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Daniela Oeynhausen

AfD 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort. Ich habe noch Nachfragen an Sie. Ich zitiere von der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: „Im Hintergrund kümmert sich ein bundeseinheitliches Gremium um Qualität und bundesweit einheitliche Standards.“ Diese bundeseinheitlichen Standards sind ein Problem. Wie schätzen Sie als Gesundheitsministerin den Erfüllungsaufwand ein? Was muss im Rettungswesen noch geschehen, damit wir den bundeseinheitlichen Standards genügen? Müssen wir noch in den Kreisen irgendetwas umbauen? Mit welchen Kosten rechnen Sie? Meine zweite Frage ist: Wenn man das Bundesgesundheitsministerium richtig versteht, bedeutet dieses Gesetz die Transformation des Rettungsdienstes von einer bisherigen Transportleistung hin zu einer Sachleistung und somit, dass es ein Verhandlungsmodell wird. Es ist der Abschied vom Satzungsmodell hin zum Verhandlungsmodell. Haben Sie tatsächlich diese Wahlfreiheit, wie Sie es gerade gesagt haben, oder wird es dann tatsächlich ein Verhandlungsmodell? So steht es nämlich dort auf der Homepage. Die dritte Frage betrifft die Investitionskosten. Welchen Vorschlag haben Sie gemacht? Das würde mich interessieren. Wie haben Sie sich dazu positioniert? Wie viel wollen Sie als Land in Zukunft an Investitionskosten des Rettungsdienstes übernehmen? Ich wiederhole: Der Bundesgesetzgeber hat in den 70er-Jahren festgelegt, dass Investitionskosten in den Rettungsdiensten von den Ländern nach Haushaltslage und die Betriebskosten von den GKV getragen werden sollen. Die Länder haben es so ausgelegt, dass sie sich dann komplett aus der Affäre ziehen konnten. Aber das wird jetzt nicht mehr funktionieren. Deshalb die Frage an Sie: Was wollen Sie demnächst investieren?

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