Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Die Antworten des Senats auf die Große Anfrage zur Umsetzung des Sozialraumprinzips im Bundesteilhabegesetz gewähren interessante Einblicke in ein unsichtbares, aber doch so wichtiges Thema. Besonders deutlich werden erhebliche Defizite, auf die ich hier eingehe, angefangen bei der mangelnden Datengrundlage. Man bietet im Kontext von Menschen mit Schwerbehinderung zwar eine grobe Übersicht, es ist jedoch äußerst bedenklich, dass der Senat keine fundierten Zahlen über die Anzahl von Menschen mit Behinderungen im Land Bremen vorweisen kann. Wie soll man effektive Maßnahmen planen und umsetzen, wenn die Ausgangslage derart unklar ist? Das ist für uns inakzeptabel. (Beifall Bündnis Deutschland) Eine fundierte Politik braucht eine solide Datenbasis. Das Statistische Landesamt in Baden-Württemberg dagegen liefert ausführlich differenzierte Zahlen. Da scheint es zu gehen. Die unzureichenden Wohnangebote sind ebenfalls ein Trauerspiel. Die Zahlen zu den Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen sind alarmierend gering. Gerade mal 77 Plätze für Quartierwohnen in Bremen und 0 in Bremerhaven zeigen, wie weit Bremen bei der inklusiven Unterbringung im Gemeinwesen hinterherhinkt. Auch die Angebote für ambulantes betreutes Wohnen mit 512 Plätzen in Bremen decken den Bedarf bei Weitem nicht. Andere Länder wie Rheinland-Pfalz sind hier ebenfalls weiter. Es müssen dringend mehr Kapazitäten in diesen gemeindeintegrierten und selbstbestimmten Wohnformen geschaffen werden. Obwohl das Sozialraumprinzip im Bundesteilhabegesetz verankert ist, gibt es laut Senat in Bremen noch keinerlei konkrete Maßnahmen oder Konzepte zur Umsetzung. Ein detaillierter Aktionsplan mit klaren Zielen und Fristen zur Quartiersentwicklung fehlt dabei bislang gänzlich. Andere Bundesländer, auch da wieder Nordrhein-Westfalen, haben bereits Schulungen, Vernetzungen und spezialisierte Beratungsangebote umgesetzt. Bremen muss die Kooperation mit Beratungsstellen intensivieren und das Sozialraumprinzip konsequenter umsetzen. Zum jüngsten Entwurf des Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention hat der Landesteilhabebeirat in seinem Schreiben von Ende März 2024 Folgendes zu sagen: „Der Landesteilhabebeirat hält den Entwurf für unzureichend, um den sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden Verpflichtungen nachzukommen.“ Weiterhin schreibt er: „Der Senat versäumt es, das gesetzlich vorgegebene Ziel im Sinne einer konkreten Umsetzungsstrategie zu verfolgen. Der Plan ist eine weitgehend nicht hinreichend miteinander verklammerte Sammlung von Maßnahmen unterschiedlicher Qualität, der jedoch den Blick auf das übergeordnete Ziel nicht zu richten vermag.“ Der Plan ist also unzureichend. Dieser Kritik schließen wir uns an. (Beifall Bündnis Deutschland) Positiv ist, dass der Senat die Notwendigkeit erkennt, die Angebote für barrierefreies Wohnen auszubauen. Gerade in Bremerhaven gibt es keine vergleichbaren Angebote. Jedoch reicht das nicht aus. Auch hier wieder: Bayern und Sachsen haben umfassende Förderprogramme für den barrierefreien Um- und Neubau, Vorbildliches bereits geleistet. Wir fordern daher die Einführung eines Landesprogramms zur Förderung von barrierefreiem Wohnen in Bremen und Bremerhaven. Das ist essenziell für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Antwort des Senats zeigt, dass die Coronapandemie zu Verzögerungen bei der Ambulantisierung stationärer Angebote geführt hat – die Universalausrede des Senats Bovenschulte für fast alles, so scheint es. Städte wie Hamburg und Berlin haben bereits erfolgreiche Pilotprojekte umgesetzt. Bremen sollte von den Praktiken lernen und die Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden suchen, um den Prozess zu beschleunigen. Klare Zeitpläne sind dabei unerlässlich. Wir als Fraktion Bündnis Deutschland fordern den Senat auf, erstens eine umfassende Datenerhebung zur Anzahl und Situation der Menschen mit Behinderung durchzuführen und regelmäßige Teilhabeberichte vorzulegen, zweitens massiv in den Ausbau von Quartierswohnungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Assistenzangebote zu investieren, drittens ein konkretes Landeskonzept mit Maßnahmen und Fristen zur Sozialraumorientierung zu erarbeiten und die Kooperation mit Beratungsstellen zu intensivieren, viertens ein Landesprogramm zur Förderung von barrierefreien Wohnungen und sicherem Wohnen aufzulegen und zu guter Letzt die Ambulantisierung stationärer Angebote konsequent voranzutreiben. Vom Best Practice der anderen Bundesländer kann man auch lernen. (Beifall Bündnis Deutschland) Nur so können wir dem Anspruch des Bundesteilhabegesetzes auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Der Senat, so scheint es mir, hat da eindeutig erhöhten Nachholbedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
