Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die UNBehindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz haben in den vergangenen Jahren einen Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Gang gesetzt. Bislang waren in der Planung und Durchführung von Eingliederungshilfeleistungen oftmals Normen- und Wertevorstellungen der beteiligten Professionen handlungsleitend. Jetzt rückt bei allen Unterstützungsleistungen die Person, die Gestaltungskraft des Einzelnen sowie seine beziehungsweise ihre individuell gewünschte Lebensführung maßgeblich in den Vordergrund. Das bedeutet, wir rücken ab von der wohlmeinenden aber letztlich entmündigenden Fürsorge und kommen zum Leitgedanken einer freien Entfaltung der Persönlichkeit – ein Paradigmenwechsel hin zu dem, was für andere eine Selbstverständlichkeit war und ist. Wenn wir von Sozialraumorientierung sprechen, meinen wir ein Konzept, das die Stärken und Ressourcen der Menschen betont, ein Konzept, das die Möglichkeit schafft, den individuellen Sozialraum zu erkunden und nutzbar zu machen. Der Sozialraum wird einbezogen in die Erbringung von Eingliederungshilfeleistungen, er wird entsprechend der Bedarfe vor Ort weiterentwickelt. Das ist nicht nur die Fantasterei einer gut meinenden Sozialsenatorin im Bundesland Bremen, das ist mit breiter politischer Mehrheit gesetzlich normiert durch das Bundesteilhabegesetz im Neunten Buch unserer Sozialgesetzgebung. Sozialräumliche Verhältnisse sind danach inklusiv zu gestalten und weiterzuentwickeln, sodass niemand von vornherein wegen seiner Behinderung ausgeschlossen wird. Es besteht darüber hinaus ein direkter gesetzlicher Auftrag für die Länder und damit auch für das Land Bremen, darauf hinzuwirken, dass Leistungserbringer der Eingliederungshilfe Angebote im Sozialraum entwickeln. Einen Beitrag dazu können Kooperationen leisten, Vernetzungen zwischen Einrichtungen, Diensten, Trägern und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Der Senat hat dazu ein Modellprojekt geschaffen, an dessen Umsetzung gerade gearbeitet wird: inklusive Sozialräume aktiv gestalten, Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe. Der Senat schafft darin ein Finanzierungsmodell mit Rahmenbedingungen, die es den Leistungsbringern erlauben, ihre Angebote sozialräumlich und inklusiv weiterzuentwickeln. Zusammen mit den Leistungsberechtigten werden darin passgenaue individuelle Unterstützungsarrangements entwickelt, die es ihnen ermöglichen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen inklusiv zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen Wille und die Vorstellung des einzelnen Menschen, wie er sein Leben führen möchte. Sozialraumorientierte Assistenzleistungen unterstützen durch eine konsequent ressourcenzentrierte Sicht. Die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten, der eigene Wille und Lebensentwurf stehen im Zentrum aller Leistungen. Das ist ein Menschenbild, das den Einzelnen nicht entmündigt, sondern ihm Freiräume verschafft, die wir für uns alle ganz selbstverständlich in Anspruch nehmen. Ich finde, wir sind gut beraten, diesen Weg konsequent weiterzugehen. – Ich danke Ihnen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
