Steeven Bretz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Gesetzentwurf, der in 2. Lesung zur Abstimmung steht, hat eine längere Vorgeschichte, und zwar geht das Ganze auf eine Entscheidung des Bundestages zurück. Ich möchte daran erinnern: Diese 500 Milliarden Euro waren etwas Besonderes – sie waren in der Sache begründet etwas Besonderes, und ihr Zustandekommen war etwas Besonderes. Ich darf daran erinnern, dass im Zusammenhang mit diesen 500 Milliarden Euro auf Bundesebene im Wesentlichen drei Argumentationspfade verfolgt wurden. Beim ersten Pfad sagte man: Wir müssen einen Beitrag leisten, um dieses Land wieder nach vorn zu bringen, um seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu stärken. Das war ein Leitmotiv. Beim zweiten ging es darum, die Verteidigungsfähigkeit in Deutschland wiederherzustellen. Der dritte Aspekt, der eine Rolle spielte, war die Frage: Wie verhalten wir uns in unseren Bündnissen – Stichwort NATO, Stichwort EU? Welche führende Rolle will Deutschland dort wie und in welcher Form einnehmen? Ich glaube, dass rückblickend gerade die letzten Tage gezeigt haben, dass die Entscheidung, dieses Sondervermögen auf Bundesebene einzurichten, richtig gewesen ist, und dass es sich als klug und richtig erwiesen hat, diese Schritte in dieser Form zu gehen. Ich glaube – um das mal in einen größeren Kontext einzuordnen –, der NATO-Gipfel im Juni wäre nicht derselbe NATO-Gipfel gewesen, wenn diese Entscheidungen nicht auf Bundesebene so getroffen worden wären. Da es aber so war, dass die Höhe der Kreditaufnahme und auch das Zustandekommen nicht kritikfrei geblieben sind, schafft natürlich die Art, wie wir damit umgehen, einen Maßstab. Wir sehen uns unter Rechtfertigungszwang, zu erklären, wie wir mit dem Geld umgehen. Wie Sie wissen, haben die Bundesländer von diesen 500 Milliarden Euro 100 Milliarden bekommen – und das Land Brandenburg 3 Milliarden. Kommen wir zur Sache: Was hat diese Landesregierung gut gemacht? Ich möchte hier hervorheben, dass die Landesregierung mit der kommunalen Familie vereinbart hat, von 1,5 Milliarden Euro 500 Millionen – grob gerundet – den Landkreisen und kreisfreien Städten und 1 Milliarde – grob gerundet – den Brandenburger Gemeinden zu geben. Das ist eine kluge Entscheidung. Sie ist schon allein deshalb klug und richtig, weil man dieses Geld anders gar nicht an die Front bekommt sozusagen, also dorthin, wo es gebraucht wird, und deshalb war es richtig, die kommunale Familie da gut einzubinden. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jörg Vogelsänger [SPD]) Was ich nicht gut fand – und das hat letztlich auch zu dieser Sondersitzung geführt –: Leider hat die Landesregierung es verabsäumt – Herr Finanzminister, diese Kritik müssen insbesondere auch Sie sich anhören –, zu den anderen 1,5 Milliarden Euro eine Geschichte von Zuversicht und Hoffnung zu erzählen, weil das doch 1,5 Milliarden Euro an Chancen sind, die es im Land Brandenburg geben kann. Ich habe den Eindruck, hätten wir im Finanzausschuss nicht alles erfragt und Schritt für Schritt auch herausgearbeitet, hätte keiner so richtig mitbekommen, was die Landesregierung mit diesem Geld im Einzelnen vorhat. – Das muss doch auch zu der Frage führen, ob Sie, Herr Finanzminister, bei dieser Thematik den richtigen Angang gewählt haben. Ich finde, Sie haben eine Gelegenheit ausgelassen, weil es 1,5 Milliarden Euro an Chancen sind, die, in eine Geschichte verpackt, Zuversicht und Vertrauen hätten zutage fördern können. (Beifall CDU) Ich muss Ihnen auch sagen, die Ministerien haben ihre Projekte dann in unterschiedlicher Qualität vorgestellt. Ich will das jetzt gar nicht im Einzelnen referieren; das haben wir alles im Finanzausschuss miteinander besprochen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landesrechnungshof, weil er ebenfalls darauf hingewiesen hat, dass wir gerade bei der Frage des Geldausgebens sehr darauf achten müssen, nicht nur mit Oberbegriffen zu argumentieren und zu glauben, damit Haushaltslöcher stopfen zu können, sondern dass wir immer auch die Aufgabe haben, den Willen des Gesetzgebers auf Bundesebene abzubilden und auf sinnvolle Investitionen hinzuwirken, die zu einem Mehrwert führen, der sich dann auch rechtfertigen lässt, weil – da haben alle, die das gesagt haben, auch recht – die Schulden bleiben, und daran ändert auch der Begriff des Sondervermögens nichts. Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, ganz genau hinzuschauen: Was sind das für Maßnahmen? Erfüllen diese Maßnahmen den Zweck? Ich erspare Ihnen jetzt, dass wir in jede einzelne Maßnahme noch einmal hineinschauen, und möchte Ihnen sagen: Wir haben – allgemein formuliert – unsere Marschroute, und wir empfehlen, sie der Landesregierung mit auf den Weg zu geben, nämlich Kriterien, anhand derer wir dann auch messen lassen wollen, ob das Geld richtig und sinnstiftend ausgegeben wird. Da bin ich bei einem zweiten Thema, und das ist mir als Finanzpolitiker außerordentlich wichtig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Finanzminister, die Spielräume, die dem Land Brandenburg jetzt mit diesem Sondervermögen gegeben wurden, müssen auch dazu genutzt werden, die strukturellen Aufgaben, die der Landeshaushalt in sich birgt, weiter anzugehen. Da gibt es zahlreiche Hausaufgaben, und der Landesrechnungshof hat mit bemerkenswerter Klarheit darauf hingewiesen, wir sollten uns nicht daran gewöhnen, dass in Zukunft immer alles mit Schulden finanziert werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch die Erfüllung dieser Hausaufgaben nicht außer Acht lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird das Sondervermögen nicht behindern. Wir wollen, dass dieses Sondervermögen Wirklichkeit wird. Wir wollen, dass das Geld dort, wo es gebraucht wird, auch ankommt. Wir haben aber Kriterien formuliert, die wir Ihnen mit auf den Weg geben wollen – daran werden wir die Landesregierung messen. Deshalb wird unser Abstimmungsverhalten wie folgt sein: Wir bitten natürlich darum, dass Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Sollten Sie das nicht tun, werden wir uns bei der Endabstimmung aus den genannten Gründen enthalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend bitte ich Sie, wirklich gute Projekte zu suchen, die dann auch den Sinn erfüllen, den der Bundesgesetzgeber dem zugedacht hat, und darauf zu achten – das Finanzministerium und Herr Minister Crumbach –, die Zeit zu nutzen, die Sie haben, um weiter die strukturellen Probleme im Landeshaushalt zu lösen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Melanie Balzer und Jörg Vogelsänger [SPD])
