Daniel Münschke
Sehr geehrte Frau Kornmesser, vielen Dank, dass Sie meine Redezeit verlängern. Ich wäre hierauf sicherlich noch eingegangen. Jetzt habe ich die Möglichkeit, auf Ihre Fragen einzugehen. Ich habe, wenn ein Gesetz Fehler enthält, kein Problem damit, diese zu korrigieren. Das eben von mir angesprochene Sonderabgabengesetz zeugt von einem Fehler, den Sie in einem langen Gesetzesprozess verursacht haben. In einer Regelung wird ein Radius von 2,5 Kilometern genannt, obwohl die Änderung, die Sie jetzt vornehmen wollen, auf einen 3-Kilometer-Radius abzielt. Die Veränderung der Zahl mag klein sein, sie zeigt aber, wie dilettantisch Sie mit monatelangen Gesetzesinitiativen umgehen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Mein Gott!) Das ist eine grundlegende Änderung. Denn jetzt sprechen wir nicht mehr über einen 2,5-Kilometer-Radius, sondern über einen 3-Kilometer-Radius. Ich habe kein Problem damit, das zu ändern; dann aber richtig und dann bitte im Gesetzgebungsverfahren, so wie es sich gehört, und nicht mit einem solch fadenscheinigen Änderungsantrag im Hauptausschuss. (Beifall AfD) Das ist der Punkt. Ihn habe ich in meiner Rede schon angesprochen, und dazu werde ich jetzt noch detailliert ausführen. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Meine Damen und Herren, genau dieser Zusammenhang, von dem ich gesprochen habe, fehlt in diesem vorläufigen Prozess. Das Spielhallengesetz und das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz betreffen völlig unterschiedliche Regelungsbereiche: Glücksspielrecht auf der einen Seite, Erneuerbare-Zwangsenergien-Recht, wie ich es gern formuliere, und Sonderabgaben auf der anderen Seite. Es gibt weder einen inhaltlichen noch einen systematischen Zusammenhang. Wir haben es also nicht mit einer Bündelung verwandter Materien zu tun, sondern mit der Koppelung völlig unterschiedlicher Rechtsgebiete und mit der Beratung in einem Ausschuss, der für einen Teil davon gar nicht zuständig ist. (Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Zulässigkeit solcher Omnibusgesetze bislang nicht ausdrücklich geäußert. Das bedeutet aber nicht, dass hier ein rechtsfreier Raum besteht. Im Gegenteil: Gerade weil es keine klare, höchstrichterliche Klärung gibt, ist Zurückhaltung geboten. Sollte solch ein Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, bestünden erhebliche Zweifel an seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Und, meine Damen und Herren, formelle Verfassungswidrigkeit ist kein Schönheitsfehler. (Beifall AfD)
