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Britta Müller

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, am 10. Dezember 2025, also vor ein paar Tagen, hat auf meine Einladung hin ein Folgetermin zur Finanzierung des Rettungsdienstes in meinem Haus stattgefunden, zu 2025 19 dem alle Landrätinnen und Landräte, die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter der Kostenträger geladen waren. Ziel des Gesprächs war unter anderem, ein Resümee zum Stand der Kosten- und Leistungsrechnung und der aktuellen Finanzierungssituation der Träger des Rettungsdiensts zu ziehen. Bei der Umsetzung des Verfahrens, welche am 30. Juni dieses Jahres zwischen dem Landkreistag Brandenburg in Vertretung der acht von Festbeträgen betroffenen Landkreisen und der vdek Landesvertretung Berlin/Brandenburg in Vertretung für die Krankenkassenverbände abgesprochen wurde, gab es allerdings Verzögerungen. Bei den Rettungsdienstträgern, die sich zur Anwendung der seitens des Landes empfohlenen Musterkalkulation entschieden hatten, zeichnet sich ein heterogenes Bild ab: Vier Rettungsdienstträger rechnen auf Grundlage ihrer jeweiligen Gebührensatzung ab. Für die übrigen Rettungsdienstträger kann berichtet werden, dass noch am Rande des Termins, am 10. Dezember, zwischen einem Träger und den Kostenträgern eine Absprache zur weiteren Vorgehensweise getroffen werden konnte. Hier handelt es sich um die Uckermark und das Gespräch mit Landrätin Dörk. Bei einem weiteren Träger steht die Prüfung aufgrund der kurzfristig vor dem Termin eingereichten Unterlagen zur Kosten- und Leistungsrechnung noch aus; hier handelt es sich um Frankfurt (Oder). Bei zwei weiteren Trägern, die Kostenträgern zusagten, zeitnah ins Gespräch zu kommen und eine Abstimmung zur Kosten- und Leistungsrechnung herbeizuführen, geht es um Dahme-Spreewald und Cottbus. Seitens des Ministeriums wird ein Termin für einen Austausch bereits in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2026 mit den Vertretern der Kostenträger und der kommunalen Spitzenverbände zur Wiederaufnahme der Arbeiten der Arbeitsgruppe Kosten- und Leistungsrechnung – da gab es eine AG KLR – avisiert. Es wurde erbeten, dass diese Arbeitsgruppe ihre Arbeit wieder aufnimmt, und hier haben wir auch zügig in der zweiten Kalenderwoche einen Termin anberaumt. Zudem wird vom MGS seitens der Kassenaufsicht und der Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst im Land Brandenburg künftig eine regelmäßige Abfrage zum Stand der Kosten- und Leistungsrechnung getrennt nach den Jahren 2025 und 2026 erfolgen, bei der auch der Stand des finanziellen Defizits für das Jahr 2025 Berücksichtigung finden soll. Außerdem wird zum 1. Quartal 2026 ein Termin zur Umsetzung des OVG-Urteils im zweiten Musterneukontrollverfahren unter Steuerung des Ministeriums vereinbart.

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