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Britta Müller

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 14. November 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt und die Länder um Stellungnahme bis zum 4. Dezember gebeten. Mit Blick auf die Relevanz wurden in Vorbereitung der abzugebenden Stellungnahme relevante Akteure wie die kommunalen Spitzenverbände, der Landesverband der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Brandenburg, die integrierten Regionalstellen, die Kassenärztliche Vereinigung, die Kostenträger sowie die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg in die Stellungnahme einbezogen. Mit der geplanten Notfallversorgungsreform werden gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um die Vernetzung der Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienste zu verbessern. Eine bessere Steuerung der Hilfesuchenden in die richtigen Versorgungsebenen soll durch die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117 erzielt werden. Dieser Aspekt der Notfallversorgungsreform wird in Brandenburg bereits seit vielen Jahren umgesetzt. 2025 25 Das Land Brandenburg hat wesentliche Forderungen zur Reform der Notfallversorgung in dem Entschließungsantrag „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ auf den Weg gebracht. Eine der wichtigsten Kernforderungen, dass für die Finanzierung der sogenannten Fehlfahrten eine bundesgesetzliche Lösung geschaffen wird, wurde im Referentenentwurf umgesetzt. Die vorgesehene Regelung von § 30 SGB V, der die medizinische Notfallrettung als eigenes Leistungssegment im SGB V vorsieht, birgt jedoch in Verbindung mit § 133 SGB V die Gefahr, dass neue Finanzierungsprobleme geschaffen werden – Sie hatten das vorhin angesprochen. Insbesondere werden nämlich hinsichtlich der Investitionskosten des Rettungsdienstes Regelungslücken gesehen, was wir auch beanstandet haben. Dies wurde im Rahmen der Stellungnahme bereits adressiert und muss im weiteren parlamentarischen Verfahren auch kommunikativ begleitet werden. Begrüßt wurde jedoch ausdrücklich, dass eine Lösung für die Fehlfahrten durch die Übernahme der Finanzierung von Behandlungen vor Ort geschaffen und auch der Transport in eine andere geeignete Versorgungseinrichtung künftig als Leistung vergütet wird. Das war der gesetzliche Punkt, den wir lange in Richtung des Bundes adressiert hatten. Gleichzeitig wurde jedoch gefordert, dass ein klarer Finanzierungsrahmen für die Investitionskosten zu setzen ist. Im Rahmen des Erörterungstermin am 9. Dezember 2025 der Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium hat Brandenburg die vorgenannten relevanten Punkte mündlich noch einmal klar herausgestellt. Ihre Frage zu den Investitionen hoffe ich damit aufgegriffen und beantwortet zu haben, dass wir das in der Stellungnahme kritisiert haben und auch kritisch sehen. Wir brauchen hier eine Regelung. Zum Gebühren- und Verhandlungsmodell habe ich jetzt teilweise ausgeführt. Ein Teil des Problems zwischen diesen beiden Modellen war tatsächlich der Streit um die Fehlfahrten. Ein Teil konnte also geklärt und aufgegriffen werden. Natürlich hat jedes Modell Vor- und Nachteile, ob Gebühren- oder Verhandlungsmodell. Es stehen tatsächlich immer die Vor- und Nachteile in Abwägung. Jedes Modell hat Vorteile und eben auch Nachteile. Man muss diese Vor- und Nachteile im Verhältnis genau abwägen und beantworten, welches Modell zu bevorzugen ist. Das Verhandlungsmodell hat natürlich auch den Vorteil, dass eine Schiedsstelle eingerichtet werden kann, um Klarheit über die streitigen Kosten herbeizuführen. Wie gesagt, in Abwägung der beiden Modelle ist zu prüfen, welches präferiert wird.

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