Ute Reimers-Bruns
Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern wird in Bremen die Empfehlung an Träger ambulanter Pflegedienste durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege (BAGFW), in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden der Kommune, ein Krisenkonzept vorzuhalten, umgesetzt? 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über regelmäßige Kommunikation und/oder Vernetzung zwischen ambulanten Pflegediensten und an der Gefahrenabwehr beteiligten und für Transport, Betreuung und Unterbringung von Betroffenen zuständigen Stellen und Akteuren? 3. Welche Maßnahmen wurden infolge der Katastrophenschutz-Vollübung „Weserdüne“ im Jahr 2023 hinsichtlich der Verbesserung des Transports von Pflegebedürftigen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen eingeleitet?
