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Andreas Noack

SPD 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Wer sich mit der Geschichte der Verteilung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer beschäftigt, wird feststellen, dass es 1969 eine Finanzverfassungsreform gab. 1970 erfolgte die Gemeindefinanzreform, 2006 die Föderalismusreform. 2010 bis 2019 wurde der Schlüssel gesetzlich verankert und der horizontale Finanzausgleich, was die Verteilung der Einkommensteuer an Bund, Land und Kommunen betrifft, neu gestaltet. Natürlich muss man sich darüber unterhalten, ob in diesem Zusammenhang in Zukunft eine neue Reform notwendig ist. Ich denke, das Thema ist bei den Ministerpräsidenten, den Ländern und im Bundesrat gut aufgehoben, und ich bin fest davon überzeugt, dass wir dann eine Lösung finden, die am Ende des Tages auch den Bedarfen der Kommunen Rechnung trägt. Aber so weit sind wir nicht. Ich teile natürlich die Auffassung: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. – Ich bin mir sicher, dass dieses Thema bei uns, bei der Landesregierung und nicht nur dort, sondern bei allen Ministerpräsidenten und den drei Bürgermeistern sehr gut aufgehoben ist. Die viel größere Gefahr für den Anteil der Einkommensteuer sehe ich bei der AfD selbst, wenn ich das noch sagen darf. (Oh! bei der AfD) – Ja, wer hier mit Deportationsfantasien durchs Land zieht (Oh! bei der AfD) und 20 % der Bevölkerung, die einen Migrationshintergrund haben, aus diesem Land rausdelegieren will, (Zuruf von der AfD) im Zweifelsfall sogar mit Gewalt, nimmt billigend in Kauf, dass das auch diejenigen trifft, die sozialversicherungspflichtig sind, und das ist in Brandenburg mittlerweile ein nicht unwesentlicher Anteil. Sie zahlen nämlich Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer, und diese Einnahmen würden dem Land Brandenburg wegfallen. (Beifall SPD) Die Gefahr besteht, dass nicht nur unsere Krankenhäuser keine Pflegekräfte hätten, unsere Amazon-Pakete nicht ankämen und auf dem Bau nichts mehr passieren würde, sondern dass uns auch wesentliche Einnahmen wegfallen würden, wenn die AfD jemals an die Macht kommen würde. (Beifall SPD) Lassen Sie mich noch etwas zum Konnexitätsprinzip sagen; darüber hat die AfD schon vor ein paar Jahren gesprochen. Sie liest offensichtlich nicht das Grundgesetz – nicht die ersten Artikel und auch nicht die darauffolgenden. Ich glaube, in Artikel 104 oder 107 ist faktisch festgelegt, dass es zwischen dem Bund und den Kommunen keine direkten Finanzbeziehungen gibt. Darauf wird der Finanzminister sicherlich gleich noch einmal hinweisen. Das heißt, diese Aufgabe fällt den Ländern zu. In Brandenburg wenden wir das strikte Konnexitätsprinzip an – da blicke ich nur einmal auf die letzten Jahre, insbesondere die Coronajahre zurück – …

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