Falk Peschel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Der Lernprozess muss noch mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Lehrkräfte und auch Schülerinnen und Schüler sollen mehr Zeit bekommen, um sich darauf zu konzentrieren.“ So der Koalitionsvertrag. Ein zentraler Punkt des Artikelgesetzes zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen ist folgerichtig die dringend notwendige Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen von unterrichtsfernen Aufgaben. Die Praxis zeigt: Pädagogische Arbeit wird zunehmend durch bürokratische Anforderungen und rechtliche Unsicherheiten belastet. Das kostet Zeit – Zeit, die eigentlich für Unterricht, Förderung und Beziehungsarbeit gebraucht wird. Daher sind im Rahmen des Artikelgesetzes völlig zu Recht auch die meisten Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Schulgesetz angesiedelt. Die Entlastung der Lehrkräfte ist dort gegeben durch die Abschaffung des Gutachtens im Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule – Herr Staatssekretär Fischer hat es ausgeführt; die Details zum veränderten Ü7-Verfahren werden sicher nach der Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Fachausschuss beraten –, und zum anderen besteht die Möglichkeit, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen als wichtiges pädagogisches Mittel bei Fehlverhalten künftig schneller und direkter anzuwenden. Diese Maßnahmen stellen einen entscheidenden Baustein des Schulalltags dar, dienen dem Schutz der Schulgemeinschaft und sollen pädagogisch wirksam sein. So sollen im Bereich der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Befugnisse zur Entscheidung über einen schriftlichen Verweis in besonders schwerwiegenden Fällen, über die Überweisung in eine Parallelklasse oder Parallelunterrichtsgruppe und über den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht oder einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen direkt auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter übertragen werden. Eine aufwendige Befassung zu den vorgenannten Maßnahmen durch eine Klassen- bzw. Lehrkräftekonferenz mit zum Teil 15 oder mehr teilnehmenden Personen entfällt. Die Schulleitungen können also schneller und flexibler auf Vorfälle reagieren. Die aufwendige Hürde der kurzfristigen Einberufung einer Klassenkonferenz entfällt. Gerade mit Blick auf die massiven Gewaltvorwürfe an einer Cottbuser Grundschule wird im Rahmen einer Entbürokratisierung von Verfahrensabläufen dafür Sorge getragen, dass Verstöße schnell und tatsächlich mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden können. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention an unseren Schulen. Für einen besseren Schutz des Kindeswohls sollen Schulen das Jugendamt künftig unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist. Gleichzeitig wird dazu auch die Datenschutzverordnung Schulwesen angepasst. Herr Kollege Hohloch, Sie irren. Mustervereinbarungen zwischen Grundschulen und Horten im Rahmen des Ganztags stellen Entbürokratisierung dar. Ich gebe Ihnen gerne einen Exkurs aus meiner mehrjährigen Erfahrung als Amtsleiter für Bildung, Soziales und Kultur in einer Brandenburger Kreisstadt und schildere Ihnen gern die Koordinierung zwischen Grundschulen und Horten in verschiedenen Trägerschaften. Eine solche Rahmenvereinbarung ist einfach hilfreich und entlastend. Die beispielhaft genannten Maßnahmen machen deutlich: Bürokratieabbau im Bildungsbereich ist kein Randthema, sondern eine zentrale Voraussetzung für gute Schulen. Auch deshalb war die Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau ein wichtiger Schritt. Das Fachgespräch im Ausschuss zu Bürokratieabbau im Bildungswesen am vergangenen Freitag hat gezeigt, dass es dringend notwendig ist, Veränderungen auf den Weg zu bringen. Wir sollten deshalb die mit diesem Artikelgesetz geplanten Maßnahmen nur als ersten Schritt betrachten und weiter systematisch prüfen, wo gesetzliche Vorgaben, Verordnungen und Verwaltungsprozesse den Schulalltag unnötig verkomplizieren. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Ziel muss es sein, Regeln zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu klären, Verfahren zu verschlanken und das stets mit dem Fokus, mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur weiteren Befassung. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU])
