Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Es wäre schön, wenn die Herrschaften es schaffen, sich hinzusetzen! Regelmäßige Medizinische Überprüfung der Altersangaben eingereister unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) Antrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 17. September 2024 (Drucksache 21/758) Wir verbinden hiermit: Konsequent, fortschrittlich und einheitlich: Bremen braucht dringend eine Neuausrichtung bei der Altersfeststellung für unbegleitete minderjährige Ausländer! Antrag der Fraktion der CDU vom 18. September 2024 (Drucksache 21/762) Dazu als Vertreter des Senats – –. Entschuldigung, hier steht Senator Ulrich Mäurer, aber der ist nicht hier. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Senatorin Vogt könnte dazu ja auch sprechen! – Heiterkeit) Als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion Bündnis Deutschland legt Ihnen heute einen Antrag vor, mit dem Ziel, die regelmäßige medizinische Überprüfung der Altersangaben bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern einzuführen. Unser Antrag fordert etwas eigentlich Selbstverständliches; nämlich, dass jeder, der eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt, seine Anspruchsberechtigung nachvollziehbar zu belegen hat. (Beifall Bündnis Deutschland) Zu den notwendigen Daten der Identifizierung gehört neben dem Namen auch das Geburtsdatum. Diese Daten sind nicht nur zu dokumentieren, sondern ihrer notwendigen Verbindlichkeit und Verlässlichkeit wegen auch zu beurkunden. Denn falsche Altersangaben haben verheerende Konsequenzen, nicht zuletzt für den Jugendschutz – unmittelbar, wenn die Folge ist, dass Erwachsene mit Minderjährigen oder sogar Kindern zusammen untergebracht werden und mittelbar, indem missbräuchlich Jugendhilfe beansprucht wird und dieses zudem zulasten von tatsächlich Minderjährigen geht, bei denen auch die Notlagen vorhanden sind. (Beifall Bündnis Deutschland) Gern, meine Damen und Herren, wüsste unsere Fraktion, wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer in Bremen ohne gültige Dokumente kamen beziehungsweise wie viele von ihnen sich überhaupt ausweisen konnten. Aber der Senat scheint das nicht für wichtig zu halten. Jedenfalls wird dazu aufgrund einer Anfrage der CDU-Fraktion lediglich mitgeteilt, dass dieses statistisch nicht erfasst würde. Dass in vielen Fällen falsche Altersangaben gemacht werden, räumt der Senat implizit ein, wenn er mitteilt, dass seit 2020 mehr als 700 Personen als volljährig identifiziert wurden. Insbesondere junge Männer aus Afghanistan, aus Somalia, aus Westafrika oder aus Marokko hatten ihre Minderjährigkeit nur vorgetäuscht. Es besteht die begründete Vermutung, dass es noch deutlich mehr Fälle geben könnte unter den weit mehr als 3 000 Jugendlichen, die in diesem Zeitraum in Bremen als unbegleitete Minderjährige aufgenommen wurden. Denn die Verlockung, meine Damen und Herren, Minderjährigkeit vorzutäuschen, ist eben überaus groß. So werden unbegleitete Minderjährige nicht wie Asylbewerber, sondern nach dem Kinder- und Jugendhilferecht betreut, das nicht nur sehr personal-, sondern insbesondere auch kostenintensiv ist. In derartigen Fällen ist es kaum möglich, diese Person abzuschieben, und im Falle von Delikten werden sie nach dem Jugendstrafrecht betreut, sofern sie denn strafmündig sind. Meine Damen und Herren, Betrug durch Altersschwindel aufzudecken, ist deshalb vordringlich. Trotz mittlerweile mehrfacher Nachfrage erklärt der Bremer Senat allerdings nicht, was er zu diesem Zweck unternimmt. Auskünfte darüber, ob und gegebenenfalls wie oft falsche Altersangaben durch medizinische Untersuchungen aufgedeckt wurden, gibt der Senat bisher nicht raus. Stattdessen behauptet der Senat, dass eine solche Erfassung dieser so folgenreichen Untersuchung für die Verwaltungspraxis keine Relevanz habe. Das ist nicht nur intransparent, sondern das ist eine verantwortungslose Verschleierungstaktik, die nicht hinzunehmen ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Betrug durch Altersschwindel aufzudecken, ist deshalb der vordringlichste Auftrag, um Schaden abzuwenden und kriminellem Handel entgegenzuwirken. Zur Altersfeststellung im bisherigen Verfahren teilt der Senat nur mit, dass jeweils zwei erfahrene Fachkräfte die notwendige Feststellung treffen. Es gibt Bundesländer, in denen dafür ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden muss. Ich glaube, das wäre auch der richtige Weg in Bremen. Bei Fragen darüber, ob und gegebenenfalls wie oft falsche Altersangaben durch medizinische Untersuchungen aufgedeckt wurden, gibt sich der Senat nicht nur schmallippig, sondern geradezu verschlossen. Medizinische Altersuntersuchungen sind gemäß § 42f Absatz 2 SGB VIII in Zweifelsfällen zu veranlassen. Was allerdings unter Zweifelsfällen zu verstehen ist, bleibt im Gesetz unbestimmt, und unbestimmte Rechtsbegriffe müssen in der Verwaltungspraxis konkretisiert werden. Das Land Sachsen-Anhalt tut dies in einer Verwaltungsvorschrift zur Altersfeststellung von unbegleiteten ausländischen Personen. Demnach ist bei Inaugenscheinnahme zu protokollieren, wenn sich deutliche postpubertäre Körpermerkmale zeigen. Sofern nach der Inaugenscheinnahme Zweifel hinsichtlich des Alters bestehen, muss eine ärztliche Untersuchung veranlasst werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Angelehnt an die sachsen-anhaltinische Vorschrift fordern wir in unserem Antrag, dass in Bremen bei allen unbegleitet eingereisten Jugendlichen, die dem Kindesalter entwachsen sind und deren Alter nicht zweifelsfrei durch Ausweispapiere belegt ist, das Alter medizinisch untersucht wird. Damit soll zum einen verhindert werden, dass sich Erwachsene Leistungen erschleichen, die Minderjährigen beziehungsweise Jugendlichen zustehen. Zum anderen soll verhindert werden, dass Jugendliche den Status des strafunmündigen Kindes ausnutzen, um Straftaten zu begehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Beides ist in Bremen ein Problem, wie der Senat selbst einräumt. Aber das Problem ist lösbar – und das ist das Gute an dieser Sache – mithilfe der rechtsmedizinischen Verfahren der Altersdiagnostik. Ziel dieser Verfahren ist es, ein Mindestalter zu bestimmen, um gravierend falsche Minderjährigkeitsbehauptungen zu widerlegen. Das leistet die medizinische Altersdiagnostik zuverlässig. Der Einsatz solcher Verfahren hat sich auch in Bremen schon bewährt, meine Damen und Herren. Denn nach Auskunft des Senats kam es im Zuge von Ermittlungsverfahren in circa zehn bis zwanzig Fällen zur Verifizierung einer älteren Echtpersonalie, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, sodass diese Prozesse statt vor dem Jugenddann tatsächlich vor dem Erwachsenengewicht stattfanden. Es hat also gute Gründe, wenn Strafverfolgungsbehörden die Alterseinschätzung der Jugendämter nicht anerkennen, und es wäre unverantwortbar, dieses einfach zu ignorieren, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir meinen daher, dass es nicht ausreicht, solche Untersuchungen nur in Extremfällen durchzuführen – nämlich, wenn die vermeintlichen Kinder schon als Delinquent aufgefallen sind. Vielmehr muss durch den regelmäßigen und systematischen Einsatz objektiver medizinischer Untersuchungen Betrug von vornherein verhindert werden. (Glocke) Das erfordert einen gewissen Aufwand, aber das ist verhältnismäßig, denn der Schaden durch Altersbetrug ist gewaltig, und das gilt nicht nur zuletzt mit Blick auf die Kosten. Ich darf Sie daher bitten, unserem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich! (Beifall Bündnis Deutschland) Als nächste Rednerin hat das Wort
