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Claudia Bernhard

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich besteht für die Pflegeeinrichtungen nach den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und - darstellung die Verpflichtung zur Erstellung eines Krisenkonzepts. Dieses soll für den Fall akuter Krisensituationen wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter/Naturkatastrophen oder Pandemien, welche Einfluss auf die Versorgung haben können, in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden der Kommune vorgehalten werden. Im Januar 2023 führte das Sozialressort eine Abfrage bei allen Trägern vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Land Bremen bezüglich des Themenfeldes Notfallkonzepte durch. Hintergrund der Frage war die Gefahrenabwehr in Bezug auf temporäre Strom- beziehungsweise Gasausfälle. Dabei zeigte sich, dass die bisherige Vorbereitung der Träger auf Notfallsituationen unvollständig ist und dringend nachgebessert werden muss. Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden in den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung Verpflichtungen zur Erstellung eines Krisenkonzeptes benannt. Darüber hinaus gibt es von der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege eine Handreichung „Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen und Katastrophen“. Auch das „Berliner Muster-Notfallhandbuch Pflege“ kann als Grundlage genutzt werden. Zu Frage 3: Wie unter Frage 1 benannt, besteht eine verpflichtende Grundlage zur Erstellung des Krisenkonzepts für den Katastrophenfall. Diese wurde als Erkenntnis aus der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022 eingeführt. Da seitens der Träger keine Informationen über die Erstellung dieser Krisenkonzepte an die Ressorts herangetragen wurden, hat das Sozialressort wie unter 1. beschrieben eine Abfrage unter den Trägern der Pflegeeinrichtungen im Land durchgeführt. Da die Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz von den Trägern der Pflegeeinrichtungen auch im Anschluss nicht in die Erstellung von Krisenkonzepten eingebunden wurden, entstand auf Referent:innenebene erstmals im Jahr 2023 ein informeller Austausch der drei Ressorts zu diesem Thema, um einen Arbeitsfortschritt zu erreichen. Dieser Austausch wird künftig institutionalisiert und erhält damit ein feststehendes Format. – So weit die Antwort des Senats.

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗