Britta Müller
Also ich sehe hier überhaupt keinen Investitionsauftrag der Länder, weil schon im jetzigen Modell – dem Gebührenmodell – die Investitionskosten über die Kostenkalkulation anerkannt und refinanziert werden. Das ist auch jetzt schon im SGB V so geregelt; insofern ist es Bundesgesetz. Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, dass die Länder hier in die Investitionen einsteigen sollen. Es ist ganz klar festgelegt, wer die Aufgaben zu erfüllen hat. Ihre einzelnen Fragen zum Gremium müssten wir im Nachgang vielleicht schriftlich beantworten. Sie sind zu detailliert, um sie hier in einer mündlichen Anfrage zu beantworten. Daher bitte ich um Ihr Nachsehen.
