Sofia Leonidakis
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Harter Cut: Jetzt geht es wirklich um ein soziales Problem. Bremen ist im Ländervergleich der Zwangsräumungen an der Spitze – ein Zustand, den man nicht spitze finden kann. 400 Zwangsräumungen gab es im Land Bremen im Jahr 2022, somit jeden Tag mindestens eine. Mit sechs Zwangsräumungen pro 100 000 Einwohner:innen hat Bremen die meisten Zwangsräumungen unter allen Bundesländern, mehr als Berlin oder Hamburg. Der Befund verschärft sich noch, wenn man die deutlich höhere Mietwohnungsquote in Berlin und Hamburg berücksichtigt. In Bremen wohnen 55 Prozent der Einwohner:innen in Mietwohnungen, in Hamburg sind es 80 Prozent und in Berlin 84 Prozent. Bezieht man also die Zwangsräumungen auf die Mietwohnungen – denn nur da kommen sie ja vor –, dann kommen in Berlin und Hamburg jeweils sechs Zwangsräumungen pro Jahr auf 100 000 Einwohner:innen. In Bremen sind es dagegen elf und damit also fast doppelt so viele. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können davon ausgehen, dass ein Großteil der zwangsgeräumten Menschen keine Anschlusswohnung findet, sondern wohnungslos wird. Wohnungslosigkeit ist ein existenzieller Angriff auf die Lebensgrundlagen eines Menschen oder vielleicht auch einer ganzen Familie. Der zwangsweise Verlust der Wohnung ist häufig der Schritt, der Lebensverhältnisse destabilisiert und die Abwärtsspirale ankurbelt. Wenn wir Obdachlosigkeit verhindern wollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, Wohnungsverluste und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. (Beifall DIE LINKE) Ich möchte diese Debatte nicht bei bloßen Zahlen belassen, sondern es geht hier tatsächlich um Menschen und ihre Schicksale. Wir als LINKE hatten schon mit mehreren Zwangsräumungen konkret zu tun. Ein Beispiel: Ein selbstständiger Mensch hatte während Corona Einbußen und hatte somit mit weniger Einkommen zu kämpfen. Er konnte zwei Mieten nicht bezahlen und kassierte daraufhin sofort die Räumungsklage. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Der Vermieter verlangte die volle Rückzahlung auf einen Schlag plus 1 500 Euro für die Räumungsklage. Das ist vielleicht rechtens, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber nicht gerade sozial. Ein zweites Beispiel: Eine Frau mit Kindern, die den Nachbarn zu laut waren. Wir haben hier in der Bürgerschaft beschlossen: Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Für diese Mieterin galt das anscheinend nicht. Es gab einen Antrag auf Räumungsklage. Ein weiteres Beispiel, das im „Weser-Kurier“ zitiert wurde: Eine Seniorin, die bei Vonovia die Miete wegen Sanierungsfehlern gemindert hat, musste sich am Ende in zwei Instanzen gegen die Räumungsklage wehren, und sie bekam Recht. So oder ähnlich sind viele Räumungen gelagert, aber die wenigsten schaffen es in die Zeitung. Ich muss dazu sagen, nicht jede Räumungsklage ist kategorisch verwerflich. Manche terrorisieren ihre Nachbar:innen, Messi-Mieter können eine verwüstete Wohnung hinterlassen. In solchen Fällen ist es natürlich nicht zumutbar, das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten, aber in den meisten Fällen sind Zwangsräumungen auf finanzielle Probleme zurückzuführen. Wenn Armut, Profitstreben oder soziale Probleme zu Zwangsräumung und Obdachlosigkeit führen, dann werden die Probleme in der Regel noch größer. Wer mit der Miete zwei Monate im Rückstand ist, dem kann der Vermieter außerordentlich kündigen und Räumungsklage einreichen. Wenn die Mietenden in der Zwischenzeit alle offenen Mietschulden begleichen, dann kann das die außerordentliche Kündigung zwar abwenden, eine ordentliche Kündigung flattert meistens aber direkt darauf in den Briefkasten, und sie kann auch vollzogen werden. Die Zwangsräumung ist so häufig nur verschoben, selbst wenn der Mietrückstand beglichen worden ist. Die Ampel wollte diese Schutzlücke im Mietrecht mit der sogenannten Schonfristzahlung schließen, aber wie wir ja mehrfach diskutiert haben und auch jetzt am Bundeshaushalt sehen, ist die Ampel nicht gerade mit der Beseitigung von sozialen Missständen beschäftigt, sondern schafft teilweise noch zusätzliche. Wenn wir also keinen Fortschritt im Mietrecht mit der Ampel haben – und ich wage mal die Prognose, wenn Friedrich Merz an einer Regierung beteiligt sein sollte, wird das auch der Fall sein –, dann wirft das die Frage auf: Was können wir hier tun? Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir? Es gibt ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten, sich darauf festzulegen, dass es keine Zwangsräumungen auf die Straße gibt und, wenn möglich, auch nicht ins Obdachlosensystem. Wenn die Zentrale Fachstelle Wohnen, die ZFW, die bei der Senatorin für Soziales angesiedelt ist, keine Wohnung zur Verfügung stellen kann, kann sie in die bestehende Wohnung wieder einweisen. Das ist rechtlich bereits möglich, wird aber nicht gemacht. Wenn Räumungsklagen eingereicht werden, informiert das Gericht die Sozialbehörde, und die ZFW kann handeln. Da sie aber höchst selten Zugriff auf Wohnungen hat, bleibt oft nur das Obdachlosensystem übrig. Es braucht deshalb auch wieder mehr Obdachlosenpolizeirecht (OPR)-Wohnungen oder schlicht Wohnungen, in die die ZFW direkt einweisen kann. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Es müssen Möglichkeiten zur Aussetzung geschaffen werden. Aktuell setzen Vermietende Räumungstitel in der Regel nicht aus, um der Mieterin oder dem Mieter die Möglichkeit zu schaffen, die ausstehende Miete nachzuzahlen oder eine neue Wohnung zu finden. Der Räumungstitel muss, wenn die Räumung abgesagt wird, neu vor Gericht beantragt werden, und das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Deswegen machen Vermieter:innen das in der Regel nicht. Hier müssen wir eine Möglichkeit zur Aussetzung schaffen. Viertens: Wir müssen auch bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ansetzen. Auch GEWOBA und BREBAU haben Zwangsräumungen beantragt, 78 bei der GEWOBA, 42 bei der BREBAU im Jahr 2022. Das entspricht in etwa dem Anteil am Wohnungsmarkt, es ist sogar leicht überproportional. Das Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte auch hier eine Reduktion sein. Es muss klar sein, dass Ratenzahlungen akzeptiert werden, es sei denn es handelt sich um notorische Mietpreller. Das sind vier Handlungsstränge, die wir hier auf kommunaler und auf Landesebene haben. Ich glaube, wenn wir uns die bisherige Entwicklung angucken – –, im Jahr 2018 hatte Bremen mit einer Zahl von Zwangsräumungen in Bremen und Bremerhaven von 874 einen absoluten Höchststand. Mit 400 im Jahr 2022 sind wir aber immer noch das meisträumende Bundesland. Diesen Abwärtstrend können wir gerne beibehalten, mit dem Ziel vor Augen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es keine Zwangsräumungen in Wohnungslosigkeit mehr gibt. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
