bremische-buergerschaft.de ↗

Antje Grotheer

18.09.2024 Sitzungen 21/16

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/378 auf die Große Anfrage der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis. Gesetz zur Zustimmung zum Zweiten ITÄnderungsstaatsvertrag Mitteilung des Senats vom 25. Juni 2024 (Drucksache 21/642) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 15. Sitzung am 21. August 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. (Einstimmig) Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 6. August 2024 (Drucksache 21/689) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 15. Sitzung am 21. August 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Warum weist der Innensenator Messerstraftaten noch immer nicht in der PKS aus? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Juli 2024 (Drucksache 21/656) Dazu Mitteilung des Senats vom 20. August 2024 (Drucksache 21/709) Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchte, sodass wir direkt in eine Aussprache eintreten könnten. Die Aussprache ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/709, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie nationaler Fördermaßnahmen Mitteilung des Senats vom 27. August 2024 (Drucksache 21/721) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Bericht nach § 38 Absatz 7 Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) Mitteilung des Senats vom 27. August 2024 (Drucksache 21/722) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Gesetz zur Änderung des Bremischen Spielbankgesetzes Mitteilung des Senats vom 3. September 2024 (Drucksache 21/737) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. (Einstimmig) Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung durchzuführen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir die zweite Lesung vornehmen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Petitionsbericht Nr. 12 Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses vom 10. September 2024 (Drucksache 21/743) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Wahlvorschlag des Senats für die Mitglieder des Sachverständigenrates für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik (Sachverständigenrat Klima) Mitteilung des Senats vom 10. September 2024 (Drucksache 21/746) Die Wahlvorschläge für sechs Sachverständige sind in der Mitteilung des Senats enthalten. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über den Sachverständigenrat für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik wird über jede vorgeschlagene Person einzeln abgestimmt. Ich rufe deshalb nun die Namen entsprechend des Wahlvorschlages auf und lasse über diese einzeln abstimmen. Wir haben uns verständigt, dass hierüber offen abgestimmt wird. Ich bitte Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Ich lasse zunächst über die Wahl von Frau Dr. Wiebke Zimmer abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Dr. Wiebke Zimmer. Nun lasse ich über die Wahl von Herrn Dr. Felix Christian Matthes abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Herrn Dr. Felix Christian Matthes. Es folgt die Wahl von Frau Professorin Michaela Hoppe. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Professorin Michaela Hoppe. Als Nächstes lasse ich über die Wahl von Herrn Professor Dr. Torben Klarl abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Herrn Professor Dr. Torben Klarl. Nun nehmen wir die Abstimmung über die Wahl von Frau Professor Dr. Ines Weller vor. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Frau Professor Dr. Ines Weller. Zum Schluss lasse ich über die Wahl von Herrn Professor Dr. Gerrit Lohmann abstimmen. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt Herrn Professor Dr. Gerrit Lohmann. Wirtschaftsplan des Sonstigen Sondervermögens der Freien Hansestadt Bremen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft Mitteilung des Senats vom 17. September 2024 (Drucksache 21/755) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für das Sonstige Sondervermögen zur Bewältigung der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft (federführend), den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, die staatliche Deputation für Wirtschaft und Häfen sowie den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend und einstimmig. (Einstimmig) Bremisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) Mitteilung des Senats vom 5. August 2024 (Drucksache 21/688) Wir verbinden hiermit: Bremisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 13. September 2024 (Drucksache 21/750) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer 15. Sitzung am 21. August 2024 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, Abgeordnete Meltem Sağiroğlu [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 21/750, Kenntnis. Meine Damen und Herren, jetzt habe ich noch zwei Sachen anzukündigen beziehungsweise zu erledigen. Das Erste: In der kommenden Woche wird die Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Bremen stattfinden, und zwar in diesem Saal. Ich möchte Sie deswegen bitten, die Pulte leerzuräumen, weil auch der Plenarsaal einer unserer Tagungsorte ist. Das war Nummer eins. Nummer zwei ist: Jetzt, Herr Hilz, ist es endgültig so weit. Bevor ich die Sitzung nun schließe, möchte ich noch ein paar Worte sagen, und zwar aus einem für uns bedauerlichen Anlass: Die Rede des Kollegen Hilz am heutigen Nachmittag, als er für die FDPFraktion über die Herausforderungen der bremischen Häfen sprach, war seine letzte als Abgeordneter in diesem Haus, jedenfalls in dieser Legislaturperiode. Am 1. November wird er sein neues Amt als Dezernent für Schule und Kultur in Bremerhaven am Magistrat antreten. Herr Professor Hilz, als Sie im Jahr 2011 zum Landesvorsitzenden der FDP gewählt wurden, da waren Sie – gelinde gesagt – relativ weit weg von einem Parlamentssitz und hatten eine große Aufgabe vor sich, Ihre Partei nach einer schmerzhaften Wahlniederlage wieder aufzurichten und in geordnetes Fahrwasser zu überführen. Das ist Ihnen gelungen. Seit 2015 ist die FDP wieder in diesem Haus vertreten. (Beifall FDP) Seitdem sind Sie auch ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, mehr als neun Jahre, die nun zum 1. November ein Ende findet. Von Anfang an haben Sie dabei die Debatten zum Thema Häfen mitgeprägt. Sie saßen unter anderem im Haushalts- und Finanzausschuss. In dieser Legislaturperiode durfte ich zudem mit Ihnen im Bürgerschaftsvorstand enger zusammenarbeiten und seit vielen Jahren beschäftigen Sie sich auch mit dem Politikfeld Kinder und Bildung. Wenn Sie nun im November Ihr neues Amt antreten, bringen Sie also erhebliche fachliche Expertise mit. Bei aller mitunter auch scharfen Kritik, die Sie als Vertreter einer Oppositionsfraktion an der Politik der Regierung und der Regierungskoalition geübt haben, so zeichnete Sie aus, dass Ihre Kritik immer an der Sache orientiert war, dass Sie deutlich wurden, wo es nötig war und sachlich, wo es möglich war. Ihnen ging es nicht um den großen polternden harschen Auftritt zum Selbstzweck. Ihnen ging es immer um eine Lösung für die Herausforderung und Probleme der Freien Hansestadt Bremen. Natürlich hatten Sie dabei stets ein Augenmerk auf die Belange Bremerhavens und haben sich auch für die Interessen der Seestadt eingesetzt, wenn es mal unbequem war. Einige sagen, das mag auch in der eigenen Fraktion so gewesen sein. Das weiß ich nicht, ich bin ja nicht dabei. Herr Professor Hilz, ich möchte Ihnen im Namen des ganzen Hauses für Ihre politische Arbeit in den vergangenen neun Jahren danken. Für Sie beginnt nun ein neues berufliches Kapitel. Für Bremerhaven ist dies ein Gewinn, für unser Haus ist es ein Verlust. Ich weiß nicht, ob Sie einen Schlüssel zum Magistrat bekommen, aber damit Sie nicht vergessen, wo Sie herkommen, bekommen Sie den Schlüsselanhänger heute von uns. (Heiterkeit) Damit Sie uns natürlich im Blick behalten, bekommen Sie von uns auch das Legoexemplar des heutigen Hauses. (Heiterkeit) Für Ihr neues Amt wünsche ich Ihnen viel Erfolg und auch ganz persönlich, Dir, lieber Hauke, wünsche ich alles Gute. Danke für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen neuneinhalb Jahren. (anhaltender Beifall) Meine Damen und Herren, ich schließe die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Vielen Dank! (Schluss der Sitzung um 18:04 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 18. September 2024 und 19. September 2024 Anfrage 10: Hausbesuche gemäß fachlicher Weisung zum § 6 SGB II Anfrage der Abgeordneten Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 15. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen der zwischen dem 1. Januar 2023 und 30. Juni 2024 durch die Außendienste der Jobcenter Bremen und Bremerhaven über 5 000 durchgeführten Hausbesuche im Land Bremen haben sich die Verdachtsfälle als begründet erwiesen? 2. Welches Fachteam hat das Prüfergebnis ausgewertet und abgeleitet? 3. Was hat die Auswertung des Prüfergebnisses ergeben? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine Statistik darüber, ob sich Verdachtsfälle als begründet oder unbegründet erwiesen haben, wird in beiden Jobcentern nicht geführt. Im Jobcenter Bremen werden vom Außendienstteam aber die Einsparungen dokumentiert, die durch die Hausbesuche erzielt werden. Für das Jahr 2023 beliefen sich die Einsparungen bei den kommunalen Leistungen auf 570 134 Euro, bei den Bundesleistungen auf 266 681,64 Euro. Für die Zeit von Januar 2024 bis Juni 2024 liegen noch keine abschließenden Auswertungen vor. Zu Frage 2: Ableitungen aus den Hausbesuchen werden in beiden Jobcentern von dem Fachteam vorgenommen, das den Auftrag für den Hausbesuch erteilt hat. Das sind in der Regel die zuständigen Leistungsabteilungen in der jeweiligen Geschäftsstelle. In diesem Fachteam werden auch Entscheidungen getroffen, die sich aus der Auswertung ergeben. Zu Frage 3: Über Hausbesuche wird ein Protokoll erstellt, in dem lediglich die Ergebnisse der Inaugenscheinnahme dokumentiert werden. Im Jobcenter Bremen werden auch die Einsparungen dokumentiert, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 beantwortet. Daten, ob Verdachtsfälle begründet waren oder nicht, werden weder vom Außendienst noch von den Fachteams erhoben und ausgewertet. Anfrage 11: Entwicklung gesetzlicher Betreuungsverfahren im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Dr. Marcel Schröder, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 15. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der vom Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen bestellten Betreuer in den vergangenen zehn Jahren jeweils jährlich entwickelt? 2. In wie vielen Fällen wurden dabei Berufsbetreuer und Betreuungsvereine eingesetzt? 3. Wie hat sich die Zahl der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine im Land Bremen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In den Jahren 2017 bis 2023 ergeben sich jeweils folgende Neueinrichtungen von Betreuungen: Berichtsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zahl der Betreuungseinrichtungen 1 193 1 293 1 552 1 543 1 601 1 536 1 422 im jeweiligen Jahreszeitraum Wegen der Umstellung der sogenannten B-Statistik (statistische Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts) liegen für die Jahre 2014 bis 2016 bundesweit keine verlässlichen Zahlen vor. Zu Frage 2: Aufgegliedert nach Vereinsbetreuungen und sonstigen beruflich geführten Betreuungen ergeben sich folgende Daten zur Anzahl der Neueinrichtungen von beruflich geführten Betreuungen: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Berichtsjahr Zahl der neu eingerichteten 127 144 175 137 142 112 143 Vereinsbetreuungen Zahl der neu eingerichteten beruflich geführten 652 725 936 975 1 007 984 1 017 Betreuungen ohne Vereinsbetreuungen Zu Frage 3: Berichtsjahr 2019 2020 2021 2022 2023 aktuell Zahl der Berufsbetreuer in 146 155 der Stadtgemeinde Bremen Zahl der Keine Berufsbetreuer in 63 75 weitere 65 43 40 Bremerhaven Liste Zahl der Betreuungsvereine 4 4 4 4 3 3 im Land Bremen Daten zur Zahl der Berufsbetreuer in der Stadtgemeinde Bremen können für die Jahre vor 2023 aufgrund eines aktuellen bundesweiten Softwarefehlers nicht abgerufen werden. Anfrage 12: Wann kommt die Bremer Stadionallianz? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Mit welchen Akteuren hat der Senat bislang Gespräche zur Etablierung einer Stadionallianz in Bremen geführt? 2. Welche Schritte zur Implementierung wurden bislang abgestimmt, wie sieht das weitere Verfahren aus und wann soll die Bremer Stadionallianz starten? 3. Mit welchen Effekten rechnet der Senat durch die Etablierung einer Stadionallianz in Bremen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die konstituierende Sitzung der Stadionallianz erfolgte am 4. September 2024. Das Gremium wird künftig halbjährlich tagen. Der Stadionallianz gehören die folgenden Mitglieder an: Senator für Inneres und Sport, Polizei Bremen, Feuerwehr Bremen, Ordnungsamt Bremen, Bremer Fußballverband, SV Werder Bremen, Bremer Weser-Stadion GmbH, Fanprojekt Bremen e. V. Anlassbezogen können weitere Akteure hinzukommen wie zum Beispiel die Bundespolizei, die BSAG oder die Staatsanwaltschaft Bremen. Das Gremium wird eine niedrigschwellige Lösung von Problemstellungen „auf Augenhöhe“ ermöglichen. Das Konzept der Stadionallianz in Bremen zielt unter anderem auf die kontinuierliche Weiterentwicklung und Modernisierung der Stadionsicherheit. Der kürzlich abgeschlossene Umbau des Weserstadions im Gästebereich steht hierfür exemplarisch: Im Vordergrund stehen moderne Sicherheitssysteme und Aspekte, die sowohl den Schutz der Fans und Mannschaften gewährleisten, als auch das Vertrauen der Besucher:innen stärken sollen. Die Bezeichnung als Stadionallianz soll dem Gremium als Arbeitsgremium im örtlichen Ausschuss Sport und Sicherheit eine besondere Wertigkeit verleihen und die Neuaufstellung verdeutlichen. Ein besonderer Mehrwert wird von dem institutionalisierten Austausch mit der DFL und den damit verbundenen Impulsen von außen erwartet. Anfrage 13: Transformation des Vergaberechts: Wo steht der Prozess? Anfrage der Abgeordneten Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich das Land Bremen am Konsultationsprozess des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Reform des Vergaberechts beteiligt? 2. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des Konsultationsprozesses und wann rechnet er mit einer Verabschiedung des „Vergabetransformationspakets“ durch die Bundesregierung? 3. Welche Auswirkungen wird die Reform aller Voraussicht nach auf die Vergabe- und Beschaffungspraxis im Land Bremen haben und wie bewertet der Senat diese Veränderungen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Land Bremen haben sich mehrere öffentliche Auftraggeber an der durch das vom BMWK initiierten öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts mit Stellungnahmen beteiligt. Das Wirtschaftsressort ist im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses „Öffentliches Auftragswesen“ eng in den Prozess der Vergabetransformation eingebunden und hat in diesem Rahmen in mehreren Terminen des BMWK mit den Wirtschaftsressorts der Länder und im Schriftwege dezidiert zu den einzelnen fachlichen Themenbereichen: Vereinheitlichung, Vereinfachung, Bürokratieabbau, Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit Stellung genommen. Zu Frage 2: Der Senat begrüßt und unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Bundesregierung, öffentliche Vergabeverfahren weiter zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Auch wird begrüßt, wirtschaftliche, soziale, ökologische und innovative Aspekte künftig noch stärker bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Eine abschließende Bewertung des Gesetzespaketes wird jedoch erst erfolgen können, nachdem die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Ein konkreter Zeitplan der Bundesregierung für die Verabschiedung des Vergabetransformationspaketes wurde vom BMWK bisher nicht mitgeteilt. Zu Frage 3: Es wird erwartet, dass die Reform des Bundes Auswirkungen auf das Bremische Landesrecht und die Vergabe- und Beschaffungspraxis im Land Bremen haben wird. Eine konkrete Bewertung dieser Auswirkungen wird allerdings erst möglich sein, wenn der Referentenentwurf der Bundesregierung vorliegt. Anfrage 14: Dolmetscherflatrate – Bleibt es bei der angekündigten Einführung in der zweiten Jahreshälfte 2024? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit kann ein präziser Zeitrahmen genannt werden, ab wann die Dolmetscherflatrate für die verschiedenen Einrichtungen in Bremen und Bremerhaven verfügbar sein wird? 2. Welche Schritte wurden bisher unternommen, um die Dolmetscherflatrate einzuführen? 3. Welche Einrichtungen und Bereiche in Bremen und Bremerhaven werden die Dolmetscherflatrate ab welchem Zeitpunkt nutzen können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Dolmetschdienstleistungen stehen als barrierefreies Dataportprodukt „dVideodolmetschen“ der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen ab sofort zur Verfügung. Die Dienstleistung ermöglicht allen bremischen und Bremerhavener Dienststellen sowie den dazugehörigen Einrichtungen die flächendeckende Nutzung von Dolmetschdiensten. Diese umfassen Video- und Audiodolmetschungen sowie Gebärden- und Textdolmetschungen. Im Zuge der erforderlichen europaweiten Ausschreibung, die Dataport gebündelt für die Trägerländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen durchgeführt hat, erhielt der Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH den Zuschlag auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Abrechnung erfolgt dabei nutzungsabhängig. Ein unbegrenztes und nutzungsunabhängiges Preismodell, eine sogenannte Flatrate, gibt es am Markt nicht. Durch Dataport wurde eine nutzungsabhängige Abrechnung empfohlen, da für die beteiligten Länder und insbesondere für die Freie Hansestadt Bremen derzeit noch keine belastbaren Bedarfszahlen vorliegen. Der Senat wird die Nutzungszahlen evaluieren, um eine valide Datengrundlage für die Ausgestaltung und mögliche andere Preismodelle bei zukünftigen Ausschreibungen ab 2026 zu erhalten. Zu Frage 2: Die europaweite Ausschreibung der Dienstleistung über Dataport konnte im Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wird allen Dienststellen und Einrichtungen ein Zugang zu Dolmetschdienstleistungen ermöglicht. Der Senat hat zudem auf seiner Sitzung am 17. September 2024 die weitere Umsetzung der Dolmetschdienste beschlossen. In diesem Zusammenhang stellt der Senator für Finanzen gemeinsam mit Dataport und dem Anbieter SAVD Videodolmetschen GmbH Schulungsunterlagen und Handlungshilfen für die Nutzung des Dienstes zur Verfügung. Zu Frage 3: Die Initiative zum Aufbau flächendeckend nutzbarer Video- und Audiodolmetscherdienste in der Freien Hansestadt Bremen geht auf den Bremer Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen“ zurück. Der dort festgeschriebene Prüfauftrag an den Senator für Finanzen sowie die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau hat die Notwendigkeit von Dolmetschdiensten gerade im Bereich des Gewaltschutzes nachgewiesen. Die dort definierte Zielgruppe des Aktionsplanes sind Frauen, trans* und inter* Personen sowie Kinder. Sie sollen daher in besonderem Maße von dem Dienstleistungsangebot profitieren. Die vom Senat bereitgestellten zentralen Mittel werden daher den an der Umsetzung der IstanbulKonvention beteiligten Ressorts zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Einrichtungen erfolgt durch die jeweils zuständigen Ressorts beziehungsweise durch den Magistrat Bremerhaven. Darüber hinaus können alle Dienststellen und Einrichtungen die Infrastruktur und das Angebot bei Bedarf nutzen, müssen diese jedoch in diesem Fall aus bestehenden eigenen Mitteln finanzieren. Anfrage 15: Verbesserung des Opferschutzes insbesondere für Frauen und verletzliche Personen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwieweit forciert der Bremer Senat eine Gesetzesänderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene, um die Rechte von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderung zu stärken? 2. Inwiefern würde der Bremer Senat die Anpassung der Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Raubes und des Mordes dahingehend unterstützen, dass ein neues Qualifikations- beziehungsweise Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ ergänzt wird? 3. Inwieweit erachtet der Bremer Senat darüber hinaus die Verschärfung des Strafrahmens für Gruppenvergewaltigungen in § 177 Absatz 7 Strafgesetzbuch (StGB) für angezeigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat teilt die dem CDU-Bundestagsantrag 20/12085 zugrunde legende Wertung und ist der Überzeugung, dass es besonders verwerflich, niederträchtig und feige ist, sich an einem Schwachen, Hilfoder Wehrlosen zu vergreifen und tätlich zu werden. Der Senat teilt aber nicht die Einschätzung, dass eine Erhöhung des Strafrahmens bei solchen Delikten geeignet ist, die Rechte von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen zu stärken. Entgegen einer weit verbreiteten Alltagsmeinung erscheinen nach dem gegenwärtigen Stand der kriminologischen Forschung die Abschreckungswirkungen (negative Generalprävention) von Androhung, Verhängung und Vollzug von Strafen gering. Bislang wurden kriminologisch auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass eine Verschärfung des Strafrechts das Normbewusstsein positiv beeinflussen würde. Unabhängig von der fehlenden Schutzwirkung ist der Senat gewillt, in den vorgenannten Fällen, angemessene Verschärfungen der Strafzumessung mitzutragen (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3). Zu Frage 2: Der Senat ist offen dafür, die vorstehend ausgeführte moralische Wertung auch in gesetzliche Strafmaßveränderungen ausgewählter Delikte zu gießen. Ob ein neues Tatbestandsmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ hierfür geeignet ist, sollte jedoch zunächst unter Einbeziehung der strafrechtlichen Praxis und Wissenschaft ausführlich geprüft werden. In diese Abwägungsprüfung von Qualifikationsmerkmalen, wären als Alternativen auch andere Formen von Strafzumessungsregeln einzubeziehen. Zu Frage 3: Gruppenvergewaltigung ist bisher kein rechtlich feststehender Begriff. Der Senat weist darauf hin, dass für die gemeinsame Tatbegehung bereits jetzt als besonders schwerer Fall nach § 177 Absatz 6 Ziffer 2 StGB ein Mindeststrafrahmen von zwei Jahren vorgesehen ist. Weiterhin werden in der Praxis die Strafrahmen bei Sexualdelikten überwiegend nicht ausgeschöpft. Der Senat erachtet es trotzdem für angezeigt, eine Verschärfung des Strafrahmens für Gruppenvergewaltigungen vorzunehmen, da diese unter dem Hintergrund der Antwort zu Frage 2 besonders verwerflich erscheinen. Anfrage 16: Beschäftigungsquote von Geflüchteten im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Beschäftigungsquote aller erwerbsfähigen Menschen im Alter von 15 bis 65 Jahren aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die einen sozialversicherungspflichtigen Job im Land Bremen haben, seit 2017 entwickelt? (Bitte die Zahlen für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln und erläutern, welche Maßnahmen der Senat ergriffen hat, um eine mögliche Steigerung dieser Quote zu fördern.) 2. Wie hat sich die Quote der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten aus der Ukraine im Land Bremen seit Januar 2022 entwickelt? (Bitte die Zahlen für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln und erklären, welche spezifischen Herausforderungen der Senat in diesem Kontext identifiziert hat und wie diesen begegnet wurde.) 3. Welche neuen und messbaren Maßnahmen hat der Senat in den letzten zwei Jahren ergriffen, um mehr geflüchtete Menschen in Arbeit zu bringen, und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Beschäftigungsquote, die den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung abbildet, schlüsselt sich für Personen aus den sogenannten Top-8-Asylherkunftsländern im Zeitraum 2017 bis 2023 im Land Bremen wie folgt auf: Im Jahr 2017 lag die Beschäftigungsquote in dieser Gruppe bei 14,3 Prozent, im Jahr 2018 bei 20,6 Prozent, im Jahr 2019 bei 24,1 Prozent, im Jahr 2020 bei 27,3 Prozent, im Jahr 2021 bei 32,2 Prozent, im Jahr 2022 bei 34,3 Prozent und im Jahr 2023 bei 35,5 Prozent. Für Staatsbürger:innen aus der Ukraine wurde nach der Quote der Beschäftigten gefragt, die eine sozialversicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung ausüben. Dieser Anteil lag in der Gruppe der ukrainischen Staatsbürger:innen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren im Land Bremen bei 16,2 Prozent im Jahr 2022 beziehungsweise bei 19,8 Prozent im Jahr 2023. Um die Beschäftigungsfähigkeit von Geflüchteten im Land Bremen zu erhöhen, fördert der Senat unter anderem mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgewählte Maßnahmen. Die Unterstützungsmaßnahmen unterscheiden dabei in der Regel nicht nach Herkunftsland, sondern stehen allen Geflüchteten offen. Grundlegend für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Geflüchteten sind nach Ansicht des Senats der Spracherwerb, der unter anderem in berufsbegleitenden Sprachkursen angeboten wird, und die Vermittlung von allgemeinen Informationen zu Leben und Arbeit in Deutschland. Darüber hinaus hat besondere Bedeutung für Menschen aus den Top-8- Asylherkunftsländern die Förderung zur Nachholung von Schulabschlüssen, die Förderung der beruflichen Nachqualifizierung, die Vermittlung und Begleitung in Praktika und die Unterstützung und Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Der Senat fördert gezielt Projekte in den genannten Bereichen ebenfalls mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Neben den bereits genannten Maßnahmen besteht aus Sicht des Senats bezüglich der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen aus der Ukraine insbesondere die Herausforderung, Menschen in qualifikationsadäquate Beschäftigung zu vermitteln. Um die Beschäftigungschancen der zum Teil gut bis sehr gut ausgebildeten Menschen zu erhöhen, bietet der Senat Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Darüber hinaus setzt sich der Senat auf Bundesebene für die Vereinfachung der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ein. Ferner hat der Senat eine Anlauf- und Beratungsstelle in Bremen-Mitte geschaffen, in der Ukrainerinnen und Ukrainer beispielsweise Übersetzungshilfen und Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen in Anspruch nehmen können. Generell unterstützt der Senat Geflüchtete bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen. Darüber hinaus wird parallel zu den geförderten Unterstützungsmaßnahmen teilweise eine Kinderbetreuung als Bestandteil des Projektangebotes vorgehalten. Dadurch wird insbesondere der Gruppe der Geflüchteten aus der Ukraine – mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an alleinerziehenden Frauen – die Teilnahme an den Fördermaßnahmen ermöglicht. In den letzten zwei Jahren wurden die bereits bestehenden Maßnahmen auf Basis der Erfahrungen der Vorjahre weiterentwickelt und für neue Zielgruppen – wie die Geflüchteten aus der Ukraine – angepasst. Die Erfolgsbemessung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dabei engmaschig durch die für den Europäischen Sozialfonds zuständige ESFVerwaltungsbehörde. Der Senat bewertet diese Maßnahmen allesamt als sehr wichtig, um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten voranzubringen. Anfrage 17: Verkehrschaos trotz Großevent: Auswirkungen der Gleisarbeiten auf die Maritime Woche in Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Womit hat die Deutsche Bahn die Durchführung der Gleisarbeiten zwischen Bremen und Bremerhaven ausgerechnet während der Maritimen Tage in Bremerhaven begründet? 2. Wie stellten sich die Einschränkungen während der Gleisarbeiten dar und welche Bilanz lässt sich zu den Einschränkungen für die Fahrgäste und das Besucheraufkommen bei den Maritimen Tagen ziehen? 3. Wie will der Senat derartige Einschränkungen während solcher Großereignisse verhindern, insbesondere im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 200. Geburtstag von Bremerhaven im Jahr 2027 und der „SAiL Bremerhaven“ im Jahr 2025? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Baumaßnahmen der Deutschen Bahn InfraGO AG werden in den seltensten Fällen gegenüber den Netz-Zugangsberechtigten oder den anliegenden Gebietskörperschaften begründet. Im August 2024 wurden zwischen Bremen und Bremerhaven primär dringend erneuerungsbedürftige Bahnübergänge mit neuen Anlagen in moderner Technik ersetzt. Die Sperrpausen dafür konnten auf ein Mindestmaß reduziert werden, sodass nur spätabendliche Verbindungen betroffen waren. In der Regel wird aufgrund der extrem knappen Baukapazität, gerade im Bereich des Eisenbahnbaus und den häufig aus Fragen der Verkehrssicherheit zwingend kurzfristig durchzuführenden Erneuerungen eine Bauunterbrechung durch die DB InfraGO AG grundsätzlich abgelehnt. Um die bisher einzeln geplanten Baustellen im deutschen Eisenbahnnetz künftig systematischer anzulegen, wird aktuell ein Konzept der sogenannten Containerlogik eingeführt. Dabei werden bundesweit harmonisierte Instandhaltungszyklen, in der Regel über eine verlängerte Nachtsperrung, spezifisch für jede Bahnstrecke festgelegt. Diese regelmäßigen Bauzeitenfenster werden dann mit Baumaßnahmen gefüllt. Dieses neue Bauplanungskonzept soll einerseits eine bessere und sehr frühzeitige Planbarkeit für alle Beteiligten fördern, wird aber aufgrund der bundesweiten Verzahnung der Maßnahmen und der fest hinterlegten Muster keine Flexibilität ermöglichen. Es wird keine Rücksicht mehr auf regionale Spezifika genommen. Im Fall der SAiL 2025 konnte der Senat aufgrund des dann noch angewendeten alten Bauzeitenkonzeptes noch eine Ausnahme erwirken. In dem betroffenen Zeitraum wird ein lange eingeplanter „Baukorridor“ um eine Woche unterbrochen, um das volle Fahrplanprogramm zu ermöglichen. Für die im zweiten Halbjahr 2027 anstehende Generalsanierung der Strecke Bremen–Bremerhaven wiederum gilt das bundesweit verzahnte „Containerkonzept“, das Verschiebungen nicht zulässt. Während dieser Zeit wird ein hochwertiger Schienenersatzverkehr die Anbindung Bremerhavens sicherstellen. Es ist weiterhin vorgesehen, dass diese Strecke für die Generalsanierung nur jeweils halbseitig gesperrt wird. Weitere Details werden mit der DB InfraGO AG in den kommenden Monaten abgestimmt. Zu Frage 2: Während der vier Tage der Maritimen Tage sind bei den schnellen Regional-Express-Linien 8 und 9 in der Summe acht Fahrten im Abschnitt zwischen Bremen und Bremerhaven baubedingt ausgefallen und durch Expressbusse ersetzt worden. Die Linie RS 2 der Regio-Bahn Bremen/Niedersachsen war von täglich sechs Fahrten betroffen, die ebenfalls ausnahmslos durch Busse, teilweise ebenfalls Expressbusse, ersetzt wurden. Die weiteren Fahrten der Linie RS 2 sind überwiegend in langen Doppeltraktionen mit acht Wagen verkehrt. Am Sonntagabend kam es aufgrund eines versuchten Suizids auf dieser Strecke zu erheblichen Verspätungen in beiden Zugsystemen. Ersatzbusse konnten kurzfristig nicht beschafft werden. Dem Senat sind darüber hinaus keine Kundenbeschwerden zugegangen und auch keine Meldungen über nicht ausreichende Kapazitäten. Daher wird auch keine Kausalität zum Besucheraufkommen der diesjährigen Maritimen Tage erkannt. Anfrage 18: „Wo das Jobcenter klingelt und wo nicht“ – Hausbesuche in Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Thorsten Raschen, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vollzeitäquivalente [VZÄ]) mit welchen Qualifikationen sind jeweils in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven mit dem Auftrag für Hausbesuche zuständig, durch die die Anspruchsvoraussetzungen, ungerechtfertigter Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch von Personen überprüft werden sollen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld) beantragen, beziehen oder bezogen haben? 2. Warum werden in Bremen im Verhältnis zur Zahl der Leistungsberechtigten so viel weniger Hausbesuche durchgeführt als in Bremerhaven? 3. Wie und woran wird der Erfolg der in beiden Kommunen durchgeführten Hausbesuche gemessen, wie und wo werden die Ergebnisse festgehalten, und inwiefern stehen die jeweiligen Abteilungen der Jobcenter im Austausch miteinander, um die eigene Strategie und Arbeitsweise anhand der dokumentierten Erfahrungen und Ergebnisse fortlaufend anzupassen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im „Fachteam Außendienst“ des Jobcenters Bremen sind aktuell fünf Mitarbeitende mit einem Vollzeitäquivalent von 4,89 tätig. In Bremerhaven gibt es drei Vollzeitäquivalente. Alle Mitarbeitenden sind als Fachassistent:innen der Tätigkeitsebene EG 8 oder A 8 beziehungsweise im Tarif der Bundesagentur für Arbeit der Tätigkeitsebene V zugeordnet. Die im „Team Außendienst“ tätigen Mitarbeitenden haben neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen des SGB II und der angrenzenden Rechtsgebiete. Zu Frage 2: Die Arbeit des Außendienstes soll vor allem zu einer rechtmäßigen und zweckmäßigen Leistungsgewährung beitragen und dient nicht vorrangig dem Ziel, Leistungsmissbrauch aufzudecken. Die Entscheidung, den Außendienst zu beauftragen, trifft die zuständige Fachabteilung, wenn der Sachverhalt nicht auf andere Weise ermittelt werden kann. Es gibt deshalb keine Quoten, die im Außendienst eingehalten werden müssen. Als Hausbesuch werden auch vergebliche Versuche gezählt. Ein Grund für die unterschiedliche Anzahl in den beiden Städten ist auch, dass in Bremerhaven pro Auftrag in der Regel bis zu drei Hausbesuche durchgeführt werden. In Bremen werden hingegen nur bis zu zwei Hausbesuche durchgeführt. Zu Frage 3: Im Jobcenter Bremen werden die durch die Hausbesuche erzielten Einsparungen dokumentiert. Die Einsparungen für das Jahr 2023 beliefen sich bei den kommunalen Leistungen auf rund 570 000 Euro. Dazu zählen zum Beispiel Kosten der Unterkunft und Erstausstattungen. Leistungen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, konnten in Höhe von rund 267 000 Euro eingespart werden. Hierzu zählen die Regelbedarfe. Vom Jobcenter Bremerhaven liegen keine Auswertungen zu Einsparungen vor. Die Mitarbeitenden des Außendienstes der Jobcenter Bremen und Bremerhaven nehmen an Austauschformaten mit anderen Jobcentern teil. Innerhalb der Jobcenter bestehen verschiedene Besprechungsformate für die Mitarbeitenden und die Teamleitungen. Es besteht die Möglichkeit des teamübergreifenden Austauschs. Frage 19: Wie ist der aktuelle Stand der Umbauarbeiten in der Erstaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Menschen (EAE) in der Lindenstraße? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 20. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Konnten die Arbeiten fristgerecht zu den kalkulierten Kosten abgeschlossen werden? 2. Wenn nein, warum nicht (bitte benennen und beschreiben Sie den Stand der Arbeiten, die aktuell in der Einrichtung zur Verfügung stehenden Plätze und deren Auslastung, sowie eventuell bereits absehbare höhere Gesamtkosten als die ursprünglich für den Umbau kalkulierten 1,95 Millionen Euro)? 3. Wurde die Nutzung der 90 Containerplätze auf dem Gelände der Erstaufnahme, die ursprünglich bis Ende April 2024 vorgesehen war, verlängert? (Wenn ja, benennen Sie bitte den Zeitraum und die Kosten.) Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Das Gesamtvorhaben des Umbaus musste aufgrund der Coronapandemie verschoben werden. Der dann gesetzte Zeitplan wurde mit einer leichten Verzögerung von zweieinhalb Monaten eingehalten. Trakt A ist seit Ende März 2024 baulich fertiggestellt, Bewohnerinnen und Bewohner konnten ihn ab Mitte Mai beziehen. Im Trakt B haben interne Umzüge im Verwaltungsbereich ebenfalls im Mai stattgefunden, alle Zimmer und Büros können inzwischen genutzt werden. Der kalkulierte Kostenrahmen von 1,95 Millionen Euro ist eingehalten worden, die Schlussabrechnung ist aber noch nicht erfolgt, der genaue Betrag kann daher noch nicht abschließend beziffert werden. Die Einrichtung hat mit dem Trakt A und B eine maximale Kapazität von 621 Plätzen. Zusätzlich gibt es sechs Quarantäneplätze. Da die Erstaufnahmeeinrichtung in der Lindenstraße die zentrale erste Anlaufstelle ist, schwanken die Belegungszahlen täglich. Zu Frage 3: Der Zeitrahmen für die Nutzung der Container wurde bis Ende des Jahres 2024 verlängert. Die Kosten beliefen sich von April 2024 bis 11. August auf rund 100 000 Euro netto monatlich. Dieser Betrag enthält die Pacht für das Grundstück, die Miete für die Container und die Betriebs- und Verbrauchskosten. Seit 12. August betragen die monatlichen Kosten netto 46 717 Euro. Die Kostenreduktion ergibt sich aus der erfolgten Abfinanzierung der Investitionen für die Aufstellung der Container. Wegen der Möglichkeit einer längeren Nutzung wird derzeit der Austausch mit dem Beirat Vegesack gesucht. Im Anschluss wird gegebenenfalls eine Gremienbefassung zur Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung eingeleitet. Anfrage 20: Genehmigungen für Cannabis Social Clubs in Bremen Anfrage der Abgeordneten Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 21. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Vereinigungen haben bislang einen Antrag auf Genehmigung eines Cannabis Social Clubs im Land Bremen gestellt? 2. Wie geht der Senat mit eventuell unvollständigen Antragsunterlagen oder noch zu klärenden offenen Fragen bei entsprechenden Anträgen um? 3. Wie viele solcher Clubs sind bereits genehmigt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mit Stand vom 4. September 2024 liegen drei Anträge für die Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG) zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und der Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen vor. Zu Frage 2: Wird durch die Behörde festgestellt, dass die Unterlagen unvollständig sind, wird der/die Antragsteller:in darauf hingewiesen und die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Sind die geforderten Antragsunterlagen vollständig, erfolgt die inhaltliche Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes. Werden hier Mängel festgestellt, werden die Antragsteller:innen zur Nachbesserung aufgefordert. Sind die Mängel so umfangreich, dass der Antrag vollständig überarbeitet werden muss oder die Grundanforderungen des Konsumcannabisgesetzes nicht erfüllt werden können, wird der Antrag abgelehnt. Weitere offene Fragen werden durch den direkten Austausch mit den Antragsteller:innen bearbeitet oder falls erforderlich bei einem Vor-Ort-Termin in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigung geprüft. Zu Frage 3: Es wurde bisher keine Erlaubnis erteilt, da sich alle Anträge aufgrund inhaltlicher Nachforderungen noch in der Prüfung befinden. Anfrage 21: Wie viele offene Haftbefehle gibt es aktuell im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 21. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Haftbefehle sind aktuell im Land Bremen nicht vollstreckt (Stichtag 31. August 2024)? 2. Wie hat sich die Anzahl der ausgestellten sowie offenen Haftbefehle in den letzten fünf Jahren im Land Bremen entwickelt und welche Schlüsse zieht der Senat daraus? 3. Wie schätzt der Senat den zusätzlichen Bedarf an Haftplätzen im Land Bremen ein, sollten alle derzeit offenen Haftbefehle unverzüglich vollstreckt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Gesamtzahl (zum Stichtag 31. August 2024) der in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen erwirkten, jedoch noch nicht vollstreckten Haftbefehle kann – wie bereits gegenüber dem Rechtsausschuss in seiner 11. Sitzung am 4. September 2024 dargestellt – in dem elektronischen Fachverfahren web.sta nicht (zuverlässig) ausgelesen werden. Vollstreckungs-, Erzwingungs- oder Sicherungshaftbefehle werden im Fachverfahren web.sta nicht gesondert erfasst, weil nach dem Gesetz insoweit keine Haftkontrolle vorgeschrieben ist. Untersuchungshaftbefehle wiederum unterliegen einer Haftkontrolle nur innerhalb des Zeitraumes zwischen der Haftbefehlsvollstreckung und der Anklageerhebung, nicht mehr jedoch im gerichtlichen Verfahren, sodass keine elektronische Selektion zwischen noch nicht vollstreckten Haftbefehlen und zwar bereits vollstreckten jedoch nicht mehr der Haftkontrolle unterliegenden Haftbefehlen erfolgen kann. Die zweimal jährlich bundesweit über das Bundeskriminalamt (BKA) abgestimmte Erhebungssystematik zu Haftbefehlen findet lediglich auf alle Phänomenbereiche der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) Anwendung. Eine Erhebung erfolgte letztmalig zum Stichtag 30. März 2024 für diesen Phänomenbereich. Darüberhinausgehend werden für andere Kriminalitätsfelder oder im Rahmen der Strafvollstreckung durch die Polizeien keine Daten zu offenen Haftbefehlen regelhaft erhoben. Allenfalls vorstellbar wäre eine Auswertung des polizeilichen Fahndungssystems (INPOL) mit tagesaktuellen aber nicht stichtagsbezogenen Daten. Es ist fraglich, ob eine solche Erhebung belastbare Zahlen liefert, weil sei unter dem Vorbehalt der stets aktuellen Datenpflege steht. Ansonsten wird auf die Diskussion in der Rechtsausschusssitzung vom 4. September 2024 verwiesen sowie die erneute Befassung mit dem Thema in einer der nächsten Sitzungen des Rechtsausschusses. Zu Frage 2: Die Anzahl der offenen Haftbefehle wird nicht erfasst, sodass eine Entwicklung nicht nachvollzogen und auch nicht bewertet werden kann. Zu Frage 3: Der Bedarf an Haftplätzen ist fortlaufend zu evaluieren. Hierbei ist die sofortige Vollstreckung aller offenen Haftbefehle nicht einzubeziehen, weil ein solches Szenario unrealistisch ist. Zu den offenen Haftbefehlen zählen insbesondere solche, in denen der regelmäßige Aufenthaltsort der beschuldigten Personen unbekannt ist oder diese sich bewusst der Strafverfolgung/-vollstreckung entziehen. Anfrage 22: Schläft ihre Gewerbeanmeldestelle, Frau Senatorin Vogt? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 21. August 2024 Diese Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Anfrage 23: Wie mehr Handlungsfreiraum für herausgeforderte Schulen organisieren? Anfrage der Abgeordneten Yvonne Averwerser, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 27. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern erkennt der Senat in der durch das Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) eröffneten Möglichkeit, Schulen von Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu entpflichten (§ 23 Absatz 3 BremSchVwG), ein probates Mittel, um besonders herausgeforderten Schulen gezielt zusätzlichen Handlungsfreiraum in ihrer pädagogischen Arbeit zu eröffnen? 2. Falls ja, bei welchen konkreten Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sieht der Senat im Zuge einer etwaigen Entpflichtung grundsätzlich entsprechendes Potenzial zur Schaffung des gesuchten zusätzlichen Handlungsfreiraums für besonders herausgeforderte Schulen? 3. Welchen Schulen in Bremen und Bremerhaven wurde bisher durch die zuständige Schulbehörde in Form von Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine individuelle Entpflichtung zugestanden und in Bezug auf welche konkreten Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften war dies jeweils der Fall? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die erste Frage bezieht sich – anders als angegeben – auf § 22 Absatz 3 Schulverwaltungsgesetz. Dort heißt es zum Handlungsfreiraum der Schulen: „Im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der zuständigen Schulbehörde oder einer von ihnen beauftragten Einrichtung und der Schule kann die Schule durch die zuständige Schulbehörde von Bestimmungen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften entpflichtet werden. Von den Regelungen in Rechtsverordnungen darf nur insoweit entpflichtet werden, als sie nicht für die Verwirklichung von Grundrechten maßgeblich sind. Insbesondere darf nicht entpflichtet werden von Regelungen über die Zulassung zu Bildungsgängen, über die Durchführung von Prüfungen und den Erwerb von Abschlüssen, über den Übergang und die Überführung in andere Bildungsgänge sowie von den Regelungen der Ordnungsmaßnahmenverordnung.“ Zu beachten ist, dass das schulgesetzliche Mittel der Entpflichtung von Verordnungen und Vorschriften nicht primär auf die Entlastung herausgeforderter Schulen zielt, sondern darauf, besondere Reformvorhaben in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu ermöglichen (die wiederum zu einer Verbesserung der Gesamtsituation an der jeweiligen Schule führen). Solche Reformvorhaben sind in den letzten fünfzehn Jahren an der Erwachsenenschule (EWS) in Bremen und an der Paula-Modersohn-Schule in Bremerhaven umgesetzt worden. Die EWS wurde von der Notenvergabe vor dem Abschlusshalbjahr entpflichtet zugunsten von eingehenden Feedbackgesprächen mit den Schülerinnen und Schülern. Die PaulaModersohn-Schule wurde von Regelungen zum naturwissenschaftlichen Unterricht entpflichtet zugunsten eines stark individualisierten jahrgangsunabhängigen Unterrichts in räumlich differenzierten Lernsituationen. Zur Unterstützung von belasteten Schulen erscheinen eher Maßnahmen geeignet wie die bessere Personalversorgung durch das Instrument der zentralen Steuerung, eine intensive Begleitung durch die Schulaufsicht, eine externe Begleitung, zusätzliche Ressourcen durch die praktizierte sozialindikatorbasierte Zuweisung und die Teilnahme an besonderen Programmen wie Startchancen. Sollten sich weitere Schulen im Hinblick auf § 22 Absatz 3 Schulverwaltungsgesetz an die Senatorin für Kinder und Bildung wenden mit dem Vorschlag einer solchen Ziel- und Leistungsvereinbarung, oder einen solchen Vorschlag zusammen mit der jeweiligen Schulaufsicht auf den Weg bringen, werden die darin liegenden Potenziale selbstverständlich gemeinsam erörtert und gegebenenfalls weiterentwickelt bis hin zu einem möglichen Abschluss einer solchen Zielund Leistungsvereinbarung. Anfrage 24: Untergetauchter Straftäter: Wurde Fluchtgefahr geprüft? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE vom 27. August 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Aufenthaltsort und den etwaigen Reiseweg des wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 19 Millionen Euro zu sieben Jahren Haft verurteilten ehemaligen Geschäftsführers einer Bremer Entsorgungsfirma? 2. Wurde durch Staatsanwaltschaft oder Gericht geprüft, ob schon während der laufenden Gerichtsverfahren Haftgründe vorlagen, insbesondere aufgrund von Fluchtgefahr? 3. Inwieweit wird bei im Raum stehenden hohen Haftstrafen die Vorbereitung zur Ausreise, insbesondere in Staaten, die nicht an Deutschland ausliefern, als ein möglicher Haftgrund angesehen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der verurteilte Geschäftsführer einer Bremer Entsorgungsfirma hat der Ladung zum Strafantritt nicht Folge geleistet. Hieraufhin wurden, wie in solchen Fällen üblich, Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Diese haben bislang nicht zum Erfolg geführt, sodass zum Reiseweg keine Aussage getroffen werden kann. Zu Frage 2: Mit Beginn des Ermittlungsverfahrens und auch noch während der laufenden Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bremen wurden die Voraussetzungen für einen Haftbefehl geprüft. Zu keinem Zeitpunkt lagen Hinweise oder Indizien dafür vor, dass sich der inzwischen Verurteilte dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte. Zu Frage 3: Die Straferwartung allein rechtfertigt nicht die Annahme, dass sich der Verurteilte der Strafverfolgung – durch Flucht in einen anderen Staat – entziehen wird. Fluchtgefahr ist erst dann anzunehmen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, dass sich die verurteilte Person dem Strafverfahren entziehen wird. Würden entsprechende Vorkehrungen bekannt, wäre dies selbstverständlich ein Umstand, der eine Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Absatz 2 Nr. 2 Strafprozessordnung begründen kann. Anfrage 25: Mähroboter: Eine nächtliche Gefahr für Tiere? Anfrage der Abgeordneten Silvia Neumeyer, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Verletzungsgefahr für Tiere durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern? 2. Wie beurteilt der Senat die Forderung von Natur- und Tierschutzorganisationen, den Einsatz von Mährobotern auf Tageszeiten zu beschränken? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Nutzer über die Verletzungsgefahr für Tiere beim nächtlichen Einsatz von Mährobotern aufzuklären? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Mähroboter können vor allem bei Einsatz in der Dämmerung und in der Nacht zu Verletzungen und Tod von Igeln, Kröten, anderen Amphibien und nachtaktiven bodennahen Insekten führen. Reptilien, Heuschrecken und Spinnen werden auch tagsüber geschädigt. Verletzungen von Igeln führen in circa 50 Prozent der Fälle zum Tod. Die Zahl getöteter Igel steigt stetig an, was für die rückläufigen Igelpopulationen dramatisch ist. Nach Untersuchungen des Leibniz-Institutes für Wildtierforschung können Mähroboter Igel nicht verlässlich erkennen. Da Igel keine Fluchttiere sind und sich bei Gefahr vor Ort zusammenrollen, sind sie besonders gefährdet. Zu Frage 2: Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne des Tier- und Artenschutzes, den Einsatz von Mährobotern auf Tageszeiten außerhalb der Dämmerung und Nacht zu begrenzen. Der Igel ist eine besonders geschützte Art. Alle Amphibien und Reptilien sind ebenfalls besonders oder streng geschützte Arten. Das Artenschutzrecht Artikel 44 Absatz 1 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Töten und Verletzen dieser Arten. Vorzugsweise sollte diesbezüglich auf Aufklärung der Bevölkerung gesetzt werden. Zu Frage 3: Geeignete Informationen werden künftig auf die Internetseite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft gestellt und informative Seiten werden verlinkt. Zielgerichteter ist die Kommunikation der Naturschutzverbände und Kleingartenvereine. Geeignete Informationen werden von den Naturschutzverbänden und zum Teil von kommerziellen Produzenten von Mährobotern online kommuniziert. Am Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) in Bremen startete kürzlich ein Citizen-Science-Projekt zum Thema Gesundheit von Igeln. Weitere Forschung wird derzeit vom Leibniz-Institut für Wildtierforschung in Berlin durchgeführt. Darüber hinaus wird die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft prüfen, ob und inwieweit eine gesetzliche Klarstellung infrage kommen könnte. Anfrage 26: Aktueller Stand: Aktenhalde der Polizei im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 3. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Haldenstand (Stichtag 1. September 2024) bei der Bremer Polizei und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven (bitte getrennt für beide Stadtgemeinden angeben)? 2. Wie hat sich die Zahl der Aktenhalde im Laufe des letzten halben Jahres entwickelt? 3. Wie viel zusätzliches Personal wird derzeit zur Abarbeitung der Rückstände eingesetzt und aus welchen Bereichen der Polizei wird dieses abgezogen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Polizei Bremen lag die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen am 1. September 2024 bei 17 098 Vorgängen. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven befanden sich an dem Tag 4 125 Vorgänge in den Bearbeitungsrückständen der Ermittlungsbereiche. Zu Frage 2: Die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Polizei Bremen sank im letzten halben Jahr tendenziell. Zwischen dem 1. März und dem 1. September 2024 war ein Rückgang von fast 4 000 Vorgängen zu verzeichnen, was etwa 18,6 Prozent entspricht. Die Zahl der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Ortspolizeibehörde Bremerhaven stieg im letzten halben Jahr tendenziell an. Zwischen dem 1. März und dem 1. September 2024 war ein Anstieg von 443 Vorgängen zu verzeichnen, was in etwa 12,3 Prozent entspricht. Zu Frage 3: Zum konzertierten Abbau der Bearbeitungsrückstände in den Ermittlungsbereichen der Polizei Bremen wurde in den vergangenen Monaten direktionsübergreifend Personal eingesetzt. In den letzten sechs Monaten sind dabei zeitweise mehr als 160 Unterstützungskräfte zum Einsatz gekommen, die sich sowohl aus bereits vorhandenem Personal als auch aus Neueinstellungen zusammensetzen. Am Abbau der Bearbeitungsrückstände in der Einheit, in der Vorgänge der einfachen Massenkriminalität bearbeitet werden, waren direktionsübergreifend zum Beispiel Kräfte der „Technischen Einsatzeinheit“ der Bereitschaftspolizei, Kontaktpolizistinnen und - polizisten sowie Kräfte, die ihre Teilzeit erhöhten, beteiligt. Darüber hinaus wirkte dort insbesondere neu eingestelltes Personal außerhalb des Polizeivollzugsdienstes am Abbau der Bearbeitungsrückstände mit, welches nach wie vor die Bearbeitungsprozesse unterstützt. Im Zeitraum von Februar bis einschließlich Juli 2024 wurden durch die Unterstützungskräfte inklusive Neueinstellungen weit mehr als 10 000 Vorgänge abschließend bearbeitet, sodass die Bearbeitungsrückstände der einfachen Massenkriminalität zwischenzeitlich komplett abgebaut wurden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sowie behördlicher Priorisierungen, zum Beispiel am Bremer Hauptbahnhof, musste die Unterstützung durch die Technische Einsatzeinheit im Sommer 2024 unterbrochen werden. Die Unterstützungsmaßnahme der Kontaktpolizistinnen und -polizisten endete zum 31. März 2024. Parallel zur Reduktion von einfach gelagerten Vorgängen in den Bearbeitungsrückständen war jedoch ein Zuwachs der sogenannten qualifizierten Bearbeitungsrückstände festzustellen. Dieser Entwicklung wurde mit der Einrichtung einer „Strategischen Ermittlungseinheit“ und durch konzertierte Abbauaktionen begegnet. Im Rahmen sogenannter Moving Days bearbeiteten im Juni und August circa 80 Mitarbeitende der Direktion Kriminalpolizei/LKA entsprechende Vorgänge aus den Bearbeitungsrückständen. Bei der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Zahl der Bearbeitungsrückstände der Polizei Bremen handelt es sich insoweit ausschließlich um qualifizierte Vorgänge, die durch eine weitere Verwendung des Großteils der Unterstützungskräfte – sowohl der Direktion Einsatz als auch des neu eingestellten (Nichtvollzugs-)Personals – nicht abschließend polizeilich bearbeitet werden können. Trotz des Abbaus der Bearbeitungsrückstände der einfachen Massenkriminalität stellen die qualifizierten Bearbeitungsrückstände insofern auch weiterhin eine Herausforderung dar, da diese Vorgänge grundsätzlich einen erhöhten kriminalpolizeilichen Ermittlungsaufwand aufweisen und sie in der Regel ausschließlich durch polizeiliche Ermittlerinnen und Ermittler abschließend bearbeitet werden können. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden seit Ende des Jahres 2023 temporär weite Teile des Einsatzdienstes der Schutzpolizei zur Bearbeitung geeigneter Fälle aus den Bearbeitungsrückständen eingesetzt, soweit die dortige Aufgabenpriorisierung und insbesondere die Bearbeitung von Adhoc-Einsätzen dies zuließ. Dieser Einsatz erfolgte grundsätzlich im Rahmen der originären Dienstverrichtung. Zusätzlich werden im Rahmen eines standardisierten Personalmanagements vermehrt Beamtinnen und Beamte, die dauerhaft oder vorübergehend nicht in ihrer originären Funktion eingesetzt werden können, mit dem Abbau von Bearbeitungsrückständen betraut. Darüber hinaus wurden durch Aufgabenverschiebungen zusätzliche Ressourcen innerhalb der Kriminalpolizei gewonnen, die für den Abbau der Bearbeitungsrückstände eingesetzt werden. Dies betraf beispielsweise die Abgabe der Bearbeitung von Haftbefehlen aus der Kriminalpolizei an die Schutzpolizei. Die Darstellung einer konkreten Zahl von Mitarbeitenden, die insgesamt zum Abbau der Bearbeitungsrückstände eingesetzt wurden, ist in Anbetracht der vorgenannten Umstände nicht möglich. Anfrage 27: Stromzählerwechsel in Kleingärten Anfrage der Abgeordneten Muhlis Kocaağa, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, dass auch in den rund 17 000 Kleingärten im Land Bremen die Stromzähler ausgetauscht werden müssen, mit damit verbundenen Kosten von bis zu 2 000 Euro bei besonders alten Sicherungskästen beziehungsweise Zählerplätzen? 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass Kleingärten einen immensen Beitrag zur Nahversorgung gerade von einkommensschwachen Haushalten und zur Integration und Inklusion darstellen und daher die Kosten für die Nutzung von Kleingärten unbedingt verhältnismäßig sein sollten? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die mit der Erneuerung der Zählerplätze verbundenen Kosten für den Austausch von Stromzählern für die Kleingärtner:innen möglichst niedrig zu halten und wie möchte der Senat die Kleingärtner:innen hier unterstützen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Messstellenbetriebsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung der Stromzähler für alle Stromverbraucher:innen. Darin ist geregelt, dass alle Stromverbraucher:innen in Deutschland in Ausführung durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber – in Bremen die wesernetz GmbH – einen digitalen Stromzähler erhalten. Gemeint sind damit moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme. Inwieweit und in welcher konkreten Anzahl Kleingärten im Lande Bremen davon betroffen sind, ist aktuell durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Kooperation mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber wesernetz GmbH in Klärung. Ein detailliertes Ergebnis hierzu soll im November 2024 im Rahmen der Sitzung der Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft vorgelegt werden. Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Die wesernetz GmbH sucht zusammen mit dem Landesverband der Gartenfreunde Bremen nach Lösungen, die Einführung digitaler Stromzähler pragmatisch und gesetzeskonform zu möglichst geringen Kosten zu ermöglichen. Hierdurch wird dem wichtigen Beitrag zur Nahversorgung der Kleingärten im Land Bremen Rechnung getragen. Die unvermeidlichen Kosten für den Anschluss an einen digitalen Stromzähler wie einen notwendigen Austausch oder bauliche Veränderung des Zählerschranks (wie beispielweise eine Vergrößerung) sind von der anschlussnehmenden Person zu bezahlen. Dies entspricht der üblichen Aufteilung der Verantwortung der Niederspannungsanschlussverordnung (§ 22 Absatz 1 NAV), wonach Anschlussnehmende für die Bereitstellung der Zählerplätze zuständig sind. Anfrage 28: Sprachbildungskonzepte an Bremer Schulen: Status, Maßnahmen und bestehende Hürden Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Schulen im Land Bremen haben derzeit ein Sprachbildungskonzept implementiert, wie viele noch nicht und woran liegt das? 2. Welche konkreten Maßnahmen setzen die Schulen mit einem Sprachbildungskonzept um und wie wird deren Umsetzung evaluiert und sichergestellt? 3. Wie stellt der Senat sicher, dass die Sprachbildungskonzepte effektiv umgesetzt werden und welche konkreten Schritte sind geplant, um die Konzepte in Zukunft weiterzuentwickeln und anzupassen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Alle Schulen im Land Bremen sind seit 2013 verpflichtet, ein schulinternes Sprachbildungskonzept vorzuhalten. Es ist Teil des Schulprogramms und wird von den Schulleitungsmitgliedern und den Sprachberater:innen erarbeitet beziehungsweise überarbeitet. Die jeweiligen Schulaufsichten überprüfen im Rahmen der Zielvereinbarungsgespräche das Vorhandensein und die Aktualität des Sprachbildungskonzepts an den Schulen. Zu Frage 2: Das schulinterne Konzept zur Sprachbildung dient der Schulund Unterrichtsentwicklung in diesem Bereich. Es enthält zum Beispiel Aussagen zu mittelfristigen Zielen, zu Umsetzungsmaßnahmen und Erfolgsindikatoren und richtet sich an die Lehrer:innen und Fachaufsichten im Rahmen ihrer Begleitung der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dabei ist eine Analyse der spezifischen sprachbildungsrelevanten Merkmale der Schülerschaft der Schule sowie geeignete Diagnostik notwendig, um Maßnahmen und Ziele für die eigene Schule und die konkrete Förderplanung festzulegen. Auch die Fortbildungsplanung zur Professionalisierung der Lehrkräfte wird hier erfasst. Der Orientierungsrahmen Sprachbildung, der sich aktuell in der Erprobung an fünf Schulen im Land Bremen befindet und zum Schuljahr 2025/2026 erlassen werden soll, wird dazu dienen, die schulischen Sprachbildungskonzepte zu aktualisieren und zu schärfen. Die Umsetzung der Maßnahmen in den Schulen wird auf drei Ebenen evaluiert: intern in den Schulen durch die Lehrkräfte und mit geeigneten diagnostischen Instrumenten, durch das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) mit diagnostischen Instrumenten wie zum Beispiel LALE 5, 7, 9, durch Gespräche mit der Schulaufsicht. Zu Frage 3: Die schulinternen Sprachbildungskonzepte werden der Schulaufsicht vor den jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen vorgelegt. Im Rahmen der Zielvereinbarungsgespräche wird die Umsetzung der Sprachbildung bilanziert und gegebenenfalls neu ausgerichtet. Seit dem Frühjahr 2024 befindet sich der Orientierungsrahmen Sprachbildung an Schulen in Bremen und Bremerhaven in der Erprobung. Diese soll im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein und Auskunft darüber geben, wo Nachsteuerbedarfe (zum Beispiel im Bereich Fortbildung, Schärfung von Aufgaben und/oder Schaffung von Maßnahmen) erforderlich sind. Nach Erlass des Orientierungsrahmens Sprachbildung zum Schuljahr 2024/2025 werden die Schulen im Land Bremen nach und nach aufgefordert, diesen zur Überarbeitung der eigenen Sprachbildungskonzepte einzusetzen. Anhand einer Checkliste soll kurzes, individuelles Feedback zu den schulinternen Sprachbildungskonzepten an die Schulen gegeben werden, damit diese gegebenenfalls nachsteuern können. Anfrage 29: Einführung des Informatikunterrichts Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Schritte sind im Schuljahr 2024/2025 zur Einführung des Informatikunterrichts geplant, wann werden die Pilotschulen ausgewählt und zu wann soll der Unterricht im Schuljahr 2025/2026 in den Jahrgangsstufen 9 und 10 starten? 2. In welchem Zusammenhang steht die Einführung des Informatikunterrichts mit dem Orientierungsrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ und welche spezifischen didaktischen Leitlinien aus diesem Rahmen werden während der Erprobungsphase bei der Gestaltung des neuen Fachs vorläufig berücksichtigt? 3. Welche Auswirkungen hat die Einführung des Informatikunterrichts auf die bestehenden Schul- und Profilstunden an Oberschulen und Gymnasien und wie wird sichergestellt, dass schwächere Schüler:innen dabei nicht benachteiligt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Es wurde im vergangenen Schuljahr 2023/2024 eine Arbeitsgruppe „Informatik“ mit Vertreter:innen beider Stadtgemeinden ins Leben gerufen. Zu der Arbeitsgruppe zählen Beschäftigte der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie der Universität Bremen. Magistratsseitig nehmen Vertreter:innen des Medienzentrums beim Schulamt, des Gesamtpersonalrats Bremerhaven sowie des Personalrats Schulen Bremerhaven teil. Der Kreis der Teilnehmenden ist nicht abschließend. Zu den konkreten Schritten gehören: Erstellung von Bildungsplänen für das Fach Informatik (Oberschule und Gymnasium) im laufenden Schuljahr, Durchführung und weitere Planung von Informatikfortbildungen für Lehrkräfte, Planung der Weiterbildung von Lehrkräften, Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an Lehrkräften mit dem Fach Informatik, die Verortung des geplanten Fachs Informatik in der Stundentafel der Sekundarstufe I und die Auswahl von Pilotschulen, die spätestens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2024/2025 abgeschlossen sein wird. Die Pilotierung des Fachs Informatik – einschließlich der Bildungspläne für die Oberschule und das Gymnasium – soll wie geplant zu Beginn des Schuljahrs 2025/2026 starten. Kriterien für die Auswahl sind das Interesse der jeweiligen Schule, die regionale Verteilung der Schulen (Bremen und Bremerhaven), die Schulart und die Frage, ob und wie viele ausgebildete Informatiklehrkräfte an der Schule arbeiten. Zu Frage 2: Der Orientierungsrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ bezieht sich auf die gleichnamige Kultusministerkonferenz (KMK)-Strategie und das KMK-Papier „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“. Er ist fächerübergreifend angelegt und betrifft in erster Linie die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Wesentliche Inhalte und Kompetenzen darin beziehen sich auf das Thema der Medienbildung, die darin enthaltenen didaktischen Leitlinien spielen auch während der Erprobungsphase eines neuen Unterrichtsfaches eine wichtige Rolle. Davon zu unterscheiden sind die konkreten Inhalte und Kompetenzen eines Schulfachs Informatik, wie sie von der Gesellschaft für Informatik beschrieben sind und in anderen Bundesländern – beispielsweise Niedersachsen – als Fach realisiert sind. Zu nennen sind hier Inhaltsbereiche wie „Algorithmen“, „Sprachen und Automaten“, „Informatiksysteme“ und „Informatik, Mensch und Gesellschaft“. Zu Frage 3: Nach dem derzeitigen Planungsstand soll das Fach Informatik mit vier Jahreswochenstunden in der Kontingentstundentafel der Sekundarstufe I verankert werden. Diese vier Stunden können aufgrund der bereits ausgeschöpften Anzahl von Stunden nicht zusätzlich in die Stundentafel aufgenommen werden, stattdessen müssen an anderer Stelle Stunden eingespart werden. Vorschläge für die konkrete Einsparung befinden sich noch in der Prüfung, infrage kommen beispielsweise das Fach „Informationstechnische Grundbildung“ (ITG), Stunden aus dem Bereich „Profil und Ergänzung“, „Vertiefung“ oder dem Wahlbereich. In den oben genannten Bereichen „Profil und Ergänzung“, „Vertiefung“ und im Wahlbereich verbleiben Stunden in der Stundentafel. Der Informatikunterricht selbst wird selbstverständlich inklusiv im umfassenden Sinne sein, was in der oben genannten Arbeitsgruppe bereits thematisiert wurde. Anfrage 30: DigitalPakt 2.0 – Verhindert das Bundesland Bremen eine schnelle Umsetzung? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 5. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand des Landes Bremen mit dem Bund bezüglich des DigitalPakts 2.0 und zu welchem Zeitpunkt startet die Umsetzung des DigitalPakts 2.0? 2. Inwiefern matcht das Angebot des Bundes zum DigitalPakt 2.0, eine hälftige finanzielle Beteiligung, mit den Vorstellungen des Bundeslandes Bremen? 3. Wie können die nötigen Mittel und in welcher Höhe im Haushalt ab 2025 hinterlegt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Fortsetzung des DigitalPakts Schule (DPS) ist ein Vorhaben auf das sich die Koalition im Bund im Rahmen ihres Koalitionsvertrages verständigt hat. Das Land Bremen ist als Vorsitzland der A-Seite gemeinsam mit Sachsen (Vorsitz B-Seite), Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an den Verhandlungen mit dem Bund zum DigitalPakt 2.0 beteiligt. Die Länderseite hat ein hohes Interesse am schnellen Abschluss des DPS 2.0 und nutzt alle Möglichkeiten um dies zu erreichen. Auf Arbeitsebene werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern der Verhandlungsgruppe drei wesentliche Dokumente bearbeitet: 1. Rahmenvereinbarung Hier geht es um ein politisches Commitment zwischen Bund und Ländern zum Schulterschluss für die Zukunft der digitalen Transformation in der schulischen Bildung. 2. Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c Grundgesetz zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. 3. Bund-Länder-Initiative Gemeinsame Forschungs- und Transferinitiative für digitales Lehren und Lernen; Teil des DigitalPakt 2.0 und Flankierung seiner Ziele im Sinne der Förderung digitaler Souveränität. Einem Abschluss der Verhandlungen stand aus Sicht der Länder bisher vor allem die fehlende Finanzierungsgrundlage aufseiten des Bundes im Wege. Aus Ländersicht ist im Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 nicht erkennbar, dass tatsächlich Haushaltsvorsorge für den DPS 2.0 getroffen wurde. Die KMK-Präsidentin hat sich deshalb mit Schreiben vom 22. Juli 2024 an die Bundesministerin gewendet und um Aufklärung gebeten. Bundesministerin Stark-Watzinger hat mit Schreiben vom 30. Juli 2024 geantwortet und sich politisch zum Abschluss eines DPS 2.0 bekannt. Aus Sicht des BMBF könnten für den Zeitraum 2025 bis 2030 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro aufgebracht werden, die von den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert werden sollen. Eine Sonder-KMK am 2. September 2024 hat sich mit dem Sachstand und weiteren Verhandlungslinien der Länder für die anstehenden Verhandlungen auf Staatssekretärsebene befasst. Sie hat das Ziel bekräftigt, zeitnah die erforderlichen Bausteine für eine Bund-LänderVereinbarung zu konsentieren und ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Verhandlungsgruppe weitreichend mandatiert. Zu Frage 2: Die jetzt endlich vorliegenden Vorstellungen des BMBF zur Finanzierung des DPS 2.0 sind noch weit von den Vorstellungen der Länder entfernt. Die Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und ein aktueller Appell des Bundesrates vom 5. Juli 2024 haben die Forderung nach einem Mindestanteil des Bundes von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr erneuert. Dies ist auch nach der Sonder-KMK die einhellige Position aller Länder. Zu Frage 3: Da, wie dargestellt, bisher keine Einigung erzielt werden konnte, war eine konkrete Anmeldung für den Haushalt 2025 nicht möglich. Diese Situation betrifft alle Länder. Der Senat geht davon aus, das bei einem erfolgreichen Abschluss des DPS 2.0 eine Regelung getroffen wird, die den Nachweis der länderseitigen Kofinanzierung, erst zum Abschluss der Vertragslaufzeit erforderlich macht. Anfrage 31: „Welcome“ im Center für internationale Gesundheitsfachkräfte? Anfrage der Abgeordneten Rainer Bensch, Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Dienstleistungen soll das geplante „Welcome Center“ für internationale Gesundheitsfachkräfte konkret anbieten? 2. Welche konkreten Vorabsprachen mit Trägern zum Pilotprojekt liefen und welche Anforderungen verbinden sich damit laut Ausschreibung für den künftigen Träger dieser Einrichtung? 3. Wie werden die Planungen und Umsetzungen dieses speziellen Centers mit dem geplanten allgemeinen „Welcome Center“ (siehe Koalitionsantrag aus Drucksache 21/315 vom 6. März 2024) synchronisiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat am 30. August 2024 einen Aufruf zur Interessensbekundung zur Errichtung eines „Welcome Centers“ im Land Bremen für Gesundheitsfachund Heilberufe als Pilotprojekt veröffentlicht. Das „Welcome Center“ soll derart ausgestaltet sein, dass es Personen, die über einen ausländischen Berufsabschluss der Gesundheitsfach- und Heilberufe verfügen, folgende Leistungen anbietet: Unterstützung bei der Klärung, welche Unterlagen zum Erhalt eines Einreisevisums benötigt werden und Organisation sowie Terminierung der ersten Schritte beim Bürger-/Migrationsamt und der Antragstellung zur formalen Berufsanerkennung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Darüber hinaus sollen Beratungsleistungen zu Wohnmöglichkeiten und der gesetzlichen Krankenversicherung, Hilfestellung bei der Eröffnung eines Bankkontos sowie die Beantwortung von Fragen rund um das Thema Kitaplätze beziehungsweise Schulanmeldung angeboten werden. Ein konkreter Projektplan inklusive Beschreibung der konzeptionellen Überlegungen zur Organisation des „Welcome Centers“, insbesondere für das Beratungsangebot, aber auch für das gesamte Aufgabenspektrum des „Welcome Centers“, muss von den interessierten Trägern/Organisationen im Zuge der Interessensbekundung bis Mitte Oktober 2024 bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingereicht werden. Zu Frage 2: Im Rahmen der Offensive „Berufe im Gesundheitswesen“ fand im April 2023 ein moderierter Workshop mit Vertreter:innen des Sozial-, Arbeits- und Innenressorts, der Zentralstelle der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), der Ausländerbehörde des Magistrats Bremerhaven, dem integrierter Gesundheitscampus, der Gesundheit Nord gGmbH, dem Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide, dem WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Willkommensservice, der Bremischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V., der Agentur für Arbeit, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), der Arbeitnehmerkammer Bremen und Arbeitgebern der stationären und ambulanten Langzeitpflege unter Leitung des Gesundheitsressorts statt. Im Nachgang zum Workshop folgten weitere Gespräche mit einzelnen Stakeholdern zu den Leistungen, die, basierend auf den bisherigen Erfahrungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen, im „Welcome Center“ erbracht werden sollten. Diese sind in den Aufruf zur Interessensbekundung eingeflossen. Vorabsprachen mit möglichen Trägern erfolgten in diesem Sinne nicht. Laut Aufruf zur Interessensbekundung erklären sich interessierte Träger/Organisationen bereit, als Asyl-, Migrations- und Integrationsfondsantragsteller mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als Netzwerkpartnerin aufzutreten. Die genauen, damit verbundenen Anforderungen, können dem Internetauftritt des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) entnommen werden. Zu Frage 3: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steht bezüglich des geplanten allgemeinen „Welcome Centers“ im Austausch mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration und wird bei der Konzepterstellung des „Welcome Centers“ beteiligt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojektes sollen dabei in die Konzepterstellung einfließen und eine Anschlussfähigkeit des Pilotprojektes sichergestellt werden. Anfrage 32: Beteiligung Bremens an der „Brückenkomponente Albanien“ Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Gründe haben Bremen veranlasst, an diesem Programm, an dem nur zwölf Bundesländer beteiligt sind, teilzunehmen und anhand welcher Kriterien wird die Notwendigkeit der Teilnahme Bremens durch wen bewertet? 2. Wie wird verhindert, dass Menschen gezielt nach Deutschland und/oder in eines dieser zwölf Bundesländer einreisen, um das Programm für die Rückkehr zu nutzen? 3. Führt die Teilnahme an diesem Programm zu einer verstärkten Einreise albanischer Staatsangehöriger nach Bremen und welchen Finanzierungsanteil hatte Bremen seit der Einführung des Programms im April 2021 jährlich zu tragen? (Bitte die Kosten aufschlüsseln.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gründe für die Teilnahme an dem Programm, an dem nur vier von sechzehn Ländern sich nicht beteiligen, waren der verstärkte Zugang von Schutzsuchenden – insbesondere aus Albanien – im Jahr 2021 bei gleichzeitig verknappten Aufnahmekapazitäten durch die erforderlichen Abstandsregelungen angesichts der Coronapandemie. Schutzsuchende aus Albanien streben in aller Regel den Status der Duldung an. Duldungsverfahren sind oft langwierig, insbesondere, wenn der Rechtsweg beschritten wird. Die Betreffenden verbleiben – zumindest bis zu einem Urteil in der letzten Instanz – über viele Monate oder teils über Jahre in der Stadtgemeinde Bremen und werden im hiesigen Unterbringungssystem versorgt. Die Umverteilung zur gleichmäßigen Aufnahme Schutzsuchender unter den Ländern ist in diesen Fällen regelmäßig ausgeschlossen, die Menschen bleiben also über die Quote hinaus auch dann in Bremen, wenn das Land seine Aufnahmeverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel bereits erfüllt hat. Die lange Verfahrensdauer ist zudem belastend für die Menschen, die lange Zeit nicht wissen, in welchem Land sie ihr weiteres Leben gestalten werden. Das Programm „Brückenkomponente Albanien“ ist daher ein Angebot, das im Einzelfall die Entscheidung erleichtern kann, im Herkunftsland wieder Fuß zu fassen. Der Senat sieht es auf der anderen Seite als geeignet an, das Unterbringungssystem der Stadtgemeinde Bremen zu entlasten und Kosten für Aufenthalt und Unterkunft zu senken. Zu Frage 2: Der Zugang zum Programm wird eingeschränkt durch Förderkriterien, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unter anderem ein dauerhafter Aufenthalt von mindestens drei Monaten. Ausschlusskriterium ist auf der anderen Seite eine Langzeitduldung. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, legen geschulte Mitarbeitende im Rahmen einer individuellen Rückkehrberatung fest. Um Mitnahmeeffekten entgegenzuwirken, beobachten Bund und Länder zudem die Zugangsbewegungen. In diesem Zuge hat Bremen im Jahr 2022 die Anzahl der Förderungen beschränkt. Zu Frage 3: Unmittelbare Rückschlüsse auf die Wirkung des Programms sind nicht möglich, weil die Ursachen für Migration sehr vielfältig sind und immer gewissen Schwankungen unterliegen. Die Zahl der Zugänge aus Albanien gestaltet sich wie folgt: Im Jahr 2021 haben 1 125 Personen um Aufnahme in Bremen ersucht, im Jahr 2022 waren es 651, im Jahr 2023 sank die Zahl auf 173 und in den ersten acht Monaten des Jahres 2024 auf 95. Im Jahr 2021 hat das Land Bremen rund 1 500 Euro als Eigenanteil an dem von Bund und Ländern finanzierten Programm aufgewendet, im Jahr 2022 waren es rund 85 000 Euro, in 2023 44 000 Euro und im Jahr 2024 bis Ende August rund 5 000 Euro. Anfrage 33: Wie steht es im Land Bremen um Beratung und Hilfe zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Welche Träger mit welchem Stellenvolumen bieten im Land Bremen Beratungen und Hilfen zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung an? 2. Wie hoch sind die dafür im aktuellen Haushalt eingestellten Haushaltsmittel? 3. Wie viele dieser Beratungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei pro familia konnte im Rahmen der Umsetzung der IstanbulKonvention eine Fach- und Beratungsstelle zu FGM/C (Female Genital Mutilation/Beschneidung) für Bremen und Bremerhaven eingerichtet werden. Dieses Projekt „Bremen gegen FGM – Projekt für Aufklärung, Prävention, Beratung und anderen Hilfen für von weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) bedrohten und/oder betroffenen Mädchen und Frauen im Land Bremen“ richtet sich mit seinem Angebot sowohl an Betroffene als auch an Multiplikator*innen und führt Schulungen zum Beispiel für Lehrkräfte, Beschäftigte aus Unterkünften für geflüchtete Menschen, Polizei oder medizinisches Fachpersonal durch. Daneben gibt es ehrenamtliche Initiativen wie zum Beispiel den somalischen Verein, die bei einzelnen Veranstaltungen ebenfalls aus Projektmitteln der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gefördert werden. Daneben gibt es auch ärztliche Initiativen ohne staatliche Förderung wie zum Beispiel die FGM-Sprechstunde der Frauenarztpraxis Walle und Beratungen durch weitere Gynäkolog:innen. Zu Frage 2: Für die Fach- und Beratungsstelle bei pro familia stehen aus den zentralen Mitteln für die Umsetzung der Istanbul-Konvention jährlich 35 000 Euro zur Verfügung. Dies umfasst eine 20-Stunden-Stelle sowie Sachkosten. Dies ist auch den Fortschrittsberichten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu entnehmen. Zu Frage 3: 2023 wurden insgesamt 272 Teilnehmende durch die Präventionsangebote von pro familia erreicht. Dreizehn Fortbildungen für Fachkräfte fanden in Bremen-Stadt, Bremen-Nord und Bremerhaven statt. Weitere sechs Veranstaltungen wurden in Unterkünften für Geflüchtete sowie in Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven durchgeführt. Daneben nahmen 31 Frauen von den 272 Teilnehmenden das Angebot von Einzelfallberatungen wahr. Ebenso wurden im Rahmen des Projekts Studierende der Studiengänge Public Health und Soziale Arbeit durch Seminare erreicht. Unterjährige Zahlen für 2024 konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Anfrage 34: Wann kommt die Bezahlkarte und wie bürokratiearm wird sie? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 10. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Wann rechnet der Senat vor dem Hintergrund der Verzögerungen im Vergabeverfahren mit dem Start der Bezahlkarte? 2. Geht der Senat davon aus, dass die Bezahlkarte so wie sie jetzt geplant ist, die Verwaltung be- oder entlastet und in welchen Bereichen rechnet er mit Be- beziehungsweise Entlastungen? 3. Wie bewertet der Senat Berichte über Aktionen zur Umgehung der Bargeldobergrenze vor und ist bekannt, ob solche Aktionen auch in Bremen geplant sind? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Beschwerde eines unterlegenen Bieters gilt das Zuschlagsverbot zunächst fort. Die mündliche Verhandlung am Gericht ist auf Mitte Oktober terminiert. Vor diesem Hintergrund hält der Senat derzeit einen Start zu Beginn des Jahres 2025 für denkbar. Zu Frage 2: Der Senat geht von Entlastungen aus. Mit der Bezahlkarte verbindet er die Erwartung, dass das jetzige Verfahren der Auszahlung eingestellt werden kann. Es basiert auf der Ausgabe einer Karte für die Barauszahlung am Kassenautomaten im Fachdienst 9 des Amtes für Soziale Dienste mitsamt der damit verbundenen Logistik und Organisation. Unverändert ist die Haltung des Senats, dass eine genauere Einschätzung der Entlastung erst möglich ist, wenn der Zuschlag für den Anbieter erteilt worden ist und damit die operativen Details bekannt sind. Zu Frage 3: Berichte über die mögliche Umgehung eines Systems, das noch nicht eingeführt ist, kommentiert der Senat nicht. Dem Senat sind zudem keine Berichte über Vorbereitungen von Aktionen zur Umgehung der Bargeldobergrenze in Bremen bekannt. Anfrage 35: Wann gibt es Planungssicherheit für Klimabildungsprojekte? Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Tell, Philipp Bruck, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. September 2024 Wir fragen den Senat: 1. Zu wann können das Klimabildungsprojekt „Klima – ich wandle mich“ am MARUM sowie die Projekte (ener:kita und die Klimaschulen) von energiekonsens (Bremer Energie-Konsens GmbH) mit einer verbindlichen Antwort auf ihre Finanzierungsanträge rechnen und Planungssicherheit bekommen? 2. Welche Gründe können dazu führen, dass die im Haushalt veranschlagten und hinterlegten Finanzmittel nicht rechtzeitig freigegeben werden und wie plant der Senat, solche Verzögerungen zu vermeiden? 3. Wie schätzt der Senat die Bedeutung dieser Projekte insgesamt ein und welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit diese zeitnah starten und noch in diesem Schuljahr 2024/2025 ihre Wirkung entfalten können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die im Rahmen des Klimaschutzes im Haushalt 2024 der Senatorin für Kinder und Bildung zur Verfügung stehenden Mittel können grundsätzlich eingesetzt werden, sofern die im Haushaltplan vorgesehene Sperrung der Gelder nach Vorlage eines Mittelverwendungskonzepts vom Haushalts- und Finanzausschuss (HaFA) aufgehoben worden ist. Eine Befassung des HaFA soll in der November-Sitzung erfolgen. Im Anschluss können die Förderanträge für die Projekte am MARUM und von energiekonsens bewilligt werden, soweit zu diesem Zeitpunkt die zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Für das Klimabildungsprojekt am MARUM ist dies bereits der Fall. Für die mehrjährigen Maßnahmen von energiekonsens fehlt es unter anderem noch an einer gesicherten Finanzierung für die Folgejahre. energiekonsens wurde bereits um Anpassung und Ergänzung der Zuschussanträge gebeten. Zu Frage 2: Die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen wurden erst im Juni 2024 von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet. Dabei wurden zusätzliche Mittel für Klimabildungsmaßnahmen erst mit den Änderungsanträgen der Koalition in den Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung eingebracht und die in den Haushalt der Senatorin für Kinder und Bildung verlagerten Mittel aus dem Klimaschutzprogramm mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Umstand führt unweigerlich zu Verzögerungen, weil Mittel für neue Projekte frühestens mit den Haushaltsbeschlüssen und dem Ende der sogenannten haushaltslosen Zeit sowie nach erfolgten Sperrenaufhebungen genutzt werden können. Grundsätzlich strebt der Senat eine Verabschiedung der Haushalte bereits im vorhergehenden Kalender- beziehungsweise Haushaltsjahr an. Aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen lässt sich der vorgesehene Zeitplan allerdings nicht immer einhalten, sodass eine rechtzeitige Beschlussfassung zum Ende des Vorjahres nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Aufgrund von im Controlling sichtbar gewordenen Risiken für den Gesamthaushalt der Senatorin für Kinder und Bildung, musste die Senatorin für Kinder und Bildung eine Haushaltssperre verhängen. Damit sind grundsätzlich Ausgaben auf rechtliche Verpflichtungen und notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu beschränken. Zu Frage 3: Der Senat misst den Klimaschutz- und Klimabildungsprojekten eine große Bedeutung bei, wenngleich in der aktuellen Haushaltssituation die Sicherstellung des Regelbetriebes in Schule und Kindertageseinrichtungen absoluten Vorrang genießt. Gleichwohl ist der Senat bemüht, mit den Maßnahmen mit Wirkung noch im Schuljahr 2024/2025 zu beginnen.

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗