Julia Sahi
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem aufmerksamen Beobachter wird nicht entgangen sein, dass die Antragsteller ihren eigenen Antrag sechs Monate lang verschoben und vertagt haben. Dass sie ihn jetzt und so kurz nach Bekanntwerden des jüngsten Vorfalls in Brandenburg an der Havel auf die Tagesordnung des Plenums setzen, hinterlässt bei mir einen bitteren Nachgeschmack – aber dazu später mehr. Worum geht es? Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Unterbringung und Therapie psychisch erkrankter Menschen. Auch wird auf dieser Grundlage in Teilen der Maßregelvollzug für Straftäter, die aufgrund von Sucht oder Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind, organisiert. Anschläge wie in Hamburg und Aschaffenburg lösten allerdings Debatten über die Verbesserung unserer Sicherheit aus – das ist verständlich. Die AfD nahm das zum Anlass für Änderungsgeschwätz und Profilierung. Nur wenige Mini-Anpassungen beim Entlassmanagement, und schwups war es schon da: das Dritte Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes. Diese Anpassungen wären allerdings gravierend, denn mit ihnen würde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. So würden problematische Doppelregelungen geschaffen – mit dem Potenzial, psychisch Kranke pauschal zu stigmatisieren. Völlig ohne verhältnismäßige Differenzierung erschüttern Sie das Vertrauen in das Patientengeheimnis – ja, Sie greifen es in Gänze an. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Kommen Sie mir jetzt bloß nicht mit Hessen, Frau Oeynhausen, denn dort weht ein anderer Wind: Der Hessische Landtag hat letzte Woche eine echte Überarbeitung seines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes verabschiedet. Umstritten bleibt eine Meldepflicht für Patientinnen und Patienten, die wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurden. Die umfassenden Änderungen, die die Regierung auf den Weg gebracht hat, geben auch den Verschärfungen noch einen humanen Rahmen und sind summa summarum patientenfreundlich. Bemerkenswerterweise haben nicht nur hessische Patientenorganisationen Alarm geschlagen. Nein, trotz Nachbesserungen auch bei der Speicherdauer von Daten waren Ihre Kollegen nicht begeistert: Die hessische AfD hat – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – den Gesetzentwurf mit Verweisen auf den Datenschutz und das Patientengeheimnis abgelehnt. (Sebastian Rüter [SPD]: Hört, hört!) Sie behauptet, die Regierung wolle ein Psychisch-Kranken-Register erstellen, doch weder in Brandenburg noch in Hessen ist das der Fall. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Für Brandenburg wollen die Antragsteller ebenfalls, dass psychisch Erkrankte nach Entlassung aus gerichtlicher Unterbringung automatisch der Polizei gemeldet werden – als gäbe es keine Chance auf Genesung. Ihr angeblicher Antrieb dabei ist, das vermeintliche Gefährdungspotenzial im Land besser zu kontrollieren und zu überwachen. Welch ein schlechter Vorwand für Diskriminierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schöne ist: Noch während die AfD ihren Gesetzentwurf verfasste, entschlossen sich die Gesundheitsministerinnen und -minister bereits zu einem erleichterten und sensiblen Datenaustausch bei psychisch Kranken mit Gefährdungspotenzial. Gemäß des Koalitionsvertrags des Bundes stellten sie so die Weichen für eine bessere Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden – eine Zusammenarbeit, die klaren Regelungen unterliegt. Glücklicherweise funktioniert unser Rechtssystem auch ohne Ihr Zutun. Ob das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz nun einer Überarbeitung bedarf – und welcher Art –, ist Gegenstand eines Gutachtens, welches das Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat – wir alle wissen, warum, und die AfD weiß das auch. Diesem Gutachten wollen wir hier nicht vorgreifen. Kommen wir daher zur Quintessenz: Die AfD ist sich wirklich für nichts zu schade. Sie ist schon jetzt dabei, den jüngsten Missbrauch zu missbrauchen, und das zeigt genau, wes Geistes Kind sie sind. Aber bleiben wir doch einen Moment bei den Kindern: Während wir auf das Gutachten warten, nutze ich die Gelegenheit und möchte an dieser Stelle dafür werben, dass jede, wirklich jede Einrichtung unseres Landes, in die ein Kind einen Fuß setzen darf, schnellstmöglich und verpflichtend ein eigenes Kinderschutzkonzept erhält – auch dann, wenn sie keine Einrichtung für Kinder ist. (Beifall SPD) Nicht nur Kinder bedürfen eines rechtlichen Schutzes – Erwachsene auch. Die Arzt-Patienten- und vor allem die Therapeuten-Patienten-Beziehung ist asymmetrisch, und sie basiert auf Vertrauen. Von dieser Beziehung hängt der Erfolg der Behandlung maßgeblich ab. Vertrauen ist daher Prävention – Sie sagten es – und die Voraussetzung dafür, dass sich Menschen in Not freiwillig Hilfe holen.
