Rainer Genilke
– Das glaube ich auch. – Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das werten soll und ob ich das jetzt noch toppen kann. Aber ich versuche es gern. Landesaufnahmegesetz: Herr Lüders, vielleicht brauchen Sie ja bald ein Fraktionskollegen-Aufnahmegesetz; das kann ja auch sein. Ich wäre da sehr vorsichtig. Ganz dünnes Eis bei Ihnen! Aber wir wollen heute über ein ganz ernstes Thema sprechen: über das Landesaufnahmegesetz. Etwas mehr als ein Jahr nachdem sich die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte mit der Landesregierung im September 2024 auf der Landrätekonferenz geeinigt hatten, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, ist dies jetzt tatsächlich gelungen. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, aber immerhin, sie mahlen. Das ist immerhin schon mal ein sehr positiver Befund. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt zweifelsohne eine wichtige Regelungslücke, wie ich meine. Die Landesübergangseinrichtung entlastet die Kommunen, genau wie die verlängerte Wohnverpflichtung in der Erstaufnahme. Während der Anhörung im AIK haben sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch der Landkreistag auf die in Zukunft erforderliche Konnexität hingewiesen. Das war hier noch nicht das Thema. Es geht vor allem darum, dass, wenn Wohneinrichtungen vorgehalten werden sollen, obwohl die Zahlen bei Migration und Asyl derzeit zurückgehen, diese nicht als Vorhaltekosten der Kommunen auflaufen, sondern dafür die Konnexität gelten muss. Insofern galt dies übrigens auch für die Integrationspauschale – auch das war Thema in der Anhörung –, die vom Land zu übernehmen ist. Der Gesetzentwurf ist also ein Schritt in die richtige Richtung, mehr freilich noch nicht. Der Innenminister kann nach wie vor nicht erklären, was er unternimmt, um 300 abgelehnte Asylbewerber zu finden, die untergetaucht sind, und auch hinsichtlich der von ihm in seiner Funktion als Oberbürgermeister mitgetragenen monatlichen Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber macht er sich einen schlanken Fuß. In einem kryptischen Schreiben, das ich vorliegen habe, erklärt er den Landkreisen und kreisfreien Städten, dass es keine rechtliche Grundlage für eine monatliche Meldepflicht gebe. Dann wartet man auf mehr, und dann kommt nichts – keine Lösungsvorschläge, keine Initiative, keine Unterstützung für die Kommunen. Ich bin also gespannt, wann der Minister begreift, dass man die Probleme im Land nicht weglächeln kann. Dem Gesetzentwurf stimmen wir freilich zu. Nun hoffe ich, dass ich mit meinem Redebeitrag dem Niveau des Tagesordnungspunktes ausreichend Rechnung getragen habe, Frau Präsidentin, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Lars Hünich [AfD]: Na ja!)
