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Michael Schierack

CDU 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörer! Frau Oeynhausen, die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sie bei der Entlassung von psychisch Kranken aus der Unterbringung pauschal die Polizei einbinden will, unabhängig von der Einzelfallfrage und unter Missachtung der Schweigepflicht, zulasten der Betroffenen. Ich sage es gleich am Anfang: Die CDU wird diesen Antrag ablehnen – nicht, weil wir uns nicht um die öffentliche Sicherheit sorgten, sondern gerade weil wir uns dafür interessieren. 2025 65 Wir haben es hier mit einer hochkomplexen Problemlage zu tun: die Herausforderung des Umgangs mit psychischen Erkrankungen, Gefährdungslagen, Entlastungsmanagement sowie das Zusammenspiel von Innenpolitik, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik. Es ist also keine rein sicherheitspolitische oder rein medizinische, sondern eine gesamtgesellschaftliche Frage. Mit diesem Gesetzentwurf wird ignoriert, dass auf Landes- und Bundesebene längst intensiv gearbeitet wird: Die Gesundheitsministerkonferenz, die Innenministerkonferenz und die Justizministerkonferenz – alle arbeiten an diesem Problem, weil sie die Gefahren durchaus sehen. Brandenburg ist – davon gehe ich aus – an allen diesen Diskussionen beteiligt. Die AfD nennt in ihrer Begründung schreckliche Einzelfälle. Sie sind bedauerlich, aber ich halte es nicht für seriös, deswegen eine pauschale polizeiliche Meldepflicht einzuführen, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Fraktion stehen für Sicherheit, aber auch für die Freiheitsrechte des Einzelnen. Es darf also keine pauschale Weitergabe medizinischer Informationen an Sicherheitsbehörden geben, wenn keine akute Gefahr besteht. Es geht also um die Einzelfallabwägung. (Beifall des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU]) – Danke schön. – Die Kollegin hat schon auf Hessen hingewiesen. Ich möchte Ihnen kurz darstellen, was da anders ist: Entscheidung auf fachärztlicher Basis. Es werden nur notwendige Informationen zur Gefährdereinschätzung übermittelt. Die Rechte der Betroffenen bleiben gewahrt – durch konkrete medizinische Beurteilung, klare Regeln zur Datenweitergabe unter Beachtung der Schweigepflicht sowie eine differenzierte Regelung als Ausdruck verantwortungsvoller Sicherheitspolitik. Das ist der Unterschied zu Ihrem Gesetzentwurf, mit dem Sie uns weismachen wollen, er hätte etwas damit zu tun. Brandenburg hat natürlich eine wichtige Aufgabe, zum Beispiel beim Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. In den letzten Jahren haben wir hier viele Stellen geschaffen – gerade auch beim Sozialpsychiatrischen Dienst, der eine zentrale Rolle spielt. Da bestehen weiterhin Lücken, und daran müssen wir arbeiten – das ist wichtig. Auch geht es darum, bessere Ausbildungsformate für den Sozialpsychiatrischen Dienst zu ermöglichen. Wichtig sind weiterhin Prävention und Kooperation, bessere präventive Netzwerke, mehr Aufklärung, eine bessere Kooperation zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst, den Kliniken und der Polizei – das ist richtig –, und vor allen Dingen die Betrachtung des Einzelfalls, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Fraktion stehen für eine konstruktive Weiterentwicklung des PsychKG auf der Basis von Fachlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, aber auch Verantwortung. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Gordon Hoffmann [CDU])

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