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Dr. Claudia Schilling

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen betragen im Amt für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen aktuell im Schnitt vier Monate. Heimunterbringungsgesuche oder -beschlüsse sind unabhängig vom Antragsverfahren auf Hilfe zur Pflege. Ausschlaggebend ist die tatsächliche Aufnahme in die Pflegeeinrichtung. Das ist grundsätzlich ab Pflegegrad 2 möglich und unabhängig von einem Bescheid zur Kostenübernahme durch den kommunalen Leistungsträger. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim Sozialamt Bremerhaven beträgt aktuell bis zu sechs Monate. Zu Frage 2: Die Prüfung der Anträge ist wegen der oft komplexen Einkommens- und Vermögenssituation der Antragstellenden zeit- und arbeitsintensiv. Ziel der Leistungsträger ist es, Entscheidungen möglichst zeitnah nach Eingang des Antrages zu treffen. Bevollmächtigte Angehörige und gesetzliche Betreuer:innen benötigen in der Regel oftmals mehr Zeit, um die Anträge mit den notwendigen Unterlagen und Nachweisen einzureichen. Außerdem ist bei vielen Leistungsanträgen eine abschließende Bearbeitung aufgrund der Abhängigkeit von der Entscheidung der Pflegekassen über den Pflegegrad nicht möglich. Zudem müssen oftmals komplizierte Vermögensfeststellungen wie Wertgutachten über Immobilien oder Eintragungen von Sicherheitshypotheken erfolgen. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird die Aufnahme in einer stationären Einrichtung durch die antragsstellenden Personen selbst oder ihre bevollmächtigten Angehörigen initiiert. Im Rahmen der Aufnahme prüft die Pflegeeinrichtung mit den Pflegebedürftigen und den Angehörigen oder Bevollmächtigten die Finanzierung des Pflegeplatzes. Ist die Finanzierung nicht gesichert, erfolgt die Antragstellung in den Sozialämtern. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗