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Kristy Augustin

CDU 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In 1. Lesung debattieren wir heute über das Artikelgesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen. Da könnte durchaus die Frage in den Raum gestellt werden, ob es nicht bereits unnötige Bürokratie, zumindest aber vermeidbaren Mehraufwand für die unterschiedlichen Ebenen darstellt, das in 1. Lesung zu debattieren. Ich meine jetzt nicht nur den Aufwand für die Fraktionen, für die Rednerinnen und Redner heute, sondern vor allem auch für den Stenografischen Dienst, für das Protokoll usw. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Aber gut, diese Frage stellt sich sicher so mancher bei manchen Tagesordnungspunkten. Hier geht es, wie gesagt, um ein Gesetz in 1. Lesung. Und da sich die Fachebene, der Bildungsausschuss, ja intensiv mit dem Gesetz befassen möchte, haben wir bereits am 4. Dezember eine Anhörung beschlossen, wobei wir die Abstimmung darüber heute noch abzuwarten haben. Was bleibt mir also bereits heute – zeitlich vor der eigentlichen Expertise, die wir dann in den Ausschuss einladen und befragen werden – festzuhalten? – Ich danke auch Herrn Staatssekretär, dem Geburtstagskind, dass er sich heute die Mühe gemacht hat, das Gesetz noch einmal vorzustellen. – Das Ziel ist eine Entlastung der Lehrkräfte, um die zusätzliche Lehrerwochenstunde ab 1. Februar 2026 zu rechtfertigen. Ob die im Artikelgesetz verankerten Punkte das aber tatsächlich vermögen, muss sich in der Praxis zeigen. Das können die Verbände und Pädagogen, die es unmittelbar betrifft, am besten beurteilen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs wurden bereits am vergangenen Freitag im Sonderausschuss „Bürokratieabbau“ mit Gästen diskutiert. Da wurde deutlich, dass es zwar durchaus richtige Ansatzpunkte gibt, um die Lehrkräfte zu entlasten – darüber werden wir, wie bereits gesagt, im Bildungsausschuss auch konkret sprechen –, aber auch, dass es in den täglichen Abläufen von Lehrerinnen und Lehrern noch sehr viele weitere Entlastungspotenziale gibt. Dies wurde sehr eindringlich von einem Lehrer dargestellt, der beschrieb, welcher Aufwand betrieben und welche Formulare ausgefüllt werden mussten, damit er überhaupt an dieser Ausschusssitzung teilnehmen konnte. Ich erspare mir und Ihnen aber, an dieser Stelle im Detail auf einzelne Maßnahmen des Gesetzentwurfs einzugehen; ich bin sicher, alle haben das Artikelgesetz im Entwurf schon gelesen. Dafür ist dann auch der Bildungsausschuss Mitte Januar der richtige Ort. Dann sind auch die Verbände und die Praktiker dabei, auf die es am Ende ankommt und die es betrifft. Ich hoffe sehr, dass ihre zusätzlichen Hinweise und Anregungen noch Eingang in den Entwurf finden können, und bin dankbar, dass die Kollegin Poschmann da aufnahmebereit ist, sich ebenfalls auf diese Anhörung und die Anregungen, die dort kommen werden, freut. Abschließend möchte ich noch betonen, dass die Aufgabe des Bürokratieabbaus im Bildungsbereich noch etwas vielschichtiger als in anderen Bereichen ist. Im Bildungsbereich geht es nicht oder nicht nur um weniger Vorschriften und Arbeitsbelastung, sondern immer auch um die bessere Qualität des Unterrichts. Das müssen zwei Seiten derselben Medaille sein. Wir stimmen der Überweisung zu. Ich spare uns heute keine Bürokratie, aber zwei Minuten Redezeit. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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