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Britta Müller

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie wichtig der AfD dieser Tagesordnungspunkt ist, sehen wir daran, dass ihr Gesetzentwurf zum PsychKG zunächst im Juli dieses Jahres im Plenum behandelt werden sollte, dann im September, dann im November, und jetzt, im Dezember, ist es tatsächlich der Fall. Von Eile, liebe Frau Dr. Oeynhausen, und davon, dass Sie schneller vorankommen wollen, kann angesichts dessen wohl keine Rede sein. Kommen wir zu dem Antrag, der, angeregt durch das Attentat in Magdeburg vor einem Jahr, nach der Reaktion der Landespolitik fragt. Die Bundesländer haben am 12. Juni dieses Jahres im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz – im Schulterschluss mit der Innenministerkonferenz – einstimmig beschlossen, dass es eines verantwortungsbewussten gemeinsamen Handelns mit einem gezielten und ganzheitlichen Ansatz zur Verhinderung von Gewalttaten bedarf. Die wirksamste Prävention gegen Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen mit Neigung zu fremdgefährdendem Verhalten seien eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung, frühzeitige und niederschwellige Hilfs- und Behandlungsangebote, aufsuchende und nachgehende Behandlungsmodelle sowie eine sektorübergreifende Vernetzung der gemeindepsychiatrischen Angebote und der medizinischen Regelstruktur. Dieser Vierklang entspricht – bei allen stets gegebenen Verbesserungsmöglichkeiten – in weiten Teilen der aktuellen Behandlungsrealität in Brandenburg und im Wesentlichen auch den fachlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Es braucht also in diesem Kontext grundsätzlich keine neuen Regelungen im PsychKG, sondern vielmehr die konsequentere Nutzung bereits bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung optimierter Hilfen wird im Land Brandenburg kontinuierlich weitergearbeitet. Hier kurz einige Beispiele: Im Oktober fand im Innenministerium die erste Veranstaltung zur Implementierung eines Früherkennungs- und Bedrohungsmanagements im Land Brandenburg statt. Ziel ist eine bessere gegenseitige Information und Vernetzung der Polizei mit den jeweiligen Netzwerkpartnern, darunter die Akteure im Gesundheitswesen. Hinsichtlich der speziellen Bedürfnisse von Geflüchteten setzt das Land Brandenburg grundsätzlich auf die skizzierte Regelversorgung. Es hat gleichwohl in den letzten Jahren mit umfangreicher finanzieller Unterstützung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ein umfassendes Netzwerk für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten aufgebaut. Auch ein umfangreicher Dolmetscherdienst wurde so etabliert. Vielfach haben sich mittlerweile auf Landkreisebene runde Tische zwischen psychiatrischen Krankenhäusern, Sozialpsychiatrischen Diensten, Polizei und Gerichten etabliert, bei denen ein Austausch zu problematischen Fällen stattfindet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen an diesen Beispielen, dass konsequent an der Verbesserung der psychischen und psychiatrischen Versorgung im Land Brandenburg gearbeitet wird. Und doch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Die Zukunft ist schwer vorherzusehen oder vorherzusagen, auch – oder: gerade – bei psychisch kranken Menschen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD – Andreas Galau [AfD]: Gerne!)

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