Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Im Rahmen des Vereinsverbotsverfahrens hat eine Auswertung von digitalen sowie analogen Beweismitteln durch die Polizei Bremen stattgefunden. Der Schwerpunkt der Auswertung war hierbei auf den Kreis der Vorsitzenden der Bremer AlMustafa-Gemeinschaft gerichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Polizei Bremen noch keine Auswerteergebnisse vor, die Aufschluss über die gegebenenfalls seinerzeit von der Hisbollah-Indoktrination betroffenen Kinder und Jugendlichen geben, sodass eine Weiterleitung an zuständige Jugendbehörden und/oder an das Landesamt für Verfassungsschutz derzeit nicht möglich wäre. Die dahingehende Auswertung wird fortgesetzt. In Bezug auf das beim Bundeskriminalamt beziehungsweise dem Generalbundesanwalt geführte Strafverfahren gegen die oben genannten Funktionäre der Al-Mustafa-Gemeinschaft kann durch die Polizei Bremen mitgeteilt werden, dass eine Anfrage bezüglich möglicherweise dort vorliegender Auswerteergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse im Kontext der Fragestellungen aktuell noch andauert. Bei vorliegenden Erkenntnissen wird umgehend nachberichtet. Den für Hilfs- und Unterstützungsangebote zuständigen Bremer Behörden sind bislang keine Fälle im Zu-ammenhang mit den Maßnahmen gegen die AlMustafa Gemeinschaft bekannt. – So weit die Antwort des Senats!
