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Daniela Oeynhausen

AfD 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Genau, ich möchte meine Möglichkeit zu drei Nachfragen in Anspruch nehmen. Frau Ministerin, regelmäßig antworten Sie auf diese für die Bürger sehr wichtige Frage: Na ja, wir warten mal die Enquetekommission ab. – Viele werden sagen: Oh, das ist dann wahrscheinlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. – Aber wir haben das Rechtsstaatsprinzip, und dieses verpflichtet Sie als Landesregierung. Wenn Bürger gegen unwirksame Vorschriften verstoßen haben und ihnen deswegen ein Bußgeld auferlegt wurde, muss der Staat das Unrecht beseitigen und diese Bürger rehabilitieren. Deswegen frage ich Sie: Warum wollen Sie das Ergebnis der Enquetekommission abwarten? Warum wollen Sie dem Rechtsstaatsprinzip nicht Rechnung tragen? Das muss doch in Ihrem Interesse als Landesregierung sein. – Das ist meine erste Frage. Selbst wenn Sie tatsächlich die Ergebnisse der Enquetekommission abwarten wollen, haben wir das Problem, dass die Aufbewahrungsfrist für die Bußgeldverfahren in den Kreisen abläuft. Ein Teil wird schon in diesem Jahr vernichtet werden, ein Großteil im nächsten Jahr. Haben Sie den Kreisen schon eine konkrete Anweisung gegeben, diese Unterlagen aufzubewahren? Ich frage Sie: Welche Maßnahmen hat das Ministerium, hat die Landesregierung jetzt ergriffen, um ein Amnestiegesetz im Jahr 2027 oder 2028 überhaupt möglich zu machen?

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