müssen, aber auch hier werden wir sehr, sehr genau im Blick behalten und uns dafür einsetzen, dass mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird. (Beifall SPD) Im Handlungsfeld der Koordinierung und Vernetzung von Unterstützungsund Teilhabeangeboten in den Sozialräumen gibt es – auch das können wir in den Antworten lesen – bereits sehr viele Angebote und Akteur:innen auch aus unterschiedlichen Angebotsfeldern, die sektorenübergreifend tätig sind. Die Dienstleistungszentren sind ein Beispiel dafür. Hier scheint es quantitativ erst einmal keinen direkten Mangel zu geben, aber, auch wenn das grundsätzlich sehr erfreulich ist und zeigt, dass wir Inklusion sehr ernst nehmen, und das werden wir auch weiterhin tun, werden auch deutliche Bedarfe seitens des Senats benannt, die Angebote noch besser zu koordinieren, damit sie nahtloser, serviceorientierter und für Menschen mit einer Behinderung überall im Land Bremen einfacher zugänglich werden. Ganz konkret sehen wir dies als Aufforderung an uns alle, unseren inklusiven Sozialraumansatz stetig weiterzuentwickeln und auch hier neue Wege der Umsetzung zu suchen. Mit den Modellprojekten zur Sozialraumorientierung – –, es stehen ja sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven unmittelbar Pilotprojekte an, und zwar in Bremen mit Trägerbudgets in zwei ausgewählten Sozialräumen und in Bremerhaven mit einem trägerübergreifenden Sozialraumbudget. Mit diesen Modellprojekten wollen wir mit enger wissenschaftlicher Begleitung neue Ansätze in einem überschaubaren Rahmen ausprobieren. Ich freue mich sehr auf diesen Prozess, der ein wichtiger Schritt zu einem selbstbestimmteren Leben und mehr gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit einer Behinderung ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir sehen, wir machen bereits eine ganze Menge im Land Bremen, um unsere Sozialräume inklusiver zu machen und die Möglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung zu verbessern, ihr Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig haben wir noch viele große Herausforderungen auf dem Weg zu einer vollständigen inklusiven Gesellschaft vor uns. Ich möchte allen, die diesen Prozess mitgestalten – das sind die Träger, das sind Initiativen, Selbstvertretungen, Institutionen und natürlich, und sie sind die wichtigsten Personen in diesem Prozess, allen Menschen mit einer Behinderung, die mutig miteinander neue Wege gehen –, herzlich für Ihr Engagement und ihren Mut an dieser Stelle danken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir werden diesen Prozess politisch weiter konstruktiv begleiten und freuen uns auf die Erfahrungen mit den neuen Modellprojekten zur Sozialraumorientierung, denn Inklusion ist für uns als Koalition und vor allen Dingen für uns als SPD-Fraktion eine echte Herzensangelegenheit, und ich freue mich, diese auch gemeinsam weiterzuentwickeln. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Die Antworten des Senats auf die Große Anfrage zur Umsetzung des Sozialraumprinzips im Bundesteilhabegesetz gewähren interessante Einblicke in ein unsichtbares, aber doch so wichtiges Thema. Besonders deutlich werden erhebliche Defizite, auf die ich hier eingehe, angefangen bei der mangelnden Datengrundlage. Man bietet im Kontext von Menschen mit Schwerbehinderung zwar eine grobe Übersicht, es ist jedoch äußerst bedenklich, dass der Senat keine fundierten Zahlen über die Anzahl von Menschen mit Behinderungen im Land Bremen vorweisen kann. Wie soll man effektive Maßnahmen planen und umsetzen, wenn die Ausgangslage derart unklar ist? Das ist für uns inakzeptabel. (Beifall Bündnis Deutschland) Eine fundierte Politik braucht eine solide Datenbasis. Das Statistische Landesamt in Baden-Württemberg dagegen liefert ausführlich differenzierte Zahlen. Da scheint es zu gehen. Die unzureichenden Wohnangebote sind ebenfalls ein Trauerspiel. Die Zahlen zu den Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen sind alarmierend gering. Gerade mal 77 Plätze für Quartierwohnen in Bremen und 0 in Bremerhaven zeigen, wie weit Bremen bei der inklusiven Unterbringung im Gemeinwesen hinterherhinkt. Auch die Angebote für ambulantes betreutes Wohnen mit 512 Plätzen in Bremen decken den Bedarf bei Weitem nicht. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz sind hier ebenfalls weiter. Es müssen dringend mehr Kapazitäten in diesen gemeindeintegrierten und selbstbestimmten Wohnformen geschaffen werden. Obwohl das Sozialraumprinzip im Bundesteilhabegesetz verankert ist, gibt es laut Senat in Bremen noch keinerlei konkrete Maßnahmen oder Konzepte zur Umsetzung. Ein detaillierter Aktionsplan mit klaren Zielen und Fristen zur Quartiersentwicklung fehlt dabei bislang gänzlich. Andere Bundesländer, auch da wieder Nordrhein-Westfalen, haben bereits Schulungen, Vernetzungen und spezialisierte Beratungsangebote umgesetzt. Bremen muss die Kooperation mit Beratungsstellen intensivieren und das Sozialraumprinzip konsequenter umsetzen. Zum jüngsten Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention hat der Landesteilhabebeirat in seinem Schreiben von Ende März 2024 Folgendes zu sagen: „Der Landesteilhabebeirat hält den Entwurf für unzureichend, um den sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.“ Weiterhin schreibt er: „Der Senat versäumt es, das gesetzlich vorgegebene Ziel im Sinne einer konkreten Umsetzungsstrategie zu verfolgen. Der Plan ist eine weitgehend nicht hinreichend miteinander verklammerte Sammlung von Maßnahmen unterschiedlicher Qualität, der jedoch den Blick auf das übergeordnete Ziel nicht zu richten vermag.“ Der Plan ist also unzureichend. Dieser Kritik schließen wir uns an. (Beifall Bündnis Deutschland) Positiv ist, dass der Senat die Notwendigkeit erkennt, die Angebote für barrierefreies Wohnen auszubauen. Gerade in Bremerhaven gibt es keine vergleichbaren Angebote. Jedoch reicht das nicht aus. Auch hier wieder: Bayern und Sachsen haben umfassende Förderprogramme für den barrierefreien Um- und Neubau, Vorbildliches bereits geleistet. Wir fordern daher die Einführung eines Landesprogramms zur Förderung von barrierefreiem Wohnen in Bremen und Bremerhaven. Das ist essenziell für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Antwort des Senats zeigt, dass die Coronapandemie zu Verzögerungen bei der Ambulantisierung stationärer Angebote geführt hat – die Universalausrede des Senats Bovenschulte für fast alles, so scheint es. Städte wie Hamburg und Berlin haben bereits erfolgreiche Pilotprojekte umgesetzt. Bremen sollte von den Praktiken lernen und die Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden suchen, um den Prozess zu beschleunigen. Klare Zeitpläne sind dabei unerlässlich. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland fordern den Senat auf, erstens eine umfassende Datenerhebung zur Anzahl und Situation der Menschen mit Behinderung durchzuführen und regelmäßige Teilhabeberichte vorzulegen, zweitens massiv in den Ausbau von Quartierswohnungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Assistenzangebote zu investieren, drittens ein konkretes Landeskonzept mit Maßnahmen und Fristen zur Sozialraumorientierung zu erarbeiten und die Kooperation mit Beratungsstellen zu intensivieren, viertens ein Landesprogramm zur Förderung von barrierefreien Wohnungen und sicherem Wohnen aufzulegen und zu guter Letzt die Ambulantisierung stationärer Angebote konsequent voranzutreiben. Vom Best Practice der anderen Bundesländer kann man auch lernen. (Beifall Bündnis Deutschland) Nur so können wir dem Anspruch des Bundesteilhabegesetzes auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Der Senat, so scheint es mir, hat da eindeutig erhöhten Nachholbedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wesentlich viele neue Erkenntnisse werden Sie jetzt tatsächlich nicht erwarten, wenn man als letzter hier quasi in den Ring steigt, aber ich probiere es mal. Die Große Anfrage zur Umsetzung des Sozialraumprinzips im Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, lenkt den Fokus auf die Frage, wie wir als Gesellschaft mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen können. Wir als FDP-Fraktion begrüßen diese grundsätzliche Zielsetzung des BTHG, Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen, aber wir müssen auch anerkennen, dass es aktuell in der Umsetzung noch erheblichen Umsetzungs- oder Handlungsbedarf gibt. Beispielhaft dafür stehen drei Punkte, die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum beispielsweise. Es ist kein Geheimnis, dass es in Bremen ausreichend barrierefreien Wohnraum gibt. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht monatelang auf geeigneten Wohnraum warten müssen. Statt auf starre Vorgaben und Regulierung zu setzen, plädieren wir für eine Kooperation mit der privaten Wohnwirtschaft. Anreize wie steuerliche Vorteile oder Förderprogramme sind der richtige Weg, um Investitionen in barrierefreien Wohnraum zu fördern. Die private Wohnwirtschaft muss dabei als Partner gesehen werden und nicht als Gegner, der nur durch Vorschriften gelenkt werden kann. (Beifall FDP) Ein weiterer Punkt sind die Wartezeiten für ambulante Wohnformen. Diese sind aktuell inakzeptabel lang. Menschen mit Behinderungen müssen also schneller Zugang zu diesen Angeboten erhalten, Quartier-Wohnen und ambulant betreutes Wohnen müssen bedarfsgerecht und effizient ausgebaut werden. Der Status quo in den Wartelisten der Selbstbestimmung der Betroffenen wird dadurch behindert und ist für uns weiterhin nicht hinnehmbar. Die Sozialraumorientierung, die das BTHG fordert, muss auch in den Quartieren konsequenter umgesetzt werden. Wir brauchen wohnortnahe Unterstützungsangebote, die Menschen mit Behinderungen ein Leben innerhalb der Gesellschaft ermöglichen. Es geht nicht nur darum, Wohnraum und Wohnungen zu schaffen, sondern auch dafür zu sorgen, dass Pflege-, Therapie- und Betreuungsangebote besser koordiniert und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hier dürfen wir nicht nur Versprechungen machen, sondern wir müssen auch endlich handeln, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Zusammengefasst fordern wir als FDP-Fraktion, dass die Ausweitung des barrierefreien Wohnraums durch Anreize für die private Wohnwirtschaft geschaffen wird, nicht nur durch partnerschaftliche Lösungen, sondern auch, dass wir mit der Kooperation schneller und effizienter den Wohnraummangel beheben. Zweitens eine drastische Verkürzung der Wartezeiten bei ambulanten Wohnformen. Die Betroffenen müssen schneller in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt zu leben. Drittens eine bessere Koordination der Unterstützungsangebote im Sozialraum. Pflege, Therapie und soziale Unterstützung müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden, in den Quartieren und nah am Wohnumfeld der Menschen. Sehr geehrte Damen und Herren, es darf nicht vergessen werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur Anspruch auf Wohnraum und Unterstützung haben, sondern auch auf ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Deswegen erhält jetzt Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die UNBehindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz haben in den vergangenen Jahren einen Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Gang gesetzt. Bislang waren in der Planung und Durchführung von Eingliederungshilfeleistungen oftmals Normen- und Wertevorstellungen der beteiligten Professionen handlungsleitend. Jetzt rückt bei allen Unterstützungsleistungen die Person, die Gestaltungskraft des Einzelnen sowie seine beziehungsweise ihre individuell gewünschte Lebensführung maßgeblich in den Vordergrund. Das bedeutet, wir rücken ab von der wohlmeinenden aber letztlich entmündigenden Fürsorge und kommen zum Leitgedanken einer freien Entfaltung der Persönlichkeit – ein Paradigmenwechsel hin zu dem, was für andere eine Selbstverständlichkeit war und ist. Wenn wir von Sozialraumorientierung sprechen, meinen wir ein Konzept, das die Stärken und Ressourcen der Menschen betont, ein Konzept, das die Möglichkeit schafft, den individuellen Sozialraum zu erkunden und nutzbar zu machen. Der Sozialraum wird einbezogen in die Erbringung von Eingliederungshilfeleistungen, er wird entsprechend der Bedarfe vor Ort weiterentwickelt. Das ist nicht nur die Fantasterei einer gut meinenden Sozialsenatorin im Bundesland Bremen, das ist mit breiter politischer Mehrheit gesetzlich normiert durch das Bundesteilhabegesetz im Neunten Buch unserer Sozialgesetzgebung. Sozialräumliche Verhältnisse sind danach inklusiv zu gestalten und weiterzuentwickeln, sodass niemand von vornherein wegen seiner Behinderung ausgeschlossen wird. Es besteht darüber hinaus ein direkter gesetzlicher Auftrag für die Länder und damit auch für das Land Bremen, darauf hinzuwirken, dass Leistungserbringer der Eingliederungshilfe Angebote im Sozialraum entwickeln. Einen Beitrag dazu können Kooperationen leisten, Vernetzungen zwischen Einrichtungen, Diensten, Trägern und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Der Senat hat dazu ein Modellprojekt geschaffen, an dessen Umsetzung gerade gearbeitet wird: inklusive Sozialräume aktiv gestalten, Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe. Der Senat schafft darin ein Finanzierungsmodell mit Rahmenbedingungen, die es den Leistungsbringern erlauben, ihre Angebote sozialräumlich und inklusiv weiterzuentwickeln. Zusammen mit den Leistungsberechtigten werden darin passgenaue individuelle Unterstützungsarrangements entwickelt, die es ihnen ermöglichen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen inklusiv zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen Wille und die Vorstellung des einzelnen Menschen, wie er sein Leben führen möchte. Sozialraumorientierte Assistenzleistungen unterstützen durch eine konsequent ressourcenzentrierte Sicht. Die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten, der eigene Wille und Lebensentwurf stehen im Zentrum aller Leistungen. Das ist ein Menschenbild, das den Einzelnen nicht entmündigt, sondern ihm Freiräume verschafft, die wir für uns alle ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Ich finde, wir sind gut beraten, diesen Weg konsequent weiterzugehen. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/378 auf die Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis. Gesetz zur Zustimmung zum Zweiten ITÄnderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 25. Juni 2024 (Drucksache 21/642) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 15. Sitzung am 21. August 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. (Einstimmig) Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 6. August 2024 (Drucksache 21/689) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 15. Sitzung am 21. August 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Warum weist der Innensenator Messerstraftaten noch immer nicht in der PKS aus? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Juli 2024 (Drucksache 21/656) Dazu Mitteilung des Senats vom 20. August 2024 (Drucksache 21/709) Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in eine Aussprache eintreten könnten. Die Aussprache ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/709, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie nationaler Fördermaßnahmen Mitteilung des Senats vom 27. August 2024 (Drucksache 21/721) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Bericht nach § 38 Absatz 7 Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) Mitteilung des Senats vom 27. August 2024 (Drucksache 21/722) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielbankgesetzes Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/737) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung durchzuführen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung vornehmen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Petitionsbericht Nr. 12 Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses vom 10. September 2024 (Drucksache 21/743) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Wahlvorschlag des Senats für die Mitglieder des Sachverständigenrates für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik (Sachverständigenrat Klima) Mitteilung des Senats vom 10. September 2024 (Drucksache 21/746) Die Wahlvorschläge für sechs Sachverständige sind in der Mitteilung des Senats enthalten. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über den Sachverständigenrat für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik wird über jede vorgeschlagene Person einzeln abgestimmt. Ich rufe deshalb nun die Namen entsprechend des Wahlvorschlages auf und lasse über diese einzeln abstimmen. Wir haben uns verständigt, dass hierüber offen abgestimmt wird. Ich bitte Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Ich lasse zunächst über die Wahl von Frau Dr. Wiebke Zimmer abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Dr. Wiebke Zimmer. Nun lasse ich über die Wahl von Herrn Dr. Felix Christian Matthes abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Herrn Dr. Felix Christian Matthes. Es folgt die Wahl von Frau Professorin Michaela Hoppe. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Professorin Michaela Hoppe. Als Nächstes lasse ich über die Wahl von Herrn Professor Dr. Torben Klarl abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Herrn Professor Dr. Torben Klarl. Nun nehmen wir die Abstimmung über die Wahl von Frau Professor Dr. Ines Weller vor. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Professor Dr. Ines Weller. Zum Schluss lasse ich über die Wahl von Herrn Professor Dr. Gerrit Lohmann abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Herrn Professor Dr. Gerrit Lohmann. Wirtschaftsplan des Sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft Mitteilung des Senats vom 17. September 2024 (Drucksache 21/755) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft (federführend), den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen sowie den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Bremisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) Mitteilung des Senats vom 5. August 2024 (Drucksache 21/688) Wir verbinden hiermit: Bremisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 13. September 2024 (Drucksache 21/750) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 15. Sitzung am 21. August 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 21/750, Kenntnis. Meine Damen und Herren, jetzt habe ich noch zwei Sachen anzukündigen beziehungsweise zu erledigen. Das Erste: In der kommenden Woche wird die Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Bremen stattfinden, und zwar in diesem Saal. Ich möchte Sie deswegen bitten, die Pulte leerzuräumen, weil auch der Plenarsaal einer unserer Tagungsorte ist. Das war Nummer eins. Nummer zwei ist: Jetzt, Herr Hilz, ist es endgültig so weit. Bevor ich die Sitzung nun schließe, möchte ich noch ein paar Worte sagen, und zwar aus einem für uns bedauerlichen Anlass: Die Rede des Kollegen Hilz am heutigen Nachmittag, als er für die FDPFraktion über die Herausforderungen der bremischen Häfen sprach, war seine letzte als Abgeordneter in diesem Haus, jedenfalls in dieser Legislaturperiode. Am 1. November wird er sein neues Amt als Dezernent für Schule und Kultur in Bremerhaven am Magistrat antreten. Herr Professor Hilz, als Sie im Jahr 2011 zum Landesvorsitzenden der FDP gewählt wurden, da waren Sie – gelinde gesagt – relativ weit weg von einem Parlamentssitz und hatten eine große Aufgabe vor sich, Ihre Partei nach einer schmerzhaften Wahlniederlage wieder aufzurichten und in geordnetes Fahrwasser zu überführen. Das ist Ihnen gelungen. Seit 2015 ist die FDP wieder in diesem Haus vertreten. (Beifall FDP) Seitdem sind Sie auch ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, mehr als neun Jahre, die nun zum 1. November ein Ende findet. Von Anfang an haben Sie dabei die Debatten zum Thema Häfen mitgeprägt. Sie saßen unter anderem im Haushalts- und Finanzausschuss. In dieser Legislaturperiode durfte ich zudem mit Ihnen im Bürgerschaftsvorstand enger zusammenarbeiten und seit vielen Jahren beschäftigen Sie sich auch mit dem Politikfeld Kinder und Bildung. Wenn Sie nun im November Ihr neues Amt antreten, bringen Sie also erhebliche fachliche Expertise mit. Bei aller mitunter auch scharfen Kritik, die Sie als Vertreter einer Oppositionsfraktion an der Politik der Regierung und der Regierungskoalition geübt haben, so zeichnete Sie aus, dass Ihre Kritik immer an der Sache orientiert war, dass Sie deutlich wurden, wo es nötig war und sachlich, wo es möglich war. Ihnen ging es nicht um den großen polternden harschen Auftritt zum Selbstzweck. Ihnen ging es immer um eine Lösung für die Herausforderung und Probleme der Freien Hansestadt Bremen. Natürlich hatten Sie dabei stets ein Augenmerk auf die Belange Bremerhavens und haben sich auch für die Interessen der Seestadt eingesetzt, wenn es mal unbequem war. Einige sagen, das mag auch in der eigenen Fraktion so gewesen sein. Das weiß ich nicht, ich bin ja nicht dabei. Herr Professor Hilz, ich möchte Ihnen im Namen des ganzen Hauses für Ihre politische Arbeit in den vergangenen neun Jahren danken. Für Sie beginnt nun ein neues berufliches Kapitel. Für Bremerhaven ist dies ein Gewinn, für unser Haus ist es ein Verlust. Ich weiß nicht, ob Sie einen Schlüssel zum Magistrat bekommen, aber damit Sie nicht vergessen, wo Sie herkommen, bekommen Sie den Schlüsselanhänger heute von uns. (Heiterkeit) Damit Sie uns natürlich im Blick behalten, bekommen Sie von uns auch das Legoexemplar des heutigen Hauses. (Heiterkeit) Für Ihr neues Amt wünsche ich Ihnen viel Erfolg und auch ganz persönlich, Dir, lieber Hauke, wünsche ich alles Gute. Danke für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen neuneinhalb Jahren. (anhaltender Beifall) Meine Damen und Herren, ich schließe die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Vielen Dank! (Schluss der Sitzung um 18:04 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 18. September 2024 und 19. September 2024 Anfrage 10: Hausbesuche gemäß fachlicher Weisung zum § 6 SGB II Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 15. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen der zwischen dem 1. Januar 2023 und 30. Juni 2024 durch die Außendienste der Jobcenter Bremen und Bremerhaven über 5 000 durchgeführten Hausbesuche im Land Bremen haben sich die Verdachtsfälle als begründet erwiesen? 2. Welches Fachteam hat das Prüfergebnis ausgewertet und abgeleitet? 3. Was hat die Auswertung des Prüfergebnisses ergeben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Statistik darüber, ob sich Verdachtsfälle als begründet oder unbegründet erwiesen haben, wird in beiden Jobcentern nicht geführt. Im Jobcenter Bremen werden vom Außendienstteam aber die Einsparungen dokumentiert, die durch die Hausbesuche erzielt werden. Für das Jahr 2023 beliefen sich die Einsparungen bei den kommunalen Leistungen auf 570 134 Euro, bei den Bundesleistungen auf 266 681,64 Euro. Für die Zeit von Januar 2024 bis Juni 2024 liegen noch keine abschließenden Auswertungen vor. Zu Frage 2: Ableitungen aus den Hausbesuchen werden in beiden Jobcentern von dem Fachteam vorgenommen, das den Auftrag für den Hausbesuch erteilt hat. Das sind in der Regel die zuständigen Leistungsabteilungen in der jeweiligen Geschäftsstelle. In diesem Fachteam werden auch Entscheidungen getroffen, die sich aus der Auswertung ergeben. Zu Frage 3: Über Hausbesuche wird ein Protokoll erstellt, in dem lediglich die Ergebnisse der Inaugenscheinnahme dokumentiert werden. Im Jobcenter Bremen werden auch die Einsparungen dokumentiert, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 beantwortet. Daten, ob Verdachtsfälle begründet waren oder nicht, werden weder vom Außendienst noch von den Fachteams erhoben und ausgewertet. Anfrage 11: Entwicklung gesetzlicher Betreuungsverfahren im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der vom Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen bestellten Betreuer in den vergangenen zehn Jahren jeweils jährlich entwickelt? 2. In wie vielen Fällen wurden dabei Berufsbetreuer und Betreuungsvereine eingesetzt? 3. Wie hat sich die Zahl der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine im Land Bremen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Jahren 2017 bis 2023 ergeben sich jeweils folgende Neueinrichtungen von Betreuungen: Berichtsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zahl der Betreuungseinrichtungen 1 193 1 293 1 552 1 543 1 601 1 536 1 422 im jeweiligen Jahreszeitraum Wegen der Umstellung der sogenannten B-Statistik (statistische Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts) liegen für die Jahre 2014 bis 2016 bundesweit keine verlässlichen Zahlen vor. Zu Frage 2: Aufgegliedert nach Vereinsbetreuungen und sonstigen beruflich geführten Betreuungen ergeben sich folgende Daten zur Anzahl der Neueinrichtungen von beruflich geführten Betreuungen: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Berichtsjahr Zahl der neu eingerichteten 127 144 175 137 142 112 143 Vereinsbetreuungen Zahl der neu eingerichteten beruflich geführten 652 725 936 975 1 007 984 1 017 Betreuungen ohne Vereinsbetreuungen Zu Frage 3: Berichtsjahr 2019 2020 2021 2022 2023 aktuell Zahl der Berufsbetreuer in 146 155 der Stadtgemeinde Bremen Zahl der Keine Berufsbetreuer in 63 75 weitere 65 43 40 Bremerhaven Liste Zahl der Betreuungsvereine 4 4 4 4 3 3 im Land Bremen Daten zur Zahl der Berufsbetreuer in der Stadtgemeinde Bremen können für die Jahre vor 2023 aufgrund eines aktuellen bundesweiten Softwarefehlers nicht abgerufen werden. Anfrage 12: Wann kommt die Bremer Stadionallianz? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Mit welchen Akteuren hat der Senat bislang Gespräche zur Etablierung einer Stadionallianz in Bremen geführt? 2. Welche Schritte zur Implementierung wurden bislang abgestimmt, wie sieht das weitere Verfahren aus und wann soll die Bremer Stadionallianz starten? 3. Mit welchen Effekten rechnet der Senat durch die Etablierung einer Stadionallianz in Bremen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die konstituierende Sitzung der Stadionallianz erfolgte am 4. September 2024. Das Gremium wird künftig halbjährlich tagen. Der Stadionallianz gehören die folgenden Mitglieder an: Senator für Inneres und Sport, Polizei Bremen, Feuerwehr Bremen, Ordnungsamt Bremen, Bremer Fußballverband, SV Werder Bremen, Bremer Weser-Stadion GmbH, Fanprojekt Bremen e. V. Anlassbezogen können weitere Akteure hinzukommen wie zum Beispiel die Bundespolizei, die BSAG oder die Staatsanwaltschaft Bremen. Das Gremium wird eine niedrigschwellige Lösung von Problemstellungen „auf Augenhöhe“ ermöglichen. Das Konzept der Stadionallianz in Bremen zielt unter anderem auf die kontinuierliche Weiterentwicklung und Modernisierung der Stadionsicherheit. Der kürzlich abgeschlossene Umbau des Weserstadions im Gästebereich steht hierfür exemplarisch: Im Vordergrund stehen moderne Sicherheitssysteme und Aspekte, die sowohl den Schutz der Fans und Mannschaften gewährleisten, als auch das Vertrauen der Besucher:innen stärken sollen. Die Bezeichnung als Stadionallianz soll dem Gremium als Arbeitsgremium im örtlichen Ausschuss Sport und Sicherheit eine besondere Wertigkeit verleihen und die Neuaufstellung verdeutlichen. Ein besonderer Mehrwert wird von dem institutionalisierten Austausch mit der DFL und den damit verbundenen Impulsen von außen erwartet. Anfrage 13: Transformation des Vergaberechts: Wo steht der Prozess? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich das Land Bremen am Konsultationsprozess des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Reform des Vergaberechts beteiligt? 2. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des Konsultationsprozesses und wann rechnet er mit einer Verabschiedung des „Vergabetransformationspakets“ durch die Bundesregierung? 3. Welche Auswirkungen wird die Reform aller Voraussicht nach auf die Vergabe- und Beschaffungspraxis im Land Bremen haben und wie bewertet der Senat diese Veränderungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen haben sich mehrere öffentliche Auftraggeber an der durch das vom BMWK initiierten öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts mit Stellungnahmen beteiligt. Das Wirtschaftsressort ist im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses „Öffentliches Auftragswesen“ eng in den Prozess der Vergabetransformation eingebunden und hat in diesem Rahmen in mehreren Terminen des BMWK mit den Wirtschaftsressorts der Länder und im Schriftwege dezidiert zu den einzelnen fachlichen Themenbereichen: Vereinheitlichung, Vereinfachung, Bürokratieabbau, Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit Stellung genommen. Zu Frage 2: Der Senat begrüßt und unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, öffentliche Vergabeverfahren weiter zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Auch wird begrüßt, wirtschaftliche, soziale, ökologische und innovative Aspekte künftig noch stärker bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Eine abschließende Bewertung des Gesetzespaketes wird jedoch erst erfolgen können, nachdem die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Ein konkreter Zeitplan der Bundesregierung für die Verabschiedung des Vergabetransformationspaketes wurde vom BMWK bisher nicht mitgeteilt. Zu Frage 3: Es wird erwartet, dass die Reform des Bundes Auswirkungen auf das Bremische Landesrecht und die Vergabe- und Beschaffungspraxis im Land Bremen haben wird. Eine konkrete Bewertung dieser Auswirkungen wird allerdings erst möglich sein, wenn der Referentenentwurf der Bundesregierung vorliegt. Anfrage 14: Dolmetscherflatrate – Bleibt es bei der angekündigten Einführung in der zweiten Jahreshälfte 2024? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit kann ein präziser Zeitrahmen genannt werden, ab wann die Dolmetscherflatrate für die verschiedenen Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven verfügbar sein wird? 2. Welche Schritte wurden bisher unternommen, um die Dolmetscherflatrate einzuführen? 3. Welche Einrichtungen und Bereiche in Bremen und Bremerhaven werden die Dolmetscherflatrate ab welchem Zeitpunkt nutzen können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Dolmetschdienstleistungen stehen als barrierefreies Dataportprodukt „dVideodolmetschen“ der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen ab sofort zur Verfügung. Die Dienstleistung ermöglicht allen bremischen und Bremerhavener Dienststellen sowie den dazugehörigen Einrichtungen die flächendeckende Nutzung von Dolmetschdiensten. Diese umfassen Video- und Audiodolmetschungen sowie Gebärden- und Textdolmetschungen. Im Zuge der erforderlichen europaweiten Ausschreibung, die Dataport gebündelt für die Trägerländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen durchgeführt hat, erhielt der Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH den Zuschlag auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Abrechnung erfolgt dabei nutzungsabhängig. Ein unbegrenztes und nutzungsunabhängiges Preismodell, eine sogenannte Flatrate, gibt es am Markt nicht. Durch Dataport wurde eine nutzungsabhängige Abrechnung empfohlen, da für die beteiligten Länder und insbesondere für die Freie Hansestadt Bremen derzeit noch keine belastbaren Bedarfszahlen vorliegen. Der Senat wird die Nutzungszahlen evaluieren, um eine valide Datengrundlage für die Ausgestaltung und mögliche andere Preismodelle bei zukünftigen Ausschreibungen ab 2026 zu erhalten. Zu Frage 2: Die europaweite Ausschreibung der Dienstleistung über Dataport konnte im Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wird allen Dienststellen und Einrichtungen ein Zugang zu Dolmetschdienstleistungen ermöglicht. Der Senat hat zudem auf seiner Sitzung am 17. September 2024 die weitere Umsetzung der Dolmetschdienste beschlossen. In diesem Zusammenhang stellt der Senator für Finanzen gemeinsam mit Dataport und dem Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH Schulungsunterlagen und Handlungshilfen für die Nutzung des Dienstes zur Verfügung. Zu Frage 3: Die Initiative zum Aufbau flächendeckend nutzbarer Video- und Audiodolmetscherdienste in der Freien Hansestadt Bremen geht auf den Bremer Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen“ zurück. Der dort festgeschriebene Prüfauftrag an den Senator für Finanzen sowie die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau hat die Notwendigkeit von Dolmetschdiensten gerade im Bereich des Gewaltschutzes nachgewiesen. Die dort definierte Zielgruppe des Aktionsplanes sind Frauen, trans* und inter* Personen sowie Kinder. Sie sollen daher in besonderem Maße von dem Dienstleistungsangebot profitieren. Die vom Senat bereitgestellten zentralen Mittel werden daher den an der Umsetzung der IstanbulKonvention beteiligten Ressorts zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch die jeweils zuständigen Ressorts beziehungsweise durch den Magistrat Bremerhaven. Darüber hinaus können alle Dienststellen und Einrichtungen die Infrastruktur und das Angebot bei Bedarf nutzen, müssen diese jedoch in diesem Fall aus bestehenden eigenen Mitteln finanzieren. Anfrage 15: Verbesserung des Opferschutzes insbesondere für Frauen und verletzliche Personen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit forciert der Bremer Senat eine Gesetzesänderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene, um die Rechte von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderung zu stärken? 2. Inwiefern würde der Bremer Senat die Anpassung der Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Raubes und des Mordes dahingehend unterstützen, dass ein neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ ergänzt wird? 3. Inwieweit erachtet der Bremer Senat darüber hinaus die Verschärfung des Strafrahmens für Gruppenvergewaltigungen in § 177 Absatz 7 Strafgesetzbuch (StGB) für angezeigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat teilt die dem CDU-Bundestagsantrag 20/12085 zugrunde legende Wertung und ist der Überzeugung, dass es besonders verwerflich, niederträchtig und feige ist, sich an einem Schwachen, Hilfoder Wehrlosen zu vergreifen und tätlich zu werden. Der Senat teilt aber nicht die Einschätzung, dass eine Erhöhung des Strafrahmens bei solchen Delikten geeignet ist, die Rechte von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen zu stärken. Entgegen einer weit verbreiteten Alltagsmeinung erscheinen nach dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkungen (negative Generalprävention) von Androhung, Verhängung und Vollzug von Strafen gering. Bislang wurden kriminologisch auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde. Unabhängig von der fehlenden Schutzwirkung ist der Senat gewillt, in den vorgenannten Fällen, angemessene Verschärfungen der Strafzumessung mitzutragen (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3). Zu Frage 2: Der Senat ist offen dafür, die vorstehend ausgeführte moralische Wertung auch in gesetzliche Strafmaßveränderungen ausgewählter Delikte zu gießen. Ob ein neues Tatbestandsmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ hierfür geeignet ist, sollte jedoch zunächst unter Einbeziehung der strafrechtlichen Praxis und Wissenschaft ausführlich geprüft werden. In diese Abwägungsprüfung von Qualifikationsmerkmalen, wären als Alternativen auch andere Formen von Strafzumessungsregeln einzubeziehen. Zu Frage 3: Gruppenvergewaltigung ist bisher kein rechtlich feststehender Begriff. Der Senat weist darauf hin, dass für die gemeinsame Tatbegehung bereits jetzt als besonders schwerer Fall nach § 177 Absatz 6 Ziffer 2 StGB ein Mindeststrafrahmen von zwei Jahren vorgesehen ist. Weiterhin werden in der Praxis die Strafrahmen bei Sexualdelikten überwiegend nicht ausgeschöpft. Der Senat erachtet es trotzdem für angezeigt, eine Verschärfung des Strafrahmens für Gruppenvergewaltigungen vorzunehmen, da diese unter dem Hintergrund der Antwort zu Frage 2 besonders verwerflich erscheinen. Anfrage 16: Beschäftigungsquote von Geflüchteten im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Beschäftigungsquote aller erwerbsfähigen Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die einen sozialversicherungspflichtigen Job im Land Bremen haben, seit 2017 entwickelt? (Bitte die Zahlen für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln und erläutern, welche Maßnahmen der Senat ergriffen hat, um eine mögliche Steigerung dieser Quote zu fördern.) 2. Wie hat sich die Quote der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten aus der Ukraine im Land Bremen seit Januar 2022 entwickelt? (Bitte die Zahlen für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln und erklären, welche spezifischen Herausforderungen der Senat in diesem Kontext identifiziert hat und wie diesen begegnet wurde.) 3. Welche neuen und messbaren Maßnahmen hat der Senat in den letzten zwei Jahren ergriffen, um mehr geflüchtete Menschen in Arbeit zu bringen, und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Beschäftigungsquote, die den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung abbildet, schlüsselt sich für Personen aus den sogenannten Top-8-Asylherkunftsländern im Zeitraum 2017 bis 2023 im Land Bremen wie folgt auf: Im Jahr 2017 lag die Beschäftigungsquote in dieser Gruppe bei 14,3 Prozent, im Jahr 2018 bei 20,6 Prozent, im Jahr 2019 bei 24,1 Prozent, im Jahr 2020 bei 27,3 Prozent, im Jahr 2021 bei 32,2 Prozent, im Jahr 2022 bei 34,3 Prozent und im Jahr 2023 bei 35,5 Prozent. Für Staatsbürger:innen aus der Ukraine wurde nach der Quote der Beschäftigten gefragt, die eine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung ausüben. Dieser Anteil lag in der Gruppe der ukrainischen Staatsbürger:innen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren im Land Bremen bei 16,2 Prozent im Jahr 2022 beziehungsweise bei 19,8 Prozent im Jahr 2023. Um die Beschäftigungsfähigkeit von Geflüchteten im Land Bremen zu erhöhen, fördert der Senat unter anderem mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgewählte Maßnahmen. Die Unterstützungsmaßnahmen unterscheiden dabei in der Regel nicht nach Herkunftsland, sondern stehen allen Geflüchteten offen. Grundlegend für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Geflüchteten sind nach Ansicht des Senats der Spracherwerb, der unter anderem in berufsbegleitenden Sprachkursen angeboten wird, und die Vermittlung von allgemeinen Informationen zu Leben und Arbeit in Deutschland. Darüber hinaus hat besondere Bedeutung für Menschen aus den Top-8- Asylherkunftsländern die Förderung zur Nachholung von Schulabschlüssen, die Förderung der beruflichen Nachqualifizierung, die Vermittlung und Begleitung in Praktika und die Unterstützung und Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Der Senat fördert gezielt Projekte in den genannten Bereichen ebenfalls mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Neben den bereits genannten Maßnahmen besteht aus Sicht des Senats bezüglich der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aus der Ukraine insbesondere die Herausforderung, Menschen in qualifikationsadäquate Beschäftigung zu vermitteln. Um die Beschäftigungschancen der zum Teil gut bis sehr gut ausgebildeten Menschen zu erhöhen, bietet der Senat Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Darüber hinaus setzt sich der Senat auf Bundesebene für die Vereinfachung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ein. Ferner hat der Senat eine Anlauf- und Beratungsstelle in Bremen-Mitte geschaffen, in der Ukrainerinnen und Ukrainer beispielsweise Übersetzungshilfen und Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen in Anspruch nehmen können. Generell unterstützt der Senat Geflüchtete bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen. Darüber hinaus wird parallel zu den geförderten Unterstützungsmaßnahmen teilweise eine Kinderbetreuung als Bestandteil des Projektangebotes vorgehalten. Dadurch wird insbesondere der Gruppe der Geflüchteten aus der Ukraine – mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an alleinerziehenden Frauen – die Teilnahme an den Fördermaßnahmen ermöglicht. In den letzten zwei Jahren wurden die bereits bestehenden Maßnahmen auf Basis der Erfahrungen der Vorjahre weiterentwickelt und für neue Zielgruppen – wie die Geflüchteten aus der Ukraine – angepasst. Die Erfolgsbemessung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dabei engmaschig durch die für den Europäischen Sozialfonds zuständige ESFVerwaltungsbehörde. Der Senat bewertet diese Maßnahmen allesamt als sehr wichtig, um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten voranzubringen. Anfrage 17: Verkehrschaos trotz Großevent: Auswirkungen der Gleisarbeiten auf die Maritime Woche in Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Womit hat die Deutsche Bahn die Durchführung der Gleisarbeiten zwischen Bremen und Bremerhaven ausgerechnet während der Maritimen Tage in Bremerhaven begründet? 2. Wie stellten sich die Einschränkungen während der Gleisarbeiten dar und welche Bilanz lässt sich zu den Einschränkungen für die Fahrgäste und das Besucheraufkommen bei den Maritimen Tagen ziehen? 3. Wie will der Senat derartige Einschränkungen während solcher Großereignisse verhindern, insbesondere im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag von Bremerhaven im Jahr 2027 und der „SAiL Bremerhaven“ im Jahr 2025? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Baumaßnahmen der Deutschen Bahn InfraGO AG werden in den seltensten Fällen gegenüber den Netz-Zugangsberechtigten oder den anliegenden Gebietskörperschaften begründet. Im August 2024 wurden zwischen Bremen und Bremerhaven primär dringend erneuerungsbedürftige Bahnübergänge mit neuen Anlagen in moderner Technik ersetzt. Die Sperrpausen dafür konnten auf ein Mindestmaß reduziert werden, sodass nur spätabendliche Verbindungen betroffen waren. In der Regel wird aufgrund der extrem knappen Baukapazität, gerade im Bereich des Eisenbahnbaus und den häufig aus Fragen der Verkehrssicherheit zwingend kurzfristig durchzuführenden Erneuerungen eine Bauunterbrechung durch die DB InfraGO AG grundsätzlich abgelehnt. Um die bisher einzeln geplanten Baustellen im deutschen Eisenbahnnetz künftig systematischer anzulegen, wird aktuell ein Konzept der sogenannten Containerlogik eingeführt. Dabei werden bundesweit harmonisierte Instandhaltungszyklen, in der Regel über eine verlängerte Nachtsperrung, spezifisch für jede Bahnstrecke festgelegt. Diese regelmäßigen Bauzeitenfenster werden dann mit Baumaßnahmen gefüllt. Dieses neue Bauplanungskonzept soll einerseits eine bessere und sehr frühzeitige Planbarkeit für alle Beteiligten fördern, wird aber aufgrund der bundesweiten Verzahnung der Maßnahmen und der fest hinterlegten Muster keine Flexibilität ermöglichen. Es wird keine Rücksicht mehr auf regionale Spezifika genommen. Im Fall der SAiL 2025 konnte der Senat aufgrund des dann noch angewendeten alten Bauzeitenkonzeptes noch eine Ausnahme erwirken. In dem betroffenen Zeitraum wird ein lange eingeplanter „Baukorridor“ um eine Woche unterbrochen, um das volle Fahrplanprogramm zu ermöglichen. Für die im zweiten Halbjahr 2027 anstehende Generalsanierung der Strecke Bremen–Bremerhaven wiederum gilt das bundesweit verzahnte „Containerkonzept“, das Verschiebungen nicht zulässt. Während dieser Zeit wird ein hochwertiger Schienenersatzverkehr die Anbindung Bremerhavens sicherstellen. Es ist weiterhin vorgesehen, dass diese Strecke für die Generalsanierung nur jeweils halbseitig gesperrt wird. Weitere Details werden mit der DB InfraGO AG in den kommenden Monaten abgestimmt. Zu Frage 2: Während der vier Tage der Maritimen Tage sind bei den schnellen Regional-Express-Linien 8 und 9 in der Summe acht Fahrten im Abschnitt zwischen Bremen und Bremerhaven baubedingt ausgefallen und durch Expressbusse ersetzt worden. Die Linie RS 2 der Regio-Bahn Bremen/Niedersachsen war von täglich sechs Fahrten betroffen, die ebenfalls ausnahmslos durch Busse, teilweise ebenfalls Expressbusse, ersetzt wurden. Die weiteren Fahrten der Linie RS 2 sind überwiegend in langen Doppeltraktionen mit acht Wagen verkehrt. Am Sonntagabend kam es aufgrund eines versuchten Suizids auf dieser Strecke zu erheblichen Verspätungen in beiden Zugsystemen. Ersatzbusse konnten kurzfristig nicht beschafft werden. Dem Senat sind darüber hinaus keine Kundenbeschwerden zugegangen und auch keine Meldungen über nicht ausreichende Kapazitäten. Daher wird auch keine Kausalität zum Besucheraufkommen der diesjährigen Maritimen Tage erkannt. Anfrage 18: „Wo das Jobcenter klingelt und wo nicht“ – Hausbesuche in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente [VZÄ]) mit welchen Qualifikationen sind jeweils in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven mit dem Auftrag für Hausbesuche zuständig, durch die die Anspruchsvoraussetzungen, ungerechtfertigter Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch von Personen überprüft werden sollen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld) beantragen, beziehen oder bezogen haben? 2. Warum werden in Bremen im Verhältnis zur Zahl der Leistungsberechtigten so viel weniger Hausbesuche durchgeführt als in Bremerhaven? 3. Wie und woran wird der Erfolg der in beiden Kommunen durchgeführten Hausbesuche gemessen, wie und wo werden die Ergebnisse festgehalten, und inwiefern stehen die jeweiligen Abteilungen der Jobcenter im Austausch miteinander, um die eigene Strategie und Arbeitsweise anhand der dokumentierten Erfahrungen und Ergebnisse fortlaufend anzupassen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im „Fachteam Außendienst“ des Jobcenters Bremen sind aktuell fünf Mitarbeitende mit einem Vollzeitäquivalent von 4,89 tätig. In Bremerhaven gibt es drei Vollzeitäquivalente. Alle Mitarbeitenden sind als Fachassistent:innen der Tätigkeitsebene EG 8 oder A 8 beziehungsweise im Tarif der Bundesagentur für Arbeit der Tätigkeitsebene V zugeordnet. Die im „Team Außendienst“ tätigen Mitarbeitenden haben neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen des SGB II und der angrenzenden Rechtsgebiete. Zu Frage 2: Die Arbeit des Außendienstes soll vor allem zu einer rechtmäßigen und zweckmäßigen Leistungsgewährung beitragen und dient nicht vorrangig dem Ziel, Leistungsmissbrauch aufzudecken. Die Entscheidung, den Außendienst zu beauftragen, trifft die zuständige Fachabteilung, wenn der Sachverhalt nicht auf andere Weise ermittelt werden kann. Es gibt deshalb keine Quoten, die im Außendienst eingehalten werden müssen. Als Hausbesuch werden auch vergebliche Versuche gezählt. Ein Grund für die unterschiedliche Anzahl in den beiden Städten ist auch, dass in Bremerhaven pro Auftrag in der Regel bis zu drei Hausbesuche durchgeführt werden. In Bremen werden hingegen nur bis zu zwei Hausbesuche durchgeführt. Zu Frage 3: Im Jobcenter Bremen werden die durch die Hausbesuche erzielten Einsparungen dokumentiert. Die Einsparungen für das Jahr 2023 beliefen sich bei den kommunalen Leistungen auf rund 570 000 Euro. Dazu zählen zum Beispiel Kosten der Unterkunft und Erstausstattungen. Leistungen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, konnten in Höhe von rund 267 000 Euro eingespart werden. Hierzu zählen die Regelbedarfe. Vom Jobcenter Bremerhaven liegen keine Auswertungen zu Einsparungen vor. Die Mitarbeitenden des Außendienstes der Jobcenter Bremen und Bremerhaven nehmen an Austauschformaten mit anderen Jobcentern teil. Innerhalb der Jobcenter bestehen verschiedene Besprechungsformate für die Mitarbeitenden und die Teamleitungen. Es besteht die Möglichkeit des teamübergreifenden Austauschs. Frage 19: Wie ist der aktuelle Stand der Umbauarbeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen (EAE) in der Lindenstraße? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Konnten die Arbeiten fristgerecht zu den kalkulierten Kosten abgeschlossen werden? 2. Wenn nein, warum nicht (bitte benennen und beschreiben Sie den Stand der Arbeiten, die aktuell in der Einrichtung zur Verfügung stehenden Plätze und deren Auslastung, sowie eventuell bereits absehbare höhere Gesamtkosten als die ursprünglich für den Umbau kalkulierten 1,95 Millionen Euro)? 3. Wurde die Nutzung der 90 Containerplätze auf dem Gelände der Erstaufnahme, die ursprünglich bis Ende April 2024 vorgesehen war, verlängert? (Wenn ja, benennen Sie bitte den Zeitraum und die Kosten.) Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Das Gesamtvorhaben des Umbaus musste aufgrund der Coronapandemie verschoben werden. Der dann gesetzte Zeitplan wurde mit einer leichten Verzögerung von zweieinhalb Monaten eingehalten. Trakt A ist seit Ende März 2024 baulich fertiggestellt, Bewohnerinnen und Bewohner konnten ihn ab Mitte Mai beziehen. Im Trakt B haben interne Umzüge im Verwaltungsbereich ebenfalls im Mai stattgefunden, alle Zimmer und Büros können inzwischen genutzt werden. Der kalkulierte Kostenrahmen von 1,95 Millionen Euro ist eingehalten worden, die Schlussabrechnung ist aber noch nicht erfolgt, der genaue Betrag kann daher noch nicht abschließend beziffert werden. Die Einrichtung hat mit dem Trakt A und B eine maximale Kapazität von 621 Plätzen. Zusätzlich gibt es sechs Quarantäneplätze. Da die Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße die zentrale erste Anlaufstelle ist, schwanken die Belegungszahlen täglich. Zu Frage 3: Der Zeitrahmen für die Nutzung der Container wurde bis Ende des Jahres 2024 verlängert. Die Kosten beliefen sich von April 2024 bis 11. August auf rund 100 000 Euro netto monatlich. Dieser Betrag enthält die Pacht für das Grundstück, die Miete für die Container und die Betriebs- und Verbrauchskosten. Seit 12. August betragen die monatlichen Kosten netto 46 717 Euro. Die Kostenreduktion ergibt sich aus der erfolgten Abfinanzierung der Investitionen für die Aufstellung der Container. Wegen der Möglichkeit einer längeren Nutzung wird derzeit der Austausch mit dem Beirat Vegesack gesucht. Im Anschluss wird gegebenenfalls eine Gremienbefassung zur Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung eingeleitet. Anfrage 20: Genehmigungen für Cannabis Social Clubs in Bremen Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 21. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Vereinigungen haben bislang einen Antrag auf Genehmigung eines Cannabis Social Clubs im Land Bremen gestellt? 2. Wie geht der Senat mit eventuell unvollständigen Antragsunterlagen oder noch zu klärenden offenen Fragen bei entsprechenden Anträgen um? 3. Wie viele solcher Clubs sind bereits genehmigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit Stand vom 4. September 2024 liegen drei Anträge für die Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG) zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und der Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen vor. Zu Frage 2: Wird durch die Behörde festgestellt, dass die Unterlagen unvollständig sind, wird der/die Antragsteller:in darauf hingewiesen und die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Sind die geforderten Antragsunterlagen vollständig, erfolgt die inhaltliche Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes. Werden hier Mängel festgestellt, werden die Antragsteller:innen zur Nachbesserung aufgefordert. Sind die Mängel so umfangreich, dass der Antrag vollständig überarbeitet werden muss oder die Grundanforderungen des Konsumcannabisgesetzes nicht erfüllt werden können, wird der Antrag abgelehnt. Weitere offene Fragen werden durch den direkten Austausch mit den Antragsteller:innen bearbeitet oder falls erforderlich bei einem Vor-Ort-Termin in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigung geprüft. Zu Frage 3: Es wurde bisher keine Erlaubnis erteilt, da sich alle Anträge aufgrund inhaltlicher Nachforderungen noch in der Prüfung befinden. Anfrage 21: Wie viele offene Haftbefehle gibt es aktuell im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 21. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Haftbefehle sind aktuell im Land Bremen nicht vollstreckt (Stichtag 31. August 2024)? 2. Wie hat sich die Anzahl der ausgestellten sowie offenen Haftbefehle in den letzten fünf Jahren im Land Bremen entwickelt und welche Schlüsse zieht der Senat daraus? 3. Wie schätzt der Senat den zusätzlichen Bedarf an Haftplätzen im Land Bremen ein, sollten alle derzeit offenen Haftbefehle unverzüglich vollstreckt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Gesamtzahl (zum Stichtag 31. August 2024) der in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen erwirkten, jedoch noch nicht vollstreckten Haftbefehle kann – wie bereits gegenüber dem Rechtsausschuss in seiner 11. Sitzung am 4. September 2024 dargestellt – in dem elektronischen Fachverfahren web.sta nicht (zuverlässig) ausgelesen werden. Vollstreckungs-, Erzwingungs- oder Sicherungshaftbefehle werden im Fachverfahren web.sta nicht gesondert erfasst, weil nach dem Gesetz insoweit keine Haftkontrolle vorgeschrieben ist. Untersuchungshaftbefehle wiederum unterliegen einer Haftkontrolle nur innerhalb des Zeitraumes zwischen der Haftbefehlsvollstreckung und der Anklageerhebung, nicht mehr jedoch im gerichtlichen Verfahren, sodass keine elektronische Selektion zwischen noch nicht vollstreckten Haftbefehlen und zwar bereits vollstreckten jedoch nicht mehr der Haftkontrolle unterliegenden Haftbefehlen erfolgen kann. Die zweimal jährlich bundesweit über das Bundeskriminalamt (BKA) abgestimmte Erhebungssystematik zu Haftbefehlen findet lediglich auf alle Phänomenbereiche der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) Anwendung. Eine Erhebung erfolgte letztmalig zum Stichtag 30. März 2024 für diesen Phänomenbereich. Darüberhinausgehend werden für andere Kriminalitätsfelder oder im Rahmen der Strafvollstreckung durch die Polizeien keine Daten zu offenen Haftbefehlen regelhaft erhoben. Allenfalls vorstellbar wäre eine Auswertung des polizeilichen Fahndungssystems (INPOL) mit tagesaktuellen aber nicht stichtagsbezogenen Daten. Es ist fraglich, ob eine solche Erhebung belastbare Zahlen liefert, weil sei unter dem Vorbehalt der stets aktuellen Datenpflege steht. Ansonsten wird auf die Diskussion in der Rechtsausschusssitzung vom 4. September 2024 verwiesen sowie die erneute Befassung mit dem Thema in einer der nächsten Sitzungen des Rechtsausschusses. Zu Frage 2: Die Anzahl der offenen Haftbefehle wird nicht erfasst, sodass eine Entwicklung nicht nachvollzogen und auch nicht bewertet werden kann. Zu Frage 3: Der Bedarf an Haftplätzen ist fortlaufend zu evaluieren. Hierbei ist die sofortige Vollstreckung aller offenen Haftbefehle nicht einzubeziehen, weil ein solches Szenario unrealistisch ist. Zu den offenen Haftbefehlen zählen insbesondere solche, in denen der regelmäßige Aufenthaltsort der beschuldigten Personen unbekannt ist oder diese sich bewusst der Strafverfolgung/-vollstreckung entziehen. Anfrage 22: Schläft ihre Gewerbeanmeldestelle, Frau Senatorin Vogt? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 21. August 2024 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 23: Wie mehr Handlungsfreiraum für herausgeforderte Schulen organisieren? Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern erkennt der Senat in der durch das Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) eröffneten Möglichkeit, Schulen von Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu entpflichten (§ 23 Absatz 3 BremSchVwG), ein probates Mittel, um besonders herausgeforderten Schulen gezielt zusätzlichen Handlungsfreiraum in ihrer pädagogischen Arbeit zu eröffnen? 2. Falls ja, bei welchen konkreten Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sieht der Senat im Zuge einer etwaigen Entpflichtung grundsätzlich entsprechendes Potenzial zur Schaffung des gesuchten zusätzlichen Handlungsfreiraums für besonders herausgeforderte Schulen? 3. Welchen Schulen in Bremen und Bremerhaven wurde bisher durch die zuständige Schulbehörde in Form von Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine individuelle Entpflichtung zugestanden und in Bezug auf welche konkreten Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften war dies jeweils der Fall? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die erste Frage bezieht sich – anders als angegeben – auf § 22 Absatz 3 Schulverwaltungsgesetz. Dort heißt es zum Handlungsfreiraum der Schulen: „Im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der zuständigen Schulbehörde oder einer von ihnen beauftragten Einrichtung und der Schule kann die Schule durch die zuständige Schulbehörde von Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften entpflichtet werden. Von den Regelungen in Rechtsverordnungen darf nur insoweit entpflichtet werden, als sie nicht für die Verwirklichung von Grundrechten maßgeblich sind. Insbesondere darf nicht entpflichtet werden von Regelungen über die Zulassung zu Bildungsgängen, über die Durchführung von Prüfungen und den Erwerb von Abschlüssen, über den Übergang und die Überführung in andere Bildungsgänge sowie von den Regelungen der Ordnungsmaßnahmenverordnung.“ Zu beachten ist, dass das schulgesetzliche Mittel der Entpflichtung von Verordnungen und Vorschriften nicht primär auf die Entlastung herausgeforderter Schulen zielt, sondern darauf, besondere Reformvorhaben in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu ermöglichen (die wiederum zu einer Verbesserung der Gesamtsituation an der jeweiligen Schule führen). Solche Reformvorhaben sind in den letzten fünfzehn Jahren an der Erwachsenenschule (EWS) in Bremen und an der Paula-Modersohn-Schule in Bremerhaven umgesetzt worden. Die EWS wurde von der Notenvergabe vor dem Abschlusshalbjahr entpflichtet zugunsten von eingehenden Feedbackgesprächen mit den Schülerinnen und Schülern. Die PaulaModersohn-Schule wurde von Regelungen zum naturwissenschaftlichen Unterricht entpflichtet zugunsten eines stark individualisierten jahrgangsunabhängigen Unterrichts in räumlich differenzierten Lernsituationen. Zur Unterstützung von belasteten Schulen erscheinen eher Maßnahmen geeignet wie die bessere Personalversorgung durch das Instrument der zentralen Steuerung, eine intensive Begleitung durch die Schulaufsicht, eine externe Begleitung, zusätzliche Ressourcen durch die praktizierte sozialindikatorbasierte Zuweisung und die Teilnahme an besonderen Programmen wie Startchancen. Sollten sich weitere Schulen im Hinblick auf § 22 Absatz 3 Schulverwaltungsgesetz an die Senatorin für Kinder und Bildung wenden mit dem Vorschlag einer solchen Ziel- und Leistungsvereinbarung, oder einen solchen Vorschlag zusammen mit der jeweiligen Schulaufsicht auf den Weg bringen, werden die darin liegenden Potenziale selbstverständlich gemeinsam erörtert und gegebenenfalls weiterentwickelt bis hin zu einem möglichen Abschluss einer solchen Zielund Leistungsvereinbarung. Anfrage 24: Untergetauchter Straftäter: Wurde Fluchtgefahr geprüft? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 27. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Aufenthaltsort und den etwaigen Reiseweg des wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 19 Millionen Euro zu sieben Jahren Haft verurteilten ehemaligen Geschäftsführers einer Bremer Entsorgungsfirma? 2. Wurde durch Staatsanwaltschaft oder Gericht geprüft, ob schon während der laufenden Gerichtsverfahren Haftgründe vorlagen, insbesondere aufgrund von Fluchtgefahr? 3. Inwieweit wird bei im Raum stehenden hohen Haftstrafen die Vorbereitung zur Ausreise, insbesondere in Staaten, die nicht an Deutschland ausliefern, als ein möglicher Haftgrund angesehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der verurteilte Geschäftsführer einer Bremer Entsorgungsfirma hat der Ladung zum Strafantritt nicht Folge geleistet. Hieraufhin wurden, wie in solchen Fällen üblich, Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Diese haben bislang nicht zum Erfolg geführt, sodass zum Reiseweg keine Aussage getroffen werden kann. Zu Frage 2: Mit Beginn des Ermittlungsverfahrens und auch noch während der laufenden Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bremen wurden die Voraussetzungen für einen Haftbefehl geprüft. Zu keinem Zeitpunkt lagen Hinweise oder Indizien dafür vor, dass sich der inzwischen Verurteilte dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte. Zu Frage 3: Die Straferwartung allein rechtfertigt nicht die Annahme, dass sich der Verurteilte der Strafverfolgung – durch Flucht in einen anderen Staat – entziehen wird. Fluchtgefahr ist erst dann anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, dass sich die verurteilte Person dem Strafverfahren entziehen wird. Würden entsprechende Vorkehrungen bekannt, wäre dies selbstverständlich ein Umstand, der eine Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Absatz 2 Nr. 2 Strafprozessordnung begründen kann. Anfrage 25: Mähroboter: Eine nächtliche Gefahr für Tiere? Anfrage der Abgeordneten Silvia Neumeyer, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Verletzungsgefahr für Tiere durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern? 2. Wie beurteilt der Senat die Forderung von Natur- und Tierschutzorganisationen, den Einsatz von Mährobotern auf Tageszeiten zu beschränken? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Nutzer über die Verletzungsgefahr für Tiere beim nächtlichen Einsatz von Mährobotern aufzuklären? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mähroboter können vor allem bei Einsatz in der Dämmerung und in der Nacht zu Verletzungen und Tod von Igeln, Kröten, anderen Amphibien und nachtaktiven bodennahen Insekten führen. Reptilien, Heuschrecken und Spinnen werden auch tagsüber geschädigt. Verletzungen von Igeln führen in circa 50 Prozent der Fälle zum Tod. Die Zahl getöteter Igel steigt stetig an, was für die rückläufigen Igelpopulationen dramatisch ist. Nach Untersuchungen des Leibniz-Institutes für Wildtierforschung können Mähroboter Igel nicht verlässlich erkennen. Da Igel keine Fluchttiere sind und sich bei Gefahr vor Ort zusammenrollen, sind sie besonders gefährdet. Zu Frage 2: Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne des Tier- und Artenschutzes, den Einsatz von Mährobotern auf Tageszeiten außerhalb der Dämmerung und Nacht zu begrenzen. Der Igel ist eine besonders geschützte Art. Alle Amphibien und Reptilien sind ebenfalls besonders oder streng geschützte Arten. Das Artenschutzrecht Artikel 44 Absatz 1 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Töten und Verletzen dieser Arten. Vorzugsweise sollte diesbezüglich auf Aufklärung der Bevölkerung gesetzt werden. Zu Frage 3: Geeignete Informationen werden künftig auf die Internetseite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gestellt und informative Seiten werden verlinkt. Zielgerichteter ist die Kommunikation der Naturschutzverbände und Kleingartenvereine. Geeignete Informationen werden von den Naturschutzverbänden und zum Teil von kommerziellen Produzenten von Mährobotern online kommuniziert. Am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) in Bremen startete kürzlich ein Citizen-Science-Projekt zum Thema Gesundheit von Igeln. Weitere Forschung wird derzeit vom Leibniz-Institut für Wildtierforschung in Berlin durchgeführt. Darüber hinaus wird die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft prüfen, ob und inwieweit eine gesetzliche Klarstellung infrage kommen könnte. Anfrage 26: Aktueller Stand: Aktenhalde der Polizei im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Haldenstand (Stichtag 1. September 2024) bei der Bremer Polizei und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (bitte getrennt für beide Stadtgemeinden angeben)? 2. Wie hat sich die Zahl der Aktenhalde im Laufe des letzten halben Jahres entwickelt? 3. Wie viel zusätzliches Personal wird derzeit zur Abarbeitung der Rückstände eingesetzt und aus welchen Bereichen der Polizei wird dieses abgezogen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Polizei Bremen lag die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen am 1. September 2024 bei 17 098 Vorgängen. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven befanden sich an dem Tag 4 125 Vorgänge in den Bearbeitungsrückständen der Ermittlungsbereiche. Zu Frage 2: Die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Polizei Bremen sank im letzten halben Jahr tendenziell. Zwischen dem 1. März und dem 1. September 2024 war ein Rückgang von fast 4 000 Vorgängen zu verzeichnen, was etwa 18,6 Prozent entspricht. Die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Ortspolizeibehörde Bremerhaven stieg im letzten halben Jahr tendenziell an. Zwischen dem 1. März und dem 1. September 2024 war ein Anstieg von 443 Vorgängen zu verzeichnen, was in etwa 12,3 Prozent entspricht. Zu Frage 3: Zum konzertierten Abbau der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Polizei Bremen wurde in den vergangenen Monaten direktionsübergreifend Personal eingesetzt. In den letzten sechs Monaten sind dabei zeitweise mehr als 160 Unterstützungskräfte zum Einsatz gekommen, die sich sowohl aus bereits vorhandenem Personal als auch aus Neueinstellungen zusammensetzen. Am Abbau der Bearbeitungsrückstände in der Einheit, in der Vorgänge der einfachen Massenkriminalität bearbeitet werden, waren direktionsübergreifend zum Beispiel Kräfte der „Technischen Einsatzeinheit“ der Bereitschaftspolizei, Kontaktpolizistinnen und - polizisten sowie Kräfte, die ihre Teilzeit erhöhten, beteiligt. Darüber hinaus wirkte dort insbesondere neu eingestelltes Personal außerhalb des Polizeivollzugsdienstes am Abbau der Bearbeitungsrückstände mit, welches nach wie vor die Bearbeitungsprozesse unterstützt. Im Zeitraum von Februar bis einschließlich Juli 2024 wurden durch die Unterstützungskräfte inklusive Neueinstellungen weit mehr als 10 000 Vorgänge abschließend bearbeitet, sodass die Bearbeitungsrückstände der einfachen Massenkriminalität zwischenzeitlich komplett abgebaut wurden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sowie behördlicher Priorisierungen, zum Beispiel am Bremer Hauptbahnhof, musste die Unterstützung durch die Technische Einsatzeinheit im Sommer 2024 unterbrochen werden. Die Unterstützungsmaßnahme der Kontaktpolizistinnen und -polizisten endete zum 31. März 2024. Parallel zur Reduktion von einfach gelagerten Vorgängen in den Bearbeitungsrückständen war jedoch ein Zuwachs der sogenannten qualifizierten Bearbeitungsrückstände festzustellen. Dieser Entwicklung wurde mit der Einrichtung einer „Strategischen Ermittlungseinheit“ und durch konzertierte Abbauaktionen begegnet. Im Rahmen sogenannter Moving Days bearbeiteten im Juni und August circa 80 Mitarbeitende der Direktion Kriminalpolizei/LKA entsprechende Vorgänge aus den Bearbeitungsrückständen. Bei der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Zahl der Bearbeitungsrückstände der Polizei Bremen handelt es sich insoweit ausschließlich um qualifizierte Vorgänge, die durch eine weitere Verwendung des Großteils der Unterstützungskräfte – sowohl der Direktion Einsatz als auch des neu eingestellten (Nichtvollzugs-)Personals – nicht abschließend polizeilich bearbeitet werden können. Trotz des Abbaus der Bearbeitungsrückstände der einfachen Massenkriminalität stellen die qualifizierten Bearbeitungsrückstände insofern auch weiterhin eine Herausforderung dar, da diese Vorgänge grundsätzlich einen erhöhten kriminalpolizeilichen Ermittlungsaufwand aufweisen und sie in der Regel ausschließlich durch polizeiliche Ermittlerinnen und Ermittler abschließend bearbeitet werden können. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden seit Ende des Jahres 2023 temporär weite Teile des Einsatzdienstes der Schutzpolizei zur Bearbeitung geeigneter Fälle aus den Bearbeitungsrückständen eingesetzt, soweit die dortige Aufgabenpriorisierung und insbesondere die Bearbeitung von Adhoc-Einsätzen dies zuließ. Dieser Einsatz erfolgte grundsätzlich im Rahmen der originären Dienstverrichtung. Zusätzlich werden im Rahmen eines standardisierten Personalmanagements vermehrt Beamtinnen und Beamte, die dauerhaft oder vorübergehend nicht in ihrer originären Funktion eingesetzt werden können, mit dem Abbau von Bearbeitungsrückständen betraut. Darüber hinaus wurden durch Aufgabenverschiebungen zusätzliche Ressourcen innerhalb der Kriminalpolizei gewonnen, die für den Abbau der Bearbeitungsrückstände eingesetzt werden. Dies betraf beispielsweise die Abgabe der Bearbeitung von Haftbefehlen aus der Kriminalpolizei an die Schutzpolizei. Die Darstellung einer konkreten Zahl von Mitarbeitenden, die insgesamt zum Abbau der Bearbeitungsrückstände eingesetzt wurden, ist in Anbetracht der vorgenannten Umstände nicht möglich. Anfrage 27: Stromzählerwechsel in Kleingärten Anfrage der Abgeordneten Muhlis Kocaağa, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, dass auch in den rund 17 000 Kleingärten im Land Bremen die Stromzähler ausgetauscht werden müssen, mit damit verbundenen Kosten von bis zu 2 000 Euro bei besonders alten Sicherungskästen beziehungsweise Zählerplätzen? 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass Kleingärten einen immensen Beitrag zur Nahversorgung gerade von einkommensschwachen Haushalten und zur Integration und Inklusion darstellen und daher die Kosten für die Nutzung von Kleingärten unbedingt verhältnismäßig sein sollten? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die mit der Erneuerung der Zählerplätze verbundenen Kosten für den Austausch von Stromzählern für die Kleingärtner:innen möglichst niedrig zu halten und wie möchte der Senat die Kleingärtner:innen hier unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Messstellenbetriebsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung der Stromzähler für alle Stromverbraucher:innen. Darin ist geregelt, dass alle Stromverbraucher:innen in Deutschland in Ausführung durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber – in Bremen die wesernetz GmbH – einen digitalen Stromzähler erhalten. Gemeint sind damit moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme. Inwieweit und in welcher konkreten Anzahl Kleingärten im Lande Bremen davon betroffen sind, ist aktuell durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Kooperation mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber wesernetz GmbH in Klärung. Ein detailliertes Ergebnis hierzu soll im November 2024 im Rahmen der Sitzung der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft vorgelegt werden. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die wesernetz GmbH sucht zusammen mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen nach Lösungen, die Einführung digitaler Stromzähler pragmatisch und gesetzeskonform zu möglichst geringen Kosten zu ermöglichen. Hierdurch wird dem wichtigen Beitrag zur Nahversorgung der Kleingärten im Land Bremen Rechnung getragen. Die unvermeidlichen Kosten für den Anschluss an einen digitalen Stromzähler wie einen notwendigen Austausch oder bauliche Veränderung des Zählerschranks (wie beispielweise eine Vergrößerung) sind von der anschlussnehmenden Person zu bezahlen. Dies entspricht der üblichen Aufteilung der Verantwortung der Niederspannungsanschlussverordnung (§ 22 Absatz 1 NAV), wonach Anschlussnehmende für die Bereitstellung der Zählerplätze zuständig sind. Anfrage 28: Sprachbildungskonzepte an Bremer Schulen: Status, Maßnahmen und bestehende Hürden Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Schulen im Land Bremen haben derzeit ein Sprachbildungskonzept implementiert, wie viele noch nicht und woran liegt das? 2. Welche konkreten Maßnahmen setzen die Schulen mit einem Sprachbildungskonzept um und wie wird deren Umsetzung evaluiert und sichergestellt? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass die Sprachbildungskonzepte effektiv umgesetzt werden und welche konkreten Schritte sind geplant, um die Konzepte in Zukunft weiterzuentwickeln und anzupassen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Alle Schulen im Land Bremen sind seit 2013 verpflichtet, ein schulinternes Sprachbildungskonzept vorzuhalten. Es ist Teil des Schulprogramms und wird von den Schulleitungsmitgliedern und den Sprachberater:innen erarbeitet beziehungsweise überarbeitet. Die jeweiligen Schulaufsichten überprüfen im Rahmen der Zielvereinbarungsgespräche das Vorhandensein und die Aktualität des Sprachbildungskonzepts an den Schulen. Zu Frage 2: Das schulinterne Konzept zur Sprachbildung dient der Schulund Unterrichtsentwicklung in diesem Bereich. Es enthält zum Beispiel Aussagen zu mittelfristigen Zielen, zu Umsetzungsmaßnahmen und Erfolgsindikatoren und richtet sich an die Lehrer:innen und Fachaufsichten im Rahmen ihrer Begleitung der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dabei ist eine Analyse der spezifischen sprachbildungsrelevanten Merkmale der Schülerschaft der Schule sowie geeignete Diagnostik notwendig, um Maßnahmen und Ziele für die eigene Schule und die konkrete Förderplanung festzulegen. Auch die Fortbildungsplanung zur Professionalisierung der Lehrkräfte wird hier erfasst. Der Orientierungsrahmen Sprachbildung, der sich aktuell in der Erprobung an fünf Schulen im Land Bremen befindet und zum Schuljahr 2025/2026 erlassen werden soll, wird dazu dienen, die schulischen Sprachbildungskonzepte zu aktualisieren und zu schärfen. Die Umsetzung der Maßnahmen in den Schulen wird auf drei Ebenen evaluiert: intern in den Schulen durch die Lehrkräfte und mit geeigneten diagnostischen Instrumenten, durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) mit diagnostischen Instrumenten wie zum Beispiel LALE 5, 7, 9, durch Gespräche mit der Schulaufsicht. Zu Frage 3: Die schulinternen Sprachbildungskonzepte werden der Schulaufsicht vor den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen vorgelegt. Im Rahmen der Zielvereinbarungsgespräche wird die Umsetzung der Sprachbildung bilanziert und gegebenenfalls neu ausgerichtet. Seit dem Frühjahr 2024 befindet sich der Orientierungsrahmen Sprachbildung an Schulen in Bremen und Bremerhaven in der Erprobung. Diese soll im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein und Auskunft darüber geben, wo Nachsteuerbedarfe (zum Beispiel im Bereich Fortbildung, Schärfung von Aufgaben und/oder Schaffung von Maßnahmen) erforderlich sind. Nach Erlass des Orientierungsrahmens Sprachbildung zum Schuljahr 2024/2025 werden die Schulen im Land Bremen nach und nach aufgefordert, diesen zur Überarbeitung der eigenen Sprachbildungskonzepte einzusetzen. Anhand einer Checkliste soll kurzes, individuelles Feedback zu den schulinternen Sprachbildungskonzepten an die Schulen gegeben werden, damit diese gegebenenfalls nachsteuern können. Anfrage 29: Einführung des Informatikunterrichts Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Schritte sind im Schuljahr 2024/2025 zur Einführung des Informatikunterrichts geplant, wann werden die Pilotschulen ausgewählt und zu wann soll der Unterricht im Schuljahr 2025/2026 in den Jahrgangsstufen 9 und 10 starten? 2. In welchem Zusammenhang steht die Einführung des Informatikunterrichts mit dem Orientierungsrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ und welche spezifischen didaktischen Leitlinien aus diesem Rahmen werden während der Erprobungsphase bei der Gestaltung des neuen Fachs vorläufig berücksichtigt? 3. Welche Auswirkungen hat die Einführung des Informatikunterrichts auf die bestehenden Schul- und Profilstunden an Oberschulen und Gymnasien und wie wird sichergestellt, dass schwächere Schüler:innen dabei nicht benachteiligt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es wurde im vergangenen Schuljahr 2023/2024 eine Arbeitsgruppe „Informatik“ mit Vertreter:innen beider Stadtgemeinden ins Leben gerufen. Zu der Arbeitsgruppe zählen Beschäftigte der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie der Universität Bremen. Magistratsseitig nehmen Vertreter:innen des Medienzentrums beim Schulamt, des Gesamtpersonalrats Bremerhaven sowie des Personalrats Schulen Bremerhaven teil. Der Kreis der Teilnehmenden ist nicht abschließend. Zu den konkreten Schritten gehören: Erstellung von Bildungsplänen für das Fach Informatik (Oberschule und Gymnasium) im laufenden Schuljahr, Durchführung und weitere Planung von Informatikfortbildungen für Lehrkräfte, Planung der Weiterbildung von Lehrkräften, Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an Lehrkräften mit dem Fach Informatik, die Verortung des geplanten Fachs Informatik in der Stundentafel der Sekundarstufe I und die Auswahl von Pilotschulen, die spätestens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 abgeschlossen sein wird. Die Pilotierung des Fachs Informatik – einschließlich der Bildungspläne für die Oberschule und das Gymnasium – soll wie geplant zu Beginn des Schuljahrs 2025/2026 starten. Kriterien für die Auswahl sind das Interesse der jeweiligen Schule, die regionale Verteilung der Schulen (Bremen und Bremerhaven), die Schulart und die Frage, ob und wie viele ausgebildete Informatiklehrkräfte an der Schule arbeiten. Zu Frage 2: Der Orientierungsrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ bezieht sich auf die gleichnamige Kultusministerkonferenz (KMK)-Strategie und das KMK-Papier „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“. Er ist fächerübergreifend angelegt und betrifft in erster Linie die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Wesentliche Inhalte und Kompetenzen darin beziehen sich auf das Thema der Medienbildung, die darin enthaltenen didaktischen Leitlinien spielen auch während der Erprobungsphase eines neuen Unterrichtsfaches eine wichtige Rolle. Davon zu unterscheiden sind die konkreten Inhalte und Kompetenzen eines Schulfachs Informatik, wie sie von der Gesellschaft für Informatik beschrieben sind und in anderen Bundesländern – beispielsweise Niedersachsen – als Fach realisiert sind. Zu nennen sind hier Inhaltsbereiche wie „Algorithmen“, „Sprachen und Automaten“, „Informatiksysteme“ und „Informatik, Mensch und Gesellschaft“. Zu Frage 3: Nach dem derzeitigen Planungsstand soll das Fach Informatik mit vier Jahreswochenstunden in der Kontingentstundentafel der Sekundarstufe I verankert werden. Diese vier Stunden können aufgrund der bereits ausgeschöpften Anzahl von Stunden nicht zusätzlich in die Stundentafel aufgenommen werden, stattdessen müssen an anderer Stelle Stunden eingespart werden. Vorschläge für die konkrete Einsparung befinden sich noch in der Prüfung, infrage kommen beispielsweise das Fach „Informationstechnische Grundbildung“ (ITG), Stunden aus dem Bereich „Profil und Ergänzung“, „Vertiefung“ oder dem Wahlbereich. In den oben genannten Bereichen „Profil und Ergänzung“, „Vertiefung“ und im Wahlbereich verbleiben Stunden in der Stundentafel. Der Informatikunterricht selbst wird selbstverständlich inklusiv im umfassenden Sinne sein, was in der oben genannten Arbeitsgruppe bereits thematisiert wurde. Anfrage 30: DigitalPakt 2.0 – Verhindert das Bundesland Bremen eine schnelle Umsetzung? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 5. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand des Landes Bremen mit dem Bund bezüglich des DigitalPakts 2.0 und zu welchem Zeitpunkt startet die Umsetzung des DigitalPakts 2.0? 2. Inwiefern matcht das Angebot des Bundes zum DigitalPakt 2.0, eine hälftige finanzielle Beteiligung, mit den Vorstellungen des Bundeslandes Bremen? 3. Wie können die nötigen Mittel und in welcher Höhe im Haushalt ab 2025 hinterlegt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Fortsetzung des DigitalPakts Schule (DPS) ist ein Vorhaben auf das sich die Koalition im Bund im Rahmen ihres Koalitionsvertrages verständigt hat. Das Land Bremen ist als Vorsitzland der A-Seite gemeinsam mit Sachsen (Vorsitz B-Seite), Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an den Verhandlungen mit dem Bund zum DigitalPakt 2.0 beteiligt. Die Länderseite hat ein hohes Interesse am schnellen Abschluss des DPS 2.0 und nutzt alle Möglichkeiten um dies zu erreichen. Auf Arbeitsebene werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern der Verhandlungsgruppe drei wesentliche Dokumente bearbeitet: 1. Rahmenvereinbarung Hier geht es um ein politisches Commitment zwischen Bund und Ländern zum Schulterschluss für die Zukunft der digitalen Transformation in der schulischen Bildung. 2. Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c Grundgesetz zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. 3. Bund-Länder-Initiative Gemeinsame Forschungs- und Transferinitiative für digitales Lehren und Lernen; Teil des DigitalPakt 2.0 und Flankierung seiner Ziele im Sinne der Förderung digitaler Souveränität. Einem Abschluss der Verhandlungen stand aus Sicht der Länder bisher vor allem die fehlende Finanzierungsgrundlage aufseiten des Bundes im Wege. Aus Ländersicht ist im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 nicht erkennbar, dass tatsächlich Haushaltsvorsorge für den DPS 2.0 getroffen wurde. Die KMK-Präsidentin hat sich deshalb mit Schreiben vom 22. Juli 2024 an die Bundesministerin gewendet und um Aufklärung gebeten. Bundesministerin Stark-Watzinger hat mit Schreiben vom 30. Juli 2024 geantwortet und sich politisch zum Abschluss eines DPS 2.0 bekannt. Aus Sicht des BMBF könnten für den Zeitraum 2025 bis 2030 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro aufgebracht werden, die von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert werden sollen. Eine Sonder-KMK am 2. September 2024 hat sich mit dem Sachstand und weiteren Verhandlungslinien der Länder für die anstehenden Verhandlungen auf Staatssekretärsebene befasst. Sie hat das Ziel bekräftigt, zeitnah die erforderlichen Bausteine für eine Bund-LänderVereinbarung zu konsentieren und ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Verhandlungsgruppe weitreichend mandatiert. Zu Frage 2: Die jetzt endlich vorliegenden Vorstellungen des BMBF zur Finanzierung des DPS 2.0 sind noch weit von den Vorstellungen der Länder entfernt. Die Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und ein aktueller Appell des Bundesrates vom 5. Juli 2024 haben die Forderung nach einem Mindestanteil des Bundes von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr erneuert. Dies ist auch nach der Sonder-KMK die einhellige Position aller Länder. Zu Frage 3: Da, wie dargestellt, bisher keine Einigung erzielt werden konnte, war eine konkrete Anmeldung für den Haushalt 2025 nicht möglich. Diese Situation betrifft alle Länder. Der Senat geht davon aus, das bei einem erfolgreichen Abschluss des DPS 2.0 eine Regelung getroffen wird, die den Nachweis der länderseitigen Kofinanzierung, erst zum Abschluss der Vertragslaufzeit erforderlich macht. Anfrage 31: „Welcome“ im Center für internationale Gesundheitsfachkräfte? Anfrage der Abgeordneten Rainer Bensch, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Dienstleistungen soll das geplante „Welcome Center“ für internationale Gesundheitsfachkräfte konkret anbieten? 2. Welche konkreten Vorabsprachen mit Trägern zum Pilotprojekt liefen und welche Anforderungen verbinden sich damit laut Ausschreibung für den künftigen Träger dieser Einrichtung? 3. Wie werden die Planungen und Umsetzungen dieses speziellen Centers mit dem geplanten allgemeinen „Welcome Center“ (siehe Koalitionsantrag aus Drucksache 21/315 vom 6. März 2024) synchronisiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat am 30. August 2024 einen Aufruf zur Interessensbekundung zur Errichtung eines „Welcome Centers“ im Land Bremen für Gesundheitsfachund Heilberufe als Pilotprojekt veröffentlicht. Das „Welcome Center“ soll derart ausgestaltet sein, dass es Personen, die über einen ausländischen Berufsabschluss der Gesundheitsfach- und Heilberufe verfügen, folgende Leistungen anbietet: Unterstützung bei der Klärung, welche Unterlagen zum Erhalt eines Einreisevisums benötigt werden und Organisation sowie Terminierung der ersten Schritte beim Bürger-/Migrationsamt und der Antragstellung zur formalen Berufsanerkennung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Darüber hinaus sollen Beratungsleistungen zu Wohnmöglichkeiten und der gesetzlichen Krankenversicherung, Hilfestellung bei der Eröffnung eines Bankkontos sowie die Beantwortung von Fragen rund um das Thema Kitaplätze beziehungsweise Schulanmeldung angeboten werden. Ein konkreter Projektplan inklusive Beschreibung der konzeptionellen Überlegungen zur Organisation des „Welcome Centers“, insbesondere für das Beratungsangebot, aber auch für das gesamte Aufgabenspektrum des „Welcome Centers“, muss von den interessierten Trägern/Organisationen im Zuge der Interessensbekundung bis Mitte Oktober 2024 bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingereicht werden. Zu Frage 2: Im Rahmen der Offensive „Berufe im Gesundheitswesen“ fand im April 2023 ein moderierter Workshop mit Vertreter:innen des Sozial-, Arbeits- und Innenressorts, der Zentralstelle der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), der Ausländerbehörde des Magistrats Bremerhaven, dem integrierter Gesundheitscampus, der Gesundheit Nord gGmbH, dem Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide, dem WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Willkommensservice, der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V., der Agentur für Arbeit, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), der Arbeitnehmerkammer Bremen und Arbeitgebern der stationären und ambulanten Langzeitpflege unter Leitung des Gesundheitsressorts statt. Im Nachgang zum Workshop folgten weitere Gespräche mit einzelnen Stakeholdern zu den Leistungen, die, basierend auf den bisherigen Erfahrungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen, im „Welcome Center“ erbracht werden sollten. Diese sind in den Aufruf zur Interessensbekundung eingeflossen. Vorabsprachen mit möglichen Trägern erfolgten in diesem Sinne nicht. Laut Aufruf zur Interessensbekundung erklären sich interessierte Träger/Organisationen bereit, als Asyl-, Migrations- und Integrationsfondsantragsteller mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als Netzwerkpartnerin aufzutreten. Die genauen, damit verbundenen Anforderungen, können dem Internetauftritt des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) entnommen werden. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steht bezüglich des geplanten allgemeinen „Welcome Centers“ im Austausch mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und wird bei der Konzepterstellung des „Welcome Centers“ beteiligt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojektes sollen dabei in die Konzepterstellung einfließen und eine Anschlussfähigkeit des Pilotprojektes sichergestellt werden. Anfrage 32: Beteiligung Bremens an der „Brückenkomponente Albanien“ Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Gründe haben Bremen veranlasst, an diesem Programm, an dem nur zwölf Bundesländer beteiligt sind, teilzunehmen und anhand welcher Kriterien wird die Notwendigkeit der Teilnahme Bremens durch wen bewertet? 2. Wie wird verhindert, dass Menschen gezielt nach Deutschland und/oder in eines dieser zwölf Bundesländer einreisen, um das Programm für die Rückkehr zu nutzen? 3. Führt die Teilnahme an diesem Programm zu einer verstärkten Einreise albanischer Staatsangehöriger nach Bremen und welchen Finanzierungsanteil hatte Bremen seit der Einführung des Programms im April 2021 jährlich zu tragen? (Bitte die Kosten aufschlüsseln.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gründe für die Teilnahme an dem Programm, an dem nur vier von sechzehn Ländern sich nicht beteiligen, waren der verstärkte Zugang von Schutzsuchenden – insbesondere aus Albanien – im Jahr 2021 bei gleichzeitig verknappten Aufnahmekapazitäten durch die erforderlichen Abstandsregelungen angesichts der Coronapandemie. Schutzsuchende aus Albanien streben in aller Regel den Status der Duldung an. Duldungsverfahren sind oft langwierig, insbesondere, wenn der Rechtsweg beschritten wird. Die Betreffenden verbleiben – zumindest bis zu einem Urteil in der letzten Instanz – über viele Monate oder teils über Jahre in der Stadtgemeinde Bremen und werden im hiesigen Unterbringungssystem versorgt. Die Umverteilung zur gleichmäßigen Aufnahme Schutzsuchender unter den Ländern ist in diesen Fällen regelmäßig ausgeschlossen, die Menschen bleiben also über die Quote hinaus auch dann in Bremen, wenn das Land seine Aufnahmeverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel bereits erfüllt hat. Die lange Verfahrensdauer ist zudem belastend für die Menschen, die lange Zeit nicht wissen, in welchem Land sie ihr weiteres Leben gestalten werden. Das Programm „Brückenkomponente Albanien“ ist daher ein Angebot, das im Einzelfall die Entscheidung erleichtern kann, im Herkunftsland wieder Fuß zu fassen. Der Senat sieht es auf der anderen Seite als geeignet an, das Unterbringungssystem der Stadtgemeinde Bremen zu entlasten und Kosten für Aufenthalt und Unterkunft zu senken. Zu Frage 2: Der Zugang zum Programm wird eingeschränkt durch Förderkriterien, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unter anderem ein dauerhafter Aufenthalt von mindestens drei Monaten. Ausschlusskriterium ist auf der anderen Seite eine Langzeitduldung. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, legen geschulte Mitarbeitende im Rahmen einer individuellen Rückkehrberatung fest. Um Mitnahmeeffekten entgegenzuwirken, beobachten Bund und Länder zudem die Zugangsbewegungen. In diesem Zuge hat Bremen im Jahr 2022 die Anzahl der Förderungen beschränkt. Zu Frage 3: Unmittelbare Rückschlüsse auf die Wirkung des Programms sind nicht möglich, weil die Ursachen für Migration sehr vielfältig sind und immer gewissen Schwankungen unterliegen. Die Zahl der Zugänge aus Albanien gestaltet sich wie folgt: Im Jahr 2021 haben 1 125 Personen um Aufnahme in Bremen ersucht, im Jahr 2022 waren es 651, im Jahr 2023 sank die Zahl auf 173 und in den ersten acht Monaten des Jahres 2024 auf 95. Im Jahr 2021 hat das Land Bremen rund 1 500 Euro als Eigenanteil an dem von Bund und Ländern finanzierten Programm aufgewendet, im Jahr 2022 waren es rund 85 000 Euro, in 2023 44 000 Euro und im Jahr 2024 bis Ende August rund 5 000 Euro. Anfrage 33: Wie steht es im Land Bremen um Beratung und Hilfe zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Träger mit welchem Stellenvolumen bieten im Land Bremen Beratungen und Hilfen zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung an? 2. Wie hoch sind die dafür im aktuellen Haushalt eingestellten Haushaltsmittel? 3. Wie viele dieser Beratungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei pro familia konnte im Rahmen der Umsetzung der IstanbulKonvention eine Fach- und Beratungsstelle zu FGM/C (Female Genital Mutilation/Beschneidung) für Bremen und Bremerhaven eingerichtet werden. Dieses Projekt „Bremen gegen FGM – Projekt für Aufklärung, Prävention, Beratung und anderen Hilfen für von weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) bedrohten und/oder betroffenen Mädchen und Frauen im Land Bremen“ richtet sich mit seinem Angebot sowohl an Betroffene als auch an Multiplikator*innen und führt Schulungen zum Beispiel für Lehrkräfte, Beschäftigte aus Unterkünften für geflüchtete Menschen, Polizei oder medizinisches Fachpersonal durch. Daneben gibt es ehrenamtliche Initiativen wie zum Beispiel den somalischen Verein, die bei einzelnen Veranstaltungen ebenfalls aus Projektmitteln der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gefördert werden. Daneben gibt es auch ärztliche Initiativen ohne staatliche Förderung wie zum Beispiel die FGM-Sprechstunde der Frauenarztpraxis Walle und Beratungen durch weitere Gynäkolog:innen. Zu Frage 2: Für die Fach- und Beratungsstelle bei pro familia stehen aus den zentralen Mitteln für die Umsetzung der Istanbul-Konvention jährlich 35 000 Euro zur Verfügung. Dies umfasst eine 20-Stunden-Stelle sowie Sachkosten. Dies ist auch den Fortschrittsberichten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu entnehmen. Zu Frage 3: 2023 wurden insgesamt 272 Teilnehmende durch die Präventionsangebote von pro familia erreicht. Dreizehn Fortbildungen für Fachkräfte fanden in Bremen-Stadt, Bremen-Nord und Bremerhaven statt. Weitere sechs Veranstaltungen wurden in Unterkünften für Geflüchtete sowie in Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven durchgeführt. Daneben nahmen 31 Frauen von den 272 Teilnehmenden das Angebot von Einzelfallberatungen wahr. Ebenso wurden im Rahmen des Projekts Studierende der Studiengänge Public Health und Soziale Arbeit durch Seminare erreicht. Unterjährige Zahlen für 2024 konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Anfrage 34: Wann kommt die Bezahlkarte und wie bürokratiearm wird sie? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann rechnet der Senat vor dem Hintergrund der Verzögerungen im Vergabeverfahren mit dem Start der Bezahlkarte? 2. Geht der Senat davon aus, dass die Bezahlkarte so wie sie jetzt geplant ist, die Verwaltung be- oder entlastet und in welchen Bereichen rechnet er mit Be- beziehungsweise Entlastungen? 3. Wie bewertet der Senat Berichte über Aktionen zur Umgehung der Bargeldobergrenze vor und ist bekannt, ob solche Aktionen auch in Bremen geplant sind? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Beschwerde eines unterlegenen Bieters gilt das Zuschlagsverbot zunächst fort. Die mündliche Verhandlung am Gericht ist auf Mitte Oktober terminiert. Vor diesem Hintergrund hält der Senat derzeit einen Start zu Beginn des Jahres 2025 für denkbar. Zu Frage 2: Der Senat geht von Entlastungen aus. Mit der Bezahlkarte verbindet er die Erwartung, dass das jetzige Verfahren der Auszahlung eingestellt werden kann. Es basiert auf der Ausgabe einer Karte für die Barauszahlung am Kassenautomaten im Fachdienst 9 des Amtes für Soziale Dienste mitsamt der damit verbundenen Logistik und Organisation. Unverändert ist die Haltung des Senats, dass eine genauere Einschätzung der Entlastung erst möglich ist, wenn der Zuschlag für den Anbieter erteilt worden ist und damit die operativen Details bekannt sind. Zu Frage 3: Berichte über die mögliche Umgehung eines Systems, das noch nicht eingeführt ist, kommentiert der Senat nicht. Dem Senat sind zudem keine Berichte über Vorbereitungen von Aktionen zur Umgehung der Bargeldobergrenze in Bremen bekannt. Anfrage 35: Wann gibt es Planungssicherheit für Klimabildungsprojekte? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Philipp Bruck, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Zu wann können das Klimabildungsprojekt „Klima – ich wandle mich“ am MARUM sowie die Projekte (ener:kita und die Klimaschulen) von energiekonsens (Bremer Energie-Konsens GmbH) mit einer verbindlichen Antwort auf ihre Finanzierungsanträge rechnen und Planungssicherheit bekommen? 2. Welche Gründe können dazu führen, dass die im Haushalt veranschlagten und hinterlegten Finanzmittel nicht rechtzeitig freigegeben werden und wie plant der Senat, solche Verzögerungen zu vermeiden? 3. Wie schätzt der Senat die Bedeutung dieser Projekte insgesamt ein und welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit diese zeitnah starten und noch in diesem Schuljahr 2024/2025 ihre Wirkung entfalten können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die im Rahmen des Klimaschutzes im Haushalt 2024 der Senatorin für Kinder und Bildung zur Verfügung stehenden Mittel können grundsätzlich eingesetzt werden, sofern die im Haushaltplan vorgesehene Sperrung der Gelder nach Vorlage eines Mittelverwendungskonzepts vom Haushalts- und Finanzausschuss (HaFA) aufgehoben worden ist. Eine Befassung des HaFA soll in der November-Sitzung erfolgen. Im Anschluss können die Förderanträge für die Projekte am MARUM und von energiekonsens bewilligt werden, soweit zu diesem Zeitpunkt die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Für das Klimabildungsprojekt am MARUM ist dies bereits der Fall. Für die mehrjährigen Maßnahmen von energiekonsens fehlt es unter anderem noch an einer gesicherten Finanzierung für die Folgejahre. energiekonsens wurde bereits um Anpassung und Ergänzung der Zuschussanträge gebeten. Zu Frage 2: Die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen wurden erst im Juni 2024 von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet. Dabei wurden zusätzliche Mittel für Klimabildungsmaßnahmen erst mit den Änderungsanträgen der Koalition in den Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung eingebracht und die in den Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung verlagerten Mittel aus dem Klimaschutzprogramm mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Umstand führt unweigerlich zu Verzögerungen, weil Mittel für neue Projekte frühestens mit den Haushaltsbeschlüssen und dem Ende der sogenannten haushaltslosen Zeit sowie nach erfolgten Sperrenaufhebungen genutzt werden können. Grundsätzlich strebt der Senat eine Verabschiedung der Haushalte bereits im vorhergehenden Kalender- beziehungsweise Haushaltsjahr an. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen lässt sich der vorgesehene Zeitplan allerdings nicht immer einhalten, sodass eine rechtzeitige Beschlussfassung zum Ende des Vorjahres nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Aufgrund von im Controlling sichtbar gewordenen Risiken für den Gesamthaushalt der Senatorin für Kinder und Bildung, musste die Senatorin für Kinder und Bildung eine Haushaltssperre verhängen. Damit sind grundsätzlich Ausgaben auf rechtliche Verpflichtungen und notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu beschränken. Zu Frage 3: Der Senat misst den Klimaschutz- und Klimabildungsprojekten eine große Bedeutung bei, wenngleich in der aktuellen Haushaltssituation die Sicherstellung des Regelbetriebes in Schule und Kindertageseinrichtungen absoluten Vorrang genießt. Gleichwohl ist der Senat bemüht, mit den Maßnahmen mit Wirkung noch im Schuljahr 2024/2025 zu beginnen.
