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Robert Crumbach

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Heute beraten wir das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ in 2. Lesung. Das ist ein 3 Milliarden Euro schweres Paket. Ich will noch einmal deutlich machen, worum es bei diesem Gesetz geht und warum einige in dieser Debatte vorgebrachte Kritikpunkte nicht tragen. Der Weg über ein Sondervermögensgesetz ist der klügere Weg, um diese Bundesmittel in Milliardenhöhe schnell, planbar, transparent und überjährig einzusetzen. Genau das brauchen die Menschen in diesem Land: Transparenz und Verlässlichkeit – im Übrigen bis 2042. Die Opposition oder zumindest Teile von ihr hätte bzw. hätten lieber einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Allerdings wäre dies sehr viel weniger transparent: Beim Nachtragshaushalt könnten Sie spätestens 2027 kaum noch auseinanderhalten, welches Geld aus dem regulären und welches Geld aus dem Sondervermögen stammt. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es würde nämlich alles in einem Gesamthaushalt für 2027 und 2028 aufgehen. Auch wird die Kritik an dem Sondervermögen als Sonderschulden von Ihnen zitiert. Ich will darauf hinweisen: Ja, das sind Schulden des Bundes, aber jeder, der mit Volkswirtschaft zu tun hat, weiß, dass es eine goldene Regel gibt – Schulden für Investitionen sind kluge Schulden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Im Übrigen – das sollten Sie auch einmal begreifen – sind das keine Schulden des Landes Brandenburg. Aber manchmal ist es ja auch nicht so einfach. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Meine Damen und Herren, wenn Sie auch noch kritisieren, dass die Landesregierung zusätzliches Geld zur Sanierung von Jugendbildungsstätten ausgeben will und sich dann hier versteigen, die katholische Kirche als Hort gegen rechts zu bezeichnen, zeigen Sie damit, dass Sie gar nichts verstanden haben. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Dr. Jouleen Gruhn und Falk Peschel [BSW]) Beim „Zukunftspaket“ geht es im Kern um Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge und damit um Investitionen in die Zukunft Brandenburgs – darum, dass wir „mehr Brandenburg“ ermöglichen. Entscheidend dabei ist: Die Verwendung des Sondervermögens erfolgt in enger Absprache zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden. Diese Absprache sorgt dafür, dass ein erheblicher Teil der Mittel direkt und unbürokratisch bei den Kommunen ankommt, dass es dort Planungssicherheit gibt und wir im Gleichschritt mit unseren Kommunen gemeinsam das Land gestalten. Darauf kommt es an: gemeinsam zu gestalten. Die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben gezeigt, wo wir im Land den größten Investitionsbedarf haben. Dahin muss das Geld gehen, und es wird auch dahin gehen. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat ganz klar benannt: Es geht um rund 70 Brücken, die seit Jahren auf Sanierungslisten stehen. Es geht um marode Landes- und kommunale Straßen, Radwege und Investitionen in Verkehrssicherheit. Es gibt also Infrastrukturprojekte, die startfertig sind. Aber bisher fehlte es dafür an Haushaltsmitteln. Im Ausschuss wurden auch konkrete Bedarfe des Gesundheitsministeriums dargestellt. Es geht um die Modernisierung von Krankenhäusern, Investitionen in medizinische Technik, die Digitalisierung von Versorgungsstrukturen, und es geht um Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. – Sie merken schon, es geht um Daseinsvorsorge. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, Investitionen über Jahre hinweg verlässlich abzusichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie fordern immer wieder, sämtliche Projekte möglichst schon heute im Gesetz oder im Wirtschaftsplan festzuschreiben. Ich verstehe Ihr Anliegen, aber Transparenz darf nicht zulasten von Flexibilität gehen. Gerade bei langfristigen Infrastruktur- und Gesundheitsinvestitionen brauchen wir auch angesichts der langen Laufzeit diese Flexibilität, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Das bedeutet aber nicht, dass eine Kontrolle durch den Landtag ausgehebelt würde. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt über die Wirtschaftspläne, die hier im Landtag beraten und im Übrigen auch beschlossen werden. Das ist Kontrolle und mitnichten eine Blankovollmacht. Das Sondervermögen ist rechtlich klar geregelt, zweckgebunden und vollständig in die Haushaltskontrolle des Landtages eingebunden. Die Ausgabe jedes Euros wird nachvollziehbar geplant und beraten. Wir werden dafür sogar eine Internetseite einrichten, (Zurufe von der AfD: Wow!) die zeigt, wo wie viel Geld investiert wird. Noch einmal: Es geht um dringend benötigte Investitionen – Investitionen, die bleiben, in Straßen, Krankenhäuser, Schulen. Niemand kann und darf das ablehnen, es sei denn, er will nicht „mehr Brandenburg“, sondern marode Brücken und Straßen nicht sanieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz steht für Investitionen statt Stillstand, für Teamgeist statt Misstrauen, für ein Gestalten unserer Zukunft statt dafür, Probleme zu vertagen. Wir stehen zu diesem Weg, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Stimmen Sie für eine flächendeckende 2025 47 Gesundheitsversorgung, für moderne Infrastruktur, für mehr Leben, für mehr Brandenburg! – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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