Plenarprotokoll 8/23
17.12.2025 · 323 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (47)SPD (40)BSW (25)CDU (17)
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Mir fehlt noch eine Schriftführerin, dann geht es gleich los. – Da ist sie. Meine Damen und Herren, ich hätte auch gerne noch weiter gesungen, aber jetzt begrüße ich Sie ganz herzlich zur inzwischen 23. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße die Abgeordneten des Landtages, die Vertreter der Landesregierung, auch gleich den Ministerpräsidenten sowie alle Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die begleitende Presse und natürlich die Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen. Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es Ihrerseits Bemerkungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Tagesordnung ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 2, 3 und 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit von Frau Ministerin Schneider und Herrn Minister Freiberg sowie der Damen und Herren Abgeordneten Brüning, John, Matzies, Muxel und Simon angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Brandenburg stärkt Deutschlands Verteidigung – und die eigene wirtschaftliche Zukunft Antrag auf Aktuelle Stunde der CDU-Fraktion Drucksache 8/2139 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2206 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Herr Dr. Redmann für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Jan Redmann CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ukraine-Verhandlungen in dieser Woche in Berlin haben eines ganz deutlich gezeigt: (Lars Hünich [AfD]: Merz ist unerwünscht!) 2025 5 Diplomatie und Verteidigungsbereitschaft schließen einander nicht aus, sondern bedingen einander. Wer heute glaubt, Frieden entstehe schon allein dadurch, dass man über ihn spricht und ihn ständig einfordert, der irrt gewaltig. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ja sensationell!) Frieden entsteht und wird bewahrt, wenn man bereit und fähig ist, ihn zu verteidigen. Unsere Sicherheit ist deshalb kein gegebener Zustand, sondern eine fortwährende Aufgabe. Diese Aufgabe verlangt Klarheit, Mut und Entschlossenheit, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Applaus der CDU!) Die CDU-Fraktion war kürzlich zu einem Arbeitsbesuch in Brüssel und dabei auch im NATO-Hauptquartier. Unsere Gesprächspartner dort haben uns einen Befund unmissverständlich klar geschildert: Russland bereitet sich auf einen Angriff auf Europa vor. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Natürlich! – Lachen bei der AfD) Das bedeutet nicht, dass die Entscheidung zu einem Angriff bereits getroffen wurde, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach?) aber Russland rüstet, Russland baut, Russland verlegt Truppen, Russland bildet Kapazitäten, um diese Angriffsentscheidung treffen zu können. Deshalb gilt der Leitsatz der Sicherheitspolitik von Bundeskanzler Merz und ist vollkommen zutreffend: Wir müssen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen. Die Bundesregierung hat entsprechend gehandelt. Ein Finanzfonds zur Modernisierung und Stärkung der Bundeswehr wurde aufgelegt, die Anschaffung von Material und Technologie wurde auf den Weg gebracht, Beschaffungsprozesse wurden beschleunigt, die notwendige Infrastruktur wird ausgebaut. Die Bundeswehr wird durch den Wehrdienst auch personell gestärkt. Das sind wichtige Maßnahmen, aber wir brauchen zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft vor allem ein Weiteres: Geschlossenheit und Entschlossenheit – in Europa, auf der Bundesebene und in Brandenburg, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Wir dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass auch Brandenburg bereit ist, Frieden und Freiheit zu verteidigen. Deshalb ist es gut und auch richtig, dass der Ministerpräsident persönlich vor Ort war, als in Holzdorf unser Raketenschutzschild, das neue Abwehrsystem „Arrow 3“ in Betrieb genommen wurde. Es ist richtig, dass Brandenburg den Standortausbau um Holzdorf herum mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln fördert und auch die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften unterstützt. Es ist richtig, dass sich der Ministerpräsident gemeinsam mit seinen ostdeutschen Kollegen dafür einsetzt, dass Brandenburg von den Investitionen in die Aufrüstung wirtschaftlich profitiert. Aber unsere Nachbarn sind da schon einen Schritt weiter. Berlin will mehr Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungsbranche in die Stadt holen und hat vor zwei Wochen im Senat ein sogenanntes Defense Technology Ökosystem beschlossen. Deshalb unser konkreter Vorschlag an die Landesregierung: Brandenburg sollte sich dringend der Initiative von Wirtschaftsministerin Giffey anschließen und sich aktiv um Rüstungsunternehmen bewerben, um vom großen Kuchen ein ordentliches Stück abzubekommen. Es wäre nicht nur ein wichtiger Impuls für unsere Wirtschaft, sondern darüber hinaus auch ein starkes Zeichen für die Metropolregion, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist echt peinlich, Herr Redmann!) Auch wenn der Ukrainekrieg hoffentlich sehr bald beendet ist, ändert das nichts daran, dass wir uns auch in Zukunft viel stärker um unsere Verteidigungsfähigkeit bemühen müssen, dass wir investieren und auch geschlossen auftreten müssen. Wichtig ist dabei, dass sich Brandenburg klar bekennt. Deshalb liegt Ihnen auch unser Entschließungsantrag vor, der eines unmissverständlich zum Ausdruck bringt: Landtag und Landesregierung unterstützen auch in Zukunft den Ausbau der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Auf Brandenburg können sich der Bund und die Bundeswehr verlassen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die SPD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Lüttmann. Bitte. (Beifall SPD und BSW)
Björn Lüttmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten und Damen und Herren! Wir sind in einer Zeit, in der sich die Welt nicht nur schneller, sondern auch unberechenbarer verändert. Frieden, Freiheit und Sicherheit erschienen uns lange als absolut selbstverständlich. Ich glaube, genau darin liegt ihre größte Angriffsfläche; denn Frieden, Freiheit und Sicherheit sind heute leider keineswegs mehr selbstverständlich, sie müssen vielmehr immer wieder neu gesichert, verteidigt und geschützt werden. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben unmissverständlich ein tiefgreifendes Umdenken in der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik erzwungen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie verletzlich unsere eigene Sicherheit und die unserer europäischen Partner geworden ist. Wir erleben jeden Tag, mit welcher Brutalität und Konsequenz der russische Präsident versucht, nationale Grenzen nach seinem Willen zu verschieben. Dieser Krieg hat eine neue Dimension erreicht. Er ist der erste Hightech- und der erste Drohnenkrieg auf europäischem Boden. Wir sehen präzisionsgelenkte Raketen, koordinierte Cyberangriffe auf Energie- und Kommunikationsnetze und eine globale Welle aus Desinformation und Propaganda – eine Welle, die längst auch Brandenburg und auch uns im Landtag erreicht hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, schon längst!) Davor sollte niemand die Augen verschließen. (Beifall SPD und CDU) Wenn Sie mich fragen: Putins Angriff auf die Ukraine allein ist schon Grund genug, die deutsche Sicherheitsstrategie neu auszurichten. Gleichzeitig drohen aber auch noch jahrzehntelange, verlässliche Allianzen zu zerfallen. Die vor wenigen Tagen veröffentlichte Sicherheitsstrategie der Trump-Regierung bestätigt, was sich seit Längerem abzeichnete: Die USA ziehen sich aus ihrer Rolle als Europas Schutzmacht zurück. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das genaue Gegenteil!) Mehr noch: Sie stellen sich offen gegen die Europäische Union und das demokratische Europa. Sie stellen diese als Gegner dar. Das einst enge transatlantische Bündnis, wie wir es kannten, gerät ins Wanken. Manche sprechen bereits von einer Zeitenwende 2.0. Das ist eine historische Zäsur und ein weiterer Weckruf. Für mich und für uns als SPD ist deshalb klar: Wir dürfen nicht tatenlos dabei zusehen, wie Autokraten und Diktatoren versuchen, eine neue Weltordnung zu errichten, in der nationalistische Akteure um die Vorherrschaft ringen. (Beifall SPD und CDU) Wir müssen den neuen Realitäten mit Mut und Entschlossenheit begegnen. Wir müssen selbstbewusst unsere europäischen Werte, ja unsere liberalen Demokratien verteidigen. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es mit einem manchmal schwer erklärbaren Paradoxon zu tun: Wir stärken unsere Bundeswehr, wir kaufen Waffen, wir bauen Raketenabwehrschirme – weil wir sie eben nicht einsetzen wollen. Wir stärken die Bundeswehr nicht aus Begeisterung für Aufrüstung, sondern aufgrund der tiefen Überzeugung, dass Abschreckung auch Frieden sichern kann. Ich finde, das kann man gar nicht genug betonen. Bemerkenswert ist dabei auch der Blick in unsere Gesellschaft: Aktuelle Umfragen zeigen einerseits, dass rund drei Viertel der Bevölkerung eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands befürworten. Diese Zustimmung ist kein Ausdruck von Kriegsbereitschaft, sondern von Realismus. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat sie schützt und er handlungsfähig – und damit eben auch verteidigungsfähig – bleibt. Andererseits – und das zeigen mir auch die Gespräche auf der Straße – würden die Menschen natürlich die vielen Milliarden Euro viel lieber in Bildung oder das Gesundheitswesen stecken, als davon Waffen zu kaufen. (Beifall des Abgeordneten Stefan Roth [BSW]) Ich gebe zu: Auch ich gehöre zu diesen Menschen. Keinen einzigen Cent möchte ich in Waffen investieren müssen. Wer möchte das schon? Aber leider haben wir es alleine gar nicht in der Hand, ob Waffen überhaupt zum Einsatz kommen. Wir wissen doch gar nicht, welcher Staat wann und wo welche Waffen gegen uns richtet. Und leider steht der Egoismus der Menschheit dem ewigen Frieden, den wir uns alle wünschen und den wir auch gerade draußen wieder besungen haben, ganz offensichtlich entgegen. Ich betone es noch einmal: Deshalb ist die Entscheidung, die Bundeswehr und unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken, keine, die aus Begeisterung für Aufrüstung oder Waffen getroffen wurde, sie erfolgt vielmehr aus Verantwortung. Diese Verantwortung heißt heute: Deutschland und Europa müssen gegenüber feindselig gesinnten Nationen verteidigungsfähig bleiben. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) In unserem Koalitionsvertrag von SPD und BSW heißt es dazu: „Wir stimmen darin überein, dass für Frieden und Sicherheit die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes von großer Bedeutung ist und die Fähigkeit der Bundeswehr zur Verteidigung gestärkt werden muss. Deswegen stehen wir zur Bundeswehr und ihren Brandenburger Standorten.“ An dieser Stelle möchte ich allen Menschen danken, die in unserer Bundeswehr für uns und unsere Sicherheit Dienst tun. (Beifall SPD, BSW und CDU) Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns für eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte zu diesen Themen ein.“ Beide Aussagen unseres Koalitionsvertrages sehe ich als erfüllt an. Mit Blick auf die breit angelegte gesellschaftliche Debatte lässt sich sogar feststellen: Kaum ein anderes Thema wurde in den vergangenen Monaten so intensiv diskutiert wie die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Doch was heißt das nun konkret für die Frage, wie Brandenburg zur Stärkung der Bundeswehr beitragen und auch davon profitieren kann? Zunächst einmal: Die Bundeswehr gehörte mit ihren diversen Standorten immer auch zu Brandenburg. Die Standorte sind vor allem in der Mitte und im Süden unseres Bundeslandes gelegen. Mit dem Fliegerhorst Holzdorf in Schönewalde und der Stationierung des Raketenabwehrsystems „Arrow 3“ verfügt Brandenburg seit kurzem auch über einen der strategisch wichtigsten Bundeswehrstandorte Deutschlands. Damit übernimmt Brandenburg schon heute eine Schlüsselrolle in der Bundeswehrmodernisierung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im NATO-Raum. Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke betonte zu Recht: Die Zeitenwende wird in Holzdorf sichtbar. Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns ist klar: Wenn der Bund in Bundeswehrstandorte in Brandenburg investiert, muss auch immer das Umfeld mitgedacht werden. Innenminister René Wilke hat das Anfang Dezember im Rahmen der Sitzung der Taskforce „Fliegerhorst Holzdorf“ noch einmal ganz deutlich gemacht: In den kommenden Jahren fließen hier rund 35 Millionen Euro in die Infrastruktur von Kitas, Horten und kommunalen Dienstleistungen der umliegenden Gemeinden. Bis zu 100 Millionen Euro sollen insgesamt aus den Strukturmitteln für die Lausitz in die öffentliche Daseinsvorsorge fließen. 2025 7 Der Bürgermeister von Herzberg, Karsten Eule-Prütz, bezeichnete die potenzielle Ansiedlung von Industrieunternehmen als „eine große Perspektive für Herzberg und unsere Region“. Mit den Ansiedlungen verbindet er hochspezialisierte Arbeitsplätze, neue Einwohner für die Region und auch Gewerbesteuern. Und auch der Landrat von Elbe-Elster, Christian Jaschinski, unterstützt den Ansiedlungs- und Ausbauprozess in Holzdorf, in der Stadt Herzberg, dem Amt Schlieben sowie der Stadt Schönewalde. Sie sehen also: Die Erwartung und Unterstützung vor Ort sind da. Gleichzeitig müssen wir feststellen: Wir stehen erst am Anfang eines längeren Prozesses. Auch an anderen Bundeswehrstandorten wird es Ausbau geben und werden neue Ansprüche an die Orte gestellt werden. Der Städte- und Gemeindebund hat seine Erwartung dazu in einem Positionspapier schon sehr klar geäußert: Wenn sich die Bundeswehr neu auf Verteidigung ausrichtet, brauchen die Städte und Gemeinden, in denen die Kasernen stehen, dringend eine Infrastrukturwende, wie er es nennt. Dabei geht es dann zum Beispiel um die Anbindung per Straße und Schiene, um Betreuungsangebote, um die Freizeitinfrastruktur oder die Sach- und Personalausstattung lokaler Feuerwehren. Hier müsse es dann – wie bereits am Standort Holzdorf – zu weiteren finanziellen Unterstützungen kommen, die eine notwendige Infrastruktur absichern. Dann können diese Standorte auch insgesamt von Ansiedlung und Ausbau der Bundeswehrinfrastruktur profieren. Und wir wollen – das hat der Ministerpräsident gerade ebenfalls noch einmal deutlich gemacht –, dass auch Ostdeutschland in angemessenem Maße von diesen Infrastrukturentscheidungen profitiert. (Beifall SPD und CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherheitspolitik ist nicht abstrakt. Der Ausbau von Bundeswehrstandorten und die damit verbundenen Investitionen in kommunale Infrastruktur werden vielmehr sichtbare Veränderungen auch in unserem Land mit sich bringen. Bei ausreichender Unterstützung durch den Bund sind sie auch eine Chance für unsere Infrastruktur und die lokale Wirtschaft; das gehört dazu. Lassen Sie uns hier im Landtag gemeinsam beraten, wie wir diesen Weg gestalten wollen, wie wir die kommunale Familie und alle Brandenburgerinnen und Brandenburger im Prozess gut mitnehmen. Das tiefgreifende Umdenken, von dem ich eingangs sprach, erfordert jetzt entschlossenes Handeln. Brandenburg ist Teil der sicherheitspolitischen Zukunft Deutschlands – daran kann kein Zweifel bestehen –, und dieser Verantwortung stellen wir uns. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Bevor wir die Debatte fortsetzen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Barnim I. (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Dr. Berndt spricht für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, wer Sie nur von Ihren Anträgen auf Aktuelle Stunden in diesem Jahr kennt – im Mai „Sicherheit und Stabilität – Verfassungsschutz stärken“ und jetzt im Dezember „Brandenburg stärkt Deutschlands Verteidigung – und die eigene wirtschaftliche Zukunft“ –, der könnte denken, die CDU wäre die Partei der Staatssicherheit. Aber keine Sorge, das trifft vielleicht im engeren Sinne zu, im weiteren Sinne trifft es natürlich nicht zu. Das Gegenteil trifft zu: Mit der Abschaltung der Atomkraftwerke im Jahr 2011, mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011, mit der Grenzöffnung im Jahr 2015, mit der Vernachlässigung der Bundeswehr – insbesondere durch Ursula von der Leyen zwischen 2013 und 2019 – hat die CDU der inneren und äußeren Sicherheit unseres Landes mehr Schaden zugefügt als jede andere Partei. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie in dieser Aktuellen Stunde zeigen, haben Sie bis heute eine unzulängliche, weil unvollständige, Sicht auf die Sicherheit unseres Landes. Ich finde, die Sicherheit eines Landes hängt von drei Faktoren ab: Der erste Faktor sind die Menschen, der zweite ist die Wirtschaft und der dritte ist die Politik bzw. die Sicherheitspolitik. In Ihrem Antrag kommen anderthalb Faktoren davon vor, nämlich die Sicherheitspolitik und die Wirtschaft, die Sie als Annex der Sicherheitspolitik sehen. Sie schreiben: „Die Zeitenwende war keine Situationsbeschreibung im Jahr 2022, sondern ist der aktuelle Auftrag, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken und im Rahmen der Partnerschaften neu auszurichten. Neben dem Bevölkerungsschutz, dem Schutz kritischer Infrastruktur und der Cybersicherheit betrifft dies an erster Stelle die personelle und materielle Stärkung der Bundeswehr.“ Sie sprechen, sehr geehrte Damen und Herren, zu Recht von einer Zeitenwende, aber: Dabei geht es um weit mehr als um die Verteidigungsfähigkeit und um Militärpartnerschaften. Es geht um die historische Frage, ob Deutschland und der Westen eine Zukunft haben werden oder nicht. Wie diese Frage beantwortet wird, sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenum und oben auf der Tribüne, hängt vor allem und in erster Linie von den Menschen ab, die in diesem Land leben und sich mit diesem Land identifizieren oder nicht. Als die Spartaner gefragt wurden, warum ihre Stadt keine Mauern hat, zeigten sie auf die bewaffneten Bürger und sagten: Das sind die Mauern dieser Stadt. – Nichts anderes sagt das berühmte Böckenförde-Diktum, wonach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Diese Voraussetzungen sind die Homogenität der Bürger, der Geist der Gemeinschaft und die Identifikation mit dem Gemeinwesen. (Beifall AfD) Davon lebt der Staat. Das kann er nicht schaffen, aber er kann es verkommen lassen und zerstören. Wie weit die Verkommenheit und die Zerstörung in Deutschland fortgeschritten sind, zeigt ein Blick auf die Regine-Hildebrandt-Schule in Cottbus. Noch in den 1960er-Jahren hatte Deutschland nicht nur starke Armeen, es hatte eine wehrfähige Gesellschaft. Aber diese wird seit Langem auch in Brandenburg demontiert: durch die Massenmigration, aber noch mehr und vor allem durch eine Politik, die den Geist der Gemeinschaft verneint und den selbstverständlichen Satz „Deutschland ist das Land der Deutschen, und Deutschland soll das Land der Deutschen bleiben“ kriminalisiert. Sehr geehrte Damen und Herren, damit zum zweiten und zweitwichtigsten Faktor für die Verteidigungsfähigkeit: Das ist die wirtschaftliche Kraft unseres Landes. Diesen Punkt benennt die CDU und benennt auch die SPD, aber Sie verkennen dabei Primäres und Sekundäres. Sie hoffen – konkrete Vorschläge unterbreiten Sie nicht –, Holzdorf und andere Rüstungsvorhaben würden die brandenburgische Wirtschaft stärken. In dieser Hoffnung stimmen Sie als CDU – wir haben es eben gehört – mit der SPD überein. Das passt auch, aber das Konzept „Wirtschaftsförderung durch Aufrüstung“ ist ein Ausdruck politischen Unvermögens, und es ist illusionär. (Beifall AfD) Denken wir doch nur an das „Sondervermögen Bundeswehr“ aus dem Jahr 2022: Der größte Anteil der Investitionen – Flugzeuge und Hubschrauber – geht an die USA. Das Sondervermögen hat praktisch zu einer Arbeitsteilung geführt. Amerika liefert Geschwindigkeit und Hochtechnologie, Deutschland liefert Masse, Munition und Bodensysteme – wenn es liefert, denn davor haben ja die Götter noch das Bundeswehrbeschaffungsamt in Koblenz gesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, so wird keine Zukunft gesichert. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr wird allenfalls Versäumtes nachgeholt – teilweise nachgeholt –, wie mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und mit Ihrem ZuPakBbg. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher und militärischer Stärke, aber primär ist dabei die Wirtschaft und nicht das Militär; das können Sie sehr schön in der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA nachlesen, die Herr Lüttmann dankenswerterweise zitiert hat. Sie ist vom November 2025. Ihre Kernaussagen sind: Erstens: Nationale Sicherheit beginnt nicht auf dem Schlachtfeld, sondern bei industrieller Leistungsfähigkeit, Innovation, Produktivität und breitem Wohlstand. Zweitens: Energieversorgung ist eine strategische Machtressource. Ohne sichere und günstige Energie keine Industrie, ohne Industrie keine Wirtschaftskraft, ohne Wirtschaftskraft keine militärische Stärke, und ohne Stärke keine nationale Sicherheit. – Es ist doch ganz einfach. Die Nationale Sicherheitsstrategie der USA ist eine explizite Absage an die Transformationspolitik der EU – das haben Sie richtig erfasst – und damit auch an diejenige Deutschlands und diejenige Brandenburgs. Weil diese Strategie so wichtig ist, auch für uns in Brandenburg, zitiere ich die Deutschland, Europa und Brandenburg betreffenden Passagen: Kontinentaleuropa hat seinen Anteil am globalen Bruttoinlandsprodukt verloren, von 25 % im Jahr 1990 auf 14 %, was zum Teil auf nationale und transnationale Vorschriften zurückzuführen ist, die Kreativität und Fleiß untergraben. Dieser wirtschaftliche Niedergang wird jedoch von der realen und noch gravierenderen Aussicht auf den Untergang der Zivilisation überschattet. Zu den größeren Problemen, mit denen Europa konfrontiert ist, gehören die Aktivitäten der Europäischen Union und anderer transnationaler Gremien, die die politische Freiheit und Souveränität untergraben, die Migrationspolitik, die den Kontinent verändert und Konflikte schafft, die Zensur der freien Meinungsäußerung und die Unterdrückung der politischen Opposition, der Einbruch der Geburtenraten und der Verlust der nationalen Identität und des Selbstbewusstseins. – Sie erinnern sich an die Frage der Menschen. Ich zitiere weiter: Sollten sich die aktuellen Trends fortsetzen, wird der Kontinent in 20 Jahren oder weniger nicht mehr wiederzuerkennen sein. Daher ist es alles andere als sicher, dass bestimmte europäische Länder über eine ausreichend starke Wirtschaft und Streitkräfte verfügen werden, um weiterhin verlässliche Verbündete zu sein. – Ende des Zitats aus der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA. Das sind Worte, die uns allen sehr zu denken geben und unser politisches Handeln beeinflussen sollten. Das führt mich – drittens – zu einigen Kommentaren zur Sicherheitspolitik im engeren Sinne. Der wichtigste Kommentar ist der, dass wir als AfD eine wirtschaftliche Entwicklung in Frieden wollen. Sicherheitspolitik ist für die Brandenburger AfD zunächst einmal Friedenspolitik, und alle militärischen Anstrengungen der Landesverteidigung haben dem Frieden zu dienen, auch der Standort Holzdorf. Wir wenden uns dagegen, Russland als Reich des Bösen zu diffamieren, wie Sie es hier gerade einmal mehr getan haben, Herr Redmann. (Beifall AfD) Eine naheliegende sicherheits- und wirtschaftspolitische Konsequenz ist die Abkehr von der Sanktionspolitik gegen Russland. Wir wollen die Rückkehr zum Import von russischem Öl und Gas, und wir sagen Nein zu allen Plänen, russische Vermögen einzuziehen. Brandenburg stärkt Deutschlands Souveränität und die eigene wirtschaftliche Zukunft, indem es Trumps Bemühungen um einen Friedensschluss in der Ukraine auf allen Ebenen unterstützt. Die Entsendung europäischer Truppen in die Ukraine gehört ausdrücklich nicht dazu. (Beifall AfD) Abschließend noch ein direktes Wort an die Antragsteller: Sehr geehrte CDU-Fraktion, ich halte es für eine Illusion, und zwar für eine gefährliche, sich primär von der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit – sprich: von der Aufrüstung – Wachstumsimpulse und Arbeitsplätze zu versprechen. (Andreas Galau [AfD]: Ja!) Es ist schon etwas blamabel, wenn Sie sich von Bundeswehrstandorten eine Verbesserung der Infrastruktur und der Verkehrswege erhoffen müssen, obwohl Sie von 2019 bis 2024 das Infrastrukturministerium geleitet haben. (Beifall AfD) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur die Infrastruktur, auch die Bundeswehr wurde unter der Regie von CDU und SPD über Jahrzehnte herabgewirtschaftet. Wer ein souveränes Deutschland möchte, ja, der befürwortet den Wiederaufbau einer funktionierenden Armee. Aber dabei muss doch der Grundsatz gelten: Wir wollen keine Kriegswirtschaft, wir wollen eine funktionierende Volkswirtschaft. (Beifall AfD) 2025 9 Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss noch zu Ihrem Entschließungsantrag, der mehr den Charakter der Anbiederung an den Ministerpräsidenten hat – vielleicht hoffen Sie doch noch auf eine Koalition mit ihm – und ansonsten in Breite AfD-Forderungen übernimmt, aber durch seinen letzten Punkt ganz und gar ungenießbar wird, in dem Sie einen Pseudo-Ossi-Patriotismus forcieren und suggerieren, Russland stehe kurz davor, über die Oder nach Deutschland einzumarschieren. Das ist einfach völlig grotesk. Es geht nicht darum, einen Verteidigungsgürtel im Osten aufzubauen, es geht darum, Deutschland insgesamt wehrfähiger zu machen. Das Wichtigste, das wir dafür tun können, ist, die Politik im Land von Grund auf zu ändern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Redmann hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte.
Jan Redmann CDU
Herr Berndt, Sie haben sich im ersten Teil Ihrer Rede gedanklich bei jenen AfD-Politikern eingereiht, die in den letzten Tagen erklärt haben, Deutschland sei es nicht wert, verteidigt zu werden. (Zuruf von der AfD: Was?! – Dennis Hohloch [AfD]: Und schon wieder eine Lüge!) Deutschland sei es nicht wert, verteidigt zu werden, (Dennis Hohloch [AfD]: Die AfD ist schuld an hohen Rundfunkbeiträgen!) denn Deutschland sei kein Land mehr, das über Werte verfüge, die verteidigungswert sind. Meine Damen und Herren, wer so denkt, (Lars Hünich [AfD]: Scharlatan!) und wer so spricht … (Lachen bei der AfD)
Ulrike Liedtke
Entschuldigung. Für den „Scharlatan“ gibt es einen Ordnungsruf. Das ist ein Wort, das wir nicht mehr gelten lassen wollen. (Zurufe der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow, Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) – Herr Hünich, Sie haben einen Ordnungsruf verdient. (Zurufe von der AfD) Wir fahren fort. Bitte, Herr Abgeordneter Redmann.
Jan Redmann CDU
Sie haben sich in eine Reihe von AfD-Politikern eingereiht, die erklärt haben, Deutschland sei es nicht wert, verteidigt zu werden. Wenn man über Verteidigungsfähigkeit spricht, setzt das natürlich mehr als Material und Technik voraus, es setzt vor allem den Willen zur Landesverteidigung voraus. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Deshalb hat jemand, der Deutschland nicht als wert empfindet, verteidigt zu werden, (Zuruf von der AfD: Wer ist denn jemand?!) jedes patriotische Fundament verloren, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Zuruf von der AfD) Nein, wer so spricht, (Zuruf von der AfD: Pseudopatriot!) schwächt die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Wer so spricht, schwächt die Bundeswehr. Wer so spricht, schadet unserem deutschen Vaterland, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Deutschland braucht etwas anderes. Deutschland braucht eine Führung, die steht, wenn es ernst wird, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und keine Führung, die sich in die Büsche schlägt. Deshalb haben Sie mit Ihrer Rede heute und die Vertreter der AfD in den vergangenen Tagen vor allem eins unter Beweis gestellt: dass Sie unwürdig sind, Deutschland zu führen. (Beifall CDU und SPD – Lachen bei der AfD)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt möchte auf die Kurzintervention reagieren. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Redmann, ich bitte vielmals um Verzeihung, wenn mein Redebeitrag Sie überfordert hat (Beifall und Lachen bei der AfD) und Sie nicht verstanden haben, was ich mit dem Rückblick auf Sparta und mit dem Böckenförde-Diktum sagen wollte. Aber ich bitte Sie: Wenn Sie das nicht verstehen, müssen Sie hier doch nicht aggressiv Unwahrheiten und Lügen verbreiten. (Beifall AfD) Sie haben einen Popanz aufgebaut, Herr Redmann, der nichts mit dem zu tun hat, was ich gesagt habe. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass Deutschland es nicht wert sei, verteidigt zu werden. Sie haben das hier zweimal gesagt. Herr Redmann, ich habe eins klargestellt, und darauf sind Sie nicht eingegangen. Ich denke, das ist keine Frage der Feigheit, sondern eine Frage Ihres fehlenden Mutes – dass Ihnen dieser fehlt, haben Sie wiederholt bewiesen. Sie sind nicht darauf eingegangen, dass ich gesagt habe, die Wehrfähigkeit Deutschlands wird in erster Linie durch eine Politik zerstört, die den Geist der Gemeinschaft verneint und kriminalisiert, wenn wir sagen: Deutschland ist das Land der Deutschen, und Deutschland soll das Land der Deutschen bleiben. – Wenn Sie sich getraut hätten, Herr Redmann, wenn Sie Charakter und Mut gehabt hätten, hätten Sie dagegen polemisiert, weil Ihre CDU den Verfassungsschutz unter Herrn Stübgen gegen uns in die Spur geschickt hat, weil wir das gesagt haben. (Beifall AfD) Doch das trauen Sie sich nicht! Im Übrigen hat es eine durch und durch humoristische Note, wenn der Vertreter einer Partei, die von Friedrich Merz geführt wird, von Festigkeit redet. Friedrich Merz ist der Weltmeister im Zurückrudern. (Lachen bei der AfD) Er hat neulich einen persönlichen Rekord aufgestellt: Es dauerte sechs Wochen, bis er seine „Stadtbild“-Aussage zurückgenommen hat. Üblicherweise beträgt die Halbwertszeit seiner Aussagen ein bis zwei Tage. Herzlichen Glückwunsch! Ich glaube, es wird ein einmaliger Rekord bleiben. Herr Redmann, Ihr Parteivorsitzender und Sie hier in Brandenburg – Sie sind eine Partei der Umfaller und Feiglinge. (Beifall AfD) Sie passen sich opportunistisch den Strömungen, den Meinungen an! Sie sind der Hauptfaktor für den Niedergang Deutschlands. Sie sind die Partei, die Deutschland den größten Schaden zugefügt hat – bis heute. (Beifall AfD – Unruhe bei der CDU)
Ulrike Liedtke
Wir setzen die Debatte fort. Herr Abgeordneter Roth hat das Wort für das BSW. (Beifall BSW)
Stefan Roth BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich kann es gleich zu Beginn klar formulieren: Dem Kurs der Regierung Merz und einiger hier im Land, Industriearbeitsplätze in Deutschland und damit auch in Brandenburg abzubauen und im Gegenzug die Kriegswirtschaft hochzufahren und auch Deutschland kriegstüchtig zu machen, wird das BSW in Brandenburg entschieden entgegentreten. Frau Weidel und die AfD waren die Ersten, die das NATO-Fünfprozentziel offen eingefordert haben. Es reihten sich ein: Politiker von der SPD und der CDU. Wo sonst die Brandmauer nicht hoch genug sein kann, erleben wir bei der Aufrüstung eine ganz große Koalition von den Grünen bis zur AfD – und durch die Zustimmung zu den Kriegskrediten im Bundesrat sogar von den Linken, wenn man sie so nennen mag, bis zur AfD. (Unruhe) Ich will an dieser Stelle klarstellen: Der Angriff Russlands auf die Ukraine war selbstverständlich völkerrechtswidrig, (Danny Eichelbaum [CDU]: Aha!) wie es die CDU schreibt – keine Frage. Doch so zu tun, als käme dieser geopolitische Konflikt ohne eine Vorgeschichte aus, als gäbe es nur Gut und Böse, nur Schwarz und Weiß wie in einem Actionfilm – diese Erzählung ist absurd. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Andreas Galau und Lars Hünich [AfD]) Jeder, der es gegenüber den ukrainischen Opfern dieses Krieges ernst meint, hätte die unterschiedlichen Sicherheitsinteressen viel eher anerkennen und viel eher nach einer Lösung suchen müssen, statt diesen Konflikt – auch zur Freude der deutschen Rüstungskonzerne – hochzurüsten, statt durch Waffenlieferungen viele Tote billigend in Kauf zu nehmen, statt nur mit Aufrüstung zu antworten, statt Verhandlungen ausgerechnet Donald Trump zu überlassen, dem Friedrich Merz jetzt nur noch hinterherdackeln kann. Diese außenpolitische Rolle Deutschlands ist nur noch peinlich – da scheint mir selbst Frau Merkel zuzustimmen, wie deutlich wird, wenn man ihren Äußerungen lauscht.
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Stefan Roth BSW
Nein, danke. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) – Gern. Die Rolle in der Entspannungspolitik, die deutsche Politiker mit Format wie einst Hans-Dietrich Genscher, durchaus auch Kohl und Willy Brandt, übernahmen und Persönlichkeiten wie Matthias Platzeck bis heute ausfüllen – wofür wir ihm sehr 2025 11 danken –, haben Politiker von heute längst abgelegt – und das ist traurig. (Beifall BSW) Warum ist das traurig? Deutschland steht für eine dunkle Geschichte. Der Erste und der Zweite Weltkrieg gingen von deutschem Boden aus. Sie führten zu 70 Millionen Toten in Europa. In beiden Fällen war es im Übrigen Russland, das von Westen angegriffen wurde, und wir sollten zumindest versuchen, zu verstehen, dass das in Russland berechtigte Sicherheitsbedürfnisse ausgelöst hat. (Beifall BSW) 30 Millionen tote Sowjetbürger im Zweiten Weltkrieg – ich muss gestehen, mir wird übel, wenn ich sehe, mit welcher Leichtigkeit deutsche Politiker heute über diesen Teil der Geschichte hinweg-(Beifall BSW) Ich möchte noch ein Wort zur Bundeswehr sagen: Natürlich steht das BSW zur Bundeswehr – (Zuruf von der CDU) zu Zwecken der Landesverteidigung. Natürlich muss die Bundeswehr dafür gut ausgestattet sein, und natürlich muss das Umfeld von Bundeswehrstandorten gut mit ziviler Infrastruktur ausgestattet sein – wie alle anderen Teile Brandenburgs auch. Nichts anderes steht auch im Koalitionsvertrag; Herr Lüttmann hat das vorgetragen. Doch wir als BSW wollen keine Interventionsarmee, die in NATO-Kriegen ihre Jugend verheizt. Wir wollen keine Aggression gegen die Atommacht Russland, weil ein Krieg gegen Russland das Ende jeder Sicherheit in Europa und die nukleare Katastrophe bedeuten würde, weil Deutschlands Rolle in der Welt nach dieser Geschichte eine Rolle der Diplomatie und des Friedens sein muss. (Beifall BSW) Wir haben erlebt, was die starke Konfrontation zwischen politischen Blöcken mit unserem Land gemacht hat. Die deutsche Teilung, die Gefahr eines großen Krieges der Supermächte mit Deutschland im Zentrum sind bis heute Erfahrungen, die tief in unserer Gesellschaft verankert sind. Die Welt stand auf dem Höhepunkt der Kubakrise kurz vor dem Untergang der Zivilisation. Wollen wir wirklich in diese Zeit zurück? Ihre Partei versprach einst blühende Landschaften, liebe Kollegen von der CDU, jetzt streuen Sie der Bevölkerung in Brandenburg mit dieser Aktuellen Stunde erneut Sand in die Augen, oder Sie versuchen es, indem Sie so tun, als könnten Rüstungsansiedlungen die Risse und Krater füllen, die Ihre Wirtschaftspolitik hinterlässt. (Vereinzelt Beifall BSW – Unruhe bei der CDU) Selbst die EZB-Präsidentin Lagarde sagte erst gestern, dass aus diesen Zielen nichts wird. Sie prognostiziert einen Wachstumseffekt der zusätzlichen Milliarden, die wir in die Rüstung pumpen, von maximal 0,3 % im kommenden Jahr. Auch bei noch höheren Ausgaben schätzt sie die Wachstumseffekte auf maximal 0,4 bis 0,6 %. Angesichts der astronomischen Summen, über die wir hier reden, ist das ein Witz, weil mit diesem Geld an anderen Stellen viel größere Wachstumsimpulse möglich wären. Der Effekt, den Sie in Aussicht stellen, ist gleich null. Lagarde warnte hingegen sogar vor einer zusätzlichen Inflation durch diese Ausgaben, die unsere Brandenburger Wirtschaft noch viel härter treffen würde. Das zeigt im Übrigen auch das Beispiel in Hennigsdorf ganz gut. Wir sollten diese Milliarden, die wir in die Aufrüstung stecken und von denen Sie, liebe Kollegen von der CDU, durch Rüstungsansiedlungen, die uns im Übrigen auch zur Zielscheibe machen würden und von denen Sie etwas abhaben wollen, eher in gute Bildung für jedes Kind investieren, in gute Schulen, Straßen und Schienen, in gute medizinische Versorgung – in ein gutes Leben statt in Geräte, die das Leben beenden. Das würde Brandenburg voranbringen. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Hohloch [AfD]) Es würde Brandenburg voranbringen, wenn Ihre planlose Wirtschafts- und Energiepolitik im Bund endlich ein Ende fände, damit Schwedt, Schwarzheide und Hennigsdorf aufatmen können – und mit ihnen die vielen Familien, die zur Weihnachtszeit wieder auf ein ungewisses Jahr blicken müssen. Kommen Sie zur Vernunft, liebe Kollegen von der CDU. Heute wurden hier Weihnachtslieder gesungen – für eine friedliche Weihnachtszeit und christliche Besinnlichkeit. Denken Sie ein bisschen mehr an das „C“ in Ihrem Namen als an Spenden von der Rüstungsindustrie. (Oh! bei der CDU) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wilke. Bitte. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Gäste! Als die CDU-Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt hat, konnte auch sie nicht ahnen – ich traue Ihnen viel zu, aber so viel wahrsagerische Fähigkeit dann doch nicht –, wie sehr sich die Zeit dann doch noch verändern würde, von der Antragstellung zum heutigen Tag, und damit auch die Rahmenbedingungen, zu denen diese Aktuelle Stunde hier stattfindet. Die Nationale Sicherheitsstrategie hat hier schon eine Rolle gespielt. Ich will auch ein bisschen darauf eingehen – auch weil ich die vielleicht zweifelhafte Freude hatte, kurz nach ihrer Veröffentlichung mit anderen Innenministern und Parlamentariern verschiedener Fraktionen nach Washington zu fliegen, und dort live miterleben konnte, wie die Sicherheitsstrategie diskutiert wird. Fangen wir aber beim vorigen Schritt an, denn die meisten hier im Saal kommen aus einer Zeit, in der bestimmte Dinge unumstößlich und ganz fest im Raum standen, nämlich als ein wesentlicher Faktor die Sicherheit, dass da im Zweifelsfall diese Vereinigten Staaten von Amerika sind, die auch für unsere Sicherheit einstehen und in dieser Welt dafür sorgen, dass sich auch Länder wie Deutschland und andere Länder in Europa um bestimmte Dinge weniger Sorgen machen müssen, weil die Vereinigten Staaten vor Ort vertreten sind und im Zweifelsfall schon eingreifen werden, sollte etwas passieren, das undenkbar und unsagbar erscheint. Die größte Erschütterung, mit der wir es in diesem Zusammenhang zu tun haben, ist die Tatsache, dass wir heute, hier zu dieser Aktuellen Stunde zusammengekommen, von dieser Festigkeit, wie auch immer man sie politisch bewerten mag, nicht mehr ausgehen können und nicht mehr ausgehen dürfen. Sie existiert nicht mehr. In welcher Zeit findet das, was wir hier diskutieren, statt? Es gibt den schon häufiger beschriebenen Angriffskrieg gegen die Ukraine und es gibt die aktuellen Verhandlungen in Berlin – ja, auch das sagt etwas aus – zu einer möglichen Perspektive für einen Frieden in der Ukraine. Auch gibt es eine neue Ordnung von Mächten in der Welt, die sich Gehör und Einfluss verschaffen, und es gibt diese Nationale Sicherheitsstrategie. Dazu haben wir heute hier schon ein bisschen Textexegese erlebt. Ich glaube, jeder einzelne Satz dieser 33 Seiten hat eine Bedeutung, und jeder greift sich jetzt den Satz heraus, den er gerade für sich gut verwenden kann. Es ist hier nicht möglich, eine umfangreiche Analyse durchzuführen, aber ich will Ihnen deutlich sagen, was mir bei dieser Nationalen Sicherheitsstrategie am meisten Sorge bereitet: Das ist die Tatsache, dass es zum offiziellen Interesse gemacht wird, die europäischen Staaten auseinanderzubrechen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist zutiefst gegen unser nationales Interesse, auch wenn manche in diesem Raum meinen, genau das sei der richtige Pfad. Der Hintergrund dieser strategischen Wende ist: Es ist unbequem, auf dieser Welt mit Europa zu verhandeln, weil Europa so viel stärker, machtvoller und einflussreicher als einzelne Staaten dieser Europäischen Union ist, die man herausbrechen kann, mit denen man einzeln verhandeln und einzeln Deals machen und die man auch gegeneinander ausspielen kann. Wenn man das verfolgt, wenn man das zulässt, anstatt sich dem entgegenzustellen – das ist eines der größten Sicherheitsrisiken für Deutschland und für die Europäische Union, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU) Blicken wir aber auch ein bisschen auf die Geschichte: Woher kommen wir? Auf welchem Boden bewegen wir uns eigentlich? Wir tun heute so, als wären militärische Debatten und die Präsenz von Militär irgendetwas, das jetzt neu in die Welt hineinkommt und uns so gar nicht bekannt ist. Da will ich uns zurückholen – es sind einige, aber gar nicht so viele Jahre. Bis 1991 waren auf dem Gebiet der ehemaligen DDR 337 800 Soldatinnen und Soldaten stationiert – dazu 44 700 Zivilangestellte und 163 700 Familienangehörige. Eine Fläche der Größe des Saarlandes, 2,7 % der Fläche der DDR, 2 430 Hektar, machte militärisches Gebiet aus. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Welche Ambivalenz das im Binnenverhältnis bewirkt hat, muss ich heute hier nicht beschreiben. Schauen wir auf die BRD, auf die alten Bundesländer: Während des Kalten Krieges waren dort bis zu 250 000 US-Soldaten stationiert, aktuell sind es übrigens 37 000, Ausgang offen. In beiden Fällen mussten und müssen wir uns von vermeintlichen großen Brüdern und tatsächlichen oder vermeintlichen Schutzmächten trennen und ganz neue Fragen zu unserer eigenen Sicherheitsarchitektur stellen. Aus meiner Sicht gab es im Jahr 2011 den nächsten Meilenstein dieser Entwicklung: Der Bundestag beschloss die Aussetzung der Wehrpflicht, hin zu einer Berufsarmee. Die Wehrpflicht bestand seit 1956, und was aus der fähigen Berufsarmee und den damals genannten Zielen geworden ist, wissen wir heute und das können wir bewerten. Blicken wir auf Brandenburg und die Auswirkungen auf Brandenburg. Da kommen wir zu einem Punkt, der nach der Erfahrung, die ich bisher mit der Bundeswehr sammeln konnte, für sie einer der essenziellsten Punkte ist, nämlich Verlässlichkeit und lange Linien trotz akuter neuer Lagen. Das wurde mir dort immer wieder gesagt, und das klingt so simpel, verdeutlicht aber die Herausforderung, denn alles, was bei der Bundeswehr passiert – jede Beschaffung, jede Standortentscheidung, jede Rekrutierung –, braucht lange Linien, braucht Verlässlichkeit über einen sehr langen Zeitraum, obwohl sich die Weltlage, so haben wir es gerade erlebt, auch binnen einer Woche so verändern kann, dass man eigentlich sofort reagieren müsste. Aber man kann nicht sofort reagieren, weil es eben lange Linien sind. Umso wichtiger ist die Frage: Welche langen Linien hat Brandenburg denn verfolgt? Nach der Entscheidung zur Aussetzung der Wehrpflicht gab es damals in ganz Deutschland Standortschließungen; Brandenburg wurde davon auch erfasst. Bürgermeister, Landräte, Landtagsabgeordnete und die Landesregierung kämpften gemeinsam oder zum Teil auch für sich selbst um die Standorte. Sie kämpften um Soldatinnen und Soldaten an ihren Standorten; sie kämpften darum, dass die Infrastruktur nicht zusammenbricht. Sie kämpften auch dafür, dass Menschen ihre Regionen nicht verlassen, sie kämpften wegen der wirtschaftlichen Implikationen, sie kämpften für die Kaufkraft – letztlich ging es um die Bedeutung dieser Standorte und die Verbundenheit mit ihnen. In Brandenburg wurden 1 300 Dienstposten abgebaut. Damals wurde ein Papier veröffentlicht, das ich mit Interesse gelesen habe – „Strukturatlas Bundeswehr im Land Brandenburg“ genannt. Das ist eine Analyse zur Standortentwicklung, zu den Auswirkungen der Entwicklung der Bundeswehr auf Brandenburg und zur Frage, woran man festhalten und wovon man sich vielleicht verabschieden muss. Schon damals hatte Schönewalde/Holzdorf eine Bedeutung, während so viele Standorte infrage gestellt wurden und es Abbau gab. Ich zitiere aus diesem Papier: Es sollte daher geprüft werden, wie die gute Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Standortkommunen, die sich in den letzten Monaten entwickelt hat, fortgesetzt werden kann. 2025 13 Die guten Ansätze der länderübergreifenden Zusammenarbeit, wie sie bei der Erhaltung der Standorte Havelberg und Schönewalde/Holzdorf zur Anwendung kamen, sollten im Sinne einer territorial vernetzten, zivil-militärischen Zusammenarbeit ausgebaut werden. – Unterschrieben hat dieses Dokument der heutige Ministerpräsident und damalige Innenminister Dr. Dietmar Woidke, und diese langen Linien von 2011 bis heute, bis zur Taskforce 23 und Taskforce 25, wurden auch an genau diesem Standort und an anderen Standorten verfolgt. Das ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Bundeswehr in Brandenburg an ihrer Landesregierung zu schätzen weiß: dass es eben nicht ein Jahr lang en vogue ist, dass es nicht um etwas Akutes geht, das dann mal eben aufs Schild gehoben wird, sondern dass es lange Linien, dass es Verlässlichkeit und Partner gibt. Und genau das braucht die Bundeswehr in Brandenburg, aber auch in Deutschland. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Damit komme ich auf das Heute, auf das Hier und Jetzt, auf die Aufgaben, vor denen die Landesregierung steht und denen wir uns auch stellen: Die neue Zeit habe ich – wenn auch unzureichend – angesprochen. Die Grundlagen im Koalitionsvertrag und im Grundgesetz sind klar: Wir beteiligen uns nicht an einer militärischen Zuspitzungsrhetorik. Nein, wir reden nicht über Kriegstüchtigkeit, aber wir reden über Verteidigungsfähigkeit – über Verteidigungsfähigkeit, um den Frieden zu erhalten, um uns nie verteidigen zu müssen, wie Herr Lüttmann es zu Recht und, ich glaube, auch im Namen des Bundeskanzlers hier gesagt hat. Wir reden über Holzdorf als einen der künftig bedeutendsten Luftwaffenstandorte in Europa und daher natürlich auch in Deutschland – mit erheblichen Implikationen für die Infrastruktur. Wir reden aber nicht nur über Holzdorf und all die Taskforce-Themen dort – Bildungsinfrastruktur, wirtschaftliche Entwicklung, Erreichbarkeit, Verkehrsnetze usw., also all das, was wir in der Taskforce intensiv bearbeiten –; wir reden auch über die Arbeitsgruppe KRITIS. Wir reden über die Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, mit Unternehmen, die ihre kritische Infrastruktur schützen wollen und gemeinsam mit uns daran arbeiten. Ja, wir reden über zivile Verteidigung, auch in der Landesarbeitsgemeinschaft Operationsplan, wo wir eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten. Das sind Aufgaben der Landesregierung, denen wir uns täglich stellen – mit Verlässlichkeit und langen Linien. Dazu kommen die großen Standorte Beelitz, Potsdam, Prenzlau, Schwielowsee, Strausberg sowie die bereits genannten und auch einige von den kleineren Standorten. Das alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, tun wir für die Menschen in unserem Land, und zwar aus folgenden Gründen: Wir tun es, weil wir anerkennen, in was für Zeiten wir leben, weil nicht alles in unseren Händen liegt, weil wir manches davon bedauern, aber unsere Hände nicht in den Schoß legen können, sondern mit genau diesen Zeiten aktiv umgehen müssen. Wir tun es auch – ja, ich sage es ganz bewusst –, um durch die Unterstützung, durch die enge Kooperation mit einer verteidigungsfähigen Bundeswehr einen Beitrag zur Sicherung des Friedens in Brandenburg, in Deutschland und auch in Europa zu leisten. Wir tun es, um die Bundeswehr auf diesem Weg zu unterstützen, denn sie kann ihn nicht allein gehen. Sie braucht die Länder, sie braucht die Kommunen, sie braucht Menschen in diesem Land, die sie tragen. Wir tun es in der Anerkennung, dass Brandenburg bei all den Szenarien, die kommen mögen – den guten, den mittelguten und den schlechten –, gerade auch mit Blick auf die Verhandlungen bezüglich der Ukraine, eine Rolle spielen wird, schon aufgrund der geografischen Lage. Wir werden eine bedeutende Rolle spielen und müssen auch damit umgehen und uns intensiv darauf vorbereiten. Das alles tun wir gemeinsam mit den Menschen vor Ort, mit den Kommunen, weil wir gelernt haben und wissen: Nichts in diesem Land gelingt, wenn wir es nicht mit den kommunalen Vertretungen, mit anderen Bundesländern, mit den Menschen, die vor Ort mit uns gemeinsam Verantwortung tragen, leisten. (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Das sind die Dinge, die wir tun – für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, für die Sicherheit und für die Demokratie. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der Abgeordneten André von Ossowski und Falk Peschel [BSW])
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin! Ich beziehe mich zunächst einmal auf das, was der Minister zu Europa und zur EU gesagt hat: Herr Minister Wilke, vielleicht kennen Sie noch den Satz von Nigel Farage anlässlich des Brexits: „Wir lieben Europa, aber wir hassen die Europäische Union“. (Zuruf des Abgeordneten Kurt Fischer [SPD]) Ich sage Ihnen, warum das ein richtiger Satz ist: Die EU nimmt uns die nationale Identität, sie nimmt uns die bürgerlichen Freiheiten, und sie nimmt uns mit der Politik der Transformation die Wirtschaftskraft. (Beifall AfD) Die EU, Herr Wilke, schwächt Europa. Das ist ja auch ein Gedanke in der Nationalen Sicherheitsstrategie der USA, die Sorge haben, die europäischen Verbündeten als Partner zu verlieren. (Zurufe der Abgeordneten Kurt Fischer und Andreas Noack [SPD] – Lars Hünich [AfD]: Geht doch raus!) Es ist wichtig, was in den USA passiert, weil der zivilisatorische Niedergang, der in der Nationalen Sicherheitsstrategie beschrieben wird, ja ein Problem des gesamten Westens ist – er ist nicht nur ein Problem Europas, er ist noch mehr ein Problem der USA. Darum sind die Reformbemühungen in den USA so wichtig, (Zuruf des Abgeordneten Andreas Noack [SPD]) und darum hat das Auftreten von Trump und seiner Administration diese Analogien … – Frau Präsidentin, ich kann mich manchmal selbst nicht hören, wenn diese Leute ständig dazwischenreden, die sogenannten Demokraten. (Zurufe der Abgeordneten Uwe Adler, Andreas Noack und Ludwig Scheetz [SPD]) Also, wenn die Reformbemühungen von Herrn Gorbatschow …
Ulrike Liedtke
Bitte keine Zwischenrufe! Das machen wir heute nicht. Wir haben schwierige Themen zu verhandeln. Ich werde keine weiteren Zwischenrufe dieser Art dulden. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Hans-Christoph Berndt AfD
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich will sagen: Was in den USA passiert, weist natürlich Analogien zu dem auf, was Michail Gorbatschow in den 80er-Jahren in der Sowjetunion gemacht hat. (Oh! bei SPD und CDU) Und Sie beziehen eine Position, Herr Wilke, die der von Kurt Hager nahekommt, der gesagt hat: Nur weil mein Nachbar tapeziert, muss ich es doch nicht in meiner Wohnung tun. Ein letzter Punkt: Wenn Sie sagen: „Wir reden nicht davon, kriegstüchtig zu werden“, dann erkundigen Sie sich mal, was Ihr neuer Parteigenosse Boris Pistorius dazu gesagt hat. Er sprach von Kriegstüchtigkeit. – Ihre neue Partei, Herr Wilke, hat genauso Schwierigkeiten mit der Wahrheit wie Ihre frühere. (Beifall AD)
Ulrike Liedtke
Herr Minister Wilke, ich gehe davon aus, dass Sie entgegnen möchten. Bitte schön. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack [CDU] – Lars Hünich [AfD]: Alter Falter, seid ihr schlecht! – Gegenruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Punkt eins: Unterschiedliche Positionen innerhalb einer Partei zu vertreten – und die angesprochene Position ist mir bekannt – hat nichts mit der Unwahrheit zu tun, sondern nur mit unterschiedlichen Positionen. Das ist relativ normal, auch in Ihrer Partei; ich glaube, das muss ich Ihnen nicht erklären. (Anhaltendes Zwiegespräch der Abgeordneten Lars Hünich [AfD] und Danny Eichelbaum [CDU])
Ulrike Liedtke
Können Sie das bitte draußen fortführen, Herr Eichelbaum und Herr Hünich? Wenn Sie sich verständigen wollen, ist das möglich. Sie können Ihre Diskussion gern draußen fortsetzen, aber nicht hier im Saal, quer über die Fraktionstische hinweg. (Vereinzelt Beifall SPD) Herr Minister, Sie haben das Wort. René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Punkt zwei: Dass Sie Nigel Farage zitieren, sagt ja schon etwas über Ihre geistigen Verbündeten – okay, das ist Ihre Entscheidung. (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) Ich bin Ihnen dafür sogar dankbar, Herr Berndt, weil es einen ganz wesentlichen Unterschied markiert, den ich hier noch einmal deutlich machen kann: Ich glaube, keine der Fraktionen in diesem Saal ist kritiklos, was die EU angeht – auch ich bin nicht kritiklos, was die EU als Institution angeht. Aber es ist ein Unterschied, ob man sagt, man hasst die europäischen Institutionen und will sie deswegen nicht nur infrage stellen, sondern abschaffen und damit ein vermeintliches – wie auch immer es dann noch gestaltet ist – Europa schützen, oder ob man sagt, man sieht Veränderungsbedarf und arbeitet daran, diese Veränderungen herbeizuführen, aber man steht zu Europa, man verteidigt Europa, man verteidigt auch das Konstrukt Europa – (Vereinzelt Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Falk Peschel und Oliver Skopec [BSW] – Dennis Hohloch [AfD]: Deswegen muss die EU abgeschafft werden!) weil wir es brauchen! Herr Berndt, um es mal ganz klar zu sagen: Ich bin ein bisschen über Ihre Naivität erschrocken. Meinen Sie denn wirklich, die MAGA-Bewegung – die „Make America Great Again“-Bewegung, die „America first“-Bewegung – interessiert sich für Sie und Ihre patriotische Bewegung, (Lachen bei der CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) interessiert sich für Deutschland? Wissen Sie, was der Name dieser Bewegung schon sagt? Er sagt, sie interessieren sich für sich selbst – und deswegen sollten wir nicht so naiv sein, nicht zu erkennen, dass alles, was sie tun und was sie sagen, dazu dient, sich zu stärken und uns zu schwächen. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Gunnar Lehmann und Falk Peschel [BSW]) Das Auseinanderbrechen der EU ist ihr Wunsch, weil sie versuchen, uns zu schwächen. 2025 15 Wenn Sie wirkliche Patrioten wären, würden Sie erkennen, dass Sie dem auf den Leim gehen (Dennis Hohloch [AfD]: Was für ein Schwachsinn!) und daran mitwirken, dass unser Land von ihnen gefährdet und zersetzt wird, und Sie würden sich dem entgegenstellen. Die MAGA-Bewegung ist ein Sicherheitsrisiko – und Europa ist unsere wichtigste Verteidigung dagegen. (Beifall SPD und CDU sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn, André von Ossowski und Falk Peschel [BSW] – Zuruf des Abgeordneten Kai Berger [AfD])
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Lüttmann, Sie haben das Wort. (Zuruf des Abgeordneten Björn Lüttmann [SPD]) – Sie möchten nicht mehr sprechen. Dann hat der Abgeordnete Freiherr von Lützow das Wort. Er spricht für die AfD-Fraktion. (Vereinzelt Beifall AfD) Während Herr Freiherr von Lützow ans Mikrofon tritt, darf ich wieder Gäste begrüßen: Es sind Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Finow auf Einladung des Abgeordneten Kurt Fischer von der SPD-Fraktion. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Brandenburger und liebe Schüler! Hier wird mal wieder über Verteidigungsfähigkeit – oder anders: über die Bundeswehr – gesprochen, und zwar von einer Partei – der CDU –, die die Bundeswehr zu einem Torso hat herunterkommen lassen, von einer Partei, die es nicht einmal geschafft hat, Afghanistan-Veteranen – wo viele Kameraden gefallen sind – wieder vernünftig und respektvoll zu behandeln, indem ihre Vertreter mal am Flughafen standen. Nein, Sie sind runtergeflogen und haben da Fotos gemacht – schön! Und Sie wollen jetzt verteidigungsfähig werden. Wenn Sie Verteidigungsfähigkeit wollen, dann bringen Sie unseren Kameraden – auch den jetzt dienenden – endlich Respekt entgegen! Die Danksagung von Herrn Lüttmann können Sie sich in die Tasche stecken – keiner will Danksagungen haben! (Vereinzelt Beifall AfD) Respekt fordern wir ein! Das ist das Einzige, das wir Kameraden einfordern. (Beifall AfD) Und zu Respekt gehört auch vernünftige Ausrüstung: Das Beschaffungsamt war ja schon das beste Beispiel. Es ist verkommen unter von der Leyen – verkommen zu einem Korruptionssumpf ohnegleichen. Und Sie wollen die EU haben? (Beifall AfD) Frau von der Leyen sitzt an der Spitze der EU. Die EU unter Frau von der Leyen lehnen wir ab. Eine Wirtschaftsunion, wie es sie vorher gab, ist vernünftig. Das ist sauber, (Beifall AfD) meinetwegen auch mit dem Schengenraum, sodass man reisen kann. Das ist sauber. Ein Verteidigungsbündnis ist auch in Ordnung, aber kein Angriffsbündnis, wie es mittlerweile existiert. (Ludwig Scheetz [SPD]: Schengenraum, habt ihr das gehört?!) Und Herr Roth: Wir brauchen eine starke Bundeswehr, nicht nur für Katastrophenschutzeinsätze – um überall Sandsäcke zu schleppen –, sondern auch für die Terrorismusabwehr, weil die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Die Geheimdienste sind dazu schon gar nicht in der Lage, weil die Geheimdienste nur nach innen wirken und kaum noch nach außen arbeiten. Sie stürzen sich auf die Opposition, das ist einfach so. (Beifall AfD) In der Terrorismusabwehr wird einiges vernachlässigt, darum brauchen wir die Bundeswehr. Die Feldjäger arbeiten übrigens hervorragend mit entsprechenden Partnern zusammen. Wir haben den Standort Holzdorf in Brandenburg. Wir haben aber nicht nur den Standort Holzdorf. Wir hatten sehr viele mehr. Es ist richtig gesagt worden: Unter den Regierungen von SPD und CDU im Bund, aber auch hier im Land, ist viel abgerüstet und verkauft worden. Die Kaserne in Blankenfelde wurde an einen Investor verkauft, der ein Asylantenheim daraus gemacht hat. Jetzt sind die Gebäude nicht mehr bewohnbar. Das hat selbst das DRK festgestellt. Wir können die Kaserne nicht mehr reaktivieren, das funktioniert nicht. Wir haben diese Standorte nicht mehr. Was wir unseren Soldaten mitgeben müssen, um verteidigungsfähig zu werden, ist erst einmal der Grundstock: vernünftige Waffen, ausreichend Handwaffen, damit – anders als jetzt – eine vernünftige Ausbildung stattfinden kann. Im Moment heißt es: Wir können gar keine Waffenausbildung machen, weil gerade die anderen in der Kompanie schießen. – Das funktioniert nicht. Es muss ausreichend Munition geben. Das muss alles da sein, keine Frage. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Aber Ihre Ideologie, die Sie da jedes Mal reinbringen! Die Ukraine – Sie machen sich mit einem Verbrecherstaat gemein, (Beifall AfD) der im Donezbecken mit Snipern Safaris auf kleine Kinder und ältere Menschen gemacht hat. Das ist nachweisbar! Sie machen sich mit jemandem gemein, der beim Maidan-Putsch 150 Kinder ermordet hat. In meinen Augen ist das ein Verbrecherstaat. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Das werde ich nie unterstützen können. Und wie Sie hier jedes Mal die Russen als Feindbild aufbauen! Herr Lüttmann hat es ja auch gemacht, der sieht überall nur noch Feinde. Aber, Herr Lüttmann, wenn Sie überall nur noch Feinde sehen, sollten Sie einmal zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen. Das ist schon ein bisschen krankhaft, (Ludwig Scheetz [SPD]: Was ist das denn? Diese persönlichen Beleidigungen! – Lars Hünich [AfD]: Ach, fühlen Sie sich angesprochen?) denn weder die Amerikaner noch die Russen sind unsere Feinde. Der einzige Feind, den Deutschland hat, ist die SPD, ist die Linke – die nicht mehr hier drinsitzt – und ist mittlerweile auch die CDU, denn Sie haben es geschafft, die Wirtschaft herunterzubringen. Sie haben es geschafft, die Verteidigungsfähigkeit herunterzubringen, und Sie haben uns dahin geführt, dass unsere Jugend nicht mehr wehrfähig ist. Es waren Ihre Parteien, die das in den letzten Jahrzehnten gemacht haben! (Beifall AfD) Jetzt solche Placebo-Anträge hier einzubringen! Sie haben es im Bund doch in der Hand. Sie sind an der Regierung. Sie haben es im Bund in der Hand, da brauchen Sie doch nicht solche Anträge hier. Gehen Sie zu Friedrich Merz, zum Kanzler Ihres Vertrauens – mein Vertrauen hat er nicht – und fordern ihn auf, endlich etwas zu tun.
Ulrike Liedtke
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Ja, natürlich.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Dr. Redmann.
Jan Redmann CDU
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie inszenieren sich hier als großer Befürworter der Bundeswehr und Vertreter der Interessen der Kameradinnen und Kameraden. Ihr Kollege Höcke hat ja vor Kurzem gesagt, in Deutschland gebe es nichts mehr zu verteidigen. Es gebe nichts mehr, das wert wäre, verteidigt zu werden. Schließen Sie sich dieser Aussage an? (Andreas Galau [AfD]: Fängt das schon wieder an! – Dennis Hohloch [AfD]: Völlig aus dem Zusammenhang gerissen!)
Ulrike Liedtke
Bitte, Herr Abgeordneter.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Redmann, für diese Frage, dadurch habe ich noch ein bisschen mehr Zeit. Ich hatte bloß noch 20 Sekunden übrig, vielen Dank! Was Sie da zu suggerieren versuchen, ist eine bodenlose Frechheit – eine bodenlose Frechheit! (Beifall AfD – Lachen bei SPD und CDU)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter, bitte mäßigen Sie Ihre Sprache ein bisschen. (Andreas Galau [AfD]: Warum? – Weitere Zurufe von der AfD) Von „Frechheit“ sprechen wir nicht. Wir mäßigen unsere Sprache, ja?
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Ja, okay, dann ist es eine Verdrehung der Tatsachen – sagen wir es mal so, wenn das okay ist. – Wie Sie wissen, habe ich selbst jahrelang gedient, und wie Sie wissen, sind wir in einen NATO-Angriffskrieg geschickt worden. Ja, ich würde meine Waffe jederzeit wieder in die Hand nehmen (Steeven Bretz [CDU]: Besser nicht!) und mich wieder freiwillig melden, aber man nimmt uns ja nicht mehr. Ihre Parteien haben ja dafür gesorgt, dass Veteranen nicht mehr genommen werden, dass Veteranen, die für die AfD arbeiten, nicht einmal mehr zum Heimatschutz zugelassen werden – nur weil sie ein Mandat für die AfD haben. Dafür haben Ihre Parteien gesorgt. Gucken Sie sich das mal an. (Beifall AfD) Das nennt sich Säuberung. Warum? Weil Sie auch da dem widersprechen, was Sie im Plenum machen. Sie wollen hier groß dastehen, aber hintenrum machen Sie genau das Gegenteil davon, und das zeugt nicht von Respekt gegenüber den Kameraden. Im Gegenteil, Sie schaffen Deutschland ab. Aber wir erschaffen es wieder, nach 2029. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Ulrike Liedtke
Herr Abgeordneter Roth, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? Bitte schön. (Beifall BSW) 2025 17
Stefan Roth BSW
Liebe Kollegen! Ich freue mich darüber, dass Herr Wilke heute zumindest ein bisschen Abstand vom Begriff der Kriegstüchtigkeit genommen hat. Das unterstützen wir. Herr Wilke hat hier und heute gesagt – und ich musste bei dem einen oder anderen Kommentar, den ich in den letzten Stunden gelesen habe, kurz an die Umstände denken, unter denen er ins Amt gekommen ist; aber ich will das nicht weiter kommentieren –, dass sich die weltpolitische Lage verändert hat. Und das stimmt: Donald Trump bedroht Venezuela mindestens indirekt mit Krieg. – Ich hoffe, dass wir in Zukunft auch dazu Anträge von der CDU lesen werden. Alles andere wäre ja Doppelmoral, und der unterliegen Sie, denke bzw. hoffe ich, nicht. (Beifall BSW)
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Wilke, möchten Sie noch einmal das Wort nehmen? Sie hätten die Möglichkeit dazu. – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Abgeordneter Redmann Gelegenheit, noch einmal für die CDU-Fraktion zu sprechen. Bitte sehr.
Jan Redmann CDU
Meine Damen und Herren, ich glaube, die Aktuelle Stunde heute Vormittag war durchaus erkenntnisreich, wenn auch nicht so sehr wegen der Beschlüsse, die gleich wahrscheinlich nicht gefasst werden. Es sei geschenkt, dass Sie einen Entschließungsantrag der Opposition wahrscheinlich nicht annehmen werden. Es sei auch geschenkt, dass die AfD dann und wann den russischen Botschafter zu sich in die Fraktion einlädt … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die AfD oder das BSW?) – Entschuldigung! … dass das BSW dann und wann den russischen Botschafter in die Fraktion einlädt, und dass Sie hier und auf Ihren Parteitagen dicke Backen machen. Auf all das kommt es nicht an. Das Entscheidende ist, dass – was wir heute auch vom Innenminister gehört haben – deutlich geworden ist, dass das Land Brandenburg in einer Kontinuitätslinie steht. Mindestens seit dem Jahr 2011 – aber auch schon länger – ist es ein verlässlicher Partner der Bundeswehr, und es ist auch ein verlässlicher Partner, wenn es um die Aufrüstung und die Herstellung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands geht. Es ist ein Land, dass sich seiner Rolle bewusst ist, gerade im Zusammenhang mit dem Operationsplan Deutschland, sodass all das, was hier vom BSW erzählt wird, am Ende keine praktische Auswirkung hat. Solange das so bleibt, können Sie den russischen Botschafter von mir aus jede Woche einladen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen und stimmen über den Entschließungsantrag der CDU mit dem Titel „Brandenburg stärkt Deutschlands Verteidigung – und die eigene wirtschaftliche Zukunft“, Drucksache 8/2206, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, es gab keine Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 6 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Drucksache 8/2201 Fragestunde Drucksache 8/2175 (Neudruck) Es liegen insgesamt 20 mündliche Anfragen vor. – Ich warte einen ganz kleinen Moment, bis alle, die andere Verpflichtungen im Hause haben und den Saal verlassen möchten, rausgegangen sind, sonst gibt es zu Beginn der Fragestunde immer so eine Unruhe, was für die Fragesteller nicht angenehm ist. – Vielen Dank. Ich erteile Herr Abgeordneten Kutsche zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 6 (Einflussnahme der Tesla-Geschäftsführung auf die anstehende Betriebsratswahl in Grünheide?) das Wort. Bitte schön.
Andreas Kutsche BSW
Ich bin – als Betriebsrat, der sehr vertrauensvoll mit den Gewerkschaften zusammengearbeitet hat – in der letzten Woche, am Freitag, sehr über eine Schlagzeile im „Handelsblatt“ erschrocken. Der Geschäftsführer André Thierig hat wohl geäußert – und damit ein Stück weit Einfluss auf die kommenden Betriebsratswahlen im nächsten Jahr, von März bis Mai 2026, Einfluss zu nehmen versucht –, dass – ich interpretiere das mal so – man sich überlegen solle, wen man wählt, denn wenn die IG Metall mehrheitlich den Betriebsrat stellen würde, wäre der Standort in Gefahr. Deswegen frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die im „Handelsblatt“ dargestellte Aussage des Werksleiters von Tesla Grünheide vor dem Hintergrund einer möglichen Einflussnahme auf die anstehende Betriebsratswahl und der Zielsetzung des Landes, die betriebliche Mitbestimmung zu stärken, was wir ja im Koalitionsvertrag auch festgehalten haben? – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Keller, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Bitte sehr. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kutsche, die Anfrage bezieht sich auf einen Artikel vom 12.12.2025 im „Handelsblatt“. Die Landesregierung kommentiert prinzipiell keine Aussagen, die auf betriebsinternen Veranstaltungen getätigt werden, von denen auch Sie – wie Sie gerade beschrieben haben – nur Kenntnis aus der Presse haben. Es liegt auch nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, unternehmensinterne Vorgänge, insbesondere wenn diese arbeitsrechtlicher Natur sind, zu bewerten. Das gilt – das sage ich an der Stelle – für alle Unternehmen. Dennoch will ich gerade zur Weihnachtszeit die Gelegenheit nutzen, hier den vielen Betriebsräten im Land Danke zu sagen. Für das Land Brandenburg und für die Landesregierung sind die Aufgaben, die die Betriebsräte wahrnehmen – nämlich die betriebliche Mitbestimmung –, ein hohes Gut. Wir haben – das werden wir auch zukünftig tun – bei Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt; bei weiteren Themen, bei denen die Betriebsräte sagen, sie brauchen Unterstützung, stehen wir auch an ihrer Seite. Selbstverständlich haben wir in der Vergangenheit auch bewiesen, dass wir vor allem im Sozialpartnerdialog, also da, wo wir die Unternehmerinnen- und Unternehmerseite gemeinsam mit den Betriebsräten, mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit Verbänden und Gewerkschaften zusammenbringen, vor allem in der jetzigen herausfordernden wirtschaftlichen Situation gemeinsam für Standorte, gemeinsam für gut bezahlte Arbeit kämpfen. Das hat die Landesregierung auch in Zukunft vor. – Vielen Dank. (Beifall des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Es gibt dazu keine Nachfragen. Dann kann Frau Abgeordnete Poschmann, SPD-Fraktion, Frage 299 (L 963: Fahrradweg von Premnitz nach Milow) am Mikrofon vortragen. Bitte schön.
Katja Poschmann SPD
Entlang der Landesstraße 963 ist ein Radweg zwischen Premnitz und Milow vorgesehen. Auf meine Anfrage im Mai teilte die Landesregierung mit, dass der Landesbetrieb Straßenwesen den Antrag für das Planfeststellungsverfahren spätestens im vierten Quartal dieses Jahres einreichen und anschließend der Planfeststellungsbeschluss erfolgen sollte. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Planungsstand des Fahrradweges entlang der L 963 zwischen Premnitz und Milow, insbesondere mit Blick auf den vorgesehenen Baubeginn?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank für die Frage. – Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, antwortet. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schüler! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Poschmann, zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden für den Radweg an der Landstraße 963 zwischen Premnitz und Milow vom Landesbetrieb Straßenwesen die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Ziel des Landesbetriebes ist es, den Antrag für das Planfeststellungsverfahren Mitte des Jahres 2026 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde einzureichen. Ursprünglich war eine Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde für Ende 2025 vorgesehen; diesen Zeitpunkt hatte ich auch in der Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage im Mai genannt. Die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen hat sich leider um sechs Monate verschoben. Der von einem externen Planungsbüro erstellte Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist leider sehr lückenhaft und entspricht nicht den Anforderungen der Planfeststellungsbehörde. Deshalb muss dieser Bericht neu erstellt werden. Des Weiteren gab es Probleme in anderer Form mit dem Planungsbüro, sodass der Landesbetrieb Anfang des Jahres das Büro gewechselt hat. Erst nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann vom Landesbetrieb eine belastbare Zeitschiene für die Umsetzung dieser sehr wichtigen Baumaßnahme aufgezeigt werden. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Gibt es eine Rückfrage, Frau Poschmann? Sie stehen noch am Mikrofon.
Katja Poschmann SPD
Vorerst nicht. Vielen Dank für die Beantwortung.
Ulrike Liedtke
Danke. – Dann setzen wir fort. Frau Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion, stellt Frage 310 (Aktueller Stand der Verhandlung zwischen Krankenkassen und Rettungsdiensten). Bitte.
Daniela Oeynhausen AfD
Die Finanzierung der Rettungsfahrten bleibt weiterhin ungeklärt. Auf die mündliche Anfrage 270 im November 2025 antwortete die Landesregierung: „Auf Einladung der Ministerin werden noch im Dezember erneut alle Landkreise, kreisfreien Städte, die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände so- wie der Krankenkassen an einem Tisch zusammenkommen, um gemeinsam den aktuellen Sachstand zu reflektieren. Zudem wird es einen Ausblick auf das Jahr 2026 geben, wo wir mit einer Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung rechnen.“ Nach Kenntnis der Fragestellerin hat diese Runde bereits stattgefunden. Deshalb frage ich die Landesregierung: Was kann sie über den Sachstand zur weiteren Kostenübernahme der Rettungsfahrten nach dem eingangs genannten runden Tisch mit welchen Schlussfolgerungen für das Handeln des Gesundheitsministeriums berichten?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Frau Ministerin Müller, Ministerium für Gesundheit und Soziales, antwortet. Bitte.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, am 10. Dezember 2025, also vor ein paar Tagen, hat auf meine Einladung hin ein Folgetermin zur Finanzierung des Rettungsdienstes in meinem Haus stattgefunden, zu 2025 19 dem alle Landrätinnen und Landräte, die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter der Kostenträger geladen waren. Ziel des Gesprächs war unter anderem, ein Resümee zum Stand der Kosten- und Leistungsrechnung und der aktuellen Finanzierungssituation der Träger des Rettungsdiensts zu ziehen. Bei der Umsetzung des Verfahrens, welche am 30. Juni dieses Jahres zwischen dem Landkreistag Brandenburg in Vertretung der acht von Festbeträgen betroffenen Landkreisen und der vdek Landesvertretung Berlin/Brandenburg in Vertretung für die Krankenkassenverbände abgesprochen wurde, gab es allerdings Verzögerungen. Bei den Rettungsdienstträgern, die sich zur Anwendung der seitens des Landes empfohlenen Musterkalkulation entschieden hatten, zeichnet sich ein heterogenes Bild ab: Vier Rettungsdienstträger rechnen auf Grundlage ihrer jeweiligen Gebührensatzung ab. Für die übrigen Rettungsdienstträger kann berichtet werden, dass noch am Rande des Termins, am 10. Dezember, zwischen einem Träger und den Kostenträgern eine Absprache zur weiteren Vorgehensweise getroffen werden konnte. Hier handelt es sich um die Uckermark und das Gespräch mit Landrätin Dörk. Bei einem weiteren Träger steht die Prüfung aufgrund der kurzfristig vor dem Termin eingereichten Unterlagen zur Kosten- und Leistungsrechnung noch aus; hier handelt es sich um Frankfurt (Oder). Bei zwei weiteren Trägern, die Kostenträgern zusagten, zeitnah ins Gespräch zu kommen und eine Abstimmung zur Kosten- und Leistungsrechnung herbeizuführen, geht es um Dahme-Spreewald und Cottbus. Seitens des Ministeriums wird ein Termin für einen Austausch bereits in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2026 mit den Vertretern der Kostenträger und der kommunalen Spitzenverbände zur Wiederaufnahme der Arbeiten der Arbeitsgruppe Kosten- und Leistungsrechnung – da gab es eine AG KLR – avisiert. Es wurde erbeten, dass diese Arbeitsgruppe ihre Arbeit wieder aufnimmt, und hier haben wir auch zügig in der zweiten Kalenderwoche einen Termin anberaumt. Zudem wird vom MGS seitens der Kassenaufsicht und der Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst im Land Brandenburg künftig eine regelmäßige Abfrage zum Stand der Kosten- und Leistungsrechnung getrennt nach den Jahren 2025 und 2026 erfolgen, bei der auch der Stand des finanziellen Defizits für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden soll. Außerdem wird zum 1. Quartal 2026 ein Termin zur Umsetzung des OVG-Urteils im zweiten Musterneukontrollverfahren unter Steuerung des Ministeriums vereinbart.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Frau Abgeordnete, Sie können bis zu drei Nachfragen stellen. Ich frage aber vorsichtshalber zunächst in die Runde, ob es von anderen Abgeordneten Nachfragen an die Ministerin gibt; denn ein Blick in unsere Geschäftsordnung zeigt, dass sie alle im Zusammenhang gestellt werden müssen und nicht einzeln gestellt werden dürfen, wie ich es manchmal großzügigerweise zugelassen habe. – Bitte schön, Frau Dr. Oeynhausen.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Ich möchte gern die Möglichkeit nutzen, drei Nachfragen zu stellen. Erstens. Man hört aus den Kreisen – auch Sie haben es erwähnt –, dass die bisherigen Erstattungen nicht unbedingt kostendeckend gewesen seien und die Kreise auch auf Kosten sitzen blieben. Können Sie als Gesundheitsministerin hier und heute ausschließen, dass die Patienten mit Gebührenbescheiden belästigt werden, also Kosten tragen müssen, wie wir es aus Nordrhein-Westfalen, konkret aus Essen, gehört haben und wie es Anfang dieses Jahres auch bei uns, im Landkreis MOL, der Fall war? Können Sie das hier ausschließen? Die zweite Frage: Man hört, dass die Beteiligten recht enttäuscht von dem runden Tisch gewesen seien, dass auch befürchtet werde, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu der Rettungsgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming doch nicht ganz die Lösung bringen werde, die man erhoffe. Im Ausschuss haben Sie gesagt, dass Sie auf die Notfallreform des Bundes setzen. Diese würde aber eine bundeseinheitliche Regelung notwendig machen, das heißt, wir würden wahrscheinlich vom Satzungs- zu einem Verhandlungsmodell wechseln. Ist das so richtig? Sehen Sie, wie Sie im Ausschuss gesagt haben, in einem Verhandlungsmodell tatsächlich weniger Angriffspunkte? Wir sehen es ja gerade bei den Krankenfahrten: Auch in diesem Bereich gibt es Schwierigkeiten. Die dritte Nachfrage: Es geht ja vor allen Dingen um Fehlfahrten und die massiv gestiegenen Kosten; für Rettungsfahrten sind sie geradezu explodiert. Was haben Sie als Land Brandenburg vor, um diese Kosten zu senken, das heißt, was wollen Sie in den Rettungsdienst investieren? Ich erinnere daran, dass Investitionen in den Rettungsdienst durchaus Länderaufgabe sind.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Ministerin.
Britta Müller
Ich habe jetzt eine Verfahrensfrage. Sie haben mit einigen Ihrer Nachfragen einer noch folgenden mündlichen Anfrage von Ihnen vorgegriffen. Zu Ihrer gestellten mündlichen Anfrage haben Sie eine Nachfrage gestellt; aber die weiteren Nachfragen bezogen sich auf eine mündliche Anfrage, die gleich noch behandelt wird. Daher würde ich mich jetzt auf die Beantwortung Ihrer konkreten Nachfrage zu der gestellten mündlichen Anfrage konzentrieren und auf die übrigen Nachfragen im Rahmen der Beantwortung von Frage 314, die die Stellungnahme der Landesregierung zu Plänen einer Reform der Notfallversorgung zum Gegenstand hat, eingehen. Dann geht es unter anderem um das Rettungsdienstgesetz, die Fehlfahrten und die Investitionskosten. Ich vergesse diese Punkte also nicht, sondern werde sie in der nächsten Beantwortung aufgreifen. Ich hoffe, dass das so geht. Ihre erste Frage war, ob die Zahlungen an die Leistungserbringer bzw. die Rettungsdienstträger kostendeckend gewesen seien. Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich hatte bereits ausgeführt, dass wir hier an dem runden Tisch ein sehr heterogenes Bild hatten. Es war auch nicht dessen Ziel, Einzelverhandlungsstände darzustellen oder zu besprechen. Es ging vielmehr darum, eine gemeinsame anerkannte Kalkulationsgrundlage zu finden. Das ist mit der ORGAKOM gelungen. Ich kann es hier so wiedergeben, wie es aus dem Kreis der Beteiligten am runden Tisch dargestellt worden ist. Das war auch das Ziel beim Start des runden Tisches. Es war nie das Ziel, über einzelne Verhandlungsstände zu berichten oder diese zu beurteilen. Ich kann nur noch einmal sagen: Es ergab sich ein heterogenes Bild. Ein Landkreis hat sogar einen höheren Zahlbetrag bekommen, als er abgerechnet hatte. Insofern fand ich es ein bisschen überraschend, dass gerade dieser Landkreis dann zum Ausdruck gebracht hat, dass die Verhandlungen nichts gebracht hätten. Das sind widersprüchliche Aussagen, die ich am runden Tisch nicht überprüfen konnte. Deshalb habe ich sofort nach dem vierten runden Tisch veranlasst, dass ein engmaschiges Monitoring stattfindet. Jetzt erfolgt auf beiden Seiten, sowohl bei den Kostenträgern als auch bei den Leistungserbringern, monatlich eine Abfrage, damit wir uns einen Überblick über die Verhandlungsstände 2025 und 2026 verschaffen können und mehr Klarheit in die diffizile Situation bekommen. Sie stellt sich, wie gesagt, sehr heterogen dar. Einige haben höhere Zahlbeträge erhalten, als die Rechnungen ausgewiesen hatten. Es ist Bestandteil der Vereinbarung, die wir getroffen haben und die auch über den 31. Dezember 2025 hinausreicht, dass Patienten keine Gebührenbescheide bekommen. Ich verlasse mich darauf, dass diese Vereinbarung, die zwischen den von mir genannten Partnern getroffen worden ist, eingehalten wird. Das ist also Teil der Vereinbarung, die immer noch Bestand hat. Zu der Frage nach der Enttäuschung: Ich glaube, die Erwartungshaltung war eine andere. Ich habe bereits ausgeführt, dass der runde Tisch nie die Intention hatte, einzelne Verhandlungsstände zu diskutieren, sondern vielmehr gemeinsam eine auf die Zukunft ausgerichtete Kalkulation für die Kosten- und Leistungsrechnung entwerfen sollte. Das ist erfolgt. Es gibt jetzt die ORGAKOM-Variante. Ausstehend ist wohl noch ein Handbuch. Es wird immer noch über einzelne Kostenbestandteile, das heißt, über die Frage, welche Bestandteile anzurechnen sind, gestritten. Über solche Details wird immer wieder gesprochen. Im Grunde ist es der klassische Verhandlungsstreit zwischen den Partnern: Welche Kosten werden in Ansatz gebracht? Was ist bedarfsgerecht? Was ist zu erstatten?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Wir kommen zu Frage 301 (Verkehrslärm in Ludwigsfelde durch Autobahn A 10), gestellt vom Abgeordneten Gunnar Lehmann, BSW-Fraktion. Bitte schön.
Gunnar Lehmann BSW
Die Stadt Ludwigsfelde und ihre Ortsteile sind mit der Anhalter Bahn, dem Berliner Außenring, der Potsdamer Straße – der B 101 – und der Anflugschneise des BER von verschiedenen Lärmquellen stark betroffen. Zusätzlich führt bekanntlich die Autobahn A 10 direkt durch die Ludwigsfelder Innenstadt, was insbesondere nachts zu einer bedeutenden Lärmbelästigung der Anwohner führt. Kürzlich wurde zudem ein Waldstück gerodet, das bislang als geringfügiger natürlicher Lärmschutz zwischen Autobahn und Wohnbebauung wirkte. In Reaktion auf die gewachsene Lärmbelastung wird nunmehr erneut die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem durch die Stadt führenden Streckenabschnitt erhoben. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h galt bereits in der Vergangenheit auf dieser Strecke; sie wurde 2024 aufgehoben. Sachverständige fordern nachts ein Tempolimit von 80 km/h für den Pkw-Verkehr und von 60 km/h für den Lkw-Verkehr. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich dadurch nicht nur der Lärm verringern, sondern auch die Unfallgefahr senken ließe. Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie, den von der Autobahn A 10 – auf dem durch Ludwigsfelde führenden Streckenabschnitt – ausgehenden Verkehrslärm durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung effektiv zu reduzieren oder auf diese Reduktion hinzuwirken?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert antwortet. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lehmann, die Lärmbelastung der Stadt Ludwigsfelde durch die Bundesautobahn 10 ist ein Problem. Deshalb habe ich mich mit dem Bürgermeister von Ludwigsfelde, Herrn Andreas Igel, für den Anfang des neuen Jahres verabredet, um die Details zu besprechen und gemeinsame Schritte vorzubereiten. Es gibt ein klares Bekenntnis der Stadtverordnetenversammlung von Ludwigsfelde zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt der Bundesautobahn. Diese Position wird von meinem Hause unterstützt. Deshalb werden wir uns gemeinsam mit der Stadt Ludwigsfelde beim Bund dafür einsetzen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn 10 im Bereich der Stadt Ludwigsfelde auf 120 km/h zu begrenzen.
Ulrike Liedtke
Sie haben noch eine Nachfrage; bitte sehr.
Gunnar Lehmann BSW
Vielen Dank, Herr Minister, für die Auskunft. Ich freue mich, dass dieses Gespräch gesucht wurde und geführt wird. Zu dem zeitlichen Rahmen habe ich eine Nachfrage: Grundlage der Entscheidung zur Reduzierung der Geschwindigkeit ist unter anderem die Verkehrszählung. Die Verkehrszählung von 2021 war dem Vernehmen nach Grund für die Aufhebung des damals bestehenden Tempolimits – wohlgemerkt eine Verkehrszählung, die zu Coronazeiten, also in Zeiten eines geringeren Verkehrsaufkommens, erfolgt ist. Die aktuellste Zählung hat jetzt, bis Oktober 2025, stattgefunden. Die Ergebnisse sollen laut Bundesverkehrsministerium erst in einem Jahr vorliegen. Wird es also möglicherweise auch so lange dauern, bis der dann gestellte Antrag bearbeitet wird? Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Wir haben zum einen die Verkehrszahlen; Sie sprachen es an. Zum anderen haben wir dort aber auch Erstanalysen durchführen lassen, was das Unfallgeschehen angeht. Und definitiv haben wir ein höheres Verkehrsaufkommen. Wir werden uns also vor Ende 2026 an den Bund wenden, weil unsere klare Position ist: Jedem, der sich die Situation vor Ort in Ludwigsfelde ansieht, wird klar, dass, wenn da nachts open end durchgefahren wird, die Geschwindigkeit für die Anwohner definitiv zu hoch ist. Wir gehen davon aus, gemeinsam mit der Stadt beim Bund erreichen zu können, dass die Geschwindigkeit gesenkt wird. Ich kann natürlich nicht sagen, wie der Bund dann entscheiden wird, 2025 21 aber klares Zeitfenster ist: Vor Ende 2026 wird die Stadt den Antrag auf den Weg bringen, und wir werden ihn unterstützen.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Dazu noch? – Nein. Dann kommen wir zur Frage 302 (Umgang der Landesregierung mit Aufrufen zu Demonstrationen während der Schulzeit), gestellt von der Abgeordneten Kristy Augustin, CDU-Fraktion. Bitte.
Kristy Augustin CDU
Am 27. November 2025 veröffentlichte das BSW Brandenburg eine Pressemitteilung mit dem Titel „Unsere Jugend gehört nicht in Schützengräben!“. (Vereinzelt Beifall BSW) Zugleich besteht die gesetzlich verankerte Schulpflicht, auf die das Bildungsministerium ausdrücklich hingewiesen hat. „Der Prignitzer“ zitierte am 29.11.2025 in dem Beitrag „Brandenburgs BSW unterstützt Schulstreik gegen die Wehrpflicht“ einen Sprecher des MBJS mit der Aussage, die Entscheidung über eine Teilnahme an den Demonstrationen liege bei den Schülerinnen und Schülern, die dann jedoch mit den entsprechenden Konsequenzen leben müssten. Diese unterschiedlichen Signale verdeutlichen eine erhebliche Unklarheit im Umgang mit dem Schulstreik und lassen Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ohne verlässliche Orientierung zurück. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie grundsätzlich öffentliche Aufrufe zum Fernbleiben vom Unterricht für die Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit?
Ulrike Liedtke
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Freiberg, Minister für Bildung, Jugend und Sport. Bitte.
Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat seine Positionen in seinen Verlautbarungen zum Thema klar benannt und Schulämter und Schulleitungen bei entsprechenden Anfragen eindeutig, klar und auch konsistent beraten. Die Teilnahme an einer Demonstration während der Unterrichtszeit ist als unentschuldigte Fehlzeit zu werten; es gilt die Schulpflicht. Die Entscheidung, sich an Demonstrationen zu beteiligen, obliegt den Schülerinnen und Schülern selbst. Sie müssen dann aber gegebenenfalls mit entsprechenden Konsequenzen leben. Beispielsweise können nicht erbrachte Leistungen aufgrund unentschuldigten Fehlens mit der Note Ungenügend bewertet werden. – Insofern bestanden von dieser Seite – entgegen der Darstellung in der Frage – gar keine Unsicherheit und auch gar keine Unklarheit. Der schulrechtliche Umgang ist klar geregelt und eindeutig. Die verlässliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulen und Schulbehörden war seitens des MBJS stets gegeben. Klar wurde auch, dass das MBJS diesen Aufruf und auch andere Aufrufe – es gab in der Vergangenheit ja einige Aufrufe zu Schulstreiks – nicht inhaltlich bewertet. Das gilt analog im Übrigen auch für öffentliche Äußerungen, sei es für oder gegen diesen konkreten oder jeden anderen Aufruf, solange dieses auf dem Boden des Grundgesetzes geschieht.
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Es gibt drei Nachfragen. Es beginnt bitte die Antragstellerin, Frau Augustin, Herr Dr. Redmann schließt an, und danach ist Herr Hohloch an der Reihe. – Bitte sehr.
Kristy Augustin CDU
Vielen Dank, Herr Minister. Die Aufrufe – Stichworte „Schützengräben“ und „unsere Kinder in den Schützengräben“ – waren sehr deutlich. Wir haben in der vergangenen Plenarsitzung einen Antrag der CDU-Fraktion zum wertevermittelnden Unterricht behandelt. Sie hatten in Ihrer Rede ja dargelegt, dass der wertevermittelnde Unterricht sehr gut abgedeckt sei und dass gerade Fragen, die Pazifismus und freiwilligen Wehrdienst betreffen, entsprechend diskutiert würden und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern auch eine Meinungsbildung herbeigeführt werde. Wie bewerten Sie es, dass eine regierungstragende Partei hier einen Aufruf zum Schulstreik und zur Demonstration macht, vor dem Hintergrund, dass sowohl BSW als auch SPD den CDU-Antrag abgelehnt haben? Ich frage weiter. Das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht kann ja unter anderem mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 2 500 Euro belegt werden. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass mit Verstößen gegen die Schulpflicht einheitlich umgegangen wird?
Ulrike Liedtke
Herr Dr. Redmann.
Jan Redmann CDU
Es wurde ja schon mehrfach die sehr markige Pressemitteilung des BSW zitiert. Gab es in irgendeiner Weise eine Initiative, aus dem parlamentarischen Raum oder von Kabinettskollegen, die auf Sie zugegangen sind, mit dem Ziel, die Schüler von der Schulpflicht auszunehmen, ihnen also ohne Sanktionsmöglichkeit die Teilnahme an diesen Demos zu ermöglichen?
Ulrike Liedtke
Und gleich Herr Abgeordneter Hohloch, bitte. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden denn im Zuge dieses Schulstreiks ergriffen? Ist Ihnen die Anzahl bekannt? Die zweite Frage: Wie ist die Landesregierung damals – die Frage von Frau Augustin bezog sich ja generell auf Schulstreiks, also nicht explizit nur auf diesen einen – mit den sogenannten Fridays-for-Future-Demos umgegangen, als man gegen den sogenannten Klimawandel auf die Straße gegangen ist, um die Welt zu retten? Ich kann mich daran erinnern, dass damals die Äußerung des MBJS eine etwas andere war. Aber vielleicht können Sie mir da auf die Sprünge helfen. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Bitte schön, Herr Minister – soweit die Fragen Ihre Rede betreffen.
Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Augustin, Ihre Frage zielt weitgehend auf etwas ab, was ich hier gar nicht beantwortet habe – das will ich nur sicherheitshalber anmerken, bevor ich antworte. Was im Zusammenhang mit meiner Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage steht, kann ich Ihnen beantworten, nämlich die Frage nach den Ordnungsgeldern. Vielleicht kann ich das gleich im Zusammenhang beantworten. Erstens wird nicht zwischen Gründen für die Ordnungsmaßnahme differenziert – wenn man das statistisch erfassen würde, was wir nicht extra tun. Das ist das Erste, was man sagen muss. Zweitens muss man sich genauer anschauen: Ordnungsmaßnahmen ergehen in der Regel gegenüber den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern. Die Schulpflicht trifft ja die Erziehungsberechtigten, als Einschränkung der Freiheitsrechte des Grundgesetzes. Wir müssen aber – und das wissen Sie, das erheben wir ja auch – danach differenzieren, ob das Fehlen ein einmaliger Vorfall ist oder es sich um konsequentes, regelhaftes und problematisches, also ein nahezu pathologisches Schulschwänzen oder Schulabsentismus in Größenordnungen von beispielsweise 20 oder gar 40 Tagen handelt. Deswegen gibt es da keine einheitliche Handhabe, sondern damit ist immer im Einzelfall, und zwar nach dem Ermessen, das ein Amt an der Stelle hat, umzugehen. Dafür, wie das am Ende im Einzelfall auszutarieren ist, gibt es – auch zu Recht – keinen einheitlichen Maßstab. Dann beantworte ich in diesem Zusammenhang noch die letzte Frage von Herrn Hohloch, bevor ich zu der Antwort auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Redmann komme. Wir als MBJS haben, zumindest so lange, wie ich irgendetwas dazu beitragen konnte, hier im Land immer die gleiche Haltung vertreten: Es ist eine Abwesenheit, eine Schulpflichtverletzung. Wir können uns im Bildungsausschuss gern noch einmal darüber unterhalten. Aber deswegen habe ich hier auch klar gesagt: Die Haltung hat sich diesbezüglich gar nicht geändert. Das will ich so deutlich sagen. Zur Frage von Herrn Redmann: Nein.
Ulrike Liedtke
Das war sehr präzise geantwortet. Vielen Dank. Wir kommen zur Frage 303 (Vierspuriger Weiterbau der L 33 von Hönow nach Berlin), die der Abgeordnete Jörg Vogelsänger, SPD-Fraktion, stellt. Bitte.
Jörg Vogelsänger SPD
Die Landesstraße 33 gehört zu den Landesstraßen mit dem stärksten Verkehrsaufkommen in Brandenburg. Zudem ist sie östlich von Berlin eine der wichtigsten Straßen für Pendler. Dazu kommt in Eiche ein Multicenter. Ihre Bedeutung wächst auch deshalb, weil die Realisierung der Ortsumgehung Ahrensfelde – der Bundesstraße 158 – noch weit entfernt ist. Es ist ein Ärgernis, dass einem vierspurigen Abschnitt der Autobahn bis Hönow ein 2,4 km langer zweispuriger Abschnitt folgt und es danach vierspurig weitergeht. Die Freigabe des ersten Abschnitts der Autobahn A 10 nach Hönow erfolgte vor einem Jahrzehnt – ich war sogar Zeuge. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum vierspurigen Weiterbau der Landesstraße 33 von Hönow nach Berlin?
Ulrike Liedtke
Es antwortet wieder Herr Minister Tabbert. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogelsänger, der vierstreifige Ausbau der Landesstraße 33 zwischen Hönow und der Landesgrenze zu Berlin befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Derzeit läuft das formelle Anhörungsverfahren in den Ländern Berlin und Brandenburg. Vom 3. März 2025 bis zum 2. April 2025 lagen die Planfeststellungsunterlagen für die zweite Deckblattplanung in Berlin und Brandenburg aus. Die rund 120 Einwendungen wurden zur Erwiderung an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Vorhabenträger übergeben. Er nimmt dazu gegenüber den in den beiden betroffenen Bundesländern zuständigen Anhörungsbehörden Stellung. Es ist vorgesehen, im kommenden Jahr die Erörterungstermine zum Verfahren durchzuführen. Bei optimalem Verlauf könnte der Planfeststellungsbeschluss, vorsichtig formuliert, im Jahr 2027 erlassen werden. Danach werden die Ausführungsplanungen und die Ausschreibungsunterlagen für die Umsetzung der Baumaßnahme vorbereitet. Eine verbindliche Aussage zum weiteren zeitlichen Ablauf bzw. zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und einer zeitlichen Umsetzung der Baumaßnahme ist jedoch gegenwärtig nicht möglich. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Es gibt keine Nachfrage dazu. Damit kommen wir zu Frage 304 (Amnestiegesetz für Corona-Bußgelder im Zuge des Urteils des Landesverfassungsgerichts). Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen von der AfD-Fraktion wird sie stellen. Bitte sehr.
Daniela Oeynhausen AfD
Die rot-lila Landesregierung vereinbarte auf Seite 4 ihres Koalitionsvertrages nicht nur die Einsetzung einer Enquetekommission, sondern versprach auch, über ein Amnestiegesetz hinsichtlich der Corona-Bußgelder zu beraten. Nach einer Kleinen Anfrage der Fragestellerin sind in Brandenburg etwa 16 000 Corona-Bußgelder in Höhe von insgesamt mindestens 2,5 Millionen Euro verhängt worden. 2025 23 Die AfD-Fraktion hatte 2021 eine abstrakte Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht wegen einer Corona-Eindämmungsverordnung eingereicht; diese galt vom 8. März 2021 bis zum 30. März 2021. Das Landesverfassungsgericht urteilte, es fehle in dieser Verordnung hinsichtlich der Maskenpflicht im Einzel- und im Großhandel sowie in Einrichtungen mit Publikumsverkehr an Bestimmtheit für Grundrechtseinschränkungen. Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen für ihr weiteres Handeln die Landesregierung aus diesem Urteil zieht. Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht sie hinsichtlich des Urteils des Landesverfassungsgerichts – mit welchen Konsequenzen für wie viele Bußgeldverfahren welcher Art, die aufgrund der oben genannten Corona-Eindämmungsverordnung eingeleitet wurden?
Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Ihre Frage wird Frau Ministerin Müller beantworten. Bitte sehr.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, die Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg bezieht sich auf Regelungen zum Betreiben von Verkaufsstellen in der Corona-Eindämmungsverordnung vom 6. März 2021. Die Einzelregelung in Bezug auf die Maskenpflicht sowie die daran anknüpfenden Bußgeldtatbestände, enthalten in § 8 Abs. 1 Nr. 5, hat das Verfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts liefert damit Erkenntnisse für die juristischen Fragen, die während der Pandemie auftraten, einschließlich der Abwägung von staatlichen Eingriffen in Freiheitsrechte unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem berechtigten Interesse am Schutz der öffentlichen Sicherheit. Unter anderem mit diesen Fragen setzt sich die Enquetekommission 8/1 auseinander. Dazu gehört auch die Frage nach einem Corona-Amnestiegesetz. Die Entscheidung über ein Corona-Amnestiegesetz, das eng mit dem weiteren Verfahren bezüglich der betroffenen Bußgeldverfahren zusammenhängt, wird auf Grundlage der Erkenntnisse der Kommission getroffen.
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete, Sie haben Nachfragen. Bitte.
Daniela Oeynhausen AfD
Genau, ich möchte meine Möglichkeit zu drei Nachfragen in Anspruch nehmen. Frau Ministerin, regelmäßig antworten Sie auf diese für die Bürger sehr wichtige Frage: Na ja, wir warten mal die Enquetekommission ab. – Viele werden sagen: Oh, das ist dann wahrscheinlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. – Aber wir haben das Rechtsstaatsprinzip, und dieses verpflichtet Sie als Landesregierung. Wenn Bürger gegen unwirksame Vorschriften verstoßen haben und ihnen deswegen ein Bußgeld auferlegt wurde, muss der Staat das Unrecht beseitigen und diese Bürger rehabilitieren. Deswegen frage ich Sie: Warum wollen Sie das Ergebnis der Enquetekommission abwarten? Warum wollen Sie dem Rechtsstaatsprinzip nicht Rechnung tragen? Das muss doch in Ihrem Interesse als Landesregierung sein. – Das ist meine erste Frage. Selbst wenn Sie tatsächlich die Ergebnisse der Enquetekommission abwarten wollen, haben wir das Problem, dass die Aufbewahrungsfrist für die Bußgeldverfahren in den Kreisen abläuft. Ein Teil wird schon in diesem Jahr vernichtet werden, ein Großteil im nächsten Jahr. Haben Sie den Kreisen schon eine konkrete Anweisung gegeben, diese Unterlagen aufzubewahren? Ich frage Sie: Welche Maßnahmen hat das Ministerium, hat die Landesregierung jetzt ergriffen, um ein Amnestiegesetz im Jahr 2027 oder 2028 überhaupt möglich zu machen?
Ulrike Liedtke
Bitte, Frau Ministerin.
Britta Müller
Vielen Dank für die Nachfragen. – Ich habe das Rechtsstaatsprinzip immer so verstanden, dass es ein Recht, also ein Gesetz, braucht, um daraus Maßnahmen abzuleiten. Wie ich bereits erwähnt habe, fehlt ein Corona-Amnestiegesetz. Im Rahmen der Enquetekommission kann es zu der Entscheidung kommen, dass es ein solches Gesetz geben wird. Insofern ist hier Rechtsstaatlichkeit durch ein Gesetz sicherzustellen, denn wir können nicht im rechtsleeren Raum Anweisungen in Richtung Kommunen geben. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Und was ist mit den Maßnahmen?)
Ulrike Liedtke
Bitte kein Hin und Her. – Frau Ministerin, Sie setzen fort.
Britta Müller
Entschuldigung?
Ulrike Liedtke
Die Frage ist beantwortet, Frau Ministerin?
Britta Müller
Sie war damit beantwortet, dass die rechtliche Grundlage für Maßnahmen fehlt. Ich dachte, ich hätte das erläutert. (Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]: Sie müssen ja Vorkehrungen treffen, Frau Ministerin!)
Ulrike Liedtke
Gibt es eine weitere Antwort, Frau Ministerin? – Nein. Wir setzen mit Frage 305 (Barrierefreiheit am Bahnhof Doberlug-Kirchhain wiederherstellen) der Abgeordneten Nadine Graßmel für die SPD-Fraktion fort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Nadine Graßmel SPD
Seit Silvester des vergangenen Jahres ist der Fahrstuhl am Bahnhof Doberlug-Kirchhain außer Betrieb, nachdem er mutwillig zerstört wurde. Bis heute – also ein Jahr später – ist er nicht ersetzt oder repariert worden. Dadurch ist der Bahnhof für viele Menschen faktisch nicht nutzbar: für Menschen mit Behinderungen, für ältere Bürgerinnen und Bürger, für Reisende mit Kinderwagen sowie für Pendlerinnen und Pendler mit dem Fahrrad. Das stellt nicht nur ein erhebliches Mobilitätsproblem in der ländlichen Region dar, sondern ist auch ein deutliches Zeichen dafür, dass Barrierefreiheit bei der Deutschen Bahn und den zuständigen Stellen offenbar keine ausreichende Priorität besitzt. Ich frage daher die Landesregierung: Wann wird der zerstörte Fahrstuhl am Bahnhof Doberlug-Kirchhain endlich repariert, damit die Barrierefreiheit vor Ort sichergestellt ist?
Ulrike Liedtke
Herr Minister Tabbert antwortet. Er ist heute der am meisten gefragte Minister. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Graßmel, die DB InfraGO betreibt die Infrastruktur am Bahnhof Doberlug-Kirchhain. Nach der mutwilligen Beschädigung des Aufzugs im Dezember 2024 stehen wir im engen Austausch mit der DB InfraGO als zuständige Betreiberin. Die InfraGO weist darauf hin, dass ein Austausch des Aufzugs zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig wäre, da die Station im Rahmen der Ausbaustrecke Berlin–Dresden in den kommenden Jahren umfassend umgebaut bzw. im Großteil vollständig erneuert wird. Ein vorübergehender Aufzug ist aufgrund der notwendigen Planung derzeit nicht umsetzbar und angesichts des Aufkommens an Ein- und Aussteigenden wirtschaftlich nicht vertretbar. Für mobilitätsbeschränkte Fahrgäste wurde über die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn eine Beförderung von und bis Finsterwalde, Walddrehna und Elstal eingerichtet, um zumindest eine Übergangslösung sicherzustellen. Auch wenn die Übergangslösung für die betroffenen Fahrgäste eher unbefriedigend ist, liegt die Ursache eindeutig im gezielten Vandalismus. Nach Angaben der zuständigen Polizei wurde explosives Material in den Aufzug geworfen. Ein solches Verhalten ist klar zu verurteilen. Ich bitte aber um Verständnis – nicht für die Vandalen, sondern definitiv für die Fahrgäste mit Handicap. Mit Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2028 wird sich die Barrierefreiheit deutlich verbessern. Nach heutigem Stand kann ich bestätigen, dass im Jahr 2028 die Brandenburger Bahnsteige auf der Ausbaustrecke Dresden–Berlin auf 76 cm erhöht werden sollen. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Herstellung der Barrierefreiheit dar. Zudem dürfte die Bahnsteigerhöhung auch die Attraktivität des Standorts im Knoten zweier großer Fernverkehrsstrecken für eigenwirtschaftliche Angebote im Schienenfernverkehr erhöhen. Mit Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen soll darüber hinaus in den kommenden Jahren auch die Verbindung Falkenberg–Cottbus ertüchtigt werden. Damit dürfte der Bahnhof Doberlug-Kirchhain perspektivisch weiter an Bedeutung als regionaler Umsteigeknoten gewinnen. – Vielen Dank.
Ulrike Liedtke
Frau Abgeordnete Graßmel hat keine Nachfragen. Wir kommen zur Frage 314 (Stellungnahme der Landesregierung zu Plänen einer Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene), gestellt von Frau Abgeordneter Dr. Daniela Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Ursprünglich bereits im vergangenen Jahr angestoßen, erledigte sich der Versuch einer Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene durch Ablauf der Legislaturperiode. Nun gibt es einen neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Brandenburg artikulierte im Bundesrat bereits vor ein paar Monaten einige Positionen. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurde nun berichtet, dass aktuell die Stellungnahmen der Bundesländer zu den Plänen der Bundesregierung eingeholt werden. Näher darauf eingegangen, bis wann dies geschehen muss und welche Positionen das Ministerium für Gesundheit und Soziales bisher zum konkreten Gesetzentwurf hat, ist man allerdings nicht. Ich frage daher die Landesregierung: Bis wann muss sie ihre Stellungnahme zu den Plänen für die Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene mit welchen konkreten Positionen versenden?
Ulrike Liedtke
Die Frage richtet sich wieder an Frau Ministerin Müller. Bitte schön.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 14. November 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt und die Länder um Stellungnahme bis zum 4. Dezember gebeten. Mit Blick auf die Relevanz wurden in Vorbereitung der abzugebenden Stellungnahme relevante Akteure wie die kommunalen Spitzenverbände, der Landesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Brandenburg, die integrierten Regionalstellen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Kostenträger sowie die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in die Stellungnahme einbezogen. Mit der geplanten Notfallversorgungsreform werden gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um die Vernetzung der Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienste zu verbessern. Eine bessere Steuerung der Hilfesuchenden in die richtigen Versorgungsebenen soll durch die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117 erzielt werden. Dieser Aspekt der Notfallversorgungsreform wird in Brandenburg bereits seit vielen Jahren umgesetzt. 2025 25 Das Land Brandenburg hat wesentliche Forderungen zur Reform der Notfallversorgung in dem Entschließungsantrag „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ auf den Weg gebracht. Eine der wichtigsten Kernforderungen, dass für die Finanzierung der sogenannten Fehlfahrten eine bundesgesetzliche Lösung geschaffen wird, wurde im Referentenentwurf umgesetzt. Die vorgesehene Regelung von § 30 SGB V, der die medizinische Notfallrettung als eigenes Leistungssegment im SGB V vorsieht, birgt jedoch in Verbindung mit § 133 SGB V die Gefahr, dass neue Finanzierungsprobleme geschaffen werden – Sie hatten das vorhin angesprochen. Insbesondere werden nämlich hinsichtlich der Investitionskosten des Rettungsdienstes Regelungslücken gesehen, was wir auch beanstandet haben. Dies wurde im Rahmen der Stellungnahme bereits adressiert und muss im weiteren parlamentarischen Verfahren auch kommunikativ begleitet werden. Begrüßt wurde jedoch ausdrücklich, dass eine Lösung für die Fehlfahrten durch die Übernahme der Finanzierung von Behandlungen vor Ort geschaffen und auch der Transport in eine andere geeignete Versorgungseinrichtung künftig als Leistung vergütet wird. Das war der gesetzliche Punkt, den wir lange in Richtung des Bundes adressiert hatten. Gleichzeitig wurde jedoch gefordert, dass ein klarer Finanzierungsrahmen für die Investitionskosten zu setzen ist. Im Rahmen des Erörterungstermin am 9. Dezember 2025 der Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium hat Brandenburg die vorgenannten relevanten Punkte mündlich noch einmal klar herausgestellt. Ihre Frage zu den Investitionen hoffe ich damit aufgegriffen und beantwortet zu haben, dass wir das in der Stellungnahme kritisiert haben und auch kritisch sehen. Wir brauchen hier eine Regelung. Zum Gebühren- und Verhandlungsmodell habe ich jetzt teilweise ausgeführt. Ein Teil des Problems zwischen diesen beiden Modellen war tatsächlich der Streit um die Fehlfahrten. Ein Teil konnte also geklärt und aufgegriffen werden. Natürlich hat jedes Modell Vor- und Nachteile, ob Gebühren- oder Verhandlungsmodell. Es stehen tatsächlich immer die Vor- und Nachteile in Abwägung. Jedes Modell hat Vorteile und eben auch Nachteile. Man muss diese Vor- und Nachteile im Verhältnis genau abwägen und beantworten, welches Modell zu bevorzugen ist. Das Verhandlungsmodell hat natürlich auch den Vorteil, dass eine Schiedsstelle eingerichtet werden kann, um Klarheit über die streitigen Kosten herbeizuführen. Wie gesagt, in Abwägung der beiden Modelle ist zu prüfen, welches präferiert wird.
Ulrike Liedtke
Gibt es Nachfragen? – Bitte schön.
Daniela Oeynhausen AfD
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Ich habe noch Nachfragen an Sie. Ich zitiere von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: „Im Hintergrund kümmert sich ein bundeseinheitliches Gremium um Qualität und bundesweit einheitliche Standards.“ Diese bundeseinheitlichen Standards sind ein Problem. Wie schätzen Sie als Gesundheitsministerin den Erfüllungsaufwand ein? Was muss im Rettungswesen noch geschehen, damit wir den bundeseinheitlichen Standards genügen? Müssen wir noch in den Kreisen irgendetwas umbauen? Mit welchen Kosten rechnen Sie? Meine zweite Frage ist: Wenn man das Bundesgesundheitsministerium richtig versteht, bedeutet dieses Gesetz die Transformation des Rettungsdienstes von einer bisherigen Transportleistung hin zu einer Sachleistung und somit, dass es ein Verhandlungsmodell wird. Es ist der Abschied vom Satzungsmodell hin zum Verhandlungsmodell. Haben Sie tatsächlich diese Wahlfreiheit, wie Sie es gerade gesagt haben, oder wird es dann tatsächlich ein Verhandlungsmodell? So steht es nämlich dort auf der Homepage. Die dritte Frage betrifft die Investitionskosten. Welchen Vorschlag haben Sie gemacht? Das würde mich interessieren. Wie haben Sie sich dazu positioniert? Wie viel wollen Sie als Land in Zukunft an Investitionskosten des Rettungsdienstes übernehmen? Ich wiederhole: Der Bundesgesetzgeber hat in den 70er-Jahren festgelegt, dass Investitionskosten in den Rettungsdiensten von den Ländern nach Haushaltslage und die Betriebskosten von den GKV getragen werden sollen. Die Länder haben es so ausgelegt, dass sie sich dann komplett aus der Affäre ziehen konnten. Aber das wird jetzt nicht mehr funktionieren. Deshalb die Frage an Sie: Was wollen Sie demnächst investieren?
Ulrike Liedtke
Bitte schön.
Britta Müller
Also ich sehe hier überhaupt keinen Investitionsauftrag der Länder, weil schon im jetzigen Modell – dem Gebührenmodell – die Investitionskosten über die Kostenkalkulation anerkannt und refinanziert werden. Das ist auch jetzt schon im SGB V so geregelt; insofern ist es Bundesgesetz. Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, dass die Länder hier in die Investitionen einsteigen sollen. Es ist ganz klar festgelegt, wer die Aufgaben zu erfüllen hat. Ihre einzelnen Fragen zum Gremium müssten wir im Nachgang vielleicht schriftlich beantworten. Sie sind zu detailliert, um sie hier in einer mündlichen Anfrage zu beantworten. Daher bitte ich um Ihr Nachsehen.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Eine Frage schaffen wir noch. Der Abgeordnete Hornauf betreut gerade eine Schulklasse, daher wird der Abgeordnete Lehmann der BSW-Fraktion in Vertretung die Frage 307 (Stand der Genehmigung der Haushaltssatzung von Frankfurt [Oder] für die Haushaltsjahre 2025 und 2026) stellen. Bitte.
Gunnar Lehmann BSW
Am 17.07.2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung von Frankfurt (Oder) die Haushaltssatzung der Stadt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Das Jahr 2025 endet demnächst. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt (Oder) für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 durch das für die Kommunalaufsicht zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg?
Ulrike Liedtke
Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern und für Kommunales Wilke. Bitte.
René Wilke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Situation ist jetzt ein bisschen seltsam: Ich freue mich sehr über die Frage, denn ich habe natürlich entschieden, dass ich mit dem Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder), den ich ursprünglich unterschrieben und eingereicht habe, verfahrenstechnisch gar nichts mehr zu tun haben will und das auf anderen Ebenen bearbeitet und entschieden werden soll, damit man am Ende nicht sagen kann, dass ich meinen eigenen Haushalt genehmige. Ihre Anfrage ermöglicht es mir aber, ein bisschen zum Verfahrensstand zu erfahren und zu sagen. Daher herzlichen Dank für Ihre Frage. (Heiterkeit des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zunächst einmal zur Zeitschiene: Sie haben das Datum des Beschlusses der Haushaltssatzung, 17.07.2025, genannt. Aber – und das macht den Haushalt wohl zu einem anderen als den damals von mir noch in alter Funktion eingebrachten – der Haushalt wurde erst am 26.08.2025 beim MIK eingereicht. Dazwischen liegen auf kommunaler Ebene mehrere Haushaltsdebatten und 21 beschlossene Änderungsanträge. Zwischen beiden Terminen liegt also über ein Monat, liegen fast anderthalb Monate. Wenn man sich diese Zeitschiene anschaut, wird klar, dass die Anfrage mit diesem Wissen wahrscheinlich gar nicht so gestellt worden wäre, weil wir uns noch im völlig normalen Rahmen für die Betrachtung eines Haushaltes bewegen. Noch dazu steht der Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder) – das war auch schon früher so – unter gewissen Spannungen. Das ist angesichts der generellen aktuellen Haushaltslage in der kommunalen Familie natürlich nicht besser geworden. Insofern gibt es eine Reihe von Dingen, die zu prüfen sind, und Nachfragen, die zu stellen sind usw. Die Kommunalaufsicht ist dazu mit der Kämmerei der Stadt im Kontakt. Erschwerend kommt hinzu, dass jetzt noch einige Haushaltsbeschlüsse ergangen sind, sodass es im Ministerium zum Jahresende eine Kumulation an eingereichten Haushalten gibt. Alle möchten natürlich, dass ihr Haushalt möglichst schnell geprüft und dann hoffentlich der Genehmigung zugeführt wird. Wenn alles in einem großen Schwung kommt, erschwert das aber natürlich die Abarbeitung im Ministerium. Ich kann Ihnen heute keinen Termin für die Genehmigung oder auch Nichtgenehmigung des Haushaltes nennen, aber mitteilen, dass sich der Haushalt in intensiver Bearbeitung befindet. Es stehen noch ein paar Rücksprachen und Rückfragen mit der Kommune an, sodass man sicherlich davon ausgehen kann, dass im ersten Teil des ersten Quartals 2026 Entscheidungen zum Haushalt getroffen werden können.
Gunnar Lehmann BSW
Vielen Dank.
René Wilke
Ich danke auch Ihnen.
Ulrike Liedtke
Danke schön. – Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir konnten heute viele Fragen beantworten und haben viel geschafft. Es ist auch gut, dass wir hier viele Themen auf das Podium des Landtages bringen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2. Bezüglich morgen habe ich eine Ansage zu machen: Der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und BSW zum Antrag „Lausitz im Aufbruch“ auf eine Aktuelle Stunde ist neu – den haben Sie noch nicht gesehen – und liegt jetzt rechts und links im Saal aus. Wir machen eine Mittagspause und setzen die Sitzung um 13 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 12.05 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)
Rainer Genilke
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mittagspause ist zu Ende. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Digitalisierung schnell, zielorientiert und nutzerorientiert vorantreiben – eine Dachstrategie für die Digitalvorhaben des Landes Brandenburg entwickeln Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2019 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2207 Ich eröffne die Debatte. Es beginnt für die einreichende Fraktion der SPD der Abgeordnete Stohn. Bitte schön. (Beifall SPD)
Erik Stohn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schluss mit dem Faxen, jetzt kommt Digitalisierung. Das Fax-Zeitalter war gestern, die Digitalisierung gehört längst zum 2025 27 Fundament eines funktionierenden Staates, (Vereinzelt Beifall AfD) an dem jene, die da klatschen, gar kein Interesse haben. (Beifall des Abgeordneten Hans-Christoph Berndt [AfD]) Die Digitalisierung entscheidet längst darüber, wie schnell Bürgerinnen und Bürger etwa Elterngeld bekommen, wie schnell Unternehmen Genehmigungen erhalten, wie Behörden untereinander arbeiten können. Werden da noch Aktenberge geschoben oder schon Datenmengen verschickt? Dies sind die Fragen, denen wir uns in Brandenburg stellen, und ich bin stolz, dass wir erstmalig in unserer Geschichte ein eigenes Digitalministerium haben, in dem wir all diese Aufgaben bündeln – sei es die Verwaltungsdigitalisierung, das Thema künstliche Intelligenz, die Digitalagentur, der zentrale IT-Dienstleister, der ZenIT, das Digitalbudget; alles ist beim Digitalminister Dr. Benjamin Grimm in einer Hand und einer Verantwortung. Das ist nicht nur richtig, das ist auch wichtig; denn wir wollen den digitalen Flickenteppich stopfen, damit Brandenburg in Zukunft für unsere Menschen noch besser funktionieren kann. Schließlich sind wir ein modernes Land. Unser Motto: „Brandenburg. Es kann so einfach sein“. (Beifall SPD und BSW) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD kämpft seit Gründung des Landes Brandenburg für einen handlungsfähigen Staat, der Probleme löst. Beim Thema Verwaltungs-digitalisierung sehen wir aber: Es gibt viele Einzelprojekte, wenig Zusammenhang, alles ist kompliziert, dauert zu lange und ist unübersichtlich. Das kann uns nicht gefallen. Deshalb unser Vorschlag: eine digitale Dachstrategie, die genau dort ansetzt. Damit erreichen wir klare Ziele, Prioritäten, Zuständigkeiten und klare Verantwortung, denn Digitalisierung soll nicht irgendwo nur als Wortwolke glänzen, sondern funktionieren. Uns geht es dabei um gleichwertige Lebensverhältnisse im Land, denn das ist für die SPD immer wichtig. Wir wollen, dass Lebensqualität nicht vom Wohnort abhängt. Dies gilt auch digital. Blicken wir doch einmal in den ländlichen Raum. In der kleinen Gemeinde Niedergörsdorf in meinem Wahlkreis haben sich die Menschen in der Verwaltung frühzeitig aufgemacht, Verwaltungsabläufe digitaler zu gestalten. Im Gespräch kommt dann aber oft: Irgendwie wäre es gut, wenn es landesweit kompatible Systeme gäbe und wir uns nicht immer mit Sonderlösungen behelfen müssten. – Gerade das zeigt doch: Wir brauchen hier endlich einmal eine Bündelung, eine Dachstrategie, damit die Kommunen nicht alle ihr eigenes Rad erfinden müssen, sondern alle an einem Strang ziehen, am besten an einem Datenstrang. (Beifall SPD und BSW) Digitalisierung wird auch zunehmend – und ist es schon heute – ein Thema der sozialen Gerechtigkeit. Deshalb gilt es, Digitalisierung in Brandenburg behutsam, aber bestimmt anzugehen, denn Digitalisierung kann erleichtern, aber eben auch überfordern. Deshalb geht es hierbei auch um Respekt. Digitalisierung soll den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Gerade ältere Menschen spüren das. Sie fühlen sich oft überfordert. Deshalb müssen digitale Angebote auf einfache Art nutzbar sein. Es muss selbstverständlich Unterstützungsangebote geben. Und wer den persönlichen Kontakt braucht, soll ihn auch bekommen. Aber es sind nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Anwender, die wir in den Blick nehmen wollen. Wir sprechen viel über Tools, Systeme und Plattformen, aber gerade die Beschäftigten in den Verwaltungen tragen die Geschicke. Daher müssen sie sie auch beherrschen können. Wir müssen sie befähigen und ermächtigen, diese Systeme auch zu nutzen. Auch das ist Teil der digitalen Datenstrategie. Aber natürlich geht es bei digitaler Innovation auch darum, Risiken besser beherrschen zu können. Trumps nationale Sicherheitsstrategie oder -ideologie – wir hatten es heute schon – zeigt, dass es wichtig ist, sich auch um digitale Souveränität und Resilienz zu kümmern. Wir müssen eigene Kompetenzen aufbauen. Deswegen bin ich sehr froh und stolz, dass in Brandenburg das Hasso-Plattner-Institut in Potsdam, in unmittelbarer Nähe, seine KI-Schmiede gründet und aufs Gleis bringt. Das kann uns als Brandenburgerinnen und Brandenburger wirklich stolz machen. (Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Die Zwischenrufe der AfD zeigen mal wieder: Lieber abhängig vom Big Brother, wo man dann aber auch nicht genau weiß, wohin es geht. (Lachen bei der AfD) Uns geht es darum, dass wir uns unabhängiger von einzelnen großen Anbietern machen und sensible Daten besser schützen. Wir wollen den Brandenburger Datenschatz behüten. Auch das ist Teil der Dachstrategie und eben kein technisches Detail, sondern ein Beitrag zu staatspolitischer Sicherheit, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und BSW) Wir wollen den messbaren Fortschritt auch messbar machen. Dazu braucht es konkrete Meilensteine, klare Erfolgskriterien, Fortschrittsberichte im Zwei-Jahres-Rhythmus und eine feste Verknüpfung im Digitalbudget. Sie sehen, das ist auch in unserem Antrag enthalten.
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Erik Stohn SPD
Danke, ich werde keine Zwischenfrage zulassen. (Oh! bei der AfD) Wir wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Verwaltung entlasten, Kommunen stärken, Teilhabe sichern, Arbeit verbessern und Innovation ermöglichen. Das ist unser sozialdemokratischer Anspruch für einen starken, gerechten, modernen und sozialen Staat. So schließt sich der Kreis; denn Zukunft braucht eben auch Herkunft, so heißt es bei uns in Brandenburg. Wir wollen die digitale Zukunft auf unseren Wurzeln aufbauen, aber mit dem, was uns stark macht: Das sind Verlässlichkeit, Gerechtigkeit und Zusammenhalt. So entsteht in Brandenburg die digitale Zukunft. So gestalten wir sie selbst und selbstbewusst, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich lade Sie ein: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Der CDU-Antrag ist so ähnlich, darum kann man auch unserem zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Filter. (Beifall AfD)
Benjamin Filter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche heute nicht nur als Abgeordneter zu Ihnen, sondern auch als jemand, der über viele Jahre hinweg IT-Projekte geplant, umgesetzt und auch erlebt hat, wie sie bei anderen scheitern. Ich habe Großprojekte begleitet, Strategiepapiere gelesen und IT-Architektur gestaltet. Ich habe schon fast alles gesehen: Pflichtenhefte, Lastenhefte, Anforderungskataloge usw. – und nun eben auch Ihren Antrag, sehr geehrte Regierungskoalition. Und ich kann Ihnen sagen: Genau so beginnen die teuersten Fehlschläge. (Beifall AfD) Über ein Jahr nach der Regierungsbildung kommen Sie hier mit einem Antrag, der eine Dachstrategie für Digitalvorhaben ankündigt, und dieser soll in etwa vier bis sechs Monaten fertig sein. Meine Damen und Herren, das ist kein Aufbruch, das ist Verzögerung, und das ist Ankündigung, aber mehr auch nicht. (Beifall AfD) Schauen wir auf die bundesweite Realität der Verwaltungsdigitalisierung: Das sogenannte Onlinezugangsgesetz aus dem Jahr 2017 hatte das Ziel, bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen digital verfügbar zu machen; diese Zielvorgabe wurde deutlich verfehlt. Mit dem im Juli 2024 in Kraft getretenen OZG 2.0 wurde ein Nachsteuern angestrebt, aber auch dadurch konnten die Ziele nicht final umgesetzt werden bzw. wir erleben erhebliche Verzögerungen. Parallel belegt die Forschung – ich erwähne das, weil hier auch das Hasso-Plattner-Institut angesprochen wurde –: Kleine Kommunen hinken bei der Digitalisierung deutlich hinterher. – Das ist nicht ihre Schuld. Denn viele von ihnen verfügen nur über wenig Personal, haben kaum Geld, sind technisch schlecht ausgestattet und haben kaum Kompetenzen für die Realisierung digitaler Projekte. Das bedeutet in der Regel: Je kleiner die Kommune ist, desto weiter zurück liegt sie bei Onlineservices. In der Praxis heißt das: Viele digitale Angebote sind nur oberflächlich digital und funktionieren im Echtbetrieb nicht zuverlässig; klassische Verwaltungsprozesse bleiben bestehen. Was sagt das Ganze nun über Ihren Antrag aus? Sie wollen Ziele und Zielbilder definieren. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen aus empirischen Studien, beispielsweise der Hochschule Harz, dass im OZG vorgegebene Fristen nicht eingehalten werden können. Wir wissen, dass kleine Kommunen technisch, finanziell und personell nicht vorbereitet sind. Jetzt wollen Sie in den nächsten Monaten eine Strategie entwickeln lassen, wobei unklar ist, wann sie verbindlich werden soll. Das ist nicht Ausdruck politischer Führung, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Planung auf Raten, ohne erkennbare Verantwortung. (Beifall AfD) Kommen wir zu der Praxis zurück! In modernen IT-Projekten gilt: Wir arbeiten schrittweise, iterativ, mit Tests und raschen Rückmeldungen. Wir bauen Lösungen, die sofort nutzbar sind. Wir messen Fortschritt anhand von Ergebnissen, nicht anhand von Terminen auf Papier. Ihr Antrag aber denkt in Berichten, Zielbildern und starren Zeitfenstern. Ich muss es so offen sagen: Das ist veraltetes Denken. Das ist nicht agil und nicht das, was wir erwarten, wenn wir von Digitalisierung sprechen. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Umsetzung der OZG-Vorgaben zeigt: Gesetzliche Vorgaben allein reichen nicht aus. Ohne echte Koordination, Standards, Kompetenzen und Ressourcen passiert wenig. Es gibt schon einige Standards. Dafür brauchen wir keine „Dachstrategie“. Die Standards sind bekannt und könnten vom Ministerium ganz einfach mit Verordnungen umgesetzt werden. Ohne klare Prioritäten bleibt es bei halbgaren Projekten. Genau das spiegelt Ihr Antrag wider: viele Worte, wenig Handlung. Was wir stattdessen brauchen, sind eine klare Projektverantwortung, nicht neue Strategiepapiere, messbare Meilensteine und keine unbestimmten „Zielbilder“ – was immer das heißen soll –, Ressourcen und Ausbildung, besonders in den kleinen Kommunen, die den Menschen am nächsten sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es unterstreichen: Digitalisierung ist kein Selbstzweck und kein Buzzword. Digitalisierung ist ein Werkzeug und kein Projektziel, das man irgendwann mal erreichen soll. Solange aus den Fehlern der OZG-Umsetzung nicht gelernt wird und solange die bereits auf dem Tisch liegenden Vorschläge nicht umgesetzt werden, brauchen wir keine Dachstrategie oder neue Strategiepapiere, die irgendwann mal wirksam werden. Sie hatten genug Zeit. Kommen Sie endlich in die Umsetzung! (Beifall AfD) Wir lehnen diesen Antrag ebenso ab wie den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, denn auch Letzterer wärmt im Grunde genommen nur das auf, was hier schon eingebracht wurde; der Inhalt ist also doppelt aufgebrüht. Ohne uns! – Danke. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, möchte ich Schülerinnen und Schüler der Voltaireschule Potsdam begrü-(Allgemeiner Beifall) 2025 29 Jetzt fahren wir fort. Für die BSW-Fraktion wird Herr Abgeordneter Skopec sprechen. (Beifall BSW)
Oliver Skopec BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein super wichtiges Thema. Deshalb, lieber Herr Grimm, haben wir den Antrag sehr breit formuliert, an einigen Stellen vielleicht sogar etwas zu pauschal. Aber das ist Ausdruck von Vertrauen in das Haus und gibt Raum zur Gestaltung. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Da es überhaupt keinen Sinn ergibt, dass wir uns hier in Allgemeinplätzen verlieren, will ich drei wichtige Punkte aufgreifen. Diese sind erstens der Bürger, zweitens die Digitalisierung an sich und drittens das vielbemühte Stichwort „Souveränität“. Erstens, der Bürger. Richtig ist: Wir müssen in unseren Verwaltungsprozessen vieles stark vereinfachen. Wir können durch die Digitalisierung dem Bürger viele Wege und Termine ersparen. Banales kann automatisiert werden; die Verlängerung des Personalausweises ist nur ein Stichwort. Ich will hier aber auch betonen, dass es wichtig ist, niemanden auszuschließen. Es drängt sich ein bisschen der Vergleich mit dem Bargeld als Zahlungsmittel auf. Trotz aller Digitalisierung muss es weiterhin möglich sein, in direkten Kontakt mit den Behörden zu treten. Das, meine lieben Damen und Herren, ist vernünftig und gerecht. Der dritte Punkt, wenn es um die Serviceorientierung für den Bürger geht: Der Staat ist für den Bürger da, nicht umgekehrt; das möchte ich betonen. Deswegen ist die Usability der Lösungen wichtig. Es geht nicht nur um ein schickes Design und ein schickes Interface, sondern zentral sind die Fragen: Wird es verstanden? Hilft es? – Wir dürfen uns nicht hinter Scheinlösungen verstecken, sondern müssen den Bürger wirklich mitnehmen. Ich möchte ein zweites großes Thema aufmachen und über die Digitalisierung an sich bzw. die dahinterliegenden Prozesse sprechen. Digitalisierung ist immer nur ein Spiegelbild dessen, was wir im nichtdigitalisierten Bereich schon vorfinden. Deutschland wirft man im internationalen Vergleich selten Chaos vor, zumindest nicht in Verwaltungsangelegenheiten. Aber Überregulierung ist auch eine Form von Chaos. Deswegen sage ich: Bevor wir einfach nur alles digitalisieren – vielleicht auch das, was unnötig ist –, ist es wichtig, dass wir aufräumen, Herr Minister. Räumen wir auf und räumen wir ab! Sonst drohen uns unnötige doppelte Regulierungsstrukturen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist wirkliche Transparenz in den Prozessen. Das weiß jeder, der in der Wirtschaft mit Digitalisierungslösungen gearbeitet hat; auch Herr Filter hat sich darauf bezogen. Man sollte meinen, die öffentliche Hand sei in ihren Prozessen grundsätzlich sehr transparent. In der Realität ist es für den Bürger und für einzelne Akteure oft eine Blackbox. Hinzu kommt, dass Digitalisierung von Kreis zu Kreis unterschiedlich interpretiert und umgesetzt wird. Wir brauchen Transparenz in diesen Prozessen, damit wir sie überhaupt anfassen und optimieren können. Hier muss sich die Verwaltung mehr trauen, auch wenn sie das vielleicht an der einen oder anderen Stelle angreifbar macht. Es wurde schon gesagt: Wir leben in Zeiten agiler Digitalisierung und Softwareentwicklung. Daher können wir uns trauen, in kürzeren Iterationen bzw. Zyklen zu arbeiten. Ich denke, es steht auch uns im Landtag gut zu Gesicht, wenn wir die Prozesse in kürzeren Zeitabständen begleiten können. Der dritte große Punkt, den ich bringen wollte, betrifft die Souveränität. Es sind insbesondere in den letzten Jahren andere geopolitische Zeiten aufgezogen. Wir sehen in der gegenwärtigen Situation immer wieder – ich erinnere an die Ereignisse in Indien und an die Suche der Richter des Internationalen Strafgerichtshofes nach einer Softwarealternative –, dass eine Abhängigkeit von großen Softwareanbietern Risiken birgt. Auch wir in Deutschland müssen klug und entschieden agieren und uns zum Beispiel mit dem Einsatz von Palantir-Software kritisch auseinandersetzen. (Vereinzelt Beifall BSW sowie Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir müssen weniger abhängig von Google, Microsoft etc. sein. Das ist wirklich eine Herausforderung, weil diese Lösungen einen unglaublichen technischen Vorsprung haben. Deswegen müssen wir uns hier viel trauen. Der Begriff, der öfter fällt, ist „Lead Buyer“. Der Staat sollte durch frühes Handeln einen Vertrauensvorschuss erzeugen. Davon profitieren insbesondere kleinere Dienstleister und damit auch Start-ups in Deutschland. Das gibt uns am Ende des Tages auch insgesamt eine Chance.
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Oliver Skopec BSW
Ja, ich lasse die Zwischenfrage gern zu.
Jean-Pascal Hohm AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Skopec, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben das Thema angesprochen; ich wollte auch Herrn Stohn dazu fragen: Schließt denn die BSW-Fraktion eine Zustimmung zur Nutzung der Palantir-Software durch das Innenministerium Brandenburgs aus?
Oliver Skopec BSW
Ich als Sprecher für Digitales will dazu an dieser Stelle keine fundamentale Meinung äußern. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Aber es ist, so glaube ich, offensichtlich, dass diese Risiken für uns hoch sind. Ich bin mit den Abwägungsprozessen und Erfahrungen, die andere Bundesländer damit machen, nicht im Detail vertraut. Aber dass der Einsatz dieser Software für uns ein riesengroßes Risiko birgt, ist sicherlich unbestritten. Ich gehe davon aus, dass unser Haus und die Landesregierung eine weise Entscheidung treffen werden. Wenn Sie mich als Sprecher meiner Fraktion für Digitales fragen: Ich würde es ablehnen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Jetzt haben Sie die Chance, in sieben Sekunden alles unterzubringen, was Sie uns außerdem noch sagen wollten.
Oliver Skopec BSW
In diese sieben Sekunden passen genau diese Worte: Vertrauen, Finanzierung und Abbau von Hürden für den Einsatz von jungen bundesdeutschen – auch brandenburgischen – Softwarelösungen; denn das baut uns die Souveränität Stück für Stück auf. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Gursch zu uns.
Corrado Gursch CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass Herr Stohn Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag signalisiert hat; das finde ich sehr schön. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir finden es auch richtig, dass sich die Koalition mit der Digitalisierung des Landes beschäftigt und sie als zentrales Thema sieht. Sie betrifft nämlich Bürger, Wirtschaft, Kommunen und die Handlungsfähigkeit unseres Staates insgesamt. Genau deshalb reicht es aber nicht, nur über die Ziele zu sprechen. Der Erfolg der Digitalisierung entscheidet sich ja nicht auf dem Papier, sondern eben in der konkreten Umsetzung. Der Antrag von SPD und BSW beschreibt viele richtige Anliegen: Zielbilder, Beteiligungsstrategien, Monitoring. All das klingt gut, aber vieles davon haben wir in Brandenburg bereits gesehen. Strategien gibt es genug, Konzepte gibt es genug und auch Absichtserklärungen gibt es genug. Was bislang fehlt, sind klare Festlegungen, verbindliche Prioritäten und eine echte Steuerung. Genau hier setzt unser Entschließungsantrag an. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen: Digitalisierung darf kein Dauerprozess ohne Ergebnis sein. Digitalisierung muss liefern – für die Bürger, Unternehmen und Kommunen. Deshalb schlagen wir keinen weiteren Strategieprozess, sondern einen konsequenten Umsetzungsansatz vor. Mit der Erweiterung des Ministeriums der Justiz um eine Abteilung für Digitalisierung wurde eine wichtige Struktur geschaffen. Das war richtig, aber Struktur allein reicht nicht. Ein Ministerium ohne verbindliche Regeln und Standards kann koordinieren, aber nicht durchsetzen. Ich habe gehört, das Vertrauen ins Ministerium sei groß, aber wir fordern hier ein Gesetz zur Stärkung der Digitalsteuerung, mit verbindlichen IT-Standards, gemeinsamen Basiskomponenten, dem Ansatz Digital by Design und dem Once-Only-Prinzip – nicht irgendwann, sondern mit den klaren Fristen, die wir in unseren Entschließungsantrag geschrieben haben. Im Koalitionsantrag ist von digitaler Resilienz die Rede. Wir sagen: Resilienz braucht verbindliche Sicherheitsstandards und eine regelmäßige Überprüfung. Ein digitaler Staat muss nicht nur modern, sondern auch verlässlich sein, denn IT-Sicherheit ist gerade in den jetzigen Zeiten keine Option, sondern eine Grundvoraussetzung. (Beifall CDU) SPD und BSW wollen Strategie und Digitalbudget verknüpfen. Wir gehen hier einen Schritt weiter: Wer steuern will, muss über Mittel steuern können. Deshalb fordern wir ein Digitalbudget, das an Standards, an gemeinsame Lösungen und an messbare Ziele gebunden ist. Das ist kein Misstrauen, sondern ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern. Die Koalition spricht davon, die kommunale Ebene zu berücksichtigen und eine Zusammenarbeit zu prüfen. Wir sagen: Das reicht eben nicht, denn unsere Kommunen – einige meiner Vorredner haben es schon gesagt – tragen die Hauptlast der Umsetzung. Sie brauchen Verlässlichkeit und keine Prüfaufträge. Deshalb fordern wir standardisierte Lösungen, Qualifizierung und vor allem eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Landes, denn die Digitalisierung scheitert nicht an mangelnden Ideen, sondern an fehlenden Kapazitäten. Wir brauchen für die Digitalisierung auch Menschen, die sie umsetzen, und nicht nur geschriebene Konzepte. Deshalb schlagen wir ein zentrales Kompetenz- und Roll-out-Team in Anbindung an den ZIT-BB vor. Schließlich zur parlamentarischen Kontrolle: Der Koalitionsantrag sieht Berichte im Zweijahresrhythmus vor. Das ist bei der Digitalisierung aus unserer Sicht schlicht zu wenig. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Zwei Wochen! Alle zwei Wochen!) Zwei Jahre sind in der digitalen Welt eine Ewigkeit. Wir brauchen deshalb eine halbjährliche Berichterstattung im Ausschuss für Recht und Digitalisierung – nicht für Schuldzuweisungen, sondern zur Steuerung. Meine Damen und Herren, wir sagen nicht, der Antrag von SPD und BSW sei falsch. Wir sagen: Er bleibt etwas zu unverbindlich – deshalb unser Entschließungsantrag. Darin fordern wir genau die Dinge, die uns noch fehlen: klare Regeln statt Zielbilder und Prioritäten sowie Umsetzung statt Prozesse. Wenn Sie wirklich wollen, dass die Digitalisierung in Brandenburg vorankommt, dann stimmen Sie heute nicht nur über Worte, sondern auch über die Instrumente ab. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU) 2025 31
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Grimm zu uns. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In Brandenburg nimmt die Digitalisierung richtig Fahrt auf: Wir haben in Lübbenau eine Investition von 11 Milliarden Euro – 11 Milliarden Euro! – der Schwarz-Gruppe. Dort wird ein Rechenzentrum mit 100 000 GPUs gebaut. Zum Vergleich: Was zuletzt in Bayern als große Meldung gefeiert wurde, hat nur 10 % davon. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir haben 7,8 Milliarden Euro an Investitionen von AWS an zwei Standorten in Brandenburg; das kommt noch hinzu. Das HPI mit seinem Zentrum für KI-Forschung, die in Europa spitze sein wird, wurde schon erwähnt – und wir haben lauter weitere Multimillioneninvestitionen, zuletzt die des Leibniz-Instituts in Frankfurt (Oder), das man an dieser Stelle stellvertretend für viele andere nennen kann. Wir werden also wirklich eine Region, die ein Zentrum für KI- und Cloud-Infrastruktur ist – und ich glaube, das ist etwas, was man sich für unser Land nur wünschen kann. (Vereinzelt Beifall SPD) Diesen Schwung wollen wir als Digitalministerium natürlich aufgreifen. Es ist im Übrigen das erste Digitalministerium in der Geschichte des Landes, das stimmt, und wir haben erstmalig ein Digitalbudget geschaffen – das gab es vorher nicht, Herr Gursch. Dieses neue Digitalbudget mit einem Volumen von etwa 400 Millionen Euro wird von zentralen Standards für Projektmanagement, für IT-Architektur flankiert, sodass alle, die diesbezüglich Verantwortung bekommen, einen klaren Leitfaden haben, wie das alles aufgezogen werden soll. Das ist übrigens nichts, was wir uns für die Zukunft vorgenommen haben, sondern das machen wir bereits so, seit wir den Haushalt beschlossen haben. Wir stocken jetzt mit dem Sondervermögen nochmals um 40 Millionen Euro auf. Das ist etwas, das wir wirklich gut gebrauchen können. (Vereinzelt Beifall SPD) Ich war gerade beim Digitaltag in Königs Wusterhausen, für den sich über 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet hatten. Man spürt richtig eine Aufbruchstimmung in unseren Kommunen; die Bedeutung dieses Themas wird erkannt. Ich kann uns allen nur raten, diese Aufbruchstimmung zu nutzen, damit wir wirklich vorankommen. Es war ein Tag voller spannender Panels mit vielen Diskussionen, und ich habe mich wirklich darüber gefreut, dass das so gut angenommen wird. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Unsere Schwerpunkte setzen wir beim OZG, bei der Registermodernisierung und bei der KI – und, Herr Filter, wir warten nicht, bis die Strategie beschlossen ist, sondern wir sind längst dabei. Wir haben ja auch bereits einige Dinge geschafft. Ich nenne hier beispielhaft die Plattform für Anlagengenehmigungen beim LFU, die bereits in Betrieb ist, man kann dort also digital Anträge einreichen. Auch Gründungen von Handwerksbetrieben und die Kfz-Zulassung sind online möglich. Ich will in dieser Legislaturperiode – so steht es auch in unserem Koalitionsvertrag – alle OZG-Fokusleistungen flächendeckend ausrollen. Es sind vor allem die An- und Ummeldung des Wohnsitzes, das Einreichen von Bauanträgen, Unternehmensanmeldungen und die Beantragung von Elterngeld, die online möglich werden müssen. Das sind die Dinge, die wir besonders ins Licht rücken. Es soll aber nicht nur darum gehen, für den Bürger eine Oberfläche bereitzustellen, auf der er online arbeiten kann, sondern auch der gesamte Prozess dahinter soll digitalisiert werden. Dafür steht das etwas sperrige Wort Registermodernisierung: Wir müssen schauen, dass wir ein digitales Melderegister von hoher Qualität bekommen, um dort Daten abrufen zu können, damit die Bürgerinnen und Bürger – wir haben das hier schon behandelt, als wir den NOOTS-Staatsvertrag diskutiert haben – ihre Daten nur noch einmal eingeben müssen und der Staat anschließend in der Lage ist, diese aus allen Registern zusammenzusuchen. So schafft man eine wirkliche Vereinfachung für Unternehmen, für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Natürlich geht es auch um das Thema KI: Ich möchte, dass sie in Verwaltung und Justiz eingesetzt wird. In der Justiz tun wir das zum Teil schon mit Chatbots am Amtsgericht Königs Wusterhausen; wir werden dort noch weitere freischalten. Aber ich möchte auch, dass wir es im kommenden Jahr hinbekommen, einen Verwaltungsassistenten zur Verfügung zu stellen.
Rainer Genilke
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ja, bitte schön.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Frage zulassen. Wir waren in der letzten Legislaturperiode ja mit dem Innenausschuss in Estland und Finnland und haben uns dort den Stand der Digitalisierung angeguckt. Was ich hervorragend fand – die sind uns ja um Längen voraus –, ist, dass man dort für die Bürger einen Sicherheitsmechanismus eingebaut hat. Es besteht – das wissen Sie selbst – ja immer die Gefahr, dass der Bürger zum „gläsernen Bürger“ wird. Nun sagten Sie gerade, dass die Daten gespeichert und dann mit einem Knopfdruck aus all den Ämtern zusammengezogen werden können etc. pp. Wird es denn auch bei uns so eine Funktion für den Bürger geben, damit er sehen kann, wer auf seine Daten zugegriffen hat? Das ist nämlich in Finnland und Estland so. Es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann ist das nicht möglich. Aber sonst ist für die Bürger immer sichtbar, wer auf seine Daten zugegriffen hat, und das empfinde ich als richtig und wichtig. – Danke.
Rainer Genilke
Bitte, Herr Minister. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Estland ist übrigens eines der wenigen Länder, in denen das Justiz- ebenfalls mit dem Digitalministerium zusammengelegt ist. Das ist vielleicht ein gutes Omen für unser Land. Und ja, wir werden ein Datenschutzcockpit haben, das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger können sehen, welche Daten der Staat über sie hat – das ist in NOOTS so vorgesehen. Aber es ist auch so, dass jemand, der alle seine Daten gerne immer wieder eingeben will, das machen kann. Es hängt daran, dass man seine Zustimmung dazu gibt, dass der Staat die Daten für einen Antrag zusammenzieht. Außerdem gibt es das Datenschutzcockpit, sodass ich Ihre Frage klar mit Ja beantworten kann. Ich war eben beim Stichwort KI in der Verwaltung, in der Justiz: Wir wollen im kommenden Jahr auch einen Verwaltungsassistenten für Land und Kommunen einführen, damit wir auch hier vorwärtskommen und einfach die Möglichkeiten nutzen, die KI in diesem Bereich schon bietet. Ein ganz wichtiger Partner ist dabei die Genossenschaft govdigital, der wir beigetreten sind. Alle großen Digital-IT-Dienstleister der Bundesrepublik sind Mitglied dieser Genossenschaft. Wir werden vom Austausch mit diesem Netzwerk profitieren, können aber auch ganz konkrete Leistungen von ihm beziehen. Von daher war es ein wichtiger Schritt, dass wir dort beigetreten sind. Wir werden – das machen wir im Moment gerade – das Brandenburgische E-Government-Gesetz evaluieren, und wir werden es im kommenden Jahr auch novellieren. An die CDU gerichtet nur der Hinweis: Das ist übrigens das Gesetz, das Sie in Ihrem Antrag fordern. Sie haben es zwar nicht so genannt, aber dem entspricht das Brandenburgische E-Government-Gesetz. Insofern gibt es dieses Gesetz bereits, und all die Dinge, die ich jetzt erwähnt habe, werden wir bei seiner Novellierung natürlich darin einfließen lassen. Cybersicherheit muss bei allem an erster Stelle stehen – die Angriffe sind allgegenwärtig –, und deswegen werde ich zeitnah auch die erste Cybersicherheitsstrategie für dieses Land vorlegen. Wir wollen darin nicht nur Standards einziehen, wie es im Entschließungsantrag heißt, sondern wirklich ein System schaffen, das uns Cybersicherheit garantiert oder zumindest alles dafür tut. Bei alldem verstehen wir den Staat als Einheit – Bund, Land und Kommunen. Wir stimmen uns jetzt schon ganz eng mit den Kommunen ab, etwa zur Verausgabung der 40 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, und deshalb brauchen wir auch ein gemeinsames Leitbild – das ist die Dachstrategie, über die wir heute sprechen –, damit wir alle in die gleiche Richtung marschieren, und zwar mit einer klaren Vision, Herr Filter.
Rainer Genilke
Herr Minister, Sie sind schon reichlich über die Zeit. Es wäre gut, wenn Sie ein Schlusswort fänden. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ich komme zum Ende. – Wir haben eine klare Vision, aber wir haben auch Maßnahmen, die im Antrag ganz konkret aufgeführt werden. Von daher würde ich mich freuen, wenn wir die Digitalisierung in unserem Land gemeinsam weiter voranbringen und dem Antrag hier zustimmen könnten. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Nun hat die einreichende Fraktion noch einmal die Gelegenheit, zu sprechen. – Davon will sie aber keinen Gebrauch machen. Damit kommen wir, weil wir am Ende der Debatte angelangt sind, auch schon zur Abstimmung. Es liegen uns zwei Anträge vor, zum einen der Antrag der SPD- und der BSW-Fraktion, „Digitalisierung schnell, zielorientiert und nutzerorientiert vorantreiben – eine Dachstrategie für die Digitalvorhaben des Landes Brandenburg entwickeln“ auf Drucksache 8/2019. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Des Weiteren liegt uns ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, „Verantwortung, Sicherheit und Tempo für die Digitalisierung des Landes Brandenburg“, auf Drucksache 8/2207 vor. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Regierung ohne Mehrheit? – Vertrauensfrage jetzt! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2148 Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag als ihre Priorität angemeldet. Ich eröffne die Debatte. Es beginnt Herr Dr. Berndt für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Abgeordneter Dr. Woidke – der Ministerpräsident fehlt ja – (Dr. Dietmar Woidke [SPD], von einem Fraktionsplatz aus: Hier ist er!) – Ja, den Abgeordneten Dr. Woidke habe ich begrüßt, der Ministerpräsident Dr. Woidke fehlt, aber er fehlt ja nicht das erste Mal. (Beifall und Heiterkeit AfD) Meine Damen und Herren! Der Ausgang der Landtagswahlen vom 22. September 2024 zeigte an, dass die Zeitenwende, von der wir heute mehrfach gesprochen haben, auch Brandenburg 2025 33 längst erreicht hat. Erstmals seit 1990 verfehlten die Staatsparteien SPD, CDU, Linke und Grüne – Gott hab sie selig – (Heiterkeit AfD) eine Mehrheit in diesem Landtag. Dietmar Woidkes Wunschkoalition mit der CDU kam nicht zustande, und weil die politisch stärkste Kraft im Land – die AfD – konsequent ausgegrenzt wird, wird Brandenburg seit 15 Monaten von einem instabilen Bündnis von SPD und BSW regiert. Und wie fragil diese Koalition ist, sahen wir vor einem Jahr, als Dietmar Woidke im ersten Wahlgang als Ministerpräsident scheiterte. Das gab es seit 1990 nicht in diesem Landtag. Instabilität ist seither das Markenzeichen dieser Koalition. Beinahe jede wichtige Abstimmung ist für diese Koalition ein Tanz am Abgrund. Die Rundfunkstaatsverträge bekamen sie im vergangenen November nicht aus eigener Kraft, sondern nur mit den Stimmen der angeblichen Oppositionspartei CDU durch, die sich dabei nicht zum ersten Mal als informeller Koalitionspartner bewährte. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Wirtschaftliche Entwicklung, soziale Sicherheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt – dafür braucht es politische Stabilität. Am Ende geht es auch um die Demokratie. – Wer sagte es? Das sagte Dietmar Woidke kurz vor der Landtagswahl 2024. Gemessen an der Wirklichkeit sind das nichts weiter als realsatirische Redensarten, Herr Woidke. Fatal ist, dass die numerische Schwäche dieser Koalition ihre politischen Schwächen nur noch verstärkt. Die Regierungserklärung vom 26. März 2025 war eine Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen. Der Doppelhaushalt 2025/2026 war eine Fortschreibung der strukturellen Haushaltsdefizite. Das sogenannte ZuPak ist kein Zukunftspaket, sondern der Versuch, jahrzehntelange Investitionsrückstände durch Bundesschulden so abzumildern, dass die nächsten Landtagswahlen für Sie nicht zur Katastrophe werden. Und auf diese politische Herausforderung durch die AfD fällt diesem Ministerpräsidenten, seinem Innenminister und seinem Machtapparat nichts weiter ein, als AfD-Mitglieder – und zwar alle AfD-Mitglieder – wie mit NKWD-Listen pauschal als Rechtsextremisten abzustempeln. (Uwe Adler [SPD]: Stimmt ja gar nicht!) Der Wechsel von Katrin Lange zu René Wilke markiert die Regression der SPD-Ost zur SED. (Beifall AfD) Herr Woidke, Sie haben Stabilität versprochen, aber was Sie liefern, ist Stagnation. Sie sitzen die Probleme aus, weil die Instabilität Ihrer Koalition Sie ängstlich vor jeder wirklich schwierigen Entscheidung zurückschrecken lässt. Ihre Koalition hat nicht die Courage, die Probleme dieses Landes anzugehen: die Probleme der Massenmigration, die nur durch Remigration zu lösen sind, den wirtschaftlichen Abstieg, der die Abkehr von den Dogmen der Transformation verlangt, das Versagen des Bildungssystems, das wir nicht nur in Cottbus sehen, und den drohenden finanziellen Kollaps unserer Städte und Gemeinden. Der Brandbrief der Brandenburger Betriebsräte und Gewerkschaften an den Bundeskanzler und der Brandbrief der Elternschaft der Cottbuser Regine-Hildebrandt-Schule signalisieren dringenden Handlungsbedarf – wirklich dringenden Handlungsbedarf –, aber der Ministerpräsident führt sein Amt nicht wie Blücher, sondern wie Buddha. Dazu passt der Verzicht auf eine Rede zu diesem Antrag, und dazu passt es, dass Sie sich bei diesem Tagesordnungspunkt hinten in der Abgeordnetenreihe verstecken, Herr Woidke. (Beifall AfD) Und all das, sehr geehrte Damen und Herren, schwächt Ihr ohnehin schwaches Regierungsbündnis weiter, denn die tiefere Ursache für den Zerfall des Brandenburger BSW ist ja der Widerspruch zwischen Erfordernis und Realität, also zwischen dem Selbstbewusstsein des BSW vor der Wahl und der Selbstaufgabe, sehr geehrte Kollegen des BSW, nach der Wahl. (Beifall AfD) Und was für eine Machtmaschine wie die SPD überhaupt kein Problem ist, ist für Sie ein unlösbares Problem – das spricht für Sie –, denn Sie sind nicht durchgekadert, sehr geehrte Damen und Herren vom BSW. So erleben wir in diesem Land Brandenburg das seltene Schauspiel, dass vor unseren Augen eine Regierungsfraktion einen Rosenkrieg führt. Und so amüsant der Wechsel von Parteiaustritten und -wiedereintritten, von Rücktrittsforderungen und Treuebekundungen an die Fraktionsführung, von Klagen über autoritäre Tendenzen und dem Lob konstruktiver Gespräche ist, so unpassend ist die Bühne, die Sie dafür gewählt haben. Eine Regierungsfraktion, sehr geehrte Damen und Herren, die sich als Seifenoper inszeniert, ist fehl am Platz; im Übrigen ist sie arrogant gegenüber den Bürgern dieses Landes. (Beifall AfD) Koalitionskrach, sehr geehrte Damen und Herren, mag kurzfristig unterhalten, auf Dauer ist er unerträglich. Und wir haben es mit einem anhaltenden Theater zu tun – in der BSW-Fraktion und in der Koalition. Das begann nicht etwa erst mit dem Parteiaustritt von vier BSW-Mitgliedern – übrigens witzigerweise am 11.11. –, (Lachen bei der AfD) und es begann nicht erst am 7. Oktober – auch einem sehr symbolträchtigen Datum –, als die Fraktion den russischen Botschafter zu einer Ausstellungseröffnung einlud und niemand vom Koalitionspartner der Einladung folgte. Uneinigkeit kennzeichnet diese Koalition seit der Ministerpräsidentenwahl vor einem Jahr. Sie setzte sich fort: Russisches Öl für Schwedt, Windräder im Naturpark Dahme-Heideseen, Rundfunkstaatsvertrag, Ausbau von Holzdorf, Stationierung einer europäischen Schutztruppe in der Ukraine – alles und alles ist in dieser Koalition umstritten. Bislang hat der Kryptokoalitionspartner CDU dem Ministerpräsidenten aus der Patsche geholfen. Aber wird er das noch vier weitere Jahre tun? Und mit dieser „Pudding“-CDU will Dietmar Woidke offensichtlich auch gar nicht mehr zusammenarbeiten, was ich übrigens sehr gut verstehen kann. Fazit und Fakt: Die jetzige Regierungskoalition hat erwiesenermaßen keine stabile Mehrheit in diesem Landtag. Es ist unverantwortlich, dass der Ministerpräsident das Theater in dieser Koalition weiterhin ungerührt als Zuschauer verfolgt. Da Sie gleich in der Debatte beteuern werden, die Koalition sei stabil, sage ich Ihnen: Beweisen Sie es mit der Vertrauensfrage. – Wenn Herr Woidke den Schlaf der Amtsmüdigkeit schläft, ist es eben die Aufgabe dieses Landtages, ihn zu wecken. Fordern wir ihn also auf, die Vertrauensfrage gemäß Art. 87 unserer Landesverfassung zu stellen. Brandenburg geht es schlecht genug, es braucht nicht auch noch eine kränkelnde Regierung Woidke. Dieses Land hat wahrlich Besseres verdient. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren mit der Rednerliste fort. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Scheetz von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Ludwig Scheetz SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gerade sehr viel Kritik an Allgemeinplätzen geübt, aber ehrlich gesagt war Ihre Rede eine Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen und leider auch keine Überraschung, sondern eher ein Recycling von Textbausteinen der letzten Monate. Ich sage einmal: Den Ministerpräsidenten habe ich – ehrlich gesagt – überhaupt nicht kränkelnd wahrgenommen, im Gegenteil – wir konnten es heute auch im „MAZ“-Artikel lesen –: Er ist fitter denn je. – Und ich finde: So sieht er auch aus. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Lachen bei der AfD sowie Zuruf) Herr Dr. Berndt – das wissen Sie –, die Vertrauensfrage ist kein Oppositionsinstrument, sie ist kein Werkzeug, das man bei der Regierung „bestellen“ kann. Nach unserer Verfassung kann einzig und allein der Ministerpräsident entscheiden, ob und wann er die Vertrauensfrage stellt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Das hat auch einen guten Grund: Die Vertrauensfrage ist ein Instrument, um Verantwortung zu klären, nicht um die Opposition zu bedienen. Sie gehört in die Hand des Regierungschefs, der die Lage bewertet und die Konsequenzen trägt. Wer daraus ein Druckmittel von außen machen will, missbraucht dieses Instrument für parteitaktische Zwecke. Über die Vertrauensfrage entscheidet einzig und allein der Ministerpräsident und nicht die AfD. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Was die AfD-Fraktion hier vorlegt, ist deshalb ein Schaufensterantrag: viel Getöse, keine Wirkung, eine Aufforderungskette, die am Ende vor allem den Eindruck erzeugen soll, hier sei Krise, Chaos, Untergang – das übliche AfD-Programm. Aber es ist eben keine Klärung von Verantwortung, kein Beitrag zur Lösung der Probleme in Brandenburg. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wenn Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, wirklich überzeugt wären, dass diese Regierung keine Mehrheit mehr hat, gäbe es ein verfassungsrechtlich sauberes und politisch ehrlicheres Mittel, nämlich das konstruktive Misstrauensvotum. Dann müssten Sie hier stehen und sagen: Wir wollen den Ministerpräsidenten ablösen, und hier ist eine Alternative. – Dann müssten Sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen und eine Mehrheit organisieren. Genau das tun Sie aber nicht. Seit Jahren versuchen Sie, den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke loszuwerden – bei Wahlen und hier im Parlament. Es ist Ihnen nicht gelungen, und es wird Ihnen auch heute nicht gelingen. (Beifall SPD und BSW) Worauf, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt es denn in Brandenburg wirklich an? Nicht auf parteitaktische Manöver, nicht auf Daueralarmstimmung. Ich kann mich unserem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke nur anschließen, wenn er sagt: „Die Menschen wollen keinen politischen Klamauk“, denn es kommt darauf an, die Probleme der Menschen zu lösen, die Krankenhausversorgung zu sichern, bezahlbares Wohnen voranzubringen, gute Bildung zu organisieren, Wirtschaft und gute Arbeit zu stärken, Sicherheit zu gewährleisten, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Alles das, was Sie nicht machen!) die Lausitz weiterzuentwickeln – dafür sind wir gewählt, und daran müssen wir uns messen lassen. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Ludwig Scheetz SPD
Bitte.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Kollege Scheetz. – Sie haben gerade alle Maßnahmen – zum Beispiel die Bildung – aufgezählt, bei denen das Land kränkelt, und haben das als positives Beispiel für die Arbeit des Ministerpräsidenten hingestellt. Meine Frage ist: Meinen Sie das wirklich ernst, dass Sie diese Beispiele als positive Maßnahmen hinstellen, die Sie als Landesregierung und mit Dietmar Woidke umgesetzt haben?
Ludwig Scheetz SPD
Da müssen Sie sich schon einmal die Bilanz der Landesregierung angucken. Wenn wir über die Krankenhausversorgung sprechen, stellen wir fest, dass wir in diesen Landeshaushalt 200 Millionen Euro Investitionsmittel eingestellt haben – so viel wie in keinen anderen Landeshaushalt zuvor, (Beifall SPD und BSW) plus die 400 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, um die Transformation der Krankenhausreform auf den Weg zu bringen. Wenn wir über Wirtschaft und gute Arbeit sprechen, stellen wir 2025 35 fest, dass wir sicherlich an einigen Stellen herausfordernde Situationen haben, aber wir haben auch nach wie vor die Erfolgsgeschichten in diesem Land. Wir haben die Erfolgsgeschichte – das hat Benjamin Grimm gerade angesprochen – von einer Ansiedlung der Schwarz-Gruppe in Lübbenau, verbunden mit einer Investition in Höhe von 11 Milliarden Euro. Wenn wir darüber sprechen, Sicherheit zu gewährleisten, rede ich darüber, dass wir die Zielzahl für die Polizei auf 9 000 Stellen weiter ausbauen, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja, die Zielzahlen!) dass wir die Polizeihochschule in Oranienburg weiter ausbauen – all das sind Erfolgsmeldungen, und das können Sie hier auch zur Kenntnis nehmen. (Beifall SPD und BSW) Über die Lausitz reden wir morgen ausführlich, dann können wir ja noch einmal in ganzer Breite darstellen, was wir dort bereits erreicht haben. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn [BSW]) An die CDU-Fraktion gerichtet: Ich gehe davon aus, dass Sie dem Antrag nicht zustimmen werden; das ist richtig, denn staatspolitische Verantwortung ist auch in der Opposition gefragt. Harte Auseinandersetzung ja, aber demokratische Stabilität ist und bleibt eine gemeinsame Verantwortung. Bei der Frage, ob wir uns von der AfD in eine Dauerkriseninszenierung ziehen lassen, sollte es einen klaren Konsens geben: Nicht mit den demokratischen Kräften in diesem Haus! (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter?
Ludwig Scheetz SPD
Okay.
Rainer Genilke
Bitte.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Scheetz, dass Sie die Frage zulassen. Das ist jetzt wirklich eine ernst gemeinte Frage: Sie haben eben an die CDU appelliert, unserem Antrag nicht zuzustimmen. Haben Sie denn Sorge, dass die Koalitionsmehrheit nicht ausreicht, unseren Antrag abzulehnen?
Ludwig Scheetz SPD
Herr Dr. Berndt, ich habe überhaupt keine Sorge, dass die Koalitionsmehrheit in diesem Haus bei diesem Antrag stehen wird. (Zurufe von der AfD) – Sie benehmen sich hier wirklich manchmal wie eine 4. Klasse auf Klassenfahrt. (Heiterkeit und Beifall SPD)
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, bitte lassen Sie mich kurz etwas sagen. – Es gibt die Möglichkeit, Zwischenfragen zu stellen. Ich bitte aber darum, dass, auch wenn eine Zwischenfrage vielleicht nicht zufriedenstellend beantwortet ist, keine Zwiegespräche zwischen dem Abgeordneten hier vorn und den Abgeordneten in den Reihen erfolgen. Herr Abgeordneter, fahren Sie jetzt bitte mit Ihrer Rede fort.
Ludwig Scheetz SPD
Danke, Herr Vizepräsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD will heute nicht klären – sie will verunsichern. Sie will nicht arbeiten – sie will inszenieren. Wir von der SPD sagen klar und deutlich: Wir machen da nicht mit. Brandenburg braucht Problemlösungen, keine Schaufensteranträge. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht, weil alles leicht wäre, sondern weil wir die Verfassung ernst nehmen und weil die Menschen in Brandenburg erwarten, dass dieses Parlament sachlich, verantwortungsvoll und lösungsorientiert mit einem Ministerpräsidenten Dietmar Woidke zusammenarbeitet. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Es folgt eine Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, wir suggerieren nicht, dass Sie eine Koalition in der Krise, im Chaos und im Stillstand sind – Sie sind eine Koalition des Chaos! (Vereinzelt Beifall AfD) Das haben die letzten Monate gezeigt. Sie haben einen Koalitionspartner, der es geschafft hat, sich schon im ersten Dreivierteljahr dieser Legislaturperiode völlig selbst zu zerlegen. Wir werden von einer Regierung geführt, die erstens nie weiß, ob sie Mehrheiten zur nächsten Landtagssitzung hat, die zweitens nicht weiß, ob der Koalitionspartner im nächsten Monat noch vorhanden ist, und die drittens nach einem Jahr im Amt nichts hinbekommen hat. Und Sie listen Ihr eigenes Versagen auch noch auf. Sie sagen: „Krankenhausreform“. Wo sind da Ihre Erfolge? Die Krankenhausreform sorgt für massiven Protest im Land, weil Sie auf Bundesebene ein Gesetz beschlossen haben, das eben nicht zur besseren Versorgung führt. (Vereinzelt Beifall AfD) Hier im Land machen Sie es auch nicht besser. „Gute Bildung“ – also wirklich! Das hätte ich mir echt verkniffen. Und dann sagen Sie zu uns, wir seien wie eine 4. Klasse auf Klassenfahrt. Wissen Sie, wie es ist, wenn man in Cottbus mit einer 4. Klasse auf Klassenfahrt fährt? Dann muss man Angst haben, von Ihren Schützlingen, von den Leuten, die Sie ins Land holen, verprügelt oder abgestochen zu werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Dieses Land hat keine gute Bildung. Brandenburg ist eines der schlechtesten Länder im Bildungsvergleich. Und Brandenburg ist das zweitschlechteste Land beim Wirtschaftswachstum. Das ist das Resultat Ihrer Regierung, das ist das Resultat dieses Ministerpräsidenten, der dieses Land seit über einem Jahrzehnt führt, und zwar in den Abgrund, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Deswegen wäre es endlich mal Zeit, Rückgrat zu zeigen, Haltung zu zeigen – wovon Sie ja immer tönen. Haltung würde bedeuten, das Beste fürs Land zu wollen. Das Beste fürs Land ist, wenn dieser Ministerpräsident die Vertrauensfrage stellt. Aber er traut sich gar nicht, die Vertrauensfrage zu stellen, weil er weiß, dass das Vertrauen weder in der Opposition noch in der eigenen Koalition vollumfänglich gegeben ist. Sie haben einfach nur Angst, Ihre Macht vorzeitig zu verlieren. Aber ich kann Ihnen versprechen: Spätestens ab 2029 ist diese Macht gebrochen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Der Abgeordnete Scheetz möchte darauf reagieren. Bitte schön.
Ludwig Scheetz SPD
Offensichtlich haben wir eine unterschiedliche Wahrnehmung. (Zurufe von der AfD: Ja! – Lars Hünich [AfD]: Da sind wir uns einig!) Schauen Sie sich an, was in diesem Landtag seit einem Jahr passiert ist. (Zurufe von der AfD: Ja!) Die Koalitionsmehrheit hat bis auf die Abstimmung zu den Staatsverträgen – das war ein intensiver Prozess, in dem wir diskutiert haben – alle Abstimmungen gestanden. (Beifall SPD und BSW) Allen Unkenrufen zum Trotz und bei sicherlich nicht immer einfachen Debatten konnten wir uns am Ende auf das verlassen, was wir gemeinsam vereinbart hatten, und dies im Plenum auch umsetzen. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie immer den Stab über Konflikte in anderen Organisationen brechen, wo Sie doch selbst einmal Opfer interner Konflikte in der AfD geworden sind. Ich kann mir vorstellen, dass auch die AfD-Fraktion in sehr tiefen internen Konflikten liegt. Auch das geistert durch die Flure. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Dass Sie es nach außen anscheinend besser darstellen können, ist eine andere Sache. Sie nennen die Bildungspolitik. In diesen Tagen werden wir darüber noch intensiv diskutieren. Für heute steht ein Antrag zur Bildungspolitik auf der Tagesordnung. In diesem Jahr haben wir mit dem Landeshaushalt und seinen Schwerpunktsetzungen, mit den Investitionen in wirtschaftliche Entwicklung, in soziale und innere Sicherheit und in die Stärkung des Zusammenhalts in diesem Land – ich habe es vorhin skizziert – gezeigt, wofür wir stehen. Dafür stehen wir als Koalition, dafür stehen wir als SPD, und dafür werden wir auch künftig arbeiten, mit Dietmar Woidke als Ministerpräsident des Land Brandenburg. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir setzen in der Rednerliste fort. Zu uns spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Bretz.
Steeven Bretz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass diese Koalition nach einem Jahr im Amt ein schlechtes Erscheinungsbild abgibt, ist, glaube ich, unbestritten. Wenn es dazu eines objektiven Beweises bedarf, so ergibt sich dieser bei einem Blick in die letzte Umfrage in schonungsloser Art und Weise. (Beifall des Abgeordneten Dr. Jan Redmann [CDU] sowie vereinzelt AfD) Wer in einem Jahr 15 % an Zustimmung einbüßt, kann nicht ernsthaft sagen, dass diese Koalition kein Problem hat. Ich sage das nicht mit Häme oder Freude in meiner Stimme, sondern mit sehr großer Besorgnis. Ich möchte Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren der Koalition und namentlich Herrn Kollegen Lüders, von dieser Stelle ein paar Worte ins Stammbuch schreiben. Herr Kollege Lüders, ich finde, Sie machen Ihren Job nicht. Ihre Aufgabe ist es, für das Land Brandenburg tätig zu sein. Als Koalitionsfraktion haben Sie eine besondere Verantwortung in diesem Hause und für das Land. Sie haben die Verantwortung, für die Menschen zu arbeiten und den Nachweis anzutreten, dass Politik kein Selbstzweck ist, sondern dass wir gewählt sind, um hier Verantwortung zu tragen und die Probleme der Menschen zu lösen. Das ist unser Job, daran werden wir gemessen, und daran müssen auch Sie sich messen lassen. Ich möchte Ihnen in aller Deutlichkeit an dieser Stelle sagen: Diese Aufgabe erfüllen Sie in keiner Weise. (Beifall CDU) 2025 37 Herr Kollege Lüders, Sie müssen sich schon die Frage stellen, ob die Menschen im Land wirklich erwarten, dass eine Fraktion wie die Ihre hier jeden Tag Ego-Shows abliefert, sich täglich mit sich selbst beschäftigt und alle, wirklich alle Vorurteile, die man gegen Politik haben kann, sehr anschaulich bedient. Herr Kollege Lüders, damit wir das Ganze mal auf den Punkt bringen: Sie sind derjenige, der sich hier ans Pult gestellt und uns Friedenspolitik erklärt hat, der uns erklärt hat, wie man Frieden stifte, was dabei zu tun sei. Es ist der Treppenwitz dieser Legislaturperiode, dass ausgerechnet Sie nicht einmal 14 Personen in friedvoller Zusammenarbeit vereinen können, uns aber erklären wollen, wie Friedenspolitik funktioniert. (Beifall CDU) Das offenbart die Differenz zwischen Spruch und Anspruch, die Sie hier an den Tag legen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich richte diese Worte auch an die Koalition insgesamt. Um es klar zu sagen: Wir profitieren nicht davon, aber Sie sind, wenn Sie so weitermachen, dafür verantwortlich, dass unser Land in schwieriges Fahrwasser steuert. Es kann der Tag kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren – darauf möchte ich Sie nur hinweisen –, an dem wir plötzlich in einer anderen Republik erwachen. Das ist Ihre Verantwortung, und an diese möchte ich Sie erinnern. Ich erwarte von Ihnen, Herr Kollege Lüders, dass Sie Ihre Aufgabe als Fraktionsvorsitzender in der Weise wahrnehmen, wie es Ihrer Verantwortung als Koalitionsfraktion in diesem Parlament entspricht. Das ist das Mindeste, was von unserer Seite als Erwartungshaltung an Sie formuliert werden kann. Nun wende ich mich an die Kollegen der AfD. (Andreas Galau [AfD]: Ja!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe selten ein so lächerliches Schriftstück gelesen wie dieses. Ich muss es zitieren, denn es verdient, zitiert zu werden. Sie schreiben, der Landtag möge beschließen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, den Ministerpräsidenten aufzurufen, nach Artikel 87 der Verfassung die Vertrauensfrage zu stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche Kettenforderung haben Sie gar nicht nötig. Sie wissen doch, dass Sie nach Artikel 62 Abs. 2 jederzeit die Auflösung des Landtags beantragen können, wenn Sie der Meinung sind, dass dafür eine Mehrheit zustande kommt. Sie haben gemäß Artikel 86 auch die Möglichkeit eines konstruktiven Misstrauensvotums. Warum gehen Sie diesen Weg über die Vertrauensfrage, wo Sie doch wissen und in Ihrem Antrag selbst schreiben, dass das Recht dazu allein beim Ministerpräsidenten liegt? Er und nur er kann darüber entscheiden, ob er den Landtag bittet, ihm das Vertrauen auszusprechen, oder eben nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, weil Sie von dieser Stelle gelegentlich sehr dicke Backen machen, (Marlon Deter [AfD]: Das sagt der Richtige!) möchte ich Ihnen eine Sache sagen: Ihr Beitrag zum Gelingen einer parlamentarischen Diskussion könnte sein, dass Sie endlich einmal vollzählig in diesem Landtag sind, (Lars Günther [AfD]: Das sagen Sie von der CDU!) wenn es um wichtige Abstimmungen geht. Das sind Sie nämlich erwiesenermaßen nicht. Insofern sollten Sie zunächst einmal die Geschlossenheit Ihrer Fraktion herstellen, bevor Sie sich über andere Fraktionen mokieren. Das wäre ein guter Anfang. Den Antrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Wir fahren in der Debatte fort. Für die BSW-Fraktion wird Herr Abgeordneter Peschel zu uns sprechen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Das waren launige Reden der Oppositionsfraktionen. Fast hatte man den Eindruck, Sie würden hier auf einem Luftpolster stehen. Luftpolster haben ein Problem: Das Bestimmungswort ist „Luft“. Diese Luft lasse ich jetzt ein bisschen raus. Erstens, Herr Kollege Dr. Berndt: Knappe Mehrheiten sind in einer Demokratie keine Instabilität. Die Vertrauensfrage hat einzig und allein der Ministerpräsident in der Hand. Mein Kollege Scheetz hat dazu freundlicherweise schon ausgeführt. Herr Kollege Bretz, Sie dürfen davon ausgehen, dass sich jedes Mitglied der BSW-Fraktion seiner Verantwortung für dieses Land bewusst ist und dieser Verantwortung auch gerecht wird, vorneweg und in allererste Linie auch der Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders. (Beifall BSW) Die AfD-Fraktion spricht in ihrem Antrag von einer Regierungskrise. Es gibt per definitionem zwei entscheidende Merkmale für das Bestehen einer solchen Krise. Ad eins: Die Regierung kann keine Mehrheit für ihre Politik finden oder Gesetze verabschieden. – Allein die Tagesordnungen für die Plenartage dieser Woche beweisen das Gegenteil. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und BSW legen sieben Gesetzentwürfe und zwölf Anträge bzw. Entschließungs- und Änderungsanträge zur Befassung vor. Für alle Gesetzentwürfe und Anträge ist die parlamentarische Mehrheit der Koalition gesichert. (Beifall BSW und SPD) Politisch haben wir in der Regierungsverantwortung noch viel vor, wie nicht nur ein Blick auf diese Plenarwoche, sondern auch ein Blick in die nahe Zukunft zeigt. Wir wollen unter anderem die Überprüfung respektive Abschaffung des Verfassungstreuechecks, die Anpassung des Vergabemindestlohns auf 15 Euro, eine Tariftreueregelung, ein Windkraftmoratorium und einiges mehr, das unser Land Brandenburg gestaltet und voranbringt. Herr Dr. Berndt, wir haben uns also nicht selbst aufgegeben. Darauf können sich die Oppositionsfraktionen schon einmal verlassen und sich auf die weiteren Initiativen, die ich gerade aufgezählt habe, vorfreuen. Ad zwei: Es gibt …
Rainer Genilke
Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Falk Peschel BSW
Ich lasse gerne eine Zwischenfrage eines Kollegen zu. Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Kollege, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten eben, die Koalition habe sich natürlich nicht selbst aufgegeben. Haben Sie sich aber vielleicht persönlich ein Stück weit aufgegeben, als Sie im Hauptausschuss Ihr Stimmrecht verworfen haben, als es um den Medienstaatsvertrag ging, und Ihren Finanzminister, der auch Abgeordneter ist, hineinließen, der offenbar anders abstimmen wollte als Sie, und genau deswegen, weil Sie den Raum verlassen haben, die Mehrheit im Hauptausschuss für den Reformstaatsvertrag gestimmt hat? Haben Sie sich und Ihre Möglichkeiten zur Gestaltung dabei aufgegeben?
Falk Peschel BSW
Danke für die Zwischenfrage, Herr Kollege Hohloch. – Natürlich nicht. Was sollte ich anderes darauf antworten? (Vereinzelt Heiterkeit – Dennis Hohloch [AfD]: Sie könnten auch die Wahrheit sagen! – Weitere Zurufe) Es war Verantwortung für dieses Land und ein Ausdruck dessen, (Zuruf von der CDU: Die Koalition steht! – Lars Hünich [AfD]: Wäre es nicht Ihre Verantwortung gewesen, den Staatsvertrag zu verhindern?) dass wir mit unserem Koalitionspartner vertrauensvoll zusammenarbeiten und uns an Absprachen halten. Merkmale einer Regierungskrise, ad zwei: Es gibt einen Verlust der parlamentarischen Mehrheit. – Auch dieser Fall liegt nicht vor, wie Sie unschwer erkennen können, wenn Sie heute die Anwesenheit überprüfen und durchzählen. Mithin sind die beiden Tatbestandsmerkmale für das mögliche Vorhandensein einer Regierungskrise nicht erfüllt. Folglich sind die vonseiten der Opposition vorgetragenen Punkte nicht haltbare Hypothesen oder Fehl- bzw. Falschinterpretationen. Es handelt sich deswegen wohl eher um Wunschgedanken. Nun, so wenige Tage vor dem Weihnachtsfest – in einer Woche ist Heiligabend – kann man sich selbstverständlich auch etwas wünschen. Allein: Deswegen beweist …
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, es gibt noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage, lassen Sie diese zu?
Falk Peschel BSW
Sehr gerne.
Rainer Genilke
Bitte, Herr von Lützow.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage auch zulassen. Sie haben eben gerade davon gesprochen: Mitnichten ist die Koalition … und so weiter und so fort. (Björn Lüttmann [SPD]: Nein, das hat er nicht gesagt!) Vorhin hatten Sie über Luftpolster berichtet, auf denen unsere Kollegen der Opposition ständen und dass Sie nun die Luft herauslassen würden. Ich kann mich daran erinnern, dass das BSW – ich nehme jetzt Bezug auf Ihre Rede – mit sehr viel Luft, mit sehr viel Pauken und Trompeten sowie mit viel Enthusiasmus mit Blick darauf in den Landtag eingezogen ist, was Sie alles umsetzen wollten. Davon ist nichts geblieben. Sehen Sie das nicht auch als Krise in Ihrer eigenen Partei oder bei sich selbst an?
Falk Peschel BSW
Sehr geschätzter Herr Kollege, das ist Ihre subjektive Wahrnehmung, dass davon nichts geblieben sei. Ich glaube, mein Kollege Scheetz hat relativ umfassend in seinem Redebeitrag dazu ausgeführt, was wir als Koalition gemeinsam umgesetzt haben. Da ist schon ordentlich viel Handschrift des BSW dabei. Dessen können Sie versichert sein. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Ich war bei den Wünschen für das Weihnachtsfest und der Feststellung, dass das Leben beweist, dass nicht alle Wünsche in Erfüllung gehen. Ich hätte mir beispielsweise auch gewünscht, dass die vergangenen fünf Wochen etwas anders verlaufen wären, ohne Zweifel, (Lachen des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) dass sich alle gewählten Abgeordneten ihrer Verantwortung und des politischen Auftrags, mit dem und für den sie gewählt wurden, bewusst sind. (Vereinzelt Beifall BSW) Für die Zukunft wünsche ich mir, dass wir trotz politischer Unterschiede und unterschiedlicher Rollen hier im Plenum ehrlich und fair miteinander umgehen – sowohl im Austausch der Argumente 2025 39 als auch sonst. Für mich gilt immer die Kraft des besseren Arguments, nicht des lauter vorgetragenen. Ob das in Erfüllung geht, liegt auch in Ihrer Hand, liebe Oppositionsfraktionen. Noch einmal an die AfD-Fraktion gerichtet: Ihr Beschlussantrag entbehrt, wie bereits ausgeführt, jeglicher Grundlage. Mit der Erfüllung der hier von der Opposition geäußerten Wunschgedanken bezüglich einer angeblichen Regierungskrise werden die Koalitionsfraktionen jedenfalls nicht dienen. Diese Bescherung bleibt aus. An den Weihnachtsmann glaubt die Opposition hoffentlich nicht mehr. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Eher an den Grinch!) – Bitte? Doch? Dann glauben Sie vielleicht auch an den Klapperstorch. Zum Fachkräftemangel kommen wir morgen bei dem Lausitz-TOP. Das ist dann ein wenig schwierig, das zu diskutieren, wenn man noch an den Klapperstorch glaubt und sich der Zuwanderung verweigert. Darüber reden wir dann aber morgen. Wir legen den Brandenburgerinnen und Brandenburgern jedenfalls beschlossene Gesetze und Anträge zum Wohl unseres Landes unter den Weihnachtbaum und keine Oppositionsluftschlösser; denn Luftschlösser eignen sich bekanntlich nicht einmal als Kinderspielzeug unterm Weihnachtsbaum. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Die Landesregierung hat den Verzicht auf Ihr Rederecht angezeigt. Daher bleibt nur noch der einreichenden Fraktion, der AfD, die Möglichkeit, vorzutragen. Sie haben noch 2:22 Minuten. Herr Dr. Berndt hat das Wort. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lustig ist es gar nicht, Herr Peschel. Ich weiß nicht, wer Ihnen diese Rede aufgeschrieben hat. Ich komme zum Schluss noch einmal auf das BSW zurück. Ich finde es traurig, welche Rolle dieses BSW in diesem Landtag spielt. Dass die Regierung instabil ist, wissen wir alle. Wir haben es von der Ministerpräsidentenwahl bis zu den Rundfunkstaatsverträgen gesehen. Dass sie sich mit Mehrheiten retten konnte, lag daran, dass wir Langzeitkranke in dieser Fraktion haben. Herr Bretz, ich finde es ungeheuerlich, unchristlich und menschlich unterste Schublade, wenn Sie diese Krankheiten, diese langzeitigen und schweren Krankheiten, die wir in dieser Fraktion haben, auf diese ekelhafte Art und Weise instrumentalisieren, wie Sie es getan haben. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Es geht aber nicht nur um die Instabilität der Regierung. Es geht noch um einen zweiten Aspekt, den Sie alle wohlweislich verschwiegen haben. Es geht um die Täuschung der Wähler und des Wählers. Diese Regierung ist nur über die Runden gekommen, weil sie den Kryptokoalitionspartner CDU hat. Es ist auch wichtig, das klarzustellen, damit die Bürger sehen, mit wem Dietmar Woidke eigentlich regiert. Regiert er mit dem BSW, dessen Wähler wollten, dass sich im Land etwas ändert, oder regiert er mit der Altpartei CDU und betreibt diese Altparteienpolitik weiter? (Beifall AfD) Diese Frage ist sehr wichtig, weil die Instabilität Ihrer Koalition, Herr Peschel, dazu führt, dass Sie die wesentlichen, schweren Entscheidungen nicht treffen, die zu treffen sind – im Bildungssystem, in der Wirtschaftspolitik und in der Migrationspolitik. Sie machen ein „Weiter so!“, aber die Zeit fordert Änderungen. Sie werden dem nicht gerecht. Deswegen ist die Frage, ob die Regierung so weitermachen kann und darf oder das nicht ein Verrat an den Wählern ist. (Beifall AfD) Herr Peschel, zum Schluss komme ich noch einmal zum BSW. Das BSW wurde gewählt von Wählern, die wollten, dass sich in Deutschland etwas ändert. Die wollten nicht diesen Stiefel der Altparteien weiter durchgezogen sehen. (Vereinzelt Beifall AfD) Sie haben sich zur Hilfskraft der SPD und in Thüringen auch zur Hilfskraft der CDU gemacht – deswegen verlieren Sie Ihre Wähler. (Beifall AfD) Ich fordere Sie dringend auf: Gehen Sie noch einmal in sich! Dieser Landtag hat mit 14 Abgeordneten des BSW das Potenzial, Druck aufzubauen, damit wir notwendige Veränderungen in diesem Land auf den Weg bringen können. Dafür sind wir gewählt worden. Mit Ihnen gäbe es die Chance, wenn Sie sich nicht weiter verleugnen und weiter Altparteipolitik machen würden. (Beifall AfD)
Rainer Genilke
Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen und kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2148: „Regierung ohne Mehrheit? – Vertrauensfrage jetzt!“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 4. (Allgemeine Unruhe) Meine lieben Damen und Herren Abgeordnete! Es gibt keinen Grund, nervös zu werden, es ist nur ein neuer Tagesordnungspunkt. Ich bitte um Ruhe und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ (Zukunftspaket Brandenburg-Errichtungsgesetz - ZuPakBbgG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1964 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drucksache 8/2174 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2208 Daneben liegen zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen – Drucksachen 8/2179 und 8/2180 – sowie ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion – Drucksache 8/2210 – vor. Für die SPD-Fraktion eröffnet der Abgeordnete Vogelsänger die Aussprache.
Jörg Vogelsänger SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Sondervermögen ist eine große Chance für Brandenburg. (Zuruf von der AfD: Alles Schulden!) Der Bund stellt uns 3 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Die SPD-Fraktion wird alles dafür tun, dass dies ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg wird. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel und André von Ossowski [BSW]) Ich komme gleich zum Negativen, dem Antrag, den die AfD-Fraktion gestellt hat. Wir haben den Haushalt 2025 und 2026 beschlossen. Selbstverständlich werden wir das Sondervermögen darauf addieren; das werden wir tun. Der AfD-Antrag muss abgelehnt werden und gehört in den Papierkorb. (Beifall SPD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme jetzt zum Grundsätzlichen, zur Bildung des Sondervermögens: eine kluge, richtige und wichtige Entscheidung. Wir haben damit den Fakt der Überjährigkeit. Nur so kann man das Sondervermögen schnell und flexibel einsetzen. Deshalb ist es gut, dass es dieses Zukunftspaket Brandenburg gibt. Für die Kommunen ist es vor allem im Hinblick auf das Abrechnungssystem gut. Herr Finanzminister, da haben Sie sich etwas richtig Gutes einfallen lassen! Sehr gut am Abrechnungssystem ist, dass die Maßnahme angemeldet, das Geld ausgezahlt und die Maßnahme anschließend abgerechnet wird. Dadurch gibt es keine Vorfinanzierung durch die Kommunen, daher ist es ein richtig gutes System. Das funktioniert nur mit Überjährigkeit flexibel – eine kluge Entscheidung. (Beifall SPD) Das Sondervermögen hat einen weiteren großen Vorteil, nämlich Transparenz. Wir haben das in den beiden Sitzungen im Haushalts- und Finanzausschuss debattiert. Es können Maßnahmenblöcke erkannt und untersetzt werden – das geht nur mit diesem Sondervermögen, da ansonsten alles in den Einzelplänen enthalten wäre. Wer soll denn das nachvollziehen? Sondervermögen und Transparenz sind wichtig, denn Transparenz sorgt für Akzeptanz, und die wollen wir mit dem Sondervermögen erreichen. (Beifall SPD) Wir kommen zum Änderungsantrag der CDU. (Steeven Bretz [CDU]: Der ist gut!) Ich habe dafür Verständnis, muss aber sagen, dass wir ihn für nicht notwendig halten. (Oh! bei der CDU) Und auch im Rückblick auf die Sondersitzung und die Sitzung des Haushaltsausschusses kann man alles am Wirtschaftsplan debattieren. Ich halte das Vorgehen der Landesregierung auch im Hinblick auf die Schwerpunktsetzung – Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Digitalisierung – für strategisch richtig. Das ist richtig, und das sieht man auch im Sondervermögen. Ein Markenkern des Landes Brandenburg ist die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Das Sondervermögen ist einvernehmlich entstanden. Ich möchte mich ausdrücklich bei Bürgermeister Oliver Hermann und Landrat Siegurd Heinze bedanken und natürlich auch bei den Geschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände, die politisch die Verantwortung tragen. Es ist gut und richtig, dass wir das gemeinsam entwickeln – herzlichen Dank dafür! (Beifall SPD) Nach meiner festen Überzeugung stärkt das Sondervermögen die kommunale Selbstverwaltung. Ich denke da an die Kommunen in Haushaltsnotlage. Sie stehen immer vor der Situation, dass sie eine ganz wichtige Investition beabsichtigen, die sie aber nicht durchführen können, weil sie nur Pflichtaufgaben erledigen dürfen. In § 7 des Gesetzes steht nun, dass das nicht mehr gilt. Das ist wichtig für diese Kommunen, damit sie ihre eigenen Schwerpunkte setzen können und sich nicht auf Pflichtaufgaben konzentrieren müssen. Ich denke daher, dass diese Regelung in § 7 eine kluge Entscheidung ist. Ein weiterer Gedanke zur kommunalen Selbstverwaltung: Das Sondervermögen bietet ein riesiges Spektrum von Einsatzmöglichkeiten: Bildung, Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheitsversorgung oder Sport – dazu komme ich gleich noch. Mit dem schon beratenen Änderungsantrag haben wir es ein Stück weiter gefasst, sodass es nicht nur Neubaumaßnahmen, sondern auch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen umfasst. Das ist ganz wichtig; wir müssen diese Gelder effektiv einsetzen, und das können wir nach Annahme dieses Änderungsantrags. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) 2025 41 Besondere Landesschwerpunkte liegen in den Bereichen Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und Sicherheit. Die Zusätzlichkeit ist ein Punkt, der immer diskutiert wird. Ich denke schon – und da schaue ich zur Wissenschaftsministerin – , dass die 150 Millionen Euro für Hochschulen und studentisches Wohnen zusätzlich sind und das Geld für diese Zwecke gut angelegt ist. Dazu kommt – jetzt schaue ich zum Verkehrsminister –, dass wir erstmalig ein Programm zur Abstufung von Landesstraßen und zur Sanierung haben. Das wäre doch im normalen Haushalt gar nicht denkbar gewesen. Ich bin stolz, dass wir dieses Programm haben. Die SPD-Fraktion freut sich außerordentlich, dass es den Goldenen Plan wieder gibt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir haben Rekordmitgliederzahlen in unseren Sportvereinen. Deshalb haben wir auch einen Änderungsantrag für das Schwimmzentrum Potsdam – ein Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen – eingebracht, mit dem dort Barrierefreiheit gefördert werden soll. Meine herzliche Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Es ist ein guter Antrag, und jeden von uns kann es treffen, auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein. Deshalb bitte ich herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir sind in der Weihnachtszeit und Pakete werden gepackt. Wir packen das Zukunftspaket. Jetzt machen wir den Weg frei! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – In der Rednerliste fahren wir fort mit der AfD-Fraktion. Für sie wird der Abgeordnete Galau zu uns sprechen. (Beifall AfD)
Andreas Galau AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens namens „Zukunftspaket Brandenburg“ hat es jetzt also in die 2. Lesung geschafft – ein großer Titel, ein großes Versprechen. Doch wenn man hinter die Kulissen schaut, bleibt vor allem eines: ein haushaltspolitisches Risiko, das diesem Land in der Zukunft viel an finanzieller Bewegungsfreiheit nehmen wird. Sondervermögen sind kein Selbstzweck. (Beifall AfD) Sie sind Ausnahmen, und Ausnahmen verlangen immer eine exzellente Begründung, glasklare Ziele und eine solide Finanzierung. Davon sehen wir hier heute kaum etwas. Wir haben es stattdessen mit einem Konstrukt zu tun, das die strukturellen Haushaltsprobleme verdeckt, anstatt sie zu lösen, einem Instrument, das Ausgaben aus dem Kernhaushalt herauslöst, sie in einen Nebenhaushalt verlagert und damit parlamentarische Kontrolle erschwert. Wenn die Haushaltsstrukturkommission im kommenden Jahr nach den Worten unseres Finanzministers aber eben keine radikale Sparkommission sein soll, sondern nur an einigen Symptomen herumwerkeln wird, zeigt dies nur eines: Sie wollen überhaupt keine nachhaltigen Lösungen, sondern sich durchwursteln (Beifall AfD) und durchmogeln wie bisher, um Ihre Wiederwahl zu ermöglichen. Dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ – oder besser: Zukunftsschuldenberg Brandenburg – fehlt zu allem Überfluss auch noch ein entscheidender Zusatz: eine klare Additionalitätsklausel, also Zusätzlichkeit, um die Bundesmittel auch tatsächlich in Investitionen vor Ort umwandeln zu können. Herr Vogelsänger, wie wichtig es ist, dass wir diesen Antrag noch einmal eingebracht haben, zeigen uns auch schon erste Rückmeldungen aus den Kommunen, in denen schon fleißig darüber nachgedacht wird – oder das gar schon umgesetzt wird –, einfach nur Haushaltslöcher zu stopfen und nicht irgendwelche zusätzlichen Investitionen anzuschieben, für die in Wirklichkeit kein Geld da wäre. (Beifall AfD) Wenigstens diesen Webfehler im System wollen wir mit unserem erneut vorliegenden Änderungsantrag reparieren; im Ausschuss haben Sie ihn ja bereits einmal abgelehnt. Der Grundgesetz-Artikel 143h legt zu den Sonderschulden unmissverständlich fest, dass Mittel zur Unterstützung strukturschwacher Regionen zusätzlich – zusätzlich! – zu den regulären Investitionen eingestellt werden müssen. Diese Absicherung fehlt im Gesetzentwurf schlichtweg. Auch unser Landesrechnungshof sieht im Gesetzentwurf nicht nur ein Zurückbleiben hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen von Art. 143h Grundgesetz, sondern auch das klare Risiko stiller Umschichtungen, weg von bereits im Doppelhaushalt zugesagten Investitionen und Förderungen, hin zu neuen Projekten, die politisch opportun erscheinen. Insbesondere weil das rückwirkende Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 es ermöglicht, auch längst geplante Investitionen aus dem Sondervermögen zu finanzieren, und so ganz bewusst die Substitution bereits eingeplanter Haushaltsmittel ermöglicht, sollten wir besser auf die konstruktive Kritik des Rechnungshofs hören, meine Damen und Herren. Vielleicht noch ein Hinweis: Der Herr Finanzminister hat ja im Ausschuss so nonchalant gesagt, Art. 143h Grundgesetz binde ja den Bund, nicht uns. – Herr Finanzminister, vielleicht habe ich irgendetwas verpasst, aber ich glaube, Brandenburg gehört noch zur Bundesrepublik Deutschland, oder? Meine Damen und Herren, viele Maßnahmen im Wirtschaftsplan der Sonderschulden sind nur schlaglichtartig aufgelistet. Das erschwert unsere Kontrolle als Landtag. Ich habe die nötige Transparenz bereits mehrfach angemahnt. Es erschwert die Prüfung, ob die Zusätzlichkeit überhaupt gegeben ist. Dass Mittel in Projekte fließen, die nicht eng mit Infrastrukturinvestitionen verbunden sind, liegt auf der Hand, schaut man sich die Einzelpläne an. Ich verweise dazu extra auf die Sondersitzung des Finanzausschusses vom 8. Dezember, in der wir erfahren mussten, dass zum Beispiel das Eichamt ein 250 000 Euro teures Fahrzeug erhalten soll, dass Familienzimmer in Frauenhäusern für über 400 000 Euro saniert werden sollen usw. usf. Ich muss noch einmal auf die Geschichte mit den Frauenhäusern zurückkommen. Sogar das BSW hat die Sozialministerin ungläubig angeschaut und gefragt: Wie, 400 000 Euro für ein Frauenhaus in Rathenow, wo man ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren will? – Uns wurde gesagt, in Brandenburg fehlen, je nach Zählart, 800, 900 oder gar 1 300 Plätze für Frauen, die von Gewalt bedroht sind – sprich: für Frauenhäuser –, und man nimmt für einen einzigen Platz in Rathenow 400 000 Euro für die Sanierung in die Hand? Da, muss ich ganz ehrlich sagen, weiß ich auch nicht, was das soll. Das ist eigentlich unglaublich, wenn man sieht, wie das Geld hier fehlalloziert wird, wie man es schon wieder falsch ausgibt. Ich komme auch gern noch einmal auf die Jugendbildungsstätten vom Herrn Bildungsminister zurück. 15 Millionen Euro werden dort für diverse Jugendbildungsstätten in die Hand genommen, bei denen ich sage: „Hier, guck mal: DGB-Jugendbildungsstätte, evangelische Jugendbildungsstätte, katholische Jugendbildungsstätte, die Jugendbildungsstätte der ehemaligen SPD-Jugend ‚Die Falken‘“ . Meine Damen und Herren, das sind erstens alles Träger, die eigentlich selbst genug Geld haben müssten, um ihre Häuser in Schuss zu halten, (Beifall AfD) und zweitens: 15 Millionen Euro – ich sage Ihnen, das ist doch schon wieder Geld für den sogenannten Kampf gegen rechts. (Beifall AfD) Dazu nenne ich noch einmal kurz die Überschrift: Wir sprechen hier über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, und wir wissen schon, wo die Gelder hingehen. Meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag soll die mögliche Substitution regulärer Haushaltsmittel verhindern. Wir wollen keinen Schattenhaushalt. Wir wollen glaubwürdige Investitionen, die mit dem Sondervermögen ergänzt werden – in unsere Infrastruktur, in Wirtschaftsdynamik, in die Zukunft Brandenburgs.
Rainer Genilke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Andreas Galau AfD
Ja, gerne. Bitte schön. Dann bekomme ich Redezeit.
Annemarie Wolff SPD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja ein ganz großes Problem mit unseren Jugendbildungsstätten. Ich wollte Sie einmal fragen: Haben Sie sich denn schon einmal mit denen auseinandergesetzt? Also, haben Sie schon mal mit ihnen gesprochen und gefragt, was wirklich ihr Programm ist, oder denken Sie einfach nur, dass es ihr sogenannter Kampf gegen rechts ist?
Andreas Galau AfD
Vielen Dank für die Frage. Nein, ich habe überhaupt keine Probleme mit Jugendbildungsstätten. Was die dort treiben, kann im Grunde genommen so lange ihr Ding sein, solange wir hier nicht über die Verwendung oder Fehlverwendung von Steuermitteln sprechen. Genau darum geht es mir. (Beifall AfD) Wenn der DGB eine Jugendbildungsstätte betreiben will, kann er das gern tun. Er treibt sehr viele Gewerkschaftsmittel ein, dann kann er das auch bezahlen. Dafür müssen wir aber nicht zusätzlich noch Steuermittel aufbringen. Genau darum geht es mir, gerade auch im Hinblick auf das, was – wie lange ist es her? – vor zwei Wochen in Gießen passiert ist, das, was wir dort erleben mussten. Es waren gerade auch linksgerichtete Ausschreitungen, die dort stattgefunden haben. Und wir wussten eigentlich im Vorfeld, wo schon wieder Demonstrationsausbildungen stattfinden und wer alles dahintersteckt. Der DGB war übrigens auch dabei. Da weiß man genau, wo diese Gelder hingehen. Das ist genau der Punkt, gegen den wir uns wenden. (Beifall AfD) Wenn sie es selbst finanzieren – ihr Ding. Das ist überhaupt nicht mein Problem. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir fordern mit unserem Antrag, die Additionalität gesetzlich zu verankern, die Verfassungstreue unseres Handelns sicherzustellen und zu Transparenz und Planungssicherheit beizutragen. Die Mittel sind ausschließlich für zusätzliche Investitionen und nicht für bereits geplante oder laufende Vorhaben einzusetzen. Das Zukunftspaket in der vorliegenden Form ist kein Zukunftsprogramm. Es ist der Versuch, finanzpolitische Spielräume vorzutäuschen, die das Land nicht hat. Die Zeche zahlen auch nicht wir hier im Plenum, sondern unsere Kinder und Kindeskinder, und zwar über Jahrzehnte. Wir wollen Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Forschung, Energietechnik und Infrastruktur, und wir wollen sie ehrlich finanziert, parlamentarisch kontrolliert und rechtssicher ausgestaltet sehen. Dieser Gesetzentwurf hingegen schafft Schattenhaushalte, verschiebt Lasten und verwässert die haushaltspolitische Steuerung. Ich sage klar: Dieses Sondervermögen ist nicht solide, nicht transparent und nicht haushaltskonform. Wenn wir hier heute nicht die Hand heben und diesem Konstrukt Grenzen setzen …
Rainer Genilke
Sie müssen zum Schluss kommen, Herr Abgeordneter.
Andreas Galau AfD
Ich bin sofort fertig. – Noch einmal von vorn: Wenn wir heute nicht die Hand heben und diesem Konstrukt Grenzen setzen, verabschieden wir uns von jeglicher Haushaltsdisziplin – welche Brandenburg in den kommenden Jahren aber dringender bräuchte denn je. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall AfD) 2025 43
Rainer Genilke
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, gibt es eine Kurzintervention. Kollege Andreas Noack hat das Wort. (Beifall SPD und BSW)
Andreas Noack SPD
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Herr Galau, ich hatte eben den Eindruck, Sie wollen diese zusätzlichen Mittel in Brandenburg nicht verwenden. Sie würden sie am liebsten ablehnen; Sie würden 3 Millionen Euro, die uns der Bund zusätzlich zur Verfügung stellt, (Zurufe: 3 Milliarden!) 3 Milliarden Euro, die uns der Bund zur Verfügung stellt – davon allein 1,5 Milliarden Euro für unsere Kommunen –, ablehnen. Sie kommen aus Hennigsdorf. Hennigsdorf plant, eine neue Feuerwache zu bauen. Für die Feuerwache, dessen bin ich mir sehr sicher, werden nach Annahme des Gesetzentwurfs hier im Landtag auch Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes verwendet werden. Sonst würde es der Stadt Hennigsdorf schwerer fallen. Wir haben uns sehr detailliert – da komme ich zu Ihrer Detailtreue – darüber unterhalten, welche Landesstraße in welchem Ort nicht im Haushalt abgebildet ist und aus diesem Sondervermögen zusätzlich finanziert wird. Wir haben uns im Detail darüber unterhalten, welche Polizeiwache in Brandenburg zukünftig saniert wird, weil wir die Mittel nicht aus dem laufenden Haushalt aufbringen können. Das Sondervermögen wird ein Gewinn für alle Brandenburger sein – und da sprechen wir noch nicht einmal von den 300 Milliarden Euro vom Bund, die noch dazukommen! Da schätze ich die CDU: Sie übt zwar Kritik und will es im Detail wissen, aber sie stellt dieses Sondervermögen nicht infrage, (Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Volker Nothing [AfD]) weil diese zukünftigen Milliarden unsere Infrastruktur nach vorne bringen. (Vereinzelt Beifall SPD) Herr Galau, sagen Sie den Bürgern da draußen, dass Sie das nicht wollen, dass Sie keine Zukunft für Brandenburg wollen! Dann wären Sie konsequent. Eiern Sie hier nicht so herum! (Beifall SPD)
Rainer Genilke
Herr Galau möchte erwidern. Bitte schön.
Andreas Galau AfD
Kollege Noack, Ihren Theaterdonner können Sie sich geflissentlich sparen. (Beifall AfD) Dass die AfD auf Bundesebene das Konstrukt dieser Sonderschulden in der Form abgelehnt hat, ist kein Geheimnis. (Beifall der Abgeordneten Kai Berger und Daniel Münschke [AfD]) Hier auf Landesebene – wir sind hier auf Landesebene – haben wir gesagt, dass diese Sonderschulden jetzt nun einmal da sind. Wir werden sie nicht ablehnen können – das ist nicht unsere Aufgabe, und das liegt außerhalb unserer Kompetenz. (Zuruf des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Dementsprechend werden wir mit ihnen umgehen müssen. Doch genau deswegen haben wir unseren Antrag im Hinblick auf die Additionalität eingebracht, denn die Kritik auf Bundesebene ist die gleiche, die wir auch auf Landesebene haben. Es geht nämlich darum, das Geld nicht rauszuballern, als ob es kein Morgen gäbe, sondern es so zu verwenden, wie der Gesetzgeber es sich angeblich ursprünglich mal gedacht hat. (Beifall der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Lena Kotré [AfD]) Nicht umsonst haben wir ein Schreiben vom Landesrechnungshof erhalten, der genau darauf hingewiesen und jetzt schon gesagt hat, dass es darum geht, dass nicht etwas aus dem konsumptiven Teil ins Sondervermögen hinübergeschoben wird, sondern dass im Prinzip zusätzliche Investitionen getätigt werden! (Beifall der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Daniel Münschke [AfD]) Ihr Feuerwehrhäuschen könnten die Kommunen wahrscheinlich selbst gut bezahlen, wenn sie nicht durch Ihre Politik über Jahrzehnte so weit finanziell ausgetrocknet worden wären, dass sie jetzt nach diesen Mitteln lechzen müssen! (Beifall AfD) Das ist Ihre Schuld! All die Dinge der vergangenen zehn Jahre haben Sie zu verantworten! (Beifall AfD – Zuruf von der Regierungsbank: Uiuiui!)
Rainer Genilke
Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dorst für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Schön laut jetzt!)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier jetzt wieder grundsätzliche Dinge und Allgemeinplätze ausgetauscht wurden, würde ich gern zu dem zurückkehren, worum es geht. Herr Galau, ich habe das auch in den Ausschusssitzungen erlebt, wissen Sie: Es ist immer toll; unheimlich viel Grundsatzkritik und ich weiß nicht was. Aber zu dem, was Sie konkret jetzt machen wollen, war in Ihren ganzen Ausführungen gar nichts dabei. Natürlich ist es bei uns auch so: Im Grundsatz haben wir dieses Riesenverschuldungspaket auch abgelehnt, aber dabei ging es um den anderen Anteil, der aus unserer Sicht viel zu groß ist. Ich hätte mir hingegen ein Vielfaches dessen gewünscht, was Ländern und Kommunen seitens des Bundes zur Verfügung gestellt werden soll, dann könnten wir nämlich mehr damit machen als das bisschen, das jetzt hiermit möglich ist. (Danny Eichelbaum [CDU]: Ein bisschen?! 3 Milliarden Euro! – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Ich halte also fest: Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen muss, will und wird die Regierungskoalition verantwortungsvoll, klug und zielgerichtet umgehen. Das haben Sie schon bei der Debatte, die wir hatten, mitgekriegt, bei dem, was Sie vorhin bezüglich der Familienzimmer in den Frauenhäusern angesprochen haben. Sie haben hier bloß eins verwechselt: Der Ansatz, der seitens des Ministeriums gemeldet wurde, beruhte auf einer Grobkalkulation anhand bereits bewilligter vergangener Projekte. Das hatte ich moniert und gesagt: Ich möchte nicht, dass es so weitergeht – Thema Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit. Wenn Sie sich den Änderungsantrag und die Begründung ansehen, geht daraus hervor, dass darauf eingegangen wurde, dass das zukünftig ein bisschen anders laufen soll. Das ist in diesem Änderungsantrag auch enthalten. (Andreas Galau [AfD]: Na, schauen wir mal!) Aus dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen kann man die drei Säulen unseres Investitionsprogrammes herleiten, mit dem wir die tatsächlichen Herausforderungen angehen. Eine Säule wird das brandenburgische Gesundheitswesen stützen. Hier stellen wir im Wirtschaftsplan eine Investitionssumme von 460 Millionen Euro für die Transformation der Krankenhausversorgung, die Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung, zur Verfügung. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach war diesbezüglich leider ein Totalausfall. Anstatt steigende Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu verhindern, ist Lauterbach in seiner Amtszeit nur mit Corona-Hysterie, Impfpflicht und einer Krankenhausreform aufgefallen, die den notwendigen Transformationsprozess mit einer bedarfsgerechten Absicherung der Gesundheitsversorgung deutlich erschweren, wenn nicht sogar verhindern wird. Unter diesen Bedingungen 460 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen, ist gut, richtig und absolut wichtig. Das wird in den kommenden Jahren konkret helfen, denn die Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung ist ein Thema, das auch die Bevölkerung emotional berührt. Hier klar zu zeigen, dass wir im Rahmen der Möglichkeiten für eine funktionierende, gute, effektive und effiziente Krankenhauslandschaft in unserem Bundesland sorgen, ist ein wichtiges und starkes Signal. Die zweite Säule stabilisiert unsere Kommunen, insbesondere im Bereich der Investitionen. Mit rund 1,5 Milliarden Euro stellen wir die Hälfte der Mittel den Kommunen zur Verfügung, und zwar – das ist besonders wichtig – unkonditioniert. Das heißt, wir reden nicht nur über Entbürokratisierung, sondern wir schaffen auch keine neue Bürokratie. Wir vertrauen der kommunalen Familie, dass sie in ihrer kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die richtigen Schwerpunkte setzt und gestaltet. Wenn es den Kommunen gut geht, geht es den Menschen gut – und damit auch unserem Land. Politik beginnt vor der Haustür, in Schulen und Kitas, auf Marktplätzen und Sportplätzen, in Vereinen und Bibliotheken, in Stadtwerken und Krankenhäusern. Genau dort setzen wir an. Aber: Für die Kommunen bedeutet unsere zweite Säule zwar eine spürbare Linderung, aber keine Heilung. Denn die hohen Ausgaben der Kommunen für Investitionen sind damit bei Weitem nicht finanziert. Damit komme ich zur Stellungnahme des Landkreistages, in der darauf hingewiesen wird, dass das auf die einzelnen Kommunen heruntergebrochene Mittelvolumen weder ausreicht, um die kommunalen Finanzprobleme zu lösen, noch um den erheblichen Investitionsstau in den Landkreisen, Städten und Gemeinden aufzulösen. – Da sollte man sich nicht in die Taschen lügen. Meine Damen und Herren, bleibt noch die dritte Säule: der Investitionsanteil des Landes aus dem Sonderprogramm, mit dem wir in unsere landeseigene Infrastruktur investieren werden. Damit kümmern wir uns zum Beispiel um Dinge, die die Menschen tagtäglich erleben: Wie ist der Zustand von Straßen und Brücken? Wie können wir bezahlbares Wohnen organisieren? – Wir haben die Herausforderungen zu bewältigen, und wir reden nicht nur darüber. Mit 350 Millionen Euro stellen wir die finanziellen Mittel zur Verfügung und investieren in Brücken und Straßen, aber insbesondere auch in den Städtebau, um diesen zu fördern. Das kann sich sehen lassen und zeigt: Wir legen einen klaren Schwerpunkt auf eine gute Infrastruktur, auf die Entwicklung unserer Städte und Kommunen sowie auf die Versorgung mit Wohnraum. An die CDU: Zu Ihrem Entschließungsantrag habe ich mich im Wesentlichen schon im Haushaltsausschuss geäußert, und zwar umfangreich und substanziell. (Danny Eichelbaum [CDU]: Das reicht auch!) Insofern will ich hier nicht weiter dazu ausführen – außer, dass ich Ihren Antrag genauso wie den der AfD ablehne. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Bretz. 2025 45
Steeven Bretz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Gesetzentwurf, der in 2. Lesung zur Abstimmung steht, hat eine längere Vorgeschichte, und zwar geht das Ganze auf eine Entscheidung des Bundestages zurück. Ich möchte daran erinnern: Diese 500 Milliarden Euro waren etwas Besonderes – sie waren in der Sache begründet etwas Besonderes, und ihr Zustandekommen war etwas Besonderes. Ich darf daran erinnern, dass im Zusammenhang mit diesen 500 Milliarden Euro auf Bundesebene im Wesentlichen drei Argumentationspfade verfolgt wurden. Beim ersten Pfad sagte man: Wir müssen einen Beitrag leisten, um dieses Land wieder nach vorn zu bringen, um seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu stärken. Das war ein Leitmotiv. Beim zweiten ging es darum, die Verteidigungsfähigkeit in Deutschland wiederherzustellen. Der dritte Aspekt, der eine Rolle spielte, war die Frage: Wie verhalten wir uns in unseren Bündnissen – Stichwort NATO, Stichwort EU? Welche führende Rolle will Deutschland dort wie und in welcher Form einnehmen? Ich glaube, dass rückblickend gerade die letzten Tage gezeigt haben, dass die Entscheidung, dieses Sondervermögen auf Bundesebene einzurichten, richtig gewesen ist, und dass es sich als klug und richtig erwiesen hat, diese Schritte in dieser Form zu gehen. Ich glaube – um das mal in einen größeren Kontext einzuordnen –, der NATO-Gipfel im Juni wäre nicht derselbe NATO-Gipfel gewesen, wenn diese Entscheidungen nicht auf Bundesebene so getroffen worden wären. Da es aber so war, dass die Höhe der Kreditaufnahme und auch das Zustandekommen nicht kritikfrei geblieben sind, schafft natürlich die Art, wie wir damit umgehen, einen Maßstab. Wir sehen uns unter Rechtfertigungszwang, zu erklären, wie wir mit dem Geld umgehen. Wie Sie wissen, haben die Bundesländer von diesen 500 Milliarden Euro 100 Milliarden bekommen – und das Land Brandenburg 3 Milliarden. Kommen wir zur Sache: Was hat diese Landesregierung gut gemacht? Ich möchte hier hervorheben, dass die Landesregierung mit der kommunalen Familie vereinbart hat, von 1,5 Milliarden Euro 500 Millionen – grob gerundet – den Landkreisen und kreisfreien Städten und 1 Milliarde – grob gerundet – den Brandenburger Gemeinden zu geben. Das ist eine kluge Entscheidung. Sie ist schon allein deshalb klug und richtig, weil man dieses Geld anders gar nicht an die Front bekommt sozusagen, also dorthin, wo es gebraucht wird, und deshalb war es richtig, die kommunale Familie da gut einzubinden. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jörg Vogelsänger [SPD]) Was ich nicht gut fand – und das hat letztlich auch zu dieser Sondersitzung geführt –: Leider hat die Landesregierung es verabsäumt – Herr Finanzminister, diese Kritik müssen insbesondere auch Sie sich anhören –, zu den anderen 1,5 Milliarden Euro eine Geschichte von Zuversicht und Hoffnung zu erzählen, weil das doch 1,5 Milliarden Euro an Chancen sind, die es im Land Brandenburg geben kann. Ich habe den Eindruck, hätten wir im Finanzausschuss nicht alles erfragt und Schritt für Schritt auch herausgearbeitet, hätte keiner so richtig mitbekommen, was die Landesregierung mit diesem Geld im Einzelnen vorhat. – Das muss doch auch zu der Frage führen, ob Sie, Herr Finanzminister, bei dieser Thematik den richtigen Angang gewählt haben. Ich finde, Sie haben eine Gelegenheit ausgelassen, weil es 1,5 Milliarden Euro an Chancen sind, die, in eine Geschichte verpackt, Zuversicht und Vertrauen hätten zutage fördern können. (Beifall CDU) Ich muss Ihnen auch sagen, die Ministerien haben ihre Projekte dann in unterschiedlicher Qualität vorgestellt. Ich will das jetzt gar nicht im Einzelnen referieren; das haben wir alles im Finanzausschuss miteinander besprochen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landesrechnungshof, weil er ebenfalls darauf hingewiesen hat, dass wir gerade bei der Frage des Geldausgebens sehr darauf achten müssen, nicht nur mit Oberbegriffen zu argumentieren und zu glauben, damit Haushaltslöcher stopfen zu können, sondern dass wir immer auch die Aufgabe haben, den Willen des Gesetzgebers auf Bundesebene abzubilden und auf sinnvolle Investitionen hinzuwirken, die zu einem Mehrwert führen, der sich dann auch rechtfertigen lässt, weil – da haben alle, die das gesagt haben, auch recht – die Schulden bleiben, und daran ändert auch der Begriff des Sondervermögens nichts. Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, ganz genau hinzuschauen: Was sind das für Maßnahmen? Erfüllen diese Maßnahmen den Zweck? Ich erspare Ihnen jetzt, dass wir in jede einzelne Maßnahme noch einmal hineinschauen, und möchte Ihnen sagen: Wir haben – allgemein formuliert – unsere Marschroute, und wir empfehlen, sie der Landesregierung mit auf den Weg zu geben, nämlich Kriterien, anhand derer wir dann auch messen lassen wollen, ob das Geld richtig und sinnstiftend ausgegeben wird. Da bin ich bei einem zweiten Thema, und das ist mir als Finanzpolitiker außerordentlich wichtig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Finanzminister, die Spielräume, die dem Land Brandenburg jetzt mit diesem Sondervermögen gegeben wurden, müssen auch dazu genutzt werden, die strukturellen Aufgaben, die der Landeshaushalt in sich birgt, weiter anzugehen. Da gibt es zahlreiche Hausaufgaben, und der Landesrechnungshof hat mit bemerkenswerter Klarheit darauf hingewiesen, wir sollten uns nicht daran gewöhnen, dass in Zukunft immer alles mit Schulden finanziert werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch die Erfüllung dieser Hausaufgaben nicht außer Acht lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird das Sondervermögen nicht behindern. Wir wollen, dass dieses Sondervermögen Wirklichkeit wird. Wir wollen, dass das Geld dort, wo es gebraucht wird, auch ankommt. Wir haben aber Kriterien formuliert, die wir Ihnen mit auf den Weg geben wollen – daran werden wir die Landesregierung messen. Deshalb wird unser Abstimmungsverhalten wie folgt sein: Wir bitten natürlich darum, dass Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Sollten Sie das nicht tun, werden wir uns bei der Endabstimmung aus den genannten Gründen enthalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend bitte ich Sie, wirklich gute Projekte zu suchen, die dann auch den Sinn erfüllen, den der Bundesgesetzgeber dem zugedacht hat, und darauf zu achten – das Finanzministerium und Herr Minister Crumbach –, die Zeit zu nutzen, die Sie haben, um weiter die strukturellen Probleme im Landeshaushalt zu lösen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Melanie Balzer und Jörg Vogelsänger [SPD])
Rainer Genilke
Danke schön. – Wir fahren fort; für die Landesregierung spricht Herr Minister Crumbach zu uns.
Robert Crumbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Heute beraten wir das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ in 2. Lesung. Das ist ein 3 Milliarden Euro schweres Paket. Ich will noch einmal deutlich machen, worum es bei diesem Gesetz geht und warum einige in dieser Debatte vorgebrachte Kritikpunkte nicht tragen. Der Weg über ein Sondervermögensgesetz ist der klügere Weg, um diese Bundesmittel in Milliardenhöhe schnell, planbar, transparent und überjährig einzusetzen. Genau das brauchen die Menschen in diesem Land: Transparenz und Verlässlichkeit – im Übrigen bis 2042. Die Opposition oder zumindest Teile von ihr hätte bzw. hätten lieber einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Allerdings wäre dies sehr viel weniger transparent: Beim Nachtragshaushalt könnten Sie spätestens 2027 kaum noch auseinanderhalten, welches Geld aus dem regulären und welches Geld aus dem Sondervermögen stammt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es würde nämlich alles in einem Gesamthaushalt für 2027 und 2028 aufgehen. Auch wird die Kritik an dem Sondervermögen als Sonderschulden von Ihnen zitiert. Ich will darauf hinweisen: Ja, das sind Schulden des Bundes, aber jeder, der mit Volkswirtschaft zu tun hat, weiß, dass es eine goldene Regel gibt – Schulden für Investitionen sind kluge Schulden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Im Übrigen – das sollten Sie auch einmal begreifen – sind das keine Schulden des Landes Brandenburg. Aber manchmal ist es ja auch nicht so einfach. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Meine Damen und Herren, wenn Sie auch noch kritisieren, dass die Landesregierung zusätzliches Geld zur Sanierung von Jugendbildungsstätten ausgeben will und sich dann hier versteigen, die katholische Kirche als Hort gegen rechts zu bezeichnen, zeigen Sie damit, dass Sie gar nichts verstanden haben. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn und Falk Peschel [BSW]) Beim „Zukunftspaket“ geht es im Kern um Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge und damit um Investitionen in die Zukunft Brandenburgs – darum, dass wir „mehr Brandenburg“ ermöglichen. Entscheidend dabei ist: Die Verwendung des Sondervermögens erfolgt in enger Absprache zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden. Diese Absprache sorgt dafür, dass ein erheblicher Teil der Mittel direkt und unbürokratisch bei den Kommunen ankommt, dass es dort Planungssicherheit gibt und wir im Gleichschritt mit unseren Kommunen gemeinsam das Land gestalten. Darauf kommt es an: gemeinsam zu gestalten. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben gezeigt, wo wir im Land den größten Investitionsbedarf haben. Dahin muss das Geld gehen, und es wird auch dahin gehen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat ganz klar benannt: Es geht um rund 70 Brücken, die seit Jahren auf Sanierungslisten stehen. Es geht um marode Landes- und kommunale Straßen, Radwege und Investitionen in Verkehrssicherheit. Es gibt also Infrastrukturprojekte, die startfertig sind. Aber bisher fehlte es dafür an Haushaltsmitteln. Im Ausschuss wurden auch konkrete Bedarfe des Gesundheitsministeriums dargestellt. Es geht um die Modernisierung von Krankenhäusern, Investitionen in medizinische Technik, die Digitalisierung von Versorgungsstrukturen, und es geht um Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. – Sie merken schon, es geht um Daseinsvorsorge. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, Investitionen über Jahre hinweg verlässlich abzusichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie fordern immer wieder, sämtliche Projekte möglichst schon heute im Gesetz oder im Wirtschaftsplan festzuschreiben. Ich verstehe Ihr Anliegen, aber Transparenz darf nicht zulasten von Flexibilität gehen. Gerade bei langfristigen Infrastruktur- und Gesundheitsinvestitionen brauchen wir auch angesichts der langen Laufzeit diese Flexibilität, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Das bedeutet aber nicht, dass eine Kontrolle durch den Landtag ausgehebelt würde. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt über die Wirtschaftspläne, die hier im Landtag beraten und im Übrigen auch beschlossen werden. Das ist Kontrolle und mitnichten eine Blankovollmacht. Das Sondervermögen ist rechtlich klar geregelt, zweckgebunden und vollständig in die Haushaltskontrolle des Landtages eingebunden. Die Ausgabe jedes Euros wird nachvollziehbar geplant und beraten. Wir werden dafür sogar eine Internetseite einrichten, (Zurufe von der AfD: Wow!) die zeigt, wo wie viel Geld investiert wird. Noch einmal: Es geht um dringend benötigte Investitionen – Investitionen, die bleiben, in Straßen, Krankenhäuser, Schulen. Niemand kann und darf das ablehnen, es sei denn, er will nicht „mehr Brandenburg“, sondern marode Brücken und Straßen nicht sanieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz steht für Investitionen statt Stillstand, für Teamgeist statt Misstrauen, für ein Gestalten unserer Zukunft statt dafür, Probleme zu vertagen. Wir stehen zu diesem Weg, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Stimmen Sie für eine flächendeckende 2025 47 Gesundheitsversorgung, für moderne Infrastruktur, für mehr Leben, für mehr Brandenburg! – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Rainer Genilke
Vielen Dank. – Es gibt eine Kurzintervention. Das Wort hat Herr Dr. Berndt. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister Crumbach, das war ein Beweis dafür, wie sehr das BSW Altpartei geworden ist. Bei Ihnen persönlich ist der Weg ja nicht weit. Das war so eine phrasengespickte Rede, die wirklich jede Altpartei genau so gehalten hätte. Ich war am letzten Montag ja in der Haushaltsberatung im Haushaltsausschuss und habe mir angehört, was über dieses Zukunftspaket finanziert wird: unter anderem Toiletten, Dächer und Bäder in bzw. von Bildungseinrichtungen, die vernachlässigt wurden. Sie haben auch erzählt, Herr Crumbach, jetzt würden marode Straßen saniert. Ich sage Ihnen: Wenn marode Straßen saniert werden, ist das in Ordnung, aber dann wird bestenfalls der Status quo erhalten oder wiederhergestellt. Das sind doch keine Zukunftsinvestitionen. (Vereinzelt Beifall AfD) Was Sie mit diesem Paket machen, ist, die Löcher zu stopfen, die Sie jahre- und jahrzehntelang haben aufreißen lassen, weil Sie das Geld mit vollen Händen für Zwecke rausgeschmissen haben, für die es der Steuerzahler nicht aufgebracht hat. Es ist auch bezeichnend, Herr Crumbach und sehr geehrte Damen und Herren, dass die Hälfte des Geldes bis zum Jahr 2029 ausgegeben werden soll. Wir alle wissen, was im Jahr 2029 ansteht. Es ist ein ganz klares taktisches Manöver: Sie wollen sich bis zu den nächsten Wahlen retten, Zeit gewinnen. Dafür spricht auch das Zustandekommen des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“. Wir alle haben nicht vergessen, dass der alte Bundestag, der längst aufgelöst war, das am neu gewählten Bundestag vorbei gemacht hat. Das spricht Bände! Ein letzter Punkt, Herr Crumbach: Nach der Landtagswahl 2024 ist unser Landesvorsitzender in die Pressekonferenz gekommen und hat eine Deutschlandfahne auf den Tisch gestellt. Da hat ihn ein Journalist der „Bild“-Zeitung gemaßregelt, indem er sagte, wir seien hier in Brandenburg, da habe Schwarz-Rot-Gold nichts zu suchen. Das von einem Journalisten der „Bild“-Zeitung – mag sein. Aber von einem Minister dieses Landes Brandenburg, Herr Crumbach, hätte ich anderes erwartet. (Vereinzelt Beifall AfD) Hier zu sagen, die Schulden, die da im Bund gemacht werden, gingen uns Brandenburger ja nichts an – das ist wirklich eine unglaubliche Äußerung! (Vereinzelt Beifall AfD)
Rainer Genilke
Der Minister hat die Möglichkeit, zu reagieren, und macht davon Gebrauch. Bitte schön.
Robert Crumbach
Sehr gerne. – Herr Präsident! Von jemandem, dessen Fraktion es noch nicht einmal erträgt, wenn hier ein Kinderchor singt, (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und von der Regierungsbank) sodass die halbe Fraktion den Saal verlässt, lasse ich mir solche Dinge nicht sagen! Und tun Sie nicht so, als wüssten Sie nicht, wovon ich rede. Sie wissen, dass es Ihnen an Anstand fehlt. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Was wir hier machen, ist Politik. Aber das haben Sie auch nicht verstanden. Es geht um Prioritätensetzung, und natürlich sind es keine Schulden, die das Land Brandenburg aufnimmt. Natürlich sind es Schulden, die die Bundesrepublik Deutschland aufnimmt. Und es ist gut, dass die Bundesrepublik diese Schulden für die Infrastruktur und zur Ankurbelung unserer Wirtschaft aufnimmt. Das haben wir hier in diesem Hause häufig genug besprochen. Dass wir vielleicht andere Prioritäten setzen, mag sein; darüber streiten wir im Landtag zwischen den Fraktionen. Herr Bretz hat ausgeführt, dass man auch manchmal andere Prioritäten setzen kann. Aber was Sie wollen, ist nicht, Prioritäten setzen, sondern Sie verweigern sich der Gestaltung dieses Landes. Sie können es nicht ertragen, dass meine Partei und ich dieses Land gestalten können, und das ist Ihr Problem. – Danke schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Rainer Genilke
Danke schön. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Was uns jetzt bleibt, ist, eine ganze Reihe von Abstimmungen vorzunehmen. Ich rufe erstens den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BSW, Drucksache 8/2179, zur Abstimmung auf; Stichworte: Änderung der Bezeichnung der Maßnahmen in Nr. 1, Titelgruppe 67, Ausgaben für Maßnahmen des Einzelplans 07 im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? (Abgeordnete der AfD-Fraktion heben die Hand.) Gibt es Enthaltungen? (Abgeordnete der AfD-Fraktion heben die Hand.) – Respekt. (Johannes Funke [SPD]: Läuft ja!) Eigentlich sollte es so sein, dass wir nur einmal abstimmen müssen. Aber ich habe gehört, dass es bei der AfD manchmal Unstimmigkeiten gibt. Ich werte das jetzt komplett als Enthaltung. – Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BSW, Drucksache 8/2180; Stichworte: Einfügung einer neuen Nr. 3 mit der Bezeichnung der Maßnahme „Investitionen in den Ausbau des Schwimmzentrums Potsdam“, Titelgruppe 65, Ausgaben für Maßnahmen des Einzelplans 05 im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ und Veranschlagung eines Ansatzes sowie sich daraus ergebende Folgeänderungen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist es wie vorhin: Der Änderungsantrag ist bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich komme drittens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2210; Stichworte: Keine Substitution regulärer Investitionen des Landes durch das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“, Ergänzung einer Additionalitätsklausel und Anfügung eines Satzes in § 2. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen viertens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Gesetz zu Errichtung eines Sondervermögens ‚Zukunftspaket Brandenburg‘“, Drucksache 8/2174. Wer der Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Ich komme zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/2208, Titel: „Sondervermögen in Brandenburg strategisch und wirtschaftlich nutzen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Entschließungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Falk Peschel und André von Ossowski [BSW]) und übergebe die Sitzungsleitung an meine geschätzte Kollegin Dr. Gruhn.
Jouleen Gruhn
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein herzliches Willkommen von mir, auch an die Besucher auf der Tribüne. Ich sehe, dass Sie sich gerade verabschieden, und möchte Sie gar nicht aufhalten. Einen schönen Nachmittag noch! Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1724 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/2173 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/2211 Ihre Geduld hat sich gelohnt, Herr Kollege. Ich darf Sie herzlich an das Mikrofon bitten. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Bitte schön.
Andreas Noack SPD
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Gäste haben wir nur wenige. – Eben ging es noch um 3 Milliarden Euro. Jetzt geht es nicht darum, wie Haushalte mit Geld versorgt werden, sondern darum, wie Haushalte vollzogen werden. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz zum Vierten! „Zum Vierten“ sind eigentlich schon vier Mal zu viel. Sie werden sich sicherlich fragen, warum gerade ich darauf dränge – seit Jahren –, dass kommunale Jahresabschlüsse zeitnah erstellt werden und den Entscheidungsträgern vor Ort, also in unseren Kommunen, zur Verfügung stehen. Die Antwort ist einfach: Einen Haushalt zu beschließen, ohne Jahresabschlüsse zu kennen, ist wie Autofahren ohne Rückspiegel. Nur wer weiß, wie er gewirtschaftet hat, kann verantwortungsvoll planen. Für mich ist der Jahresabschluss auch Ausdruck der Rechenschaftspflicht. Der Jahresabschluss zeigt, wie die Kommune in der Vergangenheit mit öffentlichen Geldern umgegangen ist. Er ist Grundlage für das Vertrauen in den neuen Haushalt. Er sichert die Nachvollziehbarkeit der Ausgaben. Die politischen Entscheidungen werden konkret nachvollziehbar, wenn Einnahmen und Ausgaben, aber auch die Schulden transparent dokumentiert sind. Ich möchte hierzu Daniela Hennersdorf vom Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter des Landes Brandenburg zitieren, die es in der Anhörung im Innenausschuss auf den Punkt gebracht hat, und zwar schon in ihrem ersten Statement: „Der Jahresabschluss erfüllt mehrere Funktionen: Er dient der Bürgerschaft als Informationsgrundlage, den Kommunen als Steuerungselement und den Kommunalaufsichten 2025 49 als Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Haushaltsgenehmigung. Wenn eine Kommune keinen aktuellen Überblick über ihre Vermögensgegenstände […] hat, ist es unverantwortlich, sie uneingeschränkt handeln zu lassen. An diesem Punkt setzt § 69 Abs. 6“ – den wir ja zeitweise außer Kraft setzen – „der Brandenburger Kommunalverfassung mit dem Instrument der vorläufigen Haushaltsführung an. Die vorläufige Haushaltsführung schränkt das Handeln der Kommune zweifellos ein, erfüllt in diesem Zusammenhang aber eine Schutzfunktion. Insofern jede Kommune mit öffentlichen Geldern wirtschaftet, sollte die Haushaltsgenehmigung mit gebührender Verantwortung wahrgenommen werden.“ Mehr als 80 % der Brandenburger Kommunen erfüllen mittlerweile die Voraussetzungen nach § 69 Abs. 4 der Brandenburger Kommunalverfassung. Der Aufholprozess hat in den letzten Jahren …
Jouleen Gruhn
Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Andreas Noack SPD
Ich würde den Gedanken gern erst ausführen, Herr von Lützow, und dann Ihre Zwischenfrage zulassen.
Jouleen Gruhn
Soll es tatsächlich am Ende des Gedankens sein? Wenn Sie das Ende Ihrer Rede meinen, hätten wir ein Problem.
Andreas Noack SPD
Dann machen wir es lieber jetzt. (Vereinzelt Heiterkeit)
Jouleen Gruhn
Wunderbar! – Bitte schön, Herr von Lützow.
Daniel Freiherr von Lützow AfD
Vielen Dank, Kollege Noack, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Das Thema ist ja nicht neu; wir haben es in der vergangenen Legislaturperiode rauf und runter gespielt. Es war absehbar, dass es zur Katastrophe kommen würde, und sie ist eingetreten. (Björn Lüttmann [SPD]: „Katastrophe“!) Ich gehe davon aus, dass Sie die gesamte Fraktion der SPD vertreten. Mich interessiert, woher der plötzliche Sinneswandel der SPD kommt, warum Sie also jetzt doch wieder ein Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz beschließen wollen. In meinen Ohren klingelt noch die Anhörung. Es waren genau Sie gewesen, die gesagt haben: So etwas brauchen wir nicht! – Sie sind Gemeindevertreter und wollen nun auf Heller und Pfennig genau wissen, wie die Gemeinde gewirtschaftet hat. Wie kam es zu dem Sinneswandel? Ist in dem einen Jahr die Lage der Kommunen wirklich so schlimm geworden, dass das jetzt notwendig ist? Warum haben Sie auf unsere Warnungen nicht gehört? Vor allem aber würde mich interessieren, wie es zu Ihrem Sinneswandel kam.
Jouleen Gruhn
Bitte schön.
Andreas Noack SPD
Herr von Lützow, wenn Sie meinen nächsten Gedanken abgewartet hätten, hätte ich Ihre Frage beantwortet. Ich habe vorhin gesagt, dass 80 % der Kommunen die Voraussetzungen nach § 69 Abs. 4 unserer Kommunalverfassung erfüllen. Warum erfüllt der Rest sie nicht? Die Dinge sind breit ausgerollt worden, und zwar nicht nur einmal, sondern mehrmals. Wir haben im Grunde genommen ein strukturelles Problem, aber nicht in erster Linie in den Rechnungsprüfungsämtern, sondern vor allen Dingen in den Finanzverwaltungen unserer Kommunen. Wir alle müssten einmal darüber nachdenken, ob unsere Kommunen schon unter dem Aspekt der Jahresabschlüsse – nur darauf richte ich jetzt den Fokus – als Verwaltungseinheiten nicht zu klein sind. Wenn der Kämmerer längere Zeit ausfällt, kommt man hinsichtlich des gesetzlichen Anspruchs, der sich mit der Kommunalverfassung verbindet, ins Strudeln, weil den Rechnungsprüfungsämtern nicht rechtzeitig prüffähige Unterlagen für die Jahresabschlüsse zur Verfügung gestellt werden können. Das ist aber ein Problem, das wir im Zusammenhang mit einer Kommunalreform diskutieren müssen. Dann wird es um die Frage gehen, wie die Kommunen zukünftig arbeiten sollen bzw. wie die Aufgabenverteilung erfolgen soll. Für große Städte ist das überhaupt kein Problem. Für kleinere Gemeinden existieren aber Probleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Standards. Das muss uns bewusst sein. Dieses Problem werden wir nicht lösen, indem wir ein Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz nach dem nächsten beschließen. Wir müssen vielmehr strukturell überlegen, wie wir den Kommunen eine solche Unterstützung geben können – auch mit Hilfe der Digitalisierung –, dass die Rechtsfolgen beherrschbar sind. Das ist ein Thema, das über das der Jahresabschlüsse hinausgeht, aber es ist halt da. Es ist deutlich angesprochen worden, und wir müssen uns ihm stellen. Lassen Sie mich meinen Gedanken fortführen, Herr von Lützow. Dass mehr als 80 % der Kommunen die Voraussetzungen erfüllen, habe ich bereits gesagt. Ich bestreite nicht, dass es Probleme gibt. Dass wir uns nach einer zehnjährigen Übergangsphase in einer Situation befinden werden, in der wir davon ausgehen können, dass prüffähige Jahresabschlüsse rechtzeitig vorgelegt werden, davon gehe ich aus. Es sollte heute das letzte Mal sein, dass wir uns hier im Plenum mit Übergangsregelungen zu Jahresabschlüssen beschäftigen. Denn schon am Anfang habe ich gesagt: Jeder kommunale Vertreter, der einen Haushalt beschließt, ohne zu wissen, wie die vergangenen Haushaltsjahre tatsächlich abgeschlossen wurden, handelt aus meiner Sicht unverantwortlich. Übrigens handelt auch die Kommune nicht verantwortlich; denn sie muss ausgehend von den finanziellen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit eine Projektion vornehmen; sie darf diese Rahmenbedingungen jedenfalls nicht ausblenden. In diesem Sinne bin ich trotzdem dafür, Herr von Lützow, dass wir die Übergangsfrist für die Kommunen, die sich noch im Aufholprozess befinden, verlängern, sodass wir spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes in der Situation sind, dass der überwiegende Teil – es wird immer Einzelfälle geben, in denen es nicht klappt – der Kommunen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und den Vorgaben von § 69 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung nachkommt. Sonst sind die Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet zwar nicht Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage, aber die vorläufige Haushaltsführung ist natürlich mit Einschränkungen verbunden. Denn man muss seine finanzielle Situation kennen, um planen und wirtschaften zu können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der die Kommunalverfassung und das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz betrifft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Filter von der AfD-Fraktion das Wort. (Beifall AfD) Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Benjamin Filter AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden unseres Brandenburgs! Heute steht ein Gesetzentwurf zur Debatte und Abstimmung, der auf den ersten Blick wie eine große Erleichterung wirkt: Die Verschiebung des Inkrafttretens der in § 69 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung enthaltenen Regelung auf das Haushaltsjahr 2028, die Ermöglichung vereinfachter Jahresabschlüsse bis einschließlich des Haushaltsjahrs 2023 und neue Übergangsregelungen in § 142. Das klingt nach Fortschritt, und doch ist es nichts als ein Aufschub; das haben wir schon im Ausschuss – zwar nicht mit Mehrheit, aber substanziell – feststellen können. Kein echter Durchbruch, kein Schlag gegen die Bürokratie! Als AfD-Fraktion haben wir uns in den vergangenen Monaten immer wieder für die vollständige Streichung des erstgenannten Absatzes eingesetzt, weil er die Handlungsfähigkeit und die Freiheit unserer Kommunen massiv bedroht. Ich sage es Ihnen heute ganz klar: Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Wir wollen den Kommunen keinen Schaden zufügen, aber wir stimmen halben Sachen, bloßen Fristverlängerungen usw. nicht zu. (Vereinzelt Beifall AfD) So etwas ist mit der AfD nicht zu machen. Schauen wir uns doch die harte Realität an: Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg – der Vertreter unserer Städte, Gemeinden und Ämter – hat im September 2024 in einem eindeutigen Positionspapier vier Sofortmaßnahmen gefordert, an erster Stelle die Streichung von § 69 Abs. 6. Warum wurde das gefordert? Weil ohne diese Streichung ab 2025 rund 50 % unserer Kommunen in die vorläufige Haushaltsführung gerieten. Das bedeutet – wir wissen es alle –: Investitionen würden lahmgelegt, Projekte gestoppt, die lokale Wirtschaft würde geschwächt. Auch für soziale Belange wären keine Gelder mehr da. In der Anhörung im November hat der Städte- und Gemeindebund den vorliegenden Gesetzentwurf zwar begrüßt und seine Forderungen etwas abgemildert, er spricht aber weiterhin von Potenzial für zusätzliche Vereinfachungen – und das zu Recht, denn die Probleme sind und bleiben strukturell: Wir haben Personalmangel in den Kämmereien – das hat Herr Noack gerade schon angesprochen – und überlastete Rechnungsprüfungsämter. Das sind die Punkte, die weiterhin unbehandelt bleiben. Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus dem echten Leben: Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden bis Februar 2025 32 Jahresabschlüsse für die Jahre 2021 bis 2023 erstellt, aber nur sechs davon sind geprüft. Das ist ein gewaltiger Prüfstau, den man mit einer bloßen Fristverlängerung nicht beseitigen wird. Die Ämter mit zehn oder mehr Haushalten versinken im Papier. Kreisangehörige Gemeinden hängen von überforderten externen Prüfern ab, jedenfalls in Teilen. Der Städte- und Gemeindebund schlägt völlig richtige Lösungen vor: Änderungen an den §§ 101 und 102, damit leichter eigene Rechnungsprüfungsämter eingerichtet werden können und externe Wirtschaftsprüfer ohne Genehmigung beauftragt werden dürfen, sowie ein Landesprogramm zur Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds, wie es im Positionspapier vom März 2025 gefordert wird. Das ist alles vernünftig und notwendig, aber nichts davon findet sich im vorliegenden Entwurf wieder, stattdessen enthält er nur eine Verlängerung bis 2028. Wir zweifeln daran, dass die hinterherhinkenden Gemeinden ihr Soll tatsächlich bis dahin erfüllt haben werden. Danach droht wiederum das, wovor wir im Grunde genommen jetzt stehen und was mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht substanziell beseitigt wird: Es wird vermutlich ein Chaos geben, wenn die Fristen nicht eingehalten werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Noch einmal kurz zur SPD und zum BSW: Nach einem Jahr in der Regierung zeigt sich ein klares Muster: Die vorhandenen Krisen – seien sie groß, seien sie klein – werden nicht richtig gelöst, sondern nur verschoben. Das ist die typische Politik der letzten Jahre: ohne strukturelle Veränderungen, sondern weiterhin bürokratielastig und teilweise verwaltungsfern. Unsere Kommunen brauchen echte Freiheit und dauerhafte Entlastung: die Streichung der genannten Paragrafen, die Überführung der Vereinfachung ins Dauerrecht, weniger umfangreiche Berichtspflichten und klare, aktualisierte Regelungen zum Anhang. Deshalb enthalten wir uns heute – ich habe es vorhin schon gesagt. Wir blockieren keine kurzfristigen Erleichterungen, stimmen aber auch nicht zu, weil leider die Ursachen ignoriert werden. Wir werden die Umsetzung dieses Gesetzes …
Jouleen Gruhn
Sie müssen bitte zum Schluss kommen. 2025 51
Benjamin Filter AfD
… genau beobachten und bei Bedarf konsequente Initiativen einbringen. Lassen Sie uns für echte Reformen kämpfen und Schluss machen mit dem Klein-Klein! – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Hornauf für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)
Sven Hornauf BSW
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Gut, viele sind wir zwar nicht mehr – man sieht, wie brennend das Thema alle interessiert –, (Heiterkeit des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) aber das spricht ja für sich. „Alle Jahre wieder“ könnte heute das Motto sein. Da fragt man sich: Haben wir Murmeltiertag, oder sind wir schon bei „Dinner for One“? Genau die Hälfte meiner Kollegen könnte sagen: „Same procedure as last year.“ Dazu gehöre ich, ich bin ja noch neu. Der Rest kann sagen: „… as every year“, denn es ist das vierte Mal, dass wir über eine Beschleunigung reden. Vermutlich ist es so eine Art nachgelagerte Beschleunigung, (Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) denn der Begriff ist ja eher ein Euphemismus. Wir verschleiern damit zum einen ein Problem, das wir gemeinsam haben, und wir verschleiern auch, dass wir dieses Problem noch nicht gelöst haben. Das haben wir mit unseren Kollegen gemein, und da kann man auch nicht sagen: Es war diese oder jene Koalition. Herr Filter, auch Sie haben das Problem nur beschrieben. Das ist quasi wie bei Karl Marx’ elfter Feuerbach-These: Die Philosophen haben die Welt nur beschrieben; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. – Und da hakt es bei Ihnen, weil Sie leider nichts dazu gesagt haben, wie Sie das Problem angehen wollen. (Beifall BSW) Damit sind wir tatsächlich beim Problem: Warum sitzen wir hier? Warum machen wir das? Offensichtlich haben unsere Kommunen ein Problem. Ja, die Zahlen sind zurückgegangen, teilweise deutlich. Eine Vielzahl von Kommunen hinkt bei den Jahresabschlüssen aber immer noch hinterher – und Doppik funktioniert ohne Jahresabschlüsse nicht. Wie wollen Sie denn einen vernünftigen Plan aufstellen, wenn Sie nicht wissen, was die Jahresrechnung ergeben hat, welche Rückstellungen bzw. Rücklagen Sie bilden müssen, welche Risiken bestehen, welche Verluste zu berücksichtigen sind? All das ist wesentlich für den Haushaltsplan, für den Wirtschaftsplan im Bereich der Kommunen. Offensichtlich sind der Gründe viele, die dazu führen, dass die Kommunen dazu nicht in der Lage sind. Daher stellt sich die Frage: An was könnte es denn liegen? Erinnern wir uns an die Anhörung – das ist fast ein Jahr her –: Herr Graf und Herr Große, der Kämmerer von Wrietzen, haben uns klargemacht, dass die Jahresabschlüsse des Amtes Temnitz und der Landeshauptstadt Potsdam richtige Wälzer sind – und der des Landes Brandenburg ist fingerbreit. Wenn die paar Millionen Euro, die das Amt Temnitz bewegt, einen Stapel ausmachen, der zehnmal so dick ist wie der Milliardenhaushalt des Landes Brandenburg, ist doch schon irgendwas faul, oder? Um ein anderes Beispiel zu bringen: Sollte die Gemeinde Treplin mit gut 400 Einwohnern die gleichen Regeln befolgen müssen wie die Landeshauptstadt Potsdam, die ein Haushaltsvolumen von mehreren 100 Millionen Euro hat? Nein, sollte sie nicht. Das ist offensichtlich Unsinn; es gehört geändert. Wenn man sich die handelsrechtlichen Regelungen im Zivilrecht anschaut, sieht man: Dort gibt es seit Jahren unterschiedliche Vorschriften für kleine Unternehmen, für mittlere Unternehmen und für Großkonzerne. Eine Frage, die sich dann zum Beispiel auch stellt, ist: Muss die Gemeinde Treplin oder muss auch die Landeshauptstadt Potsdam immer wissen, was der kaputte Bürgersteig noch wert ist? – Die spannendere Frage ist ja: Woher kriegt sie das Geld, um ihn zu reparieren? – Oder ketzerisch gefragt: Gibt es überhaupt einen Markt für Bürgersteige – egal ob kaputt oder nicht? – Vermutlich gibt es ihn nicht. Die Frage ist aber nicht nur: Haben wir zu viele Regeln? Das könnten wir im Bürokratieausschuss in den Blick nehmen. Die Frage ist auch: Haben wir vielleicht sogar zu wenige Regeln? Macht es vielleicht Sinn, dass Brandenburg ähnlich wie andere Bundesländer durch zentrale Vorschriften – sei es als Verordnung oder als Landesgesetz – beispielsweise Vorgaben für die Festsetzung eines einheitlichen Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung macht, um damit den Streit auf kommunaler Ebene zu beenden und auch Manipulationsmöglichkeiten zu verhindern? All das sind Fragen, die wir uns letztes Jahr nicht gestellt haben, weil wir uns leider nicht damit befasst haben, sodass wir jetzt aus der Verschiebung der Fristen mitnehmen müssen: Wir müssen uns kümmern. Gerade durch den Tagesordnungspunkt, den wir eben hatten, werden all die Fragen, die ich angesprochen habe, erneut virulent: Abschreibungen, Risiken, Verluste – all das müssen die Jahresabschlüsse abbilden, und wir können eben nicht bis 2028 bzw. 2029 warten. Deshalb bleibt es heute bei der Maßgabe: Es ist alternativlos, die Fristen wieder einmal – zum nunmehr fünften Mal – aufzuheben und nach hinten zu verschieben. Zugleich ist es für uns eine Verpflichtung, uns inhaltlich mit den Regeln zu befassen, denn so, wie sie jetzt sind, sind sie offensichtlich nicht tauglich und nicht ausreichend, um Brandenburg in die Zukunft zu führen und den großen Schwung an Investitionen, der so oder so kommen wird, ordentlich abzubilden. Ich denke, das ist eine Verpflichtung, die uns alle trifft, und deswegen ist die Zustimmung alternativlos. – Danke. (Beifall BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion folgt der Beitrag des Herrn Abgeordneten Berndt, nein, Genilke. – Herr Abgeordneter Genilke, ich bitte ausdrücklich um Entschuldigung.
Rainer Genilke CDU
Ähnlichkeit?! Na gut, dann kommt zu innenpolitischen Fragen das nächste Mal Herr Noack nach vorn – zumindest was den Haarwuchs angeht. (Andreas Noack [SPD]: Ja, so isses!) Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt haben wir schon eine ganze Menge Redner gehört. Ich halte den Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, sehr wohl für vernünftig und verantwortbar gegenüber unseren märkischen Kommunen, die seit Jahren unter wachsendem Druck stehen, und zwar – das hat, glaube ich, Andreas Noack anfangs gesagt – personell, organisatorisch und auch finanziell. Insofern, Herr Filter, kann ich das nicht ganz nachvollziehen: Ich glaube, nachhaltige Finanzen darzulegen, ist keine Frage von Freiheit, Auslegung oder von Bürokratie. Ich glaube, dass nachhaltige Finanzen vor allen Dingen eine Frage von Verantwortung denen gegenüber sind, die eine Kommune am Ende am Leben erhalten, nämlich gegenüber den Steuerzahlern. Denen haben wir Rechenschaft darüber abzulegen, was mit dem Geld passiert ist, damit es nicht irgendwo hinfließt und sich dann keiner mehr Sorgen darüber macht. Aber in der Tat – Herr Hornauf hat es schon angesprochen –: Wir werden uns darüber unterhalten müssen, ob Konzernabschlüsse für alle Kommunen zwingend nötig sind, auch wenn sie gar keine städtischen Gesellschaften oder städtische Beteiligungen an irgendwelchen Gesellschaften besitzen. Welchen Sinn soll das eigentlich machen? Es wurden jetzt kleinere Gemeinden genannt – da können wir in der Tat, glaube ich, noch einmal nacharbeiten. Das sollte Gegenstand der weiteren Diskussion sein. Ich habe die Diskussion im Innenausschuss aber auch so verstanden, dass wir uns noch Gedanken darüber zu machen haben, wie wir das Ganze bei aller Nachweispflicht etc. wieder ein bisschen vom Kopf auf die Füße stellen. Auch was die Lageberichte angeht: Ich persönlich halte es für verzichtbar, das ausnahmslos allen Kommunen aufzuerlegen – was soll sich dabei schon groß tun? –, es sei denn, dass städtische Gesellschaften das zwingend nötig machen, damit man Einsicht darin hat, was dort passiert. Die Ausweitung der vereinfachten Jahresabschlüsse bis 2023 und die Entlastung bei Genehmigungspflichten sind, glaube ich, pragmatische Lösungen, die vor Ort ankommen und die – so habe ich es zumindest bei denen, die in der Anhörung saßen, wahrgenommen; und auch in den Kommunen, in denen wir unterwegs waren, ist das immer wieder gesagt worden – auch begrüßt worden sind. Besonders wichtig ist, dass dieses Gesetz verhindert, dass die Kommunen allein wegen des formalen Fristablaufs in die vorläufige Haushaltsführung rutschen – das ist ja die Sorge, die besteht –, denn nicht immer sind die Kommunen daran schuld, auch das wurde schon gesagt: Es kann auch an den Rechnungsprüfungsämtern usw. liegen, die nicht darauf eingestellt sind, dass sie von einer Kommune gleich sechs oder sieben Jahresabschlüsse auf den Tisch kriegen, die dann geprüft werden müssen. Wenn das auch noch mehrere Kommunen machen, kommen, glaube ich, auch die kommunalen Rechnungsprüfungsämter an die Grenzen dessen, was sie zu leisten imstande sind. Die kann man ja nicht nach Belieben hoch- oder runterfahren. Das muss ja relativ gleichmäßig verlaufen. Ich glaube, es macht Sinn, jetzt Zeit zu gewinnen, um Ordnung zu schaffen. 20 % – ich habe es gar nicht nachgerechnet – der Kommunen sind derzeit nicht in der Lage, fristgemäß einen Haushalts- bzw. Jahresabschluss vorzulegen. Ich glaube, das bekommen wir hin, aber was wir eben parallel machen müssen, ist, da für Vereinfachungen sorgen, wo Vereinfachungen sinnvoll sind – nicht, um etwas zu verschleiern, sondern um das Ganze am Ende für die Zukunft handhabbar zu machen. Gerade für die kleineren Kommunen wäre das, glaube ich, wichtig. Es ist eben kein lästiger formaler Akt, sondern das Fundament einer soliden Kommunalpolitik, einen Jahresabschluss vorzulegen. Jahresabschlüsse sind – das wurde schon gesagt – eben eine zentrale Entscheidungsgrundlage für Gemeindevertreter, für Stadtverordnete und letztlich auch für die Bürger einer Stadt bzw. Gemeinde. Ohne sie fehlt es an der notwendigen Transparenz, ohne sie fehlt es an Vergleichbarkeit und damit auch an finanzieller Wahrheit. Insofern werden wir allen Anträgen – es gab ja noch einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion – zustimmen. – Herzlichen Dank.
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Für die Landesregierung folgt der Beitrag von Herrn Minister Wilke. Bitte schön.
René Wilke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eine ähnliche Wahrnehmung wie Herr Hornauf: Das ist schon ein Special-Interest-Thema. Zugleich möchte ich versuchen, in Ihnen ein bisschen Feuer für dieses Thema zu entfachen, weil es aus meiner Sicht unmittelbar mit dem vorigen Beschluss zu tun hat, nämlich mit dem Sondermögen. Denn auch wenn wir beim Sondervermögen dafür gesorgt haben, dass es auch dann ausgegeben und genutzt werden kann, wenn man keinen genehmigten Haushalt hat – wenn man sich also in der vorläufigen Haushaltsführung befindet –, kann eine viel größere Hebelwirkung entstehen, wenn genehmigte Haushalte vorliegen, woran potenzielle Kreditgenehmigungen hängen, und wenn es mehr Haushalte mit voller Handlungsfähigkeit gibt. Insofern hat beides miteinander zu tun, auch wenn es verfahrenstechnisch gar nicht so sehr in Zusammenhang miteinander gebracht werden sollte. Ich bin vermutlich – ich will aber nichts Falsches sagen – der Einzige hier im Raum, der in den vergangenen Jahren die Aufarbeitung von Jahresabschlüssen miterlebt hat und zum Teil auch mit zu verantworten hatte. Von daher kann ich ein etwas positiveres Bild davon zeichnen, als das hier in Teilen passiert ist, und zwar aus einer kommunal-qualvollen Praxis heraus. 2025 53 Warum ein etwas positiveres Bild? Als ich 2018 ins Amt kam, gab es bei uns einen Rückstau der Jahresabschlüsse bis ins Jahr 2010 – der war auch noch nicht aufgestellt; das war also nachzuarbeiten. Dann kam das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz in seiner ersten Fassung, und ich will ganz klar sagen – wir haben das auch kommunal immer wieder so offen kommuniziert –: Das Gelingen des Kraftakts, über zehn Jahresabschlüsse in einer angemessenen, aber harten Zeit aufzustellen, hatte etwas mit diesem Gesetz zu tun, aber nicht nur mit den Vereinfachungen, sondern vor allen Dingen auch damit, dass bei diesem Gesetz schon damals klar war: Wenn wir es nicht schaffen, werden wir am Ende keine Haushaltsgenehmigung bekommen, und dann droht uns etwas, nur aufgrund dieses Versäumnisses. Dieser Druck hat dafür gesorgt, dass wir die Kapazitäten verstärkt haben, dass wir, ja, auch neue Prioritäten gesetzt und Leute darangesetzt haben, das zu machen, die ansonsten auch anderes, auch Sinnvolles zu tun gehabt hätten. Ich würde so weit gehen, zu sagen: Ohne diesen Druck hätten wir die Zahlen, die wir heute bei der Abarbeitung der Jahresabschlüsse in diesem Land sehen, nicht. Und insofern ist es richtig, auch diese Forderung zu stellen. In den Reden hier wurde mehrfach betont, wie wichtig ein Jahresabschluss als Entscheidungsgrundlage ist, dass man ihn braucht und dass die Kommunalvertreter ihn brauchen. Das ist so weit alles korrekt, deswegen ist mein Bild des bisherigen Verfahrens kein so negatives, wie es hier gezeichnet wurde. Dass wir – wie es der Vorschlag war, der hier von der Seite kam – die Zügel gänzlich weglassen und sagen, na ja, dann gibt es so etwas eben nicht, halte ich, mit Verlaub, nicht für eine Option. Dafür, noch einmal zu diskutieren, an welchen Stellen wir noch über das eine oder andere sprechen bzw. über Vereinfachungen und die Sinnhaftigkeit nachdenken können, bin ich bzw. sind wir natürlich immer offen. Prinzipiell halte ich es in der jetzigen Phase aber für richtig, zu sagen: Wir geben noch einmal einen Aufschub – trotzdem lassen wir Druck auf dem Kessel. Denn das Signal auszusenden, es sei irrelevant, es sei egal, man müsse das nicht machen, wäre falsch, sowohl mit Blick auf die Handlungsfähigkeit der Kommunen als auch mit Blick auf die Entscheidungen von Kommunalvertretern. Darüber hinaus will ich darauf hinweisen, dass sich die Zahlenwerke der Kommunen bei der Abarbeitung der Jahresabschlüsse deutlich verändert haben. Cottbus, Brandenburg an der Havel und auch Frankfurt (Oder) wären heute finanziell in einer anderen, noch schlechteren Situation, wenn die Ergebnisse der Jahresabschlüsse nicht eingeflossen wären. Ein Teil der Komplettentschuldung dieser Städte hat auch etwas mit den Erkenntnissen zu tun, die aus den Jahresabschlüssen gewonnen wurden. Das macht in der Realität einen immensen Unterschied. Auch deswegen werbe ich dafür, dass wir hier deutlich machen: Das ist wichtig, und das bleibt wichtig. Womit wir es bei der Problematik doch im Kern zu tun haben – und da kann man über Regelwerke im Einzelnen diskutieren, ja –, ist eben die viel beschriebene Personalsituation in den Kommunen, die uns vor eine ganz andere Frage als nur die der Jahresabschlüsse stellt, nämlich vor die Frage der generellen Handlungsfähigkeit der Kommunen bzw. der Arbeitsfähigkeit von Kommunalverwaltungen. Wenn wir in diesen Tagen lesen, dass selbst die Verwaltung der Stadt Potsdam – der Landeshauptstadt; auch mit dem Reservoir an Menschen, das ihr zu Verfügung steht – 15 % der Stellen nicht besetzen kann, müssen wir wissen, dass das im Verhältnis zu der Situation von Kommunen in anderen Regionen, die vor ganz anderen Besetzungsherausforderungen stehen, sogar noch eine vergleichsweise günstige Situation ist. Und das ist, glaube ich, nicht nur auf der Ebene der Finanzverwaltung, sondern auf der Ebene der Kommunalverwaltungen generell ein Thema, über das wir in den nächsten Jahren in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit sowie in Bezug auf andere Formen der Unterstützung und Kooperation – auch in Bezug auf die Digitalisierung und andere Dinge – sprechen müssen, damit es nicht nur weiterhin Jahresabschlüsse, sondern auch viele andere Verwaltungsleistungen gibt, die es braucht. (Vereinzelt Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Ende unserer Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Als Erstes stehen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, „Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung“, Drucksache 8/2173, zur Abstimmung. Ich bitte alle um ihr Handzeichen, die der Beschlussempfehlung zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion mit dem Titel „Weitere konstruktive Begleitung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse sicherstellen!“, Drucksache 8/2211. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Entschließungsantrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1966 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2200 Ich eröffne die Aussprache und bitte Frau Abgeordnete Kornmesser, SPD-Fraktion, ans Mikrofon. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW – Allgemeine Unruhe) Bevor die Abgeordnete gleich zu Wort kommt, bitte ich Sie – Sie merken es selbst schon, Sie werden wieder stiller – um Konzentration. Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. Britta Kornmesser (SPD):* Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes möchte ich eingangs gar nicht viel sagen, denn es besteht grundsätzlich kein Änderungsbedarf an diesem Gesetz. Mit der geplanten Novelle verlängern wir lediglich die Übergangsfrist um fünf Jahre, also bis Ende Dezember 2030. Damit ermöglichen wir, dass Verbundspielhallen weiterhin eine Erlaubnis für ihren Betrieb erhalten. Im Weiteren gehe ich daher nur auf die Änderung des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes ein. Worum geht es konkret? Wir haben im November im Landtag das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz beschlossen, wonach Gemeinden beim Ausbau von Windenergie- oder Solarfreiflächenanlagen auf ihrem Gebiet von den Betreibern der Anlage eine jährliche Sonderabgabe erhalten, und dieses Geld können sie zum Wohle der Menschen vor Ort einsetzen. (Vereinzelt Beifall SPD) Das im November beschlossene Gesetz sieht eine Stichtagsregelung vor: Konkret sind Gemeinden anspruchsberechtigt, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 km um den Standort der Windenergieanlage befindet, wenn diese bis einschließlich 31.12. dieses Jahres in Betrieb genommen wurde. Für nach dem 31.12.2025 in Betrieb genommene Anlagen, also ab Januar 2026, gilt dann ein Radius von 2,5 km. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird nun eine Folgeänderung vorgenommen, sodass dieselben Regelungen auch in Fällen Anwendung finden, in denen mehrere Gemeinden anspruchsberechtig sind – um mehr geht es heute nicht. Insgesamt gehen wir mit dieser Änderung den letzten notwendigen Schritt und harmonisieren unser Gesetz mit dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches schon immer einen Radius von 2,5 km vorgesehen hat. Wir schaffen somit sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch für die Anlagenbetreiber Rechtssicherheit. Die Notwendigkeit der Klarstellung wurde auch im Rahmen der schriftlichen Anhörung bestätigt. Die vom Landkreistag angeregte Formulierung im Sinne der Normenklarheit und Adressatengerechtigkeit wurde so übernommen, und das ist gut und richtig. Für uns ist entscheidend: Mit Beginn der neuen Radiusregelung ab Januar 2026 darf es keinerlei Unsicherheiten geben. Die Kommunen müssen klar wissen, worauf sie Anspruch haben, und die Betreiber müssen verlässlich planen können. Gerade weil wir mit der Sonderabgabe vor Ort die Akzeptanz für die Energiewende stärken wollen, müssen die Regeln eindeutig, nachvollziehbar und anwendungsfreundlich sein, wie wir es bereits mit der Zusammenführung der bisherigen Abgabengesetze erreicht haben. Daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Als nächster Redner macht sich bereits Herr Abgeordneter Münschke von der AfD-Fraktion auf den Weg. Bitte schön. (Beifall AfD)
Daniel Münschke AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute ein Änderungsgesetz, dessen ursprünglicher Kern zunächst klar begrenzt und vor allem nachvollziehbar war: Vorgesehen war lediglich, die Übergangsfrist für Betreiber zusammenhängender Spielhallen in Brandenburg um fünf Jahre bis Ende 2030 zu verlängern. Der Impuls hierfür, meine Damen und Herren, kam aus der Praxis. Betroffene Betreiber haben sich an Abgeordnete gewandt und auf die erheblichen Probleme hingewiesen, die mit der bisherigen Frist verbunden sind. Die am 12. November im Hauptausschuss vorgetragenen Erwägungen – etwa die begrenzte Zahl von rund 30 betroffenen Betrieben und die bislang zu kurze Übergangszeit – sind sachlich nachvollziehbar und verdienen eine ernsthafte parlamentarische Abwägung. Bis hierhin, meine Damen und Herren, wäre die Lage übersichtlich gewesen: ein klar umrissenes Anliegen, ein klarer Regelungsgegenstand, Zuständigkeit des Hauptausschusses. Genau an diesem Punkt verlässt das Verfahren aber den Boden der Klarheit, denn am 10. Dezember, also einen Monat später, lag ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Hauptausschuss vor, der den Gesetzentwurf erheblich erweitert. Es geht nun nicht mehr nur um das Spielhallengesetz, sondern zusätzlich soll auch das erst Ende November verabschiedete Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz geändert werden. (Minister Daniel Keller: Dramatisch!) Begründet wird dies mit enthaltenen redaktionellen Fehlern, die nun korrigiert werden müssen. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle beginnen die verfassungsrechtlichen Probleme: Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der an den Hauptausschuss überwiesen wurde. Für Änderungen am Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz ist jedoch – unstreitig – der Wirtschaftsausschuss zuständig. (Beifall AfD) Eine entsprechende Überweisung durch den Landtag hat es aber nicht gegeben. Das Parlament hat also nie beschlossen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren auch Fragen des Energierechts umfassen soll. Dennoch soll nun genau dies über einen Änderungsantrag im Hauptausschuss und nach der 2. Lesung im Plenum geschehen. Natürlich ist die Vorgehensweise nicht völlig unbekannt. (Zwiegespräche zwischen Abgeordneten der AfD-Fraktion und Herrn Minister Daniel Keller) 2025 55 – Wenn Sie zuhören würden, meine Damen und Herren und Herr Minister, könnten Sie, wenn Sie das Rederecht haben, darauf auch entsprechend reagieren, und nicht zwischendurch immer reden. (Heiterkeit AfD)
Jouleen Gruhn
So, ich merke gerade, dass wir wieder ein bisschen Ordnung herstellen sollten.
Daniel Münschke AfD
Ja, das ist auch Ihre Aufgabe, Frau Präsidentin.
Jouleen Gruhn
Ich übernehme das gerne für Sie, Herr Abgeordneter. – Die angesprochenen Herren wissen es schon. Bitte klären Sie das draußen oder schweigen Sie während der restlichen Ausführungen Ihres werten Kollegen. (Heiterkeit AfD) Bitte schön, Herr Münschke.
Daniel Münschke AfD
Danke sehr, Frau Präsidentin. – Diese Vorgehensweise ist natürlich nicht völlig unbekannt. Sie firmiert unter dem Titel Omnibusverfahren: das Ausgangsgesetz – als Omnibus, die später hinzugefügten Regelungen als Passagiere. – Doch: Nur weil etwas vorkommt, ist es noch lange nicht unproblematisch. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass Änderungsanträge zumindest die gleiche Materie wie der ursprüngliche Gesetzentwurf betreffen müssen. (Beifall AfD) Das Denaturierungsverbot soll verhindern, dass ein Gesetzgebungsverfahren inhaltlich völlig umgebaut wird. Der entscheidende Punkt ist dabei folgender: Änderungsanträge dürfen faktisch nicht auf eine eigenständige Gesetzesinitiative hinauslaufen, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Vereinzelt Beifall AfD) denn die Ausschüsse des Landtages haben kein eigenes Initiativrecht. Nach Art. 75 Landesverfassung Brandenburg können Gesetzvorlagen aus der Mitte des Landtages, durch die Landesregierung oder im Wege eines Volksbegehrens eingebracht werden. Wird dieses Initiativrecht über Änderungsanträge umgangen, wird es entwertet. Deshalb muss – so die herrschende Auffassung – ein sachlicher Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsziel und dem Gesetzgebungsgrund des ursprünglichen Entwurfs fortbestehen.
Jouleen Gruhn
Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Daniel Münschke AfD
Ja, gerne.
Jouleen Gruhn
Bitte schön. Britta Kornmesser (SPD):* Vielen Dank, Herr Münschke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Unabhängig von den Formalien: Haben Sie ein Problem mit der Konkretisierung, die jetzt hier vorgenommen wird, nämlich dass jetzt alle anspruchsberechtigten Gemeinden und nicht nur eine Gemeinde dort umfasst sind? Diese Konkretisierung ist jetzt der einzige Punkt, um den es geht. Haben Sie damit grundsätzlich ein Problem? Dazu haben Sie jetzt noch gar nichts gesagt. – Das ist meine Frage eins. Und ist es richtig, dass es durchaus üblich ist – Sie haben es kurz angesprochen – dass ein Gesetz als Trägergesetz genutzt wird, um eine solche Regelung dort zu konkretisieren? – Vielen Dank.
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Nochmals die Erinnerung, bitte nur eine Frage zu stellen. – Herr Münschke fährt fort. Bitte schön.
Daniel Münschke AfD
Sehr geehrte Frau Kornmesser, vielen Dank, dass Sie meine Redezeit verlängern. Ich wäre hierauf sicherlich noch eingegangen. Jetzt habe ich die Möglichkeit, auf Ihre Fragen einzugehen. Ich habe, wenn ein Gesetz Fehler enthält, kein Problem damit, diese zu korrigieren. Das eben von mir angesprochene Sonderabgabengesetz zeugt von einem Fehler, den Sie in einem langen Gesetzesprozess verursacht haben. In einer Regelung wird ein Radius von 2,5 Kilometern genannt, obwohl die Änderung, die Sie jetzt vornehmen wollen, auf einen 3-Kilometer-Radius abzielt. Die Veränderung der Zahl mag klein sein, sie zeigt aber, wie dilettantisch Sie mit monatelangen Gesetzesinitiativen umgehen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Mein Gott!) Das ist eine grundlegende Änderung. Denn jetzt sprechen wir nicht mehr über einen 2,5-Kilometer-Radius, sondern über einen 3-Kilometer-Radius. Ich habe kein Problem damit, das zu ändern; dann aber richtig und dann bitte im Gesetzgebungsverfahren, so wie es sich gehört, und nicht mit einem solch fadenscheinigen Änderungsantrag im Hauptausschuss. (Beifall AfD) Das ist der Punkt. Ihn habe ich in meiner Rede schon angesprochen, und dazu werde ich jetzt noch detailliert ausführen. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Meine Damen und Herren, genau dieser Zusammenhang, von dem ich gesprochen habe, fehlt in diesem vorläufigen Prozess. Das Spielhallengesetz und das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz betreffen völlig unterschiedliche Regelungsbereiche: Glücksspielrecht auf der einen Seite, Erneuerbare-Zwangsenergien-Recht, wie ich es gern formuliere, und Sonderabgaben auf der anderen Seite. Es gibt weder einen inhaltlichen noch einen systematischen Zusammenhang. Wir haben es also nicht mit einer Bündelung verwandter Materien zu tun, sondern mit der Koppelung völlig unterschiedlicher Rechtsgebiete und mit der Beratung in einem Ausschuss, der für einen Teil davon gar nicht zuständig ist. (Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit solcher Omnibusgesetze bislang nicht ausdrücklich geäußert. Das bedeutet aber nicht, dass hier ein rechtsfreier Raum besteht. Im Gegenteil: Gerade weil es keine klare, höchstrichterliche Klärung gibt, ist Zurückhaltung geboten. Sollte solch ein Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, bestünden erhebliche Zweifel an seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Und, meine Damen und Herren, formelle Verfassungswidrigkeit ist kein Schönheitsfehler. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter!
Daniel Münschke AfD
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Sie betrifft das Fundament parlamentarischer Gesetzgebung: Zuständigkeit, Verfahren, demokratische Legitimation. Aus diesem Grund lehnen wir den geänderten Gesetzentwurf ab, zumal nicht auszuschließen ist, dass ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht zu demselben Ergebnis gelangen und das Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit beanstanden könnte …
Jouleen Gruhn
Vielen Dank für die Beendigung Ihres Satzes.
Daniel Münschke AfD
… mit der Folge, dass am Ende gerade die Spielhallenbetreiber, denen ursprünglich geholfen werden sollte …
Jouleen Gruhn
Das war ein langer letzter Satz!
Daniel Münschke AfD
… erneut in rechtliche Unsicherheit geraten, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD – Abgeordneter Daniel Münschke [AfD] wendet sich beim Verlassen des Rednerpults an die Präsidentin.)
Jouleen Gruhn
Wir haben kurz Zwiesprache gehalten. Der Inhalt ist nicht für alle Abgeordneten relevant (Pfeifen bei der AfD) und bezieht sich auf eine Vorbesprechung, sodass ich jetzt die nächste Rednerin aufrufe. Das ist Jenny Meyer von der BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)
Jenny Meyer BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Das Spielhallengesetz regelt die Vorgaben für die Zulassung und den Betrieb von Spielhallen. Ziel ist es, den Bestand von Spielhallen grundsätzlich zu begrenzen, um von diesen keine zusätzlichen Anreize ausgehen zu lassen. Mit dem Gesetzentwurf soll die bisher bestehende Öffnungsklausel nach § 11 Abs. 3 bis zum 31. Dezember 2030 für sogenannte Verbundspielhallen weiterverlängert werden. (Beifall des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Wir halten das für eine verantwortliche Entscheidung, weil die Betreiber solcher Spielhallen hohe Anforderungen zu erfüllen haben. Ausnahmegenehmigungen können nur erteilt werden, wenn erstens die Spielhallen von einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert sind und die Zertifizierung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird, zweitens die Betreiber über einen Sachkundenachweis verfügen und drittens das Personal der Spielhallen besonders geschult wird. Die Betreiber solcher Verbundspielhallen müssen aufgrund dieser Auflagen sehr verantwortungsbewusst mit ihren Gästen umgehen. Die Zahl dieser Verbundspielhallen in Brandenburg ist nach unserer Kenntnis in den vergangenen Jahren nicht angestiegen und beträgt etwa 25. Insgesamt gibt es im Land etwa 250 Spielhallen. Insofern befürworten wir die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung für Verbundspielhallen. Nun zu unserem Änderungsantrag. Da mir berichtet wurde, dass es zu Irritationen gekommen ist – die Koalition hat zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zum Wind- und Solareuro im Hauptausschuss einen Änderungsantrag eingebracht –, entschuldige ich mich an dieser Stelle für unser Vorgehen. Im November hatten wir im Plenum beschlossen, dass der Radius zur Festlegung anspruchsberechtigter Gemeinden von jetzt 3 km für Windanlagen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen, auf 2,5 km abgesenkt wird. Hintergrund der Neuregelung ist die Vereinheitlichung mit der entsprechenden Regelung des Bundesgesetzes, der Regelung in § 6 Abs. 2 EEG. Leider ist uns im November entgangen, dass es um eine weitere Stelle im Gesetzestext, um § 3 Abs. 2, geht. Mit dem Änderungsantrag wird die Änderung vom November rechtssicher gemacht. Die Notwendigkeit der Folgeänderung ist im Rahmen der schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände bestätigt worden. Infolgedessen hat die Koalition in ihrem Änderungsantrag den Formulierungsvorschlag des Landkreistages Brandenburg übernommen. Aufgrund des Inkrafttretens zum 1. Januar 2026 ist das Zeitfenster für ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren, um diese Anpassung 2025 57 vorzunehmen, sehr klein. Keineswegs ist es unsere Absicht, die Öffentlichkeit oder das Parlament zu täuschen. Ich bitte um Verständnis für das von uns gewählte Verfahren. Die kommunalen Beteiligungsrechte haben wir, wie von mir dargestellt, eingehalten. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion macht sich Herr Abgeordneter Hoffmann bereit. (Beifall von Minister Daniel Keller) – Applaus ist erlaubt, nur nicht von der Regierungsbank. – Alles klar! (Torsten Arndt [AfD]: Ist ja keiner mehr da von der CDU!) Es besteht kein Anspruch nach unserer Geschäftsordnung. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Gordon Hoffmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Es geht um das Spielhallengesetz, und es geht im Wesentlichen darum, dass eine Übergangsfrist verlängert werden soll. Wir finden, das ist richtig, weil wir damit Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe, für die Beschäftigten, aber auch für die Kommunen schaffen und den Fortbestand hoher gesetzlicher Spielerschutzstandards sicherstellen. Aus meiner Sicht geht es allerdings um etwas mehr als nur um eine Fristverlängerung. Es geht – das ist mir als Verbraucherschutzpolitiker wichtig – auch um ein klares Bekenntnis zur Stärkung des legalen Glücksspielmarktes. Denn nur ein attraktives, gut reguliertes und kontrolliertes legales Angebot kann den Spieltrieb der Menschen, den es einfach gibt, in geordnete Bahnen lenken und dem illegalen Glücksspiel wirksam entgegenwirken. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wenn wir über Spielhallen oder manchmal auch Spielhöllen reden, haben wir sofort irgendwelche Bilder und Assoziationen im Kopf: einsame Menschen in dunklen Räumen, die sich den einen oder anderen Drink genehmigen, (Lars Hünich [AfD]: Herr Hoffmann kennt sich aus!) die den ganzen Tag am Automaten sitzen, einen Heiermann nach dem anderen in die Automaten stecken, bis spät in die Nacht durchzocken, manchmal mehrere Geräte gleichzeitig bedienen, weil sie glauben, ihre Gewinnchancen maximieren zu können, und am Ende haben sie Haus und Hof verspielt. Das gibt es auch tatsächlich, das ist auch schlimm, und wir als Verbraucherschützer haben ein Interesse daran, dies zu verhindern. Aber das erleben wir nicht in den Spielhallen, um die es in diesem Gesetz geht. Hier geht es nämlich um die legalen und genehmigten Spielhallen. In diesen gibt es eben keinen Alkohol. In diesen Spielhallen ist es auch nicht möglich, gleichzeitig an mehreren Automaten zu spielen. Es gibt klare Einsatz- und Verlustgrenzen. Was man maximal verlieren kann, ist also klar geregelt und auch streng begrenzt. Und es gibt dort vor allen Dingen eine staatliche Kontrolle. Das, worüber ich vorhin gesprochen habe, sind Dinge, die wir schon erleben, nämlich überall dort, wo es diese staatliche Kontrolle nicht gibt. Das ist ein Markt, der immer größer wird; illegale Spielstätten breiten sich immer weiter aus. Das ist manchmal ganz einfach gemacht: im Hinterzimmer eines Imbisses, in irgendeiner Garage, in einer vermeintlichen Bar. Da gibt es eben keine Regeln. Da gibt es keinen Jugendschutz. Da gibt es keinen Spielerschutz. Da gibt es keine Hemmungen und keine staatliche Kontrolle. Deshalb ist es uns so wichtig, dass wir das legale Glücksspiel nicht kaputtregulieren, sondern dass wir es so weit stärken, dass es sich der Konkurrenz des illegalen Glücksspiels widersetzen kann. Genau diesen Ansatz haben wir auch in der vergangenen Legislaturperiode schon verfolgt, weil wir der Auffassung sind, dass nicht der pauschale Abbau legaler Angebote zu mehr Spielerschutz führt, sondern eine kluge Regulierung mit hohen Qualitätsstandards, klaren Kontrollen und konsequentem Vollzug. Meine Damen und Herren, die Verlängerung der bestehenden Regelung ermöglicht es, bewährte Spielhallen unter den bewährten strengen gesetzlichen Vorgaben weiter zu betreiben, sichert damit Arbeitsplätze und erhält bestehende Spielerschutzkonzepte. Wir haben hier über noch einen anderen Punkt gesprochen, nämlich darüber, dass im sogenannten Omnibusverfahren noch eine andere Regelung enthalten ist. Man muss schon ehrlich sagen, dass das natürlich kein Ruhmesblatt für die Handwerkskunst der Landesregierung ist. Das ist vollkommen richtig. Es ist eigentlich peinlich, dass ein solcher Fehler dort korrigiert werden muss, (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) aber ich glaube, es ist auch ein Stück weit gemeinsame staatspolitische Verantwortung, dass man, wenn einem ein Fehler auffällt und man die Möglichkeit hat, ihn zu korrigieren, eben nicht wartet, bis der Worst Case eintritt, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern sagt: Der Fehler ist in seinem Ausmaß überschaubar. Es ist richtig, ihn zu korrigieren. – Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt Minister Keller, bitte. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute meinen Anteil dazu leisten, dass wir bei der Zeit etwas konsolidieren. Ich habe gemerkt, dass alle vier Fraktionen den Sachverhalt ausreichend und aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet haben. Ich möchte fragen, ob es noch Fragen gibt. Dann können Sie die gerne stellen. Herrn Hoffmann möchte ich etwas korrigieren: Es ist ein Gesetzentwurf aus dem Parlament gewesen, bei dem sich ein Fehler eingeschlichen hat, der jetzt korrigiert wird. Ich danke aber dafür, dass es die Großzügigkeit gibt, das auch durchzuführen.
Jouleen Gruhn
Herr Keller, wir hätten die gewünschte Frage. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Ja, ich werde die Frage zulassen, na klar.
Jouleen Gruhn
Bitte schön.
Hans-Christoph Berndt AfD
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie uns zur Frage auffordern. Dem komme ich gerne nach. Sagen Sie, warum haben Sie den Gesetzentwurf dann nicht im Wirtschaftsausschuss eingebracht, wie wir es im Hauptausschuss mehrfach vorgeschlagen und erbeten haben? Warum? Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Herr Berndt, ich will nicht noch einen Vortrag über Parlamentarismus halten, aber hier steht der Minister, und der Wunsch, im parlamentarischen Verfahren noch einmal eine Änderung vorzunehmen, kommt aus der Mitte des Parlaments. Ich traue Ihnen schon zu, Herr Berndt, dass Sie auch die Möglichkeit hatten, sich damit zu beschäftigen. Ihr Kollege hat ausgeführt, dass er inhaltlich keine Probleme damit hat. Dementsprechend werbe ich heute für große Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Tolle Antwort!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 8/2200 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, „Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes“. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Beschlussempfehlung zustimmen möchten. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Vielen Dank. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1953 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/2197 Gerade wurde ich darüber informiert, dass uns zudem ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vorliegt, Drucksache 8/2218. Ich eröffne die Aussprache; es beginnt Frau Abgeordnete Seiler für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Ines Seiler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute in 2. Lesung vorliegende Gesetz bedeutet eine Neuaufstellung der Asylpolitik und einen echten Fortschritt für die Flüchtlingspolitik in unserem Land – nicht nur einen Fortschritt für die Menschen, die zu uns kommen, sondern ebenso eine Verbesserung für die Kommunen, die seit Jahren eine zentrale Verantwortung tragen. Demzufolge haben die kommunalen Spitzenverbände dem Gesetz in der Anhörung Anfang Dezember zugestimmt. Kurzum: Dieses Gesetz schafft Ordnung, Klarheit und Perspektiven. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Gesetz, das auf Solidarität setzt und damit auf ein Grundprinzip unserer Gesellschaft. Drei Punkte ragen dabei besonders heraus. Erstens: Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Struktur, die Landesübergangseinrichtung in Frankfurt (Oder)-Markendorf. Diese richtet sich an Menschen mit unsicherer oder schlechter Bleibeperspektive. Dieser Ansatz ist realistisch und human zugleich. Aber warum ist das der richtige Schritt? Weil wir Menschen in der Landesübergangseinrichtung eine verbindliche, eine verlässliche Betreuung bieten können. Wir schaffen einen Ort, an dem Qualifizierung, Beratung und Integrationsangebote von Anfang an passgenau durchgeführt werden. (Beifall SPD) Der Grundsatz lautet „Fördern und fordern“ – mit dem Ziel, Menschen schneller in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, in dem sie dringend gebraucht werden, denn Integration gelingt dort, wo Menschen eine Perspektive haben, wo sie sich ihren Lebensunterhalt verdienen können und wo sie auch im Kontakt mit anderen Menschen stehen. Das ist ein pragmatischer, vor allem aber ein menschlicher Ansatz. Ein zentraler Baustein dieses Gesetzes ist, zweitens, die Neuordnung der Zuständigkeiten auf administrativer Ebene. Damit beenden wir das Nebeneinander verschiedener Behörden und 2025 59 übertragen wichtige Aufgaben, zum Beispiel die Erfassung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die Übersetzung von Dokumenten, die Vermittlung von Praktika und Arbeitsaufnahmen in Betrieben, die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sowie Duldungen im Allgemeinen, an die zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Was bedeutet das konkret für unsere Kommunen? Weniger Bürokratie, schnellere Entscheidungen, standardisierte einheitliche Verfahren – das heißt in Summe: weniger Verwaltungsaufgaben. Was bedeutet das für die Geflüchteten? Schnellere Klarheit über ihren Status und ihre Zukunft. Was folgt daraus für die Politik? Ein System aus einem Guss. (Beifall SPD) Mit diesem Gesetz greifen wir eine langjährige Forderung der Kommunen auf und orientieren uns an der Lebenswirklichkeit – klare Strukturen statt Zuständigkeitswirrwarr. Das Land übernimmt mehr Verantwortung, statt alles den Kommunen aufzubürden. Darin liegt ein entscheidender Mehrwert. Für uns als SPD ist klar: Integration ist eine Investition in die Zukunft Brandenburgs. Sie gelingt jedoch nur, wenn wir sie aktiv gestalten. Genau das tun wir jetzt mit Integrations- und Sprachkursen von Anfang an, mit zugeschnittener Qualifizierung, mit klaren Regeln und verbindlichen Strukturen. Ziel ist es, Menschen ab dem dritten Monat bei uns auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren und Familien mit Kindern bevorzugt zu behandeln und auf die Kommunen zu verteilen. Wir stärken damit nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, sondern auch Brandenburg selbst, unsere Wirtschaft, unseren Arbeitsmarkt und unsere Zukunftsfähigkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Drittens – auch das gehört zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes dazu –: Mit der Ausreiseeinrichtung übernehmen wir Verantwortung für die Menschen, die unser Land wieder verlassen müssen, ob nun mit Beratung und Begleitung bei der freiwilligen Ausreise oder bei Dublin-Rückführungen und Abschiebungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Ende. Dieses Gesetz schafft Ordnung, es stärkt die Kommunen, beschleunigt Verfahren und verbessert die Integrationschancen. Es ist ein modernes Gesetz für ein handlungsfähiges Land. Es verbindet Humanität mit Realismus. Es verbindet die Entlastung der Kommunen mit Perspektiven für Geflüchtete. Es schafft Strukturen, die unser Land langfristig stabiler und gerechter machen. Damit gehen wir den ersten Schritt auf dem Weg zu einem Integrationsgesetz, das wir im kommenden Jahr auf den Weg bringen werden. Dort wird auch die Migrationssozialarbeit II fest verankert sein. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände stehen geschlossen hinter diesem Ansatz. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Bitte schön, Frau Abgeordnete. Lena Kotré (AfD): Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir beraten heute in 2. Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes – ein Gesetz, das von der Landesregierung als ordnungspolitischer Fortschritt verkauft wird. Tatsächlich ist es aber nur ein halbherziger Schritt in nicht ganz die falsche Richtung. Die AfD-Fraktion erkennt an, dass die Landesregierung endlich strukturell zwischen Menschen mit Bleibeperspektive und solchen ohne Bleibeperspektive unterscheidet. Genau diese Differenzierung fordern wir seit Jahren – aus Verantwortung gegenüber unseren Kommunen, unseren Bürgern und unserem Rechtsstaat. (Beifall AfD) Doch lassen Sie mich ebenso klar sagen: Dieses Gesetz bleibt weit hinter dem Notwendigen zurück. Zuerst einmal wird die Realität der illegalen Masseneinwanderung nicht konsequent abgebildet. Der Gesetzentwurf benennt zwar Landesübergangseinrichtungen und Ausreiseeinrichtungen, doch er vermeidet es konsequent, das zentrale Problem offen anzusprechen: illegale Migration in erheblich großem Umfang und der fehlende Vollzug geltenden Rechts. Abgelehnte Asylantragssteller und Personen mit unklarer Identität auf zunächst unbestimmte Zeit in Landesobhut verbleiben zu lassen, ist naturgemäß nicht der richtige Weg. Es muss für eine konsequente Abschiebung gesorgt werden. Stattdessen wird auf eine freiwillige Ausreise gebaut, die dann aber in der Regel nicht stattfindet. Oder sie wird noch großzügig finanziell begleitet und die Personen kommen dann trotzdem illegal wieder zurück. Was der Landesregierung generell – und hier im Speziellen – fehlt, ist ein klares Leitprinzip. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss dieses Land auch wieder verlassen. (Beifall AfD) Das ist kein Extremismus, das ist geltendes Recht und Grundlage jedes funktionierenden Staates. Die nunmehr fadenscheinig neu geschaffenen sogenannten Landesübergangseinrichtungen dürfen keine Warteschleifen sein. Wir warnen ausdrücklich davor, dass Landesübergangseinrichtungen zu faktischen Daueraufenthaltsorten ohne realen Ausreisedruck werden. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 24 Monate mag verwaltungspraktisch erscheinen, birgt jedoch ein erhebliches Risiko, nämlich das der Verfestigung illegaler Aufenthalte statt konsequenter Rückführungen. (Beifall AfD) Wer jahrelang untergebracht, versorgt und sozial betreut wird, ohne dass Abschiebungen konsequent vollzogen werden, verliert jeden Anreiz zur freiwilligen Ausreise. Wir brauchen stattdessen eine Remigrationspolitik mit klaren Fristen, klaren Zuständigkeiten und vor allem klaren Konsequenzen. (Beifall AfD) Besonders kritisch ist die Regelung des vorliegenden Gesetzentwurfs, wonach Umverteilungen aus Landesübergangseinrichtungen ohne Einvernehmen der zuständigen kommunalen Ausländerbehörden erfolgen sollen. Selbst die Landkreise bewerten diese Regelung als Eingriff in die kommunale Steuerungsfähigkeit. Ja, sehr geehrter Herr Minister, das ist übergriffig. Unsere Kommunen sollten am besten vollständig entlastet und nicht mit einem Zuständigkeitswirrwarr konfrontiert werden. Es fehlen im Land Brandenburg weiterhin die notwendigen Instrumente wie Abschiebungshaft, zweifelsfreie Identitätsklärung und Sanktionen. Was dieses Gesetz nicht regelt, ist mindestens ebenso relevant wie das, was es regelt. Es fehlen weiterhin klare Regelungen zu Abschiebungshaft auf Landesebene, verbindliche Instrumente zur Identitätsfeststellung, insbesondere bei angeblich Minderjährigen, sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Mitwirkungsverweigerung. Schon der Name des Gesetzes sollte eine klare Sprache sprechen. Anstatt „Landesaufnahmegesetz“ muss eine Umbenennung in „Landesaufnahmebegrenzungs- und Abschiebebeschleunigungsgesetz“ erfolgen. Als Instrument zur Durchsetzung der Ausreisepflicht müssen weitere Regelungen geschaffen und auch stringent umgesetzt werden. Ohne diese Elemente bleibt das Gesetz verwaltungstechnisch und politisch wirkungslos. Entgegen der von allen anderen Fraktionen vertretenen Auffassung ist Integration kein Automatismus und insbesondere keine Wiedergutmachung für illegale Einwanderung. Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land ohne Wenn und Aber verlassen. Wer kein Bleiberecht hat, wer sich der Identitätsklärung entzieht, wer rechtskräftig abgelehnt wurde, der ist nicht zu integrieren, sondern zur Ausreise verpflichtet. (Beifall AfD) Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn er verwaltet die Probleme statt sie zu lösen, organisiert Ausreise statt sie durchzusetzen und verspricht Ordnung, wo Konsequenz fehlt. Brandenburg braucht keine weiteren Übergänge, Brandenburg braucht Entscheidungen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Abgeordnete Lüders für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)
Niels-Olaf Lüders BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes halten wir als BSW-Fraktion an der ausgearbeiteten Änderung fest. Wie ich bereits in meiner Rede zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes vorgetragen habe, lege ich großen Wert auf die Betonung eines Zweiklangs aus besserer Regulierung der Migration und deutlich besser gelingender Integration. Ich kann nur nochmals betonen, dass die erarbeiteten Änderungen des Landesaufnahmegesetzes genau diesem Zweiklang entsprechen und die auf Landesebene gegebenen Möglichkeiten bestmöglich ausschöpfen. Hinweise gab es in der Anhörung im Innenausschuss vor allem zu den geplanten Landesübergangseinrichtungen, in denen ja eine auf Landesebene zentralisierte Weichenstellung erfolgen soll. Ich will das hier nicht in voller Breite wiederholen. Diese Hinweise betrafen vor allem § 6a des Gesetzentwurfes, der als Grundlage für die Zuweisung und Verteilung von Personen ohne sichere Bleibeperspektive geschaffen wurde. Diese Regelung wurde von einigen Anzuhörenden als zu weitreichend kritisiert. Diese Sorge teilen wir nicht. Dabei möchte ich einen Aspekt besonders hervorheben. Es wird nämlich in der Übergangseinrichtung zum Beispiel eine Kinderbetreuung und eine schulische Betreuung geben. Das kann und wird unserer Ansicht nach dazu beitragen, das derzeit verstärkt zu beobachtende strukturelle Problem der mangelhaften Integration in den Schulbetrieb an den sozialen Brennpunkten in den Kommunen zu lösen. Auf die wirklich erschütternden und alarmierenden Zustände an der Regine-Hildebrandt-Grundschule in Cottbus sei an dieser Stelle verwiesen. Wir werden es deswegen als BSW-Fraktion sehr im Auge behalten, ob bei den Familien, die sich eine Bleibeperspektive erarbeiten konnten, in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen der Übergangseinrichtungen auch wirklich ein angemessene und qualifiziert betreute Vorbereitung der gesamten Familie auf die Schule in den Kommunen erfolgt. Insgesamt sorgt der mit dem Landesaufnahmegesetz verbundene Ansatz der stärkeren Zentralisierung auf Landesebene unserer Meinung nach für gleich hohe Standards bei der Regulierung der Migration und der Verbesserung der Integration. Das wird den für uns auf Landesebene maximal möglichen Beitrag dazu leisten, die mit der bisher nicht ausreichend regulierten Migration einhergehenden Probleme für die Kommunen und die überforderte Gesellschaft zu lösen. Das sind wir den Menschen schuldig, die schutzwürdig sind und die Bereitschaft zur Integration mitbringen. Wir sind es auch den Kommunen schuldig, damit wir sie entlasten, denn schließlich haben die Kommunen in den letzten zehn Jahren die größten Kraftanstrengungen bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen geleistet. Und schließlich sind wir es den Menschen in unserem Land schuldig, die zu Recht erwarten, dass wir die mit der bisher unzureichenden Regulierung der Migration einhergehenden Sorgen und Ängste nicht nur ernst nehmen, sondern deren Ursachen konsequent beseitigen und Verbesserungen, so gut es in unserem politischen Wirkungsbereich möglich ist, umsetzen. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Björn Lüttmann und Ines Seiler [SPD]) Man sieht also, dass wir umsetzen, was wir vor der Wahl versprochen haben. Nimmt man den Wählerauftrag ernst, ist das oft kein leichter Weg, insbesondere bei sofortiger Übernahme der Verantwortung für das Land. Das ist mit Konflikten und Kontroversen verbunden, die man führen und aushalten muss. Herr Bretz, hält man es wie Ihr Kollege Merz und macht nach der Schließung der Wahllokale das genaue Gegenteil des Versprochenen, oder hält man es wie die Brandenburger CDU, der es ersichtlich um das Regieren um jeden Preis ohne jegliche politische Ambition geht, hat man natürlich kein Problem mit Kontroversen und dem Frieden in der Fraktion. (Beifall BSW) Dennoch bedanke ich mich für Ihre sehr persönlichen Hinweise zur Führung von Fraktionen, sehr geehrter Herr Kollege Bretz. 2025 61 Ich hoffe aber sehr, dass ich mich niemals dahin entwickle, dass ich meine politischen Überzeugungen und den Wählerauftrag um des lieben Friedens willen zum Zwecke des bloßen Machterhalts opfere. – Vielen Dank. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Den Schluss hätte ich jetzt nicht formuliert an deiner Stelle!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt Herr Abgeordneter Genilke für die CDU-Fraktion. – Ich möchte an dieser Stelle einmal das sehr hohe fachliche Niveau bis hierhin loben und ausdrücklich erwähnt wissen und freue mich auf die Fortsetzung. – Bitte schön. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf)
Rainer Genilke CDU
– Das glaube ich auch. – Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das werten soll und ob ich das jetzt noch toppen kann. Aber ich versuche es gern. Landesaufnahmegesetz: Herr Lüders, vielleicht brauchen Sie ja bald ein Fraktionskollegen-Aufnahmegesetz; das kann ja auch sein. Ich wäre da sehr vorsichtig. Ganz dünnes Eis bei Ihnen! Aber wir wollen heute über ein ganz ernstes Thema sprechen: über das Landesaufnahmegesetz. Etwas mehr als ein Jahr nachdem sich die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte mit der Landesregierung im September 2024 auf der Landrätekonferenz geeinigt hatten, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, ist dies jetzt tatsächlich gelungen. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, aber immerhin, sie mahlen. Das ist immerhin schon mal ein sehr positiver Befund. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt zweifelsohne eine wichtige Regelungslücke, wie ich meine. Die Landesübergangseinrichtung entlastet die Kommunen, genau wie die verlängerte Wohnverpflichtung in der Erstaufnahme. Während der Anhörung im AIK haben sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch der Landkreistag auf die in Zukunft erforderliche Konnexität hingewiesen. Das war hier noch nicht das Thema. Es geht vor allem darum, dass, wenn Wohneinrichtungen vorgehalten werden sollen, obwohl die Zahlen bei Migration und Asyl derzeit zurückgehen, diese nicht als Vorhaltekosten der Kommunen auflaufen, sondern dafür die Konnexität gelten muss. Insofern galt dies übrigens auch für die Integrationspauschale – auch das war Thema in der Anhörung –, die vom Land zu übernehmen ist. Der Gesetzentwurf ist also ein Schritt in die richtige Richtung, mehr freilich noch nicht. Der Innenminister kann nach wie vor nicht erklären, was er unternimmt, um 300 abgelehnte Asylbewerber zu finden, die untergetaucht sind, und auch hinsichtlich der von ihm in seiner Funktion als Oberbürgermeister mitgetragenen monatlichen Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber macht er sich einen schlanken Fuß. In einem kryptischen Schreiben, das ich vorliegen habe, erklärt er den Landkreisen und kreisfreien Städten, dass es keine rechtliche Grundlage für eine monatliche Meldepflicht gebe. Dann wartet man auf mehr, und dann kommt nichts – keine Lösungsvorschläge, keine Initiative, keine Unterstützung für die Kommunen. Ich bin also gespannt, wann der Minister begreift, dass man die Probleme im Land nicht weglächeln kann. Dem Gesetzentwurf stimmen wir freilich zu. Nun hoffe ich, dass ich mit meinem Redebeitrag dem Niveau des Tagesordnungspunktes ausreichend Rechnung getragen habe, Frau Präsidentin, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Lars Hünich [AfD]: Na ja!)
Jouleen Gruhn
Ausgezeichnet. Vielen herzlichen Dank. – Wir kommen nun zu Herrn Minister Wilke für die Regierung. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW)
René Wilke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir steht natürlich keine Bewertung der Abgeordneten zu, aber ich will zum letzten Teil sagen: Herr Genilke, dazu werden wir uns morgen sicherlich noch intensiv austauschen. Heute geht es um das Landesaufnahmegesetz. Zu diesem ist zu sagen, dass bisher leider noch nicht erwähnt wurde, wie die Anhörung lief. Mir wurde gesagt – ich bin ja noch nicht so lange wieder da –, dass es nicht allzu oft passiert, dass beide Anzuhörende ihren Beitrag damit beginnen, zu sagen: Das Gesetz ist sehr gut, und damit könnte ich eigentlich auch schon aufhören. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Das waren die Beiträge der kommunalen Spitzenverbände und eines Beigeordneten, in diesem Fall mit CDU-Parteibuch, aus dem geschätzten Landkreis Märkisch-Oderland. Dann gab es sehr wohl noch einige Hinweise. Davon konnten wir allerdings einen Großteil sogar noch in der Anhörung aufklären, da es sich dabei eher um Missverständnisse und Deutungsschwierigkeiten handelte, sodass wir aus dieser Anhörung, glaube ich, mit einem großen Einvernehmen herausgegangen sind und es ein sehr positives Echo zum Gesetz gab. Und ja, es ist auch die Umsetzung eines Teils der gemeinsamen Vereinbarung mit den Kommunen. Was tun wir mit diesem Gesetz? Wir ordnen die Erstaufnahme noch einmal etwas präziser und schärfen ihren Auftrag. Wir schaffen eine Übergangseinrichtung. Wir sorgen dafür, dass bei den Strukturen bezüglich der Ausreise- und der Abschiebehafteinrichtung die Prozesse noch klarer gestaltet werden. Wir schaffen Ordnung und Struktur in diesem System und präzisieren es. Dazu will ich, da in der Debatte, zumindest von Frau Kotré, Dinge gesagt wurden, die schlicht und einfach nicht stimmen, (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) ausdrücklich hervorheben, dass es sehr wohl eine gemeinsame Abschiebehafteinrichtung mit Berlin gibt, die wir mitnutzen; das dürften Sie auch verfolgt haben. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Ich habe es auch im Innenausschuss mitgeteilt. Dort arbeiten wir in einem Kooperationsmodell, so wie übrigens Berlin mit uns in einem Kooperationsmodell arbeitet: beim künftigen Behördenzentrum, der derzeitigen Ausreisesammelstelle. Wir haben uns bei der Übergangseinrichtung etwas vorgenommen, das vor allem damit zu tun hat, dass wir goutieren wollen, wie das Parlament mit diesem Gesetz umgegangen ist. Das Parlament hat dieses Gesetz in einer Geschwindigkeit bearbeitet und ins Verfahren gebracht, für die wir sehr dankbar sind. Wir wollen diese Geschwindigkeit auch halten. Deshalb haben wir bei der Übergangseinrichtung schon Vorsorge getroffen und mit der Kommune alles besprochen, was notwendig ist, sogar Vor-Ort-Besuche und einen Probebetrieb organisiert, damit wir wissen, wie es funktioniert, und schon mal so weit fertig sind, dass wir zügig an den Start gehen können, wenn das Gesetz beschlossen ist. Wir haben bei der Ausreiseeinrichtung mit der Kommune ebenfalls alle notwendigen Vorkehrungen getroffen. Die Bürgermeisterin hat auf der Versammlung des Städte- und Gemeindebundes – Herr Genilke konnte es selbst hören – das Innenministerium gelobt und gesagt, sie habe alle Unterstützung bekommen, die sie bei der Einrichtung dieser Ausreiseeinrichtung gebraucht hat, und hat sich dafür ausdrücklich bedankt, sodass wir auch dort startfähig sind. Sobald das Gesetz beschlossen ist, kann der weitere Arbeitsprozess zügig beginnen. Wir sichern die MSA-II-Stellen für das nächste Jahr auf einem etwas höheren als dem erwarteten Niveau und werden sicherlich weiter darüber diskutieren müssen, wie es mit diesem Instrument weitergeht – was unter anderem im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz ansteht. Wir sorgen für eine zentralere und logischere Verteilung derjenigen auf die Kommunen, die eine Migrationsperspektive haben. Ich will auch den Behauptungen, die es hier bezüglich der Ausreisezahlen gibt, entgegentreten: Wir sind schon jetzt auf einem Stand, bei dem man sagen kann: Es gibt bei den freiwilligen Ausreisen gegenüber 2023 eine Verdoppelung und gegenüber 2024 eine Erhöhung um 50 %. Wir sind auf einem Niveau, das selbst Vergleichen mit anderen Bundesländern nicht nur standhält, sondern ein Ausrufezeichen setzt. Und ja, wir setzen auf freiwillige Ausreisen, weil diese effektiver sind. Sie sind kosteneffizienter, humaner sowie insgesamt der deutlich bessere Weg, und der deutliche Anstieg der Zahlen zeigt, dass dieser Weg erfolgreich ist. Was fehlt nun? Es gibt trotzdem noch Dinge, die auf dem Weg sind und an denen wir weiterarbeiten müssen. Es fehlt die GEAS-Umsetzung, die jetzt kommt. Sie konnte natürlich noch nicht erfolgen, weil das Verfahren gerade läuft. Das wird im nächsten Jahr anlaufen. Es fehlen weiterhin Abschiebeabkommen mit einigen Staaten, bei denen dies hochrelevant ist. Ankündigungen dazu liegen für Jahresanfang vor; ich hoffe, dass diese umgesetzt werden. Auch das gibt uns weitere Möglichkeiten in der Umsetzung unserer neuen Strukturen. Es fehlt das Integrationsgesetz, an dem wir gemeinsam weiterarbeiten und das wir diskutieren werden. Ebenso ist die angesprochene Frage hinsichtlich der MSA II und wie es damit weitergeht offen, und weitere Prozesse rund um das Integrationsgesetz werden der nächste wichtige Diskussionspunkt sein. Unterm Strich kann ich also sagen: Dieses Landesaufnahmegesetz sorgt dafür, dass wir Integration dort schaffen, wo es möglich ist, und Rückkehr dort, wo es notwendig ist. Wir bieten Chancen, sich einen Platz zu erarbeiten, aber auch Konsequenz, wo der Wille dazu nicht gegeben ist. Das ist ein guter Weg. Deshalb bedanke ich mich bei Ihnen für die konstruktive Begleitung und bei den Anzuhörenden für die Unterstützung. Nun gehen wir zügig an die Umsetzung, so wie Sie zügig in der Begleitung des Gesetzes waren. – Danke. (Beifall SPD und BSW)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende unserer Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Zunächst liegt uns zur Abstimmung der Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 8/2218 vor. Hierzu sind die Stichworte: Schwerpunktsetzung auf Remigration und Aufnahmebegrenzung, Änderung im Namen des Gesetzes und Einfügung von Ziffer 2 und § 1 mit der Regelung unter „Grundsatz und Anwendungsbereich“: im Einvernehmen mit den Kommunen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 8/2197, des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Gesetzentwurf der Landesregierung, „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes“. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Ich wiederhole: Gegenprobe! – Was? Stimmenthaltungen? – Okay. (Heiterkeit) Ich stelle fest: Die Beschlussempfehlung ist bei Enthaltungen und Gegenstimmen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden. – Ich bedanke mich für die Wiederholung des Handzeichens. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Gesetz zum Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1950 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2199 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. 2025 63 TOP 10: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/1367 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag der Abgeordneten Dr. Oeynhausen für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Brandenburger! Erinnern Sie sich noch an die Schlagzeile im Mai 2025, die so viele Diskussionen auslöste? Eine Frau verletzte am Hamburger Hauptbahnhof 18 Menschen, teilweise lebensgefährlich. Sie war erst einen Tag zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden. Sie war schon vorher durch Gewalttaten aufgefallen und hatte ihren Vater mit einer Schere bedroht. Der Grund für diese Taten: eine schwere psychische Erkrankung, eine Psychose – wahrscheinlich litt die Frau auch unter Wahnvorstellungen –, eine Erkrankung, die die Frau für ihre Mitmenschen gefährlich werden ließ, die eine Aufsicht erfordert hätte, bei der es aber zu wenig Hilfe gab. Das ist leider kein Einzelfall, daher muss die Politik darauf reagieren. Als Ärztin weiß ich nur zu gut: Die meisten psychisch Kranken sind nicht gewalttätig, sie sind ungefährlich – klar –, aber bei schweren Straftaten sind sie leider überrepräsentiert. Studien zeigen: Ein Drittel der erwachsenen Amokläufer leidet an einer Psychose. – Darauf muss die Politik reagieren. Da dürfen wir nicht wegsehen. Nein, wir müssen darauf verantwortungsvoll reagieren und vorsorglich handeln. Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe, und gleichzeitig müssen wir alles tun, um Tragödien wie die in Hamburg zu verhindern. Beides steht nicht in einem Gegensatz, nein, im Gegenteil: Gute Hilfe für die Betroffenen schützt auch die Gesellschaft. Denn ich unterstelle: Kein Kranker will krank sein – und erst recht nicht andere gefährden. Doch was macht die Brandenburger Landesregierung? Sie schläft weiter wie Dornröschen. Andere Bundesländer wie Bayern oder Niedersachsen haben ihre Psychisch-Kranken-Gesetze längst angepasst. Hier bei uns wartet man lieber auf einen Arbeitskreis auf Bundesebene, anstatt zu handeln. Ich frage die Landesregierung: Wollen Sie warten, bis bei uns ein Hamburg passiert? – Ich hoffe, nicht. Das Ministerium sagt, Therapie sei die beste Prävention. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Das kann gut sein, aber doch nur, wenn die Betroffenen eine Therapie erhalten und eine Krankheitseinsicht vorhanden ist. Das ist aber häufig leider nicht der Fall. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, sich endlich mit dem Psychisch-Kranken-Gesetz zu beschäftigen. Wir wollen Lösungen anbieten, Lösungen für Fälle wie den, der tragischerweise in Hamburg passiert ist, um genau so etwas zu verhindern. Wir müssen Selbst- und Fremdgefährdung klar unterscheiden. Doch was macht diese Landesregierung? Sie wirft alles in einen Topf – Selbstmordgefährdete genauso wie potenziell Gewaltbereite. Da frage ich die Landesregierung, wie sie hier einen Bedarf abschätzen will? – Gar nicht. Deswegen fordere ich: Bei Zwangseinweisungen muss künftig statistisch erfasst werden, ob eine reine Selbstgefährdung oder eine Fremd- und Selbstgefährdung vorliegt. Nur so bekommen wir einen realistischen Überblick über die Situation in unserem Bundesland. Wir wollen das Gesetz nachschärfen, und zwar genau im Hinblick auf Personen, die wegen Fremdgefährdung zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht wurden. In diesen Fällen wollen wir, dass bei einer Entlassung sowohl der Sozialpsychiatrische Dienst als auch die Sicherheitsbehörden von der behandelnden Klinik eine Risikoabschätzung erhalten. In Bayern erfolgt das bereits, dort wird das seit Jahren so gehandhabt; und Niedersachsen folgt. Ich fordere die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass diese Personen nach ihrer Entlassung engmaschig vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut werden. Wir brauchen ein verbindliches Follow-up. Das ist der wichtigste Punkt. Denn wie sieht es heute aus? Werden diese Patienten aus der Psychiatrie entlassen, erhält der Sozialpsychiatrische Dienst Bescheid. Dieser ruft erst einmal an, aber niemand geht ans Telefon. Dann fährt ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes zur Wohnung, aber niemand öffnet. Was passiert dann? – Nichts weiter! Papier ist geduldig. Es erfolgt nichts. Keiner weiß, ob derjenige seine Medikamente weiter nimmt, ob er weiter in Therapie ist. Keiner weiß, ob er zusätzlich Alkohol oder Drogen konsumiert, was die Situation massiv verschärfen würde, und keiner weiß, ob weiter eine Gewaltneigung besteht. Der Patient wird alleingelassen, und die Gesellschaft trägt das Risiko. Meine Damen und Herren, das darf nicht sein! Wir brauchen bei dieser Patientengruppe eine verpflichtende Begleitung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst vor Ort, eine echte Nachsorge, die sicherstellt, dass die Hilfe ankommt und Rückfälle verhindert werden. Das hilft den Betroffenen, wieder Fuß zu fassen, und schützt gleichzeitig andere. Lassen Sie uns auf Hamburg angemessen reagieren und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt der Beitrag der Abgeordneten Sahi für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])
Julia Sahi SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem aufmerksamen Beobachter wird nicht entgangen sein, dass die Antragsteller ihren eigenen Antrag sechs Monate lang verschoben und vertagt haben. Dass sie ihn jetzt und so kurz nach Bekanntwerden des jüngsten Vorfalls in Brandenburg an der Havel auf die Tagesordnung des Plenums setzen, hinterlässt bei mir einen bitteren Nachgeschmack – aber dazu später mehr. Worum geht es? Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Unterbringung und Therapie psychisch erkrankter Menschen. Auch wird auf dieser Grundlage in Teilen der Maßregelvollzug für Straftäter, die aufgrund von Sucht oder Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind, organisiert. Anschläge wie in Hamburg und Aschaffenburg lösten allerdings Debatten über die Verbesserung unserer Sicherheit aus – das ist verständlich. Die AfD nahm das zum Anlass für Änderungsgeschwätz und Profilierung. Nur wenige Mini-Anpassungen beim Entlassmanagement, und schwups war es schon da: das Dritte Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes. Diese Anpassungen wären allerdings gravierend, denn mit ihnen würde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. So würden problematische Doppelregelungen geschaffen – mit dem Potenzial, psychisch Kranke pauschal zu stigmatisieren. Völlig ohne verhältnismäßige Differenzierung erschüttern Sie das Vertrauen in das Patientengeheimnis – ja, Sie greifen es in Gänze an. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Kommen Sie mir jetzt bloß nicht mit Hessen, Frau Oeynhausen, denn dort weht ein anderer Wind: Der Hessische Landtag hat letzte Woche eine echte Überarbeitung seines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes verabschiedet. Umstritten bleibt eine Meldepflicht für Patientinnen und Patienten, die wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurden. Die umfassenden Änderungen, die die Regierung auf den Weg gebracht hat, geben auch den Verschärfungen noch einen humanen Rahmen und sind summa summarum patientenfreundlich. Bemerkenswerterweise haben nicht nur hessische Patientenorganisationen Alarm geschlagen. Nein, trotz Nachbesserungen auch bei der Speicherdauer von Daten waren Ihre Kollegen nicht begeistert: Die hessische AfD hat – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – den Gesetzentwurf mit Verweisen auf den Datenschutz und das Patientengeheimnis abgelehnt. (Sebastian Rüter [SPD]: Hört, hört!) Sie behauptet, die Regierung wolle ein Psychisch-Kranken-Register erstellen, doch weder in Brandenburg noch in Hessen ist das der Fall. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Für Brandenburg wollen die Antragsteller ebenfalls, dass psychisch Erkrankte nach Entlassung aus gerichtlicher Unterbringung automatisch der Polizei gemeldet werden – als gäbe es keine Chance auf Genesung. Ihr angeblicher Antrieb dabei ist, das vermeintliche Gefährdungspotenzial im Land besser zu kontrollieren und zu überwachen. Welch ein schlechter Vorwand für Diskriminierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schöne ist: Noch während die AfD ihren Gesetzentwurf verfasste, entschlossen sich die Gesundheitsministerinnen und -minister bereits zu einem erleichterten und sensiblen Datenaustausch bei psychisch Kranken mit Gefährdungspotenzial. Gemäß des Koalitionsvertrags des Bundes stellten sie so die Weichen für eine bessere Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden – eine Zusammenarbeit, die klaren Regelungen unterliegt. Glücklicherweise funktioniert unser Rechtssystem auch ohne Ihr Zutun. Ob das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz nun einer Überarbeitung bedarf – und welcher Art –, ist Gegenstand eines Gutachtens, welches das Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat – wir alle wissen, warum, und die AfD weiß das auch. Diesem Gutachten wollen wir hier nicht vorgreifen. Kommen wir daher zur Quintessenz: Die AfD ist sich wirklich für nichts zu schade. Sie ist schon jetzt dabei, den jüngsten Missbrauch zu missbrauchen, und das zeigt genau, wes Geistes Kind sie sind. Aber bleiben wir doch einen Moment bei den Kindern: Während wir auf das Gutachten warten, nutze ich die Gelegenheit und möchte an dieser Stelle dafür werben, dass jede, wirklich jede Einrichtung unseres Landes, in die ein Kind einen Fuß setzen darf, schnellstmöglich und verpflichtend ein eigenes Kinderschutzkonzept erhält – auch dann, wenn sie keine Einrichtung für Kinder ist. (Beifall SPD) Nicht nur Kinder bedürfen eines rechtlichen Schutzes – Erwachsene auch. Die Arzt-Patienten- und vor allem die Therapeuten-Patienten-Beziehung ist asymmetrisch, und sie basiert auf Vertrauen. Von dieser Beziehung hängt der Erfolg der Behandlung maßgeblich ab. Vertrauen ist daher Prävention – Sie sagten es – und die Voraussetzung dafür, dass sich Menschen in Not freiwillig Hilfe holen.
Jouleen Gruhn
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Julia Sahi SPD
Ja. – Das Patientengeheimnis ist rechtlich geschützt; das endet bei akuter Gefahr für Dritte. Dieses Gut gilt es zu schützen. Wir tun das; wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Danke schön. (Beifall SPD)
Jouleen Gruhn
Danke auch. – Herr Prof. Schierack macht sich schon auf den Weg – wunderbar.
Michael Schierack CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Frau Oeynhausen, die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sie bei der Entlassung von psychisch Kranken aus der Unterbringung pauschal die Polizei einbinden will, unabhängig von der Einzelfallfrage und unter Missachtung der Schweigepflicht, zulasten der Betroffenen. Ich sage es gleich am Anfang: Die CDU wird diesen Antrag ablehnen – nicht, weil wir uns nicht um die öffentliche Sicherheit sorgten, sondern gerade weil wir uns dafür interessieren. 2025 65 Wir haben es hier mit einer hochkomplexen Problemlage zu tun: die Herausforderung des Umgangs mit psychischen Erkrankungen, Gefährdungslagen, Entlastungsmanagement sowie das Zusammenspiel von Innenpolitik, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik. Es ist also keine rein sicherheitspolitische oder rein medizinische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Frage. Mit diesem Gesetzentwurf wird ignoriert, dass auf Landes- und Bundesebene längst intensiv gearbeitet wird: Die Gesundheitsministerkonferenz, die Innenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz – alle arbeiten an diesem Problem, weil sie die Gefahren durchaus sehen. Brandenburg ist – davon gehe ich aus – an allen diesen Diskussionen beteiligt. Die AfD nennt in ihrer Begründung schreckliche Einzelfälle. Sie sind bedauerlich, aber ich halte es nicht für seriös, deswegen eine pauschale polizeiliche Meldepflicht einzuführen, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Fraktion stehen für Sicherheit, aber auch für die Freiheitsrechte des Einzelnen. Es darf also keine pauschale Weitergabe medizinischer Informationen an Sicherheitsbehörden geben, wenn keine akute Gefahr besteht. Es geht also um die Einzelfallabwägung. (Beifall des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU]) – Danke schön. – Die Kollegin hat schon auf Hessen hingewiesen. Ich möchte Ihnen kurz darstellen, was da anders ist: Entscheidung auf fachärztlicher Basis. Es werden nur notwendige Informationen zur Gefährdereinschätzung übermittelt. Die Rechte der Betroffenen bleiben gewahrt – durch konkrete medizinische Beurteilung, klare Regeln zur Datenweitergabe unter Beachtung der Schweigepflicht sowie eine differenzierte Regelung als Ausdruck verantwortungsvoller Sicherheitspolitik. Das ist der Unterschied zu Ihrem Gesetzentwurf, mit dem Sie uns weismachen wollen, er hätte etwas damit zu tun. Brandenburg hat natürlich eine wichtige Aufgabe, zum Beispiel beim Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. In den letzten Jahren haben wir hier viele Stellen geschaffen – gerade auch beim Sozialpsychiatrischen Dienst, der eine zentrale Rolle spielt. Da bestehen weiterhin Lücken, und daran müssen wir arbeiten – das ist wichtig. Auch geht es darum, bessere Ausbildungsformate für den Sozialpsychiatrischen Dienst zu ermöglichen. Wichtig sind weiterhin Prävention und Kooperation, bessere präventive Netzwerke, mehr Aufklärung, eine bessere Kooperation zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den Kliniken und der Polizei – das ist richtig –, und vor allen Dingen die Betrachtung des Einzelfalls, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Fraktion stehen für eine konstruktive Weiterentwicklung des PsychKG auf der Basis von Fachlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Verantwortung. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Peschel folgt für das BSW. Bitte schön. (Beifall BSW)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über eine mögliche Überarbeitung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes – eines Gesetzes, das nicht nur juristische Regelungen enthält, sondern auch grundlegende Fragen berührt –: Wie gehen wir als Land mit Menschen um, die sich in schweren psychischen Krisen befinden? Welche Rechte sichern wir Ihnen zu? Welche Eingriffe halten wir für gerechtfertigt und welche eben nicht? Wer psychisch erkrankt ist, braucht persönlichen Schutz, individuelle Unterstützung sowie eine effektive Behandlung. Aber es geht auch entscheidend um die Frage, wie wir andere vor jenen, die Menschen gefährden, schützen, denn auch die Rechte der Opfer müssen sehr ernst genommen werden. Beispielsweise liegt die Rückfallquote sexueller Straftäter trotz Behandlung bei ca. 35 %. Die BSW-Fraktion stellt hierzu eindeutig fest: Die wirksamste Prävention gegen Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen mit Neigung zu fremdgefährdendem Verhalten ist eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung. Dafür braucht es sowohl frühzeitige und niedrigschwellige Hilfe und Behandlungsangebote als auch die Sicherstellung der Behandlungskontinuität. (Beifall BSW) Diese Empfehlungen entsprechen in weiten Teilen der aktuellen Behandlungsrealität im Land Brandenburg und im Wesentlichen auch den fachlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Es braucht daher nicht unbedingt neue Regelungen auf der Landesebene, sondern vielmehr die konsequente Nutzung bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Ein weiterer zentraler Punkt ist die multiprofessionelle Vernetzung ambulanter und stationärer Hilfen. An der Weiterentwicklung optimierter Hilfen wird in Brandenburg kontinuierlich gearbeitet. Fachlich ist klar: Je besser die ambulante Versorgung im Vorfeld ist, desto seltener kommt es zu Eskalationen und Unterbringungen, und umso besser werden potenzielle Opfer geschützt. Als BSW-Fraktion fordern wir daher konkret für unser Land Brandenburg: Die Sozialpsychiatrischen Dienste sollten personell weiter ausgebaut werden. Es bedarf der Schaffung eines Netzwerks für psychosoziale Versorgung, der Etablierung von runden Tischen zwischen psychiatrischen Krankenhäusern, Sozialpsychiatrischen Diensten, Polizei und Gerichten, der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung an der Hochschule der Polizei in Oranienburg zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Krisensituationen sowie einer sinnvollen Verzahnung von sektorübergreifenden Hilfsangeboten und Versorgungsmöglichkeiten an den unterschiedlichen Schnittstellen im Sozialgesetzbuch, um komplexe Einzelfälle und -bedarfe rechtzeitig auffangen zu können. Und: Ja, natürlich braucht es eine personelle Stärkung der Polizei, um Straftaten effektiv zu verhindern und Menschen wirksam zu schützen. (Beifall BSW) Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion schafft hier keine Verbesserungen. Er verweist in der Begründung auf eine Frau, die in Hamburg Amok gelaufen ist. Ja, sie hat die Tat am Tag nach ihrer Entlassung begangen. Aber wie genau hätte eine Meldepflicht an die Polizei die Tat verhindern sollen? Hätte die Polizei diese Frau 24/7 auf Schritt und Tritt beschatten sollen? Ein Gesetz kann nicht alle Probleme lösen; es darf aber auch keine neuen Probleme begründen. Und: Es sollte keine falschen Hoffnungen wecken, kein trügerisches Sicherheitsgefühl schaffen. Unser Maßstab bleibt: ein hoher Schutz der Grundrechte für alle, eine starke und funktionsfähige Polizei und eine fachlich hochwertige – humane! – psychiatrische Versorgung. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt und Sebastian Rüter [SPD])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Peschel. – Es folgt Frau Ministerin Müller für die Regierung. Bitte schön.
Britta Müller
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie wichtig der AfD dieser Tagesordnungspunkt ist, sehen wir daran, dass ihr Gesetzentwurf zum PsychKG zunächst im Juli dieses Jahres im Plenum behandelt werden sollte, dann im September, dann im November, und jetzt, im Dezember, ist es tatsächlich der Fall. Von Eile, liebe Frau Dr. Oeynhausen, und davon, dass Sie schneller vorankommen wollen, kann angesichts dessen wohl keine Rede sein. Kommen wir zu dem Antrag, der, angeregt durch das Attentat in Magdeburg vor einem Jahr, nach der Reaktion der Landespolitik fragt. Die Bundesländer haben am 12. Juni dieses Jahres im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz – im Schulterschluss mit der Innenministerkonferenz – einstimmig beschlossen, dass es eines verantwortungsbewussten gemeinsamen Handelns mit einem gezielten und ganzheitlichen Ansatz zur Verhinderung von Gewalttaten bedarf. Die wirksamste Prävention gegen Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen mit Neigung zu fremdgefährdendem Verhalten seien eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung, frühzeitige und niederschwellige Hilfs- und Behandlungsangebote, aufsuchende und nachgehende Behandlungsmodelle sowie eine sektorübergreifende Vernetzung der gemeindepsychiatrischen Angebote und der medizinischen Regelstruktur. Dieser Vierklang entspricht – bei allen stets gegebenen Verbesserungsmöglichkeiten – in weiten Teilen der aktuellen Behandlungsrealität in Brandenburg und im Wesentlichen auch den fachlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Es braucht also in diesem Kontext grundsätzlich keine neuen Regelungen im PsychKG, sondern vielmehr die konsequentere Nutzung bereits bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung optimierter Hilfen wird im Land Brandenburg kontinuierlich weitergearbeitet. Hier kurz einige Beispiele: Im Oktober fand im Innenministerium die erste Veranstaltung zur Implementierung eines Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements im Land Brandenburg statt. Ziel ist eine bessere gegenseitige Information und Vernetzung der Polizei mit den jeweiligen Netzwerkpartnern, darunter die Akteure im Gesundheitswesen. Hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse von Geflüchteten setzt das Land Brandenburg grundsätzlich auf die skizzierte Regelversorgung. Es hat gleichwohl in den letzten Jahren mit umfangreicher finanzieller Unterstützung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ein umfassendes Netzwerk für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten aufgebaut. Auch ein umfangreicher Dolmetscherdienst wurde so etabliert. Vielfach haben sich mittlerweile auf Landkreisebene runde Tische zwischen psychiatrischen Krankenhäusern, Sozialpsychiatrischen Diensten, Polizei und Gerichten etabliert, bei denen ein Austausch zu problematischen Fällen stattfindet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen an diesen Beispielen, dass konsequent an der Verbesserung der psychischen und psychiatrischen Versorgung im Land Brandenburg gearbeitet wird. Und doch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Die Zukunft ist schwer vorherzusehen oder vorherzusagen, auch – oder: gerade – bei psychisch kranken Menschen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD – Andreas Galau [AfD]: Gerne!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Dr. Oeynhausen macht sich bereit. Sie haben noch etwa dreieinhalb Minuten Redezeit. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)
Daniela Oeynhausen AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Wir müssen aus Hamburg lernen und das Landes-Psychisch-Kranken-Gesetz nachbessern. Wir brauchen dringend eine verpflichtende Nachsorge, ein verpflichtendes Followup für Patienten, die wegen Fremdgefährdung zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht wurden. Schauen wir uns doch die Realität in Brandenburg an: Der Sozialpsychiatrische Dienst ist dünn aufgestellt, und zwar trotz der Millionen, die für mehr Personal im öffentlichen Gesundheitswesen rausgehauen wurden. Ich habe auf der Homepage des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Oberhavel nachgeschaut. Dort heißt es: „Außerhalb unserer Dienstzeiten und am Wochenende rufen Sie […] bitte den Notarzt (112).“ Also wird vor allen Dingen der Notarzt psychische Krisen versorgen dürfen. Die Sprechzeiten der Sozialpsychiatrischen Dienste hier in Brandenburg sind, mit Verlaub, wirklich ein Witz. In Hennigsdorf ist der Sozialpsychiatrische Dienst nur jeden zweiten Montag im Monat von 10 bis 13 Uhr zu sprechen. In Kloster Lehnin dürfen Sie jeden vierten Donnerstag zwei Stunden lang zu diesem Dienst. Das soll niederschwellig sein? Das soll echte Hilfe für Menschen in der Krise sein? Nein, hier muss nachgebessert werden! 2025 67 Ich frage die Brandenburger, die gerade an den Bildschirmen sitzen: Kennen Sie überhaupt die Einrichtung des Sozialpsychiatrischen Dienstes? – Wahrscheinlich die wenigsten. Das ist eine Behörde bei Ihnen vor Ort, die Betroffenen, Angehörigen, Freunden und Nachbarn hilft und sie berät, wenn es um psychische Erkrankungen geht. Die Landesregierung muss unbedingt nachbessern und diese wichtige Behörde mit ihrem Hilfsangebot bekannter machen. Jeder Brandenburger muss wissen: In solchen Fällen kann man dort Hilfe bekommen. Vor allen Dingen muss die Erreichbarkeit des Dienstes verbessert werden. Ich fordere die Landesregierung auf: Prüfen Sie bitte, ob eine Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche möglich ist! Prüfen Sie das und stellen Sie das dann sicher! Denn psychische Krisen kennen keine Sprechzeiten; sie kommen nachts, am Wochenende, unerwartet. (Einzelbeifall AfD) Genau dann brauchen Betroffene und ihre Umgebung schnelle und zuverlässige Unterstützung. Meine Damen und Herren, andere Länder haben ihr Psychisch-Kranken-Gesetz bereits geändert. Brandenburg hinkt mal wieder hinterher – aber dafür gibt es ja die Opposition, die AfD. Dafür gibt es uns. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir bieten Lösungen. Stimmen Sie deswegen unserem Gesetzentwurf zu – für bessere Hilfe für die Kranken und für mehr Schutz für unsere Bürger! – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, der Saal hat sich gefüllt. Wir kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes“ auf Drucksache 8/1367 an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen damit zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes“ auf Drucksache 8/1367. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Gesetzesvorlage zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 10 und darf die Sitzungsleitung jetzt an meinen Kollegen Münschke übergeben. – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, einen wunderschönen guten Abend – das kann man um diese Zeit durchaus schon sagen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 8/2070 1. Lesung Die Aussprache eröffnet der Abgeordnete Bommert für die antragseinreichende Fraktion, der hiermit das Wort erhält. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Andreas Galau [AfD]: Wenigstens einer klatscht!) Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Falls meine Stimme nicht ganz da ist – kühle Winde und die ersten Schneeflocken heute Morgen haben sie etwas getrübt. (Oh! bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist das Alter!) – Danke, ein bisschen Mitgefühl tut immer gut. Wir reden heute über unseren Antrag zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes. Meine Damen und Herren, diese Aufhebung ergäbe zurzeit viel Sinn. Wir haben ab dem 1. Januar einen neuen einheitlichen Brutto-Mindestlohn im Bund, und da der Vergabemindestlohn in Brandenburg unter diesem liegt, aber im Ganzen viel mehr Aufwand macht, wäre es eine sinnvolle Sache, ihn aufzuheben. Denken Sie an das Sondervermögen, das wir jetzt zur Verfügung haben: Wenn wir es schnell an den Mann und unter die Menschen bringen wollen, damit in Brandenburg viel und schnell gebaut werden kann, wäre es gut, wenn wir die ganze Sache vereinfachten. Was würde es bringen? Es brächte zunächst einmal Bürokratieabbau; es würde den Staat entlasten. Der Vergabemindestlohn führt zu zusätzlichen Prüfnachweisen und Dokumentationspflichten – das bedeutet mehr Bürokratie in den Vergabestellen und natürlich gerade auch für die Unternehmen. Die Abschaffung des Vergabegesetzes würde schnellere Verfahren ermöglichen, weniger Fehlerquellen bedeuten, und die öffentliche Verwaltung wäre viel, viel, viel schneller handlungsfähig. Insgesamt würde es in der aktuellen Zeit allen weiterhelfen – und wir sind in einer für die Wirtschaft, für die Kommunen nicht so einfachen Situation. Deshalb, meine Damen und Herren, wäre es vernünftig, das zu machen. Es würde auch eine Kostenersparnis für das Land bedeuten. Wie ich schon sagte: Der Verwaltungsaufwand würde sich immens verringern; momentan verursacht er Millionenkosten ohne einen wirklichen Mehrwert. Durch den Bundesmindestlohn haben wir Doppelstrukturen, was ineffizient ist. Wir könnten zu Einsparungen kommen und dieses Geld direkt investieren. Wir hätten Einsparungen im Millionenbereich – das Geld könnte in Infrastruktur, Bildung und auch in Sicherheit investiert werden; das wäre richtig. Der Bundesmindestlohn, meine Damen und Herren, macht eine Landesregelung überflüssig. Er steigt am 01.01.2026 auf 13,90 Euro – im Vergabegesetz haben wir einen Mindestlohn von 13,00 Euro. Die Regelungen von Land und Bund sind faktisch wirkungslos, weil sie gegeneinander arbeiten. Wir sollten in der aktuellen Zeit wirklich schauen, dass wir ineffiziente Sachen abschaffen, damit die Verwaltungen schneller werden, damit wir schneller bauen können, damit wir das Sondervermögen ausbringen können und dadurch wirklich – a) – Entwicklung ermöglichen und – b) – natürlich Unternehmen stützen, die jetzt gerade nach Aufträgen suchen und darum ringen. Wir hätten mehr Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen, meine Damen und Herren, weil viele KMU und gerade Handwerksbetriebe von der aktuellen Bürokratie abgeschreckt werden. Wir hätten weniger Vergaberegeln und dadurch sicherlich mehr Bieter. Wir hätten mehr Wettbewerb, und das heißt am Ende: bessere Preise, höhere Qualität und mehr regionale Anbieter. Wenn man bedenkt, dass man heutzutage aufgrund des Vergabegesetzes manchmal für 6 Seiten Ausschreibung 80 Seiten Vortext braucht, merkt man, dass wir bei dieser Sache wirklich zu Einsparungen kommen und den Betrieben vor Ort etwas Vertrauen entgegenbringen und letztendlich die Wirtschaft stärken könnten. Wir würden den Mittelstand stärken und ihn nicht weiter ausbremsen. Gerade Handwerksbetriebe und kleine Betriebe leiden ja unter all den Nachweispflichten, den Haftungsrisiken und der Komplexität des Vergabeverfahrens. Die Abschaffung des Gesetzes senkt Markteintrittshürden. Öffentliche Aufträge zu bekommen wird realistischer; sie werden erreichbarer – gerade für kleine Firmen. (Beifall CDU) Eine einheitliche Rechtslage schafft einfach Klarheit. Unternehmen brauchen keinen Flickenteppich aus Landesregeln. Ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn regelt alles. Es ist einfacher, es ist transparenter, und es ist rechtssicher. Meine Damen und Herren, die sozialen Standards bleiben dabei erhalten; sie werden damit nicht gesenkt. Der Bundesmindestlohn gilt uneingeschränkt; auch Arbeits- und Tarifrecht bleiben vollständig bestehen. Wenn irgendwo im Handwerk oder in den Firmen höhere Tarife abgeschlossen sind, wird sich nichts daran ändern; das passiert nicht. Lohndumping kommt nicht infrage. Es besteht also keine Gefahr – falls jemand meint, der Sozialstaat sei jetzt gefährdet. Der Vergabemindestlohn ist schlichtweg überholt. Der Bundesmindestlohn steigt wie gesagt auf 13,90 Euro und liegt damit über dem Vergabemindestlohn, den wir in diesem Land haben. Was bleibt, sind Bürokratie und die Kosten für die Kommunen und den Mittelstand: 6 Millionen Euro. Wer heute öffentliche Aufträge will, muss Formulare statt Leistung liefern. Das schreckt gerade kleine Betriebe ab. Die Abschaffung des Gesetzes bedeutet keinen Lohnabbau, sondern weniger Doppelregulierung, mehr Wettbewerb und schnellere Vergaben. So stärken wir den Mittelstand und machen den Staat wieder handlungsfähig. Wer öffentliche Aufträge schneller, günstiger, mittelstandsfreundlicher vergeben will, muss unnötige Doppelregelungen abbauen. Der Bundesmindestlohn reicht aus – den Vergabemindestlohn braucht es nicht. Deshalb, meine Damen und Herren, würden wir uns freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Wir wollen damit etwas für die Brandenburger Wirtschaft tun. Wir wollen auch etwas für die gesamte Entwicklung tun, indem wir das Sondervermögen schneller ins Land, in die Fläche bringen und an der Stelle vorwärtskommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Als Nächster in der Aussprache erhält der Abgeordnete Rüter für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Niels-Olaf Lüders und Falk Peschel [BSW])
Sebastian Rüter SPD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist korrekt und es ist sehr gut, dass der allgemein verbindliche Mindestlohn zum 1. Januar kommenden Jahres auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Ich bin sehr froh, dass die Mindestlohnkommission auf Bundesebene Mitte dieses Jahres endlich den Beschluss gefasst hat, und ich bin sehr froh, dass das Bundeskabinett die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegte entsprechend veränderte Verordnung beschlossen hat, meine Damen und Herren. Das war und ist bitter nötig und längst überfällig. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Gleichzeitig sehe ich, sehen wir, im Anstieg des allgemein verbindlichen Mindestlohns – Kollege Bommert – lediglich einen guten Anfang, auf den wir auf Landesebene aufbauen wollen und müssen. In diesem Rahmen kann ich Ihnen zusichern, dass wir auf einem guten Weg sind, den Vergabemindestlohn des Landes Brandenburg ebenfalls noch einmal aufzuwerten. Hierzu gerne ein paar Zahlen, die die Notwendigkeit dieses Unterfangens unterstreichen, meine Damen und Herren: Rund ein Viertel der Beschäftigten in Brandenburg verdient weniger als 15 Euro pro Stunde. Der Medianverdienst liegt mit aktuell rund 2 935 Euro pro Monat deutlich unter dem westdeutschen Durchschnitt. Gleichzeitig steigen die Preise für das tägliche Leben weiter an, allein die Lebensmittelpreise sind seit 2021 um rund 30 % gestiegen. Selbst Schokoweihnachtsmänner, meine Damen und Herren, sind in diesen Tagen keine Selbstverständlichkeit mehr. Sie sind laut der Verbraucherzentrale allein seit dem letzten Jahr in der Spitze um bis zu 36 % teurer geworden. Schokolade ist generell extrem teuer geworden; das hat jeder von uns, der gerade Schokoweihnachtsmänner kauft, gemerkt. Und deswegen, vor dem Hintergrund dieser immensen Preissteigerung, werden wir hier im kommenden Jahr über eine Erhöhung der untersten Haltelinie für Löhne bei Aufträgen der öffentlichen Hand beraten. 2025 69 Mit Blick auf das Brandenburger Vergabegesetz muss ich betonen, dass wir hier nicht nur über Vorschriften zum Mindestlohn reden, auch wenn das immer wieder gerne suggeriert wird. Es gibt vielmehr, darauf möchte ich kurz Ihre Aufmerksamkeit lenken, auch § 4 Abs. 1 und 2. Absatz 1 beinhaltet eine sehr wichtige Regelung zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Eisenbahnwesen und § 4 Abs. 2 eine Vorschrift zum Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel nach einem Ausschreibungswettbewerb, ebenfalls im Eisenbahnwesen. Das muss auch weiterhin Bestand haben, meine Damen und Herren. Das ist nicht nur mir als Eisenbahngewerkschafter wichtig. Wir sind es unseren Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag im Nahverkehr – und darum geht es – unterwegs sind, auch einfach schuldig, dass sie bei einem Betreiberwechsel nicht neu anfangen, sondern die bisher erworbenen Besitzstände mitnehmen können. Das heißt: Der Wechsel zu einem neuen Betreiber heißt nicht weniger Gehalt, sondern gleiches Gehalt für die gute Arbeit von Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern. (Beifall SPD) Lieber Frank Bommert, Sie haben kurz über die Zugänglichkeit gerade für kleine Unternehmen, gerade bei kleineren Aufträgen des Landes gesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir – bzw. die Landesregierung; daran war das Parlament nicht beteiligt; es war eine Verordnung – gerade die Unterschwellenverordnung sehr stark angehoben haben und es bei einer Vergabesumme von unter 100 000 Euro überhaupt keiner Ausschreibung mehr bedarf. Ich denke, das ist ein guter Motor – gut für kleine Aufträge, für kleine Kommunen und für kleine Sachen, die gemacht werden müssen. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg, was den Abbau von Bürokratie angeht. Sie sehen, meine Damen und Herren: Eine generelle Abschaffung des Brandenburgischen Vergabegesetzes ist aus vielerlei Gründen nicht angezeigt. Wir sehen vielmehr, dass es einer fairen Weiterentwicklung des Gesetzes bedarf, damit die Menschen in Brandenburg 2026 vielleicht mit ein bisschen mehr Zuversicht nach vorne gucken können. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion erhält der Abgeordnete Drenske das Wort. (Beifall AfD)
Peter Drenske AfD
Herr Präsident! Werte Kollegen! In der letzten Legislaturperiode durften wir immer wieder erleben, wie die CDU das Brandenburgische Vergabegesetz nicht nur verteidigt, sondern – natürlich in trauter Eintracht mit ihren Koalitionspartnern von SPD und Grünen – auch viele Erhöhungen des Vergabemindestlohns abgelehnt hat. Fest steht: Seit Mai 2021 wurde keine Erhöhung mehr vorgenommen. Seine eigentliche Aufgabe, die Tariftreue zu stärken, hat dieses Gesetz ohnehin nie erfüllt. Verstöße wurden weder registriert noch sanktioniert, wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 568 des Kollegen Hornauf gezeigt hat. Es hat – jahrelang – lediglich reichlich Raum für die vorgeschobenen verbalen Scharmützel der Kollegen Bommert, Rüter und Herrn Walter um die Mindestlohnkommission gegeben, die entweder noch nicht entschieden hatte oder noch nicht tagen konnte – egal, wie auch immer. Jedenfalls hätten wir genügend Zeit gehabt, diesen Mindestlohn auf Antrag der Linken zu erhöhen. Jetzt, als Opposition, will gerade die CDU das entsprechende Gesetz zum Vergabemindestlohn abschaffen. Glaubhafter geht es nicht! (Beifall AfD) Stoppen Sie die Fortsetzung des ökonomischen Selbstmords Deutschlands, statt hier Selbstverständlichkeiten zu fordern. Denn dass der Vergabemindestlohn in Brandenburg, der weiterhin bei 13 Euro liegt, seinen Sinn verliert, wenn der bundesgesetzliche Mindestlohn ab 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt, ist nur logisch und versteht auch Lieschen Müller. Das alles, verehrte Damen und Herren, haben die Bürger in Brandenburg jahrelang beim Vergabegesetz erleben dürfen – bei einem Gesetz, das keinen praktischen Mehrwert gebracht hat. Das Vergabegesetz hat den Unternehmen nicht geholfen, sondern sie nur mit zusätzlichen Formularen belastet. Es hat den Vergabestellen in den Kommunen nur zusätzliche Steine in den Weg gelegt, weil die Kontrolle der Vergaberichtlinien Zeit und Personal gebunden hat; und es hat, wie ich schon sagte, auch das politische Ziel einer verbesserten Tarifbindung klar verfehlt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf Bundesebene ist nun der letzte Sargnagel für eine ohnehin gescheiterte Projektsteuerung. Wir befürworten deshalb den Vorstoß der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes – eines Gesetzes, das von Anfang an nicht mehr war als ein postsozialistischer Klotz am Bein der brandenburgischen Betriebe, ein Konstrukt, das mehr Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit gebracht hat. Wer glaubt, er könnte sich heute noch hinter der leeren Phrase von der sozialen Gerechtigkeit verstecken, sollte sein politisches Profil überdenken. Der Realitätscheck zeigt: Die Kosten, die allein den Kommunen durch das Vergabegesetz entstehen, sind im Landeshaushalt mit jährlich rund einer Million Euro veranschlagt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für Unternehmen dürfte noch einiges mehr betragen, weshalb auf jede Ausschreibungsteilnahme verzichtet wurde. Nicht umsonst hat der Unternehmerverband Brandenburg-Berlin den Wunsch nach Vereinfachung oder gar Aufhebung dieses Bürokratieungetüms geäußert. Bei dieser Diskussion sollten wir nicht vergessen, dass Deutschland 2025 auf das dritte Rezessionsjahr in Folge zusteuert. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte bereits 2023 um 0,9 % und 2024 um 0,5 %. Das ist die längste Schwächephase in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Gleichzeitig lag der Zuwachs der Arbeitsproduktivität im Zeitraum von 2020 bis 2024 mit nur 0,3 % pro Jahr auf einem historischen Tiefststand. Das ist nicht gerade das richtige Umfeld für politisch betriebene Lohnsteigerung. Neue Studien weisen zudem auf einen möglichen negativen Produktivitätseffekt des Mindestlohnes hin, der diesen in Zeiten immer häufiger auftretender wirtschaftlicher Schocks zu einem weiteren Krisenverstärker macht. Hauptprofiteur des Mindestlohns ist zudem der Staat: Immerhin 40 % der Bruttolohnsteigerung landen beim Staat. Dazu kommen noch Sozialabgaben der Arbeitgeber von etwa 20 %. Statt also weiter den Mindestlohn zu erhöhen, sollte der Staat das Nettoeinkommen in den Fokus nehmen und Steuern und Abgaben deutlich senken. Das wäre sozial gerecht und würde den Standort Deutschland stärken. (Beifall AfD) Ich komme zum Schluss: Deshalb reichen wir der CDU heute gerne die Hand, um – was längst überfällig ist – die Vergabe-Fehlkonstruktion in Brandenburg aus dem Weg zu räumen, denn unser Land braucht Brücken statt Hürden und Vernunft statt politischer Brandmauern. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete Kutsche das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW)
Andreas Kutsche BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU fordert in ihrem Antrag die vollständige Aufhebung des Vergabegesetzes und begründet das damit, dass der bundesgesetzliche Mindestlohn ab Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen und damit über dem derzeitigen brandenburgischen Vergabemindestlohn von 13 Euro liegen wird. Der Vergabemindestlohn sei damit, so die CDU, entbehrlich – das haben wir ja gehört. Eines muss man der CDU lassen: Sie benennt ein echtes Problem. Ja, wir hinken hinterher. Die letzte Erhöhung des Vergabemindestlohns liegt über vier Jahre zurück, obwohl das Gesetz eine regelmäßige Überprüfung vorsieht. Diese Überprüfung fand nicht statt. Das Ergebnis ist Stillstand, wo längst Handlungsbedarf bestand und weiterhin besteht. Aber aus dieser richtigen Analyse zieht die CDU die völlig falsche Konsequenz. Wer feststellt, dass das Instrument nicht mehr wirkt, schafft es nicht gleich ab, er stärkt es. Die Antwort auf einen zu niedrigen Vergabemindestlohn ist nicht die Abschaffung des Vergabegesetzes, sondern seine Weiterentwicklung und die deutliche Anhebung des Vergabemindestlohns. (Beifall BSW) Denn der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt eine absolute Untergrenze, Herr Bommert. 13,90 Euro sichern weder eine auskömmliche Existenz noch eine armutsfeste Rente – gerade angesichts steigender Mieten und Lebenshaltungskosten, wie es mein Kollege Rüter ebenfalls gesagt hat. Hinzu kommt: Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in Brandenburg arbeitet unter einem Tarifvertrag. Wo Tarifbindung fehlt, ist der Vergabemindestlohn eines der wenigen Instrumente, mit denen das Land bei öffentlichen Aufträgen für halbwegs faire Löhne sorgen kann. Wer dieses Instrument streicht, schwächt Beschäftigte und nicht die Bürokratie. Meine Damen und Herren, der Stillstand hat aber noch eine weitere Ursache, und darüber müssen wir offen sprechen. Als BSW-Fraktion haben wir unserem Koalitionspartner konkrete Gesetzentwürfe zur Anhebung des Vergabemindestlohns und zur Weiterentwicklung des Vergabegesetzes vorgelegt. Nun gilt es, diese Vorschläge gemeinsam zügig voranzubringen (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) und Gespräche in konkrete Entscheidungen zu überführen. Die Anhebung des Vergabemindestlohns auf 15 Euro ist ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir haben diesen Koalitionsvertrag gemeinsam unterschrieben und tragen dafür Verantwortung. Und Verantwortung heißt, Vereinbarungen umzusetzen – nicht auf die lange Bank zu schieben. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Gerade bei einem Thema, das für viele Beschäftigte in Brandenburg ganz konkret über Einkommen, Lebensstandard und Zukunftssicherheit entscheidet, darf es keine Verzögerungen mehr geben. Für uns als BSW-Fraktion ist klar: Wir stehen bereit, den Vergabemindestlohn zügig anzuheben, die Tarifbindung zu stärken und das Vergaberecht sinnvoll weiterzuentwickeln, statt es abzuschaffen. Brandenburg braucht kein Rückzugsgefecht bei sozialen Standards, sondern einen starken, modernen und fairen Vergabemindestlohn. Zu den Aussagen von Herrn Bommert: Die derzeitige wirtschaftliche Situation hat auch Ihre Partei im Bund zu vertreten, und – es wurde heute Morgen schon gesagt – an der Stelle muss nachgearbeitet werden; da könnten Sie mehr handeln. Herr Drenske, ein Stück weit habe ich bei Ihnen herausgehört, was von der AfD-Fraktion zu erwarten ist, wie Sie Arbeitnehmerrechte stärken wollen. – Wir lehnen den Antrag ab, Herr Bommert. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor wir in der Debatte fortfahren, möchte ich Besucherinnen und Besucher, die auf Einladung von Minister Tabbert hier sind, ganz herzlich bei uns im Plenarsaal begrüßen. Herzlich willkommen! Haben Sie viel Spaß bei der Debatte. (Beifall BSW, SPD und AfD – Zuruf von der CDU) – Herr Bommert, jetzt ist erst einmal Herr Minister an der Reihe. (Frank Bommert [CDU]: Entschuldigung!) – Sie sind etwas aufgeregt in der Debatte. (Zuruf des Abgeordneten Frank Bommert [CDU]) Diese führen wir jetzt fort. Für die Landesregierung hat demzufolge Herr Minister Keller das Wort. Bitte sehr. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bommert, ich lasse Sie auch gleich wieder reden. Wir haben diese Debatte schon mehrfach hier im Parlament geführt. Ich sage es noch einmal deutlich: Wir haben einen 2025 71 Vergabemindestlohn von 15 Euro in unserem Koalitionsvertrag verankert, und das wird auch in dieser Legislaturperiode zeitnah umgesetzt; auch das haben wir in den letzten Reden deutlich gemacht. Sie haben zusätzlich den bürokratischen Aufwand etc. angesprochen. Darauf antworte ich, dass gerade diese Koalition, wie ich finde, bemerkenswerte Fortschritte gemacht hat. Wir haben allein im Bereich Vergabe, auch durch die Anhebung der Vergabegrenze, dafür gesorgt, dass viele kleine und mittelständische Unternehmen viel schneller und zügiger zu Aufträgen kommen. Wir haben dafür gesorgt, dass wir bei den Antragsverfahren entschlacken, wir werden auch zeitnah darüber diskutieren, ob wir eine Art Best-Bieter-Verfahren einführen können, sodass bei vielen Ausschreibungen auch nur diejenigen, die nachher zum Zuge kommen, die Unterlagen einreichen müssen. Sie haben das ja beim Thema Bürokratie angesprochen, und da haben wir uns auf den Weg gemacht, und ich finde, da sind wir alle auch im Bürokratieabbauausschuss sehr konstruktiv dabei. Zum Vergabemindestlohn hebe ich zudem positiv hervor, dass wir das erste Bundesland waren, das einen Vergabemindestlohn eingeführt hat, und zwar in einer Zeit, als es noch keinen gesetzlichen Bundesmindestlohn gab. Es war vor allem die SPD – aber auch andere Akteure – auf Bundesebene, die die CDU erst überzeugen musste, dass es notwendig ist, einen gesetzlichen Bundesmindestlohn einzuführen. Heute weiß ich, dass auch Sie, Herr Bommert, davon überzeugt sind, dass so eine Untergrenze, so eine untere Haltelinie wichtig und auch notwendig ist. Ich begrüße auch sehr, dass die Koalition – auf Bundesebene auch mit Beteiligung der CDU – genau diese Themen bespricht und beschlossen hat, den gesetzlichen Bundesmindestlohn in verschiedenen Schritten zu erhöhen und anzupassen. Das trägt die CDU auf Bundesebene mit. Zusätzlich habe ich wahrgenommen, dass die CDU auf Bundesebene – was wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben – jetzt eine Tariftreueregelung einführen will. Ich muss einmal sagen: Da kann man sich ja von der CDU-geführten Bundesregierung noch etwas abschauen; dementsprechend wollen wir da gar nicht hintenanstehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Jetzt kommt die lang ersehnte Rede des Abgeordneten Bommert, der in der zweiten Runde noch 4:33 Minuten zur Verfügung hat. Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Herr Minister, als Erstes: Nur weil etwas in einer Koalition verhandelt wird, heißt das nicht, dass es am Ende auch gut ist. Da kommen ja immer mehrere Sachen zusammen, über die entschieden werden muss. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Ich glaube, dass es da unterschiedliche Sichtweisen gibt, und ich glaube, wir sollten gerade in der heutigen Zeit einfach gucken: Was kann Wirtschaft, was kann sie nicht? Ich wünsche mir für das nächste Jahr, dass Mindestlöhne nicht politisch, sondern von Tarifpartnern ausgehandelt werden. Das sind auf der einen Seite die Gewerkschaften, auf der anderen Seite die Arbeitgeber. Dafür gibt es sie, sie sollten das machen, und die Politik sollte sich da – aus meiner Sicht – vollkommen raushalten. Ich glaube, damit würden wir besser fahren. (Vereinzelt Beifall CDU und AfD) Meine Damen und Herren, wir reden derzeit über Insolvenzen, Betriebsschließungen, Entlassungen und all das. Und Ihnen, Herr Rüter, fällt als Einziges ein, dass Schokolade so teuer geworden ist. Ich habe gerade gelesen, dass Schokolade bei den Discountern zurzeit billiger wird. Ich weiß nicht, ob wir gerade in der Adventszeit darauf springen sollten; da wird die Schokolade immer teurer. Das ist fast so, als würde man darauf hinweisen, dass an Ostern der Sprit an der Tankstelle teurer wird, und danach geht der Spritpreis wieder runter. Solche Sachen sind zu kurz gegriffen, das ist nicht das Wichtige. Wenn Sie heute schon ankündigen, den Vergabemindestlohn auf 15 Euro anzuheben, frage ich mich wirklich, wie Sie das am Ende des Tages bewerkstelligen wollen. Woher soll das Geld kommen, und woher sollen am Ende auch die Kommunen das Geld nehmen? Sie müssen sich das einmal vorstellen: Bauen wird bei 15 Euro Mindestlohn einfach teurer. Und wir reden ja von 15 Euro Mindestlohn für Ungelernte. Wir reden immer von Ungelernten, da muss ich ja das Gefälle nach oben etwas erhöhen. Es wird für die Firmen immer schwieriger. Jetzt greife ich einmal ein bisschen an, weil ich das heute so schön fand: Herr Vogel von der Evangelischen Kirche sprach heute früh in seiner Rede auf dem Kirchplatz, also auf dem Vorplatz, von dem Esel, den wir alle ein bisschen im Blick behalten sollen. Und da fällt mir ein Spruch von Churchill ein – ich wandle ihn ein bisschen ab –, bei dem es um den Unternehmer geht: Die einen wollen ihn verprügeln, die anderen wollen ihn melken, aber niemand sieht in ihm denjenigen, der am Ende des Tages den Karren mit dem Pferd – jetzt münze ich das einmal auf den Esel um – aus dem Dreck ziehen soll. Jetzt bin ich ja schon froh, dass Herr Kutsche hier nicht wieder in diese Arbeitgeber- und Klassenkampftheorie verfallen ist. Das lief ja heute relativ ruhig ab. Danke dafür, Herr Kutsche.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Bommert, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Frank Bommert (CDU):* Ja, lasse ich zu.
Daniel Münschke
Lassen Sie zu. Ich habe versucht, Ihre Ausführung bis zum Ende zuzulassen. Es war aber schwierig herauszufinden, wann das Ende da ist. – Herr Rüter, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sebastian Rüter SPD
Vielen Dank, Kollege Bommert, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Keine Angst, wir werden uns hier bestimmt nicht prügeln, sondern das Ganze vielleicht nachher noch einmal bei einer Tasse Kaffee ausdiskutieren. Allerdings hat es mich etwas irritiert, dass Sie aus meiner Rede nur den Preis für die Schokoweihnachtsmänner mitgenommen haben. Ich wollte einmal nachfragen, ob Sie denn zur Kenntnis genommen haben, dass ich vorher darüber berichtet habe, dass die Preissteigerung seit 2021 – letzte Erhöhung des Vergabemindestlohns in Brandenburg – 30 % betragen hat und – das ist ja der deutlich ernstere als der etwas humoristisch gemeinte Teil mit den Weihnachtsmännern; wobei auch das ernst ist, wenn sich Familien solche Dinge nicht mehr leisten können – in Brandenburg der Medianlohn immer noch deutlich unter westdeutschem Niveau, nämlich bei ungefähr 2 935 Euro, liegt. Da haben wir ein Problem, und ich wollte wissen, ob Sie das auch aus meiner Rede mitgenommen haben oder ob leider nur der Teil mit den Weihnachtsmännern hängen geblieben ist. Das würde mich traurig stimmen – sagen wir es einmal so. (Vereinzelt Beifall SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Bommert, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten. Frank Bommert (CDU):* Kollege Rüter, natürlich ist mehr als der Teil mit den Weihnachtsmännern hängen geblieben; das wäre ja sonst auch traurig. Sie haben diese als so wichtig in Ihrer Rede eingepackt, weshalb ich dachte, die wären Ihnen so wichtig, dass ich die natürlich aufnehmen müsste, wenn Sie darauf die Betonung legen. Ja, natürlich habe ich das andere auch aufgenommen. Das Ost-West-Lohngefüge hatten Sie aber nicht erwähnt, das haben Sie erst jetzt in Ihrer Kurzintervention mit reingebracht, das habe ich vorher an der Stelle wahrscheinlich überhört. Aber es gibt natürlich auch ein Verdienstgefälle. Die Unternehmen hier in Ostdeutschland erwirtschaften nicht den gleichen Betrag wie die in den alten Bundesländern. Das gehört auch zur Wahrheit. Es ist also nicht so, dass die Leute hier ausgebeutet und Gewinne abgeschöpft werden. Sie müssen auch sehen, dass Unternehmen … – Vielleicht schenken Sie mir ein bisschen Aufmerksamkeit. Wahrscheinlich ging es um die Weihnachtsmänner. – Nochmals: Wir sollten natürlich auf die Entwicklung der Unternehmen hier in Ostdeutschland schauen. Sie ist selbst nach all den Jahren nicht auf dem Niveau von Westdeutschland. Sie müssen davon ausgehen, dass sie hier anders gestartet sind. Sie hatten nichts. Und sie sind jetzt, nach Corona, wieder in einer schwierigen wirtschaftlichen Phase. Ich glaube, das ist jedem bekannt. Wir sehen, welche Firmen auch hier in Brandenburg schließen oder welche vor Existenznöten stehen. Daher sollten Sie als Koalition mit allen Schritten, die Sie jetzt unternehmen, ganz vorsichtig agieren – nicht, dass dort noch etwas wegbricht. Denn das wäre das Schlimmste, was uns passieren kann. Unternehmen, die nicht mehr da sind, werden so schnell nicht wiederkommen. Wir sehen es in allen Bereichen der Wirtschaft, nicht nur am Bau, sondern auch in der Gastronomie, im Handel – überall haben die Leute zu kämpfen. Schauen Sie in den Städten: Es wird einfach weniger. Und dem sollten wir entgegenwirken. – Das war meine Antwort auf die Zwischenfrage. Deshalb: 15 Euro, die Sie angekündigt haben, verteuern alles. Aus unserer Sicht wäre der Vergabemindestlohn jetzt aufzuheben, wenn auch vielleicht nur für eine gewisse Zeit. Wenn man aus dieser schweren Krise, aus dieser Phase, herausgekommen ist, kann man über ihn nachdenken. Momentan wäre eine Erhaltung dieses Vergabegesetzes wie ein Klotz am Bein. Das würde der Wirtschaft und am Ende des Tages uns allen nicht helfen. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, würde ich mich über Ihre Zustimmung freuen. – Und wir reden danach noch bei einer Tasse Kaffee, Herr Rüter. (Beifall CDU)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten um Aufmerksamkeit bitten. – Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs auf Drucksache 8/2070, Gesetz zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, an den Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ zur Federführung und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Mitberatung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung wurde mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2070. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] : Na, da wollen wir doch mal nachzählen!) – Aufgrund der Unachtsamkeit des Abgeordneten Roick werte ich dessen Handzeichen als Gegenstimme. Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Artikelgesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen (Artikelgesetz zum Bürokratieabbau des MBJS) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2100 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Fischer. Bitte sehr. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Als jemand, der im Grunde sein ganzes berufliches Leben in der Verwaltung zugebracht hat, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) bin ich ein großer Freund von Regeln, die klar sind, und ein großer Freund von geordneten Prozessen. Klare Regeln geben eine Struktur, schaffen Stabilität und schützen vor Willkür. Deshalb sind Bürokratie und Verwaltung wichtig, um unser 2025 73 Zusammenleben gut und gerecht zu organisieren. Aber schon von meiner ersten Chefin, der ersten brandenburgischen Arbeitsministerin Regine Hildebrandt, habe ich gelernt: Es kann auch manchmal zu viel des Guten sein. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir Regeln immer wieder überprüfen, und deshalb überprüfen wir auch im Bildungsministerium unsere Verfahren und Vorschriften regelmäßig im Hinblick auf Aktualität und Effizienz. Außerdem sind wir – das haben wir mehrfach in verschiedenen Ausschüssen diskutiert – im ständigen Gespräch mit jenen, die die Vorgaben anschließend umsetzen müssen, das heißt mit den Lehrkräften, den Schulleitungen. Ich selbst habe in diesem Jahr mehrfach Gelegenheit gehabt, mit dem Landeschulbeirat und den darin vertretenen Verbänden zu reden. Bürokratie und Verwaltung sollen wirkungsvoll und nachvollziehbar sein. Das ist völlig klar. Mit dem vorliegenden Artikelgesetz, das wir heute in erster Lesung diskutieren, reiht sich das Bildungsministerium in die Bestrebungen der gesamten Landesregierung ein, bürokratische Hemmnisse abzubauen. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Jenny Meyer und Falk Peschel [BSW]) Unser Gesetzentwurf sieht Änderungen in den drei Gesetzen und in vier Verordnungen vor. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den Entlastungen im Bildungsbereich. Der Unterricht soll für die Lehrkräfte klar im Fokus stehen und nicht die Verwaltung, die daneben besteht. Deshalb haben wir vor, bürokratische Aufgaben zu reduzieren. Einige wesentliche Änderungen will ich an dieser Stelle hervorheben und mit dem Brandenburgischen Schulgesetz beginnen. Zum einen soll das Gutachten im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule abgeschafft werden. Damit wird der Arbeitsaufwand der Lehrkräfte signifikant verringert. Zum anderen sollen Klassen- und Schulleitungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei Fehlverhalten künftig schneller und direkter entscheiden können. Bisher sind die Wege oft lang, und es tagen zusätzliche Gremien, die dann neu entscheiden müssen. Das wollen wir ändern. Mehr Spielräume sollen die Schulen auch bei den Gremiensitzungen erhalten. Die Lehrkräftekonferenzen können Aufgaben künftig auf ihren Vorsitzenden übertragen und dadurch handlungsfähiger werden. Darüber hinaus – das ist mit Blick auf den Ganztagsanspruch ab dem 1. August 2026 wichtig – werden Kooperationen zwischen den Schulen und den Kita-Trägern, also dem Hort, erleichtert. Auch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt soll einfacher werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet ist. Das war einer der Punkte, die auch mit der Datenschutzbeauftragten sehr intensiv besprochen wurden. Ein weiterer wichtiger Punkt: An den Schulen in freier Trägerschaft sollen künftig neu eingestellte Lehrkräfte ohne in Brandenburg anerkannte Lehramtsbefähigung mit dem Unterrichten starten können. Die Eignungsfeststellung wird einfacher werden. Eine Vereinfachung im buchstäblichen Sinne ist die Änderung im Lehrerbildungsgesetz. Mit ihr wird die Ein-Fach-Lehrkraft rechtlich möglich. Dieses Thema haben wir über Jahre hinweg immer wieder diskutiert. Es gab dann den Beschluss der KMK, dass das möglich sein soll. Jetzt werden wir mit dieser Änderung im Lehrerbildungsgesetz die Ein-Fach-Lehrkraft in Brandenburg ermöglichen. Künftig können, wenn Sie das so beschließen, Lehrkräfte mit einem statt mit zwei Studienfächern eingestellt werden. Das wird uns bei der Lehrkräftegewinnung helfen und spart letztlich auch Ressourcen für die berufliche Nachqualifizierung und beim Nachweis von Studienleistungen. Meine Damen und Herren, Ziel der ganzen Aktion ist es, mehr Klarheit und weniger Bürokratie in der Bildung zu haben. Das ist der Kern des Gesetzentwurfs. Nun geht es vor allen Dingen darum, die Entlastungen für die Lehrkräfte möglichst schnell und wirksam umzusetzen. Ich sage allen, die das hoffentlich möglich machen werden, schon im Voraus vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Bevor wir die Aussprache fortsetzen, danke ich jenen, die mir einen kleinen Hinweis haben zukommen lassen. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, im Namen des Hauses wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute zu Ihrem heutigen Geburtstag. (Allgemeiner Beifall) Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihren Ehrentag mit uns gemeinsam verbringen, und wir wünschen Ihnen fürs neue Lebensjahr viel Heiterkeit. Herzlichen Glückwunsch! (Allgemeiner Beifall – Staatssekretär Hendrik Fischer: Danke!) Jetzt setzen wir die Aussprache fort und lauschen dem Abgeordneten Hohloch, der für die AfD-Fraktion das Wort erhält. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, alles Gute zum Geburtstag, Gesundheit, Gottes Segen und viel Durchhaltevermögen! (Wolfgang Roick [SPD]: Warum kann ich Ihnen das nicht abnehmen? – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]: Wie kann man so schlecht sein?) Ich habe überlegt, ob ich die Rede daraufhin überarbeite. Aber wissen Sie, schonen könnte ich Sie dann auch nicht. Ich wünsche Ihnen danach trotzdem noch einen schönen Tag. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der vor uns liegt, hat viel versprochen. Man ging im Bildungsministerium an die Öffentlichkeit, und auch im Bildungsausschuss hat man immer wieder gesagt, dass man die Lehrer im Land, nachdem man sie durch die Zusatzstunde, die im kommenden Halbjahr auf jeden einzelnen zukommt, stark belastet hat, jetzt von Bürokratie, von unnötigen Vorschriften, entlasten möchte und dass man sozusagen das kompensiert, was man ihnen an Mehraufgabe durch das Stundendeputat aufgetragen hat. Nur leider hat man uns dann diesen Gesetzentwurf präsentiert. Herr Staatssekretär, dieser Gesetzentwurf steht weit hinter dem zurück, was Sie versprochen haben. Außerdem enthält er eine Reihe von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern. Ich würde es eigentlich gar nicht ansprechen; aber Sie haben offensichtlich das Frühwarndokument einfach kopiert, weil es schnell gehen sollte. Dementsprechend enthält er relativ viele Fehler. Das ist für ein Bildungsministerium ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren. Aber kommen wir zu dem, was Herr Freiberg gesagt hat. Ich zitiere: „Wir haben es zugesagt – und wir halten unser Wort: Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg werden weiter von administrativen Aufgaben entlastet, um sich auf guten Unterricht fokussieren zu können.“ Meine Damen und Herren, so viel zu den Worten des Ministers. Kommen wir jetzt zu dem, was eigentlich im Gesetzentwurf steht. Denn unter der Prämisse dieses Versprechens muss man diesen Gesetzentwurf ja auch betrachten. Der Gesetzentwurf ist aber leider ein Sammelsurium aus Einzelmaßnahmen, die weder alle Lehrämter betreffen noch einzelne entschieden entlasten. Anstatt die drängenden Probleme, die Lehrer alltäglich spüren, anzugehen, erschöpfen Sie sich in kleinen Einzelmaßnahmen. Anstatt die Inklusion und das gemeinsame Lernen endlich anzugehen, die Sonderpädagogikverordnung zum Beispiel, um Förderpläne nicht alle halbe Jahre von Lehrern erstellen lassen zu müssen, oder die Migrationsproblematik endlich anzugehen, was unsere Lehrer wirklich entlasten würde, erschöpfen Sie sich, wie gesagt, in diesen Maßnahmen. Der Brandbrief aus Cottbus sei hier erwähnt. Sie alle wissen, was unsere Lehrer wirklich belastet. Es ist die zunehmende Kriminalität an den Schulen, es ist die Bürokratie, aber es ist vor allem auch die Massenmigration, die das Lehren an vielen Schulen unmöglich macht, meine Damen und Herren. (Vereinzelt Beifall AfD) Es sind die Schulen, die Versuchsanstalten für ideologische Projekte – Stichwort „Rahmenlehrplan Teil C“ – oder von links-grünen Projekten werden. Das sehen wir in dem Brandbrief von tausend hessischen Lehrern: Schüler in der Grundschule könnten mittlerweile nicht einmal mehr die Stifte richtig halten, sich nicht konzentrieren, sich nicht die Schuhe zubinden und – das war am besten – wüssten nicht, wie man Toilettenpapier benutzt. Meine Damen und Herren, da wissen wir ganz genau, um welche Art von Schülern es sich handelt. Kommen wir zu dem, was Sie fordern. Erstens fordern Sie die Abschaffung des Grundschulgutachtens. Selbstverständlich ist das eine Entlastung für die Lehrer, aber auf der anderen Seite, in Kombination damit, dass Sie schriftliche Aufgaben wie Klassenarbeiten reduzieren und den Fokus auf mündliche Vorgaben legen, ist das natürlich auch ein Abbau von Rückmeldungen der Lehrer gegenüber dem Schüler. Dementsprechend ist das meiner Meinung nach nicht zielführend. Zweitens. Der Ausbau der Kooperation zwischen Grundschule und Hort wird jetzt zwischen den Jahrgangsstufen 1 bis 4 festgelegt. Dazu soll es Kooperationsvereinbarungen geben. Das ist kein Abbau von Bürokratie, das ist Aufbau von Bürokratie, meine Damen und Herren. Drittens. Kommen wir zur Unterrichtung des Jugendamts. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung soll eine Verpflichtung der Schule bestehen, das Jugendamt zu informieren. Dazu habe ich zwei Fragen. Erstens: Wieso ist das in Brandenburg noch nicht der Fall? In Berlin ist das schon seit Jahren so. Zweitens: Ist damit mehr Entlastung oder mehr Belastung verbunden? Indem hier eine weitere Meldekette aufgebaut wird, die meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist, bedeutet dies keine Entlastung, die ja versprochen wurde, meine Damen und Herren. Viertens: die Befugnisübertragung bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen. Es ist gut, dass nicht mehr bei jeder Ordnungsmaßnahme die Klassenkonferenz entscheiden muss, sondern dass das dem Schulleiter übertragen wird. Das ist der eine gute Grund. Es gibt aber zwei schlechte Gründe, die sich damit verbinden. Erstens werden die Schulleiter mit dieser Aufgabe belastet, die ohnehin schon über Überlastung klagen. Für die haben Sie an entlastenden Maßnahmen gar nichts im Paket. Der zweite schlechte Grund ist: Das öffnet Tür und Tor für das zu schnelle Verhängen von Ordnungsmaßnahmen. Ich denke dabei unter anderem an den Schulleiter der Grace-Hopper-Gesamtschule und an Schüler, die vielleicht nicht die gängige politische Auffassung haben. Fünftens. Die erste Sitzung der Schulgremien zu Beginn des Jahres findet in Präsenz statt. Danach können die Sitzungen weiterhin auch fernmündlich stattfinden. Auch das war vorher gang und gäbe. Das haben Sie jetzt konkretisiert. Aber auch hier findet keine weitere Entlastung statt, weil das Prozedere vorher schon im Schulgesetz verankert war. Dann ist da noch die Einführung des Ein-Fach-Lehrers, die Sie ja in den sogenannten Doppel-Fach-Lehrer und den – das finde ich am besten – Ein-Fach-Lehrer „mit ergänzenden Studieninhalten zur professionsbezogenen Profilierung“ aufgliedern: Meine Damen und Herren, da muss man natürlich erst mal überlegen, was das bedeutet. Das heißt also, Sie können zukünftig mit einem Fach an die Schule gehen. Der Doppel-Fach-Lehrer, der Physik studiert hat, muss also nachweisen, dass er im doppelten Umfang Physik studiert hat; da soll ja noch eine Verordnung folgen – Stichwort weitere Entlastung oder Bürokratisierung. Es gibt also noch mehr Bürokratie. Und es ist in dem Fall auch eine Niveauabsenkung, meine Damen und Herren, weil von den Lehrern nicht mehr zwei Fächer gefordert werden, sondern nur noch ein Fach gefordert wird. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich komme zum Schluss und fasse zusammen. Was Sie hier vorlegen, ist keine flächendeckende Entlastung, sondern es sind kleine Einzelmaßnahmen, die Sie groß verkaufen, aber im Endeffekt bleibt den Lehrern davon nicht viel, weder den Lehrämtern insgesamt noch einzelnen, meine Damen und Herren. Ich freue mich trotzdem auf die Beratung im Bildungsausschuss und hoffe, dass an diesem Gesetzentwurf noch die eine oder andere Stellschraube gedreht werden kann. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall AfD) 2025 75
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält die Abgeordnete Poschmann das Wort. Bitte schön. (Beifall SPD)
Katja Poschmann SPD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen 1. Lesung kommt ein Gesetzentwurf in den Landtag Brandenburg, der für die gesamte Bildungslandschaft von großer Bedeutung sein wird. Die Koalitionspartner von SPD und BSW haben miteinander vereinbart, Bürokratie konsequent abzubauen und Verfahren zu vereinfachen: für viele Bereiche des öffentlichen Lebens und eben auch im Bereich der Bildung. Und hier, meine Damen und Herren, gibt es viele Ansatzpunkte. Der Staatssekretär hat es eben bereits ausgeführt: Die Maßnahmen werden in unseren Schulen, in der Lehrerbildung und auch in der Erwachsenenbildung spürbar sein. Mit der Bürokratie ist es ja immer so eine Sache. Einerseits leben wir in einer Gesellschaft, die sich klare Regelungen, geordnete Prozesse und Transparenz wünscht und diese zu Recht auch einfordert. Andererseits dürfen zu viele Nachweise, umständliche Meldewege und umfangreiche Berichtspflichten nicht dazu führen, dass das Wesen des Bildungsauftrages – die Förderung der Kinder und die wertvolle Arbeit der Pädagogen insgesamt – darunter leidet. Das vorliegende Artikelgesetz trägt die unverkennbare Handschrift, Verwaltungsprozesse in Schulen und im gesamten Bildungswesen verschlanken sowie digitaler und effizienter gestalten zu wollen. Dadurch sollen insbesondere Lehrkräfte und Schulleitungen entlastet werden, damit sie mehr Zeit bekommen, die den Schülerinnen und Schülern direkt zugutekommt. (Beifall SPD) Die ersten Vorschläge liegen nun vor. Erst am vergangenen Freitag wurde darüber im Ausschuss für Bürokratieabbau ausführlich berichtet und auch diskutiert. Nicht alles muss per Gesetz geregelt werden. Das Kernanliegen im Bereich der schulischen Bildung wurde allerdings mehr als deutlich: die Entlastung der Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts, ohne die pädagogische Qualität zu gefährden. Als besonders positiv im Gesetzentwurf bewerten wir, dass die neuen Aufgaben des Brandenburger Landesinstituts für Schule und Lehrkräftebildung im Gesetz klar verankert und definiert werden. Das LIBRA ist unsere starke Zukunftsschmiede für Unterrichts- und Schulentwicklung. Hier entsteht ein Ort, an dem wissenschaftliche Erkenntnisse, Praxiserfahrung, Fortbildungsangebote und Medienbildung zusammengeführt werden. Denn genau das brauchen unsere Schulen jetzt: professionelle Unterstützung bei der Reduzierung und Überwindung gewohnter Prozesse. Das ist für den Abbau von Bürokratie und für die gleichzeitig notwendige Qualitätsentwicklung wichtig. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Die Änderungsvorschläge im Lehrerbildungsgesetz eröffnen aus unserer Sicht weitere und richtige Wege ins Lehramt. Mit dieser Regelung wird der Einstieg für Akademikerinnen und Akademiker attraktiver und variabler gestaltet, ohne die Anforderungen an Professionalität abzusenken. Das ist ein weiterer Beitrag zur Deckung des Lehrkräftebedarfs und damit zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Brandenburg. Das wird unsere vergangenen Entscheidungen zum massiven Ausbau der Kapazitäten in der Lehramtsausbildung sinnvoll und effizient ergänzen. Zugleich sollen über das Erwachsenenbildungsgesetz und die Bildungsfreistellungsverordnung Berichtspflichten reduziert und vollständig in ein Onlineverfahren überführt werden. Das folgt dem Grundsatz der Datensparsamkeit und reduziert die Bearbeitungszeit bei Trägern und im Ministerium. Die für die Bildung notwendigen anonymisierten Angaben sollen erhalten bleiben; alle darüber hinausgehenden personenbezogenen Daten sollen entfallen. Auch das bewerten wir als überaus sinnvoll und hilfreich. Meine Damen und Herren, dieses Artikelgesetz soll viele wichtige Punkte umsetzen. Gleichzeitig ist aber völlig klar: Der Prozess des Bürokratieabbaus im Bildungswesen darf mit diesem Gesetz nicht abgeschlossen sein. Einige Forderungen, die im Vorfeld diskutiert wurden, müssen im parlamentarischen Verfahren und in den Fachausschüssen weiter beraten werden. Die SPD-Fraktion ist bereit, diese Diskussion gewinnbringend zu führen und den heute eingebrachten Entwurf zu ergänzen – wo es sinnvoll und rechtlich möglich ist. Daher werden wir in den kommenden Wochen und während der Beratungen ganz genau darauf achten, dass unsere Schulen klare und verlässliche Strukturen, aber zeitgleich auch Handlungsspielräume bekommen, um flexibel und zeitgemäß auf die aktuellen Herausforderungen des Schulalltags reagieren und darauf eingehen zu können. Wir haben jetzt die Chance, effiziente Entlastungen auf den Weg zu bringen und zugleich mit modernen pädagogischen Konzepten nach vorn zu gehen. Denn was wir wollen, ist mehr Zeit … (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])
Daniel Münschke
Frau Abgeordnete Poschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu?
Katja Poschmann SPD
Nein. – Was wir wollen, ist mehr Zeit für Pädagogik und weniger Zeit für Papierkram. Im Bildungsausschuss werden wir diesen Prozess daher auf Antrag der SPD-, der BSW- und auch der CDU-Fraktion mit einem regelmäßigen Fachgespräch zu modernen Unterrichtskonzepten fachlich begleiten. Der Antrag wurde dem Ausschuss bereits zugeleitet. Meine Damen und Herren, unser Auftrag ist klar: Bürokratieabbau darf nicht bedeuten, Qualität oder Rechtsstaatlichkeit abzubauen. Es muss einzig und allein darum gehen, Verwaltungsaufwand dort zu reduzieren, wo er entbehrlich ist, und Prozesse so zu gestalten, dass das Lehren und das Lernen davon profitieren. Es gibt viel zu tun. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung an den Fachausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Augustin setzt die Aussprache fort.
Kristy Augustin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In 1. Lesung debattieren wir heute über das Artikelgesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen. Da könnte durchaus die Frage in den Raum gestellt werden, ob es nicht bereits unnötige Bürokratie, zumindest aber vermeidbaren Mehraufwand für die unterschiedlichen Ebenen darstellt, das in 1. Lesung zu debattieren. Ich meine jetzt nicht nur den Aufwand für die Fraktionen, für die Rednerinnen und Redner heute, sondern vor allem auch für den Stenografischen Dienst, für das Protokoll usw. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Aber gut, diese Frage stellt sich sicher so mancher bei manchen Tagesordnungspunkten. Hier geht es, wie gesagt, um ein Gesetz in 1. Lesung. Und da sich die Fachebene, der Bildungsausschuss, ja intensiv mit dem Gesetz befassen möchte, haben wir bereits am 4. Dezember eine Anhörung beschlossen, wobei wir die Abstimmung darüber heute noch abzuwarten haben. Was bleibt mir also bereits heute – zeitlich vor der eigentlichen Expertise, die wir dann in den Ausschuss einladen und befragen werden – festzuhalten? – Ich danke auch Herrn Staatssekretär, dem Geburtstagskind, dass er sich heute die Mühe gemacht hat, das Gesetz noch einmal vorzustellen. – Das Ziel ist eine Entlastung der Lehrkräfte, um die zusätzliche Lehrerwochenstunde ab 1. Februar 2026 zu rechtfertigen. Ob die im Artikelgesetz verankerten Punkte das aber tatsächlich vermögen, muss sich in der Praxis zeigen. Das können die Verbände und Pädagogen, die es unmittelbar betrifft, am besten beurteilen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs wurden bereits am vergangenen Freitag im Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ mit Gästen diskutiert. Da wurde deutlich, dass es zwar durchaus richtige Ansatzpunkte gibt, um die Lehrkräfte zu entlasten – darüber werden wir, wie bereits gesagt, im Bildungsausschuss auch konkret sprechen –, aber auch, dass es in den täglichen Abläufen von Lehrerinnen und Lehrern noch sehr viele weitere Entlastungspotenziale gibt. Dies wurde sehr eindringlich von einem Lehrer dargestellt, der beschrieb, welcher Aufwand betrieben und welche Formulare ausgefüllt werden mussten, damit er überhaupt an dieser Ausschusssitzung teilnehmen konnte. Ich erspare mir und Ihnen aber, an dieser Stelle im Detail auf einzelne Maßnahmen des Gesetzentwurfs einzugehen; ich bin sicher, alle haben das Artikelgesetz im Entwurf schon gelesen. Dafür ist dann auch der Bildungsausschuss Mitte Januar der richtige Ort. Dann sind auch die Verbände und die Praktiker dabei, auf die es am Ende ankommt und die es betrifft. Ich hoffe sehr, dass ihre zusätzlichen Hinweise und Anregungen noch Eingang in den Entwurf finden können, und bin dankbar, dass die Kollegin Poschmann da aufnahmebereit ist, sich ebenfalls auf diese Anhörung und die Anregungen, die dort kommen werden, freut. Abschließend möchte ich noch betonen, dass die Aufgabe des Bürokratieabbaus im Bildungsbereich noch etwas vielschichtiger als in anderen Bereichen ist. Im Bildungsbereich geht es nicht oder nicht nur um weniger Vorschriften und Arbeitsbelastung, sondern immer auch um die bessere Qualität des Unterrichts. Das müssen zwei Seiten derselben Medaille sein. Wir stimmen der Überweisung zu. Ich spare uns heute keine Bürokratie, aber zwei Minuten Redezeit. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Hohloch hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD – Falk Peschel [BSW]: Da sind die zwei Minuten wieder dahin!) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Augustin, ich finde es unangemessen, sich hier hinzustellen und sich bei einem so wichtigen Gesetz, das wirklich über Monate angekündigt wurde, und bei dem Gehalt, was wir kassieren, darüber zu beschweren, dass man dazu reden muss. Ich finde es auch nicht originell, das damit zu vergleichen, dass Bürokratie eingespart werde und der Stenografische Dienst weniger zu arbeiten habe, wenn wir über wichtige Angelegenheiten nicht reden, auch wenn es die 1. Lesung ist, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Ich will ganz ehrlich sein: Ich brauche keine Anhörung, um mir einen ersten Eindruck von diesem Gesetzentwurf zu machen. Ich kann ihn lesen. Ich bin Lehrer. (Steeven Bretz [CDU]: Sie waren Lehrer! Sie waren Lehrer!) Ich weiß, wie es in der Schule läuft. Ich habe genug Kollegen, die ich fragen konnte, was sie von den Vorschlägen halten. Wir können gerne im Landtag darüber sprechen. Bis jetzt habe ich nicht wahrgenommen, was die Position der CDU zu diesem Gesetzentwurf ist. Sie hatten die Möglichkeit, sich vorzubereiten und in der 1. Lesung Ihre Position zu beziehen. Sich aber darin zu erschöpfen, das auf die Ausschussdebatte zu schieben und erst abzuwarten, bis Ihnen andere sagen, wie sie es finden, lässt tief blicken, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Frau Augustin möchte nicht antworten. Dann führen wir die Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete Peschel das Wort. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) 2025 77
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Der Lernprozess muss noch mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Lehrkräfte und auch Schülerinnen und Schüler sollen mehr Zeit bekommen, um sich darauf zu konzentrieren.“ So der Koalitionsvertrag. Ein zentraler Punkt des Artikelgesetzes zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen ist folgerichtig die dringend notwendige Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen von unterrichtsfernen Aufgaben. Die Praxis zeigt: Pädagogische Arbeit wird zunehmend durch bürokratische Anforderungen und rechtliche Unsicherheiten belastet. Das kostet Zeit – Zeit, die eigentlich für Unterricht, Förderung und Beziehungsarbeit gebraucht wird. Daher sind im Rahmen des Artikelgesetzes völlig zu Recht auch die meisten Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Schulgesetz angesiedelt. Die Entlastung der Lehrkräfte ist dort gegeben durch die Abschaffung des Gutachtens im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule – Herr Staatssekretär Fischer hat es ausgeführt; die Details zum veränderten Ü7-Verfahren werden sicher nach der Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Fachausschuss beraten –, und zum anderen besteht die Möglichkeit, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen als wichtiges pädagogisches Mittel bei Fehlverhalten künftig schneller und direkter anzuwenden. Diese Maßnahmen stellen einen entscheidenden Baustein des Schulalltags dar, dienen dem Schutz der Schulgemeinschaft und sollen pädagogisch wirksam sein. So sollen im Bereich der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Befugnisse zur Entscheidung über einen schriftlichen Verweis in besonders schwerwiegenden Fällen, über die Überweisung in eine Parallelklasse oder Parallelunterrichtsgruppe und über den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht oder einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen direkt auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter übertragen werden. Eine aufwendige Befassung zu den vorgenannten Maßnahmen durch eine Klassen- bzw. Lehrkräftekonferenz mit zum Teil 15 oder mehr teilnehmenden Personen entfällt. Die Schulleitungen können also schneller und flexibler auf Vorfälle reagieren. Die aufwendige Hürde der kurzfristigen Einberufung einer Klassenkonferenz entfällt. Gerade mit Blick auf die massiven Gewaltvorwürfe an einer Cottbuser Grundschule wird im Rahmen einer Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen dafür Sorge getragen, dass Verstöße schnell und tatsächlich mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden können. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention an unseren Schulen. Für einen besseren Schutz des Kindeswohls sollen Schulen das Jugendamt künftig unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist. Gleichzeitig wird dazu auch die Datenschutzverordnung Schulwesen angepasst. Herr Kollege Hohloch, Sie irren. Mustervereinbarungen zwischen Grundschulen und Horten im Rahmen des Ganztags stellen Entbürokratisierung dar. Ich gebe Ihnen gerne einen Exkurs aus meiner mehrjährigen Erfahrung als Amtsleiter für Bildung, Soziales und Kultur in einer Brandenburger Kreisstadt und schildere Ihnen gern die Koordinierung zwischen Grundschulen und Horten in verschiedenen Trägerschaften. Eine solche Rahmenvereinbarung ist einfach hilfreich und entlastend. Die beispielhaft genannten Maßnahmen machen deutlich: Bürokratieabbau im Bildungsbereich ist kein Randthema, sondern eine zentrale Voraussetzung für gute Schulen. Auch deshalb war die Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau ein wichtiger Schritt. Das Fachgespräch im Ausschuss zu Bürokratieabbau im Bildungswesen am vergangenen Freitag hat gezeigt, dass es dringend notwendig ist, Veränderungen auf den Weg zu bringen. Wir sollten deshalb die mit diesem Artikelgesetz geplanten Maßnahmen nur als ersten Schritt betrachten und weiter systematisch prüfen, wo gesetzliche Vorgaben, Verordnungen und Verwaltungsprozesse den Schulalltag unnötig verkomplizieren. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Ziel muss es sein, Regeln zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu klären, Verfahren zu verschlanken und das stets mit dem Fokus, mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur weiteren Befassung. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU])
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält noch einmal Herr Staatssekretär Fischer das Wort. Bitte schön. Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde gerne zu drei Punkten etwas sagen. Der erste Punkt hat sich aus der Diskussion eben ergeben. Herr Hohloch, ich finde, es ist eine ziemliche Abwertung dessen, was an Einzelvorschlägen von Lehrkräften und Schulleitungen gekommen ist, wenn Sie sagen, das sei ein Sammelsurium an Einzelmaßnahmen. Es werden immer Einzelmaßnahmen sein. Da haben sich aber Menschen wirklich Gedanken gemacht, was verbessert und verändert werden kann. Dass das dann vielleicht nicht so umgesetzt wird, wie es sich der eine oder die andere vorstellt, kann ich nachvollziehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Dafür sind Sie ja zuständig!) Ich würde wirklich darum bitten, dass wir im Blick behalten, dass da schon ein bisschen Arbeit drinsteckt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Zweiter Punkt. Es wurde nun mehrfach auf den Bürokratieausschuss vergangene Woche hingewiesen. Dabei ist mir ein Punkt wirklich wichtig: Wir sprechen zwar über ein Entlastungspaket, das über dieses Artikelgesetz eingebracht wird, aber die eigentlichen Entlastungsmaßnahmen gehen am Ende viel weiter. Sie werden nur in anderen Rechtsordnungen umgesetzt, die nicht im Artikelgesetz verankert sind. Das Gesamtpaket ist viel größer. Ich glaube, dass das auch bei den Lehrkräften gar nicht so schlecht ankommt. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Dritter und letzter Punkt. Kollegin Poschmann hat darauf hingewiesen, dass wir eine Anhörung haben werden. Wir werden in der Anhörung weitere Vorschläge erhalten. Ich will ausdrücklich sagen: Das Bildungsministerium wird allen Vorschlägen, die da kommen mögen, offen gegenüberstehen. Wir sind sehr daran interessiert, noch weiter zu ergänzen. Wir werden das diskutieren müssen. Am Ende werden wir das auch aufnehmen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Herr Staatssekretär, Sie waren noch nicht am Ende Ihrer Rede. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu? Hendrik Fischer (Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport): Nein, das tue ich nicht. – Vielen Dank.
Daniel Münschke
Okay, vielen Dank. (Beifall SPD und BSW) Dann darf ich darauf hinweisen, dass der Abgeordnete Hohloch bereits im Vorfeld eine Kurzintervention angezeigt hat, die er jetzt halten möchte. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Fischer, dann stelle ich die Frage jetzt. Ich wollte Sie auch schon Frau Poschmann stellen. Es ist eine ganz nüchterne Frage. Es soll Ein-Fach-Lehrer geben. Mich würde einfach interessieren, ob es schon Überlegungen gibt, wie sie bezahlt werden sollen. Das wäre meine Frage gewesen. Wenn sie nicht beantwortet wird, warten wir darauf, dass wir im Bildungsausschuss darüber diskutieren. Sie haben gesagt, dass viel Arbeit darinstecke und dass ich das herabwürdigte. Das stimmt gar nicht. Ich habe von Anfang an gesagt, dass zwischen Erwartungshaltung und dem Endergebnis offensichtlich eine große Diskrepanz herrscht. Sie haben uns einen großen Wurf versprochen. Der große Wurf ist nicht da. Es ist ein Sammelsurium aus Einzel- und Kleinstmaßnahmen, die zum Teil nicht einmal Entlastung bringen, sondern nur bestimmte Dinge konkretisieren, die es vorher sogar schon gab. Das heißt, auch hier bleiben Sie hinter den Maßnahmen zurück, die Sie eigentlich versprochen haben. Ich will nur einmal kurz zusammenfassen. Sie müssten doch vor allem mehrere Dinge angreifen, wenn Sie das Leben der Lehrer, Schüler und Eltern verbessern wollen: Sie müssen an die Inklusion ran, Sie müssen an die Migration ran, Sie müssen die Gewalt an den Schulen bekämpfen – das würde den Lehrern viel mehr helfen –, Sie müssen zum Leistungsprinzip zurückkehren. Sie müssen dafür sorgen, dass man ans Gymnasium ohne Einstellungstest nicht mit einer Durchschnittsnote von 2,3 kommt, sondern mindestens eine 1 vor dem Komma stehen muss, damit diejenigen, die aufs Gymnasium gehen, auch wirklich Leistungsträger dieser Gesellschaft sind. Sie brauchen also strengere Voraussetzungen für das Gymnasium. Sie brauchen eine Migrationsquote und Deutsch vor Regelbeschulung. Das sind die Dinge, die Sie angehen müssten – zusätzlich zu dem Versprechen der wirklichen Entbürokratisierung. Der vorliegende Gesetzentwurf hält eben nicht das Versprechen, das Sie uns gegeben haben. Nur das habe ich gesagt. Ich habe nie behauptet, dass dahinter keine Anstrengung stand oder sich Kollegen keine Gedanken gemacht hätten – das haben Sie mir in den Mund gelegt, das war aber nie mein Ansinnen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hervorragend! Wirklich richtig an die Wand gespielt!)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Der Staatssekretär möchte nicht antworten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt, sodass wir in die Abstimmung eintreten. Es liegen Ihnen zum Gesetzentwurf zwei unterschiedliche Überweisungsbegehren vor. Das Präsidium empfiehlt die alleinige Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Die AfD-Fraktion beantragt darüber hinaus die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sonderausschuss Bürokratieabbau zur Mitberatung. Ich lasse jetzt zunächst über den weitergehenden AfD-Überweisungsantrag abstimmen und im Falle seiner Ablehnung danach über die Empfehlung des Präsidiums. Wer möchte, dass der Gesetzentwurf an die benannten Ausschüsse überwiesen wird, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zur zweiten Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Artikelgesetzes zum Bürokratieabbau des MBJS, Drucksache 8/2100, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Gesetz zur Änderung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im Land Brandenburg und zur Änderung des Altenpflegehilferechts Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2111 1. Lesung 2025 79 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im Land Brandenburg und zur Änderung des Altenpflegehilferechts, Drucksache 8/2111, an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank Antrag der Landesregierung Drucksache 8/2110 Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Ich bitte um ein Handzeichen, wer dem Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/2110 zustimmt. – Das sieht sehr gut aus. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14. Meine Damen und Herren, ich schaue einmal auf die Uhr – ich denke, wir werden es hinbekommen, vor 19 Uhr fertig zu sein. (Andreas Galau [AfD]: Hopp, hopp!) Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2152 in Verbindung damit: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2154 Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Galau für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD)
Andreas Galau AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Kommunen sind der wichtigste Baustein im politischen Organigramm unseres Landes. Hier findet das wirkliche Leben statt, hier spüren die Menschen, was die Politik wirklich für sie tut oder eben auch nicht. Hier entsteht spürbare Lebensqualität, wenn es sozialen Wohnraum, sanierte Straßen, öffentliche Sport- und Spielplätze, Kindergartenplätze, Grund- und weiterführende Schulen, eine Feuerwache vor Ort oder Stadtteilläden und öffentliche Dorfkulturstätten als Treffpunkte für das gemeinschaftliche Leben und vieles andere mehr gibt – wenn das nötige Geld vorhanden ist. Ob in jüngster Zeit die Bertelsmann Stiftung, das Institut der deutschen Wirtschaft mit Sitz in Köln, die Brandbriefe der Oberbürgermeister der Landeshauptstädte oder auch der brandenburgische Städte- und Gemeindebund als Sprachrohr unserer Kommunen: Experten und betroffene Verwaltungsbeamte vor Ort klagen über zu geringe Einnahmen, um die ihnen übertragenen Pflichtleistungen zu erbringen. Und das tun sie nicht erst seit diesem Jahr im Zuge der Debatte um das Sondervermögen – oder genauer: den Sonderschuldenberg – des Bundes. Aber zum Thema Konnexität kommen wir ja noch im weiteren Verlauf dieser Debatte. Das Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Städten und Gemeinden und für eine kommunale Investitionsoffensive 2024 bis 2029 hat nichts von seiner Aktualität verloren. Die Haushaltssituation der Kommunen ist unverändert schlecht – durch den Wirtschaftsabschwung einhergehend mit geringeren Gewerbesteuereinnahmen, aber auch durch die unvollständige Finanzierung von pflichtigen Sozialleistungen sowie abschmelzende Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Kommunen leiden nicht nur unter erheblichen finanziellen Belastungen aufgrund der Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern, sondern auch unter gesteigerten Personalausgaben bei sozialen Leistungen und den von Bund und Land gesteigerten Standards in der Familienbetreuung oder der Schulsozialarbeit. Zu viele Städte und Gemeinden haben auch deshalb nach wie vor keinen ausgeglichenen Haushalt. Das ist eine Lage, die wir so nicht länger akzeptieren können. Es muss also etwas geschehen. (Beifall AfD) Trotz dieser Schwierigkeiten – so der Städte- und Gemeindebund – führen die Kommunen jährlich 1,2 Milliarden Euro an die Landkreise ab und verzichten im Zeitfenster 2020 bis 2026 auf insgesamt 390 Millionen Euro, mit denen als Vorwegabzug unser Land finanziell entlastet wird bzw. werden soll. Wie versuchen sich die Kämmerer vor Ort jetzt aus dieser Klemme zu befreien? Sie greifen, um wenigstens ansatzweise noch Investitionen finanzieren zu können, zu öffentlichen Fördermitteln. Allerdings müssen dazu Eigenmittel eingesetzt werden, ohne die es keine Förderung gibt. Doch selbst bei nur 10 bis 20 % zu tragendem Eigenanteil an der Investitionssumme mangelt es vielen Kommunen genau daran. Meine Damen und Herren, ist auch diese Hürde genommen, müssen der Abruf und die Verwendung der Fördermittel fortlaufend dokumentiert und nachgewiesen werden. Und es gnade Ihnen der Fördermittelgeber – ob EU, Bund oder Land –, wenn Sie irgendwo auf diesem steinigen Weg einen Fehler gemacht haben sollten! Dann dürfen Sie nicht nur die Fördermittel zurückzahlen – mit Geld, dass Sie dann nicht mehr haben –, sondern müssen möglicherweise obendrauf auch noch Strafen zahlen. Wir wollen nun mit unserem Antrag erreichen, dass sich unsere Landesregierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzt, dass die kommunale Familie schon von vornherein mit mehr Geld ausgestattet wird, (Beifall AfD) mit Geld, über das die Kämmerer vor Ort allein verfügen können. Denn sie wissen am besten, wo der Euro auszugeben ist. Die kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt werden. Das steht im Übrigen auch schon in Artikel 28 unseres Grundgesetzes, wenn ich daran einmal erinnern darf. Und kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit Ihrem Schuldenpaket. Hier geht es um dauerhafte, strukturelle Verbesserungen. Seit vergangenem Jahr werden die Kommunen mit einem Zuwachs von 0,9 % bereits stärker an der Umsatzsteuer beteiligt. Dass dies für die Abdeckung einer Vielzahl von Pflichtleistungen bei Weitem nicht reicht, zeigt auch die Klage von 14 Brandenburger Landkreisen und vier Städten vor dem Landesverfassungsgericht vom August dieses Jahres gegen den fehlenden Kostenausgleich bei der Schulsozialarbeit. Wir wollen, dass Bund und Länder zugunsten der Kommunen auf einen Teil ihrer Quote an der Einkommensteuer verzichten. Die Bürger zahlen vor Ort die Einkommensteuer, die Kommunen stellen vor Ort Leistungen bereit. Wenn Leistung und deren Finanzierung zusammenfallen, wird die Demokratie glaubwürdiger. Und genau da wollen wir hin! (Beifall AfD) Ziel soll es sein, dass die Gemeinden statt wie heute nur 15 % zukünftig 20 % von der Einkommensteuer abbekommen. Warum von der Einkommensteuer? Sie ist konjunkturstabiler als die Gewerbesteuer. Sie ist in Krisenzeiten weniger volatil, und sie sorgt für mehr Haushaltsstabilität. Schätzungsweise eine Milliarde Euro mehr als heute könnte unserer kommunalen Familie zufließen. Damit würde sich vor Ort ein ganz erheblicher Gestaltungsspielraum für die Schaffung von mehr Lebensqualität eröffnen. Diese Umverteilung führt nicht zu Mehrbelastungen der Steuerzahler – eine klassische Win-win-Situation. (Beifall AfD) Natürlich, meine Damen und Herren, ist uns völlig klar, dass, wenn der eine mehr aus dem Topf bekommt, andere weniger erhalten werden. Das darf sich bei der nächsten Anpassung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes natürlich nicht zum Nachteil der Kommunen auswirken. Die Verbundquote muss auch ab 2027 bei mindestens 22,43 %, wie jetzt auch schon, verbleiben. Die investiven Schlüsselzuweisungen müssen ab 2027 erhöht werden, und die Stärkung dann immer noch finanzschwacher Kommunen muss auch nach 2027 weiter fortgeschrieben werden. Wenn sich unser Land dann auch noch streng an das Konnexitätsprinzip hielte, wie wir Ihnen gleich noch vorschlagen werden, meine Damen und Herren, dann stellen wir die finanzpolitischen Weichen in Brandenburg nach Langem endlich mal wieder auf Erfolg und Wachstum für unsere Bürger. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Die AfD-Fraktion teilt sich den ersten Redebeitrag; der Abgeordnete Filter hat nun das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD)
Benjamin Filter AfD
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das passiert relativ häufig in diesem Haus, aber ich kann meinem Vorredner nur uneingeschränkt recht geben. (Beifall AfD) Wir haben es uns aufgeteilt, ich mache den anderen Teil. Der Kollege Galau hat darüber gesprochen, dass etwas mehr in den Kommunen bleiben soll. Ich werde jetzt darüber besprechen, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Unsere AfD-Fraktion bringt zum zweiten Mal den Antrag zur Konnexität ein, oder: „Wer bestellt, muss auch zahlen.“ Wir haben ihn schon 2023 erstmals hier im Haus eingebracht. Dass wir ihn heute wieder aufrufen, ist kein Selbstzweck. Wir tun dies, weil das Problem nicht nur ungelöst ist, sondern sich weiter zugespitzt hat. Es ist inzwischen sogar so weit gekommen, dass die Oberbürgermeister der Landeshauptstädte der 13 Flächenländer in einem gemeinsamen Brief stellvertretend für die gesamte kommunale Familie beklagt haben, dass für vom Bund und von den Ländern übertragene Aufgaben von beiden Ebenen nicht die notwendigen Finanzmittel an die Kommunen weitergereicht werden. Meine Damen und Herren, wenn selbst die Landeshauptstädte, die gemeinhin als vergleichsweise leistungsfähig gelten, zu diesen Mitteln greifen müssen, dann zeigt das die Dramatik der Lage. Dann sprechen wir nicht mehr über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Versagen der Regierungspolitik, und zwar auf allen Ebenen. Unser Antrag ist im Grundsatz selbsterklärend, dennoch ist es notwendig, unsere Beweggründe erneut deutlich zu machen, denn es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte, Gemeinden und Landkreise und damit um die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns vor Ort. Viele Abgeordnete dieses Hauses waren oder sind aktive Kommunalpolitiker. Genau dort zeigt sich täglich, wo politische Entscheidungen des Landes an ihre Grenzen stoßen. Die Kommunen stehen unter massivem finanziellem Druck. Berechtigte Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger können nicht erfüllt werden – nicht aus fehlendem Willen, sondern aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Dieser Zustand erzeugt Frust, Politikverdrossenheit und das Gefühl, dass Verantwortung nach unten weitergereicht wird, ohne sie finanziell zu unterlegen. Natürlich sind die Ursachen kommunaler Haushaltsprobleme vielfältig – wir haben heute schon einige davon gehört –, doch eines zieht sich wie ein roter Faden durch nahezu alle Rückmeldungen aus den Kommunen: Übertragene Aufgaben werden finanziell nicht vollständig ausgeglichen. Deshalb bringen wir diesen Antrag noch einmal ein, weil sich in dieser Sache in Brandenburg aus unserer Sicht fast nichts getan hat. (Beifall AfD) 2025 81 Im Land Brandenburg ist es weiterhin gängige Praxis, dass Kommunen eine vollständige Kostenerstattung für übertragene Aufgaben nicht automatisch erhalten, sondern vielfach erst auf dem Klageweg durchsetzen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die MAZ berichtete im August: „Die vier kreisfreien Städte und 14 Landkreise Brandenburgs ziehen gemeinsam gegen das Land vor das Verfassungsgericht.“ Alle hier Anwesenden werden wissen, worum es dabei geht: Es geht um die finanzielle Ausstattung der Kommunen mit Geldern, um dort Sozialarbeiter bereitzustellen, bzw. darum, dass dort genug Geld zur Verfügung stehen muss. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, dass sich spätestens dann die Landesregierung bzw. auch die Parlamentarier doch einmal Gedanken darüber machen müssten, ob es nicht vielleicht der verkehrte Weg ist, erst Gesetze zu erlassen, um dann die Kommunen dazu zu zwingen, irgendetwas auf dem Klageweg zu erstreiten. Dieser wird Jahre dauern, und er wird auch auf der juristischen Seite, in den Gerichten usw., viele Ressourcen fressen. Der Ausgang ist unklar. Ob das der richtige Weg ist – wir bezweifeln das und sagen: Man muss vorher ansetzen. (Beifall AfD) Es muss vorher geprüft werden, ob die Forderungen, die hier im Landtag verabschiedet oder von der Landesregierung aufgestellt werden, nicht etwa verfassungswidrig sind. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Absolut! Absolut!) Dies sind die Folgen einer verfehlten, ideologisch verbrämten Transformationspolitik, wie sie Bundes- und Landesregierung vorgeben, siehe Energiewende, Wärmewende, Klimawende, Verkehrswende oder auch Bauwende. Sie alle wirken sich auf die Kommunen aus. Gleichzeitig leisten Städte und Gemeinden über die Kreisumlage jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an Zahlungen an die Landkreise. Das sind schwere Belastungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dort muss angesetzt werden. (Beifall AfD) Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ wird im Land Brandenburg bis heute nicht konsequent umgesetzt. Die Folgen tragen die Kommunen – und am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger. Bei insgesamt weiter steigenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern in Höhe von rund einer Billion Euro muss es möglich sein, die kommunalen Pflichtaufgaben vollständig zu finanzieren. Wenn das nicht geschieht, liegt das nicht am fehlenden Geld, sondern an falschen politischen Prioritäten. Deshalb bleibt unsere Forderung, die wir bereits 2023 formuliert haben, unverändert richtig: Wir brauchen eine ehrliche Ausgabeninventur und eine konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips. Auch das ist seit Jahren eine Forderung des Brandenburger Städte- und Gemeindebundes, Kollege Galau hatte es erwähnt, doch auch diese Landesregierung, kann man sagen, pfeift auf die strukturellen Defizite unserer Städte und Gemeinden. (Beifall AfD) Wer Aufgaben anordnet, muss dafür auch bezahlen – vollständig, transparent und ohne Umwege über Gerichte. Wir fordern deshalb die Landesregierung auf: „1. bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen sicherzustellen, dass diese von Anfang an vollumfänglich mit den für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, und 2. sich auf Bundesebene mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, auch für kommunale finanzielle Belastungen durch Bundesgesetze eine jeweilige vollständige finanzielle Kompensation sicherzustellen.“ Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Noack das Wort. Bitte schön. (Beifall SPD)
Andreas Noack SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der Abend spät ist, zündet die AfD gleich zwei Nebelkerzen. Ich sage Ihnen einmal Folgendes zum Grundsatz: (Lars Hünich [AfD]: Oh, oh, oh!) Herr Galau, Geld zu beschließen löst noch nicht das Problem. Herr Filter, Art. 104 Grundgesetz gilt nach wie vor. Und in einem bin ich mir ganz sicher: Ich brauche weder den Ministerpräsidenten Dietmar Woidke noch den Finanzminister zum Jagen zu tragen, weder in der Ministerpräsidentenkonferenz noch im Bundesrat. Ich erinnere einmal an die Auseinandersetzungen zum Krankenhausstrukturreformgesetz. Diese Aufforderung ist unnötig! Jeden Tag leisten sie – letztendlich auch für unsere Kommunen – Dinge, die die Finanzausstattung auch für die Zukunft sichern, und auch im Moment sind sie dabei, genau dies zu tun. Es gibt ein Strukturproblem. Ich fange einmal ganz einfach an. Die Begründung ist ja immer wieder dieselbe: Masseneinwanderung, Energiewende, Wärmewende, Klimawende usw. Das sind die Begründungen, warum unsere kommunalen Haushalte möglicherweise unter Druck stehen. Die AfD beschreibt allerdings nicht, wer der tatsächliche Verursacher dieser Probleme ist. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Weiterer Zuruf von der AfD: Die AfD!) Richtig ist nämlich: Es sind aufwachsende Sozialleistungen – diese haben wir in allen Bereichen – und Personalaufwendungen. Diese belasten unsere Haushalte. (Zurufe von der AfD) Das ist dem Städte- und Gemeindebund genauso wie dem Landkreistag klar. Die Frage, die sich stellt, ist: Löst man durch die Veränderung des Verteilungsschlüssels – also durch ein Heraufsetzen des Einkommensteueranteils von 15 %; das fordert ja die AfD – das Problem? Nein, dadurch löst man das Problem nicht. Bei den Haushalten der Kommunen, des Landes oder des Bundes gibt es strukturell eher ein Ausgaben- als ein Einnahmenproblem, denn nicht erwähnt wird: In den letzten zwölf Jahren sind die Einnahmen stetig gestiegen, allerdings sind die Ausgaben exorbitant schneller gestiegen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach nee! Deswegen das Sonderpaket, das Sondervermögen!)
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Noack, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu?
Andreas Noack SPD
Ja, ich lasse sie zu.
Daniel Münschke
Herr Hohloch, bitte sehr. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich finde es übrigens gut, dass auch Sie endlich zu der Einsicht gekommen sind, dass wir ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem haben. (Beifall AfD) Es ist ja nicht so, als würde die AfD das schon seit Monaten sagen, aber egal, sei es drum. Meine Frage ist: Sie sagten gerade, das Problem liege auch darin, dass die Sozialausgaben überall steigen. Erklären Sie mir mal kurz, ich verstehe das nicht so richtig: Warum steigen die Sozialausgaben in der Bundesrepublik von Jahr zu Jahr, vor allem seit 2015?
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter Noack, Sie haben das Wort.
Andreas Noack SPD
Herr Hohloch, auf solche unqualifizierten Fragen muss ich leider nicht antworten, denn das können Sie selbst nachlesen. (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: „Muss ich leider“!) Das ist alles dokumentiert. Darauf will ich nicht näher eingehen. Das liegt nicht nur daran, dass die Fallzahlen steigen, aber wenn Sie der Meinung sind, die Sozialausgaben steigen, weil wir so viel „Massen“-Immigration in unser Land haben, (Zurufe von der AfD – Beifall des Abgeordneten Andreas Galau [AfD]) muss ich Ihnen sagen … (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) – Herr Hohloch, bloß mal eine Zahl: Ein Prozent aller Sozialausgaben in der Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu tun. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Nicht 10, 15 oder 20 %, ein Prozent! Das ist nicht unser Problem! (Zuruf von der AfD: Reden wir doch mal übers Bürgergeld!)
Daniel Münschke
So, meine Damen und Herren, jetzt beruhigen wir uns wieder und lauschen den Ausführungen des Abgeordneten Noack. Vielen Dank. – Weil ich gerade das Wort habe: Herr Abgeordneter Noack, lassen Sie auch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohm zu? (Zuruf)
Andreas Noack SPD
Ich lasse sie zu.
Daniel Münschke
Herr Hohm, bitte sehr. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Herr Noack, für das Zulassen dieser weiteren Zwischenfrage. Würden Sie in Abrede stellen, dass die Kosten für die 50 % Ausländer beispielsweise, die sich im Bürgergeld befinden, irgendetwas mit der Zuwanderung seit 2015 zu tun haben?
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Noack, Sie haben das Wort, um zu antworten. 2025 83
Andreas Noack SPD
Herr Hohm, Sie wissen, wie sich die Kosten im Bürgergeld aufteilen: Ein wesentlicher Anteil derjenigen, die Bürgergeld beziehen, sind ukrainische Flüchtlinge. (Oh! bei der AfD) Sie wissen auch um die Diskussion, die auf Bundesebene zur Veränderung dieses Zustands geführt wird. Doch das zählt nicht Lösungen zu finden haben. Sie versuchen immer wieder, von dieser Seite einen Konflikt herbeizureden, der überhaupt nicht vorhanden ist, (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) bzw. etwas zu kritisieren, das gesellschaftspolitisch von uns so gewollt ist. Dazu stehe ich auch. Denn das Bürgergeld, Herr Hohm, ist kein Almosen! Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum von Menschen. Ich stehe dazu, dass das Existenzminimum von Menschen in unserem Land gesichert werden muss. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt. Sie möchten aber Bürgerinnen und Bürger, die vielleicht nicht den deutschen Pass haben oder ihn vielleicht erst in Zukunft erhalten, im Existenzminimum schlechterstellen. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Das ist menschenverachtend, Herr Hohm, weil Sie die Menschen damit katalogisieren. (Vereinzelt Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Lassen Sie mich jetzt zu dem Problem kommen. Die Ausgaben sind wie gesagt stärker gestiegen als die Einnahmen. Dieser Konflikt ist aufzulösen. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir in der Bundesrepublik Deutschland zu lösen haben. Laut … (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist das Problem Ihrer Regierung!) – Die Zwischenrufe können Sie sich sparen. (Zuruf von der AfD: Warum?!) – Ganz einfach: Wenn Sie erwarten, dass wir Ihnen ordnungsgemäß das Wort geben, dann gestehen Sie das anderen doch einfach auch mal zu und lassen diese unqualifizierten Zwischenrufe sein. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: In zehn Jahren haben Sie nichts Richtiges hierhergebracht! – Zuruf von der Regierungsbank) Zur Geschichte …
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe die Redezeit angehalten. (Unruhe – Lars Hünich [AfD]: Es reicht! Die Taube da hinten kann mal die Klappe halten! – Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke)
Andreas Noack SPD
Herr Hünich, wenn Sie Ihren Leuten …
Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, jetzt hat erst einmal der Präsident das Wort. Ich möchte Sie alle darauf hinweisen, dass wir im Präsidium die Verabredung getroffen haben, dass es in dieser Plenarsitzung keine Zwischenrufe bzw. -schreie geben soll. Deswegen erteile ich dem Abgeordneten Hünich jetzt einen Ordnungsruf. (Zuruf: Schon wieder?! – Ludwig Scheetz [SPD]: Es ist der zweite!) – Weil er hier zum wiederholten Male dazwischengerufen hat. Ich möchte auch alle anderen bitten, sich jetzt der Rede zu widmen, zuzuhören und die Zwiegespräche gern draußen zu führen, aber nicht im Plenarsaal. (Lars Hünich [AfD] verlässt den Saal.) Herr Abgeordneter Noack, Sie haben das Wort.
Andreas Noack SPD
Wer sich mit der Geschichte der Verteilung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer beschäftigt, wird feststellen, dass es 1969 eine Finanzverfassungsreform gab. 1970 erfolgte die Gemeindefinanzreform, 2006 die Föderalismusreform. 2010 bis 2019 wurde der Schlüssel gesetzlich verankert und der horizontale Finanzausgleich, was die Verteilung der Einkommensteuer an Bund, Land und Kommunen betrifft, neu gestaltet. Natürlich muss man sich darüber unterhalten, ob in diesem Zusammenhang in Zukunft eine neue Reform notwendig ist. Ich denke, das Thema ist bei den Ministerpräsidenten, den Ländern und im Bundesrat gut aufgehoben, und ich bin fest davon überzeugt, dass wir dann eine Lösung finden, die am Ende des Tages auch den Bedarfen der Kommunen Rechnung trägt. Aber so weit sind wir nicht. Ich teile natürlich die Auffassung: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. – Ich bin mir sicher, dass dieses Thema bei uns, bei der Landesregierung und nicht nur dort, sondern bei allen Ministerpräsidenten und den drei Bürgermeistern sehr gut aufgehoben ist. Die viel größere Gefahr für den Anteil der Einkommensteuer sehe ich bei der AfD selbst, wenn ich das noch sagen darf. (Oh! bei der AfD) – Ja, wer hier mit Deportationsfantasien durchs Land zieht (Oh! bei der AfD) und 20 % der Bevölkerung, die einen Migrationshintergrund haben, aus diesem Land rausdelegieren will, (Zuruf von der AfD) im Zweifelsfall sogar mit Gewalt, nimmt billigend in Kauf, dass das auch diejenigen trifft, die sozialversicherungspflichtig sind, und das ist in Brandenburg mittlerweile ein nicht unwesentlicher Anteil. Sie zahlen nämlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer, und diese Einnahmen würden dem Land Brandenburg wegfallen. (Beifall SPD) Die Gefahr besteht, dass nicht nur unsere Krankenhäuser keine Pflegekräfte hätten, unsere Amazon-Pakete nicht ankämen und auf dem Bau nichts mehr passieren würde, sondern dass uns auch wesentliche Einnahmen wegfallen würden, wenn die AfD jemals an die Macht kommen würde. (Beifall SPD) Lassen Sie mich noch etwas zum Konnexitätsprinzip sagen; darüber hat die AfD schon vor ein paar Jahren gesprochen. Sie liest offensichtlich nicht das Grundgesetz – nicht die ersten Artikel und auch nicht die darauffolgenden. Ich glaube, in Artikel 104 oder 107 ist faktisch festgelegt, dass es zwischen dem Bund und den Kommunen keine direkten Finanzbeziehungen gibt. Darauf wird der Finanzminister sicherlich gleich noch einmal hinweisen. Das heißt, diese Aufgabe fällt den Ländern zu. In Brandenburg wenden wir das strikte Konnexitätsprinzip an – da blicke ich nur einmal auf die letzten Jahre, insbesondere die Coronajahre zurück – …
Daniel Münschke
Kommen Sie langsam zum Ende.
Andreas Noack SPD
… und wenn sich jetzt jemand hier hinstellt, insbesondere von der AfD, und behauptet, wir hätten unsere Kommunen finanziell schlecht behandelt, schreit das zum Himmel! Das ist eine Lüge! (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, Sie reden von Lügen!) Die Brandenburger Kommunen haben nicht nur im Ländervergleich …
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Ende Ihrer Rede.
Andreas Noack SPD
… den geringsten Verschuldungsstand; sie haben auch mit die höchsten Einnahmen. Das muss man einfach einmal akzeptieren. Es ist sehr kompliziert, zwei Anträge zu einem so komplexen Thema zusammenzufassen.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, kommen Sie jetzt bitte zum Schluss.
Andreas Noack SPD
Das tue ich, Herr Präsident. Ein letzter Satz.
Daniel Münschke
Schauen Sie auf die Uhr.
Andreas Noack SPD
Die Uhr – Jörg Vogelsänger hat neulich gesagt, sie läuft immer weiter. (Heiterkeit der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] und Andreas Kutsche [BSW])
Daniel Münschke
Gut, dann ist die Rede jetzt beendet. (Beifall SPD und BSW – Zurufe) Wir kommen in der Debatte zum nächsten Redner, und das ist der Abgeordnete Hohloch mit einer Kurzintervention. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Noack, dass das Ganze sehr komplex ist, haben wir gerade gemerkt. Sie haben nämlich nichts verstanden! Ganz im Ernst: Je länger Sie geredet haben, desto mehr Stuss haben Sie von sich gegeben! (Lachen und Beifall AfD) 2025 85 Dass Sie es sich selbst überhaupt noch erlauben, sich hier hinzustellen und uns vorzuwerfen, wir hätten Deportationsfantasien, obwohl mehrfach gerichtlich durchgefochten wurde, dass das eine Lüge war! Dass Ihr Magazin „Correctiv“, das die SPD auf Bundesebene und auch Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen so schön finanzieren, jede Schlappe vor Gericht hinnehmen musste, ist Ihnen vollkommen egal. Wissen Sie, warum? Weil Sie ein Lügner sind – das sind Sie! (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Da kann man mir einen Ordnungsruf geben oder nicht – Sie haben gelogen, und Sie verbreiten diese Lüge bewusst immer weiter. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Da kommen wir zum zweiten Punkt: Das Ausgabenproblem sei ein gesamtgesellschaftliches. – Machen Sie nicht uns zum Schuldigen für Ihre schlechte Politik, meine Damen und Herren! Die AfD hat damit nichts zu tun. (Beifall AfD) Die Wähler – die 35 % in Brandenburg, die die AfD wählen wollen – wollen diese Ausgabenpolitik auch nicht. Ihre SPD und CDU im Bund sowie die SPD und das BSW hier hauen das Geld der Steuerzahler raus – für sinnlose ideologische Projekte wie Klimawahnprojekte und Massenmigration. Und wenn Sie immer noch nicht verstehen, dass 50 % der Menschen im Bürgergeld Ausländer sind – weil Sie die alle ins Land lassen – und zwei Drittel der Bezieher einen Migrationshintergrund haben – offensichtlich sitzen praktisch kein Thorben und kein Malte mehr im Bürgergeld –, dann ist das Thema für Sie offensichtlich wirklich zu komplex, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Ich sehe, dass Herr Noack antworten möchte. Er kann das tun und auf die Kurzintervention erwidern. Aber lassen Sie mich vorher grundsätzlich etwas klarstellen: (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Ich hatte auf einen Ordnungsruf verzichtet, als Herr Noack die AfD-Fraktion in seiner Rede als „Lügner“ betitelte. Ich werde jetzt auch keinen Ordnungsruf dafür erteilen, dass Herr Hohloch in dem gleichen Stil erwidert hat. Ich möchte aber alle darauf hinweisen, dass das die Gelbe Karte war und ich diese Art der Kommunikation bei Wiederholung hier im Plenarsaal mit Ordnungsrufen ahnden werde. Jetzt hat Herr Noack die Möglichkeit, auf die Kurzintervention zu erwidern. Bitte schön.
Andreas Noack SPD
Herr Hohloch, vor Gericht – und ich war als Schöffe oft vor Gericht – (Dennis Hohloch [AfD]: Nicht nur als Schöffe, das wissen wir alle! – Lachen bei der AfD) habe ich die Erfahrung gemacht, zumindest mental, dass dort oft die Unwahrheit erzählt wird. Dann kam ich in diesen Landtag und musste feststellen: Leider ist es im Landtag auch so – und meistens von der rechten Seite. (Ah! bei der AfD) Ich bestätige: Wir alle registrieren, dass unsere Sozialversicherungssysteme belastet sind. Die Kosten für unsere Sozialleistungen insgesamt steigen deutlich an. Besonders belastet sind die Landkreise, auch in Brandenburg. Das ist eine Realität. Die Fallzahlen steigen deutlich an, (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Ja, warum?!) weil Menschen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Anspruch auf diese Leistungen haben. (Lachen der Abgeordneten Lena Kotré und Dennis Hohloch [AfD] – Lena Kotré [AfD]: Nein!) Dieser Anspruch ist zu gewähren. Aber es ist gleichzeitig sicherzustellen, dass die entsprechenden Einnahmen generiert werden, und zwar durch den Bund und uns, weil wir genauso wie der Bund den gesetzlichen Rahmen festlegen. Damit ist erst einmal grundsätzlich das Prinzip beschrieben. Wir stellen auch fest, dass die Landkreise unseres Landes Brandenburg mit der Höhe dieser Ausgaben ein Problem haben; das machen sie auch öffentlich deutlich. Ich stelle gleichzeitig fest, dass das nicht nur ein Brandenburger Problem ist, sondern eines, das den Bund insgesamt beschäftigt. An dessen Lösung wird gearbeitet, und daran muss gearbeitet werden. Dafür braucht es nicht die Aufforderung durch den Landtag Brandenburg. Und, Herr Hohloch, entschuldigen Sie, wenn ich das so sage: Sie verdrehen oftmals Tatsachen. Insbesondere, wenn es um Einwanderung geht, sprechen Sie immer von „massenhafter illegaler Einwanderung“. (Dennis Hohloch [AfD]: Weil es so ist!) Dann fordern Sie in demselben Atemzug, dass massenhaft Menschen mit Migrationshintergrund das Land verlassen müssen. (Andreas Galau [AfD]: Illegale! – Weitere Zurufe von der AfD) Was soll denn der Außenstehende davon halten, wenn er diese Worte hört? Dass Sie genau das beabsichtigen, eben durch die Worte, die Sie wählen. (Vereinzelt Beifall SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir bei der nächsten Rede. Diese hält Herr Abgeordneter Genilke für die CDU-Fraktion. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber das Niveau halten! – Andreas Galau [AfD]: Runter geht ja nicht!)
Rainer Genilke CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Niveau zu halten würde mir in diesem Falle locker gelingen, weil es mittlerweile unterirdisch ist. Es ist eine sehr wichtige Debatte, und ich glaube, dass dieses Niveau nicht hilft, dem Anspruch, den man an eine solche Diskussion stellen muss, gerecht zu werden. Da es um die Kommunen geht, schauen sicherlich auch einige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren sowie Landrätinnen und Landräte zu. Ich glaube jedenfalls, dass man solche Anfeindungen nicht bringen muss, zumal die Situation, in der sich die Kommunen befinden, bekannt ist. Es wurde heute schon gesagt: Wir verzeichnen durchaus Mehreinnahmen, auch in den Kommunen. Aber wir haben auch doppelt so hohe Ausgaben. Das hat nicht nur etwas mit Migration zu tun, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber nicht wenig!) sondern auch damit, dass die Preise generell gestiegen sind, auch für das Bauen, auch für den Straßenbau. Die gestiegenen Heizungskosten wirken sich insbesondere dann aus, wenn man Turnhallen und Schulen unterhält oder Träger von anderen Einrichtungen ist. Die gestiegenen Kosten spielen überall hinein. Darum geht es am Ende. Ich gehe davon aus, dass auch Sie mit Landräten, Bürgermeistern und Kämmerern sprechen, mit Menschen also, die vor Ort besondere Verantwortung tragen. Diese Menschen sagen mir – wie wahrscheinlich auch Ihnen –, dass die Belastung der Kommunen real ist. Das bezweifelt niemand. Es gibt mehr Aufgaben, höhere Standards, steigende Kosten. Diese Sorgen nehme auch ich ernst; das ist keine Frage. Ich muss aber auch deutlich sagen: Die von der AfD vorgeschlagenen Lösungswege überzeugen mich nicht. Ich werde auch gleich sagen, warum. Sie erwecken den Eindruck, in Brandenburg fehle es an einem Grundsatz, nämlich dem der Konnexität. Sie behaupten sinngemäß, das Konnexitätsprinzip müsse eingeführt bzw. auf dessen Einhaltung müsse bestanden werden. Tatsächlich ist Konnexität kein Wunsch, sondern Verfassungsauftrag. (Andreas Galau [AfD]: Ja, richtig!) Artikel 97 Abs. 3 unserer Landesverfassung verpflichtet das Land ausdrücklich, bei Übertragung neuer Aufgaben die Kostendeckung zu regeln und bei Mehrbelastung einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen. Das ist geltendes Recht. Wer heute also Konnexität fordert, der fordert de facto nichts Neues, sondern beschreibt nur das geltende Recht. Die eigentliche Frage ist also nicht, ob es Konnexität gibt, sondern nur, wo sie nicht ausreichend umgesetzt wird; so verstehe ich es zumindest. (Andreas Galau [AfD]: Ja!) Diese Fälle gibt es in der Tat. Wir sehen das bei der Schulsozialarbeit, wo Landkreise und kreisfreie Städte gegen das Land klagen, bei der Kitafinanzierung, bei den Pauschalen für beitragsfreie Kitajahre und, und, und. Die Kommunen sind übrigens über den Städte- und Gemeindebund und den Landkreistag auch in unseren Ausschüssen repräsentiert; deren Vertreter sind oft bei uns zu Gast. Bei der Implementierung der Gesetze ist in der Regel alles noch super. Wenn es aber eine Weile läuft, sich aus den Gesetzen weitere Dinge entwickeln und die laufenden Kosten steigen – weil zum Beispiel die Fallzahlen steigen oder aus sonstigen Gründen, die am Anfang nicht vorhersehbar waren –, kommt es zu den beschriebenen Problemen. Wer sehen es auch beim Schülerspezialverkehr, dessen Kosten seit Jahren dynamisch steigen – das sagen mir die Kämmerer –, während die Finanzierung des Ganzen nicht Schritt hält. Das sind reale Probleme. Man löst sie aber nicht durch pauschale Forderungen, sondern durch präzise Nachsteuerung. Das ist jedenfalls meine Meinung. Konnexität ist nämlich kein Schlagwort, sondern in erster Linie Handwerk. In Ihrem zweiten Antrag fordern Sie die Umverteilung der Einkommensteuer. Heute lautet die Aufteilung: 42,5 % für den Bund, 42,5 % für die Länder, 15 % für die Kommunen. Die AfD will zugunsten der Kommunen umverteilen, beantwortet aber nicht die Frage, für wen das am Ende welche Auswirkungen hätte; das ist das Problem. Wenn wir denselben Kuchen nur anders verteilen, lösen wir kein Problem, sondern verschieben es. Deshalb ist es so wichtig, die Zukunftsinvestitionsmittel des Bundes richtig einzusetzen. Ein Erfolg wird uns nur gelingen, wenn wir den Kuchen vergrößern. (Dennis Hohloch [AfD]: Dann machen Sie mal eine wirtschaftsfreundliche Politik!) Nur dann haben wir die reelle Chance, auch für die Kommunen mehr zu ermöglichen. Die Investitionsgelder dienen genau dazu, die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Das ist der zentrale Gedanke, der dabei eine Rolle spielt. Übrigens bestünde auch die Möglichkeit, das Umsatzsteueraufkommen neu aufzuteilen. Ungefähr 46 % gehen an den Bund, gut 50 % an die Länder und knapp 3 % an die Kommunen. Dieses Thema haben wir bisher nicht angesprochen. Daran zeigt sich aber die Komplexität, mit der man sich im Steuerrecht auseinandersetzen muss. Die Finanzverflechtung ist sehr komplex, und Änderungen müssen angeschoben werden; das ist gar keine Frage. Dabei geht es übrigens nicht in erster Linie um Solidarität, sondern wir brauchen die Umverteilung, um allen Aufgaben, die Bund, Land und Kommunen haben, gerecht werden zu können. 2025 87 Wer die Kommunen entlasten will, muss auch über Aufgabenkritik sprechen. Das haben Sie gefordert, und das sehe ich genauso. Auch Herr Noack hat es nicht ausgeschlossen. Wir müssen gucken, ob tatsächlich noch jede Regelung dem Standard entspricht. Nichts ist sakrosankt. Ein ganz kleines Beispiel: Der Vergabemindestlohn war gerade Thema. Warum werden unsere Kommunen wegen 10 Cent im nächsten Jahr noch mit diesem Mehraufwand belastet? Das bleibt zumindest mir ein Rätsel. Ich glaube, solche Probleme könnte man sehr schnell und leicht lösen. Ich glaube also, dass wir uns der Sache unter Beachtung ihrer Komplexität nähern müssen. Der Brandbrief an den Bundeskanzler ist herausgegangen. Die Diskussion ist eröffnet. Ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung hinbekommen werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU)
Daniel Münschke
Danke sehr. – Für die BSW-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dorst das Wort. Bitte schön. (Beifall BSW)
Christian Dorst BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist das erste Mal, dass ich zu 90 bis 95 % meinem Vorredner zustimmen kann. Ausgerechnet Herrn Genilke! Das kommt wirklich selten vor. Auch Herrn Noack stimme ich zu. Daher bin ich an dem Punkt angelangt, angesichts der späten Uhrzeit davon abzusehen, hier längere Ausführungen darzubieten. Es ist eigentlich alles gesagt, nur noch nicht von allen. Ich würde jetzt darauf verzichten, auch meinen Senf dazuzugeben. Auf eines möchte ich aber noch hinweisen, insbesondere Herrn Filter, der hier so schön ausgeführt hat: Auch Sie waren am Montag Zeuge unserer Stadtverordnetenversammlung in KW. Es ist mit Ihnen von der AfD immer das Gleiche: Sie lehnen alles rundweg ab. Sie erkennen nicht die Situation an, in der wir sind. Es ist notwendig, in Königs Wusterhausen die Kitabeitragssatzung anzupassen. Gleichzeitig lehnen Sie es ab, höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu erzielen. Ich frage mich immer: Woher sollen wir das Geld nehmen? Das ist genau das Problem: Wirkliche Lösungen bieten Sie nicht an, rein mathematisch schon gar nicht. Das zieht sich quasi wie ein roter Faden durch Ihr Agieren, angefangen bei der kommunalen Ebene bis hin zur Bundesebene. Eines muss ich noch erwähnen, Herr Galau: Es ist seltsam, was herauskommt, wenn Sie sich Gedanken darüber machen, wie das hier funktionieren soll. Sie meinen, durch eine Änderung des Verteilungsschlüssels der Einkommensteuer könnten wir irgendetwas lösen. Gerade Kommunen in den strukturschwachen Regionen sind mit einem Haushaltssicherungskonzept unterwegs. Sie wissen schon, wie es dort mit der Einkommensteuer aussieht, das heißt, welche Einkommensteuerbeträge dort anfallen? Egal, wie wir dieses Geld verteilen – es wird die Probleme dort nicht lösen. Ihr Vorschlag ist also keine Lösung. Hinzu kommt, dass die AfD, also Ihre Partei, gleichzeitig im Bundestag ein Konzept für eine Steuerreform einbringt, das für Einkommen- und Gewinnsteuern einen pauschalen Satz von 25 % beinhaltet (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist durchgerechnet!) und so die Reichen unseres Landes noch reicher machen würde. Es ist für mich mehr als scheinheilig, (Torsten Arndt [AfD]: Ach, hör auf jetzt!) Einkommensteuer zugunsten der Kommunen fordern, während Sie gleichzeitig auf Bundesebene versuchen, den Reichsten in unserem Land ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk in Form von Steuerentlastungen zu machen. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Marcel Penquitt [SPD]) Die Einnahmen von Bund, Land und Kommunen würden dadurch deutlich zurückgehen. Das ergibt keinen Sinn. (Dennis Hohloch [AfD]: Ist offensichtlich doch zu komplex!) Beide Anträge sind also abzulehnen. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Diese Rede hat eine Kurzintervention des Abgeordneten Filter zur Folge, der jetzt das Wort erhält. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall AfD)
Benjamin Filter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Dorst, wir sind hier einiges von Ihnen gewohnt. Ich hatte mich tatsächlich auf Ihren Redebeitrag gefreut. Aber der, den Sie gerade abgeliefert haben, war, wie ich glaube, Ihr schlechtester bisher. (Beifall AfD) Es sind positive, praktikable Anträge, die wir eingebracht haben. Sie sind nicht schlechter geworden, bloß weil sie schon ein paar Jahre auf sich warten lassen. Herr Genilke sagte, der Kuchen müsse größer werden. Aber es geht auch um die Frage, wie das Geld verteilt werden soll. Ich werde jetzt nicht umfänglich dazu ausführen. Aber jeder hier im Saal weiß, wofür im Bund teilweise das Geld ausgegeben wird. Jeder hier im Saal weiß es. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich komme wieder zu den Beispielen, weil man sie nicht oft genug strapazieren kann: Deutschland stellt Geld für Radwege in Peru zur Verfügung. China erhält von Deutschland Entwicklungshilfe. Und so weiter. Wenn es darum geht, wie das Kuchenstück verteilt werden soll, dann sind wir die Allerersten, die sagen – und jeder hier im Raum täte gut daran, zuzustimmen –: Hört auf damit, das Geld dafür auszugeben, sondern gebt das Geld lieber den Kommunen, damit sie sich beispielsweise darum kümmern können, dass Schulwege sicherer werden! So ist es übrigens jüngst in Königs Wusterhausen geschehen, und zwar im Ergebnis eines Antrags der AfD, des ersten seit zehn Jahren, den die Kollegen dort durchgebracht haben. (Beifall AfD) Interessanterweise haben wir den Antrag dort auch ohne Ihre Zustimmung durchbekommen; Sie haben sich dazu enthalten. Das ist eine schwache Nummer gewesen. Es ist einfach nicht Ihre Woche, Herr Dorst. Beim nächsten Mal machen Sie es besser. – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Ich deute Ihre Bewegung so, dass Sie keine Erwiderung wünschen. – Dann machen wir es so, Herr Dorst. (Dennis Hohloch [AfD]: Was soll er da auch noch sagen?) Wir kommen zum nächsten Redebeitrag. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa.
Robert Crumbach
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ganz kurz überlegt, ob ich Sie, Herr Galau, bitte, dem Kollegen Hohm zu erklären, dass das Bürgergeld aus dem Bundeshaushalt gezahlt wird – aber gut, wir lassen es sein. Die Gemeindefinanzen stehen tatsächlich bundesweit unter Druck. Der kommunale Finanzreport 2025 dokumentiert für 2024 das größte kommunale Defizit in der Geschichte der Bundesrepublik: bundesweit rund 25 Milliarden Euro. Auch wenn die Kommunen in Brandenburg – ich will dazusagen: noch – vergleichsweise gut dastehen, stellt dies auch für unsere Kommunen ein Problem dar. Für die Landesregierung hat die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen oberste Priorität. Daher sind wir wirksame Schritte zur Entlastung unserer Kommunen gegangen, die direkt vor Ort spürbar sind: Anderthalb Milliarden Euro erhalten die Kommunen aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes – das haben wir heute Mittag beschlossen –, und das kommunale Investitionsprogramm der Landesregierung von 2025 bis 2029 ermöglicht bis zu 500 Millionen Euro an zinsverbilligten Krediten für unsere Kommunen. Mit der Novelle des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes ist die Verbundquote bis 2026 festgeschrieben, was den Kommunen Planungssicherheit verschafft. Dabei bekennen wir uns zu einer regelmäßigen Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes. Die Landesregierung wendet überdies strikt und konsequent das Konnexitätsprinzip an: Mehrbelastungen, die durch Gesetze oder Rechtsverordnungen der Landesregierung verursacht werden, müssen ausgeglichen werden und werden ausgeglichen. Das verhindert im Übrigen auch leichtfertige Belastungen unserer Gemeinden. Die Prüfung der konkreten Finanzierungsbelastung bezieht sich dabei nicht nur auf die konkret vorgeschlagenen Änderungen, sondern umfasst die Zuweisung des Landes nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz sowie eigene Steuereinkünfte und hat gegebenenfalls Regelungen zur Kostenerstattung bei neuen oder veränderten Aufgaben zur Folge. Ich will gar nicht über die Schwierigkeiten reden, die den Bund träfen, wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde – so müssten die kommunalen Strukturen in 16 Bundesländern bewertet und ausgeglichen werden –, ich will an dieser Stelle auch nicht über die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten reden, die entstünden, wenn der Bund Ihrem Vorschlag folgen würde. Ich will Ihnen nur sagen: Ein höherer Anteil an der Einkommensteuer für die Kommunen bedeutet automatisch einen geringeren Anteil für den Bund und die Länder. Dass der Bund sich das vielleicht noch leisten kann, weil er über viele Instrumente zur Gestaltung der Schuldenbremse verfügt, mag zutreffend sein. Aber die Länder, und ganz konkret auch Brandenburg, stehen, wie Sie wissen, selbst unter erheblichem finanziellen Druck. Wie sollen wir denn die Kommunen finanziell unterstützen, wenn wir uns die wenigen Einnahmequellen, die wir haben, auch noch selbst austrocknen? Mehr Einkommensteuer für die Kommunen – das klingt so einfach. Es hätte allerdings ganz komplexe Auswirkungen auf das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, zum Beispiel auf den Zuschlag bei der Umsatzsteuer, auf die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen und auch auf die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisung wegen unterdurchschnittlicher Gemeindefinanzkraft. Ein höherer Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer könnte dann insgesamt nachteilige Folgen für das Land und die Brandenburger Kommunen haben. Die schwierige finanzielle Lage unserer Kommunen wird zu einem erheblichen Teil durch Gesetze des Bundes verursacht. Er hat die Pflicht – und da haben Sie Recht –, die entstehenden Kosten zu kompensieren. Beispielsweise haben Leistungsverbesserungen im Bundesteilhabegesetz einen maßgeblichen Anteil an den Kostensteigerungen, vor allem im Zusammenwirken mit der demografischen Entwicklung. Bisher gibt es dafür keinen Ausgleichsmechanismus. Der Bund hat hier Standards verändert, deren Kosten die Länder und die Kommunen zu tragen haben. Deswegen muss die Bundesregierung selbstverständlich für eine substanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen sorgen. Brandenburg ist sich darin mit allen Ländern grundsätzlich einig: Wir brauchen ein System, einen Regelungsmechanismus, das bzw. der diesen Ausgleich tatsächlich abbildet. Der Bund muss seine Vorhaben frühzeitig mit uns Ländern abstimmen, er muss transparente Kostenschätzungen erarbeiten, verbindliche Kompensationsregelungen vereinbaren und nachträglich die tatsächlich entstandenen Kosten prüfen. Meine Damen und Herren, die Kommunalfinanzen müssen gestärkt werden …
Daniel Münschke
Denken Sie an Ihre Redezeit, Herr Minister?
Robert Crumbach
Soweit ich weiß, darf ich noch ein bisschen reden.
Daniel Münschke
Sie können so lange reden, wie Sie möchten. Ich möchte Sie nur bitten, an Ihre Redezeit zu denken. 2025 89
Robert Crumbach
Ich komme gerne zum Ende. Die Kommunalfinanzen müssen gestärkt werden, aber durch präzise Regelungsmechanismen, durch eine Verständigung zwischen Bund und Ländern, durch Reformen, die alle Ebenen gerecht belasten – und das Paket muss im Bundesrat mehrheitsfähig sein. Ihre Vorschläge enthalten dafür keinen geeigneten Ansatz, deswegen lehnen wir sie ab. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Vielen Dank, Herr Minister. – Einen kleinen Augenblick. – Ich hätte gern die Technik genutzt, um die Überziehung der Landesregierung auf die übrigen Redezeiten umzuschlagen. Das hat aber leider nicht funktioniert, daher bitte ich die Verwaltung, das zu übernehmen. Unabhängig davon hätte der Abgeordnete Galau in der zweiten Runde noch 2:10 Minuten zur Verfügung – und jetzt, nach der Kumulierung der Zeiten, hat er noch 3:51 Minuten zur Verfügung. Möchten Sie diese Zeit nutzen? – Bitte schön. (Beifall AfD)
Andreas Galau AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich glaube, so viel Zeit werde ich gar nicht brauchen. Das Interessante an der ganzen Debatte war ja – wenn man sie verfolgt hat –, dass unser Antrag zwar wie üblich in Grund und Boden geredet, das eigentliche Problem der Unterfinanzierung der Kommunen aber gar nicht geleugnet wurde. Auch eben ist es eigentlich wieder bestätigt worden. (Beifall AfD) Worum es geht, ist Folgendes: Wie kann das Geld besser an die Kommunen verteilt werden? Dazu haben wir hier natürlich ganz unterschiedliche Konzepte gehört. Der Einzige, der mich enttäuscht hat, war – das muss ich sagen; nein, eigentlich hat er mich nur bestätigt, nicht enttäuscht – der Kollege Noack, der wieder fünf Minuten lang nur heiße Luft ventiliert hat. (Zuruf von der SPD: Was?) – Ja, hier kam wieder nur heiße Luft raus. (Beifall AfD) Er hat mir nicht einmal zugehört. Er hat mir im Prinzip vorgeworfen, ich hätte gar nicht das Ausgabenproblem adressiert. Ich will noch mal die entscheidende Passage aus meiner Rede vorlesen, wiederholen, was ich gesagt habe. Ich zitiere mich jetzt mal selbst: „Sie“ – also die Kommunen – „leiden nicht nur unter erheblichen finanziellen Belastungen aufgrund der Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern“ – das war das Einzige, das der Herr Kollege Noack noch gehört hat; jetzt geht es weiter –, „sondern auch unter gesteigerten Personalausgaben bei sozialen Leistungen und den von Bund und Land gesteigerten Standards in der Familienbetreuung oder der Schulsozialarbeit.“ Das sind die Dinge, die ich hier adressiert habe und die Sie eigentlich nur wiederholt haben, als Sie uns vorgeworfen haben, wir hätten das gar nicht gesagt. Also ich weiß nicht, was mit Ihnen los ist. (Beifall AfD) Wir haben hier eigentlich nichts von Ihnen gesehen, außer dass Sie weiße Salbe verteilt und Durchhalteparolen ausgegeben haben. Das war der Kern Ihrer Rede. Mehr ist bei mir nicht hängen geblieben, und ich glaube, da war auch nicht mehr. Herr Genilke, Sie haben die Sache im Grunde genauso dargestellt, wie wir sie im Prinzip auch sehen, zumindest von der Problematik her. Darüber hinaus haben Sie aber nur gesagt, dass die 42,5-%-Regelung zur Verteilung der Einkommensteuer zwischen Bund, Ländern und Kommunen, schwer zu verändern sei. Auch der Herr Finanzminister hat eben gesagt, dass es schwierig sei, dieses Paket aufzuschnüren. – Ja, ich habe nicht behauptet, dass es einfach wäre. Das muss man einfach mal ganz klar sagen. (Beifall AfD) In dem Moment, in dem ich an einer Stelle ein Loch aufmache, muss ich an anderer Stelle etwas zubuddeln. Das ist logisch. Aber das heißt ja nicht, dass man nicht irgendwo anfassen sollte. (Beifall AfD) Irgendjemand hat sich irgendwann Gedanken über diese 42,5 % gemacht. Aber das ist doch nichts, was in Stein gemeißelt ist. Wenn man sich ernsthaft darüber Gedanken machen wollte, wie man es besser verteilen könnte, dann wäre das sicherlich auch ein Weg. Herr Dorst hat darauf hingewiesen, dass die Einkommensteuerquelle in manchen strukturschwachen Regionen gar nichts bringt. Ich habe aber auch nicht behauptet, dass das die einzige Einnahmequelle der Kommunen sei. Das hat niemand behauptet. Alles, was ich hier gehört habe, ist: Geht nicht, können wir nicht, haben wir nicht. (Beifall AfD) Aber das Thema Konnexität einmal anzupacken – darüber habe ich von Ihnen gar nichts gehört. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass Sie in dieser Debatte komplett unbeweglich sind und gar nichts daran ändern, sondern im Grunde immer nur Gleiches mit Gleichem bekämpfen wollen. So, meine Damen und Herren, kommen wir an der Stelle garantiert nicht weiter. Sie können sich darauf verlassen, dass wir an dem Thema dranbleiben und Sie weiterhin mit Anträgen nerven werden. – Danke. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmung ein. Wir beginnen mit dem Antrag auf Drucksache 8/2152: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zu dem Antrag auf Drucksache 8/2154: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag wurde ebenfalls ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, bevor ich die 23. Plenarsitzung beende, darauf hinweisen, dass um 19 Uhr, in genau acht Minuten, der Parlamentarische Abend der Kirchen hier in der Lobby beginnt und die morgige Sitzung, die 24. Plenarsitzung, um 9.30 Uhr startet. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend, bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für ihre Unterstützung und schließe die 23. Plenarsitzung des Landtages Brandenburg. Ende der Sitzung: 18.52 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Digitalisierung schnell, zielorientiert und nutzerorientiert vorantreiben – eine Dachstrategie für die Digitalvorhaben des Landes Brandenburg entwickeln zember 2025 zum TOP 3 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Ein funktionierender Staat muss seine Aufgaben schnell, zuverlässig und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen erfüllen. Ein wichtiger Baustein dazu ist es, Verwaltungsprozesse schneller und einfacher zu machen. Das gelingt nur mit konsequenter Digitalisierung. Diese umfasst sowohl den nutzerfreundlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen als auch die Modernisierung von Abläufen in der Verwaltung. Dabei gilt es, die Chancen der Digitalisierung gezielt auch für den Abbau bürokratischer Hürden zu nutzen. Dabei ist die kommunale Ebene besonders wichtig: Nur wenn Land und Kommunen gemeinsam vorgehen, kann die Digitalisierung im Land Brandenburg flächendeckend gelingen. Dafür brauchen wir partnerschaftliche Zusammenarbeit, leistungsfähige IT-Dienstleister und übertragbare Lösungen, die auch in kleinen Gemeinden einsetzbar sind. Denn Zukunftsaufgaben wie die Registermodernisierung und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, aber auch die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung, gelingen nur im Zusammenspiel aller relevanten Akteure. Digitalisierung ist jedoch nicht nur ein zentrales Zukunftsthema für die Verwaltung, sondern für unsere gesamte Gesellschaft. Dabei müssen wir die Teilhabe aller in der digitalen Gesellschaft ermöglichen und die Menschen beim digitalen Wandel mitnehmen. Das heißt auch, dass digitale Lösungen nutzerfreundlich und einfach zugänglich sein müssen und es Angebote gibt, damit niemand bei der Digitalisierung den Anschluss verliert. Ein direkter Kontakt zu Behörden muss auch weiterhin möglich sein. Abhängigkeiten von Digitaldiensten und Technologien anderer Staaten sind zu vermeiden. Digitale Alternativen sind mit dem Ziel der digitalen Souveränität zu suchen und das Ziel digitaler Souveränität ist darzustellen und zu verfolgen. Dafür braucht es eine klare strategische Richtung, um die Digitalisierung im Land Brandenburg voranzutreiben. Digitale Vorhaben müssen ziel- und nutzerorientiert gestaltet sein, damit sie einen echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch die Verwaltung selbst bieten. Dafür braucht es eine zentrale, strategische Steuerung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt und Doppelstrukturen vermeidet. Der Landtag beschließt: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine digitalpolitische Dachstrategie für die Digitalpolitik im Land Brandenburg zügig zu entwickeln und dabei insbesondere folgende Punkte umzusetzen: 1. Ziele und Zielbilder für die Digitalisierung im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuzeigen, wie das Land die Möglichkeiten und Chancen digitaler Technologien nutzen und mit Herausforderungen und Risiken umgehen wird; 2. insbesondere die Themen zukunftsorientierte Verwaltungsdigitalisierung, digitale Souveränität und digitale 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 91 Resilienz in den Mittelpunkt zu rücken; dabei ist zu berücksichtigen, dass digitale Angebote möglichst medienbruchfrei, nutzerfreundlich und datenschutzkonform zur Verfügung gestellt werden und dass es passende Unterstützungsangebote bei digitalen Verwaltungsvorgängen gibt; 3. besonders die Potenziale des brandenburgischen Digitalökosystems, das von zentralen Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft getragen wird, gezielt zu nutzen, um Innovationen zu fördern, digitale Abhängigkeiten zu begrenzen und vorhandene Stärken künftig besser nutzbar zu machen; 4. bei der Entwicklung der Strategie die Belange der kommunalen Ebene besonders zu berücksichtigen. Im Rahmen des Strategieprozesses soll zudem geprüft werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen in Fragen der Verwaltungsdigitalisierung weiterentwickelt und langfristig finanziert werden kann; 5. dabei auch gesellschaftlich relevante Themen wie Bildung, Gesundheit, Wirtschaft, Teilhabe und Zusammenhalt in der Dachstrategie zu adressieren. Zu diesem Zweck sollte zudem ein angemessener öffentlicher Beteiligungsprozess stattfinden; 6. die Strategie mit konkreten Vorhaben und Maßnahmen zu untersetzen, die auf die Ziele und Zielbilder einzahlen. Die Vorhaben sollten zudem mit konkreten Zielen, Meilensteinen und Erfolgskriterien ausgestattet werden, um ein Monitoring und eine Evaluation der Strategie zu ermöglichen; 7. die Strategie eng mit dem Digitalbudget zu verknüpfen, um so eine Digitalpolitik aus einem Guss zu ermöglichen; 8. die Strategie dem Landtag im 2. Quartal 2026 vorzulegen und dem Landtag im Zwei-Jahres-Rhythmus, jeweils bis zum 31. März des Berichtsjahres zum Umsetzungsstand der Strategie zu berichten.“ Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung zember 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Weitere konstruktive Begleitung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse sicherstellen! Der Landtag stellt fest: 1. Die Einführung der Doppik hat zahlreiche Kommunen im Land Brandenburg vor erhebliche strukturelle und organisatorische Herausforderungen bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse gestellt. Dies führte in den vergangenen Jahren vielerorts zu Verzögerungen und erheblichen Bearbeitungsrückständen. 2. Mit dem Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz sowie dem 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz hat das Land in den vergangenen Jahren wirkungsvolle Instrumente geschaffen, die es den Kommunen ermöglicht haben, bestehende Rückstände erfolgreich abzubauen und interne Verwaltungsprozesse zu stabilisieren. Die Regelungen haben maßgeblich dazu beigetragen, einen beachtlichen Aufholprozess einzuleiten. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Umsetzung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes weiterhin eng und konstruktiv zu begleiten, 2. auf Basis der bisherigen Erfahrungen gemeinsam mit den Kommunen die gewonnenen Erkenntnisse systematisch auszuwerten und diese in zukünftige Reformprozesse der kommunalen Haushalts- und Rechnungslegung einfließen zu lassen, auch um den Aufwand für die von den Kommunen aufzustellenden Jahresabschlüsse zu reduzieren und zu prüfen, ob und wie für Kommunen Teile des Jahresabschlusses entbehrlich sein können und diese weiter vereinfacht werden können, 3. zu prüfen, ob eine Fristsetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses der Kommunen zielführend sein könnte und ob und in welchem Umfang eine Ausnahmeregelung für Kommunen vorzusehen sein sollte, die ohne selbst verursachtes Handeln die Frist des § 69 Absatz 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung nicht erreichen.“ Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank zember 2025 zum TOP 14 folgenden Beschluss gefasst: „Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg nisterin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Hanka Mittelstädt, in dem Verwaltungsrat der Landwirtschaftlichen Rentenbank für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 zu.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) 2025 93 Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 17.12.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 308 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Ausübung der Rechtsaufsicht des Ministeriums Dem Ministerium für Gesundheit und Soziales landesunmittelbaren Krankenkassen, die Kassenärztlichen 1 Dienst und mehr. Ich frage die Landesregierung: Wann ist das (MGS) in wie vielen Fällen bei welchen Akteuren seiner Rechtsaufsicht mit welchen Ergebnissen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Rechtsaufsicht im Bereich der gesetzlichen ausschließlich auf die Beachtung von Gesetz beaufsichtigten Institutionen maßgebend ist. sich damit Handlungsanweisungen und Vorgaben der Zweckmäßigkeit des Handelns der beaufsichtigten Die von der Abgeordneten gestellte Frage nach wird so verstanden, dass die der Rechtsaufsicht bestimmten Handeln verpflichtet werden mussten. § 89 Absatz 1 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch erfragten Zeitraum in keinem Fall Gebrauch machen 1 Vgl. „Aufsicht und Prüfdienst der Krankenversicherung“, sundheit/aufsicht-und-pruefdienst-krankenversicherung/, Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 für Gesundheit und Soziales (MGS) (MGS) obliegt die Rechtsaufsicht über die Vereinigung, den Medizinischen Ministerium für Gesundheit und Soziales aus welchen Gründen seit 2021 aufgrund eingeschritten? Bitte Fälle kurz erläutern. Ministerin für Gesundheit und Soziales die Krankenversicherung erstreckt sich und sonstigem Recht, das für die Anders als bei einer Fachaufsicht verbieten sowie die Überprüfung des Umfangs und Institutionen. Fällen des Einschreitens der Rechtsaufsicht unterstehenden Institutionen zu einem Diese Möglichkeit bietet das Gesetz über (SGB IV). Hiervon hat das MGS in dem müssen. in: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/themen/geabgerufen am 09.12.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 309 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) MVZ in Wittstock steht auf dem Spiel In der letzten Plenarsitzung am 19.11.2025 betonte Chefsache gemacht habe. Zudem versichert standorte in Brandenburg als Orte regionaler 01.01.2027 schließt das Krankenhaus Wittstock. dizinisches Versorgungszentrum (MVZ) entstehen. blockiert die fehlende Freigabe von Arztsitzen denburg (KVBB) die Umsetzung des Vorhabens. betrieben werden und die medizinische Versorgung Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: der Ministerin und der KVBB stattgefunden, um Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Gesundheitsministerium steht in engem tragfähige Lösungen für die Sicherstellung der vor Ort zu entwickeln. Dabei wird auch die KVBB Versorgungsmodelle zu finden. Der letzte Jour fand am 10. Dezember 2025 statt. Unser Ziel langfristige medizinische Versorgung der Bevölkerung Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 Ministerin Müller, dass sie Wittstock zur sie in ihrer Bilanz, dass alle Krankenhaus-Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Am Hier soll in einer alten Tuchfabrik ein Me-Obwohl die Finanzierung gesichert ist, durch die Kassenärztliche Vereinigung Bran-Ohne diese Freigaben kann das MVZ nicht der Wittstocker ist gefährdet. Wann haben Gespräche zwischen das Problem zu lösen? Ministerin für Gesundheit und Soziales die Austausch mit allen beteiligten Akteuren, um medizinischen Grund- und Notfallversorgung regelmäßig eingebunden, um alternative Fixe zwischen der Ministerin und der KVBB bleibt es, eine Lösung zu erarbeiten, die die in Wittstock sichert. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 300 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Scheinvaterschaften: Mr. Cash Money auch Die Bundesregierung plant mit dem „Entwurf missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“, terbinden. Anlass für den Gesetzentwurf sind hatte 2024 für Aufsehen gesorgt. Der Mann lebt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat 24 sind. Dafür kassierte er offensichtlich viel Geld, leben demonstrieren. Der Stadt Dortmund entsteht 1 jährlicher Schaden von 1,5 Millionen Euro. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele ihr seit 2022 mit welchem geschätzten Schaden behördlichen Gegenmaßnahmen bekannt geworden? erläutern. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die in der mündlichen Anfrage und in missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen und den Ausländerbehörden und Standesämtern Einzelfällen und konkrete Schadenshöhen Erhebungen und der unterschiedlichen Zuständigkeiten beziffert werden. In den Richtlinien für die Führung sind Scheinvaterschaften als recherchierbares diesbezüglich keine strukturierte Auswertung in entspricht der bundesweiten Datenlage, da hierzu wird. Um der Problematik der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen das Bundeskabinett am 10.12.2025 einen missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft Referentenentwurf lag dem MIK im Rahmen grundsätzlich begrüßt. 1 Vgl. https://www.bild.de/politik/papa-luegen-kosten-uns-millionen-staat-will-scheinvaterschaften-stoppen-691d97dadca5d80035a068e5, zuletzt abgerufen am 01.12.2025 Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 in Brandenburg? eines Gesetzes zur besseren Verhinderung sogenannte Scheinvaterschaften zu un-Fälle wie der von „Mr. Cash Money“. Sein Fall in Nigeria, ist in Dortmund gemeldet, besitzt Kinder anerkannt, die nicht seine leiblichen wie Social-Media-Beiträge über sein Luxusdurch „Mr. Cash Money“ vermutlich ein Fälle sogenannter Scheinvaterschaften sind für die Steuerzahler mit welchen ergriffenen Bitte jährlich aufschlüsseln und Fälle Minister des Innern und für Kommunales die den Medien thematisierte Problematik ist auch in Brandenburg potenziell relevant bekannt. Fallzahlen, Erläuterungen zu können jedoch mangels statistischer der handelnden Behörden nicht der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Phänomen nicht enthalten, sodass auch den polizeilichen Systemen möglich ist. Dies ebenfalls keine zentrale Statistik geführt zu begegnen, hat Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung beschlossen. Der entsprechende der Länderbeteiligung vor und wurde Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift Konstellationen ausdrücklich als typisches missbräuchlicher Vaterschaften auf, bei dem übernehmen, um Aufenthaltsrechte und Sozialleistungen Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten Vaterschaftsanerkennung deutlich erweitert werden, Konstellationen mit sogenannten „aufenthaltsrechtlichem Vaterschaftsanerkennung von der vorherigen Ausländerbehörde abhängig gemacht wird. Beispiel dann vor, wenn die Mutter Staatsangehörigkeit oder ein unbefristetes Person jedoch nur eine Aufenthaltsgestattung würden eine Missbrauchsprüfung anhand von vornehmen. Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis leiblicher Vaterschaft des Anerkennenden in leiblicher oder rechtlicher Vaterschaft des Anerkennenden oder bei Heirat der Mutter und des Anerkennenden sowie dann, wenn der Anerkennende und die gemeinsamem Hauptwohnsitz haben und Wohnung zusammenleben. Flankierend weitergehende Prüf- und Mitwirkungspflichten Die zuständigen Behörden in Brandenburg Vaterschaftsanerkennungen bereits die vorhandenen werden nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes Zustimmungsvorbehalte, Prüfinstrumente und - 2 die in der mündlichen Anfrage geschilderten Beispiel für ein „Geschäftsmodell“ Männer (gegen Entgelt) Vaterschaften zu erschleichen. Mit dem zur Verhinderung missbräuchlicher indem vorgesehen ist, dass künftig in Gefälle“ die Wirksamkeit der Zustimmung der zuständigen Ein aufenthaltsrechtliches Gefälle läge zum oder der Anerkennende die deutsche Aufenthaltsrecht besitzt, die jeweils andere oder Duldung. Die Ausländerbehörden verschiedenen Vermutungstatbeständen der Ausländerbehörden werden bei Bezug auf das betroffene Kind oder bei in Bezug auf ein Geschwisterkind nach Geburt des Kindes angenommen Mutter seit mindestens 18 Monaten einen in einem gemeinsamen Haushalt in einer sind ein neuer Straftatbestand sowie vorgesehen. nutzen zur Verhinderung missbräuchlicher Prüf und Sanktionsmöglichkeiten und die dort vorgesehenen erweiterten Sanktionsmöglichkeiten anwenden. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 311 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) Anbau der Konzerthalle in Frankfurt (Oder) Aktuellen Medienberichten zufolge wurde der bereits im November 2024 von der Denkmalschutzbehörde Infolge dieser Unterschutzstellung sind die ebenfalls in Bezug auf die Förderung des Gesamtsanierungsvorhabens den und ist der Vorgang insgesamt gefährdet in der Fragestunde berichtet). Ich frage dazu die Landesregierung: Mit welcher schutzstellung des Anbaus der Konzerthalle in Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Vorab darf ich Ihnen nachfolgende grundsätzliche In Brandenburg richtet sich die Unterschutzstellung des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes § 2 BbgDSchG gelten bauliche Anlagen, Gärten, als Denkmale, wenn an ihrer Erhaltung oder Dieses öffentliche Interesse liegt vor, wenn das senschaftliche, technische, städtebauliche oder lich ist dabei, dass das Objekt die Vergangenheit Geschichte des Landes Brandenburg oder für technische Entwicklungen wesentlich ist. Zur hier in Rede stehenden Konzerthalle in Frankfurt Bei dem Anbau der Konzerthalle handelt es sich der ehemals nördlich anschließenden Klausur plexer Wohnungsbau des Bezirkes Frankfurt (Oder) gelige Funktionsgebäude mit Atrium und überkommener Haupteingang der ehemaligen Franziskaner-Klosterkirche. Für die nach 1945 nur noch ausnahmsweise gottesdienstlich sen Kirche und Stadt 1967 einen Vertrag über und errichteten Anbau (Funktionsgebäude) mit Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 unter Denkmalschutz gestellt Anbau der Konzerthalle in Frankfurt (Oder) unter Denkmalschutz gestellt. medial berichteten Probleme mit und durch das Land mit entstanworden (unter anderem hatte der MdIK dazu Begründung erfolgte die Unterdenkmal-Frankfurt (Oder)? Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Hinweise übermitteln: einer Liegenschaft nach den Vorgaben (BbgDSchG). Nach technische Anlagen oder sonstige Objekte Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Objekt geschichtliche, künstlerische, wisvolkskundliche Bedeutung besitzt. Maßgebin einer Weise dokumentiert, die für die bestimmte gesellschaftliche, kulturelle oder (Oder): um das leicht versetzt auf dem Grundriss das 1987 – 1988 von dem VEB HAG Komin Auftrag gegebene angefügte dreiflü-Pflasterung vor dem nördlichen genutzte Klosterkirche schlosdie Umnutzung als 1987 – 1988 geplanten Atrium. Mit seinem dreiflügeligen Grundriss und dem innenliegenden Hof zitiert der Anbau jedoch im Zweiten Weltkrieg zerstörte Klausur genaue Orientierung an den Fluchtlinien der Vorgängersubstanz. nimmt sich der Funktionsanbau gegenüber der seiner Farbgebung auf Braun- und Rottöne zurück, Kirche harmonieren. Des Weiteren fügt sich der Mansardflachdach, welches aus der Ferne wie tektonischen Anlehnung an die ehemalige Klausur Strukturen ein und schließt die im Zweiten Weltkrieg oderseitige Stadtansicht an dieser Stelle in ihrer gelegten Gründen besitzt der Anbau eine hohe Im Zuge des Anbaus des Funktionsgebäudes anlagen an der Nord- und Ostseite. Mit der ausgedehnten penanlage wurde das Gebäude in Szene gesetzt. situationen an der Nordostecke und der Ostseite auf die Eingänge gelenkt. Die eingefügten Treppenabsätze trachten des Gebäudes in seiner stadträumlichen gestaltete Treppenanlage zur Auflockerung mit der vorgelagerten Pflasterfläche mit großen, runden hen. Diese funktionsspezifische Gestaltung trug ortes und dessen Betreten erheblich zum Besuchererlebnis Oderpromenade wurde diese in Verbindung mit Einhalt bildende Außengestaltung überformt. Dennoch gestaltung der Oderpromenade im Bereich des volle Außenkonzept der Planungen von 1987 große, über Ecke geführte Treppenanlage mit möglichkeiten, das Gebäude im Sinne seiner setzt. Von der ehemals ursprünglichen Pflasterung dem Haupteingang an der Nordostecke ein kleiner erhalten. Ebenfalls überkommen sind ein einflügeliges steinverkleidung (an der Lebuser Mauerstraße). Zeugnisse der bauzeitlichen Außenraumgestaltung Darüber hinaus besitzt der Funktionsanbau Seltenheitswert. als Konzerthallen hat sich in der Vergangenheit Georg in Bad Freienwalde (Brandenburg, 1978 -1986 der Stadt als Konzerthaus oder die Anhalt) nach fünfjährigem Umbau seit 1976 als die Liebfrauenkirche in Wernigerode (Sachsen-Anhalt) 17. Dezember 2021 als Konzerthalle fungiert. Konzerthalle Carl-Philipp-Emanuel-Bach in Frankfurt Unterbringung der Funktionsräume ein eigener tur der ehemaligen Klosteranlage mit Klausur Anlage/n: 1. Beurteilung des Denkmals - 2 die an dieser Stelle ehemals vorhandene, mit dem dazugehörigen Friedgarten, ohne In seiner Formensprache stattlichen Klosterkirche zurück und greift in die mit dem Rot der Ziegelfassaden der eingeschossige Anbau mit seinem hohen ein Satteldach wirkt, aufgrund seiner archiin die vorhandenen städtebaulichen entstandene Baulücke, sodass die Kubatur wiederhergestellt ist. Aus den darstädtebauliche Bedeutung. erfolgte ebenfalls die Gestaltung der Außen- und über Eck verlaufenden Trep-Über die differenziert gestaltete Eingangsdes Gebäudes wurde der Besucher gezielt luden zum Innehalten und Be-Situation ein. Zudem wurde die großzügig Grünflächen durchsetzt und zusammen mit und aufgebockten Pflanzkübeln versebereits beim Erreichen des Veranstaltungsbei. Im Zuge der Sanierung der dem Anbau konzipierte und mit diesem eine greift die 2002 abgeschlossene Neu-Funktionsanbaus das ehemalige, qualität-– 1988 auf, sodass auch heute noch eine Absatz, gestaltet mit Hochbeeten und Sitz-Erbauer und gemäß seiner Funktion in Szene im Außenbereich hat sich unmittelbar vor Abschnitt mit Sandstein-Verbundpflaster Metalltor und eine Mauer mit Sand-Ihnen kommen als letzte überkommene (bau)geschichtliche Bedeutung zu. Die Nachnutzung von Kirchen vielerorts bewährt. So dienen die Kirche St. MOL) seit ihrer Sanierung in den Jahren St. Ulrich-Kirche in Halle (Saale) (Sachsen-Konzerthalle. Als ein junges Beispiel kann herangezogen werden, die seit dem Von den genannten Beispielen hebt sich die (Oder) dadurch ab, dass hier für die Anbau errichtet wurde, der zudem die Struk- und Friedgarten aufgreift. - i iN LAND BRANDENBURG DR: Beurteilung des Denkmals Bezeichnung: Franziskaner-Klosterkirche (heute Konzerthalle Carl-Philipp-Emanuel-Bach) mit Anbau Funktionsgebäude Collegienstraße7, Lebuser Mauerstraße 4 15230 Frankfurt (Oder) Kurzcharakteristik des Denkmals Die Klosterkirche vermutlich um 1270 durch Stadtzentrums in Randlage errichtet; nach Hälfte des 16. Jahrhunderts heute überkommenals aus Backstein mit eingezogenem Rechteckchor. Leicht versetzt auf dem Grundriss der ehemals 1987-1988 von dem VEB HAG Komplexer (Oder) in Auftrag gegebene angefügte dreiflügelige und überkommenerPflasterung vor dem nördlichen Schutzumfang Franziskaner-Klosterkirche (heute Konzerthalle Funktionsgebäude mit Atrium, Pflasterung Bronzeplastik „Hanns Eisler“ von Herbert Burschik (Zum Schutzumfang gehören Bauzubehör und Ausstattung, bilden.) Bedeutungskriterien gemäß BbgDSchG, $ geschichtlich, städtebaulich, künstlerisch Seite1 von14 Brandenburgisches Landesamt fiir Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege DezernatInventarisation undDokumentation ReferatInventarisation Bearbeiter: Christin Herrmann in ZusammenarbeitmitBarbara Rimpel Telefonzentrale: 033702/211 1223 Durchwahl: 033702/211 1202 christin.herrmann@bldam.brandenburg.de barbara.rimpel@bldam.brandenburg.de Internet: www.bldam-brandenburg.de Zossen, den 18.11.2024 den Franziskanerorden nordöstlich des wesentlichen Umbauten in der ersten große dreischiffige Hallenkirche 1966 zur Konzerthalle umgestaltet. nördlich anschließenden Klausur das Wohnungsbau des Bezirkes Frankfurt Funktionsgebäude mit Atrium Haupteingang. Carl-Philipp-Emanuel-Bach), Anbau vor dem nördlichen Haupteingang, im Orchesterproberaum sofern sie mit dem Denkmaleine Einheit 2 Abs.1 Wesentliche Gründe der Eintragung Als eines der bedeutendsten Zeugnisse Franziskaner-Klosterkirche eine hohe Bedeutung zu. Die spätestens 1270 erfolgte Ordensnördlich der heutigen Frankfurter Altstadt Bau des Chors könnenals Indikatoren für den 1253 gelten. Das 1516-1525 erweiterte und einer der letzten großen Kirchenbauten in der Reformation. Die Spuren der Umgestaltung erinnern an die Frühzeit Frankfurts als Garnisonstadt.' Ebensoist die Klosterkirche von architekturgeschichtlicher älteren Ostteil ist die Kirche ein wichtiges Expansion des Ordens im 13./frühen 14. Jahrhundert Langhaus zugleich die Zeit der ordensinternen 15./16. Jahrhunderts. Die Langhaushalle ist den obersächsischen undlausitzischen Einfluss? der Mark Brandenburg im 16. Jahrhundert.? Die baukünstlerische Bedeutung der aufwendigen Gestaltung des östlichen Chorblendengiebels vor dem imposanten Dach des Langhauses. lichte Halle überzeugt baukünstlerisch durch unteren Wandbereiche und der Gewölbe: sowohl außen durch den Verzicht auf franziskanischer Ordensregel bewusst Langhaushalle einen Reichtum an Netz-Bemalung ausfloralen und ornamentalen Motiven heutigem Kenntnisstand) als die umfangreichste im Land Brandenburg aus der Zeit „Nebeneinander von retrospektiven Elementen Renaissanceformen deutenden floristischen Dachkonstruktion ein Meisterwerk spätmittelalterlicher eines der größten mittelalterlichen Dachwerke Bedeutungist ebenfalls die in der Kirche vorhandene Als Teil der oderseitigen Stadtansicht (Stadtsilhouette) ebenfalls städtebauliche Bedeutung. Mit ihren Giebeln, davon der vordere Chorgiebel mit Klosterkirche bereits aus der Ferne die aufragenden ungegliederten Satteldach und die Klosterkirche eine markante Höhendominante, Landschaft, der von den Zwillingstürmen Friedenskirche verstärkt wird. Auch der dekorreiche Westgiebelist stadtbildprägend. Für die nach 1945 nur noch ausnahmsweise schlossen Kirche und Stadt 1967 einen „! Andreas Cante in Gramlich 2002, S. 86. 2 Dirk Schumann in Wandmalerei 2021, S. 214. ‘Val. Andreas Cante in Gramlich 2002,S.86. *Wandmalerei 2021, S. 215. Hierauch der Hinweis auf Franziskanerklosterkircheiin Frankfurt (Oder) mit der Übergang von Einzelpflanzendarstellungen zu eher dekorativ „Wandmalerei 2021, S. 215. ©Andreas Cantein Gramlich 2002, S. 86. Seite2von14 der Stadtgeschichte kommt der orts- und regionalgeschichtliche Niederlassung des Franziskaner- und der um diese Zeit begonnene Erfolg der zweiten Stadtgründung von repräsentativ erneuerte Langhausist Mark Brandenburg vor Einführung der von 1735-1736 zur Garnisonskirche Bedeutung. Mit ihrem bauliches Zeugnis aus der Phase der und repräsentiert mit ihrem Reformbewegungen des darüber hinaus ein frühes Beispiel für auf Architektur, Kunst und Kultur Klosterkirche liegt vor allem in der sowie des Westgiebels Die quer erschlossene, anspruchsvolle die kontrastierende Gestaltung der Während die unteren Wandbereiche Strebepfeiler als auch innen gemäß schlicht gestaltet sind, weist die und Sterngewölben mit differenzierter auf. Die Gewölbemalereigilt (nach und vielgestaltigste „Himmelswiese“ um 1520.* Charakteristisch ist das [...] und modernen, bereits auf Gebinden“.° Darüber hinaus ist die Zimmermannskunst® und in der Mark. Von künstlerischer Ausstattung. besitzt die Klosterkirche zwei versetzt zueinanderstehenden der reichen Blendengestaltung, prägt die Silhouette der Stadt. Mit ihrem hoch dem spitz zulaufenden Dachreiter setzt einen Blickpunkt in der der in unmittelbarer Nähe stehenden zur Stadtseite hin zeigende, hohe gottesdienstlich genutzte Klosterkirche Vertrag über die Umnutzung als eine enge Verwandtschaft derAusmalung der der Heiliggeistkapelle in Berlin, die ebenfalls den schmückenden Gestaltungenzeigt. Konzerthalle. Die Unterbringung der Funktionsräume erfolgte in dem 1987-1988 (Funktionsgebäude) mit Atrium. Mit seinem dreiflügeligen Grundriss und dem die an dieser Stelle ehemals vorhandene, Klausur mit dem dazugehörigen Friedgarten, Fluchtlinien der Vorgängersubstanz. In seiner Funktionsanbau gegenüber derstattlichen Klosterkirche Farbgebung auf Braun- und Rottöne zurück, Kirche harmonieren. Des Weiteren fügt sich hohen Mansardflachdach, welches aus der Ferne seiner architektonischen Anlehnung an die städtebaulichen Strukturen ein und schließt Baulücke, sodass die oderseitige Stadtansicht wiederhergestellt ist. Aus den dargelegten städtebauliche Bedeutung. Im Zuge des Anbaus des Funktionsgebäudeserfolgte Außenanlagen an der Nord- und Ostseite. verlaufenden Treppenanlage wurde das Gebäude differenziert gestaltete Eingangssituationen an Gebäudes wurde der Besuchergezielt auf Treppenabsätze luden zum Innehalten und stadträumlichen Situation ein. Zudem wurde zur Auflockerung mit Grünflächen durchsetzt Pflasterfläche mit großen, runden und aufgebockten funktionsspezifische Gestaltung trug bereits beim und dessen Betreten erheblich zum Besuchererlebnis der Oderpromenade wurde diese in Verbindung diesem eine Einhalt bildende Außengestaltung abgeschlossene Neugestaltung der Oderpromenade anbaus das ehemalige, qualitätvolle Außenkonzept auf, sodass auch heute noch eine große, über Absatz, gestaltet mit Hochbeeten und Sitzmöglichkeiten, seiner Erbauer und gemäß seiner Funktion sprünglichen Pflasterung im Außenbereich eingang an der Nordostecke ein kleiner Abschnitt erhalten. Ebenfalls überkommensind ein einflügeliges Sandsteinverkleidung (an der Lebuser Mauerstraße). überkommene Zeugnisse der bauzeitlichen liche Bedeutung zu. Darüber hinaus besitzt der Funktionsanbau Kirchen als Konzerthallen hat sich in der dienen die Kirche St. Georg in Bad Freienwalde Sanierung in den Jahren 1978-1986 der Stadt Kirche in Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) nach Konzerthalle. Als ein junges Beispiel kann (Sachsen-Anhalt) herangezogen werden, die Konzerthalle fungiert. Von den genannten Beispielen Philipp-Emanuel-Bach in Frankfurt (Oder) Unterbringung der Funktionsräumeein eigener Struktur der ehemaligen Klosteranlage mit Klausur Seite3von14 für diese Nutzung erforderlichen geplanten und errichteten Anbau innenliegenden Hofzitiert der Anbau jedoch im Zweiten Weltkrieg zerstörte ohne genaue Orientierung an den Formensprache nimmt sich der zurück und greift in seiner die mit dem Rotder Ziegelfassaden der der eingeschossige Anbau mit seinem wie ein Satteldach wirkt, aufgrund ehemalige Klausur in die vorhandenen die im Zweiten Weltkrieg entstandene an dieser Stelle in ihrer Kubatur Gründen besitzt der Anbau eine hohe ebenfalls die Gestaltung der Mit der ausgedehnten und über Eck in Szene gesetzt. Über die der Nordostecke und der Ostseite des die Eingänge gelenkt. Die eingefügten Betrachten des Gebäudes in seiner die großzügig gestaltete Treppenanlage und zusammen mit der vorgelagerten Pflanzkübeln versehen. Diese Erreichen des Veranstaltungsortes bei. Im Zuge der Sanierung mit dem Anbau konzipierte und mit überformt. Dennoch greift die 2002 im Bereich des Funktionsder Planungen von 1987-1988 Ecke geführte Treppenanlage mit das Gebäude im Sinne in Szene setzt. Von der ehemals urhat sich unmittelbar vor dem Hauptmit Sandstein-Verbundpflaster Metalltor und eine Mauer mit Ihnen kommen als letzte Außenraumgestaltung (bau)geschicht-Seltenheitswert. Die Nachnutzung von Vergangenheit vielerorts bewehrt. So (Brandenburg, MOL) seit ihrer als Konzerthaus oder die St.-Ulrichfünfjährigem Umbau seit 1976 als die Liebfrauenkirche in Wernigerode seit dem 17. Dezember 2021 als hebt sich die Konzerthalle Carldadurch ab, dass hier für die Anbauerrichtet wurde, der zudem die und Friedgarten aufgreift. Der 1976 von Herbert Burschik geschaffenen künstlerische Bedeutung zu. 1975 von der Stadt Frankfurt (Oder) angekauft, der Konzerthalle aufgestellt. Hier wurde sie Zuge der Bach-Ausstellung des Museums Klosterkirche) 2018 mit neu angefertigtem inbegriffen) wieder aufgestellt. Heute Orchesterproberaum des Funktionsanbaus. Obwohldie Konzerthalle Carl Philipp Emanuel sich die Aufstellung einer Bronzeplastik von wichtige Persönlichkeit der DDR und dessen erklären. HannsEisler, geboren am 06.07.1898 Komponist und Musiktheoretiker, der neben musiktheoretische und politische Schriften verbunden war. Mit MachtübernahmederNationalsozialisten erst 1949 kehrte er nach Ost-Berlin zurück anderem komponierte er die Nationalhymne Am 06.09.1962 verstarb Eisler in Ost-Berlin.® Herbert Burschik, in Eisenhüttenstadt geboren Künstler tätig, war seit 1959 fester Bestandteil DDR. Seinem Umzug nach Frankfurt (Oder) seiner Kunstwerke auch heute noch das Schaffen für die an der Oder gelegene Stadt von Kleist-Preises der Stadt Frankfurt (Oder) Weitere Angaben zum Denkmal Bau- und Nutzungsgeschichte"® Baugeschichte. Von der vermutlich um 1270 Kirche ist der asymmetrisch zweischiffige Reckeckchor 1279 d erhalten."' Wohl nach Vollendung des mit asymmetrischer Gestaltung aufgeführt.'? Teile der Ost- und Nordmauer von fünf Jochen einem Treppenturm in der Nordwestecke. Die jetzige Langhaushalle geht im Wesentlichen Zwischen 1516 und 1525 kam es unter dem 7 Komponist und Kirchenmusiker; zweiterSohn des Musikers 1734 bis 1738 an der Frankfurter UniversitätAlma MaterViadrina; maßgeblich das Musikleben der Stadt. Vgl. Städtisches Kulturbetriebe Frankfurt (Oder), o. J.: Carl Philipp Emanuel multimediale Ausstellung in der Konzerthalle. Online viadrina.de/museumi/carl-philipp-emanuel-bach/,letzterZugriffam ®Vgl. Stiftung Haus der Geschichte derBundesrepublik 1962. Online verfügbar unterhttps://www.hdg.de/lemo/biografie/hanns-eisler.html, 22.10.2024. °Vgl. INSULA RUGIA e.V., o. J.: Malerder DDR - B: https://insularugia.de/maler-der-ddr-b-burschik-herbert/, '° Sofern nicht anders vermerkt, folgen die Ausführungen Darstellung in der Denkmaltopographie: Gramlich, Sybille; Bundesrepublik Deutschland; Denkmale in Brandenburg; " Klosterbuch 2007, Bd. 1, S. 456. "2 Klosterbuch 2007, Bd. 1, S. 456. Schumann in Wandmalerei Seite4von14 Bronzeplastik „Hanns Eisler“ kommt wurde die Plastik zunächst 1980 in vermutlich 1990 demontiert und erst im Viadrina (in der Franziskaner-Sockel (dieser nicht im Schutzumfang befindet sich die Bronzeplastik im Bach (1714-1788)’ gewidmetist, lässt Hanns Eisler mit dessen Status als Ehrung als solche nach seinem Tod in Leipzig, war ein österreichischer zahlreichen musikalischen Werken auch schuf und eng mit Bertolt Brecht floh Eisler ins Ausland, und setzte sein Schaffen fort. Unter der DDR „Auferstanden aus Ruinen“. und dort zunächstals freischaffender aller zentralen Ausstellungen der ist es zu verdanken, dass zahlreiche Stadtbild prägen. Wie bedeutend sein war, zeigt die Verleihung des Heinrich 1982 an ihn.° begonnenen und 1301 geweihten unter einem Satteldach von Daches wurdederöstliche Blendgiebel Ebenfalls überkommensind die unteren des nördlichen Seitenschiffs mit auf das 16. Jahrhundert zurück. obersten Baumeister Andreas Lange zu Johann Sebastian Bach; studierte von beeinflusstewährend dieserZeit Museum Viadrina - Eigenbetrieb Bach. Leben, Werk und Nachwirken - Eine verfügbarunterhttps://www.museum-22.10.2024. Deutschland (2016): HannsEisler 1898 — letzterZugriffam Burschik, Herbert. Online verfügbar unter letzterZugriffam 23.07.2024. zur Bau- und Nutzungsgeschichte der et al. (2002): Denkmaltopographie Band 3: Stadt Frankfurt (Oder), S. 80ff. 2021, S. 212, einem weitreichenden Umbau des Gebäudes unter hohem Satteldach von 1518 d.'? Eine scheint vor 1573 erfolgt zu sein. Im Zuge der 1735-1736 von König Friedrich umfassenden und vom Bauinspektor Christoph Renovierung erfolgten der Einbau neuer wodurch die Anzahl der Sitzplätze erhöht wurde. Beleuchtung unter der Südempore eine zusätzliche der Dachreiter abgerissen. Von dem über dem jedoch nicht vollendeten Turm sind nur die kräftigen Den Zweiten Weltkrieg überstand das Gebäude folgte jedoch ein jahrelanger Leerstand. Erst 1967 wurde für die Kirche eine Nachnutzung hölzerne Einrichtung sowie die barocke Ausstattung Notverglasung, Betonfußboden, Heizung, ausgerichtete Bestuhlung. Der Chor nahm anfangs Instandsetzung und Neueindeckung des Daches Gewölben. 1970 wurde deren bauzeitliche Bemalung beganneine Instandsetzung der Fassaden. im ehemaligen Klausurbereich beseitigt und Nischen freigelegt, die ursprünglich zur Innengliederung 1978 erfolgte eine Restaurierung des Probenräume und Büros der Konzerthalle sind an der Nordseite untergebracht. Im Zuge dieser Keller, darunter mindestenseiner mit Rippengewölben, wurde der Chorsüdanbau instandgesetzt, renoviert. 2004 erfolgte die Erneuerung der Tünchean Nutzungsgeschichte. Die 1209 durch Ordensgemeinschaft der Franziskaner hatte zweiten Stadtgründung Frankfurts, wohl unweit sie vermutlich um 1270 auf Betreiben des Markgrafen der erhaltenen Kirche nahe der ehemaligen St.-Nikolai-Kirche umzogen. Mitte des 15. Jahrhunderts schloss sich franziskanischen Reformbewegung der Martinianer Priestermönche, 3 weitere Kleriker und 5 Laienbrüder. ordnete der Rat im November 1539 auf kurfürstlichen Klosters an. Die Klostergebäude sprach Kurfürst Viadrina zu. Kurz darauf wurde die Bibliothek Nikolaus Wolgrab zur Verfügung gestellt.’ 1572 Kloster endgültig an die Universität, woraufhin Studierende eingerichtet wurde. Für die bestimmte der Pfarrer und Theologieprofessor Kaplan (später Diakon) von St. Marien als Predigerfür "3 Klosterbuch 2007, Bd. 1, S. 456. "4Vgl. Wandmalerei 2021, S. 217. '5 4481 oder 1182 als Sohn reicher Kaufleute geboren, Bernadone,geb. 1193 in Assisi, gest. 1226 in Assisi; Vgl. 18Vgl. Schumann in Wandmalerei 2021, S. 212. " Vgl. Andreas Cante in Gramlich 2002, S. 80-82. Klosterbuch Seite5von14 zu einer dreischiffigen Hallenkirche erste nachreformatorische Renovierung Wilhelm I. in Auftrag gegebenen Gottlieb Hedemann geleiteten Emporen und eines neuen Gestühls, Des Weiteren wurde zur besseren Fensterreihe eingebrochen und östlichen Mittelschiffsjoch geplanten, Substruktionen ausgeführt. mit geringen Schäden; ab 1945 mit dem Umbau zur Konzerthalle ab gefunden. Das Langhaus, aus dem die entfernt wurde, erhielt eine Orchesterpodium und nach Westen die Garderobenauf. 1969 folgten sowie Sicherungsarbeiten an den freigelegt und restauriert. 1971 1973 wurden die Trümmer der Gebäude an der Nordseite des Chornordanbaus des Ostflügels gehörten. Westgiebels. Foyer, Garderoben, seit 1988 in dem dreiflügeligen Anbau Baumaßnahmefielen mittelalterliche der Zerstörung anheim. 1994 1999 das Innere des Langhauses Pfeilern und Wänden.'* Franz von Assisi'® gegründete sich bereits vor 1253, dem Jahr der des Brücktors niedergelassen, bevor JohannIl.'® an den Standort (heute Friedenskirche) der Konvent der gemäßigten an. 1520 lebten im Kloster 17 Im Zuge der Reformation Befehl die Schließung des Joachim Il. 1543 der Universität ausgeräumt und dem Buchdrucker übertrug Kurfürst Johann Georg das eine Verpflegungsstätte für bedürftige nun evangelisch-lutherische Kirche Andreas Musculus um 1550 einen die Unterstadt. getauftaufden Namen Giovanni(Johannes) Deutsche Franziskanerprovinz KdöR, o. J. 2007, Bd. 1, S. 456. In den 1720er-Jahren gewann der Garnisonskirche; 1810 wurde sie selbstständige Vorstadt und die Dammvorstadt (heute: Stubice). Im Rahmen des 1815 mit dem Staat Preußen Baulichkeiten der 1811 aufgelösten Universität das Klostergebäude zu, in welchem sie 1823 einrichten ließen. Vom mittleren 19. Jahrhundert Krankenhaus (1945 zerstört). Nach 1945 wurde gottesdienstliich genutzt; 1967 erfolge Konzerthalle. Nach Anbau des Funktionsgebäudes Chor und Chornordanbau Teile der Musikinstrumente auf. Denkmal(teil) |_| Franziskaner-Klosterkirche Carl-Philipp-Emanuel-Bach) Lage Collegienstraße 7; nordöstlich des heutigen Stadtzentrumsin unmittelbar an der Oder Beschreibung Äußeres: Großedreischiffige Hallenkirche Satteldach mit eingezogenem Rechteckchor. Deröstlich anschließende,dreijochige Sockel aus Feldsteinquadern, Backstein. Die freistehendenSeiten der Traufe endenden,satteldachförmig pfeilern besetzt. Die dreibahnigen Südseite mit eingeschnittenen, Gewänden.DerGiebel gestaltet spicatum), einem Fries aus gestaffelten Blenden darüber. Die sechsjochige Langhaushalle werk sowie einem kräftigen, an der Süd- und Westseite; Backstein. Die Spitzbogenfenster unterteilt in drei Bahnen, wobeinur abschließen. An der Südseite zweispitzbogige durchfensterte Langhaus-Nordmauer zwischenStrebepfeilern besetzt. In der Gestaltung desZierrippengiebels sächsische Einfluss erkennbar: artigen Pfeilern, horizontal sphärischen Vierecken versehen weißen Putzflächen und rot Ostgiebel schmucklos. Inneres: Die Langhaushalle durch Seite6von14 Bau eine zusätzliche Funktion als Predigtkirche für die Lebuser geschlossenen Vertrags über die Viadrina fiel der Stadt Frankfurt u. a. ein Armenhaus für etwa 100 Insassen bis 1901 diente der Komplex als die Kirche nur noch ausnahmsweise der Beschluss zur Umnutzung als an der Nordseite (1988) nahmen städtischen Sammlung historischer (heute Konzerthalle Randlage, aus Backstein unter hohem asymmetrisch zweischiffigen Rechteckchor über das aufgehende Mauerwerk aus des Chores mit unterhalb abschließenden Strebe-Spitzbogenfenster an der an der Ostseite mit abgetreppten mit Fischgrätmuster (opus gereihten Spitzbogenblendenunten, mit Sockel aus Mischmauerzum Teil erneuerten Sandsteinprofil das aufgehende Mauerwerk aus mit konischen Laibungen die äußeren spitzbogig Portale. Die unregelmäßig mit gestuften Rundbögen derWestwand der oberder Giebel mit Dekor aus stabgereihten Spitzbögen, Kreisen bzw. undbelebt durch Wechsel von abgesetzten Gliederungen; der Achteckpfeiler in drei Schiffe von je sechs Joche geteilt. An West-Nischen zwischen den Strebepfeilern. Die Figuration der Stern-Netzgewölbevariiert Schiff. Die reliefierten und Schilde mit und ohne Wappenbild, Sterne, Rosetten und, im Scheitel ArmaChristi. In den Gewölbekappendie bemalung: von den Rippenkreuzungen umrahmende Blumen, Zweige, und Strahlengloriolen. Gewölberippen, Fenstermaßwerke mit grauer Rippenkreuzungen bunt abgesetzt. Im Ostjoch des Mittelschiffs (durch kräftige Rundbögen Einbindung desöstlichen Pfeilerpaares) nicht ausgeführten Turms; des RundbogensKartusche Friedrich Wilhelms|. Derdreijochige, mit einer Trennmauerunterteilte mit Kreuzrippengewölbe auf nordwestlichen Chor Übergang Ostjoche des nördlichen Teils von 1994 sowie nach mittelalterlichen gestellter Raumfassung dienen Dassteile Satteldach des Langhauses doppelt stehendem Stuhl, vier Mittellängsverband. Entstehungszeit um 1270 Bauherr/ Franziskanerorden Auftraggeber Entwurf/ um 1270: Franziskanerorden Planung/ 1516-1525: Ausführung des Ausführung meister Andreas „magister muratorum“ 1735-1736: König Friedrich Bauinspektor send renovieren Umbauten/ 14.115. Jh.: möglicherweise Veränderungen 1270 1516-1525: Umbau des Langhauses vor 1573: nachreformatorische 1675: die durch den turms am 29.10.1630 werdenmittels gesichert 1689: Brandschädenin grundeinesBlitzeinschlags 1735-1736: König Friedrich Bauinspektor send renovieren; Seite7von14 und Südmauerflache raumhohe von Schiff zu bemalten Schlusssteine zeigen Tiere, Marken, Innungszeichen, der Mittelschiffswölbung, die bauzeitliche Seccoausgehende bzw. diese Weinranken, Kränze, Wolken Pfeilerkämpfer und Quaderbemalung versehen, die die überkommene Substruktion verbundenesStützengeviert unter des geplanten, aber an der dem Schiffzugewandten Seite mit „FWR“, dem Monogramm König Chorjeweils barocken Stuckkonsolen. Im zum Funktionsgebäude;die mit Zwischendecke und Treppe Befunden wiederher- als Ausstellungsraum. ein Sparrendach mit Kehlbalkenlagen und Umbausdurch den obersten Bau-Lange (von den Laienbrüdern genannt) Wilhelm lässt die Kirche durch Christoph Gottlieb Hedemann umfas-Erweiterung der Klosterkirche von Renovierung Brand des nahegelegenen Pulverentstandenen Gewölberisse Eisenklammern und Haken wieder der Nähe des Dachreiters auf-Wilhelm lässt die Kirche durch Christoph Gottlieb Hedemann umfas-Abriss des Dachreiters nach Brandschaden 1939-1945: geringe Kriegsschaden 1967: provisorische 1969: Instandsetzung sowie Sicherungsarbeiten 1970: Freilegung und Bemalung der ab 1971: Instandsetzung 1973: Freilegung von Chornordanbaus 1978: Restaurierung frühen 16. Jahrhunderts 1988: Anbau desdreiflügeligen der Nordseite mal(teil) Il: Funktionsgebäude 1994: Instandsetzung 1999: Renovierung 2003: Aufsetzen eines alte Dachreiter Sanierungsarbeiten wordenwar. Bauweise/ massiv; Konstruktion/ Langhaushalle: Sockel aus Technik Feldsteine, Backstein), Mauerwerk Binder-Verband (Format ca. Chor: Sockel aus Feldsteinquadern, Backsteinen im Läufer-Läufer-Binder-Verband 29,5 x 13-14 x 9,5-10 cm). Baumaterial(ien) Langhaushalle: Feldstein, Chor: Feldstein, Backstein; Dachstuhl: Holz Baudetails/ Axel Schulz, ,Ernstes Ausstattung zweispitzbogige Portale ehemaligen Franziskanerklosterkirche; acht Feldern und einem typischen Darstellungen; Schwermaschinenbau, Gerätebau Lauchhammer. Konzertorgel: 1975, Firma Mittelschiffs. Orgel: 1866, Firma Sauer, Jeeben/Altmarkt, 1990 Doppelgrabplatte Johannes (Sophie?): Sandstein, Darstellung der Bewidmetenin beschädigt; älteste erhaltene ehemaliger Liegeort vor L '®Vgl. Erfassungsprojekte baubezogener Kunstvon 2022. Seite8von14 | Herrichtung als Konzerthalle und Neueindeckung des Daches an den Gewölben Restaurierung der bauzeitlichen Gewölbe der Fassaden Nischen ander Nordseite des des Westgiebels nach Befund des Funktionsgebäudes an der Klosterkirche (siehe Denk-(Anbau)) des Chorsüdanbaus des Langhauses neuen Dachreiters, nachdem der nach einem Brand im Zuge der von 1735-1736 zerstört Mischmauerwerk (behauene aus Backstein im Läufer-28-28,5 x 13-14 x 8-8,5 cm); Mauerschale aus (Formatca. 27,5- Backstein, Sandstein; Tor“ (1975) und „Heiteres Tor“ (1973): aus Bronze an der Südseite der Türen bestehen aus Bogenfeld mit für den Sozialismus Werkstatt VEB Bagger, Förderungsbrücken und Sauer, op. 2025, im Westjoch des op. 107, aus der Kirche in im Choraufgestellt. Beyer (t1347) und Frau Chorsüdwand, mit ganzfiguriger Ritzzeichnungen,stark Frankfurter Grabplatte; dem Altar; ungewöhnlich die 1946 bis 1990, Frankfurt/Oder und Cottbus, Darstellung der Frau auf rechtenSeite. - Grabstein Anna Welschen(} Kannengießers Hans Preger; in einer Knorpelwerkkartusche gehaltenen Tafel; außen Langhauses. - zehn stark beschädigte 18. Jahrhunderts an der Lorentz (1731-1755), Kauf-Meyer(t 1760) und mehreren Raakell/Rackel. — Lampen/Deckenlampen Nebenanlagen/ unter Denkmalschutz stehende Umfeld der Franziskaner-Klosterkirche - Pfarrhaus, Collegienstraße Stadtarchiv. — Armenhaus, Gefängnis, 16. Jahrhundert errichtet, - Friedenskirche, Schulstraße — Platz an der Friedenskirche Schulstraße und Oderpromenade — Gaswerk, Am Graben4-6, 1855 errichtet. Quellen/ Deutsche Franziskanerprovinz (0. J.): Biografie: Franziskus Literatur einem erfüllten Leben in Armut (Auswahl) verfügbar unter https://franziskaner.net/franziskus-biografie/, zuletzt besucht am 02.04.2024. Erfassungsprojekte baubezogenerKunst Frankfurt/Oder und Cottbus, https://bldam-brandenburg.de/arbeitsbereiche/bau-undkunstdenkmalpflege/forschungen-und-projekte/baubezogeneddr-kunst/. Gramlich, Sybille; et al. (2002): Bundesrepublik Deutschland. 3: Stadt Frankfurt (Oder). Wernersche Worms am Rhein. Brandenburgisches Klosterbuch, Mittelalterliche Wandmalereiin Der Nordosten - Uckermark, Verlagsgesellschaft, Worms Vinken, Gerhard; Rimpel, Barbara, Handbuchder deutschen Kunstdenkmäler. 2. Auflage. Deutscher Kunstverlag, Seite9von14 der höherrangigen, heraldisch 1625): Witwe des mit Umschrift sowie Inschriften und einer von einem Engel am südöstlichen Eckpfeiler des Inschriftentafeln von Grabstätten des Chornordwand; u.a. für Elisabeth und Handelsherrn Johann Jacob Mitgliedern der Familie aus den 1970er-Jahren. Objekte im unmittelbaren Umfeld (Konzerthalle): 8, 9, 1739-1742 errichtet, heute Collegienstraße 10, im heute städtische Musikschule. 4 a, vor 1235 errichtet (von Collegienstraße, umfasste Platzanlage). Lebuser Mauerstraße 24, 24 a, KdöR; Bruder Peter Fobes von Assisi. Aufder Suche nach. und Geschwisterlichkeit. Online von 1946 bis 1990, 2022. Informationen unter Denkmaltopographie Denkmale in Brandenburg, Band Verlagsgesellschaft, Band 1, Berlin 2007. Brandenburg (2021), Band 2. Barnim, Oderland. Wernersche am Rhein, S. 212-218. et al. (2012): Georg Dehio. Brandenburg. Berlin, München. Denkmal(teil)I! Funktionsgebäude (Anbau) Lage Lebuser Mauerstraße 4; unmittelbar an der Oder, nördlich anschließend Äußeres: Beschreibung Dreiflügeliger, eingeschossiger Mansardflachdach; mit dem Franziskaner-Klosterkirche des Ostflügels nach Norden Eingangs-situation bildend. Der Sockelziegelsichtig, die ungefasst. Unmittelbar unterhalb Fensterband. Die Dachfenster neigungsgleich mit der Dachfläche. im Atrium fort, hierjedoch und Empfangsraumesim Innenhofgeöffnet. Zwei Besuchereingängean Diese umrahmt von rotem, Metallrahmen mit Glasdach. der Nordostecke der Nordfassade, den und mit Pfeilern gestützten An der Nordfassade zudem An- und Abtransport von Waren Lagerräume im Westflügel Das Dach aus Betonbindern ziegeln. Inneres: Erreichbar über die Besuchereingängedie anschließendem Garderoben-Durchgang zum nördlichen Konzerthalle. Im Erd- und mit abgehenden Garderobengeschoss des Weiteren geräumige Besprechungsräume mit großen ganzflächigen Fensterfassaden. Betonbinderkonstruktion des Im Westflügel niedriges Dachgeschoss Dachfläche; der Nord- und Entstehungszeit 1987-1988 Bauherr/ Investitionsauftraggeber: Auftraggeber Bezirkes Ffo. Entwurf/ Projektant: VEB Wohnungs-Seite10von14 an die Klosterkirche Funktionsbau mit ausgebautem Ost- und Westflügel nördlich an die anschließend. Das Obergeschoss auskragend und eine überdachte Wandflächen rau verputzt und der Traufe ein durchlaufendes im Obergeschoss (Dachbereich) Fassadenaufbausetzt sich die westliche Wand des Garderoben-Ostflügel durch gläserne Fassade zum der Ostseite (der Oder zugewandt). von der Fassade abgerücktem Ein weiterer Besuchereingang an überdacht vom auskragen-Obergeschoss des Ostflügels. etwamittig der Personaleingang. sowie Müllentsorgung über mit vorgelagerter Verkehrsfläche. mit einer Deckung aus Flachdach-Foyers mit und Empfangsbereich;hier Chorteil und zur Kirchenhalle bzw. Obergeschosslanggestreckte Flure und Stimmzimmern. Im Ober-Orchesterprobe- und Fensterflächen oder gar Die trapezförmige Daches wirkt raumprägend. mit Ausstieg aufdie Ostflügel ohne Dachgeschoss. HAG Komplexer Wohnungsbau des u. Gesellschaftsbaukombinat Planung/ Frankfurt (Oder), Projektierungsbetrieb Ausführung PB 11 Ffo.; Hauptauftragnehmer Bau: Gesellschaftsbaukombinat (Oder) Umbauten/ keine bekannt Veränderungen Bauweise/ massiv; Konstruktion/ Sockel aus Ziegel; Mauerwerk Technik Betonbindern; Stahlträger Baumaterial(ien) Ziegel, Gasbetonsteine, Stahl Baudetails/ Außenputz: 3-lagiger Edelputz, Ausstattung Trockenmaterials: VEB (Anhalt) Fenster und Außentüren:alle die Oberflächen dunkelbraun Fußböden: Naturstein, Keramikfußböden; Parkettfußboden Orchesterprobenraum Decken: mit Gipsabsorberelemten geschlossenenglatten Naturstein Berlin abgehängt; Freiräumenörtliche Drahtputzdecken Betonbinderkonstruktion Wandgestaltung (z. B. Besprechungsraum, Orchesterproberaum), raumhoheFenster im ausgebauten Dachgeschosses(z. B. Orchesterproberaum) Räume im OGteilweise und Einbaumöbeln aus Lampen/Deckenlampen; (bauzeitlich) Fahrstuhl mit schiebbaren, (VEB AufzugswerkLeipzig, Herbert Burschik, geb. am Eisenhüttenstadt, Steinmetz 1976, Plastik von Hanns Bronze auf einem hohenNaturstein-Postament(neu); von der Stadt Frankfurt Konzerthalle aufgestellt; demontiert; 2018 im Rahmen Museum Viadrina wiederaufgestellt; Orchesterproberaum im Nebenanlagen/ ein kleinerAbschnitt bauzeitliches '% KB = Kombinationsbetrieb Seite11 von14 Komplexe Vorbereitung VEB Wohnungs- u. Frankfurt (Oder), KB'? Frankfurt aus Gasbeton; Dachwerk aus Hersteller des (K) Beton und Edelputz Coswig Konstruktionen in Aluminium, eloxiert Kunststein, Terrazzoplatten und im Typ „Palast“ und Platten vom VEB Stuck und in Feucht-, Küchen- und als sichtbarer Teil der Decken- und Teil des Besprechungsraum, mit raumhohen Wandverkleidungen Holz Treppengeländeraus Stahl dekorativ gestalteten Stahlgittern 7025 — Leipzig, Baujahr 1988). 13.12.1922 in Prag, gest. 1990 in und Bildhauer: „HannsEisler“, Eisler (1898-1962, Komponist) aus 1975 (Oder) angekauft und 1980 in der dortwahrscheinlich 1990 der Bach-Ausstellung des stehtjetzt im Dachgeschoss Sandstein-Verbundpflaster Umfeld unmittelbar vor dem Haupteingang — bauzeitliches, einflugeliges Zugang zur rückwärtigen - bauzeitliche Mauerparallel Betonkern mit Sandsteinverkleidung, Sandsteinplatten - Nanette Ghantus, Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Büste, Bronze, 80 cm hoch; 1988 anlässlich der Feierlichkeiten Komponisten; danach zurAufstellung an der zwischen denzweiEingängenan Funktionsanbaus?® (nicht Weitere Nebenanlagensiehe: Klosterkirche (heute Konzerthalle Quellen/ Bauarchiv Stadt Frankfurt Literatur (Auswahl) Denkmal(teil) Atrium (Funktionsgebäude il Lage Lebuser Mauerstraße 4; zentraler Innenhof; im Süden Klosterkirche, im Westen, Funktionsgebäude (Anbau) Beschreibung Von Funktionsanbau und befestigter Innenhof. Strukturierung durch wechselndePflasterung Farbigkeit) sowie flache Höhenversprünge. Die Pflastersteine zu einem Eckbetonung (Plateaus) angeordnet. mit Laubbaum (bauzeitliche südlichen Plateaus jeweils an der Westseite des Atriums. Kunstwerkesind nicht Teil Baudetails/Ausstattung)). Entstehungszeit 1987-1988 Bauherr/ Investitionsauftraggeber: Auftraggeber Bezirkes Ffo. Entwurf/ VEB Grünanlagen Frankfurt Planung/ (auf Grundlage des Entwurfs Ausführung Rat der Stadt Frankfurt (O) 2°Vgl. Eigenbetrieb KULTURBETRIEBE FRANKFURT(ODER). Seite12von14 an der Nordostecke | Tor an der Gebaudertickseite als Verkehrsfläche zur Lebuser Mauerstraße; Abdeckung aus 1992: beauftragt vom Museum Viadrina zum 200. Todestag des Lagerungin Ateliers und Depots bis Oderpromenade im Jahr 2003, der Ostseite des im Schutzumfanginbegriffen) Denkmaltteil) | (Franziskaner-Carl-Philipp-Emanuel-Bach)). (Oder): Akten zur Collegienstraße 7 (Anbau)) begrenzt von der Franziskaner-Norden und Osten begrenzt vom Klosterkirche umschlossener, und Gestaltung der Fläche (unterschiedliche Materialien und mittig liegenden Quadrat mit Das nordwestliche Plateau Planung) bepflanzt, aufden zwei eine Skulptur. Eine weitere Skulptur (Die heute im Atrium befindlichen der bauzeitlichen Planungen(siehe HAG KomplexerWohnungsbau des (O) vom Büro für Stadtplanung beim vom 22.07.1988) Umbauten/ Aufstellung von Kunstwerken, Veränderungen dem öffentlichen Straßenraum geschützte Atrium transloziert Baudetails/Ausstattung). Bauweise/ — gepflastert Konstruktion/ - unregelmäßiges Großpflaster Technik Sandbettung (auf der zweiten Pflasterrasen) - Kleinpflaster auf 50 mm — in Bahnen verlegte Granitkrustenplatten Zementmörtel auf 100 - Gründungsplanumausrolligem Baumaterial(ien) Granitkrustenplatten, Granit, Baudetails/ - Fritz Cremer, geb. am Ausstattung 01.09.1993 in Berlin, Bildhauer, „Schwimmerin“, 1959, gegossen; ehemaliger eine auf einem Metallgerüst mit Blick auf die Oder)" - Wieland Förster, geb. am Zeichner, Maler und Schriftsteller: Opfern des Faschismus Bronze; vormaliger Standort demontiert und eingelagert, Neuaufstellung am 15. Steinmetzbetrieb Knösel mehrere übereinandergelagerte, — Hans-Detlev Hennig, geb. 09.11.2017, Bildhauer: stand bis 1992 an der Kaufhalle Straße; nach Beschädigungerfolgte die Aufstellung im neuenFreizeit-, Neuberesinchen, nach die Aufstellung im Atrium; Reiher 7° Nebenanlagen/ siehe Denkmal(teil) |: Franziskaner-Klosterkirche Umfeld Konzerthalle Carl-Philipp-Emanuel-Bach)) Funktionsgebäude (Anbau) Quellen/ Bildindex der Kunst und Architektur Literatur Marburg, Deutsches Dokumentationszentrum Kunstgeschichte - Bildarchiv (Auswahl) Online verfügbarunterhttps://www.bildindex.de,letzter am 18.06.2024. Eigenbetrieb KULTURBETRIEBE ?' ygl. Bildindexder Kunst und Architektur. ??Vgl. Stadtverwaltung Frankfurt (Oder). 23Vgl. Eigenbetrieb KULTURBETRIEBE FRANKFURT Seite13von14 die aufgrund von Vandalismus aus der Stadt Frankfurt in das wurden (siehe aufeiner 100 mm dicken Ebene mit Raseneinsaat; Pflastersand auf 100 mm Kiessand auf80 mm mm Kiesbettung Erdstoff Beton 22.10.1906 in Arnsberg, gest. am Grafiker und Zeichner: Guss von 1979, Figur aus Bronze, Standort an der Oderpromenade;zeigt sitzende Schwimmerin (ehemals 12.02.1930 in Dresden,Bildhauer, „Großes Martyrium. Den gewidmet‘, 1977-1979, Figur aus südlich des Chors; 2016 nach Restaurierung Dezember 2020 im Atrium durch den sowie die Firma Zeilinga; zeigt geschundeneTorsi?- am 23.12.1927 in Luckau, gest. am „Reiher“, 1979, Plastik aus Bronze; in der Heinrich-Hildebrand-Restaurierung und 1999 Spiel- und Sportparks erneuter Beschädigung erfolgte 2004 zeigt zwei übereinanderstehende (heute und Denkmal(teil) II: (Hrsg. Philipps-Universität für Foto Marburg): „Schwimmerin“. Zugriff FRANKFURT (ODER). Online (ODER). verfügbar unter https://kulturbuero-ffo.de/Kunst-im-6ffentlichen-Raum,letzter Zugriff am 18.06.2024. Stadtverwaltung Frankfurt Kunstwerks »Großes Martyrium« (Onlineartikel vom 17.12.2020). https://www.frankfurt- oder.de/?object=tx%7c2616.14&ModID=255&FID=2616.19592.1, | letzter Zugriff am 18.06.2024. Anlage Denkmalkarte Seite14von14 (Oder): „‚Wiederaufstellung des von Wieland Förster erfolgt“ Online verfügbar unter Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 312 des Abgeordneten Steffen Kubitzki (AfD-Fraktion) Wölfe weg aus Städten und Dörfern Es gibt immer mehr Videomaterial von Wölfen, Wölfe bleiben ohne Scheu und nähern sich mitten Nähe von Ortschaften betreffen oft Tiere aus und sind meist Freunde der Kinder, der emotionale Untat groß. Um diese Tiere zu schützen, werden nächtliches Gebell in der Nachbarschaft für das, was ihr Name sagt. Sie schützen zuverlässig der Herde nähert, wird verbellt, das liegt in der bewohnten Gebieten jagen meist nachts, deshalb in der Nacht bei ihrer Herde, zwischen den zu Gerichtsurteile, die den Haltern dieser Hunde nachts wegsperren, damit die Nachbarn in Ruhe die nicht erst verhandeln, die vergiften die bis bezahlt in Form von Herdenschutzmaßnahmen Futter der Hunde, damit denen später per Gerichtsurteil braucht keinen Schutz in unseren Dörfern. Er braucht er soll unseren Gemeinden fernbleiben. Sorgen batten. Schützen Sie die Menschen, deren Tiere Ich frage die Landesregierung: Warum stellt sie haft vorkommenden Wildtieres über die Sicherheit Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Das Wolfsmanagement in Brandenburg Problemlagen, die sich im Zusammenleben von und wirksam zu begegnen. Aktuell und auch im Bedarfsfall wird das sogar verstärkt. In der alle Möglichkeiten zur Gewährleistung der öffentlichen mich klar und eindeutig feststellen: Es hat in Zeit der Wiederbesiedlung durch den Wolf in bei dem ein Wolf aus Sicherheitsgründen hätte atypisches Verhalten gegenüber dem Menschen als Schutzmaßnahme nicht ausreichend ist, geschossen werden. Auch Wölfe, die es lernen, Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 die neugierig Ortschaften erkunden. Junge am Tag den Menschen. Wolfsrisse in der Hobbyhaltungen. Diese Tiere haben Namen Druck in der Familie ist nach so einer oft Herdenschutzhunde angeschafft, deren großen Ärger sorgt. Herdenschutzhunde tun ihre Herde. Jedes Individuum, dass sich Natur der Rasse. Wölfe in von Menschen müssen Herdenschutzhunde besonders schützenden Tieren sein. Nun gibt es leider genau das verbieten. Sie sollen ihre Hunde schlafen können. Es gibt auch Nachbarn, zu 4 000 Euro teuren Tiere. Der Steuerzahler den Tierhaltern den Erwerb und sogar das das Bellen verboten wird! Der Wolf auch keine Haustiere zum Überleben, Sie endlich für Lösungen, statt weitere De- und den Frieden im Dorf! den Schutz eines in Brandenburg massender Bürger und deren Eigentum? Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: war schon immer darauf ausgerichtet, Mensch und Wolf ergeben können, gezielt in der Zukunft wird sich das nicht ändern und Ultima Ratio stehen den Ordnungsbehörden Sicherheit zur Verfügung. Lassen sie Brandenburg und Deutschland in der ganzen den letzten 25 Jahren keinen Fall gegeben, geschossen werden müssen. Wölfe, die ein zeigen, können vergrämt oder, wenn dies auf Grundlage des Artenschutzrechts auch Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden und Nutztiere zu reißen, können entnommen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht die Praktikabilität Maßnahmen erhöhen. Insofern debattieren Schutz der Menschen, der Nutztiere und im Sinne Rahmenbedingungen des Artenschutz- und Jagdrechts. - 2 werden. Hier wird sich durch die geplante und Bandbreite der möglichen wir nicht, sondern wir Handeln aktiv: zum der staatsrechtlichen Verpflichtungen und - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 313 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Verantwortlichkeiten für sonderpädagogisch denburg Trotz der besonderen Bedeutung angepasster Hörschädigung bestehen derzeit Unklarheiten burg für deren Entwicklung und Umsetzung verantwortlich entsprechende Prüfungsformate erarbeitete, dung des LIBRA nicht eindeutig geregelt, wer lende Zuständigkeit erschwert eine verlässliche barrierearmer und fachlich angemessener Prüfungsbedingungen nen und Schüler. Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie sicher, lerinnen und Schüler mit Hörschädigung bereitgestellt Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das MBJS gewährleistet auch nach der Gründung führung der schulischen Prüfungen. Das gilt selbstverständlich Schüler mit Hörschädigung. Für diese Schülerinnen fungsaufgaben entsprechend an. Dies geschieht tung „Hören“ in Potsdam. Damit erfolgt wie bisher an die individuellen Bedarfe der Schülerinnen Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 angepasste Prüfungen im Land Bran-Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit darüber, welche Institution im Land Brandenist. Während früher das LISUM ist seit der Umstrukturierung und der Einbindiese Aufgabe derzeit wahrnimmt. Diese feh-Planung und gefährdet die Sicherstellung für betroffene Schülerindass angepasste Prüfungen für Schüwerden? Minister für Bildung, Jugend und Sport die des LIBRA die ordnungsgemäße Durchauch für Schülerinnen und und Schüler passt das LIBRA die Prüin enger Abstimmung mit der Leiteinricheine Anpassung von Prüfungsaufgaben und Schüler. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 306 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Werbung der Landesregierung für die Ausbildung Aktuell wirbt die Landesregierung um Auszubildende Slogan „FLEXIBEL, KRISENFEST; BEZAHLT“ Innern und für Kommunales, junge Menschen zu überzeugen. Ich frage die Landesregierung: Mittel in welcher ter (Radio, Zeitungen, Plakate, Werbeunternehmen Kampagne im Sinne der Vorbemerkung eingeplant? nach einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln Unternehmen etc.) namentlich benennen. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Für die Bewerbung der Laufbahnausbildungen dienstes (Studiengang Öffentliche Verwaltung Verwaltungsinformatikdienstes (Studiengang Verwaltungsinformatik die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes und für Kommunales (MIK) zuständig. Das MIK ist die zentrale Einstellungsbehörde für Laufbahnausbildungen; die Ausbildung erfolgt Die drei Laufbahnausbildungen leisten einen der gesamten Landesverwaltung. Speziell für Anwärterinnen und Anwärter bilden einen hoch der Landesverwaltung ausscheiden, und sichern Gut ausgebildete Bedienstete sind ein Garant Verwaltung. Angesichts des großen Nachersatzbedarfs aufgrund bung eine große Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung. nannten Bereich wurden im Jahr 2025 im MIK geplant. Davon entfielen auf Werbung mittels auf Werbung an und in Bussen und Bahnen sowie spielsweise Plakat- und Bildschirmwerbung) ca. (inkl. Giveaways und Messeequipment) ca. 50 dieser Werbemaßnahmen wurden beispielsweise Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 in der Landesverwaltung für die Landesverwaltung. Mit dem versucht unter anderem das Ministerium des von einer Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst Höhe für welche eingebundenen Dienstleisetc.) haben welche Ministerien für die Bitte Gesamtkosten angeben sowie und eingebundene Dienstleister (Medien, Minister des Innern und für Kommunales die des gehobenen allgemeinen Verwaltungs-Brandenburg), des gehobenen technischen Brandenburg) sowie für ist das Ministerium des Innern die Anwärterinnen und Anwärter in den drei jedoch für die gesamte Landesverwaltung. wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit die Bedürfnisse der Verwaltung ausgebildete qualitativen Ersatz für Bedienstete, die aus damit die Funktionsfähigkeit des Staates. für eine grundrechtssensible und innovative zahlreicher Altersabgänge hat die Wer-Für die Werbung im oben ge-Mittel in Höhe von ca. 488 000 Euro eindigitaler und Printmedien ca. 209 000 Euro, an und in ausgewählten Locations (bei-228 500 Euro und auf Ausbildungsmessen 000 Euro. (Beauftragt mit der Umsetzung Ströer Deutsche Städte Medien GmbH, IfT Institut für Talententwicklung Mitte GmbH tungs GmbH, Interamt, Ausbildung.de, vielfältige Stand 12. Dezember 2025 sind die Mittel auch für Ausbildungsmessen wurden bisher ca. 42 7 500 Euro offen. Es können jährlich 50 Anwärterinnen oder Anwärter benen allgemeinen Verwaltungsdienstes, 20 Anwärterinnen des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes wärter in der Laufbahn des mittleren allgemeinen Das MIK erhält für diese drei Laufbahnen jährlich Mit dieser Werbung wird nicht nur Aufmerksamkeit riert, sondern auch für alle weiteren potenziell desverwaltung. Zugleich ist das Werbematerial mationen auf Ausbildungsmessen) auch hilfreich ebenfalls jährlich ca. 75 Nachwuchskräfte in den einstellen. Um geeignete Bewerberinnen und Bewerber Landesverwaltung zu gewinnen, ist das MIK auf angewiesen. - 2 (vocatium & parentum), IMPULS Veranstal-Printmedien.) bereits weitgehend abgeflossen. Lediglich 500 Euro verausgabt, und es sind noch ca. in der Laufbahnausbildung des geho- oder Anwärter in der Laufbahn und 48 Anwärterinnen und An-Verwaltungsdienstes eingestellt werden. ca. 600 Bewerbungen. für die drei Laufbahnausbildungen gene-Interessierten an einer Tätigkeit in der Lan-(zum Beispiel Flyer mit QR-Code oder Inforfür die Einstellung in den Kommunen, die Studiengängen für den gehobenen Dienst adäquat ansprechen zu können und für die eingehende bzw. ansprechende Werbung - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 315 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Pharmaziestudiengang in der Lausitz Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort 26. März 2025 mit, dass in Bezug auf eine Umsetzung engangs mit dem Freistaat Sachsen an der BTU 2025 mit neuen Erkenntnissen zu rechnen sei. Ich frage die Landesregierung: Welche neuen die Rückschlüsse auf die weiteren notwendigen diengangs in der Lausitz ermöglichen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Wie im März 2025 auf Ihre damalige mündliche zung des Konzepts für einen neuen Pharmazie-Studiengang Technischen Universität Cottbus-Senftenberg chen Voraussetzungen die Landtage von Sachsen haltsgesetzgebung die erforderlichen zusätzlichen licherweise gezeigt, dass für die Doppelhaushalte in Sachsen zusätzliche finanzielle Mittel zur Umsetzung den konnten. Vor diesem Hintergrund konnte nicht vorangetrieben werden. Ob sich daran in Länder für die kommenden Haushalte etwas werden. Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 (CDU-Fraktion) auf die mündliche Anfrage Nr. 87 vom des gemeinsamen Pharmaziestudi-Cottbus-Senftenberg im Laufe des Jahres Erkenntnisse haben sich seitdem ergeben, Schritte zur Etablierung des Pharmaziestu-Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Anfrage mitgeteilt, hängt die weitere Umsetan der Brandenburgischen insbesondere davon ab, ob und unter wel- und Brandenburg im Rahmen ihrer Haus-Mittel bereitstellen. Es hat sich bedauer-2025/2026 weder in Brandenburg noch des Konzeptes bereitgestellt werdie Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2025 Anbetracht der finanziellen Situation beider ändern wird, kann derzeit nicht abgesehen Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 316 des Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) Verletzung der Neutralitätspflicht am Oberstufenzentrum nigs Wusterhausen Am 08.12.2025 wurde in den öffentlich zugänglichen Dahme-Spreewald in Königs Wusterhausen stellt, das unter dem Titel „Wenn Nazis online die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in stellt. Durch die gewählte Gestaltung und Präsentation Schule und deren Mitarbeiter verbreiteten eine demokratisch gewählten Partei mit dem Nationalsozialismus. katen angebrachten QR-Codes wird als Urheber Anschrift des OSZ Dahme-Spreewald angegeben. Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen stöße der geschilderten Art zukünftig zu verhindern? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der Vorwurf der Verletzung der Neutralitätspflicht Landkreises Dahme-Spreewald (OSZ LDS) ist Im OSZ LDS sind zwei Plakate im Flipchartformat Schule ausgestellt worden. Die Ausstellung ist Die Ausstellungsstücke wechseln, je nach Fokus gemeinsam mit der Sozialarbeiterin Ausstellende eher im Sinne von „Womit beschäftigen wir uns stehen. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht verpflichtet, Bisher gab es weder von Eltern, Schülern oder gen dazu. Auch mit dieser Ausstellung hält sich die Schule das hier schon oft diskutiert und werden mit zu einer übereinstimmenden Auffassung kommen, derholen: Der Beutelsbacher Konsens verlangt Überwältigung. Er verlangt gerade nicht das Ausblenden versen und die Neutralität gegenüber verfassungsfeindlichen Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 Dahme-Spreewald in Kö-Räumen des Oberstufenzentrums (OSZ Dahme-Spreewald) ein Plakat ausgegehen“ Bild- und Textmaterial zeigt, welches unmittelbarem Zusammenhang mit „Nazis“ wird der Eindruck erweckt, die parteipolitisch wertende Gleichsetzung einer Ausweislich des auf den Pladie Schulsozialarbeiterin K. J. unter der wurden veranlasst, um zukünftige Ver-Minister für Bildung, Jugend und Sport die gegenüber dem Oberstufenzentrum des unbegründet. mit dem Titel „Nazentzeit“ im Foyer der durch die Schulsozialarbeit begleitet worden. der Schülerinnen und Schüler, die selbst sind. Die Ausstellung ist dementsprechend gerade?" bzw. "Was bewegt uns?" zu verdie jeweilige Ausstellung zu besuchen. anderen Besuchern ablehnende Äußerunan den Beutelsbacher Konsens. Wir haben der Fraktion des Fragestellers vermutlich nie aber ich will es gerne noch einmal wie-Verzicht auf politische Indoktrination und legitimer demokratischer Kontro-Tendenzen. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 317 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Umgang mit Straßennamen aus der DDR-Zeit Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, dass Straßen, die nach führenden Repräsentanten sind, umbenannt werden sollten. Sie sieht darin Selbstverständnisses. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Dem Vorschlag der Bundesbeauftragten ist insofern nung „Ausdruck von Würdigung durch die heutige rende Repräsentanten der kommunistischen entsprechen. Die Frage der Benennung von Straßen und Plätzen kommunalen Selbstverwaltung. Die Städte und abstrakte Ratschläge einer Landesministerin zu Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 (CDU-Fraktion) Evelyn Zupke, hat kürzlich gefordert, der kommunistischen Diktatur benannt ein überfälliges Signal des demokratischen diesen Vorschlag der Bundesbeauftragten? Ministerin für Wissenschaft, Forschung und zuzustimmen, als eine Straßenbenendemokratische Gesellschaft“ ist und füh-Diktatur dieser Würdigung in keinster Weise fällt in die alleinige Zuständigkeit der Gemeinden in Brandenburg dürften sich dieser Frage verbitten. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 318 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Einrichtung von Kinderschutzinstitutsambulanzen walde, Neuruppin, Lauchhammer und Potsdam Die Regierungskoalition schreibt in ihrem Antrag Jugendhilfestatistik jährlich etwa 750 Verdachtsfälle nachlässigung im Land Brandenburg, was die dig macht. Derzeit werden Kinder aus dem Land ämtern […] nach Berlin überwiesen, wo die Kinderschutzambulanzen ten.“ Brandenburg sei bisher das einzige Bundesland, bulanzen vorhalte. Ich frage daher die Landesregierung: Warum von Kinderschutzinstitutsambulanzen zugunsten bulanter Strukturen verzichtet? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Land Brandenburg hat nicht auf die Einrichtung „verzichtet“. Es waren sehr viele vorbereitende zungen dafür gegeben waren – ich möchte hier Brandenburgs erstes Kinder- und Jugendgesetz Mit diesem Landesgesetz sind Schnittstellen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe können gen (ambulant, teilstationär und stationär) von Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz stelle Kinderschutz im Land Brandenburg beauftragt, zen für Brandenburg“ zu erstellen, das im September und Finanzierungsstruktur sowie zur Standortauswahl Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eine neue Leistungsform in das SGB V aufgenommen. zen sollen Klinikträger zur Teilnahme an der ambulanten teren Einzelheiten legt die Selbstverwaltung im burg haben aktuell vier Klinikverbünde Anträge chen Versorgung nach dieser neuen Regelung Eingegangen: 17.12.2025 / Ausgegeben: 17.12.2025 an den Klinikstandorten Ebersmit der Drucksache 8/2143: „Es gibt laut von Kindesmisshandlung oder Ver-Einrichtung spezialisierter Strukturen notwen-Brandenburg von den zuständigen Jugendlängst am Limit arbeidass keine Kinderschutzinstitutsamhat Brandenburg bisher auf die Einrichtung Berliner Einrichtungen bzw. anderer am-Ministerin für Gesundheit und Soziales die von Kinderschutzambulanzen (KIA) Schritte nötig, bis alle rechtlichen Voraussetnur einige auflisten: (BbgKJG) trat am 1. August 2024 in Kraft. zum Gesundheitsbereich eröffnet worden. demnach auch in medizinischen Einrichtun-Trägern der Jugendhilfe erbracht werden. (MBJS) und das damalige Ministerium für haben anschließend die Fachdas Konzept „Kinderschutzambulan-2024 erste Empfehlungen zur Kostenvorgelegt hat. wurde zum 1. Januar 2025 Die pädiatrischen Institutsambulan-Versorgung ermächtigen. Die wei-Gesundheitswesen fest. Im Land Brandenauf Zulassung zur ambulanten kinderärztlibeim Zulassungsausschuss eingereicht. Aktuell stehen die bundesrechtlichen Rahmenvorgaben Umsetzung jedoch noch nicht fest, so dass der darüber entschieden hat. Die rechtlichen Voraussetzungen waren durch die Finanzierung der Schnittstellen dieser interdisziplinär tungen. Anfang Dezember haben die beiden beteiligten zierung aus Lottomitteln für die ersten vier Kinderschutzambulanzen standorten in Eberswalde, Lauchhammer, Neuruppin Ein fünfter Standort in Cottbus ist in Aussicht. stellt dafür 125 000 Euro zur Verfügung, 25 000 die Finanzierung einer Landeskoordinierung Finanzierung über den Landeshaushalt erfolgen. Neben der Bereitstellung von Landeshaushaltsmitteln stellen zwischen SGB V und SGB VIII finden Umsetzung der Vorschläge aus dem Konzept bulanzen und eine entsprechende Landeskoordinierung aufnehmen können. - 2 für die konkrete leistungsrechtliche Zulassungsausschuss bislang noch nicht diese Schritte gegeben – allein es fehlte noch arbeitenden Kinderschutzeinrich-Ministerien entschieden eine Anschubfinanan den Krankenhaus- und Potsdam zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Euro pro KIA. Das MBJS sorgt zudem für in Höhe von 45 000 Euro. Ab 2027 soll die für die Koordinierung an den Schnittweitere Gespräche zur Konkretisierung und statt, sodass im Jahr 2026 Kinderschutzamim Land Brandenburg ihre Arbeit -
