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Christine Schnittker

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. – Entschuldigen Sie bitte! Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die Säulen unserer Gesellschaft sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Diese Werte schützen jeden von uns. Deshalb schützen auch wir diese Werte. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) In der aktuellen Debatte werde ich das Gefühl nicht los, dass Grundgesetz und Menschenrechte nicht für alle politischen Player gleichermaßen bindend sind. Wir reden über Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland kommen und hier Schutz und Hilfe suchen. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Oder Erwachsene!) Ich stelle deshalb den Leitgedanken der UN-Kinderrechtskonvention voran. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Die Grundstimmung der Anträge kann ich nicht ignorieren, meine Damen und Herren. Sie entwerfen ein sehr verstörendes Bild. Glaubt man Ihren Texten, kommen viele junge Männer, geben sich als minderjährig aus, profitieren deshalb von Vergünstigungen und werden bei Straftaten nicht zur Verantwortung gezogen. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Dabei verweigern sie ihre reale Altersfeststellung und sitzen auch noch Mitarbeiter:innen gegenüber, die eine qualifizierte Inaugenscheinnahme angeblich nicht ganz so ernst nehmen. (Abgeordneter Cord Degenhard [Bündnis Deutschland]: Ganz genau!) Meine Damen und Herren, die qualifizierte Inaugenscheinnahme ist keine Bewertung nach gutem Glauben, sondern ist ein in § 42f SGB VIII geregeltes Verfahren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Es ist eine anspruchsvolle sozialpädagogische Aufgabe, die ein hohes Maß an Fachkompetenz, Sorgfalt und Zeit erfordert. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Fehlerquote?) Wenn die CDU in ihrem Antrag den hochspezialisierten Mitarbeiter:innen ihre Fachlichkeit abspricht, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Haben wir doch gar nicht! – Abgeordnete Hetav Tek [CDU]: Tut sie aber nicht!) ist das ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die dieser herausfordernden Aufgabe täglich nachkommen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Aber in Ihrem Antrag haben Sie es anders behauptet. Beide Anträge unterstellen einer großen Anzahl von Kindern und Jugendlichen mangelnde Mitwirkung. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ja, ist doch so!) Mangelnde Mitwirkung ist praktisch kein Thema. Trotz großer Unsicherheit in der Ankommenssituation absolvieren die Jugendlichen das Verfahren freiwillig, und für die ist es wichtig, dass sie selber wissen wollen – –. (Unruhe CDU) Mit diesem Urteil begründet die CDU einen ihrer Beschlusspunkte. Sie wollen Jugendliche, die kooperativ bei der Altersfeststellung mitwirken, mit einem schnelleren Asylverfahren und der bevorzugten Aufnahme in Jugendeinrichtungen belohnen. Minderjährige aber gehen gar nicht ins Asylverfahren, (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Doch!) und das Land Bremen hat auch keine Regelungskompetenz bezüglich Asylverfahren, das ist ein Bundesgesetz. Unser Jugendhilfesystem unterliegt mit gutem Grund dem Gleichbehandlungsgrundsatz und baut nicht auf einem Belohnungssystem auf, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Die fachliche Vorbereitung beider Anträge ist handwerklich sehr schlecht. (Lachen Bündnis Deutschland) Stichwortartig dazu weitere Beispiele. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Schon jetzt können Gerichte eine Altersfeststellung anordnen, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Gerichte aber agieren unabhängig. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Genau!) Vorschriften, wie Sie es fordern, machen wir ihnen nicht, meine Damen und Herren. UmAs binden keine Ressourcen im Jugendamt, das hatte auch Frau Tek gesagt, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Sachsen-Anhalt!) Eine eigene Abteilung – F 9 nennt sich die – im Breitenweg kümmert sich fachlich qualifiziert um die jungen Menschen. Das Geschehen in den sechs Sozialzentren, in denen auch der Sozialdienst Junge Menschen angesiedelt ist, ist davon nicht betroffen. Daher weiß ich nicht, wie Sie auf diese Ideen kommen. Forensische Altersfeststellungen sind auch heute nur bedingt ausreichend. Sie können sich einem Alter nur nähern oder markieren, ob signifikante Schritte der körperlichen Entwicklung bereits erreicht wurden. Sie loben den Fortschritt in Sachsen-Anhalt. Auch Bremen hat seit Jahren eine Verwaltungsvorschrift, so, wie Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Was steht denn da drinnen? – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: 120 Seiten! Können Sie nachlesen!) Das haben wir, das haben wir hier. Ich schlage Ihnen vor, die Debatte auf sachlicher Ebene zu führen. Dazu ein paar Fakten: Stand Juli 2024 – Entschuldigung, meine Kollegin – 289 umAs im Bestand. Davon sind 159 17 Jahre alt. Die potenzielle Zielgruppe Ihres Antrags umfasst damit 130 Minderjährige. 130 Jugendliche überlasten die Bremer Jugendhilfe nicht. Der Aufwand einer verpflichtenden forensischen Diagnostik ist an dieser Stelle nicht gerechtfertigt, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Bitte?) Selbst bei Volljährigkeit bestünde weiterhin Jugendhilfebedarf gemäß § 41 SGB VIII. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Kosten würden wir an dieser Stelle auch nicht reduzieren. Die Untersuchungen müssten in Münster stattfinden, in Bremen finden keine Untersuchungen statt. Verzögerungen wären vorprogrammiert, Fristen würden ablaufen, (Unruhe CDU) und junge Menschen könnten nicht umverteilt werden. Dann würden Sie auch hier rumschreien, dass wir Jugendliche nicht umverteilen, meine Damen und Herren. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) § 42 SGB VIII sieht eine Altersfeststellung nur in Zweifelsfällen vor. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ein Tatbestand – ich glaube, gleich kommt auch Dr. Marcel Schröder, der würde das sicherlich auch besser erklären – bei der Zielgruppe generalisiert, liegt nicht vor. Wie Sie sehen, gibt es ausreichende fachliche Gründe, beide vorliegenden Anträge abzulehnen. Im Bremen sind wir seit 2015 einen langen Weg gegangen, um unsere Verfahren zu Alterseinschätzung und -feststellung auszugestalten und sie rechtssicher kindeswohlorientiert zu machen. Daran werden wir festhalten. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich lade Sie, liebe Opposition, ein, sich bei den Expert:innen des Alltags zu informieren, (Glocke) um sich sachlich für die eigenen Anträge zu qualifizieren. So schlechte Anträge habe ich hier schon lange nicht mehr gesehen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Alle Reden von Christine Schnittker Protokoll (PDF) ↗