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René Wilke

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir steht natürlich keine Bewertung der Abgeordneten zu, aber ich will zum letzten Teil sagen: Herr Genilke, dazu werden wir uns morgen sicherlich noch intensiv austauschen. Heute geht es um das Landesaufnahmegesetz. Zu diesem ist zu sagen, dass bisher leider noch nicht erwähnt wurde, wie die Anhörung lief. Mir wurde gesagt – ich bin ja noch nicht so lange wieder da –, dass es nicht allzu oft passiert, dass beide Anzuhörende ihren Beitrag damit beginnen, zu sagen: Das Gesetz ist sehr gut, und damit könnte ich eigentlich auch schon aufhören. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Das waren die Beiträge der kommunalen Spitzenverbände und eines Beigeordneten, in diesem Fall mit CDU-Parteibuch, aus dem geschätzten Landkreis Märkisch-Oderland. Dann gab es sehr wohl noch einige Hinweise. Davon konnten wir allerdings einen Großteil sogar noch in der Anhörung aufklären, da es sich dabei eher um Missverständnisse und Deutungsschwierigkeiten handelte, sodass wir aus dieser Anhörung, glaube ich, mit einem großen Einvernehmen herausgegangen sind und es ein sehr positives Echo zum Gesetz gab. Und ja, es ist auch die Umsetzung eines Teils der gemeinsamen Vereinbarung mit den Kommunen. Was tun wir mit diesem Gesetz? Wir ordnen die Erstaufnahme noch einmal etwas präziser und schärfen ihren Auftrag. Wir schaffen eine Übergangseinrichtung. Wir sorgen dafür, dass bei den Strukturen bezüglich der Ausreise- und der Abschiebehafteinrichtung die Prozesse noch klarer gestaltet werden. Wir schaffen Ordnung und Struktur in diesem System und präzisieren es. Dazu will ich, da in der Debatte, zumindest von Frau Kotré, Dinge gesagt wurden, die schlicht und einfach nicht stimmen, (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) ausdrücklich hervorheben, dass es sehr wohl eine gemeinsame Abschiebehafteinrichtung mit Berlin gibt, die wir mitnutzen; das dürften Sie auch verfolgt haben. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Ich habe es auch im Innenausschuss mitgeteilt. Dort arbeiten wir in einem Kooperationsmodell, so wie übrigens Berlin mit uns in einem Kooperationsmodell arbeitet: beim künftigen Behördenzentrum, der derzeitigen Ausreisesammelstelle. Wir haben uns bei der Übergangseinrichtung etwas vorgenommen, das vor allem damit zu tun hat, dass wir goutieren wollen, wie das Parlament mit diesem Gesetz umgegangen ist. Das Parlament hat dieses Gesetz in einer Geschwindigkeit bearbeitet und ins Verfahren gebracht, für die wir sehr dankbar sind. Wir wollen diese Geschwindigkeit auch halten. Deshalb haben wir bei der Übergangseinrichtung schon Vorsorge getroffen und mit der Kommune alles besprochen, was notwendig ist, sogar Vor-Ort-Besuche und einen Probebetrieb organisiert, damit wir wissen, wie es funktioniert, und schon mal so weit fertig sind, dass wir zügig an den Start gehen können, wenn das Gesetz beschlossen ist. Wir haben bei der Ausreiseeinrichtung mit der Kommune ebenfalls alle notwendigen Vorkehrungen getroffen. Die Bürgermeisterin hat auf der Versammlung des Städte- und Gemeindebundes – Herr Genilke konnte es selbst hören – das Innenministerium gelobt und gesagt, sie habe alle Unterstützung bekommen, die sie bei der Einrichtung dieser Ausreiseeinrichtung gebraucht hat, und hat sich dafür ausdrücklich bedankt, sodass wir auch dort startfähig sind. Sobald das Gesetz beschlossen ist, kann der weitere Arbeitsprozess zügig beginnen. Wir sichern die MSA-II-Stellen für das nächste Jahr auf einem etwas höheren als dem erwarteten Niveau und werden sicherlich weiter darüber diskutieren müssen, wie es mit diesem Instrument weitergeht – was unter anderem im Zusammenhang mit dem Integrationsgesetz ansteht. Wir sorgen für eine zentralere und logischere Verteilung derjenigen auf die Kommunen, die eine Migrationsperspektive haben. Ich will auch den Behauptungen, die es hier bezüglich der Ausreisezahlen gibt, entgegentreten: Wir sind schon jetzt auf einem Stand, bei dem man sagen kann: Es gibt bei den freiwilligen Ausreisen gegenüber 2023 eine Verdoppelung und gegenüber 2024 eine Erhöhung um 50 %. Wir sind auf einem Niveau, das selbst Vergleichen mit anderen Bundesländern nicht nur standhält, sondern ein Ausrufezeichen setzt. Und ja, wir setzen auf freiwillige Ausreisen, weil diese effektiver sind. Sie sind kosteneffizienter, humaner sowie insgesamt der deutlich bessere Weg, und der deutliche Anstieg der Zahlen zeigt, dass dieser Weg erfolgreich ist. Was fehlt nun? Es gibt trotzdem noch Dinge, die auf dem Weg sind und an denen wir weiterarbeiten müssen. Es fehlt die GEAS-Umsetzung, die jetzt kommt. Sie konnte natürlich noch nicht erfolgen, weil das Verfahren gerade läuft. Das wird im nächsten Jahr anlaufen. Es fehlen weiterhin Abschiebeabkommen mit einigen Staaten, bei denen dies hochrelevant ist. Ankündigungen dazu liegen für Jahresanfang vor; ich hoffe, dass diese umgesetzt werden. Auch das gibt uns weitere Möglichkeiten in der Umsetzung unserer neuen Strukturen. Es fehlt das Integrationsgesetz, an dem wir gemeinsam weiterarbeiten und das wir diskutieren werden. Ebenso ist die angesprochene Frage hinsichtlich der MSA II und wie es damit weitergeht offen, und weitere Prozesse rund um das Integrationsgesetz werden der nächste wichtige Diskussionspunkt sein. Unterm Strich kann ich also sagen: Dieses Landesaufnahmegesetz sorgt dafür, dass wir Integration dort schaffen, wo es möglich ist, und Rückkehr dort, wo es notwendig ist. Wir bieten Chancen, sich einen Platz zu erarbeiten, aber auch Konsequenz, wo der Wille dazu nicht gegeben ist. Das ist ein guter Weg. Deshalb bedanke ich mich bei Ihnen für die konstruktive Begleitung und bei den Anzuhörenden für die Unterstützung. Nun gehen wir zügig an die Umsetzung, so wie Sie zügig in der Begleitung des Gesetzes waren. – Danke. (Beifall SPD und BSW)

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