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Dr. Marcel Schröder

FDP 18.09.2024 Sitzungen 21/16

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich musste schmunzeln, als ich den Antrag der Koalition gelesen habe und der Titel „Polizei 4.0“ lautete. Denn, wenn Sie ehrlich wären, liebe Koalition, dann hätten Sie den Antrag „Polizei 2.0“ genannt. Viele der Maßnahmen, die da vorgeschlagen wurden, sind nämlich selbstverständlich und längst überfällig. Die angesprochenen EC-Kartengeräte sind wirklich das Paradebeispiel. Seitdem ich im Jahr 2018 mit Innenpolitik angefangen habe, sagen mir die Polizeigewerkschaften, dass sie dringend EC-Kartenlesegeräte brauchen. Das ist jetzt sechs Jahre her. Es ist gut, dass das jetzt endlich kommt, aber das ist wahrlich kein Grund, sich hier abzufeiern, liebe Koalition. (Beifall FDP) Auch die Ausstattung aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und Streifenwagen mit mobilen Endgeräten ist richtig, aber auch hier: dringend überfällig. Andere Bundesländer sind da viel weiter. NRW hatte bereits 2019 jede Polizistin und jeden Polizisten mit einem digitalen Endgerät und funktionierender leistungsfähiger Software ausgestattet. Das funktioniert hier ja mit „@rtus mobile“ auch noch nicht rund, das hat der Kollege Lübke gerade schon gesagt, also hier sind wir auch bei Weitem noch nicht so weit wie andere. Darauf weisen wir als FDP auch regelmäßig hin und fordern eine bessere technische Ausstattung. Jedes Mal, wenn wieder die Meldung von Aktenbergen, Überstunden oder Höchstständen bei den Einsatzstunden kommt, fordern wir eine bessere technische Ausstattung, zuletzt am 29. Juli, dann am 22. Juni und davor am 22. April. Ich könnte ewig so weitermachen, eigentlich fast jeden Monat schicken wir mindestens eine Pressemitteilung raus, in der wir das Thema anmahnen. Das Thema, dass die Basics eigentlich fehlen, das hatte der Kollege Lübke angesprochen, und da geht es auch darum, dass man aufpasst, dass die Polizei hinter den Gerichten hinterherkommt. Bei den Gerichten sind wir mittlerweile schon relativ weit, was die Digitalisierung angeht. Im nächsten Jahr wird die Staatsanwaltschaft auf die E-Akte umgestellt, und da müssen Sie natürlich aufpassen, dass es nicht zu Medienbrüchen kommt. Denn es ist keine Entlastung für die Staatsanwaltschaft, wenn sie erst mal alles einscannen muss, was von der Polizei kommt. Dann muss die Polizei auch Schritt halten mit den anderen Behörden in Bremen, und da hängt sie tatsächlich hinterher. Mir ist ein Punkt aufgefallen, den wir als FDP nicht mitgehen können, das sind Bodycams in Wohnungen. Ich muss ehrlich sagen, dass ich da ein bisschen aufgeschreckt bin. Der Staat mit Kameras in Wohnungen? Das erinnert mich doch stark an George Orwell. Das ist für uns als Liberale eine rote Linie, die für uns nicht zu überschreiten ist. Das hat auch der Justizminister vor Kurzem recht deutlich gemacht, als die Innenministerin auf ähnliche Pläne kam. Die Wohnung ist im Grundgesetz besonders geschützt und das zu Recht. Deswegen gibt es ja auch einen Richtervorbehalt: Ohne Durchsuchungsbeschluss kommt die Polizei gar nicht in die Wohnung rein und dann auch noch mit laufender Kamera? Das lassen wir nicht mit uns machen, und dass das verfassungsrechtlich gut machbar ist, das Thema, das können wir uns auch schwer vorstellen. Deswegen bin ich jetzt gerade etwas verwirrt von Ihren Ausführungen, Herr Kollege Lenkeit. In Ihrem Antrag klingt es eher wie ein Prüfauftrag. Da klingt es so, dass Sie das wollen aber jetzt erst mal prüfen müssen, ob das überhaupt geht. Jetzt haben Sie gerade gesagt, Sie werden das auf jeden Fall tun. Es wäre super, wenn Sie uns sagen könnten, was die genaue Forderung ist, denn wenn Sie sagen, Sie wollen das auf jeden Fall machen, dann würden wir das ablehnen. Wenn Sie aber sagen, Sie wollen erst mal prüfen, ob das rechtlich überhaupt geht, dann würden wir dem Ganzen zustimmen. Der Antrag der CDU ist auf jeden Fall eine Forderung und kein Prüfauftrag. Deswegen können wir das auf jeden Fall nicht mitgehen. Ähnlich ist es bei Punkt 7. Auch hier ist der Antragstitel der CDU nicht ganz zum Inhalt passend. Es geht da um KI und Köpfchen. KI haben sie drin, Köpfchen habe ich ein bisschen vermisst, ehrlich gesagt, denn die Polizei wird da mit einem großen KI-Besteck ausgerüstet – Früherkennungssysteme für Straftaten, Systeme zur Kriminalitätsauswertung, Identifizierungssysteme für Mustererkennungen bei der Begehung von Straftaten, Risikoanalysesysteme und Systeme zur Entscheidungsunterstützung. Mein lieber Scholli! Das ist wirklich das große Besteck, und wir reden gerade bei Früherkennungssystemen über Menschen, die erst mal unschuldig sind, weil es Verdächtige sind. Da muss man schon aufpassen, wenn man hier das volle KI-Programm auffährt, ob es dafür überhaupt Rechtsgrundlagen gibt. Denn in unserem Rechtsstaat gilt es, dass jeder solange unschuldig ist, bis ihm zweifelsfrei vor Gericht nachgewiesen wurde, dass er eine Straftat begangen hat. Dann große Systeme aufzufahren, mit denen Früherkennung durchgeführt wird, das sind wirklich knallharte Grundrechtseingriffe, und die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Polizei dafür überhaupt die geeigneten Rechtsgrundlagen hat, fehlt mir in Ihrem Antrag, liebe CDU, völlig. Bei solchen Grundrechtseingriffen, ganz ehrlich, da fehlt mir bei Ihnen manchmal wirklich das Gefühl dafür, wie man das Ganze vernünftig ausstattet, wie man das europa- und verfassungsrechtskonform macht. Da gibt es ja den AI Act der EU, auf den man achten muss. So begrüßenswert der technische Fortschritt ist, man muss immer schauen, dass der Einsatz von KI nicht ohne Risiko ist, und wer sich mit KI auskennt, der weiß, dass man bereits beim Training auf die richtigen Daten achten muss, damit es am Ende nicht zu Selbstverstärkungseffekten oder auch zu Verzerrungen kommt. Gerade im grundrechtssensiblen Bereich hat mir da doch einiges gefehlt. Wir sind als Liberale gar nicht per se komplett dagegen, aber ich glaube, wir sollten erst mal politisch darüber diskutieren, welche rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssen und welche Ermächtigungsgrundlagen die Polizei braucht, um so was einsetzen zu können. Da macht der CDU-Antrag aus unserer Sicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir würden uns etwas mehr Problembewusstsein wünschen, deswegen können wir diesen Punkt auch nicht mitgehen. Letztendlich sind wir aber trotz aller Kritik froh, dass es mit der Digitalisierung der Polizei vorangehen soll. Das ist richtig. Wir haben die finanziellen Mittel, um die Polizei personell auszustatten, aber der Beruf muss auch attraktiv sein. Gerade für junge Menschen ist es wichtig, dass man zeitgemäß arbeiten kann. Das ist gerade für junge Polizistinnen und Polizisten ein wichtiges Thema. Deshalb werden wir den Anträgen, also beiden Anträgen, ansonsten zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

Alle Reden von Dr. Marcel Schröder Protokoll (PDF) ↗