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Dr. Claudia Schilling

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns alle einig, dass der Verlust von Wohnraum durch Zwangsräumung für die Betroffenen eine der schlimmsten Belastungen im Leben ist, die man sich vorstellen kann. Plötzlich auf der Straße zu stehen, regelrecht vor dem Nichts, gefühlt dürfte das das Ende sein für einen Menschen, der in wichtigen Belangen seines Lebens ohnehin schon nicht zurechtgekommen ist, denn meist gehen dem Verlust der Wohnung persönliche Krisen voraus – Jobverlust, Trennung oder Krankheit. Es kommt also nicht von ungefähr, dass wir in Bremen ein etabliertes Alarmsystem haben, das Zwangsräumungen so weit wie möglich abwenden soll. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Zusammenarbeit zwischen dem Amtsgericht und der bereits mehrfach erwähnten Zentralen Fachstelle Wohnen. Wenn die Räumung aufgrund von Mietschulden droht, informiert das Amtsgericht die ZFW, und die unterbreitet den Betroffenen ein Beratungsangebot. Jahr für Jahr verschickt sie rund 1 000 Anschreiben, weil eine Räumungsklage ins Haus steht oder die Kündigung wegen Mietschulden. Wohnungsbaugesellschaften und Gerichtsvollzieher:innen weisen Mieterinnen und Mieter zudem aktiv auf die Angebote der ZFW hin. Die wird vermittelnd tätig, kann helfen Ratenzahlungen zu vereinbaren oder Darlehen zu beschaffen. So konnte die ZFW im Jahr 2023 83 von 420 angedrohten Zwangsräumungen abwenden, und das ist durchaus eine positive Entwicklung. Im Jahr davor waren es nur 64. Darüber hinaus haben die Kolleginnen und Kollegen von der ZFW den Vermieter in 127 Fällen dazu bewegt, die Kündigung zurückzunehmen. Im Jahr davor waren es 81 Fälle. Auch hier zeigt sich, dass die Arbeit erfolgreich ist. Mieten und Mietnebenkosten, das wissen wir alle, sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, doch Mietschulden sind nicht der alleinige Grund für eine Räumungsklage, auch das haben wir heute schon debattiert. Besonders schwierig wird es, wenn weitere Probleme hinzukommen wie Streitigkeiten mit dem Vermieter oder mit der Nachbarschaft, mit der Hausgemeinschaft, die die Hausgemeinschaft nachhaltig stören. Nach langanhaltenden Differenzen ist das Verhältnis zum Vermieter oftmals zerrüttet und dann ist es schwierig, die Räumung noch abzuwenden. Die beiden kommunalen Wohnungsbaugesellschaften haben uns indes versichert, und da sind wir uns auch sicher, dass dem so ist, dass die Räumung für sie das allerletzte Mittel ist. Sie drohen damit, wenn der Mieter überhaupt nicht kooperiert und Besserung nicht in Aussicht steht. Weil sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind, versuchen sie im Vorfeld einer Räumung immer Kontakt aufzubauen und für Probleme aller Art Lösungen zu finden, ganz gleich, ob es um Mietschulden geht, um grobe Verstöße gegen die Hausordnung oder um die Wiederherrichtung verwahrloster Wohnräume. Die BREBAU tritt bei Mietrückständen und Mahnungen zudem aktiv an die ZFW heran, sofern der Mieter sie im Vorfeld dazu bevollmächtigt hat. Allen Bemühungen sind aber auch Grenzen gesetzt. Es gibt Menschen, deren Lebenssituation ist so belastet, dass sie schon damit überfordert sind, ihren Briefkasten zu leeren und Briefe zu öffnen. So nehmen sie die Kündigung ihres Mietverhältnisses und die Androhung der Räumung genauso wenig wahr wie Hilfsangebote der ZFW. Das zeigt sich auch in den Zahlen. Erstaunlich viele Menschen haben auf das Anschreiben der ZFW überhaupt nicht reagiert. Mit 430 Fällen waren das etwa die Hälfte aller Angeschriebenen. In Berlin hatte der damalige rot-grün-rote Senat in einer solchen Lage ein Modellprojekt beschlossen, indem die Androhung der Zwangsräumung nicht einfach per Post verschickt, sondern durch Justizbedienstete persönlich zugestellt wird. Die Mieterinnen und Mieter sollten den Ernst der Lage erkennen. In Bremen gehen wir seit vergangenem Jahr verstärkt einen ähnlichen Weg. Hier ist es die ZFW, die ihre aufsuchende Arbeit ausgebaut hat und immer häufiger bei den Menschen persönlich an die Tür klopft, wenn die Reaktion auf das schriftliche Unterstützungsangebot ausbleibt. (Beifall DIE LINKE) Berlin hat sein Modellprojekt unter der neuen Landesregierung inzwischen aus Kostengründen eingestellt. Dennoch gilt aus meiner Sicht: Die aufsuchende Arbeit ist der Weg, auf dem wir die Zahl der Zwangsräumungen am ehesten senken können. Sie ist zwar nicht die Garantie dafür, dass die Räumung in jedem Fall abgewendet werden kann, aber sie ist das einzige Instrument, mit dem wir sicherstellen können, dass den Betroffenen einerseits ihre Lage bewusst wird und sie andererseits ihre Handlungsfähigkeit wiedererlangen. Ich gehe also davon aus, dass wir mit der verstärkten aufsuchenden Arbeit im Begriff sind, die Trendwende zu schaffen. Ich will das aber weiter beobachten und wir müssen prüfen, ob wir neue Instrumente brauchen, falls wir von dem letzten Platz unter den Bundesländern nicht wegkommen sollten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗