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Andreas Kutsche

BSW 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU fordert in ihrem Antrag die vollständige Aufhebung des Vergabegesetzes und begründet das damit, dass der bundesgesetzliche Mindestlohn ab Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen und damit über dem derzeitigen brandenburgischen Vergabemindestlohn von 13 Euro liegen wird. Der Vergabemindestlohn sei damit, so die CDU, entbehrlich – das haben wir ja gehört. Eines muss man der CDU lassen: Sie benennt ein echtes Problem. Ja, wir hinken hinterher. Die letzte Erhöhung des Vergabemindestlohns liegt über vier Jahre zurück, obwohl das Gesetz eine regelmäßige Überprüfung vorsieht. Diese Überprüfung fand nicht statt. Das Ergebnis ist Stillstand, wo längst Handlungsbedarf bestand und weiterhin besteht. Aber aus dieser richtigen Analyse zieht die CDU die völlig falsche Konsequenz. Wer feststellt, dass das Instrument nicht mehr wirkt, schafft es nicht gleich ab, er stärkt es. Die Antwort auf einen zu niedrigen Vergabemindestlohn ist nicht die Abschaffung des Vergabegesetzes, sondern seine Weiterentwicklung und die deutliche Anhebung des Vergabemindestlohns. (Beifall BSW) Denn der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt eine absolute Untergrenze, Herr Bommert. 13,90 Euro sichern weder eine auskömmliche Existenz noch eine armutsfeste Rente – gerade angesichts steigender Mieten und Lebenshaltungskosten, wie es mein Kollege Rüter ebenfalls gesagt hat. Hinzu kommt: Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in Brandenburg arbeitet unter einem Tarifvertrag. Wo Tarifbindung fehlt, ist der Vergabemindestlohn eines der wenigen Instrumente, mit denen das Land bei öffentlichen Aufträgen für halbwegs faire Löhne sorgen kann. Wer dieses Instrument streicht, schwächt Beschäftigte und nicht die Bürokratie. Meine Damen und Herren, der Stillstand hat aber noch eine weitere Ursache, und darüber müssen wir offen sprechen. Als BSW-Fraktion haben wir unserem Koalitionspartner konkrete Gesetzentwürfe zur Anhebung des Vergabemindestlohns und zur Weiterentwicklung des Vergabegesetzes vorgelegt. Nun gilt es, diese Vorschläge gemeinsam zügig voranzubringen (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) und Gespräche in konkrete Entscheidungen zu überführen. Die Anhebung des Vergabemindestlohns auf 15 Euro ist ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir haben diesen Koalitionsvertrag gemeinsam unterschrieben und tragen dafür Verantwortung. Und Verantwortung heißt, Vereinbarungen umzusetzen – nicht auf die lange Bank zu schieben. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Gerade bei einem Thema, das für viele Beschäftigte in Brandenburg ganz konkret über Einkommen, Lebensstandard und Zukunftssicherheit entscheidet, darf es keine Verzögerungen mehr geben. Für uns als BSW-Fraktion ist klar: Wir stehen bereit, den Vergabemindestlohn zügig anzuheben, die Tarifbindung zu stärken und das Vergaberecht sinnvoll weiterzuentwickeln, statt es abzuschaffen. Brandenburg braucht kein Rückzugsgefecht bei sozialen Standards, sondern einen starken, modernen und fairen Vergabemindestlohn. Zu den Aussagen von Herrn Bommert: Die derzeitige wirtschaftliche Situation hat auch Ihre Partei im Bund zu vertreten, und – es wurde heute Morgen schon gesagt – an der Stelle muss nachgearbeitet werden; da könnten Sie mehr handeln. Herr Drenske, ein Stück weit habe ich bei Ihnen herausgehört, was von der AfD-Fraktion zu erwarten ist, wie Sie Arbeitnehmerrechte stärken wollen. – Wir lehnen den Antrag ab, Herr Bommert. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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