Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Altersfeststellung von unbegleiteten Minderjährigen ist auf Bundesebene geregelt und seit November 2015 in Kraft. Zu dem Zeitpunkt, also Ende 2015, hatte Bremen, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen, rund 2 000 unbegleitete Minderjährige aufgenommen, nicht im Verlauf von Jahren, sondern allein im Jahr 2015. Eine Verteilung unter den Ländern gab es damals noch nicht. Die Kommunen hatten die rechtliche Verpflichtung, jede und jeden Einzelnen selber vor Ort in Obhut zu nehmen. Über 2 000 unbegleitete Minderjährige allein in 2015, das waren mehr als in den vergangenen siebeneinhalb Jahren seit Mai 2017 zusammengenommen. Das ist der Punkt, von dem wir kommen. Bremen war 2015 das Land, auf dessen Drängen die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel eingeführt worden ist, wesentlich unterstützt übrigens von Bayern, wo einige grenznahe Kommunen vor ähnlichen Herausforderungen standen wie Bremen. Die Voraussetzung für die dauerhafte Inobhutnahme eines jeden Minderjährigen ist eine qualifizierte Altersfeststellung. Es gibt niemanden, der darum herumkommt. Eine umfassende Leitlinie dazu hat meine Behörde schon vor Jahren herausgegeben, früher übrigens als das hier zitierte Musterland SachsenAnhalt, und inhaltlich unterscheiden sich beide kaum. Die Leitlinie regelt auch, wann die Rechtsmedizin zur Altersfeststellung hinzugezogen werden soll, nämlich immer dann, wenn das Jugendamt den jungen Menschen als erwachsen ansieht, letzte Zweifel aber nicht ausgeräumt werden können. In der Stadtgemeinde Bremen gibt es dazu nicht nur die Leitlinie, es gibt inzwischen mehrere Verwaltungsanweisungen und einen Kernprozess. Das normiert die Entscheidungsfindung des Jugendamtes mittlerweile in hohem Maße, und es ist die klare Handlungsanweisung, von der die CDU-Fraktion heute meint, sie nochmals in ihrem Antrag fordern zu müssen. Dabei hat aber übrigens auch immer die bremische Rechtsprechung Eingang gefunden in unsere Regelungen, sodass die Entscheidungen im Jugendamt heute in hohem Maße rechtssicher sind. Das kann für den Einzelnen durchaus schmerzhafte Konsequenzen haben. Jeder Dritte, der in Bremen als umA aufgenommen werden will, wird vom Jugendamt direkt wieder aus der vorläufigen Inobhutnahme entlassen, weil er nach Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen volljährig ist. Allein in diesem Jahr bis Ende August 2024 waren das 138 junge Erwachsene. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausführungen und Forderungen von Bündnis Deutschland und CDU sind heute in ihren Einzelheiten von recht unterschiedlicher Qualität, und die reicht, das muss ich leider so deutlich sagen, überwiegend von letztlichen Irrtümern bis zu größeren Fehleinschätzungen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ein Irrtum ist zum Beispiel, dass 90 Prozent der einreisenden unbegleiteten Minderjährigen älter als 16 Jahre sein sollen. In Wahrheit ist rund ein Drittel jünger als 16, und zwei Drittel sind älter. Im laufenden Jahr waren 51 unbegleitete Minderjährige sogar jünger als 14 Jahre, also Kinder. Eher in die Kategorie Fehleinschätzung fällt die Vorstellung, man müsse all diejenigen medizinisch altersfeststellen lassen, die das Jugendamt auf über 14 Jahre taxiert. Es gibt eine Spannbreite, in der offenkundig ist, dass es sich um einen Minderjährigen handelt, und die endet nicht bei 14 Jahren. Ob jemand 17, 18 oder 19 Jahre alt ist, mag schwer zu beurteilen sein. Aber dass ein 15- oder 16-Jähriger nicht erwachsen ist, zeigt sich in der qualifizierten Altersfeststellung meist sehr schnell. Da ist die äußere Erscheinung aber nur ein Teilaspekt. Zum Verfahren gehören sehr ausführliche Gespräche, und die lassen in Form und Inhalt durchaus Rückschlüsse auf die Biografie und damit das Alter des jungen Menschen zu. Vielleicht muss ich noch einmal betonen: Alles, was das Jugendamt zu entscheiden hat, ist die Frage: Minderjährig oder nicht, Aufnahme in die Jugendhilfe, ja oder nein? Dazu braucht es in den allermeisten Fällen kein medizinisches Gutachten. Zudem ist auch die Vorstellung hochgradig irrig, medizinische Verfahren, DNA-Analysen oder eine wie auch immer geartete KI könnten das Alter eines Minderjährigen wie auf einem Thermometer präzise anzeigen, sie könnten auf das Jahr genau oder vielleicht noch exakter angeben, ob jemand 16,5 oder 17 Jahre alt ist. Das ist nicht der Fall. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Dass es Zweifelsfälle gibt, ist unbestritten. Dazu kommt es vor allem, wenn das Jugendamt die Volljährigkeit für überwiegend wahrscheinlich hält aber die Minderjährigkeit nicht gänzlich auszuschließen ist. In diesen Fällen – und nur in diesen Fällen – leiten wir in Bremen eine rechtsmedizinische Altersfeststellung ein. Seit 2019 waren das mehr als 200 Fälle, lauter Fälle, in denen man davon ausgegangen ist, dass der junge Mensch bereits volljährig ist und Fälle übrigens, in denen die jungen Menschen ausnahmslos gut kooperiert haben. Das Verfahren wird vorgenommen in der Rechtsmedizin in Münster, dem führenden Institut für die rechtsmedizinische Altersfeststellung, bundesweit. Münster ermittelt generell zwei Werte – ein wahrscheinliches Alter und ein Mindestalter. Maßgeblich ist für das Jugendamt nicht das wahrscheinliche Alter, sondern das Mindestalter. Das Ergebnis mag vielleicht überraschen: In mehr als der Hälfte der Fälle von den 200, die ich genannt habe, hat die Rechtsmedizin ein Mindestalter von unter 18 Jahren ermittelt. Der Jugendliche hat damit Anspruch auf Jugendhilfe, die das Jugendamt ohne diese Feststellung nicht gewährt hätte. Was ich damit sagen will: Der Verdacht, Bremens Jugendämter würden unprofessionell arbeiten, sie würden das Alter der jungen Menschen systematisch zu niedrig einschätzen und dadurch junge Erwachsene in der Jugendhilfe aufnehmen, die keinen Anspruch darauf haben, dieser Verdacht wird nicht gestützt durch die Erkenntnisse aus den rechtsmedizinischen Untersuchungen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was aber zutrifft, ist, dass die jugendamtliche Altersfeststellung auch mit medizinischen Verfahren für andere Rechtskreise eben nicht verbindlich gilt, zum Beispiel vor Gericht. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich in meiner doppelten Rolle (Glocke) als Sozial- und als Justizsenatorin damit nicht glücklich bin und ein gesteigertes Interesse an einer Klärung habe. Aber alles, was es in dieser Hinsicht zu regeln gibt, bewegt sich auf der Bundesebene, und die können wir, das wissen wir alle, nur mittelbar beeinflussen. Lassen Sie mich abschließend zu einer Äußerung im Antrag von Bündnis Deutschland Stellung nehmen, die mich sehr irritiert hat und die ich nicht unwidersprochen lassen möchte. An einer Stelle heißt es, die Bevölkerung finde es befremdlich, wenn der Begriff des Kindeswohls auf 16- und 17- jährige unbegleitete Minderjährige angewendet werde. Diese Auffassung teile ich ganz entschieden nicht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Kindeswohl ist ein undefinierter Rechtsbegriff, der im Familienrecht verankert ist, im BGB und im Jugendhilferecht. Er schließt alle Minderjährigen ein, also auch die 16- und 17-Jährigen und das unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrer Hautfarbe und von ihrer Religion. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bin der festen Überzeugung, dass der weitaus größte Teil der Bremerinnen und Bremer es nicht befremdlich findet, dass wir alle Menschen gleich behandeln, dass wir jungen Menschen das Recht angedeihen lassen, sich zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln und dass wir ihnen auf diesem Wege jede erdenkliche Unterstützung zuteilwerden lassen und das nicht nur, weil die UN-Kinderschutzkonvention uns verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die junge Menschen unter 18 Jahren betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, sondern vor allem, weil wir in einer Gesellschaft leben und weiter leben wollen, in der Werte wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität zentrale Werte sind, in einer Gesellschaft, die Pluralität anerkennt und sie als Bereicherung ansieht, anstatt sich gegen sie abzugrenzen und sie zu Feindbildern zu deklarieren. In dieser Verantwortung sehe ich mich, sieht sich der gesamte Senat gegenüber allen Kindern und Jugendlichen, die sich in unsere Obhut begeben. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
