Nelson Janßen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Uns liegen zwei Anträge vor, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzen: Wie sieht eigentlich die digitale Ausstattung einer modernen, zeitgemäßen Polizei aus? Einige der Punkte, die der Antrag behandelt, sind hier auch schon von den Vorrednern adressiert worden. Der Regierungskoalition geht es um eine moderne Ausstattung von relativ einfachen und eingängigen Fragestellungen von Smartphones, mobilen Geräten aber auch von Schnittstellen zu den Verarbeitungssystemen, beispielsweise „@rtus“, die dann auch auf den Dienstwagen gewährleistet sein muss. Spannender und politisch brisanter sind mit Sicherheit die Fragestellungen rund um die Verwendung der Bodycams und um die Drohnen und um die Frage der Künstlichen Intelligenz, alles Themenbereiche, die tatsächlich dann eher dem Charakter 4.0 entsprechen als die Frage der Verwendung von Dienstsmartphones. Es gibt in Deutschland aber auch in vielen anderen Ländern bereits Erfahrungen mit Bodycams, und was immer wieder zu Recht als Frage dabei aufgerufen wird, ist, ob eigentlich durch eine Kamera, die am Körper getragen wird, insgesamt deutlich mehr überwacht wird. Das kann man aber technisch lösen und wird in der Regel so gemacht, dass die Kamera passiv mitläuft und nur für 60 Sekunden speichert, außer, ich aktiviere sie. Dann wird das Material aufgenommen und kann auch im Nachhinein Situationen rekonstruieren, die dann auch für die Strafverfolgung relevant sind und die beispielsweise ein identifizieren ermöglichen, wenn Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz angegriffen werden oder aber auch, wenn das Verhalten der Polizeibeamtinnen und - beamten gegebenenfalls unverhältnismäßig war. Daher gibt es immer wieder Kriminolog:innen in Deutschland, die fordern, dass die Kameras in der Regel verpflichtend eingeschaltet werden, wenn es zu Situationen kommt, in denen auch Gewalt durch die Polizei angewendet wird, um genau diese Situationen nachher auswerten zu können, sowohl, um die polizeitaktischen Fragen bewerten zu können, als auch, um gegebenenfalls Auswertungen treffen zu können, wo unverhältnismäßig reagiert wurde. Beispielsweise gab es den Fall, in dem der 16-jährige Mouhamed Dramé von der Polizei erschossen und getasert wurde und zwölf anwesende Polizist:innen keine Bodycams anhatten. Sie waren an, aber sie wurden sozusagen nicht aktiviert. In einem solchen Fall hättet eine aktivierte Bodycam es ermöglicht, diesen Fall zu rekonstruieren. Gleichzeitig möchte ich es aber auch nicht darauf verengen. Es geht mir Sicherheit auch da drum, die Einsatzkräfte zu schützen und sie davor zu bewahren, angegriffen zu werden im Einsatz und auch dann eine Strafverfolgung zu ermöglichen. Die CDU will den Einsatz der Bodycams gleich auch in den Wohnungen erlauben. Und ja, diese Herausforderung und Fragestellung adressieren wir mit einem Prüfauftrag in unserem Antrag ebenfalls. Dazu bedarf es einer Normierung im Rahmen des Polizeigesetzes. In der Wohnung handelt es sich insbesondere um einige Bereiche der höchstpersönlichen Lebensbereiche, auch ein Rechtsbegriff, der einen besonderen Schutzstatus vorsieht. Hier gilt, Ähnliches abzuwägen, an welcher Stelle hier Grundrechtseingriffe mit Schutzinteressen übereingebracht werden. Daher würde ich das nicht ausschließen, aber auch sagen, dazu braucht es einen ausgewogenen Abwägungsprozess, bei dem man aber zu beiden Entscheidungen kommen kann. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, in einer Wohnung eine Bodycam anzuschalten, weil auch da kann es zu Gefährdungssituationen für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten kommen, und auch da insbesondere, weil es gar keinen öffentlichen Blick auf dieses Einsatzgeschehen gibt, kann es im Interesse der Betroffenen sein, dass eine solche Situation auch im Nachhinein ausgewertet werden kann. Daher finde ich die Formulierung im Koalitionsantrag zutreffend, da sie ausdrückt, dass es sich hier um einen Abwägungsprozess handelt, der noch nicht abgeschlossen ist. Die CDU unterscheidet sich in vielen Forderungen auch dadurch, dass sie hier immer noch einen Schritt weiter oder deutlicher gehen möchte, beispielsweise bei der Verwendung von Drohnen, auch das ein durchaus sensibler Bereich. Anders als eine Kamera kann ich bei einer Kamera, die fest installiert ist, genau überprüfen, wie eigentlich der Winkel ist, welche Bereiche eingesehen werden können und welche Bereiche beispielsweise auch technisch geschwärzt werden können. Das ist bei einem Drohneneinsatz in dieser Form nicht möglich. Die Drohne erfasst einen deutlich weiteren Bereich. Das bietet Vorteile für Übersichtserkennung in dynamischen Lagen, aber es erhöht natürlich auch die Grundrechtseingriffsintensität, indem ich viel mehr Unbeteiligte automatisch erfasse und eine Ausblendung von kritischen Lebensbereichen live kaum möglich sein wird. Trotzdem wäre es falsch, grundsätzlich moderne Einsatzmittel nicht zu verwenden. Daher bedarf es auch hier einer zeitgemäßen Einführung, die der Polizei ermöglicht, auch moderne Einsatzmittel zur Verfügung zu stellen, gleichzeitig aber eine sinnvolle Abwägung mit gerechtfertigten Grundrechten. Bei der Diskussion rund um KI glaube ich, dass wir nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit aber insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit noch am Anfang einer langen Debatte stehen. Daher hilft es weder, zu sagen, KI wird alle Probleme lösen, noch, KI wird alles schlechter machen. Denn genauso, wie es richtig ist, dass durch die KI massenhaft Daten verknüpft werden können und auch zusätzliche Eingriffe ermöglicht werden können, kann KI auch dabei helfen, Grundrechte zu schützen. Es gibt beispielsweise eine sogenannte Skelettierung bei Überwachungen, die pseudonymisiert oder anonymisiert Aufnahmen so verschleiert, dass Personen nicht erkennbar sind und erst dann, wenn ein Tatverdacht besteht, die Skelettierung aufgehoben wird, um dann Tatverdächtige identifizieren zu können. Das würde Unbeteiligte davor schützen, dauerhaft gespeichert zu sein, dauerhaft in Datenbanken aufzutauchen. Daher sehe ich durchaus, dass KI-gestützte Systeme Risiken bergen, sie aber eben mit Augenmaß eingesetzt werden müssen und auch grundrechtsschonender sein können als eine Überwachung, die beispielsweise keine Skelettierung vorsieht. Alles in allem sehen wir: Es wäre zu einfach, zu sagen, wir schaffen zehn Smartphones an, dann ist das Problem gelöst. Das behauptet aber auch niemand. Die Koalition hat einen Antrag vorgelegt, in dem wir den Pflichtteil abhaken und moderne Ausstattung weiterentwickeln, in dem wir uns aber gleichzeitig nicht davor scheuen, auch technische Neuerungen für die Zukunft zu diskutieren und ja, da stehen wir in einem kritischen Abwägungsprozess, der aber zeitgemäß ist und der auch in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden muss. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen)
