bremische-buergerschaft.de ↗

Sahhanim Görgü-Philipp

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur mit Hightech kann der Staat seine Kernaufgabe wahrnehmen, für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Denn auch die global vernetzte organisierte Kriminalität verfügt längst über alle technischen Möglichkeiten, und sie nutzt diese Technik auch skrupellos für ihre Geschäfte. Für Drogen- und Menschenhändler zählt nur ihr Profit. Körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Leben ihrer Mitmenschen zählen da nichts. Eigentum, Privatsphäre und Bürgerrechte wie beispielsweise der Datenschutz kümmern Kriminelle nicht. Für sie zählt nur die schäbige Gewinnmaximierung. Das ist die Realität, meine Damen und Herren, die man sich immer wieder vor Augen halten muss, wenn die Ausstattung der Polizei, ihre Möglichkeiten und Befugnisse diskutiert werden. Der uns heute vorliegende CDU-Antrag zur Polizeiarbeit „mit KI und Köpfchen“ fordert insofern auch nur Selbstverständlichkeiten. Das betrifft insbesondere die Ausstattung mit Tablets und Smartphones. Es sollte längst überall möglich sein, dass Polizeibeamte im Einsatzdienst Bilder und Berichte sofort digital aufnehmen und übermitteln; dass dafür die Polizei-App „@rtus mobile“ auf den Geräten installiert und einsatzbereit ist; dass die EC-Kartenlesegeräte vorhanden sind; dass es an allen Polizeistandorten WLAN gibt; dass sich die Kollegen untereinander über Messenger-Dienste austauschen können, et cetera. In diesem Zusammenhang verweist die CDU darauf, dass die Polizei in der Digitalisierung ihrer Arbeit hinter der Finanzverwaltung zurückbleibt – eine, wie ich finde, erschütternde Erkenntnis, die aber leider der Wahrheit entspricht. Eine gute digitale Ausstattung der Polizei sollte also selbstverständlich sein, ist sie aber leider in Bremen nicht. Dass dies alles höchst blamabel ist, haben auch die den Senat tragenden Parteien bemerkt. In Ihrem Dringlichkeitsantrag „Polizei 4.0“ machen Sie sich die oben genannten Forderungen zu eigen. Erfreulicherweise stimmen Sie auch der Forderung nach der standardmäßigen Nutzung von Bodycams zu – allerdings nur im Einsatzdienst und eben nicht in Wohnungen, wie es erforderlich wäre und von der CDU auch gefordert wird. So zumindest, Herr Lenkeit, habe auch ich den Koalitionsantrag verstanden. Besonders wichtig ist Ihnen von der SPD, dass Bargeldtransfers durch bargeldloses Bezahlen als „bürger:innenfreundliche, effektive und sicherere Alternative“ vorhanden sein muss. Nun soll Polizei gewiss auch bürgerfreundlich sein, ihr Daseinszweck, meine Damen und Herren, ist aber die Kriminalitätsbekämpfung und die Prävention. Darauf sind alle Investitionen in ihre Ausstattung auszurichten. Sie müssen einen Mehrwert für die Sicherheit der Bürger haben, aber genau dazu findet sich im rot-grün-roten Antrag nichts. Auch im CDU Antrag findet sich dazu leider nicht viel, aber immerhin doch etwas mehr. Hier wird gefordert, dass Polizei im Land Bremen auch mit KI ausgerüstet wird. Mit ihrer Hilfe sollen unter anderem Früherkennungssysteme für Hotspots von Straftaten, Drohnen für die Überwachung von Veranstaltungen, Identifizierungssysteme für Mustererkennung bei der Begehung von Straftaten und Systeme zur Entscheidungsunterstützung angeschafft werden. Besonders hervorzuheben und zu unterstützen ist die Forderung nach einem Ausbau von KI-gestützten Videoüberwachungssystemen an bestimmten öffentlichen Kriminalitätsschwerpunkten. Mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum tut sich der rot-grün-rote Senat bekanntlich schwer. Dass sie aber nicht verteufelt werden darf, sondern notwendig sein kann, zeigt sich gerade an den Kriminalitätsschwerpunkten in unserer Stadt. Deshalb sage ich für meine Fraktion Bündnis Deutschland ganz klar: Wir fordern eine deutliche Ausweitung von Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten als präventives und repressives Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, die CDU behauptet, dass in den USA oder Großbritannien der Einsatz von KI-Systemen bei der Polizei bereits Standard wäre. Tatsächlich ist dort das „Predictive Policing“, also die automatisierte Datenauswertung zur Vorbeugung von Straftaten bereits weit verbreitet. Auch Nachbarländer wie die Schweiz oder die Niederlande setzen auf datengestützte Ermittlungen zur Kriminalitätsbekämpfung. Auch in anderen Bundesländern, in Deutschland beispielsweise in NRW oder Bayern, wurde „Predictive Policing“ bereits von den Polizeibehörden eingesetzt beziehungsweise erprobt. Ziel war es, insbesondere die Ziele von Einbrecherbanden zu identifizieren, um Wohnungseinbrüche zu verhindern. Dass diese Möglichkeiten, meine Damen und Herren, in Bremen nicht mal probeweise eingesetzt werden, ist für mich völlig unverständlich, Herr Staatsrat Bull. (Beifall Bündnis Deutschland) Angesichts der jüngsten Zunahme an Einbrüchen muss der Senat dieses Instrument auf alle Fälle erproben. Auch das „Predictive Policing“ unterliegt natürlich wie jede Polizeiarbeit rechtlichen Schranken. Das Bundesverfassungsgericht lässt „Predictive Policing“ nicht unbeschränkt zu, weil es in die informationelle Selbstbestimmung eingreifen kann. Hier gilt es natürlich, sorgfältig abzuwägen. Dabei muss aber immer klar sein, dass es darum geht, Kriminellen das Handwerk zu legen, die ihrerseits keinerlei Skrupel kennen. Nur eine starke Polizei kann ihnen das Handwerk legen, und dafür muss auch KI genutzt werden können. Wir fordern daher den Senat auf, ein KIKonzept für die Polizei zu entwickeln und „Predictive Policing“ auch in Bremen zu erproben. Unsere Fraktion wird dem Antrag der CDU zustimmen und den Antrag der Koalition ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Sahhanim Görgü-Philipp Protokoll (PDF) ↗