Andreas Noack
Herr von Lützow, wenn Sie meinen nächsten Gedanken abgewartet hätten, hätte ich Ihre Frage beantwortet. Ich habe vorhin gesagt, dass 80 % der Kommunen die Voraussetzungen nach § 69 Abs. 4 unserer Kommunalverfassung erfüllen. Warum erfüllt der Rest sie nicht? Die Dinge sind breit ausgerollt worden, und zwar nicht nur einmal, sondern mehrmals. Wir haben im Grunde genommen ein strukturelles Problem, aber nicht in erster Linie in den Rechnungsprüfungsämtern, sondern vor allen Dingen in den Finanzverwaltungen unserer Kommunen. Wir alle müssten einmal darüber nachdenken, ob unsere Kommunen schon unter dem Aspekt der Jahresabschlüsse – nur darauf richte ich jetzt den Fokus – als Verwaltungseinheiten nicht zu klein sind. Wenn der Kämmerer längere Zeit ausfällt, kommt man hinsichtlich des gesetzlichen Anspruchs, der sich mit der Kommunalverfassung verbindet, ins Strudeln, weil den Rechnungsprüfungsämtern nicht rechtzeitig prüffähige Unterlagen für die Jahresabschlüsse zur Verfügung gestellt werden können. Das ist aber ein Problem, das wir im Zusammenhang mit einer Kommunalreform diskutieren müssen. Dann wird es um die Frage gehen, wie die Kommunen zukünftig arbeiten sollen bzw. wie die Aufgabenverteilung erfolgen soll. Für große Städte ist das überhaupt kein Problem. Für kleinere Gemeinden existieren aber Probleme bei der Umsetzung der gesetzlichen Standards. Das muss uns bewusst sein. Dieses Problem werden wir nicht lösen, indem wir ein Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz nach dem nächsten beschließen. Wir müssen vielmehr strukturell überlegen, wie wir den Kommunen eine solche Unterstützung geben können – auch mit Hilfe der Digitalisierung –, dass die Rechtsfolgen beherrschbar sind. Das ist ein Thema, das über das der Jahresabschlüsse hinausgeht, aber es ist halt da. Es ist deutlich angesprochen worden, und wir müssen uns ihm stellen. Lassen Sie mich meinen Gedanken fortführen, Herr von Lützow. Dass mehr als 80 % der Kommunen die Voraussetzungen erfüllen, habe ich bereits gesagt. Ich bestreite nicht, dass es Probleme gibt. Dass wir uns nach einer zehnjährigen Übergangsphase in einer Situation befinden werden, in der wir davon ausgehen können, dass prüffähige Jahresabschlüsse rechtzeitig vorgelegt werden, davon gehe ich aus. Es sollte heute das letzte Mal sein, dass wir uns hier im Plenum mit Übergangsregelungen zu Jahresabschlüssen beschäftigen. Denn schon am Anfang habe ich gesagt: Jeder kommunale Vertreter, der einen Haushalt beschließt, ohne zu wissen, wie die vergangenen Haushaltsjahre tatsächlich abgeschlossen wurden, handelt aus meiner Sicht unverantwortlich. Übrigens handelt auch die Kommune nicht verantwortlich; denn sie muss ausgehend von den finanziellen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit eine Projektion vornehmen; sie darf diese Rahmenbedingungen jedenfalls nicht ausblenden. In diesem Sinne bin ich trotzdem dafür, Herr von Lützow, dass wir die Übergangsfrist für die Kommunen, die sich noch im Aufholprozess befinden, verlängern, sodass wir spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes in der Situation sind, dass der überwiegende Teil – es wird immer Einzelfälle geben, in denen es nicht klappt – der Kommunen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und den Vorgaben von § 69 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung nachkommt. Sonst sind die Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung. Das bedeutet zwar nicht Haushaltssicherung oder Haushaltsnotlage, aber die vorläufige Haushaltsführung ist natürlich mit Einschränkungen verbunden. Denn man muss seine finanzielle Situation kennen, um planen und wirtschaften zu können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der die Kommunalverfassung und das Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz betrifft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
