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Falk Peschel

BSW 17.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über eine mögliche Überarbeitung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes – eines Gesetzes, das nicht nur juristische Regelungen enthält, sondern auch grundlegende Fragen berührt –: Wie gehen wir als Land mit Menschen um, die sich in schweren psychischen Krisen befinden? Welche Rechte sichern wir Ihnen zu? Welche Eingriffe halten wir für gerechtfertigt und welche eben nicht? Wer psychisch erkrankt ist, braucht persönlichen Schutz, individuelle Unterstützung sowie eine effektive Behandlung. Aber es geht auch entscheidend um die Frage, wie wir andere vor jenen, die Menschen gefährden, schützen, denn auch die Rechte der Opfer müssen sehr ernst genommen werden. Beispielsweise liegt die Rückfallquote sexueller Straftäter trotz Behandlung bei ca. 35 %. Die BSW-Fraktion stellt hierzu eindeutig fest: Die wirksamste Prävention gegen Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen mit Neigung zu fremdgefährdendem Verhalten ist eine bedarfsgerechte und verlässliche Behandlung. Dafür braucht es sowohl frühzeitige und niedrigschwellige Hilfe und Behandlungsangebote als auch die Sicherstellung der Behandlungskontinuität. (Beifall BSW) Diese Empfehlungen entsprechen in weiten Teilen der aktuellen Behandlungsrealität im Land Brandenburg und im Wesentlichen auch den fachlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Es braucht daher nicht unbedingt neue Regelungen auf der Landesebene, sondern vielmehr die konsequente Nutzung bestehender rechtlicher Möglichkeiten. Ein weiterer zentraler Punkt ist die multiprofessionelle Vernetzung ambulanter und stationärer Hilfen. An der Weiterentwicklung optimierter Hilfen wird in Brandenburg kontinuierlich gearbeitet. Fachlich ist klar: Je besser die ambulante Versorgung im Vorfeld ist, desto seltener kommt es zu Eskalationen und Unterbringungen, und umso besser werden potenzielle Opfer geschützt. Als BSW-Fraktion fordern wir daher konkret für unser Land Brandenburg: Die Sozialpsychiatrischen Dienste sollten personell weiter ausgebaut werden. Es bedarf der Schaffung eines Netzwerks für psychosoziale Versorgung, der Etablierung von runden Tischen zwischen psychiatrischen Krankenhäusern, Sozialpsychiatrischen Diensten, Polizei und Gerichten, der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung an der Hochschule der Polizei in Oranienburg zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Krisensituationen sowie einer sinnvollen Verzahnung von sektorübergreifenden Hilfsangeboten und Versorgungsmöglichkeiten an den unterschiedlichen Schnittstellen im Sozialgesetzbuch, um komplexe Einzelfälle und -bedarfe rechtzeitig auffangen zu können. Und: Ja, natürlich braucht es eine personelle Stärkung der Polizei, um Straftaten effektiv zu verhindern und Menschen wirksam zu schützen. (Beifall BSW) Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion schafft hier keine Verbesserungen. Er verweist in der Begründung auf eine Frau, die in Hamburg Amok gelaufen ist. Ja, sie hat die Tat am Tag nach ihrer Entlassung begangen. Aber wie genau hätte eine Meldepflicht an die Polizei die Tat verhindern sollen? Hätte die Polizei diese Frau 24/7 auf Schritt und Tritt beschatten sollen? Ein Gesetz kann nicht alle Probleme lösen; es darf aber auch keine neuen Probleme begründen. Und: Es sollte keine falschen Hoffnungen wecken, kein trügerisches Sicherheitsgefühl schaffen. Unser Maßstab bleibt: ein hoher Schutz der Grundrechte für alle, eine starke und funktionsfähige Polizei und eine fachlich hochwertige – humane! – psychiatrische Versorgung. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt und Sebastian Rüter [SPD])

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