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Claudia Bernhard

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat liegen hierzu aktuell noch keine flächendeckenden Informationen vor. Es gibt Austauschformate mit einzelnen Pflegediensten, unter anderem dem Arbeiter-Samariter-Bund Bremen und dem Deutschen Roten Kreuz auf Referent:innenebene der Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Hierbei geht es insbesondere um die Klärung von verbindlichen Ansprechpersonen beziehungsweise zuständigen Institutionen im Katastrophenfall, um Krisenkonzepte zu erstellen und zu veröffentlichen. Im Zuge der Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG) soll darauf hingewirkt werden, dass die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsträger, die Pflegekassen und der örtliche Sozialhilfeträger im Katastrophenfall eine Mitwirkungspflicht zum Beispiel auch im Hinblick auf eine notwendige Bereitstellung von Daten haben. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können. Zu Frage 2: Um eine regelmäßige Kommunikation und ressortübergreifende Vernetzung herzustellen, hat sich auf Arbeitsebene eine Gruppe mit Referent:innen der Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zum Austausch herausgebildet. Anlass des Zusammenschlusses waren Anfragen von ambulanten Pflegediensten zum Umgang bei Krisen- und Notfällen, beispielhaft wurde die Situation im Zuge eines Stromausfalls aufgeführt. Der Fokus lag dabei auf den Themen „Notunterkünfte“, „Transport von Patienten der außerklinischen Intensivpflege“, „Nottankstellen für Pflegedienste“ und „konkrete Ansprechpersonen bei Notfällen in Verbindung älterer, immobiler Menschen in der Häuslichkeit“. Zu Frage 3: Die Organisation und der Transport von Pflegebedürftigen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen waren keine ausdrücklichen Übungsbestandteile der Katstrophenschutz-Vollübung „Weserdüne“. Die Rettung von Menschen mit Behinderungen und hierbei bestehende besondere technische und/oder taktische Anforderungen sind Gegenstand der Fortbildung der Feuerwehr Bremen. – So weit die Antwort des Senats! Frau Kollegin, haben Sie eine

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