Tim Sültenfuß
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich freue mich, in dieser wahrscheinlich letzten Debatte dieser Bürgerschaftswoche noch ein weiteres Mal über Inklusionspolitik sprechen zu können. Zunächst einmal möchte ich dem Senat für die Beantwortung unserer Fragen danken. Ich möchte kurz erklären, warum wir diese Große Anfrage eingereicht haben. Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, im Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen verbessern und die eigentlich bereits seit 2009 für Deutschland verbindlich geltende UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen. Ich möchte es an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen: Die UN-BRK wurde von Deutschland ratifiziert und hat damit den Rang eines normalen Bundesgesetzes. Das BTHG ist ein sehr komplexes Gesetz und ist in vier Stufen in Kraft getreten. Mit unserer Anfrage konzentrieren wir uns vor allem auf einen Aspekt: das Wunsch- und Wahlrecht, so zu wohnen und zu leben, wie man will, als Mensch mit Behinderung. In diesem Zusammenhang spielt auch das Sozialraumprinzip beziehungsweise die Sozialraumorientierung eine wichtige Rolle. Darauf gehe ich später noch einmal ein, denn die Antworten auf unsere Anfrage haben gezeigt, dass wir im Land Bremen eigentlich noch kein gemeinsames Verständnis von diesem Begriff haben. Ich habe heute Morgen schon mal erwähnt, dass wir in Bremen mehr als 63 000 Personen mit einer anerkannten Behinderung haben. Wahrscheinlich leben tatsächlich noch deutlich mehr Menschen mit Behinderung in unserem Bundesland, weil gerade Menschen mit einer seelischen Behinderung häufig keinen Schwerbehindertenausweis beantragen. Wir wissen aber nicht exakt, wie viele Menschen von diesen 63 000 welchem Behinderungstyp zugerechnet werden – der körperlichen, geistigen oder der seelischen Behinderung. Insgesamt, muss man sagen, zeigen mehrere Antworten in dieser Großen Anfrage, dass wir teils noch viel zu wenig über die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen wissen. Wir brauchen diese Kenntnisse aber dringend, denn nur, wenn wir genug über die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen wissen, können wir auch passgenaue Angebote schaffen, die den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung tragen. Die Antworten zeigen, dass es ein vielfältiges Angebot verschiedener Wohnformen gibt, also zum Beispiel stationäre oder auch sogenannte besondere Wohnformen, die man früher noch Wohnheim genannt hat, aber auch ambulante Wohnformen zum Beispiel in betreuten Wohngemeinschaften oder in einer eigenen Wohnung. Wir können auch sehen, dass die Zahl der Plätze in stationären Wohnformen abnimmt und gleichzeitig mehr Menschen in ambulanten Wohnformen, also zum Beispiel einer WG leben. Die Tatsache, dass es hier eine Veränderung gibt, lässt den Schluss zu, dass der Wunsch der Betroffenen, in einer bestimmten Wohnform zu leben, zunehmend Berücksichtigung findet, und das ist doch eine gute Nachricht. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Dennoch leben die meisten Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung nach wie vor in besonderen Wohnformen, also stationären Einrichtungen. Wie viele Menschen in einer eigenen Wohnung leben, wissen wir nicht. Daher wissen wir eigentlich auch nicht so richtig, wie groß der Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in Bremen ist. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen, dass der mit Sicherheit größer ist als das Angebot. Bemerkenswert in den Antworten fand ich, dass es aktuell knapp 500 Personen gibt, die zwar außerhalb unseres Bundeslandes in besonderen Wohnformen leben, bei denen Bremen oder Bremerhaven aber dennoch Kostenträger sind. Das liegt daran, dass die Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe auch bei Umzug der Berechtigten bei der Kommune bleibt, die zuvor zuständig war. Im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass auch diverse Menschen in Bremen oder Bremerhaven leben, bei denen andere Kommunen Kostenträger sind. Ich würde mal die These in den Raum stellen, dass es Menschen mit Behinderungen tendenziell eher in die Städte zieht, weil es dort zum Beispiel mehr Unterstützungsangebote, aber zum Beispiel auch einen besseren ÖPNV gibt als auf dem Land. Wie viele Menschen aber in Bremen leben, bei denen andere Kommunen Kostenträger sind, dazu haben wir auch keine Zahlen. Kommen wir noch mal zum Sozialraumprinzip: Die Sozialraumorientierung ist im Bundesteilhabegesetz erstmals gesetzlich verankert. Doch was bedeutet dieser abstrakte Begriff eigentlich? Teilweise wird darunter verstanden, einfach alle Unterstützungsangebote lokal zu bündeln und dadurch im besten Fall noch Geld zu sparen. Dieses Verständnis ist allerdings falsch. Richtig ist, dass Ausgangspunkt aller Überlegungen der Wille und die Interessen der leistungsberechtigten Menschen sind. Das heißt, im sozialräumlichen Konzept gibt scheinbar im Widerspruch zu dieser Bezeichnung das Individuum mit seinen Interessen und Ressourcen den Ton an. Hinzu kommt allerdings eine besondere Aufmerksamkeit auf das Lebensumfeld der Betroffenen, also in der Regel für das Wohnquartier oder die jeweilige Bezugsgruppe. Praktisch bedeutet das, wenn jemand zum Beispiel in Walle wohnt, aber ursprünglich aus Vegesack kommt und dort oft die Familie besucht, dann ist der Sozialraum eben nicht nur Walle, also nicht nur das Quartier, sondern auch Vegesack und der Weg dorthin. Die Idee des Sozialraumprinzips ist, dass die Leistungsberechtigten aktiv dabei begleitet werden, in ihrem Sozialraum Unterstützungsangebote zu finden und dabei sowohl auf klassische Leistungserbringer wie Pflegedienste oder andere soziale Institutionen als auch auf andere im Sozialraum vorhandene Ressourcen wie Stadtteilvereine, Selbsthilfegruppen und Ähnliches zurückzugreifen. Die klassischen Fachabteilungen sollen dabei langfristig abgelöst werden von Regionalleitungen mit territorialem Bezug, die alle Unterstützungsangebote im Sozialraum kennen und Hilfen losgelöst von der traditionellen Trennung von ambulant und stationär in kooperativ arbeitenden Trägerstrukturen organisieren. Ein konkreter Schritt zur besseren Umsetzung des Sozialraumprinzips ist die konsequente Durchführung des Bedarfsermittlungsinstruments BENi. Aktuell kommen in Bremen nur Neufälle in den Genuss eines BENi-Verfahrens. Die Personalausstattung für dieses personenzentrierte Verfahren ist im Fachdienst Teilhabe einfach nicht ausreichend. Dort kommen auf eine Stelle im Bereich „Körperliche und geistige Behinderung“ 112, bei Menschen mit seelischer Behinderung 180 Fälle auf eine Stelle. Da ist logischerweise oft nur eine Entscheidung nach Aktenlage, nicht aber nach persönlicher Vorstellung möglich. Das ist wie immer auch eine Frage der Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen. Ich ahne schon, dass hier bei diesem Thema mal wieder alle erzählen werden, wie toll sie Inklusion finden, aber meiner Meinung nach kann man diese Fragen nicht ernsthaft diskutieren, ohne zu sagen, woher man die dafür nötigen Ressourcen nehmen will. (Beifall DIE LINKE) Herr Schäck lächelt schon. Wir als LINKE sind der Meinung, dass die Vermögen in Deutschland so ungerecht verteilt sind und dass bei den 226 Milliardären noch eine Menge Geld zu holen wäre, um damit die Inklusion zu fördern. Vielleicht können die Redner:innen der anderen Fraktionen ja gleich dazu auch noch mal ein paar Vorschläge machen. Ich komme zum Schluss: Die Antworten auf unsere Große Anfrage bringen uns einige neue Erkenntnisse. Sie zeigen, dass es schon einige Fortschritte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gibt. Gleichzeitig zeigen sie aber auch, dass es noch eine Menge zu tun gibt, bis wir das Ziel (Glocke) einer inklusiven Gesellschaft tatsächlich erreicht haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
