landtag.brandenburg.de ↗

Steffen Freiberg

17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Augustin, Ihre Frage zielt weitgehend auf etwas ab, was ich hier gar nicht beantwortet habe – das will ich nur sicherheitshalber anmerken, bevor ich antworte. Was im Zusammenhang mit meiner Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage steht, kann ich Ihnen beantworten, nämlich die Frage nach den Ordnungsgeldern. Vielleicht kann ich das gleich im Zusammenhang beantworten. Erstens wird nicht zwischen Gründen für die Ordnungsmaßnahme differenziert – wenn man das statistisch erfassen würde, was wir nicht extra tun. Das ist das Erste, was man sagen muss. Zweitens muss man sich genauer anschauen: Ordnungsmaßnahmen ergehen in der Regel gegenüber den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern. Die Schulpflicht trifft ja die Erziehungsberechtigten, als Einschränkung der Freiheitsrechte des Grundgesetzes. Wir müssen aber – und das wissen Sie, das erheben wir ja auch – danach differenzieren, ob das Fehlen ein einmaliger Vorfall ist oder es sich um konsequentes, regelhaftes und problematisches, also ein nahezu pathologisches Schulschwänzen oder Schulabsentismus in Größenordnungen von beispielsweise 20 oder gar 40 Tagen handelt. Deswegen gibt es da keine einheitliche Handhabe, sondern damit ist immer im Einzelfall, und zwar nach dem Ermessen, das ein Amt an der Stelle hat, umzugehen. Dafür, wie das am Ende im Einzelfall auszutarieren ist, gibt es – auch zu Recht – keinen einheitlichen Maßstab. Dann beantworte ich in diesem Zusammenhang noch die letzte Frage von Herrn Hohloch, bevor ich zu der Antwort auf die Frage des Fraktionsvorsitzenden Redmann komme. Wir als MBJS haben, zumindest so lange, wie ich irgendetwas dazu beitragen konnte, hier im Land immer die gleiche Haltung vertreten: Es ist eine Abwesenheit, eine Schulpflichtverletzung. Wir können uns im Bildungsausschuss gern noch einmal darüber unterhalten. Aber deswegen habe ich hier auch klar gesagt: Die Haltung hat sich diesbezüglich gar nicht geändert. Das will ich so deutlich sagen. Zur Frage von Herrn Redmann: Nein.

Alle Reden von Steffen Freiberg Protokoll ↗