Björn Fecker
Bisher arbeiten wir auf der Basis von Modellrechnungen, diese Einschränkung muss ich einmal machen, weil in der Tat, Sie haben es, glaube ich, an der Antwort eben gemerkt, sind wir in einem sehr detaillierten Bereich. Wir gehen davon aus, dass es eine Jahreswirkung gibt, die sich bei rund 167 Millionen bewegt. Ich sage diese Zahl immer mit sehr großer Vorsicht, weil verschiedenste Faktoren dazu führen können, dass sie kleiner wird oder eben größer. Bezogen auf die Regelung nach dem Finanzkraftausgleichsgesetz ist es so, dass wir für das Jahr 2022 beziehungsweise die Modellrechnung für das Jahr 2022 davon ausgehen, dass wir von 54,985 Millionen sprechen, und für das Jahr 2023 auf Basis der Modellrechnung liegen wir bei 111,662 Millionen.
