landtag.brandenburg.de ↗

Jouleen Gruhn

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Ende unserer Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Als Erstes stehen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, „Gesetz zur Änderung des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes und zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung“, Drucksache 8/2173, zur Abstimmung. Ich bitte alle um ihr Handzeichen, die der Beschlussempfehlung zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in der 2. Lesung verabschiedet. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion mit dem Titel „Weitere konstruktive Begleitung der Kommunen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse sicherstellen!“, Drucksache 8/2211. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Entschließungsantrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1966 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2200 Ich eröffne die Aussprache und bitte Frau Abgeordnete Kornmesser, SPD-Fraktion, ans Mikrofon. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW – Allgemeine Unruhe) Bevor die Abgeordnete gleich zu Wort kommt, bitte ich Sie – Sie merken es selbst schon, Sie werden wieder stiller – um Konzentration. Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. Britta Kornmesser (SPD):* Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Änderung des Brandenburgischen Spielhallengesetzes möchte ich eingangs gar nicht viel sagen, denn es besteht grundsätzlich kein Änderungsbedarf an diesem Gesetz. Mit der geplanten Novelle verlängern wir lediglich die Übergangsfrist um fünf Jahre, also bis Ende Dezember 2030. Damit ermöglichen wir, dass Verbundspielhallen weiterhin eine Erlaubnis für ihren Betrieb erhalten. Im Weiteren gehe ich daher nur auf die Änderung des Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetzes ein. Worum geht es konkret? Wir haben im November im Landtag das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz beschlossen, wonach Gemeinden beim Ausbau von Windenergie- oder Solarfreiflächenanlagen auf ihrem Gebiet von den Betreibern der Anlage eine jährliche Sonderabgabe erhalten, und dieses Geld können sie zum Wohle der Menschen vor Ort einsetzen. (Vereinzelt Beifall SPD) Das im November beschlossene Gesetz sieht eine Stichtagsregelung vor: Konkret sind Gemeinden anspruchsberechtigt, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 km um den Standort der Windenergieanlage befindet, wenn diese bis einschließlich 31.12. dieses Jahres in Betrieb genommen wurde. Für nach dem 31.12.2025 in Betrieb genommene Anlagen, also ab Januar 2026, gilt dann ein Radius von 2,5 km. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird nun eine Folgeänderung vorgenommen, sodass dieselben Regelungen auch in Fällen Anwendung finden, in denen mehrere Gemeinden anspruchsberechtig sind – um mehr geht es heute nicht. Insgesamt gehen wir mit dieser Änderung den letzten notwendigen Schritt und harmonisieren unser Gesetz mit dem bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches schon immer einen Radius von 2,5 km vorgesehen hat. Wir schaffen somit sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch für die Anlagenbetreiber Rechtssicherheit. Die Notwendigkeit der Klarstellung wurde auch im Rahmen der schriftlichen Anhörung bestätigt. Die vom Landkreistag angeregte Formulierung im Sinne der Normenklarheit und Adressatengerechtigkeit wurde so übernommen, und das ist gut und richtig. Für uns ist entscheidend: Mit Beginn der neuen Radiusregelung ab Januar 2026 darf es keinerlei Unsicherheiten geben. Die Kommunen müssen klar wissen, worauf sie Anspruch haben, und die Betreiber müssen verlässlich planen können. Gerade weil wir mit der Sonderabgabe vor Ort die Akzeptanz für die Energiewende stärken wollen, müssen die Regeln eindeutig, nachvollziehbar und anwendungsfreundlich sein, wie wir es bereits mit der Zusammenführung der bisherigen Abgabengesetze erreicht haben. Daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Alle Reden von Jouleen Gruhn Protokoll ↗