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Björn Fecker

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Im Juni wurden vom Statistischen Bundesamt die Ergebnisse des Zensus 2022 veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Zensusergebnisse steht nun fest, dass die bremische Bevölkerungszahl Mitte 2022 höher war als angenommen. Die bundesweite Einwohnerzahl war hingegen geringer als angenommen. Der Zensus 2022 hat ergeben, dass 13 111 mehr Einwohner:innen im Land Bremen lebten als von der Einwohnerstatistik für 2022 ausgewiesen wurde, während im Bundesdurchschnitt die Bevölkerungszahl geringer war. Im Laufe dieses und des nächsten Jahres werden die Einwohnerzahlen auf dieser neuen Basis für die Jahre ab 2022 fortgeschrieben. Die Ergebnisse des Zensus wirken sich auch auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich aus. Durch die zusätzlichen statistisch erfassten Einwohner:innen hat das Land Bremen höhere Ansprüche bei der Umsatzsteuer einschließlich Finanzkraftausgleich (vormals Länderfinanzausgleich) und den Bundesergänzungszuweisungen als bisher festgestellt wurde. Diese höheren Ansprüche werden auch rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 teilweise ausgeglichen. Für die Folgejahre sollten dann die neuen fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vorliegen. Nachzahlungen für 2022 und 2023 werden in dem Jahr, in dem sie kassenwirksam werden, zunächst zentral im Produktplan 93 „Zentrale Finanzen“ beim Senator für Finanzen vereinnahmt. Betroffen werden im Wesentlichen folgende Haushaltspositionen sein: Landesanteil an der Umsatzsteuer, Finanzkraftausgleich durch die Umsatzsteuer-Umverteilung, Schlüsselzuweisungen und Bundesergänzungszuweisungen. Eine unmittelbare Zweckbindung dieser Einnahmen besteht nicht. Über deren Verwendung und Aufteilung wird senatsseitig zu entscheiden sein, sobald absehbar ist, wann die Nachzahlungen kassenwirksam werden. Die Verwendung wird auch maßgeblich von den dann bestehenden zentralen und dezentralen Haushaltsrisiken abhängig sein. Mögliche finanzielle Belastungen aus der Bundesgesetzgebung werden dann ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Eine unmittelbare Vereinnahmung oder Zufluss der Nachzahlungen in den Produktplan 21 „Kinder und Bildung“ ist nicht vorgesehen. Gegebenenfalls könnten sich aus den Nachzahlungen sowie Effekten des Zensus 2022 für das laufende und die Folgejahre noch Folgewirkungen für unmittelbar beim Produktplan 21 „Kinder und Bildung“ resultierende Maßnahmen ergeben. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Beispielsweise wären da das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz oder das Startchancen-Programm zu nennen, die über Anteile der Länder an der Umsatzsteuer finanziert werden. Die Folgewirkungen hängen maßgeblich vom Zeitpunkt des Eintritts der Kassenwirksamkeit sowie von dem Zeitpunkt ab, wann die Effekte aus dem Zensus Eingang in die Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes finden werden. Sie können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Zu Frage 2: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sieht für die Jahre 2022 und 2023 eine rückwirkende Berücksichtigung der aktuellen Zensusergebnisse vor, wenn die endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs in Kraft tritt. Die aktuellste endgültige Abrechnung liegt für das Jahr 2017 vor. Wann das Bundesfinanzministerium die endgültigen Abrechnungen für die Jahre ab 2022 vorlegt, kann aktuell nicht prognostiziert werden. Die endgültigen Abrechnungen werden in dem Jahr kassenwirksam, in dem der Bundesrat der entsprechenden Rechtsverordnung zustimmt. Parallel laufen auf Bund-Länder-Ebene auch Gespräche zum weiteren Verfahren und Umgang mit den Nachzahlungen aus den Effekten des Zensus 2022 für die Jahre 2022 und 2023, deren abschließender Ausgang derzeit noch nicht absehbar ist. Gegebenenfalls könnte hierdurch eine frühere Kassenwirksamkeit der Nachzahlungen für 2022 und 2023 erreicht werden. Hier bleibt der weitere Gesprächsverlauf abzuwarten. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Björn Fecker Protokoll (PDF) ↗