Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Bithja Menzel. Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Zwangsräumungen sind für die Betroffenen eine Katastrophe, und da stimme ich meiner Kollegin Sofia Leonidakis absolut zu: Einen Spitzenplatz bei dieser Aufstellung möchte Bremen nicht haben. Auch ältere Menschen, kranke Menschen und Familien können von einer Zwangsräumung betroffen sein und haben im schlimmsten Fall kein Dach mehr über dem Kopf. Wer sich mal die Chronik des Bündnisses gegen Zwangsräumungen in Bremen durchliest, der bekommt, glaube ich, relativ schnell einen Eindruck dafür, wie willkürlich und unfair Räumungen teilweise ablaufen. Da ist es einfach gut, nicht allein damit dazustehen, sondern Hilfe von solchen Bündnissen und aus verständnisvollen und gut aufgestellten Behörden und auch Unterstützung aus der Politik zu bekommen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Ich finde es an dieser Stelle einmal wichtig, weil Sie ja auch so den Schutz der Vermietenden immer wieder betonen, der ja auch teilweise seine Richtigkeit hat, hier noch mal eine klare Unterscheidung zu machen zwischen den Vermietenden, die verantwortungsvoll mit Menschen umgehen und zwischen den Vermietenden, die nicht verantwortungsvoll mit ihnen umgehen. Als Beispiel möchte ich hier einmal beschreiben, wie es bei einem kommunalen Wohnungsbauunternehmen wie der GEWOBA abläuft, wenn eine Zwangsräumung droht. Zunächst einmal muss dazu gesagt werden, es gibt bei der GEWOBA zwei Gruppen von Menschen, denen eine Zwangsräumung droht. Im ersten Fall sind das Menschen, die sich so in ihrer Wohnung verhalten, dass es den andern Mieter:innen im Haus nicht dauerhaft zumutbar ist, mit ihnen zusammenzuleben. Es gibt Menschen, die das ganze Haus terrorisieren, die sich rassistisch verhalten, die Menschen einschüchtern oder aus anderen Gründen das Miteinander stark gefährden. Die GEWOBA schaltet in solchen Fällen als Erstes eine Mediationsstelle ein, die versucht, Gespräche zu führen und die Dinge mit den Mieter:innen zu klären. Wenn die betroffene Person dann nach mehrfacher Aufforderung nicht kooperiert, dann kann in manchen Fällen eine Zwangsräumung die Konsequenz davon sein. Die zweite Gruppe von Menschen sind die Menschen, die Mietschulden haben, und hier verhält sich die GEWOBA, ganz grob gesagt, natürlich erst mal nach geltendem Recht, geht aber im Umgang mit den Mietenden auch darüber hinaus. Es beginnt mit einer Mahnung, dann mit noch einer Mahnung und noch einer Mahnung, und nach der dritten Mahnung kann eine Zahlungsklage fällig werden. Die nächste Stufe wäre eine fristlose Kündigung und die darauffolgende die Ankündigung einer Zwangsräumung. In der Zwischenzeit vergehen so um die sechs Monate, und auf jeder Stufe in diesem Prozess gibt es die Möglichkeit und gibt es viele Menschen, die dann doch zahlen und somit gar nicht erst in Berührung mit einer drohenden Räumung kommen. Bevor eine solche Räumung stattfindet, vergehen noch einmal sechs bis neun Monate. Die GEWOBA ist darauf bedacht, jedem ein Gesprächsangebot zu machen und einen Zahlungsaufschub oder das Zahlen auch in kleineren Raten zu ermöglichen. Es gibt hier selbstverständlich auch Verweise an die Verbraucherzentrale zum Beispiel, die eine Schuldner:innenberatung durchführen kann oder auch an das Jobcenter, die kurzfristig einspringen können. Hier kann den Leuten in einer finanziellen Notsituation dann tatsächlich auch sehr oft geholfen werden. In den meisten Fällen wird so eine Lösung gefunden, und ich möchte noch mal eine Zahl sagen, die ich sehr beeindruckend fand und die vielleicht auch noch mal den Kontext herstellt. Momentan, Stand vorgestern, hat die GEWOBA über 3 000 offene Mietbeiträge von ihren Mieter:innen registriert, und wir sprechen ja über diese Zahl von 78 Fällen bei der GEWOBA, die ein Räumungsurteil nach sich gezogen haben im letzten Jahr. Ich glaube, diese Differenz von 3 000 zu 78 ordnet das Mittel der Zwangsräumung zumindest in diesem kommunalen Wohnungsunternehmen auch noch einmal als letztes Mittel sehr gut ein. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ich habe das jetzt nicht so ausführlich erzählt, um zu sagen, dass bei kommunalen Wohnungsunternehmen niemals Fehler passieren, dass hier immer alles super läuft und niemand Grund hat, sich ungerecht behandelt zu fühlen, sondern weil ich davon überzeugt bin, dass es einen sehr großen Unterschied macht, wem die Wohnung gehört, wenn wir über das Thema „Zwangsräumungen“ sprechen. Das ist für mich ein weiterer Grund, ein weiterer sehr guter Grund, bezahlbaren Wohnraum in kommunalen Wohnungsunternehmen zu schaffen. Bei denjenigen, die privatwirtschaftliche Interessen ohne Rücksicht auf andere durchsetzen, die völlig falsche Anforderungen an Mieter:innen stellen, die sich Ausreden ausdenken oder schlicht die geltenden Gesetze aushebeln wollen, bei denen haben wir tatsächlich ein Problem. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Bremerhaven war jetzt schon mal kurz Thema in der Debatte. Ich möchte dazu noch mal ein paar Zahlen nachliefern. Bei der STÄWOG gab es in drei Jahren, also von 2020 bis 2023 85 Einleitungen von Zwangsräumungen, und 75-mal wurde die Wohnung dann auch tatsächlich geräumt. Auch bei der STÄWOG gibt es ein aktives Forderungsmanagement in Verbindung mit Sozialarbeitenden und in Kooperation mit der GISBU. Natürlich gibt es aber auch in Bremerhaven Wohnungsnotfälle. Meine Kollegin hatte darauf gerade schon mal hingewiesen: Solche Notfälle lassen sich ja weiter eindämmen. Wer einmal auf die aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene schaut, stößt relativ schnell auf den gerade schon erwähnten Widerstand des Bundesjustizministers von der FDP, der sich weigert, einen verbesserten Kündigungsschutz auch wirklich durchzusetzen. Es geht um die sogenannte Schonfristregelung. Das bedeutet, wenn ein Mieter oder eine Mieterin innerhalb von zwei Monaten die Mietschulden begleicht, dann wird die Kündigung unwirksam. Das Problem ist nur, diese Schonfristregelung, von der wir hier sprechen, gilt zwar bei außerordentlichen Kündigungen aber nicht bei ordentlichen Kündigungen durch die Vermieter:in. Natürlich setzen manche dieses Schlupfloch ganz bewusst ein, und das darf auf gar keinen Fall so sein. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Grundsätzlich noch mal zum Abschluss: Menschen brauchen nach einer Zwangsräumung natürlich eine Ersatzunterkunft, ansonsten setzt man sie bewusst Gefahren für Leib und Leben aus. Ich glaube, wir müssen uns noch mal vergegenwärtigen, dass auch in finanziell schwierigen Zeiten die Träger und Netzwerke für Ersatzunterkünfte, auch die gute und wichtige Arbeit der zentralen Fachstelle Wohnen unsere Aufmerksamkeit weiterhin dauerhaft verdienen und wir sie weiterhin unterstützen und finanziell ausstatten müssen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
