Olaf Bull
Frau Abgeordnete, Ihr Drängen nach dem Motto „Handeln, bevor es zu spät ist“, ist ehrenwert, und es entspricht auch der Beschlusslage der Bürgerschaft. Der Senat teilt die Einschätzung der Bürgerschaft, dass die AfD brandgefährlich ist, und der Senat hat auch den Willen und die Bereitschaft, dieses Verfahren zu betreiben. Aber nach dem Urteil aus Münster wirken die Hürden nicht niedriger. Das Problem ist nun, dass man auch im Bundesrat als mögliche Antragstellerin eine Mehrheit braucht. Deswegen sind Innensenator und auch der Präsident des Senats unterwegs gewesen und ziehen Proben in dieser Frage, und der Senat ist der Auffassung, dass, wenn sich keine Mehrheit abzeichnet – und bislang zeichnet sich überhaupt keine Unterstützung ab, auch nicht mal aus Thüringen, wo es jetzt die AfD mit der Sperrminorität gibt und wo ein neues Gutachten im Umlauf ist, das zum Ergebnis hat, dass die AfD sogar noch schlimmer ist als gesichert rechtsextremistisch, selbst von dort, zugegeben, eine Übergangsregierung, womöglich, gibt es keine Signale, dass ein Verbotsantrag unterstützt wird –, da der Senat die Haltung vertritt, dass das eine Art Bevormundung wäre, wenn Bremen jetzt einen Antrag im Bundesrat stellt. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Da ist sie jetzt aber enttäuscht!)
