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Claudia Bernhard

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat prüft im Rahmen des Anerkennungsverfahrens lediglich die berufliche Formalqualifikation. Der aufenthaltsrechtliche Status der Antragstellenden sowie deren Aufenthaltstitel werden hierbei nicht erfasst, sodass hierzu keine Auskunft erteilt werden kann. Die Herkunftsstaaten der Antragsteller:innen sind breit gestreut und vielfältig. Die meisten Antragsteller:innen im Bereich der Heilberufe kommen aus Syrien. Hier liegen aktuell zehn Anträge vor. Je vier Antragsteller:innen kommen aus Belarus und Ägypten. Von Antragsteller:innen, die aus der Ukraine kommen, liegen drei Anträge vor. Insgesamt kann der Senat feststellen, dass in den vergangenen Jahren deutlich mehr Anträge aus Drittstaaten als aus EU-Staaten eingingen. Zu Frage 2: Grundsätzlich bearbeitet der Senat vollständig eingehende Anträge unmittelbar. Die Bescheidung der Anträge durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz verzögert sich nur, wenn nicht alle zur Bearbeitung benötigten Dokumente vorgelegt und zunächst nachgefordert werden müssen. Um in Bremen insgesamt eine Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens zu gewährleisten, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz beispielsweise Ende 2023 alle Antragsformulare modernisiert und als online ausfüllbar auf die Homepage der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Bescheidung der Anerkennungsverfahren stets während des Bestehens einer Berufserlaubnis, die eine maximale Gültigkeit von zwei Jahren hat, erfolgt, sodass die Ärztinnen und Ärzte dem Arbeitsmarkt zügig zur Verfügung stehen und direkt nach dem Auslaufen der Berufserlaubnis weiterarbeiten können. Zu Frage 3: Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels im Gesundheitssystem sieht es der Senat als unerlässlich an, alle formal qualifizierten Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen möglichst kurzfristig dem bremischen Arbeitsmarkt zuzuführen. Das in Frage 2 beschriebene Instrument der Berufserlaubnis, wonach Ärzt:innen bereits nach Bestehen der Fachsprachenprüfung als Assistenzärzt:innen in der Praxis eingesetzt werden dürfen, hält der Senat für sehr wichtig. Darüber hinaus wird es weiterer Anpassungen im Anerkennungsverfahren der Heilberufe auf gesetzlicher Ebene bedürfen. Dieser Tatsache ist sich der Senat bewusst und initiiert aus diesem Grund eine Vielzahl von Maßnahmen, um benötigte Veränderungen zu unterstützen. Hierzu zählen die konsequente Digitalisierung von Anerkennungsverfahren, die Optimierung und Verschlankung bestehender Prozesse und das Angebot persönlicher Beratungsgespräche. Auf Bundesebene gilt es, sich dafür einzusetzen, dass auch im Bereich der Heilberufe ein Verzicht auf Prüfung der Gleichwertigkeit zugunsten des Ablegens einer Kenntnisprüfung rechtssicher umgesetzt werden kann. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗