Sofia Leonidakis
Herr Staatsrat, das OVG Münster hat in seinem Urteil, ich zitiere, festgestellt: „Es liegen konkrete und hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass nach dem politischen Konzept der Klägerin jedenfalls Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll.“ Was gedenkt der Senat angesichts dieser relativ klaren Rechtsprechung zu tun, um dem Bürgerschaftsbeschluss in Zukunft Nachdruck zu verleihen?
