Gordon Hoffmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Es geht um das Spielhallengesetz, und es geht im Wesentlichen darum, dass eine Übergangsfrist verlängert werden soll. Wir finden, das ist richtig, weil wir damit Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe, für die Beschäftigten, aber auch für die Kommunen schaffen und den Fortbestand hoher gesetzlicher Spielerschutzstandards sicherstellen. Aus meiner Sicht geht es allerdings um etwas mehr als nur um eine Fristverlängerung. Es geht – das ist mir als Verbraucherschutzpolitiker wichtig – auch um ein klares Bekenntnis zur Stärkung des legalen Glücksspielmarktes. Denn nur ein attraktives, gut reguliertes und kontrolliertes legales Angebot kann den Spieltrieb der Menschen, den es einfach gibt, in geordnete Bahnen lenken und dem illegalen Glücksspiel wirksam entgegenwirken. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wenn wir über Spielhallen oder manchmal auch Spielhöllen reden, haben wir sofort irgendwelche Bilder und Assoziationen im Kopf: einsame Menschen in dunklen Räumen, die sich den einen oder anderen Drink genehmigen, (Lars Hünich [AfD]: Herr Hoffmann kennt sich aus!) die den ganzen Tag am Automaten sitzen, einen Heiermann nach dem anderen in die Automaten stecken, bis spät in die Nacht durchzocken, manchmal mehrere Geräte gleichzeitig bedienen, weil sie glauben, ihre Gewinnchancen maximieren zu können, und am Ende haben sie Haus und Hof verspielt. Das gibt es auch tatsächlich, das ist auch schlimm, und wir als Verbraucherschützer haben ein Interesse daran, dies zu verhindern. Aber das erleben wir nicht in den Spielhallen, um die es in diesem Gesetz geht. Hier geht es nämlich um die legalen und genehmigten Spielhallen. In diesen gibt es eben keinen Alkohol. In diesen Spielhallen ist es auch nicht möglich, gleichzeitig an mehreren Automaten zu spielen. Es gibt klare Einsatz- und Verlustgrenzen. Was man maximal verlieren kann, ist also klar geregelt und auch streng begrenzt. Und es gibt dort vor allen Dingen eine staatliche Kontrolle. Das, worüber ich vorhin gesprochen habe, sind Dinge, die wir schon erleben, nämlich überall dort, wo es diese staatliche Kontrolle nicht gibt. Das ist ein Markt, der immer größer wird; illegale Spielstätten breiten sich immer weiter aus. Das ist manchmal ganz einfach gemacht: im Hinterzimmer eines Imbisses, in irgendeiner Garage, in einer vermeintlichen Bar. Da gibt es eben keine Regeln. Da gibt es keinen Jugendschutz. Da gibt es keinen Spielerschutz. Da gibt es keine Hemmungen und keine staatliche Kontrolle. Deshalb ist es uns so wichtig, dass wir das legale Glücksspiel nicht kaputtregulieren, sondern dass wir es so weit stärken, dass es sich der Konkurrenz des illegalen Glücksspiels widersetzen kann. Genau diesen Ansatz haben wir auch in der vergangenen Legislaturperiode schon verfolgt, weil wir der Auffassung sind, dass nicht der pauschale Abbau legaler Angebote zu mehr Spielerschutz führt, sondern eine kluge Regulierung mit hohen Qualitätsstandards, klaren Kontrollen und konsequentem Vollzug. Meine Damen und Herren, die Verlängerung der bestehenden Regelung ermöglicht es, bewährte Spielhallen unter den bewährten strengen gesetzlichen Vorgaben weiter zu betreiben, sichert damit Arbeitsplätze und erhält bestehende Spielerschutzkonzepte. Wir haben hier über noch einen anderen Punkt gesprochen, nämlich darüber, dass im sogenannten Omnibusverfahren noch eine andere Regelung enthalten ist. Man muss schon ehrlich sagen, dass das natürlich kein Ruhmesblatt für die Handwerkskunst der Landesregierung ist. Das ist vollkommen richtig. Es ist eigentlich peinlich, dass ein solcher Fehler dort korrigiert werden muss, (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) aber ich glaube, es ist auch ein Stück weit gemeinsame staatspolitische Verantwortung, dass man, wenn einem ein Fehler auffällt und man die Möglichkeit hat, ihn zu korrigieren, eben nicht wartet, bis der Worst Case eintritt, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern sagt: Der Fehler ist in seinem Ausmaß überschaubar. Es ist richtig, ihn zu korrigieren. – Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BSW)
